23.02.2017 Vereinigte Arabische Emirate - Neues Gesetz verspricht besseren Schutz gegen Produktpiraterie Von Sherif Rohayem (GTAI) Das neue Gesetz Nr. 19/2016 zur Bekämpfung kommerzieller Täuschungen trägt mit seiner erweiterten Definition des Begriffs „gefälschte Ware“ zu einem höheren Markenschutz bei. So erfasst die Neudefinition nicht nur die unbefugte Verwendung identischer, sondern auch ähnlicher Marken. Des Weiteren hat der emiratische Gesetzgeber auch die Sanktionen für Produktpiraterie verschärft: Im Zusam menhang mit pharmazeutischen Produkten sowie Lebensmitteln beträgt die maximale Geldstrafe Dh. 1 Mio. (circa Euro 257.607); bei allen anderen Produkten liegt die maximale Geldstrafe bei Dh. 250.000 (circa Euro 64.400). Schließlich sieht das neue Gesetz bei qualifizierten Verstößen auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Betriebe, die mit gefälschten Waren handeln, müssen mit ihrer Schließung, die Inhaber mit dem Entzug der Betriebserlaubnis rechnen. Zur Umsetzung des neuen Gesetzes sieht dasselbe die Gründung einer neuen Zentralbehörde vor – das Komi tee zur Bekämpfung kommerzieller Täuschung. Im Zusammenhang mit Produktpiraterie kann das Komitee Er mittlungen anstellen. Zu diesem Zwecke ist es etwa befugt, von den Besitzern konfiszierter Ware die Herausga be sämtlicher Unterlagen, die mit dem Erwerb oder der Herstellung der gefälschten Ware im Zusammenhang stehen, zu verlangen. Das neue Gesetz befasst sich zudem noch mit anderen Praktiken betrügerischen Verhaltens - etwa dem Handel mit unreiner beziehungsweise verdorbener oder beschädigter Ware sowie irreführenden Geschäftspraktiken. KONTAKT Sherif Rohayem +49 (0)228 24 993-367 Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 1 www.gtai.de
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