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23.02.2017
Vereinigte Arabische Emirate - Neues Gesetz
verspricht besseren Schutz gegen Produktpiraterie
Von Sherif Rohayem
(GTAI) Das neue Gesetz Nr. 19/2016 zur Bekämpfung kommerzieller Täuschungen trägt mit seiner erweiterten
Definition des Begriffs „gefälschte Ware“ zu einem höheren Markenschutz bei. So erfasst die Neudefinition
nicht nur die unbefugte Verwendung identischer, sondern auch ähnlicher Marken.
Des Weiteren hat der emiratische Gesetzgeber auch die Sanktionen für Produktpiraterie verschärft: Im Zusam­
menhang mit pharmazeutischen Produkten sowie Lebensmitteln beträgt die maximale Geldstrafe Dh. 1 Mio.
(circa Euro 257.607); bei allen anderen Produkten liegt die maximale Geldstrafe bei Dh. 250.000 (circa Euro
64.400). Schließlich sieht das neue Gesetz bei qualifizierten Verstößen auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren
vor. Betriebe, die mit gefälschten Waren handeln, müssen mit ihrer Schließung, die Inhaber mit dem Entzug der
Betriebserlaubnis rechnen.
Zur Umsetzung des neuen Gesetzes sieht dasselbe die Gründung einer neuen Zentralbehörde vor – das Komi­
tee zur Bekämpfung kommerzieller Täuschung. Im Zusammenhang mit Produktpiraterie kann das Komitee Er­
mittlungen anstellen. Zu diesem Zwecke ist es etwa befugt, von den Besitzern konfiszierter Ware die Herausga­
be sämtlicher Unterlagen, die mit dem Erwerb oder der Herstellung der gefälschten Ware im Zusammenhang
stehen, zu verlangen.
Das neue Gesetz befasst sich zudem noch mit anderen Praktiken betrügerischen Verhaltens - etwa dem Handel
mit unreiner beziehungsweise verdorbener oder beschädigter Ware sowie irreführenden Geschäftspraktiken.
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