SV Kickers Erdhausen 1921 e.V. SV Kickers Erdhausen, Schneebergstraße, 35075 Gladenbach-Erdhausen _________________________________________ Name Abteilungen: Fußball _________________________________________ Vereinslokal: Sportheim Erdhausen Tel. 06462 / 7297 Straße ____________________________________ PLZ / Ort Ansprechpartner: Jessica Jonetzek, 0160/97593781 Karl-Heinz Seuring, 06462 / 6514 (Vertretung) Überlassungsvertrag - Nr.: Für das Vereinsheim des SV Kickers Erdhausen e.V., Schneebergstraße, 35075 Gladenbach- Erdhausen vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand, wird nachfolgender Überlassungsvertrag geschlossen: Benutzer: ___________________________________________________________ Name; Vorname ___________________________________________________________ Straße / Hausnr. ___________________________________________________________ PLZ / Wohnort ___________________________________________________________ Telefon §1 Dem Benutzer werden am................................ / .................. Uhr die Räumlichkeiten im Vereinsheim für eine Feierlichkeit ( ), Tagung, ( ), Sportveranstaltung ( ), Sonstiges............................................................... überlassen. SV Kickers Erdhausen 1921 e.V. §2 Überlassungspauschale pro Tag: Für Vereinsmitglieder: 85,00 € komplett Für Nichtmitglieder: 140,00 € komplett Sonstiges: 35,00 € Sportheimreinigung 2,00 € pro defektes Glas Kaution: 200,00 € Die Überlassungspauschale und die Kaution müssen spätestens am Tag der Übergabe bezahlt werden. Die Kaution wird nach Rückgabe der unbeschädigten und gereinigten Räumlichkeiten, ansonsten unter Abzug noch offener Kosten, an den Benutzer zurückerstattet. Sollten Schäden oder entwendetes Inventar die Kosten der Kaution übersteigen, hat der SV Kickers 1921 Erdhausen e.V. das Recht, entsprechende Nachforderungen vom Benutzer anzufordern. Der Benutzer verpflichtet sich, die Räume bis zum............................/ ..................Uhr, aufgeräumt und gereinigt zurückzugeben. Hierzu gehört auch, dass alle benutzten Räume feucht durchgewischt sein müssen. Müssen die benutzten Räume vom Vermieter feucht durchgewischt werden, so ist eine Reinigungspauschale in Höhe von 35,00 EUR fällig. Ausstattungs- und Dekorationsgegenstände müssen entfernt sein. Es ist nicht zulässig, Dekorationen mit Heftzwecken oder Nägeln zu befestigen. §3 Der Benutzer verpflichtet sich, die Ihm überlassenen Räume, Einrichtungen und dazugehörige Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich ferner, für Sauberkeit und Sicherheit während der Veranstaltung zu sorgen. Müllentsorgung der Veranstaltung erfolgt über den Mieter. Der Benutzer haftet für Schäden, die von Ihm, den von Ihm Beauftragten oder deren Besuchern seiner Veranstaltung verursacht werden. Der SV Kickers Erdhausen ist berechtigt, jeden Schaden, der während der Benutzung entsteht, auf Kosten des Benutzers beheben zu lassen. Dies gilt nicht für Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden. SV Kickers Erdhausen 1921 e.V. §4 Dem Vorstand des SV Kickers Erdhausen oder seinem Beauftragten steht das Recht zu, auch während einer Veranstaltung die überlassenen Räume zu betreten. Für die Einhaltung der Sperrzeitverordnung ist der Benutzer verantwortlich. Anträge auf Verlängerung der Sperrstunden und die eventuelle erforderliche Ausschankgenehmigung sind rechtzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Gladenbach durch den Benutzer zu stellen. Die Beschallung der überlassenen Räume ist so zu gestalten, dass Anwohner zu keiner Zeit belästigt werden. Gegebenenfalls ist der Benutzer verpflichtet, die Beschallung der Räume oder dem Umfeld bei der GEMA anzumelden. §5 Der Benutzer verpflichtet sich, das Inventar vollständig und unbeschädigt an den SV Kickers Erdhausen zurückzugeben. §6 Die Schlüsselübergabe für die überlassenen Räume im Vereinsheim erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand oder einer hierfür beauftragten Person: Mieter: Name,Telefon ……………………………………………………………………………………………………… Der Übergabezeitraum ist mit dem Vorstand oder deren Beauftragten abzustimmen. Mit der Schlüsselrückgabe erfolgt gleichzeitig die Abnahme der überlassenen Räume durch einen Beauftragten des SV Kickers Erdhausen: Vermieter: Name,Telefon ……………………………………………………………………………………………………… Es ist strikt untersagt, dass vom Benutzer weitere Schlüssel angefertigt werden. Bei Verlust des übergebenen Schlüssels für die Räume des Vereinsheims ist der Benutzer haftbar. Da es sich hierbei um eine zentrale Schließanlage handelt, ist der Benutzer bei Verlust des Schlüssels für den kompletten Austausch der Schließanlage verantwortlich. SV Kickers Erdhausen 1921 e.V. §7 Der SV Kickers Erdhausen e.V. haftet nicht für Personenschäden und deren Folgen, die im Rahmen der Überlassung entstanden sind. Der SV Kickers Erdhausen e.V. haftet nicht für entwendetes Eigentum des Benutzers. Der Mieter ist verpflichtet am Tag der Schlüsselübergabe eine Kopie seiner Haftpflichtversicherung vorzulegen. §8 Bierausschank: Die Nutzung der Schankanlage zum Ausschank von Fassbieren (Krombacher) ist anzumelden und mit dem Vertreter des Vereins abzustimmen. Ausschank von Apfelwein über die Schankanlage ist nicht gestattet. Bierlieferungen (Krombacher) erfolgen ausschließlich über den Lieferanten vom SV Kickers Erdhausen. §9 Der SV Kickers 1921 Erdhausen e.V. kann bis zu 10 Tagen vor der Veranstaltung des Mieters den Mietvertrag aufheben. SV Kickers Erdhausen ______________________ Mieter __________________________ ______________________ Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift
© Copyright 2025 ExpyDoc