Max Bauer

Max Bauer
21.02.2017
BGH: Kündigung von alten Bausparverträgen
Bei alten Verträgen haben die Bausparkassen ein Kündigungsrecht. Nutzen die
Sparer die Verträge nur als Geldanlage, dann können die Bausparkassen die
Verträge nach 10 Jahren kündigen, so die Bundesrichter. Geklagt hatten zwei
Sparerinnen, die schon vor vielen Jahren bei der Bausparkasse Wüstenrot ihre
Verträge abgeschlossen hatten. In einem Fall kassierte die Sparerin 4,5 Prozent Zins
auf
ihr Sparguthaben. Drei Prozent und mehr sind bei alten Verträgen keine
Seltenheit. Weil das für die Bausparkassen zur finanziellen Belastung wurde, gab es
in den letzten Jahren eine richtige Kündigungswelle. An die 260.000 alte Verträge
wurden von den Bausparkassen gekündigt. Die Kündigungen sind rechtmäßig, sagt
nun der Bundesgerichtshof. Sobald die Sparer ein Recht auf ein Darlehen angespart
hätten, sei der Zweck des Bausparvertrages bereits erreicht. Wenn die Sparer ihre
Verträge weiterlaufen lassen, ohne das Darlehen abzurufen, kann ihnen gekündigt
werden. Das Kündigungsrecht diene gerade dazu, dass wirtschaftliche Risiken, wie
zum Beispiel historisch niedrige Zinsen, abgefedert werden.
Max Bauer, Karlsruhe.
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