Volksbegehren: Abitur nach 13 Jahren an

Volksbegehren: „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9
jetzt!“
Das Volksbegehren ist auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet: Der
Landtag möge sich mit dem Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für
gute Bildung, G9 jetzt!“ mit dem Ziel, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer
Regelschulzeit von 13 Jahren – ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht – abgelegt wird, befassen.
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 hat die Landesregierung die amtliche Listenauslegung und
die parallele Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Abitur nach
13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ zugelassen. Die Zulassung der Listenauslegung ist am 05. Januar 2017 vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im
Ministerialblatt 2017 Nr. 1, Seite 14 bekannt gegeben.
Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind Unterschriften von 1.060.963 wahlberechtigten Bürgern nötig. Es gelten die Regeln der Landtagswahl: Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme für das Volksbegehren abzugeben:
1. Die Amtseintragung
In der Gemeinde Nörvenich besteht seit dem 02. Februar bis zum 07. Juni 2017 im Einwohnermeldeamt/Bürgerserviceamt während der Öffnungszeiten (Mo - Fr. 08.00 – 12.00 Uhr; Do. 14.00 –
18.00 Uhr sowie jeden 1. und 3. Dienstag von 14.00 – 15.30 Uhr) die Möglichkeit, dass sich wahlberechtigte Bürger nach Vorlage des Personalausweises in die Unterschriftenliste eintragen können. Zusätzlich geht dies auch an 4 Sonntagen (Sonntag 19. Februar 2017 08.00 Uhr bis 12.00
Uhr; Sonntag 26. März 2017 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr; Sonntag 30. April 2017 10.00 Uhr bis 14.00
Uhr und Sonntag 28. Mai 2017 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr).
Ebenfalls besteht die Möglichkeit mit einem Eintragungsschein die Unterstützung zu erklären. Einen solchen Eintragungsschein können sie schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) im Wahlamt
der Gemeinde beantragen. Auf der Homepage der Gemeinde (www.noervenich.de) können sie
den Eintragungsschein auch online beantragen. Die Frist zur Beantragung eines Eintragungsscheines endet am 31.05.2017.
Es werden keine Wahlbenachrichtigungen versendet.
2. Die freie Unterschriftensammlung
Jeder kann sich auf der Internetseite www.g9-jetzt-nrw.de mit Namen und Anschrift registrieren und dann Unterschriftenlisten herunterladen. Die gesammelten Unterschriften sendet er
dann an "Mehr Zeit für Kindheit und Jugend e. V." in Gummersbach. Die Zeit für die freie Unterschriftensammlung dauert ein Jahr und läuft vom 05.01.2017 bis zum 04.01.2018.