POLITIK ARZNEIMITTELGESETZ Verhandlungen geraten ins Stocken Eigentlich schien schon alles geklärt: Im Oktober 2016 einigte sich das Bundeskabinett auf die Inhalte des neuen Arzneimittelgesetzes. Mit dem beginnenden Wahlkampf stellt die SPD nun jedoch neue Forderungen. SPD folgt der Ärzteschaft Streit gibt es insbesondere um Regelungen, die die frühe Nutzenbewertung nach Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) betreffen. Gemäß AMNOG bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zunächst den Zusatznutzen eines neues Medikaments. Zwölf Monate nach dessen Markteintritt greift dann der Preis, den der GKVSpitzenverband mit dem Hersteller ausgehandelt hat. Bis dahin gilt der vom Hersteller frei gewählte Preis. Mit dem AMVSG soll nun eine Umsatzschwelle eingeführt werden. Demnach soll der vom Hersteller gewählte Preis nur gelten, solange die Krankenkassen weniger als 250 Millionen Euro für das Medikament ausgegeben haben. Wird dieser Schwellenwert zum Beispiel im sechsten Monat nach Markteintritt überschritten, gilt rückwirkend ab dem siebten Monat der ausgehandelte Preis. Der SPD geht diese Regelung inzwischen allerdings nicht mehr weit genug. Sie fordert, dass der ausgehandelte Preis rückwirkend ab dem Tag des Markteintritts gilt – und schließt sich damit langjährigen Forderungen von Ärzteschaft und Krankenkassen an. Eine langjährige Forderung der Pharmaindustrie ist die Geheimhaltung der Erstattungsbeträge. Sie ist eines der Kernelemente des sogenannten Pharmadialogs, bei dem sich im Laufe der aktuellen Legislaturperiode unter anderem Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Vertretern der Pharmaindustrie über die Arzneimittelpolitik und den Pharmastandort Deutschland ausgetauscht haben. Im Anschluss machte sich das BMG die Argumentation der Industrie zu eigen, die öffentliche Listung der deutschen Medikamentenpreise führe zu niedrigen Preisen in anderen Ländern. Könnten diese durch eine Geheimhaltung der deutschen Preise verhindert werden, könne die Industrie in Deutschland höhere Rabatte gewähren. Die SPD hingegen ist der Ansicht, dass eine Geheimhaltung der Preise nicht zu höheren Einsparungen, wohl aber Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 8 | 24. Februar 2017 zu einer größeren Intransparenz führe. Auch in diesem Punkt stimmt sie mit der Ärzteschaft überein. Keine Einigung in Sicht Eine Einigung in diesen drei Punkten sei bislang nicht abzusehen, sagte der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich dem Deutschen Ärzteblatt. Er geht jedoch davon aus, dass das AMVSG trotzdem noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Denn Ende 2017 läuft das sogenannte Preismoratorium aus, das ein Ansteigen der Arzneimittelpreise unterbindet. Es soll im AMVSG verlängert werden. Würde es nicht verlängert, rechnet die Regierung mit Mehrausgaben von 1,5 bis 2 Milliarden Euro pro Jahr. Denkbar ist vor diesem Hintergrund, dass eine Einigung nicht von den Fachpolitikern, sondern von der Parteispitze der Koalitionsparteien herbeigeführt wird. Zumindest bei den Regelungen des AMVSG, die direkt die Ärzteschaft betreffen, gibt es keinen Dissens. Der G-BA soll seine Beschlüsse über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel künftig so aufbereiten, dass sie in der Praxissoftware abgebildet werden können. Zwar steht noch nicht fest, welche Informationen genau aufgenommen werden. Doch das ist nicht das Problem von Union und SPD. Dieses Problem muss das BMG zu einem späteren Zeitpunkt in einer Rechts▄ verordnung lösen. Falk Osterloh A 345 Foto: iStockphoto uf der Basis des Koalitionsvertrags einigten sich CDU/ CSU und SPD in dieser Legislaturperiode weitgehend geräuschlos auf zahlreiche Gesetze. Je näher allerdings die Bundestagswahl rückt, desto stärker versuchen die Koalitionspartner, ihr Profil zu schärfen. Und umso lauter streiten sie sich derzeit um Inhalte, die eigentlich schon konsentiert waren. So geschieht es zum Beispiel beim Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG). Im Oktober des vergangenen Jahres hatte sich das Bundeskabinett auf einen Entwurf geeinigt, der im November in erster Lesung im Bundestag beraten worden war. Seither ist es still geworden um das Gesetz. Die ursprünglich für den 16. Februar angesetzte Verabschiedung im Bundestag wurde verschoben. A
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