Breaking Tax News Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft Neu - Novelle soll Attraktivität von Risikokapital für KMUs erhöhen Mit dem Begutachtungsentwurf des Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetzes 2017 (MiFiGG 2017) sollen die Rahmenbedingungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MIFIG) attraktiver gestaltet werden und so potentiellen Investoren schmackhaft gemacht werden. Die Begutachtungsfrist endet am 10. März 2017. Begünstigung für Investoren. Für (private) Investoren sollen Ausschüttungen von MIFIGs im Ausmaß von bis zu EUR 15.000 jährlich steuerfrei sein. Unter Anwendung des besonderen Steuersatzes von 27,5% ergibt sich daraus eine maximale Steuerentlastung in Höhe von EUR 4.125. Steuerliche Begünstigung für MIFIGs. Im Investitionsbereich der MIFIGs sollen die umfangreichen steuerlichen Befreiungen erhalten bleiben. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung sowie sonstige Wertänderungen der Beteiligungen an Zielunternehmen sollen umfassend von der Körperschaftsteuer befreit sein. Die Befreiung soll zudem Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften umfassen. 01 Breaking Tax News 20. Februar 2017 Breaking Tax News Neue Regeln für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften. Im Begutachtungsentwurf werden neue materielle als auch formelle Voraussetzungen für MIFIGs vorgesehen: • • • • • • • Eine Schranke in Form einer Mindestkapitalausstattung ist nicht mehr geplant. Die Satzung von MIFIGs soll die Ausgabe von Genussrechten ermöglichen, wobei das Genussrechtskapital maximal die Höhe des einbezahlten Grund- oder Stammkapitals erreichen darf. Mindestens 75% des Eigenkapitals der MIFIG soll nachhaltig im Finanzierungsbereich eingesetzt werden müssen. Mit der Vorgabe des Kriteriums der Nachhaltigkeit ist ein kurzfristiges Absinken der Mindestschwelle in der Investitionsphase geduldet. Die Veranlagung des Eigenkapitals soll nachhaltig höchstens 25% betragen dürfen. Beteiligungen des Finanzierungsbereichs können nur an operative Unternehmen in der Frühphase (nicht börsennotiert und noch keine 7 Jahre gewerblich tätig) und in der Wachstumsphase (nicht börsennotiert und innovativ iSd AGVO 2014 [1] oder in einem stark risikobehafteten Sektor wie zB in der Biotechnologie tätig) erfolgen, wobei sich das MiFiGG hinsichtlich der Definition des Beteiligungskreises an beihilferechtliche Vorgaben der Europäischen Kommission orientiert. Die Höhe der einzelnen Beteiligungen darf max. 20% des Eigenkapitals der MIFIG betragen, wobei die maximale Finanzierungssumme bis zu EUR 15 Mio. betragen kann. Eine MIFIG darf keine beherrschende Stellung an einer Beteiligung innehaben und daher maximal 49% der Anteile an einem Unternehmen erwerben. Inkrafttreten. Die Novelle zur MIFIG ist an die Nichtuntersagung dieser Risikokapitalbeihilfe seitens der Europäischen Kommission geknüpft und soll voraussichtlich im Herbst 2017 in Kraft treten. Entsprechend der beihilferechtlichen Vorgaben wird die Regelung mit 30. September 2022 befristet und ein Abschichtungszeitraum bis zum 30. September 2028 vorgesehen. Regulatorische Anpassung für Privatanleger. In Bezug auf die Regelungen für den Vertrieb von Alternativen Investmentfonds (AIF) an qualifizierte Privatkunden (frei verfügbares Vermögen von mind. EUR 250.000) soll insbesondere die Mindestinvestitionssumme auf EUR 10.000 abgesenkt werden. Für Privatkunden (frei verfügbares Vermögen von mind. EUR 100.000) soll der Erwerb von Private Equity Dachfonds oder AIF in Unternehmensbeteiligungen zulässig werden. Wir werden Sie über den weiteren Gesetzeswerdungsprozess am laufenden halten. [1] Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 2014 02 Christoph Nestler Senior Manager E-Mail: [email protected] Breaking Tax News Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "UK private company limited by guarantee" („DTTL“), deren Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Unter www.deloitte.com/about finden Sie eine detaillierte Beschreibung von DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Financial Advisory für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. „Making an impact that matters" – mehr als 220.000 Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klienten, Mitarbeiter und die Gesellschaft erbringen. Dieses Dokument enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Die Informationen in diesem Dokument sind weder ein Ersatz für eine professionelle Beratung noch sollte sie als Basis für eine Entscheidung oder Aktion dienen, die eine Auswirkung auf Ihre Finanzen oder Ihre Geschäftstätigkeit hat. Bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen, sollten Sie einen qualifizierten, professionellen Berater konsultieren. Deloitte Mitgliedsfirmen übernehmen keinerlei Haftung oder Gewährleistung für in diesem Dokument enthaltene Informationen. © 2017. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH. Gesellschaftssitz Wien | Handelsgericht Wien | FN 81343 y 03
© Copyright 2024 ExpyDoc