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24. Februar 2017
Entsorgungsbetriebe, Homepage, Umwelt & Naturschutz
Sperrmüllkontrollen in Naurod
Damit die Sperrmüllabholung reibungslos verlaufen kann und das Stadtbild so wenig wie
möglich durch die Sperrmüllansammlungen beeinträchtigt wird, gibt es dazu in Wiesbaden
festgelegte Regeln.
So darf der Sperrmüll erst am Abend vor dem Abholtermin herausgestellt werden. Das
vorzeitige sowie das verkehrsgefährdende Herausstellen des Sperrmülls stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. Gleiches gilt für das Durchsuchen und Wegnehmen des
bereitgestellten
Sperrmülls.
Seit
Januar
2017
überprüft
das
Umweltamt
in
Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben die Einhaltung dieser Vorgaben.
Verstöße werden mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro geahndet.
Naurod hat als einziger Ortsbezirk festgelegte Termine zur Sperrmüllabfuhr. Daher
kontrollierte das Umweltamt erstmalig an zwei Tagen zuvor in Naurod, ob der Sperrmüll
ordnungsgemäß bereitgestellt wurde. Lediglich im südlichen Teil von Naurod sowie in der
Siedlung „Erbsenacker“ wurde in wenigen Fällen zu früh herausgestellter Sperrmüll
vorgefunden. Nach Ansprache durch die Mitarbeiter des Umweltamtes stellten die
einsichtigen Naurodern diesen wieder zurück. „Insgesamt haben sich die Nauroder
vorbildlich an die Terminvorgaben der Sperrmüllabholung gehalten“, so das einstimmige
Urteil der Mitarbeiter des Umweltamtes.
Allerdings zeigten die Kontrollen auch, dass zu viele Wertstoffe oder andere Abfälle, die
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Pressemitteilung vom 24.02.2017
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nicht über die Sperrmüllabfuhr zu entsorgen sind, bereitgestellt wurden. Altpapier,
sperrige Kartonagen, Altkleidung, Reifen und Türen gehören nicht in den Sperrmüll und
werden somit auch nicht von den ELW-Fahrzeugen mitgenommen. Informationen zur
richtigen Abfalltrennung sind im Umweltladen der Stadt Wiesbaden in der Luisenstraße 19
erhältlich.
Auch zukünftig werden die Mitarbeiter des Umweltamtes Kontrollen vor den festgelegten
Sperrmüllterminen für Naurod durchführen.
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