SV Kickers Erdhausen 1921 eV - Kickers Erdhausen auf Facebook

SV Kickers Erdhausen 1921 e.V.
SV Kickers Erdhausen, Schneebergstraße, 35075 Gladenbach-Erdhausen
_________________________________________
Name
Abteilungen: Fußball
_________________________________________
Vereinslokal: Sportheim Erdhausen
Tel. 06462 / 7297
Straße
____________________________________
PLZ / Ort
Ansprechpartner:
Jessica Jonetzek, 0160/97593781
Karl-Heinz Seuring, 06462 / 6514 (Vertretung)
Überlassungsvertrag - Nr.:
Für das Vereinsheim des SV Kickers Erdhausen e.V., Schneebergstraße, 35075
Gladenbach- Erdhausen
vertreten
durch den
geschäftsführenden Vorstand,
wird nachfolgender Überlassungsvertrag geschlossen:
Benutzer:
___________________________________________________________
Name; Vorname
___________________________________________________________
Straße / Hausnr.
___________________________________________________________
PLZ / Wohnort
___________________________________________________________
Telefon
§1
Dem Benutzer werden am................................ / .................. Uhr die
Räumlichkeiten im Vereinsheim für eine Feierlichkeit ( ), Tagung, ( ),
Sportveranstaltung ( ), Sonstiges...............................................................
überlassen.
SV Kickers Erdhausen 1921 e.V.
§2
Überlassungspauschale pro Tag:
Für Vereinsmitglieder:
85,00 € komplett
Für Nichtmitglieder:
140,00 € komplett
Sonstiges:
35,00 € Sportheimreinigung
2,00 € pro defektes Glas
Kaution:
200,00 €
Die Überlassungspauschale und die Kaution müssen spätestens am Tag der Übergabe
bezahlt werden. Die Kaution wird nach Rückgabe der unbeschädigten und gereinigten
Räumlichkeiten, ansonsten unter Abzug noch offener Kosten, an den Benutzer
zurückerstattet.
Sollten Schäden oder entwendetes Inventar die Kosten der Kaution übersteigen, hat der SV
Kickers 1921 Erdhausen e.V. das Recht, entsprechende Nachforderungen vom Benutzer
anzufordern.
Der Benutzer verpflichtet sich, die Räume bis zum............................/ ..................Uhr,
aufgeräumt und gereinigt zurückzugeben. Hierzu gehört auch, dass alle benutzten
Räume feucht durchgewischt sein müssen. Müssen die benutzten Räume vom Vermieter
feucht durchgewischt werden, so ist eine Reinigungspauschale in Höhe von 35,00 EUR
fällig. Ausstattungs- und Dekorationsgegenstände müssen entfernt sein. Es ist nicht zulässig,
Dekorationen mit Heftzwecken oder Nägeln zu befestigen.
§3
Der Benutzer verpflichtet sich, die Ihm überlassenen Räume, Einrichtungen und
dazugehörige Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich ferner, für
Sauberkeit und Sicherheit während der Veranstaltung zu sorgen. Müllentsorgung der
Veranstaltung erfolgt über den Mieter.
Der Benutzer haftet für Schäden, die von Ihm, den von Ihm Beauftragten oder deren
Besuchern seiner Veranstaltung verursacht werden.
Der SV Kickers Erdhausen ist berechtigt, jeden Schaden, der während der Benutzung
entsteht, auf Kosten des Benutzers beheben zu lassen. Dies gilt nicht für Veränderungen
oder Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden.
SV Kickers Erdhausen 1921 e.V.
§4
Dem Vorstand des SV Kickers Erdhausen oder seinem Beauftragten steht das Recht zu,
auch während einer Veranstaltung die überlassenen Räume zu betreten.
Für die Einhaltung der Sperrzeitverordnung ist der Benutzer verantwortlich. Anträge auf
Verlängerung der Sperrstunden und die eventuelle erforderliche
Ausschankgenehmigung sind rechtzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Gladenbach
durch den Benutzer zu stellen. Die Beschallung der überlassenen Räume ist so zu
gestalten, dass Anwohner zu keiner Zeit belästigt werden.
Gegebenenfalls ist der Benutzer verpflichtet, die Beschallung der Räume oder dem
Umfeld bei der GEMA anzumelden.
§5
Der Benutzer verpflichtet sich, das Inventar vollständig und unbeschädigt an den SV
Kickers Erdhausen zurückzugeben.
§6
Die Schlüsselübergabe für die überlassenen Räume im Vereinsheim erfolgt durch den
geschäftsführenden Vorstand oder einer hierfür beauftragten Person:
Mieter:
Name,Telefon
………………………………………………………………………………………………………
Der Übergabezeitraum ist mit dem Vorstand oder deren Beauftragten abzustimmen. Mit der
Schlüsselrückgabe erfolgt gleichzeitig die Abnahme der überlassenen Räume durch einen
Beauftragten des SV Kickers Erdhausen:
Vermieter:
Name,Telefon
………………………………………………………………………………………………………
Es ist strikt untersagt, dass vom Benutzer weitere Schlüssel angefertigt werden. Bei
Verlust des übergebenen Schlüssels für die Räume des Vereinsheims ist der Benutzer
haftbar. Da es sich hierbei um eine zentrale Schließanlage handelt, ist der Benutzer bei
Verlust des Schlüssels für den kompletten Austausch der Schließanlage verantwortlich.
SV Kickers Erdhausen 1921 e.V.
§7
Der SV Kickers Erdhausen e.V. haftet nicht für Personenschäden und deren Folgen, die im
Rahmen der Überlassung entstanden sind. Der SV Kickers Erdhausen e.V. haftet nicht für
entwendetes Eigentum des Benutzers. Der Mieter ist verpflichtet am Tag der
Schlüsselübergabe eine Kopie seiner Haftpflichtversicherung vorzulegen.
§8
Bierausschank: Die Nutzung der Schankanlage zum Ausschank von Fassbieren
(Krombacher) ist anzumelden und mit dem Vertreter des Vereins abzustimmen.
Ausschank von Apfelwein über die Schankanlage ist nicht gestattet. Bierlieferungen
(Krombacher) erfolgen ausschließlich über den Lieferanten vom SV Kickers Erdhausen.
§9
Der SV Kickers 1921 Erdhausen e.V. kann bis zu 10 Tagen vor der Veranstaltung des
Mieters den Mietvertrag aufheben.
SV Kickers Erdhausen
______________________
Mieter
__________________________
______________________
Datum, Unterschrift
Datum, Unterschrift