ERSTU – Newsletter 2

ERSTU – Newsletter
Februar
2
2017
European River-Sea-Transport Union e.V.
Präsident: Thomas Maaßen
Generalsekretär: Günter Hartkopf
Westhafenstr. 1 – 13353 Berlin
Tel.: +49(0)30 39802662 > Fax:+49(0)30 39802663 > Internet: www.erstu.com
E-Mail: [email protected]
Pressesprecher: Dr. Wolfgang Hebenstreit
LNG-Tanker „Arctic Princess“ im neuen LNG-Terminal im Hafen Świnoujście
Foto: ZPSS
Editorial
Verbandsnachrichten
GesamtkonBinnenschiffzept Elbe Editorial
fahrt/ Wasserstraßen
Seetransport/
Fluss-SeeSchifffahrt
International
und Europa
Seite 2
Seite 2
Seite 4
Seite 14
Seite 21
Seite 9
1
Editorial
Der Start in das Jahr 2017 war sehr ereignisreich und turbulent. Davon
zeugen auch die Beiträge in unserem „ERSTU Newsletter“ Nr. 02/2017.
Für die ERSTU hatten wir eine wichtige Beratung der Strategiegruppe
des Präsidenten. Auf dieser Beratung haben wir den Entwurf unsere
Strategie für die nächsten Jahre erarbeitet und sie den veränderten
Rahmenbedingungen für die Binnen-, Fluss-See-Schifffahrt und Short
Sea Shipping angepasst. So werden wir unsere Ziele und Aufgaben für
die nächsten Jahre bestimmen und auf die veränderten Rahmenbedingungen in Europa und in der Welt reagieren.
Die Amtseinführung des neuen USA-Präsidenten und seine ersten Amtshandlungen zeigen,
dass die Auswirkungen auf den internationalen Handel und die internationale Wirtschaft zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden können.
Wir werden auf die Veränderungen in unserer aktualisierten „Strategie 2017 plus“
vorausschauend und flexibel reagieren. Wir wissen, dass wir für die Umsetzung der gestellten
Ziele Zeit, Beharrlichkeit, Optimismus und eine feste, klare Position benötigen.
Das Beispiel der Erarbeitung des „Gesamtkonzeptes Elbe“ zeigt, dass die Ziele oft nur mit
Kompromissen erreicht werden können, wenn hier auch zu viel Zeit verloren geht. Zeit ist ein
wesentlicher Faktor in unserer Zeit. Leider verschenken wir viel zu viel Zeit und finanzielle
Mittel, wenn wir hierbei nur an die Großprojekte, Verkehrsinfrastrukturvorhaben und die
Zeitspanne von einer sehr guten Idee bis zu deren Umsetzung in Deutschland denken.
Für Ihre Zeitplanung haben wir auf unserer Website wichtige Termine der ERSTU und der
Branche unter www.erstu.com (Aktivitäten  Termine) zusammengefasst.
Mögen uns diese zahlreichen Aktivitäten weiter voranbringen und die Position der Schifffahrt
festigen.
Verbandsnachrichten
Beratung der Strategiegruppe des Präsidenten der ERSTU in Duisburg
Am 31.01.2017 fand in Duisburg die Beratung der Strategiegruppe des ERSTU-Präsidenten
statt. Ziel der Beratung war die Erarbeitung der „ERSTU-Strategie 2017 plus“, um die
bisherige Strategie den neuen veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Weiterhin wurde
die 40. Präsidiumstagung und XX. Mitgliederversammlung der ERSTU vorbereitet.
Als neuer Termin ist für beide Tagungen Montag, der 26.06.2017, in Berlin vorgesehen.
Da vor 20 Jahren die ERSTU gegründet wurde, war ebenfalls die Konzeption „20 Jahre
ERSTU“ auf der Agenda der Beratung. Die Gründungsversammlung der ERSTU fand am
24.06.1997 auf MS „Pannonia“ mitten auf der Spree in Berlin statt.
2
v.l.n.r. Hans Gerd Heidenstecker, Thomas Maaßen, Günter Hartkopf
Foto: ERSTU
Die Mitglieder der ERSTU-Strategiegruppe Präsident Thomas Maaßen, Generalsekretär
Günter Hartkopf, Vize-Präsident Hans Gerd Heidenstecker und Pressesprecher Dr. Wolfgang
Hebenstreit nahmen an der Beratung teil.
52. Meeting des „Board of Directors“ der EBU
Am 09.03.2017 findet in Brüssel das 52. Meeting des „Board of Directors“ der EBU unter
Leitung des EBU-Präsidenten Dr. Gunther Jaegers statt. Die ERSTU wird auf diesem Meeting
vertreten sein.
EBU Event 2017 “Innovation in INLAND WATERWAY TRANSPORT – how to support
a Sector Broad Implementation”
Am 09.03.2017 findet das jährliche EBU Event IWT in der Ständigen Vertretung der Niederlande in Brüssel (Kortenberglaan 4-10, BRUSSELS) in der Zeit von 15:00-19:00 Uhr statt.
„Key Note“ Sprecher sind:
Dr. Gunther Jaegers, Präsident EBU
Henrik Hololei, Director General European Commission, DG MOVE
Danach findet eine von Frau Theresia Hacksteiner moderierte Podiumsdiskussion zu dem
Thema “ challenges regarding innovation in IWT” mit Gesine Meissner, MEP,TRAN
Committee, Mark Frequin, Director General Mobility, Ministry of Infrastructure and
Environment of the Netherlands, Richard Payne, Chairman of the EUROMOT Marine
Working Group, Henrik Hololei, Director General European Commission, DG MOVE und
Dr. Gunther Jaegers, President EBU statt.
Quelle: Information „Save the date“ der EBU vom 31.01.2017
3
25 Jahre Oderverein
Am 23.01.1992 ist der Verein zur Förderung des Oderstromgebietes e. V., jetzt Verein zur
Förderung des Stromgebietes Oder/Havel e. V., in Frankfurt (Oder) gegründet worden. Damit
kann der Verein in diesen Tagen auf sein 25jähriges Bestehen zurückschauen.
Von besonderer Bedeutung wurde in der Vereinsgeschichte die Organisation der
internationalen Oder- bzw. Oder/Havel-Colloquien, von denen bis 2016 zwanzig
stattgefunden haben. Die Colloquien haben wechselseitig in Deutschland und in Polen getagt
und sich dabei den Fragen der Schifffahrt auf der Oder und ihren Nebenflüssen und Kanälen
gewidmet. Drei Colloquien hatten den Wassertourismus im Mittelpunkt.
Der Oderverein wird die Oder als Wasserweg im Auge behalten und die Politik auf der
deutschen wie auf der polnischen Seite immer wieder darauf ansprechen. Seit
der Neuausrichtung der Politik in Polen hat die Wasserstraße Oder auch dort wieder an
Bedeutung gewonnen. Das gemeinsame Ziel aller Freunde der Oder wird die Aufnahme des
gesamten Flusses in die europäischen TEN-T-Netze bei der Neubewertung im Jahr 2022 sein.
Daran wird der Oderverein in den nächsten Jahren mitarbeiten.
Das Präsidium und alle Mitglieder der ERSTU gratulieren dem „Verein zur Förderung des
Stromgebietes Oder/Havel e. V.“, zu seinem 25jährigen Bestehen und wünschen viel Erfolg
bei der Umsetzung der gestellten Ziele in den nächsten Jahren.
Quelle: „Newsletter des Odervereins“ Nr. 01/2017 (76. Ausgabe) vom 24.01.2017
Gesamtkonzept Elbe
Was lange währt, wird gut?
Die ERSTU ist erfreut, dass nach über einem Jahrzehnt gelungen ist, das „Gesamtkonzept
Elbe“ nach zähen Verhandlungen abschließend zu erarbeiten. Obwohl die ERSTU nicht in
dem Beratergremium für das Elbekonzept vertreten war, hat der Verein in zahlreichen Briefen
an die in diesem Zeitraum tätigen Bundesverkehrsminister, Positionspapieren und
Veröffentlichungen für die Verbesserung der Schiffbarkeit auf der Elbe und den Erhalt dieser
als wichtige internationale Wasserstraße, auch in gemeinsamen Aktionen mit anderen
Vereinen der Schifffahrt, eingesetzt. So erklärten wir zum Beispiel in dem Schreiben an den
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vom 22.01.2015 mit der „Gemeinsamen
Erklärung der ERSTU, Elbe Allianz e.V., SHV und VHdS“:
„Die Wirtschaft im deutschen und tschechischen Elbstromgebiet benötigt dringend die Elbe
als ganzjährig wirtschaftlich sicher zu befahrende Wasserstraße. Voraussetzung dafür ist die
Beseitigung der letzten Engstellen, um eine durchgängige Fahrrinnentiefe von mindestens
1,60 Meter an 345 Tagen im Jahr zwischen Dresden und Hamburg und von 1,50 Meter
zwischen Dresden und der tschechischen Grenze zu erreichen – ein Unterhaltungsziel,
welches schon seit Mitte der 90er Jahre als vereinbart gilt.
Nur mit einer stabilen und durchgängigen Fahrrinnentiefe der Mittel- und Oberelbe können
die Transportunternehmen und Verlader langfristig planen – und nur so kann der sichere und
4
ressourcenschonende Verkehrsträger Binnenschiff zukünftig verstärkt in Logistikkonzepte
eingebunden werden.
Besonders im Elbe-Einzugsgebiet hat sich ein Strukturwandel bei den per Binnenschiff
transportierten Gütern vollzogen. In den mitteldeutschen und tschechischen Elbehäfen nimmt
der Anteil hochwertiger, sperriger und voluminöser Industriegüter – wie z.B. Generatoren,
Transformatoren, Turbinen, Windkraftanlagen, Reaktoren und andere Anlagen des
Maschinen-und Anlagenbaus – zu, die nur über die Binnenwasserstraße zu den norddeutschen
Seehäfen transportiert werden können.“
Die ERSTU vertritt die Position, dass es dringend notwendig ist, Infrastrukturprojekte in
Deutschland und in Europa wesentlich schneller vorzubereiten und umzusetzen. Es ist
wichtig, dass die Vertreter der unterschiedlichsten Interessen und die „Entscheidenden
Gremien“ gemeinsam über solche nationalen und internationalen Projekte beraten und
Kompromisslösungen finden, statt den Richtern die Entscheidung zu überlassen.
Die ERSTU teilt die in den nachfolgenden Beiträgen vertretenen Standpunkte und hofft, dass
die nächsten Schritte zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes Elbe zeitnah und praxisnah
umgesetzt werden. Siehe hierzu auch www.erstu.com (ERSTU intern  Strategie).
Sicherlich könnte die Erarbeitung des „Gesamtkonzeptes Elbe“ als Modell für die Erarbeitung
eines „Gesamtkonzeptes Oder“ in den nächsten zehn Jahren dienen.
Bund und Länder verständigen sich auf „Gesamtkonzept Elbe“
Bund und Länder haben sich auf ein Gesamtkonzept zur Nutzung der Elbe verständigt. Der
Beschluss erfolgte auf der Grundlage des Entwurfs, den das so genannte Beratergremium für
das Elbekonzept Mitte Dezember 2016 im gegenseitigen Einvernehmen zur Entscheidung
vorgelegt hat.
Dem Gremium gehören neben den Bundes- und Landesbehörden auch Umwelt- und
Wirtschaftsverbände an. Die Binnenelbe beherbergt wertvolle Natur- und Kulturlandschaften
und ursprüngliche Lebensräume, die von herausragender Bedeutung sind. Die Flusslandschaft
Elbe ist auf mehr als 400 Flusskilometern – als ältestes deutsches UNESCOBiosphärenreservat – Modelllandschaft für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
Im nächsten Schritt werden das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) dem Deutschen Bundestag zum Gesamtkonzept Elbe berichten.
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur:
„Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg. Ökonomie und Ökologie sind zwei Seiten
der gleichen Medaille. Mit diesem Kompromiss haben wir es geschafft, etwas Gutes für die
Elbe zu erzielen. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die für dieses gute Ergebnis gesorgt
haben.“
Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
„Der nun erzielte Kompromiss hat nur Gewinner: Die Umwelt, die Wirtschaft und die
Gesellschaft! Alle haben sich zu Gunsten des Erhalts des einzigartigen Natur- und
5
Kulturraums Flusslandschaft Elbe bewegt.“
Mit dem Gesamtkonzept Elbe wird dem Fluss eine langfristige Entwicklungsperspektive
gegeben. Es sieht neue Leitlinien und Maßnahmen für die Nutzung der Elbe vor, um die
Interessen der Binnenschifffahrt, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes miteinander in
Einklang zu bringen. Außerdem garantiert es einen Beteiligungsprozess, der sicherstellt, dass
Interessenvertreter und die breite Öffentlichkeit in die Umsetzung von Maßnahmen
einbezogen werden. Damit ist auch die gemein-same Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts
verankert.
Das Gesamtkonzept Elbe soll in einer Regionalkonferenz Ende März 2017 einer breiteren
Öffentlichkeit vorgestellt.
Weiter Informationen zum Gesamtkonzept Elbe sind verfügbar unter
www.gesamtkonzept-elbe.bund.de
Quelle: „Pressemitteilung des BMVI“ Nr. 04/2017 vom 18.01.2017
Die Wirtschaft sieht die Zukunft der Elbe positiv
Berlin, 17.01.2017 - Nach mehr als einem Jahrzehnt des Stillstandes an der Elbe hat die
Bund-Länder-Runde am 17. Januar 2017 das Gesamtkonzept Elbe beschlossen. Die durch das
Beratergremium beteiligten Wirtschaftsverbände Bundesverband der Deutschen
Binnenschifffahrt (BDB), Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), Elbe Allianz
(EA), Kammerunion Elbe-Oder (KEO) und der Verband für Schiffbau und Meerestechnik
(VSM) begrüßen die Einigung mit großer Erleichterung. Die Wirtschaftsverbände würdigen
die gemeinsame Arbeit mit Vertretern der Verwaltung von Bund und Länder sowie der
Umweltverbände, Kirchen und der Tschechischen Republik im Beratergremium.
Nach teils langen und nicht immer ganz einfachen Abstimmungen ist es gemeinsam gelungen,
sich auf ein Konzept zu verständigen. Dieses Konzept verstehen die Wirtschaftsvertreter als
Ende des bisherigen Moratoriums, welches den Stillstand an der Elbe verursacht hat. Die
offenen Fragen werden nun in einem Anschlussprozess gemeinsam bearbeitet.
In einer Volkswirtschaft wie der deutschen, die vom Handel und Wandel aber auch ganz
besonders vom Export lebt, ist Transport und Logistik ein wichtiger Faktor zur
Wohlstandsbewahrung und Zukunftssicherung. „Dabei spielt der Verkehrsträger `System
Wasserstraße`, das heißt Binnenschifffahrt und Binnenhäfen, eine erhebliche Rolle und gehört
außerdem zu den umweltfreundlichsten Verkehrsträgern.“, so Karl-Heinz Ehrhardt, der die
wirtschaftlichen Interessen des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) im
Beratergremium vertritt. „Aus diesem Grund ist ein Gesamtkonzept Elbe, dass in
ausgewogener Form wirtschaftlichen Güterverkehr auf diesem Fluss zulässt und ermöglicht,
6
ohne einen realistischen und machbaren Schutz der Umwelt zu vernachlässigen, zu begrüßen.
„Dabei darf nicht vergessen werden, welch aufstrebender Wirtschaftsraum entlang der Mittelund Oberelbe sich in den vergangenen 25 Jahren bereits entwickelt hat und noch entwickeln
kann und muss.“, ergänzte Ehrhardt.
Boris Kluge, Vertreter des Bundesverbands Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) würdigt
insbesondere die Lösungsansätze für die Oberelbe: „Die Bedeutung der Oberelbe für unsere
dortigen Häfen und die Tschechische Republik wird durch das Gesamtkonzept erkannt. Mit
den Konzeptionen und Maßnahmen in der sogenannten Erosionsstrecke wird endlich ein
gemeinsamer Weg für eine verkehrlich zuverlässigere und den Ansprüchen des Natur- und
Umweltschutz gerechter werdende Elbe beschritten. Die Erosionen zu bekämpfen ist unser
gemeinsames Ziel.“ Gleichzeitig wird der weitestgehend unstrittige Unterhalt an anderen
Abschnitten der Oberelbe verbessert und damit die Zuverlässigkeit für die Schifffahrt erhöht.
„Besonders begrüßen wir, dass im Gesamtkonzept die Elbe durchgängig von der deutschen
Grenze bis Geesthacht betrachtet wurde und mit den angedachten Lösungen die
Schifffahrtsverhältnisse auf der gesamten Strecke verbessert werden.“ fasst Stefan Kunze,
Vertreter des Elbe Allianz e.V. im Beratergremium, zusammen. „Durch die Einbeziehung der
sogenannten Reststrecke kann in diesem sensiblen Bereich eine nachhaltige Lösung zu
ökologischen und nautischen Verbesserungen entwickelt werden, die ständige Eingriffe durch
Baggerungen in der Fahrrinne vermeiden lässt – ein gutes Beispiel für nachhaltige
Unterhaltung der Wasserstraße“, so Kunze weiter.
"Es entspricht dem Wunsch der Gesamtinteressenvertretung der IHKn, abwägend und
ausgleichend die unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen. Dass dies nun nach einem
Jahrzehnte langem, lähmenden Stillstand gelungen ist, ist ein Riesenerfolg für Umwelt- und
Wirtschaftsinteressen. Besonders den Vertretern der Umweltverbände danke ich für das
entgegengebrachte Vertrauen, was die solide Basis für die künftige, sicher auch nicht immer
einfache Zusammenarbeit in der Umsetzungsphase legt", erklärt Henning Finck, Vertreter der
Kammerunion Elbe/Oder (KEO). Finck hat die 17 deutschen IHKn der Kammerunion im
Beratergremium vertreten, die sich mit über 30 Mitgliedern im gemeinsamen Wirtschaftsraum
von Deutschland, Tschechien und Polen engagiert.
„Die Verabschiedung des Gesamtkonzepts Elbe ist die Voraussetzung für den Erhalt der
zahlreichen Werftstandorte an der Elbe.“, ergänzt Ragnar Schwefel für den Verband für
Schiffbau und Meerestechnik (VSM) die positive Einschätzung von BDB, BÖB, EA und
KEO. “Nur so können in Sachsen-Anhalt weiterhin zahlreiche Schiffsneubauten entstehen
und die Arbeitsplätze auf den Werften, bei den Zulieferern und den beteiligten
Handwerksbetrieben gesichert werden.“
Die Vertreter der Wirtschaft freuen sich über die erklärte Unterstützung der ElbeArbeitsgemeinschaften der CDU- und SPD-Bundestagsfraktionen und begrüßen das Vorhaben
mit einem Entschließungsantrag die Umsetzungsschritte des Gesamtkonzepts Elbe
festzuschreiben. Sie würden sich freuen, wenn ganz im Sinne des gefundenen Konsenses, alle
Fraktionen des Deutschen Bundestages einen solchen Beschluss mittragen.
Quelle: „Gemeinsame Presseerklärung der Verbände BDB, BÖB, Elbe Allianz e.V., VSM
und KEO“ vom 17.01.2017
7
Kommentar zum Gesamtkonzept Elbe
Von Stefan Kunze, Leiter der Hafen Hamburg Marketing-Repräsentanz in Dresden
und Vertreter des Elbe Allianz e.V. im Beratergremium Gesamtkonzept Elbe
Mit dem Gesamtkonzept Elbe (GK Elbe) sind die
Rahmenbedingungen für die Unterhaltung der Elbe für die
nächsten Jahre durch die betroffenen Bundesländer und ministerien beschlossen worden. Im Prozess der Erarbeitung waren
Vertreter von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden, Bürgerinitiativen und der evangelischen Kirche als Berater beteiligt. Es
ist gelungen, wesentliche Konflikte, die aus unterschiedlichen
verschiedenen Nutzungsinteressen resultieren, durch ganzheitliche
und nachhaltige Ansätze aufzulösen.
Stefan Kunze Foto: PORTnews
Ziel ist es, mit der Bündelung verschiedener wasserbaulicher Maßnahmen in den einzelnen
Streckenbereichen Lösungen zu finden, die synergetische Wirkung sowohl für Schifffahrt,
Naturschutz und Wasserwirtschaft haben. Dazu enthält das Gesamtkonzept neben einer neuen
Leitlinie für die Elbe auch Vorschläge für Maßnahmen für die konkrete Umsetzung vor Ort.
Diese Vorschläge werden, wiederum unter Beteiligung vorgenannter Vertreter, im
Anschlussprozess zum Gesamtkonzept Elbe definiert, geplant und umgesetzt.
Für die Wirtschaft ist im GK Elbe besonders die durchgängige Betrachtung der Wasserstraße
von deutscher Grenze bis zur Schleuse Geesthacht von Interesse, damit bleibt die Elbe als
Bundeswasserstraße erhalten. Mit der Festlegung eines aktualisierten Unterhaltungszieles
wird nach dessen Realisierung der Schifffahrt eine wesentlich zuverlässigere Wasserstraße
zur Verfügung stehen. Experten der Wasserstraßenverwaltung schätzen ein, dass gegenüber
heutigen Niedrigwasserperioden etwa 20 cm mehr Fahrrinnentiefe zur Verfügung stehen
werden. Damit können entsprechend mehr Güter transportiert werden, wodurch sich die
Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers erhöhen wird. Durch Einbeziehung moderner
Verkehrssteuerungssysteme (wie z. B. RIS- und AIS-Daten) soll die verfügbare Fahrrinne
durch die Schifffahrt besser genutzt werden können. Gleichzeitig gelingt es, durch nachhaltige
Lösungen in den besonders konfliktträchtigen Strecken die Erosion einzudämmen, ständige
Unterhaltungsmaßnahmen (vor allem Beseitigung von Fehlstellen durch Baggerung) zu
minimieren
und
Wasserbauwerke
umweltfreundlicher
zu
gestalten.
Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass es mit dem GK Elbe gelungen ist, den langjährigen
Stillstand – verursacht durch das harte Aufeinandertreffen der verschiedenen
Interessengruppen – zu beenden. Mit dessen Umsetzung haben die Binnenschifffahrt, aber
auch die Werften in Sachsen-Anhalt und der Tschechischen Republik und vor allem die
Wirtschaft entlang der Elbe gute Zukunftsaussichten. Das Hinterland Hamburgs bleibt damit
durch den natürlichen Verkehrsweg Elbe mit den Wirtschaftszentren Mitteldeutschlands und
der Tschechischen Republik verbunden.
Die Transportmöglichkeit von Gütern auf der Elbe ergänzt die Schienen- und Straßenwege
und ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftlichen und ökologisch verträglichen
Gütertransport.
Details zum Ergebnis – Gesamtkonzept Elbe finden Sie hier.
Quelle: „PORTnews“ Nr. 02/2017 vom 26.01.2017
8
Binnenschifffahrt/ Wasserstraßen
Stärkung des Schienengüterverkehrs muss eine nationale Aufgabe werden
Auf dem Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen e.V.
(BÖB) am 19.01.2017 In der Landesvertretung Baden-Württemberg beim Bund in Berlin
diskutierten Abgeordnete mit rund 100 Teilnehmern über die Frage „Brauchen wir ein
Konzept für den Schienengüterverkehr in Deutschland?“. Im Laufe des Abends wurde klar,
dass es nicht ausreicht, nur den Schienengüterverkehr zu betrachten. Es ist wichtig, den Blick
auf das gesamte Verkehrssystem zu richten, denn eine Verlagerung der Güterverkehre
funktioniert nur, wenn alle Verkehrsträger miteinander kombiniert werden.
In der Eröffnungsrede des Abends machte Rainer Schäfer, Präsident des BÖB, deutlich. „Wir
wollen und werden keine Verkehrsträger gegeneinander
ausspielen. In unseren Häfen bündeln wir die
Kompetenzen aller Verkehrsträger und brau-chen diese
für
eine
gelungene
Verkehrsverlagerung
in
Deutschland.“ Und ergänzte: „Die Mitgliedsunternehmen arbeiten stetig an ihren „Hausaufgaben“ und
optimieren ihre Traktions- und Wagenpools, bilden
vermehrt eigenes Fachpersonal aus und versuchen,
qualitativ hochwertige Angebote gegen Billigpreise zu
setzten. An der Überregulierung, externen Kostentreibern und immer neuen Auflagen im Schienengüterverkehr können aber auch wir nichts ändern.“
Rainer Schäfer
Foto: ERSTU
Für die darauf folgende Diskussion stellte Schäfer die These auf: „Wir brauchen ein
Handlungskonzept für den Schienengüterverkehr, dass viele kleinere Maßnahmen sinnvoll
bündelt, wie zum Beispiel die Absenkung der Stromsteuer, die Elektrifizierung großer
Streckenabschnitte sowie Zulassungsvereinfachung und Zulassungsharmonisierung. Dazu
gehört zudem eine Reduzierung der Trassenpreise, auch wenn die ordnungspolitischen
Bedenken nicht ganz auszuräumen sind.“ Und gab zu bedenken, dass es „nach langen Jahren
der Stagnation im Modal-Split nicht nur ‚steiler Thesen‘ bedarf, sondern eines ganzheitlichen
Konzeptes, das sich in den europäischen Kontext einfügt.
Die Stärkung des
Schienengüterverk
ehrs muss eine
nationale Aufgabe
werden.“
Podiumsdiskussion
mit
(v.l.n.r.)
Joachim
Zimmermann
(BÖBPräsidium),
Matthias
Gastel (Bündnis 90/Die
Grünen), Steffen Bilger
(CDU/CSU), Sabine Leidig
(Die
Linke),
Martin
Burkert (SPD), Dr. Ansgar
Burghof (Moderator)
9
Dr. Ansgar Burghof, Sprecher des Redaktionsbeirates des PrivatbahnMagazins und Direktor
des Gustav-Stresemann-Instituts, begann die Diskussion mit der Frage, ob die sofortige
Senkung der Trassenpreise ein wirksames Mittel für die Verkehrsverlagerung, insbesondere
für mehr Verkehr auf der Schiene ist. Steffen Bilger, von der CDU/CSU, stellte fest: „Dass die
Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode viel erreichen konnten. Wir haben
Rekordsummen für den Schienengüterverkehr in dieser Legislaturperiode bereitgestellt.“
Dazu ergänzte Martin Burkert, von der SPD und Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr
und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages „Ja, es gibt viele gute Lösung für den
Gütertransport auf der Schiene, aber wir brauchen nicht nur ein Schienengüterkonzept,
sondern ein Mobilitätskonzept und das Verkehrsträger übergreifend.“
Im Laufe der Diskussion erläuterte Sabine Leidig, von der Fraktion Die Linke „Es fehlt in
Deutschland eine starke Lobby der Verkehrsträger. Das sollte sich ändern. Hier sollten sich
alle Anwesenden stärker engagieren.“ Weiter führte sie aus: „Das Wachstum des
Schienengüterverkehrs und die Klimaschutzziele sind so wie bisher geplant, nicht zu
erreichen. Es muss eine Reduktion beim Lkw geben. Hier ist eine Stärkung der Schiene zu
Lasten der Straße notwendig.
„Wir brauchen viele Maßnahmen, um den Schienengüterverkehr in die Spur zu bringen. Eine
europäische Harmonisierung ist wichtig, aber mit den derzeitigen Vorschriften und Verfahren
schwer umsetzbar.“, steuerte Matthias Gastel, Bündnis 90/Die Grünen in der Diskussion bei.
Joachim Zimmermann, Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes mahnt in der
Podiumsdiskussion an: „In der Praxis zeigen sich die größten Herausforderungen für eine
moderne Eisenbahninfrastruktur in den Häfen bei der Genehmigungspraxis und den Auflagen
der Regulierung. Für kleine Infrastrukturen, wie in Binnenhäfen muss es hier
Vereinfachungen geben. “Für Zimmermann ist eine konzeptionelle Gesamtbetrachtung des
Verkehrssystems wichtig. „ Nur das Thema Trassenpreise anzugehen wird uns für die
Verlagerung der Güter von der Straße auf die Schiene nicht helfen. Insbesondere darf dies
nicht zu Lasten der Wasserstraße gehen.“ Den BVWP 2030 hält er, in Bezug auf die
Eisenbahnprojekte, für wenig transparent. „Es ist mehr als bedauerlich, dass wir immer noch
keine finale Projektliste vorliegen haben.“, so Joachim Zimmermann.
Auf dem Parlamentarischen Abend vertraten die ERSTU ihr Generalsekretär, Günter
Hartkopf, und ihr Pressesprecher, Dr. Wolfgang Hebenstreit.
Quelle: „BÖB-Pressemitteilung“ vom 20.01.2017
Binnenhäfen begrüßen Fortsetzung der KV Förderung
Berlin, 09.01.2017 (BÖB) – Mit Datum vom 4. Januar 2017 hat das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die neue Förderrichtlinie für Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs in Kraft gesetzt. Die Richtlinie gilt bis Ende 2021 – also vier Jahre –
und damit ein Jahr länger als die vorherige KV-Förderrichtlinie.
Boris Kluge, Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB), begrüßt
die neue Förderrichtlinie: „Das Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie, mit einer noch einmal
längeren Laufzeit, ist ein starkes Signal für den Kombinierten Verkehr und die Betreiber von
KV-Anlagen. Verbunden mit einer stabilen Förderquote von maximal 80 Prozent wird damit
den Häfen und anderen Fördermittelnehmern eine sehr gute Planungsgrundlage gegeben.“ Der
10
BÖB hat gemeinsam mit anderen Verbänden immer wieder Verbesserungen und Anpassungen
der Förderrichtlinie gefordert, um die in den letzten Jahren geringeren Mittelabrufe wieder zu
verbessern. Kluge dazu: „Eine wichtige Hürde ist nun genommen, da der Bund nicht mehr nur
alternativlos auf einer Bürgschaft besteht, die für die privaten Unternehmen nicht selten
problematisch ist. Die dingliche Sicherung, in Form einer Grundschuld, scheint hier nun eine
Alternative zu sein. Die Praxis wird zeigen, ob diese sich bewährt. Gerade die langen Fristen
bei der Nutzung im Erbbaurecht erscheinen noch nicht praxistauglich.“
Die in der neuen Richtlinie definierten Ausschreibungspflichten der Betreibergesellschaft
wurden so angepasst, dass nun größere Spielräume bestehen, gemeinsam mit den bisherigen
Betreibern die Erweiterung von Anlagen umzusetzen.
Die Binnenhäfen sehen das Antragsverfahren bei KV-Anlagen inzwischen als zu langwierig
und aufwendig an. Kluge dazu: „Wir geben die Idee nicht auf, durch eine Vereinfachung des
Antragsverfahrens deutlich mehr Projekte zu fördern und damit auch kleineren Betreibern und
Antragstellern den Zugang zur Förderung zu erleichtern. Dafür werden wir weiterhin beim
Bund werben, auch wenn dies noch nicht mit den neuen Förderrichtlinien gelungen ist.“
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) vom
09.01.2017
Mehrere Verbesserungen ermöglichen höhere Anreize zur Verkehrsverlagerung auf das
Wasser
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) hat Position zum Entwurf
einer neuen Richtlinie zur Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) bezogen. Das
Regelwerk soll die bisherige KV-Förderrichtlinie ablösen, die zum 31. Dezember 2016 außer
Kraft tritt.
Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, Verkehrsträger sinnvoll zu vernetzen und dabei
Güter von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Binnenschiff und
Güterbahn zu verlagern. Dafür werden der Neu- und Ausbau von KV-Umschlaganlagen mit
bis zu 80 % vom Bund bezuschusst.
„Es ist sehr erfreulich, dass sich teils mehrere Jahre alte Forderungen des BDB und des Gewerbes in dem aktuellen Entwurf der KV-Förderrichtlinie wiederfinden. Ein Beispiel ist die
Anerkennung von Pachtverträgen für Grundstücke, auf denen KV-Umschlaganlagen errichtet
oder ausgebaut werden sollen. Damit erfolgt endlich eine Gleichstellung mit Eigentum und
Erbbaurecht, was gerade in Hafengebieten deutliche Vorteile für den Kombinierten Verkehr
bringt“, so BDB-Vorstandsmitglied Heinrich Kerstgens (Contargo GmbH & Co. KG).
Sinnvoll ist außerdem, dass – wie in dem Entwurf vorgesehen – künftig bei der Ermittlung
des volkswirtschaftlichen Nutzens und damit bei der Förderberechnung die Hälfte der
zurückgelegten Strecken im europäischen Ausland berücksichtigt werden sollen. Damit haben
Projekte in Grenznähe – vor allem an Wasserstraßen – eine bessere Chance auf Realisierung.
„Auch durch die Aufnahme neuer Fördertatbestände wird künftig der Ausbau des
Kombinierten Verkehrs und eine Verkehrsverlagerung auf saubere Verkehrsmittel wie das
Binnenschiff er-leichtert“, lobt Heinrich Kerstgens. So sind in dem Entwurf z.B.
Abstellflächen für Ladeeinheiten sowie automatisierte Ausfahrschranken und Parkplätze,
wenn sie im Zusammenhang mit der Umschlagfunktion der KV-Anlage stehen, zusätzlich
anerkannt.
Der Verband hat in seiner Stellungnahme angeregt, diesen Katalog noch um weitere sinnvolle
Maßnahmen an Grundstücken, Umschlageinrichtungen und Ausrüstung zu ergänzen. Dazu
11
gehören u.a. der Grunderwerb an Wasserflächen, Telekommunikationsanlagen, Anwendungssoftware (die heutzutage kaum noch von der förderfähigen Computerhardware getrennt
werden kann), Geräte zur automatischen Sendungserfassung nicht nur im Zu- sondern auch
im Ablauf sowie Umzäunungen und Sicherheitseinrichtungen.
Eine per Beschluss des Bundeskabinetts durchgeführte Haushaltsanalyse für das Förderprogramm hat ergeben, dass der Kombinierte Verkehr ein taugliches und effektives Instrument
darstellt, um Güter von der Straße auf alternative Verkehrsträger zu verlagern. Der BDB
bedauert vor diesem Hintergrund, dass der entsprechende Fördertitel im Bundeshaushalt in
den Jahren 2017 und 2018 abgesenkt werden soll.
„Wichtig ist, dass die Förderanträge deutlich schneller bearbeitet werden, damit die zur Verfügung stehenden Mittel auch vollständig abgerufen werden“, betont Kerstgens. In der Vergangenheit waren Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr nämlich keine Seltenheit. Hier
besteht dringender Handlungsbedarf, damit ein Ausbau des Kombinierten Verkehrs
verwirklicht werden kann.
Der BDB war in die Erarbeitung der Richtlinie eingebunden und hatte mit seinen Forderungen
und Hinweisen, die zu großen Teilen in der Richtlinie berücksichtigt wurden, zur
Qualifizierung der nun rückwirkend zum 01.01.2017 vom BMVI veröffentlichten Richtlinie
beigetragen.
Im Kommentar des BDB-Vorstandsmitgliedes Heinrich Kerstgens (Contargo), der sich
besonders intensiv mit der Überarbeitung dieser Richtlinie befasst hat und den notwendigen
Input beim BMVI geliefert hat, heißt es hierzu:
1) Klarstellung, was mit technischer Umschlagskapazität gemeint ist (=> Anzahl der Hübe an
allen Gates, bei trimodalen Anlagen also Wasser, Schiene, Straße).
2) Unsere langjährige Forderung, dass Pachtverträge dem Eigentum und dem Erbbaurecht
gleichgestellt werden ist endlich drin.
3) Die Verpflichtung zu Ausschreibung des Betreibers der Anlage: Widersprüche wurden
entfernt und insgesamt das Ganze vereinfacht und praktikabler gemacht.
4) Unserer Forderung, die Absicherung einer möglichen Rückzahlung der Fördermittel auch
bei Erbbaurechten mittels einer Grundschuld wurde bereits im Entwurf entsprechen. Leider
konnte unsere Kritik, dass ein Erbbaurecht von 50 Jahren bei einer Förderung von über 50%
bestehen muss und unser Vorschlag, dass 30 Jahre, also 10 Jahre über die Vorhaltefrist hinaus, nicht mehr Eingang in die neue KV-Förderrichtlinie finden.
5) Unserem Vorschlag, dass die Bearbeitung der Anträge, statt beim der GDWS und dem
EBA (beide Personalmangel und dadurch lange Bearbeitungszeiten) zukünftig beim BMVI
erfolgen soll, wurde nach Diskussion nicht entsprochen (die Vertreter von GDWS und EBA
waren nicht überraschend dagegen).
6) Wir haben thematisiert, dass den Behörden bei der Entscheidung über konkurrierende Anlagen zu viel Ermessensspielraum eingeräumt ist und deshalb vorgeschlagen, dass die Reihenfolge des Eingangs der Anträge entscheidend sein soll. Das BMVI sieht das anders und möchte hier "das Beste für den KV" selbst entscheiden können.
12
7) Wir haben moniert, dass die Liste der zuwendungsfähigen Anlagen veraltet und in Teilen
lückenhaft ist. Anhand unserer Beispiele wurde diese Ansicht geteilt, da aber der Entwurf der
KV- Richtlinie bereits bei der EU Kommission zur Genehmigung vorlag, wollte man für die
KV-Richtlinie 2017 nichts mehr ändern, sondern hat zugesagt, diese Liste (gemeinsam mit
den Verbänden und weiteren Fachleuten) ca. 2019 zu überarbeiten, so dass die nächste Richtlinie dann in diesem Punkt besser sein wird.
8) Wir haben positiv zum Ausdruck gebracht, dass unsere langjährige Forderung zur Berechnung des volkswirtschaftlichen Nutzens auch Steckenanteile im Ausland (im wesentlichen ja
Europa und vor allem der Rhein) zu berücksichtigen nun Eingang in die KV-Richtlinie gefunden hat. Die Streckenanteile werden nun wenigstens zu 50% berücksichtigt. Das ist schon einmal ein guter Anfang.
Quelle: „BDB-Presseinformation“ vom 12.08.2016, BDB-Information vom 12.01.2017
Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH-Hafengruppe setzt erfolgreich auf Wachstum
Die trimodale Aufstellung des Hafenverbundes SBO (Sächsische Binnenhäfen Oberelbe
GmbH) sorgte dafür, dass die sechs Binnenhäfen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, der
Tschechischen Republik sowie der brandenburgische Hafen Mühlberg trotz widriger
Transportbedingungen wieder annähernd das Transportergebnis von 2015 erreichen konnten.
Insgesamt wurden 2,64 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen, ohne den baubedingt
ruhenden Umschlagbetrieb im Hafen Torgau. Zum Hafenverbund gehören die Binnenhäfen in
Dresden, Riesa, Torgau, Děčín, Lovosice und Dessau-Roßlau.
Wirtschaftlich wird es auf eines der besten Geschäftsjahre des Hafenverbundes
hinauslaufen, hier verzeichnet die Hafengruppe ein deutliches Wachstum und entwickelt sich
immer mehr zu einem Knotenpunkt für logistische Dienstleistungen an den einzelnen
Standorten. Diese Entwicklung ist Basis für die effektive Nutzung vorhandener
Infrastrukturen und der Verbesserung logistischer Abläufe für Anlieger und Nutzer. Grundlage
der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Hafengruppe ist das Anbieten ganzheitlicher
logistischer Lösungen für die angesiedelten Unternehmen und Kunden, vor allem im Bereich
Container. Ein Beispiel ist der Standort Riesa, an dem nunmehr sämtliche, im Zusammenhang
mit dem im Containertransport bestehenden Anforderungen und Aufgaben, dem Kunden
direkt vor Ort angeboten werden können.
Obwohl die Häfen im Zeitraum vom Mai bis Oktober immer wieder mit anhaltenden
niedrigen Wasserständen der Elbe zu kämpfen hatten, stieg der Binnenschiffsumschlag des
Hafenverbundes im Jahr 2016 um 12 % auf über 235.000 Tonnen. Daraus resultierend ist
festzustellen, dass das Binnenschiff als Transportträger bei ausreichendem Wasserstand der
Elbe, weiterhin zu den ökologischsten und ökonomischsten Transportmöglichkeiten gehört
und auch genutzt wird. Zeitweise konnte die Nachfrage nach verfügbarem Schiffsraum nicht
bedient werden. Vor allem die Binnenhäfen Dresden und Roßlau konnten eine deutliche
Steigerung des Schiffsumschlages um 67 % (Roßlau) und 35 % (Dresden) erzielen. Zu den
im Hafenverbund transportierten Gütern gehörten Schrott, Container, Sojaschrot, Stahlbleche,
Flussspat, Düngemittel, Stammholz und Projektladungen.
Der Güterumschlag per Eisenbahn des Hafenverbundes betrug im Jahr 2016 knapp 750.000
Tonnen (-6,8 %). Die drastischen Zuwächse beim Eisenbahngüterverkehr in den Häfen
Lovosice und Roßlau von 34,5 % (+ 23.517 Tonnen; Lovosice) und 36 % (+ 17.451 Tonnen;
Roßlau) konnten nicht die Reduzierung der Tonnage im Hafen Riesa kompensieren. Die
13
Ursache für den Rückgang am Standort Riesa ist der Rückgang beim Umschlag von Getreide
und Düngemittel.
Der Containerumschlag im Hafen Riesa liegt leicht unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt
wurden 37.987 TEU (Containereinheiten) umgeschlagen - ein Rückgang von 2.842 TEU
gegenüber 2015. Der Rückgang resultiert hauptsächlich aus der Entwicklung am Weltmarkt.
Bei den eigenen sächsischen Kunden konnte die SBO eine deutliche Steigerung verzeichnen.
Die Container werden zweimal wöchentlich mit der Elbe-Container-Linie und fünfmal
wöchentlich mit der Ganzzugverbindung Albatros-Express zwischen Riesa und Hamburg/
Bremerhaven im täglichen Nachtsprung transportiert.
Die Standorte Dresden, Rosslau und Lovosice haben sich bereits seit Jahren als hervorragende
Dienstleistungsstandorte für den Umschlag von Schwerlast- und Projektladungen etabliert.
Durch die Vernetzung der drei Verkehrsträger Binnenschiff, Bahn und LKW konnten die
Binnenhäfen der verladenen Wirtschaft auch im Jahr 2016 zuverlässige Transportketten
anbieten. Immer mehr Unternehmen erkennen die Bedeutung der Häfen und nutzen sie für
den Transport, der Lagerung und für die Weiterverarbeitung ihrer Güter.
Zufrieden zeigt sich die SBO mit der Annahme der neuen Schwergutumschlagmöglichkeit für
den seit 2015 in Dresden in Betrieb genommenen Liebherr Raupenkran LR 1600/2 durch die
Unternehmen. Somit entwickelt sich der
Alberthafen in Dresden kontinuierlich
zum Zentrum für Schwergutumschlag
in der Region. Im Jahr 2016 erfolgten
42 Großverladungen mit einem
Gesamtgewicht von über 5400
Tonnen. Auch der Schwesterhafen im
tschechischen Lovosice profitiert von
dem neuen Schwerlastkran im Hafen
Dresden. So können Projektladungen
aus Lovosice in Dresden vervollständigt
und weiterverschifft werden oder auch
umgedreht.
Umschlag einer Turbine im Hafen Dresden
Foto: SBO
Auch der Hafen Mühlberg trug mit seiner Umschlagsmenge von über 9.395 Tonnen
(Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 45 %) zum positiven Ergebnis bei. Ein Manko in
Mühlberg ist weiterhin die fehlende Bahnanbindung.
Quelle: „Jahrespressemitteilung der SBO“ vom 01.02.2017
Seetransport und Fluss-See-Schifffahrt
Bundeskabinett beschließt Maritime Agenda 2025
Das Bundeskabinett hat am 11.01.2017 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie,
Sigmar Gabriel, vorgestellte "Maritime Agenda 2025" beschlossen. Mit der ressortübergreifenden Strategie setzt die Bundesregierung einen langfristig angelegten Rahmen für eine
konsequente Zukunftspolitik zur Stärkung des maritimen Wirtschaftsstandortes Deutschland.
14
Zu dem Kabinettsbeschluss sagte der Koordinator der Bundesregierung für die maritime
Wirtschaft und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und
Energie, Uwe Beckmeyer: "Wir brauchen eine breit angelegte Innovationsoffensive, damit die
maritime Branche auch in Zukunft gut im internationalen Wettbewerb aufgestellt ist. Deshalb
wollen wir den maritimen Standort Deutschland weiterentwickeln. Die Agenda ist dafür der
zentrale Leitfaden."
Die "Maritime Agenda 2025" benennt insgesamt neun zentrale Handlungsfelder
der maritimen Wirtschaftspolitik, um die Innovationskompetenz der stark mittelständisch
geprägten Branche angesichts neuer Herausforderungen z.B. im Klima- und Umweltschutz oder durch die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung der Wirtschaft zu
stärken. Das Strategiepapier umfasst unter anderem folgende Bausteine: Technologieführerschaft sichern, neue Zukunftsmärkte eröffnen, die maritime Energiewende voranbringen
sowie die Chancen von Industrie 4.0 nutzen. Zur Umsetzung dieser Ziele enthält die Agenda
einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Instrumentenkatalog.
Staatssekretär Beckmeyer: "Die maritime Wirtschaft ist seit jeher eng verflochten. Im Zuge
der Digitalisierung erleben wir, dass sich Produktions- und Dienstleistungsprozesse zunehmend vernetzen. Dieser Wandel muss sich auch in der maritimen Politik widerspiegeln. Wir
wollen die maritime Wirtschaft dabei unterstützen, ganze Wertschöpfungsketten zu
entwickeln und so weltweit erfolgreich zu agieren. Deshalb ist es wichtig, dass alle Ressorts
hier mit im Boot sind."
Die "Maritime Agenda 2025" kann hier abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
11.01.2017, www.bmwi.de
15
„Maritim: exzellent vernetzt – Chancen der Digitalisierung für die maritime
Wirtschaft“
Chancen der Digitalisierung nutzen“ – das ist eines der zentralen Handlungsfelder der
„Maritimen Agenda 2025“, die das Bundeskabinett am 11. Januar 2017 verabschiedet hat. Die
Zukunft der maritimen Wirtschaft im digitalen Zeitalter wird auch das Schwerpunkthema der
10. Nationalen Maritimen Konferenz sein, die am 4. April 2017 in der Handelskammer
Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg, stattfinden wird.
Unter der Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und auf Einladung von
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries und des Ersten Bürgermeisters der Freien und
Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und den Gewerkschaften Beiträge zur Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft erörtern.
Geplant ist die Unterzeichnung eines gemeinsamen Positionspapiers zur Digitalisierung in der
maritimen Wirtschaft; daneben stehen weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Maritimen
Agenda 2025 im Fokus, insbesondere die Nachhaltigkeit im Seeverkehr sowie der Beitrag
maritimer Technologien zur Energiewende.
Die Nationalen Maritimen Konferenzen sind Dialogforen, Ideenbörsen und Leistungsschauen.
Deshalb bietet die Freie und Hansestadt Hamburg den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am
Vortag, dem 3. April 2017, die Möglichkeit, im Rahmen einer Leistungsschau Projekte
der Digitalisierung und Nachhaltigkeit bei Unternehmen der maritimen Wirtschaft
kennenzulernen.
Quelle: Information des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 24.01.2017,
www.bmwi.de
Hafengesellschaft bremenports und TFG Transfracht begrüßten 150 Gäste beim
Neujahrsempfang in Berlin
„2016 war kein einfaches Jahr für die bremischen Häfen. Dennoch hat unser maritimer
Logistikstandort die negativen Auswirkungen der internationalen Wachstumsschwäche
gut verkraftet“, sagte Bremens Wirtschafts- und Hafensenator Martin Günthner am 12.
Januar 2017 bei einem Neujahrsempfang in Berlin.
Etwa 150 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung waren der Einladung der
Hafengesellschaft bremenports und ihres Partners TFG Transfracht gefolgt, um sich in der
Bremer Landesvertretung in entspannter Atmosphäre auf das neue Jahr einzustimmen.
Als belastende Faktoren für die Entwicklung von Umschlag und Logistik nannte Günthner
das verlangsamte Wirtschaftswachstum in China sowie die Einschränkungen im Handel mit
Russland und die damit verbundene russische Rezession. Dennoch habe der Umschlag 2016
insgesamt leicht zugelegt – für Günthner der Beleg, „dass die Häfen in Bremen und
Bremerhaven sich auf hohem Niveau behaupten und weiterhin eine gute Rolle im
hartumkämpften Markt spielen“. Das Gesamtergebnis lag an der Weser im vergangenen Jahr
bei 73,8 Millionen Tonnen Seegütern (plus 0,5 Prozent), der Containerumschlag erreichte 5,5
Millionen TEU (plus 0,9 Prozent).
2016 habe es massive strukturelle Veränderungen in der Containerschifffahrt gegeben, sagte
der Senator. „Die Insolvenz der Reederei Hanjin und der Verkauf von Hamburg Süd an den
16
Weltmarktführer Maersk sind Belege für einen tiefgreifenden Umbruch. Gleichzeitig
verstärken die wachsenden Containerschiffsgrößen den Druck auf die Häfen, ihre nautische
Erreichbarkeit zu optimieren.“ Die Vertiefung der Außenweser-Fahrrinne habe deshalb große
Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung Bremerhavens als
viertgrößter europäischer Containerhafen.
Günthner erinnerte gleichzeitig an die umfangreichen Investitionen, mit denen Bremen seine
maritime Infrastruktur modernisiert: „Aktuell wird der Hafenbahnhof Imsumer Deich in
Bremerhaven von 8 auf 16 Gleise erweitert und elektrifiziert. Direkt neben dem ContainerTerminal setzen wir damit ein Ausbau- und Modernisierungsprogramm fort, das für die
Hafeneisenbahn im Überseehafen Bremerhaven in diesem Jahrzehnt Investitionen von etwa
40 Millionen Euro umfasst. Schon heute wird bei uns jeder zweite Hinterland-Container auf
der Schiene transportiert. Bremerhaven ist d e r Eisenbahnhafen, und diese Rolle wird mit
unseren Investitionen weiter gestärkt.“
Robert Howe, Geschäftsführer der Hafengesellschaft bremenports, machte anschließend
deutlich, dass sich niemand von der jüngsten Flut schlechter Nachrichten verunsichern lassen
sollte: „Ob Krieg oder Terror, ob Brexit oder Rechtspopulismus – Angst und Verunsicherung
sind schlechte Ratgeber.“ Deutschland erweise sich als Fels in der Brandung: „Der starke
Dollar beflügelt die Exporte, und der Wirtschaft – vor allem der Industrie – geht es so gut wie
seit langem nicht.“
Mittelfristig geht Howe von einem weiter wachsenden Seegüterumschlag im Land Bremen
aus. Die Zwillingshäfen an der Weser seien darauf mit ihrer modernen Infrastruktur gut
vorbereitet. Mit aktuellen Investitionen in den Ausbau des Standorts Bremerhaven –
Erweiterung der Hafeneisenbahn und Bau einer neuen Westkaje am Kaiserhafen III –
verbessere Bremen die Rahmenbedingungen für die maritime Wirtschaft weiter.
Auf bremenports komme 2017 erneut viel Arbeit zu, sagte Howe. Dies gelte zum Beispiel für
die aufwendige Unterhaltung der öffentlichen Hafenanlagen und den maritimen
Umweltschutz. Die Modernisierung der Schiffsflotte werde fortgesetzt und an ökologischen
Erfordernissen ausgerichtet. Als großen Ansporn für die weitere Arbeit nannte Howe den
ESPO Award 2016. Im Dezember wurde die Hafengesellschaft von der europäischen
Hafenorganisation ESPO für die ökologische Aufwertung der Luneplate ausgezeichnet.
Südlich von Bremerhaven hatten die Umwelt- und Landschaftsplaner die zentrale
Ausgleichsfläche für Bremerhavener Hafenbauprojekte geschaffen – heute ist sie das größte
Naturschutzgebiet des Landes Bremen.
Berit Börke, Geschäftsführerin der TFG Transfracht
GmbH, berichtete beim Neujahrsempfang über die
aktuelle Entwicklung des Unternehmens: „Wir
freuen uns, dass wir im vergangenen Jahr etwa
910.000 TEU in unserem AlbatrosExpress-System
bewegen konnten. Übersetzt sind das rund 11.000
Züge im Jahr oder 45 Containerzüge täglich. Das
entspricht einem Wachstum von 8 Prozent gegenüber
dem Vorjahr. Ein Plus von 3,3 Prozent konnten wir
über Bremerhaven realisieren.“
Die im vergangenen Jahr gestartete AlbatrosExpressRelation Erfurt habe sich sehr positiv entwickelt.
17
Über die Terminals Erfurt, Riesa, Großbeeren und Leipzig habe TFG Transfracht 2016 etwa
125.000 TEU transportiert. Diese Terminals seien fünfmal die Woche an die großen deutschen
Nordseehäfen angebunden, sagte die Geschäftsführerin. Um die Hinterlandlogistik ihrer
Kunden optimal zu unterstützen, setze TFG Transfracht verstärkt auf Kooperationen. Ein
Beispiel dafür sei der Standort Großbeeren, wo die AlbatrosExpress-Verkehre seit Dezember
2016 mit dem Einzelwagennetz der DB Cargo verknüpft werden.
Hinterlandlogistik erschöpfe sich nicht in „fahren, heben und senken“, sagte Berit Börke. Man
brauche dafür die passende Infrastruktur. Derzeit wird das Depot von DB IS in Großbeeren
ausgebaut. Damit soll die Abstellkapazität dort von 2000 auf 2700 TEU erhöht werden.
TFG
Transfracht
ist
Europas
Marktführer im containerisierten Seehafenhinterlandverkehr.
Mit ihrem flächendeckenden Albatros
Express-Netzwerk verbindet die TFG
Transfracht
täglich
die
Häfen
Hamburg, Bremerhaven und Willhelmshaven mit über 15.000 Orten in
Deutschland, Österreich und der
Schweiz.
Redner beim Neujahrsempfang in der Berliner Landesvertretung
(von links): bremenports-Chef Robert Howe, TFG TransfrachtGeschäftsführerin Berit Börke sowie Senator Martin Günthner
(Foto: bremenports)
In einem weiteren Vortrag stiegen Dr. Oliver Errichiello und Dr. Arnd Zschiesche
anschließend tief ins Thema „Marke ohne Mythos“ ein. Die beiden Experten vom Büro für
Markenentwicklung (Hamburg) machten deutlich, warum die professionelle Markenbildung
und -pflege für die Wirtschaft existenziell wichtig ist.
Auf dem Neujahrsempfang „logistic talks“ war die ERSTU durch ihren Generalsekretär,
Günter Hartkopf, und den Pressesprecher, Dr. Wolfgang Hebenstreit, vertreten.
Quelle: „TFG Transfracht-Pressemitteilung“ vom 13.01.2017, www.transfracht.com
HPA-Jahresausblick 2017: Gute Noten für Hamburgs Hafenbrücken
HPA stellt Projekte für das Jahr 2017 vor / Gute Zustandsnoten für Brücken / Mehr
Manövierraum für große Schiffe / CGH erwartet Passagierrekord / Bauprojekte in der
Umsetzung
Das Gebiet des Hamburger Hafens erstreckt sich entlang der Elbe auch über die Elbkanäle
und diverse Elbinseln. Ohne Brücken kommt man hier nicht weiter. Die Hamburg Port
Authority (HPA) hat daher ein besonderes Augenmerk auf die aktuellen und künftigen
Zustände der 80 Straßen- und 61 Bahnbrücken im Hamburger Hafen: Durchschnittlich gute
Zustandsnoten erhalten die Bahnbrücken. Hier konnten die Zustände der Brücken seit 2008
kontinuierlich deutlich verbessert werden. Auch bei den Straßenbrücken hat die HPA
nachgelegt. Wurden noch 2011 nur 18 Prozent der Straßenbrücken eine Zustandsnote von 1
18
oder 2 bescheinigt, waren es 2016 61 Prozent. „Die Verbesserung der Zustandsnoten sowohl
bei der Bahn als auch bei der Straße zeigt, dass sich unsere Investitionen in den letzten Jahren
ausgezahlt haben“, sagt Jens Meier, Vorsitzender der Geschäftsführung der HPA. „Dennoch
haben wir uns bis 2020 noch einiges vorgenommen und wollen die durchschnittliche
Zustandsnote für unsere Straßenbrücken auf 2,3 verbessern.“ „Ziel des Senats ist es, Hamburg
als leistungsfähigen und vielfältigen Universalhafen zu modernisieren und zukunftsfähig zu
machen. Das Jahr 2017 wird bei der HPA ganz im Zeichen wichtiger Infrastrukturprojekte
stehen, denn dies ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der
Wettbewerbsfähigkeit“, sagt Senator Frank Horch.
Anpassung der
Kreuzschifffahrt
Vorhafeneinfahrt:
Win-win-Situation
für
Container-
und
Voraussichtlich noch vor Ostern will die HPA das Projekt Anpassung Einfahrt Vorhafen,
dessen Spatenstich im Dezember 2014 erfolgte, abschließen und liegt damit voll im
Zeitplan. Mit dem Projekt erweitert die HPA die nutzbaren Tide-Zeitfenster für das Ein- und
Auslaufen großer Schiffe und vergrößert den Manövierraum. Gleichzeitig erhält die Cruise
Gate Hamburg (CGH) mehr Flexibilität bei der Liegeplatzvergabe für Kreuzfahrtschiffe am
Cruise Center Altona. Simulationen haben ergeben, dass die Breitenrestriktion für
Kreuzfahrtschiffe von aktuell 32,3 Metern auf eine maximale Breite von 40 Metern erweitert
werden kann. Im Rahmen des Projekts wurden drei Baumaßnahmen umgesetzt: Die ca. vier
Hektar große Tollerortspitze wurde zurückgebaut und der Kohlenschiffhafen mit den
Aushubmassen des Rückbaus verfüllt. Parallel wurde das Uferbauwerk Tollerort mit einer 220
Meter langen Vorsetze neu gebaut und die bereits bestehende Kaimauer am Europakai auf
einer Länge von 90 Metern verstärkt. Den Abschluss bildete die Sicherung des Lotsenhöfts,
dessen Kaimauer auf der östlichen Seite des Vorhafens auf einer Länge von 160 Metern
verstärkt wurde.
Weitere Vorhaben und Projekte 2017:
Steinwerder Süd: Noch im Januar beginnt die HPA im Zuge eines Markterkundungsverfahrens mit der schrittweisen Weiterentwicklung und Modernisierung des Areals Steinwerder Süd.
Das rund 42 Hektar große Gebiet in zentraler Hafenlage ist eine strategische wichtige Flächenreserve. Die Fläche hat das Potenzial für eine bis zu 1.100 Meter lange Kaimauer mit drei
Liegeplätzen für große Schiffe sowie die Herstellung von Terminalflächen im Oderhafen und
neuer Wasserflächen als Manövrierraum. Mitte 2017 werden die eingereichten Konzepte bewertet und die Sieger auszeichnet.
Ersatz Köhlbrandbrücke: Aufgrund der Größe und Bedeutung des Bauwerks sowie der
langen Planungsvorläufe wird das Projekt für den Neubau der Köhlbrandquerung in diesem
Jahr starten.
Neue Bahnbrücke Kattwyk: Ab dem kommenden Frühjahr erfolgt im Werk in Hannover die
Fertigstellung des Stahlbaus. Zudem beginnt die HPA mit dem Bau des neuen Steuerstandes
einschließlich der Räume für die technische Ausrüstung bzw. Energiebereitstellung in zwei
Gebäuden, jeweils eins auf der West- und Ostseite der Süderelbe.
Quelle: „PORTnews“ Nr. 01/2017 vom 10.01.2017
19
Hafenwirtschaft zu Umwelt- und Klimaschutz in den deutschen Seehäfen
ZDS-Umweltpapier veröffentlicht / Hafenwirtschaft richtet Forderungen an die Politik /
„Mit der richtigen Unterstützung wären wir weiter“
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat am 05.01.2017 ein umweltpolitisches Positionspapier mit dem Titel „Umwelt- und Klimaschutz in den deutschen Seehäfen – Maßnahmen und Forderungen der deutschen Seehafenbetriebe“ veröffentlicht.
„Die deutsche Hafenwirtschaft ermöglicht effiziente und umweltfreundliche Transportketten.
Mit der richtigen Unterstützung aus der Politik könnten wir unsere Bilanz weiter verbessern“,
erklärt Frank Dreeke, Präsident des ZDS. Aus Sicht der Hafenwirtschaft erfordert ein erfolgreicher Umwelt- und Klimaschutz in den deutschen Seehäfen eine verbesserte Infrastruktur,
die Förderung von Forschung und Investitionen, fairen Wettbewerb, die Sicherstellung der
wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit von Maßnahmen sowie die Schaffung fundierter Entscheidungsgrundlagen.
Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS betont: „Umweltschutz gelingt dann am
besten, wenn die Maßnahmen auch wirtschaftlich Sinn für die Seehafenbetriebe ergeben. Wir
könnten schon viel weiter sein, wenn sich z. B. das Bundeswirtschaftsministerium und die
Europäische Kommission bei der Versorgung von Schiffen mit Landstrom am Liegeplatz auf
den Verzicht auf die kostenträchtige EEG-Umlage verständigen würden. Dann bestünde für
die Schiffsführung ein Anreiz, die bordeigenen Diesel-Aggregate im Hafen abzuschalten.“
Das Papier enthält zahlreiche Praxisbeispiele, wie ZDS-Mitgliedsunternehmen zum Umweltund Klimaschutz beitragen. Dazu zählen die Umstellung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung von Strecken, Gebäuden und Großflächen, umfassende Energiemanagementsysteme
etwa im Containerumschlag ebenso wie die IT-gestützte Flächennutzungsoptimierung oder
die Forschung zu Lärm- und Lichtschutz.
Das vollständige Positionspapier „Umwelt- und Klimaschutz in den deutschen Seehäfen –
Maßnahmen und Forderungen der deutschen Seehafenbetriebe“ kann unter www.zdsseehaefen.de abgerufen werden.
Quelle: „PORTnews“ Nr. 01/2017 vom 10.01.2017
Wilson EuroCarriers AS verjüngt Flotte - Neubau in Dienst genommen und weitere
Schiffe langfristig von Harener Reederei gechartert
Die norwegische Reederei mit Sitz in Bergen hat weitere Minibulker von der Reederei Gerdes
in Haren/Ems längerfristig in Zeitcharter genommen, die nun insgesamt fünf Einheiten bei
Wilson beschäftigt hat.
Die Schiffe „Wilson Varna“ und „Wilson Volos“ haben eine 6.000t Tragfähigkeit von jeweils
rund 6.000 Tonnen, die „Wilson Dale“ hat eine Kapazität von 3.800 Tonnen.
Ebenfalls neu in der Flotte sind die „Wilson Limerick“ und die „Wilson Liverpool“, welche
das Unternehmen von Rhenus Maritime Services 2016 in Zeitcharter genommen worden hat.
20
MS „WILSON BERGEN“
Logistics GmbH
Foto: Wilson/HSW
Von einer chinesischen Werft traf mit der
„Wilson Bergen“ Ende 2016 das erste
von drei fluss- und kanalgängigen Neubauten in Nordeuropa ein, die Wilson im
Juli 2015 kontrahiert hatte. Das Schiff ist
87,90 Meter lang, 11,45 Meter breit und
trägt auf 4,10 Metern Maximaltiefgang
2.619 Tonnen. Im 61,60 Meter langen
Laderaum können 3.389 m³ Schüttgut
befördert werden.
Darüber hinaus trennte sich die Reederei von drei Schiffen mit Tragfähigkeiten von jeweils
6.000 Tonnen. Bereits im Sommer 2016 wurde der eigene Liniendienst Euro Container Line
(ECL), der Rotterdam und Hamburg/Bremerhaven mit West- und Mittelnorwegen verbindet,
an Samskip verkauft.
Aktuell umfasst die Wilson-Flotte nun 79 eigene und 33 gecharterte Einheiten mit
Tragfähigkeiten zwischen 1.500 und 8.350 Tonnen.
Die norwegische Wilson ASA und das Duisburger Unternehmen Haeger & Schmidt
International haben ihre Short-Sea-Aktivitäten in einem Joint Venture gebündelt. Die
Kooperation mit Hauptsitz in Duisburg ist seit dem 1. Oktober 2014 unter dem Namen HSW
Logistics GmbH aktiv und ist weiter auf Wachstumskurs.
Die norwegische Reederei Wilson EuroCarriers AS ist Mitglied der ERSTU.
Quelle: „SPC Newsletter“ vom 31.01.2017
International und Europa
Juncker zur maltesischen Präsidentschaft: Die Kleinen sind oft die Größten
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am
18.01.2017 im Europäischen Parlament in Straßburg dem neuen
Parlamentspräsidenten Antonio Tajani zu seiner Wahl gratuliert
und hohe Erwartungen an die maltesische Ratspräsidentschaft der
EU formuliert. „Die Kleinen sind oft die größten
Präsidentschaften“, sagte Juncker. „Viele wollen nicht ihre
unmittelbaren Interessen verteidigen, sondern zeigen in der Regel hohe Ambitionen für
Europa. Und Ehrgeiz brauchen wir mehr als je zuvor, um unsere Wirtschaft zu stärken, die
Migration zu steuern, die terroristische Bedrohung zu bekämpfen und den richtigen Weg zu
finden für den Umgang mit der Entscheidung des Vereinigten Königreichs für den Brexit und
für unsere Beziehungen mit dem Amerika von Donald Trump.“ Die Europapolitik während
der maltesischen Präsidentschaft war am 18.01.2017 auch Thema eines EBD-Briefings im
Europäischen Haus Berlin.
21
„Die Bürger sorgen sich natürlich um ihre Sicherheit, sie setzen auf den Kampf gegen den
Terror – vor allem nach den furchtbaren und feigen Attentaten in Deutschland, Frankreich
und Belgien. Deshalb müssen wir genauer wissen, wer unsere Grenzen passiert. Wir müssen
besser überwachen können, wann und wie sich potentielle Terroristen bewegen. Dafür müssen
wir auch die Bewegungen sämtlicher Reisenden systematisch kontrollieren, die unsere
Grenzen ohne Visa überqueren. Ich hoffe, dass unser Vorschlag dazu bis zum Ende der
maltesischen Präsidentschaft Wirklichkeit wird“, sagte Juncker weiter in Straßburg.
„Die andere Priorität der Bürger sind Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum. Auch in dieser
Frage müssen wir schnell konkrete Ergebnisse liefern, um ihr Vertrauen wiederzugewinnen.
Das schaffen wir, indem wir Hemmnisse abbauen und so neue Arbeitsplätze schaffen sowie
unser volles wirtschaftliches Potential entfalten.
Die maltesische Ratspräsidentschaft unterstützt unser Vorhaben, den Binnenmarkt zu
vollenden, indem wir vor allem den Digitalen und den Energie-Binnenmarkt ausbauen.
Außerdem eröffnen wir kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zur
Kapitalmarktunion, so dass sie zusätzliche Finanzquellen erschließen und nicht allein vom
Bankensektor abhängig sind. Wir möchten auch die Investitionsoffensive, die wir gestartet
haben, möglichst vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen lassen.
Sie sind es, die Arbeitsplätze von morgen schaffen. Deshalb appelliere ich an Sie, noch vor
Ende des maltesischen Semesters die Ausweitung des Investitionsplans zu verabschieden.
Ich bin froh darüber, dass für die maltesische Ratspräsidentschaft zu den wirtschaftlichen
Prioritäten auch die sozialen dazugehören. Das ist ein Anliegen, das uns gleichermaßen
wichtig ist. Fairness und soziale Gerechtigkeit liegen mir in all meinem politischen Handeln
am Herzen. Für mich ist die soziale Dimension unerlässlich für das Gleichgewicht und die
Glaubwürdigkeit unseres europäischen Projektes.
Wir müssen der Sozialpolitik deshalb den Platz einräumen, den sie verdient, insbesondere
indem wir eine gemeinsame europäische Basis der sozialen Rechte verankern. Es geht dabei
um nichts weniger als darum, das europäische Modell zu bewahren und zu verteidigen – das
Modell einer sozialen Marktwirtschaft, die mit ihren Regeln alle und besonders die am
wenigsten Begünstigten schützt. Eine soziale Marktwirtschaft also, die verhindert, dass die
Ungerechtigkeit wächst – und die ist im Wachsen – und die dafür sorgt, dass die Schwächsten
nicht auf der Strecke bleiben.“
Erstmals übernimmt am 1. Januar 2017 Malta die EU-Ratspräsidentschaft. Der
Mittelmeerstaat setzt sich für eine sozialere und krisenfestere Europäische Union ein. Dafür
spricht die Prioritätensetzung des kleinsten EU-Mitgliedstaates:



Eine solidarische Migrationspolitik mit Hinblick auf die südliche Nachbarschaft der
EU, der Ausbau des Binnenmarktes im Bereich der Digital-, Energie- und
Kapitalmarktunion.
Die Stärkung der Inneren Sicherheit, die sich durch regionalen und globalen
Herausforderungen bedroht sieht, der Förderung der sozialen Teilhabe von Minderheiten und der Chancengleichheit von Mann und Frau.
Das Thema Nachhaltigkeit im Bereich der Meere und die „blaue“ Wirtschaft
werden ebenfalls auf der sechsmonatigen Agenda der Malteser stehen.
22
Beim EBD Briefing „Europapolitik während der maltesischen Ratspräsidentschaft“ im
„Europäischen Haus“ in Berlin hat S.E. Botschafter Dr. Albert Friggieri das
Arbeitsprogramm der Ratspräsidentschaft vorgestellt.
An dem EBD-Briefing nahm der ERSTU-Pressesprecher, Dr. Wolfgang Hebenstreit, teil.
Quelle: „EU-Aktuell“ vom 18.01.2017; [email protected]
Dezembersitzung 2016 der Konferenz der Vertragsparteien des CDNI
Auf der Agenda der CDNI Winter-Konferenz 2016 standen:
 Beibehaltung der Höhe der Entsorgungsgebühr von 7,50 € für öl- und fetthaltige Abfälle
im Jahr 2017
 Annahme der überarbeiteten Entladungsstandards (Fassung 2018)
 Änderung des Artikels 5.03 der Anwendungsbestimmung
 Gasförmige Rückstände flüssiger Ladung – Auswertung der öffentlichen Konsultation
 Abfälle aus dem Ladungsbereich: Ergebnisse der Online-Befragung und weitere Maßnahmen
 CDNI-Film / 20 Jahre seit der Unterzeichnung des Übereinkommens
 FAQ
 Veröffentlichung der aktualisierten elektronischen Fassung des Abfallabkommens
 Sitzungen 2017: Anhörung der anerkannten Verbände Gewerbes im Dezember
 Über das CDNI (www.cdni-iwt.org)
Beibehaltung der Höhe der Entsorgungsgebühr von 7,50 € für öl- und fetthaltige Abfälle
im Jahr 2017
Auf Vorschlag der Internationalen
Ausgleichs- und Koordinierungsstelle
(IAKS) hat die KVP am 16. Dezember
2016
die
Beibehaltung
der
Entsorgungsgebühr für öl- und
fetthaltige
Abfälle
aus
dem
Schiffsbetrieb beschlossen. Damit
wird die Gebühr unverändert seit 2011
weiterhin 7,50 € pro 1000 l Gasöl
betragen.
Für 2017 wird erwartet, dass die Kosten die Einnahmen übersteigen und somit die bisherigen
Mehreinnahmen abgebaut werden.
Die KVP hat den Bericht der IAKS zur Bewertung des Finanzierungssystems zur Kenntnis
genommen, der erstmalig auf der Internet-Seite (www.cdni-iwt.org) veröffentlicht wird.
Beschluss 2016-II-3
Annahme der überarbeiteten Entladungsstandards (Fassung 2018)
Die Konferenz der Vertragsparteien hat die überarbeitete Fassung des Anhangs III der Anlage
2 (Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung
von Waschwasser (inkl. Niederschlags- und Ballastwasser) mit Ladungsrückständen)
beschlossen. Die Neufassung der Entladungsstandards wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
23
Die überarbeiteten Entladungsstandards wurden von einer Sachverständigengruppe unter
enger Einbeziehung der anerkannten Verbände erarbeitet. Sie stellen eine erhebliche
Vereinfachung der bisherigen Entladungsstandards dar, indem für fast jeden Stoff nur noch
ein Entladungsstandard möglich sein wird. Weiterhin wurden die Bestimmungen zur
Anwendung der Tabelle grundsätzlich überarbeitet, um den Rückmeldungen aus der Praxis
Rechnung zu tragen und eine bessere Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.
Zusätzlich zu dem Beschluss veröffentlicht das CDNI weitere Informationen. Dazu gehört
unter anderem ein Vergleich zu den derzeitigen Entladungsstandards, in dem die Änderungen
kenntlich gemacht sind; die Begründungen, die zu diesen Änderungen geführt haben, sowie
Erläuterungen zu den Risiken der Ladungsreste für Gesundheit und Umwelt.
Diese Informationen sollen in einem zweiten Schritt in Form eines elektronischen Merkblatts,
das mit einer Suchfunktion ausgestattet ist, veröffentlicht werden.
Beschluss 2016-II-4
Änderung des Artikels 5.03 der Anwendungsbestimmung
Der Artikel 5.03 der Anwendungsbestimmungen wird dahingehend angepasst, dass das Laden
und Entladen von Seeschiffen in Binnenhäfen, die der Europäischen Richtlinie 2000/59/EG
unterliegen, vom Anwendungsbereich des CDNI ausgenommen werden. Diese Änderung tritt
am 1. Januar 2018 in Kraft.
Beschluss 2016-II-5
Gasförmige Rückstände flüssiger Ladung – Auswertung der öffentlichen Konsultation
Die Konferenz der Vertragsparteien hat den überarbeiteten Entwurf international
abgestimmter Vorschriften bezüglich des Umgangs mit gasförmigen Rückständen flüssiger
Ladung besprochen und Orientierungen für die weiteren Arbeiten abgestimmt. Den aus der
öffentlichen Konsultation gewonnenen Erkenntnissen konnte bereits größtenteils Rechnung
getragen werden. Die Konferenz der Vertragsparteien geht davon aus, dass der Entwurf im
ersten Halbjahr 2017 fertiggestellt und am 22. Juni 2017 der KVP zur Beschlussfassung
vorgelegt werden kann.
Der derzeitige Entwurf, der in den vergangenen vier Jahren sowohl die Wirtschaftsvertreter
als auch die Delegationen intensiv beschäftigt hat, sieht eine Eingliederung in den Teil B
(„Abfall aus dem Ladungsbereich“) des CDNI-Übereinkommens vor. Er trägt dessen
Grundsätzen, insbesondere hinsichtlich der Verteilung der Verantwortlichkeiten nach dem
Verursacherprinzip unter Beachtung der Besonderheiten der Tankschifffahrt Rechnung.
Der Entwurf zielt darauf ab, unter Berücksichtigung der internationalen Rahmenbedingungen
des ADN und der Vorgaben der Europäischen Union (Richtlinie 94/63/EG - VOC-Richtlinie)
schrittweise das Entgasen von unerwünschten insbesondere karzinogenen, mutagenen,
reproduktionstoxischen und Geruchsemissionen verursachenden Stoffen auf internationaler
Ebene durch geeignete Verfahren für die Schifffahrt zu vermeiden oder gezielte Entsorgungen
zu ermöglichen. Hierzu werden die Stoffe in einem Anhang VI „Entgasungsstandards“ in drei
Gruppen gebündelt. Der Zeitraum der schrittweisen Einführung hängt noch von weiteren
Abstimmungen ab.
Abfälle aus dem Ladungsbereich: Ergebnisse der Online-Befragung und weitere
Maßnahmen
Die Ergebnisse der vom 20. September 2015 bis zum 5. Januar 2016 durchgeführten
Befragung zur Umsetzung von Teil B des CDNI liegen nunmehr vor und sind auf der
Internetseite veröffentlicht.
Die Teilnahmequote seitens der Schifffahrtstreibenden und Annahmestellen war erfreulich
hoch. Die Vertragsstaaten des CDNI und dessen Sekretariat haben in den vergangenen
Monaten alle eingegangenen Antworten analysiert. Der Bericht fasst die wichtigsten
24
Schlussfolgerungen und die ergriffenen, laufenden oder geplanten Maßnahmen sowie die
Einzelergebnisse der Befragung zusammen.
Im 2. Halbjahr 2017 soll ein internationaler Workshop mit den für die Umsetzung und den
Vollzug zuständigen Behörden veranstaltet werden.
CDNI-Film / 20 Jahre seit der Unterzeichnung des Übereinkommens
Im Auftrag der KVP wurde ein kurzer Film über Sinn und Zweck des CDNIÜbereinkommens erstellt. Dieser wurde am 9. September 2016 anlässlich der 20jährigen
Unterzeichnung des Übereinkommens der Öffentlichkeit vorgestellt und ist über die
Internetseite www.cdni-iwt.org zugänglich.
FAQ
Die KVP nimmt regelmäßig die von der Arbeitsgruppe CDNI/G erstellten Antworten auf
häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Kenntnis und gibt diese zur Veröffentlichung auf der
Internetseite www.cdni-iwt.org -> FAQ frei. Diese sollen die Anwendung des CDNIÜbereinkommens vereinfachen und einer einheitlichen Auslegung dienlich sein. Aktueller
Schwerpunkt sind derzeit Fragen zum Teil B (Sammlung, Abgabe und Annahme von
Abfällen aus dem Ladungsbereich).
Veröffentlichung der aktualisierten elektronischen Fassung des Abfallabkommens
Die konsolidierte Fassung des Übereinkommens wird Anfang 2017 in elektronischer Form
auf der Internet-Seite www.cdni-iwt.org veröffentlicht. Die Loseblattsammlung zur
Aktualisierung der Druckversion 2014 wird weiterhin zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wird eine konsolidierte Fassung der Entladebescheinigungen, die ab 1. Juli 2017
gültig sind, veröffentlicht.
Sitzungen 2017: Konsultation der anerkannten Verbände Gewerbes im Dezember
Die KVP wird eine Anhörung der anerkannten Verbände am 14. Dezember 2017 veranstalten.
Die nächste Sitzung der KVP findet am 22. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Herrn Kliche,
Vertreter Deutschlands, statt.
Alle Sitzungstermine werden auf der Internetseite des CDNI bekannt gemacht.
Über das CDNI finden Sie weitere Informationen unter www.cdni-iwt.org
Kontakt
CDNI-Sekretariat 2, Place de la République F-67082 Strasbourg Cedex Tel.: + 33 (0)3 88 52 96 42 E-Mail:
[email protected] Web: http://cdni-iwt.org/
Quelle: “CDNI-Pressemitteilung” vom 13.01.2017
Ladungsrückstände von Schiffen: ZDS fordert aktivere Rolle von Bund und Ländern
bei CDNI-Umsetzung
Ein nicht unerheblicher Schulungsbedarf zum CDNI-Abkommen, unbekannte oder scheinbar
unklare Bestimmungen sowie die Notwendigkeit zur Überprüfung der Umsetzung und ggf.
Sanktionierung durch den Verordnungsgeber – das sind die Ergebnisse der vor einem Jahr
durchgeführten Befragung zur Umsetzung von Teil B des Übereinkommens über die
Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI).
Dabei geht es um die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem
Ladungsbereich. Eingeholt wurden die Erfahrungen der am Transport von Gütern beteiligten
Parteien in den Vertragsstaaten zu ihren Erfahrungen mit der Umsetzung von Teil B. Die
Vertragsstaaten des CDNI haben in den vergangenen Monaten alle eingegangenen Antworten
25
analysiert.
Im Bericht wird deutlich, dass die Beteiligten in einer Reihe von Fragestellungen
unterschiedliche, teils gegensätzliche Auffassungen haben. Daneben bestünden offensichtliche
Unsicherheiten in der Regelauslegung.
Der ZDS fordert daher eine aktivere Rolle des BMVI, unter Einbindung der Küstenländer und
der Hafenwirtschaft. Es gilt, zunächst die vielen Fragen, Verständnisdefizite und
Problemlagen zu klären, die sich aus dem Abkommen ergeben. Dies muss vor der in dem
Bericht angestrebten Steigerung der behördlichen Kontrolldichte in den Mitgliedstaaten
erfolgen.
Der ZDS weist insbesondere darauf hin, dass die Einleitung von Waschwasser als Abfall aus
dem Ladungsbereich ins Abwassernetz, wie dies nach dem CDNI-Abkommen eigentlich
erfolgen sollte, von den Kommunalbehörden in Deutschland unter Hinweis auf das
Bundesimmissionsschutzgesetz und die jeweilige Abwasserverordnung überwiegend nicht
genehmigt wird. Zudem verweigern Entsorgungsfirmen vielfach die Übernahme des
Waschwassers mit dem Hinweis, dass ihnen die chemische Zusammensetzung nicht bekannt
sei. Nach Auffassung des ZDS kann es nicht sein, dass sich Regelungen der Vertragsstaaten
letztendlich nicht umsetzen lassen, weil nationale Vorschriften dem entgegenstehen.
Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rheinund Binnenschifffahrt (CDNI) ist am 1.11.2009 in Kraft getreten. Das CDNI wurde von den
sechs Vertragsstaaten Luxemburg, Schweiz, Niederlande, Belgien, Deutschland und
Frankreich verabschiedet und ist auf dem gesamten Rhein, allen Binnenwasserstraßen in
Deutschland, den Niederlanden und Belgien sowie dem internationalen Abschnitt der Mosel
in Luxemburg und Frankreich gültig. In den Bestimmungen wird nach der Herkunft der
Schiffsabfälle und der Verantwortlichkeit der Beteiligten unterschieden. Das Einkommen wird
durch Umsetzung in das jeweilige nationale Recht wirksam.
Quelle: „ZDS Monitor“ Nr. 3/17 vom 12.01.2017
DIE ZKR VERÖFFENTLICHT IHRE MARKET INSIGHT WINTER 2016/2017
Der neue, von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Partnerschaft mit der
Europäischen Kommission erstellte Quartalsbericht über die europäische Binnenschifffahrt ist
erschienen, der sich mit dem Transportgeschehen im zweiten Quartal 2016 befasst.
Der Bericht analysiert insbesondere die Folgen der Niedrigwasserperiode, die dem Sektor
Ende 2015 zu schaffen machte, sowie die Erholung der Beförderungstätigkeit Anfang 2016.
Neben der Behandlung der üblichen Themen (wirtschaftlicher Hintergrund, Güterverkehr auf
Binnenwasserstraßen und in Häfen, Betriebsbedingungen und Perspektiven) widmet er einen
besonderen Schwerpunkt der Stahlindustrie.
Online-Version des Berichts
Gedruckte Exemplare können bei der ZKR unter folgender Adresse angefordert
werden: [email protected]
Quelle: „ZKR-Presseinformation“ vom 27.01.2017
26
Zur Vorbereitung des International Transport Forum 2017
Unter den TOP-Referenten des International Transport Forum 2017 Summit “Governance of
Transport” werden die CEOs von Siemens Mobility, Bombardier Transportation und
Aeromexico, Mexico’s Secretary of Communications and Transport, Gerardo Ruiz Esparza,
OECD Secretary-General Angel Gurría und Mukhisa Kituyi, Secretary-General of UNCTAD
sein. Mehr als 1.000 Teilnehmer aus über 70 Ländern werden zum jährlichen Treffen zur
Diskussion über die Transportpolitik in Leipzig vom 31.05.2017 bis zum 02.06.2017 erwartet.
Die online Registrierung ist bereits geöffnet. Siehe Links mit weiteren Informationen:
See the video invitation from Mexico's Transport Secretary Ruiz Esparza
See all Summit speakers to date
Go to the Summit programme
Apply for the ITF Awards
Quelle: “International Transport Forum Newsletter” Januar 2017
Redaktionsschluss: 01.02.2017
27