Call for abstracts Richtlinien für die Einreichung

Call for abstracts
Der “call for abstracts” ist eröffnet!
Alzheimer Europe und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft freuen sich über Abstracts zu folgenden
Themen, wobei die meisten Symposien in englischer Sprache abgehalten werden:
Living with dementia
Dementia care
Medical aspects
Legal and ethical
issues
People with
dementia
Post-diagnostic
support
Diagnosis
Ethical issues linked
to dementia
research
Carers of people with
dementia
Residential care
Behavioural and
psychological
symptoms of
dementia
Proxy-decison
making systems
Sexuality and
dementia
Carer training
People with dementia
in hospitals
Ethics of assistive
technologies
Migration and
dementia
Home care and
support
Treatment and
management of
dementia
End-of-life care and
decisions
GERMAN Session
Seltene
Demenzformen
Neue Wohnformen
Demenz und
Autofahren
Um ein Abstract einzureichen, muss zunächst die Abstract Vorlage (abstract template)
heruntergeladen werden. Diese muss ausgefüllt und wieder hochgeladen werden. Dabei sollte der
thematische Schwerpunkt ausgewählt werden, der am besten zum eingereichten Beitrag passt. Bitte
lesen Sie die nachfolgenden Richtlinien sorgfältig durch bevor Sie ein Abstract einreichen.
Abstracts müssen spätestens bis zum 30. April 2017 eingehen und zwar - mit Ausnahme der
Abstracts für die drei deutschen Symposien - in englischer Sprache.
Richtlinien für die Einreichung von Abstracts
Hinweise für das Schreiben von Abstracts
Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien, wenn Sie ein Abstract verfassen:
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Nur Abstracts in englischer Sprache können berücksichtigt werden.
Abstracts für die deutschen Symposien müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Abstracts müssen über das elektronische Abstract System eingereicht werden. Abstracts, die
per E-Mail, Fax oder Post zugeschickt werden, können keine Berücksichtigung finden.
Abstracts müssen in prägnanter Form verfasst werden und dürfen eine Seite (oder 300
Wörter) nicht überschreiten.
Abstracts müssen im Word-Format und gemäß der Abstract Vorlage verfasst werden.
Alzheimer Europe und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft möchten alle Teilnehmer und
Teilnehmerinnen darum bitten, keine diskriminierende Sprache zu nutzen, wenn sie sich auf
Menschen mit Demenz beziehen. Die Formulierung „Menschen mit Demenz“ sollte anstelle
von Bezeichnungen wie „Opfer“ oder „Demente“ oder anderen stigmatisierenden Begriffen
genutzt werden.
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Da Alzheimer Europe Konferenzen offen für ein Laienpublikum sind, dürfen Präsentationen
gemäß den Heilmittelwerbe-Richtlinien keine Produktwerbung enthalten. Die Nennung von
Produktnamen ist ebenfalls nicht erlaubt.
Abstracts sollen einem der oben genannten Themen klar zugeordnet werden. Sie werden
beim Hochladen des Abstracts nach einer Zuordnung gefragt werden.
Hinweise für das Einreichen der Abstracts
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Alzheimer Europe und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft akzeptieren Abstracts sowohl für
mündlich vorgetragene Beiträge als auch für Poster. Bitte vermerken Sie auf dem Formular,
wenn für Sie nur eine der beiden Präsentationsformen in Frage kommt.
Bitte denken Sie daran, dass Vorträge maximal 15 Minuten dauern dürfen.
Alle Abstracts müssen spätestens am 30. April 2017 eingegangen sein.
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Um ein Abstract einzureichen, müssen Sie zunächst das Formular (abstract template)
herunter laden.
Füllen Sie dann das Formular aus und vervollständigen Sie es, indem Sie eine Auswahl für
das Themenfeld treffen, das am besten zu Ihrem Abstract passt. Bitte nutzen Sie für die
Einreichung nur Texte im Word-Format.
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Für die Einreichung müssen Sie sich zunächst auf der Alzheimer Europe Internetseite
registrieren, damit Sie einen persönlichen Zugang erhalten.
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Nach erfolgreicher Einreichung des Abstracts erhalten Sie per E-Mail eine
Eingangsbestätigung.
Begutachtung der Abstracts
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Alle Abstracts werden durch das Programm-Komitee begutachtet.
Für jedes Thema werden 3-4 Gutachter des Programm-Komitees die anonymisierten
Abstracts beurteilen.
Für Abstracts, die für eine mündliche Präsentation eingereicht wurden, gilt folgendes Verfahren:
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Die fünf Abstracts mit der höchsten Bewertung für das jeweilige Themengebiet werden als
Vortrag in das Programm aufgenommen.
Es wird nur ein Abstract pro Autor für das Programm angenommen. Sollten mehrere
Beiträge für einen mündlichen Vortrag ausgewählt worden sein, wird der akzeptiert, der die
bessere Bewertung vorweisen kann. Weitere eingereichte Beiträge desselben Autors können
ggf. für die Posterpräsentation akzeptiert werden.
Abstracts, die nicht als mündlicher Vortrag angenommen wurden, können als Poster
akzeptiert werden, wenn sie die erforderliche durchschnittliche Bewertung erhalten haben.
Abstracts, die diesen Durchschnittswert nicht erreicht haben, können leider nicht akzeptiert
werden.
Für Abstracts, die für eine Präsentation als Poster eingereicht wurden, gilt das folgende Verfahren:
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Abstracts, die die erforderliche durchschnittliche Bewertung erhalten haben, werden
angenommen.
Alle anderen Abstracts müssen leider abgelehnt werden.
Akzeptanz der Abstracts
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Alle Autoren werden über die Entscheidung des Programm-Komitees bis zum 31. Mai 2017
informiert.
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Wen ein Abstract akzeptiert wurde, sind nur noch geringfügige Änderungen daran erlaubt.
Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Autors dafür zu sorgen, dass Inhalt,
Schreibweise und Rechtschreibung korrekt sind.
Alle Autoren müssen sich bis zum Ende der Frühbucherfrist am 30. Juni 2017 für den
Kongress registriert haben.