Beim LANDKREIS SÜDWESTPFALZ der Landrätin/des Landrates

Beim LANDKREIS SÜDWESTPFALZ
ist wegen Ablauf der Amtszeit die Stelle
der Landrätin/des Landrates
zum 1. Oktober 2017 wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu
besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich nicht um die Wiederwahl bewerben.
Der Landkreis Südwestpfalz ist mit fast 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer
Fläche von 954 qkm der flächengrößte der Pfalz. Er gliedert sich in 7 Verbandsgemeinden
mit 84 Ortsgemeinden. Der Landkreis liegt inmitten der Ballungsräume
Mannheim/Ludwigshafen, Karlsruhe und Saarbrücken. Im Süden des Landkreises besteht
die unmittelbare Nähe zu unseren französischen Nachbarn im Elsass und in Lothringen.
Nahezu zwei Drittel der Fläche des Landkreises liegen im „Naturpark Pfälzerwald“, dem
1992 von der UNESCO das Prädikat „Biosphärenreservat“ verliehen wurde.
Sitz der Kreisverwaltung ist die kreisfreie Stadt Pirmasens.
Die Wahl der Landrätin/des Landrates erfolgt am Sonntag, dem 07.05.2017, unmittelbar
durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südwestpfalz für eine
Amtszeit von 8 Jahren. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt (Urwahl). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält keine
Bewerberin/kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, dem 21.05.2017, eine
Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass
sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Landrätin/zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das
65. Lebensjahr vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für 8 Jahre. Die Besoldung richtet
sich nach der Kommunalbesoldungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das
Amt in die Besoldungsgruppe B 4/B 5 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die
Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber
oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge nur bis Montag, 20.03.2017,
18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingereicht werden können (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die spätestens am 27.02.2017 in der Pirmasenser Zeitung, der Rheinpfalz –
Pirmasenser und Zweibrücker Rundschau – und im Pfälzischen Merkur erscheinen wird sowie unter der Homepage der Kreisverwaltung (www.lksuedwestpfalz.de) abrufbar ist.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen
Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht
in weitere Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere
Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer
solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 20.02.2017 (keine Ausschlussfrist) erbeten an
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Wahl der Landrätin/des Landrates
z. Hd. des Wahlleiters
Unterer Sommerwaldweg 40 – 42
66953 Pirmasens