Max Bauer 21.02.2017 BGH: Kündigung von alten Bausparverträgen Bei alten Verträgen haben die Bausparkassen ein Kündigungsrecht. Nutzen die Sparer die Verträge nur als Geldanlage, dann können die Bausparkassen die Verträge nach 10 Jahren kündigen, so die Bundesrichter. Geklagt hatten zwei Sparerinnen, die schon vor vielen Jahren bei der Bausparkasse Wüstenrot ihre Verträge abgeschlossen hatten. In einem Fall kassierte die Sparerin 4,5 Prozent Zins auf ihr Sparguthaben. Drei Prozent und mehr sind bei alten Verträgen keine Seltenheit. Weil das für die Bausparkassen zur finanziellen Belastung wurde, gab es in den letzten Jahren eine richtige Kündigungswelle. An die 260.000 alte Verträge wurden von den Bausparkassen gekündigt. Die Kündigungen sind rechtmäßig, sagt nun der Bundesgerichtshof. Sobald die Sparer ein Recht auf ein Darlehen angespart hätten, sei der Zweck des Bausparvertrages bereits erreicht. Wenn die Sparer ihre Verträge weiterlaufen lassen, ohne das Darlehen abzurufen, kann ihnen gekündigt werden. Das Kündigungsrecht diene gerade dazu, dass wirtschaftliche Risiken, wie zum Beispiel historisch niedrige Zinsen, abgefedert werden. Max Bauer, Karlsruhe. 1
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