Nr. 2 | 27. Februar 2017 BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen: Das Netz wächst > Seite 4 Die KVWL-Bezirksstellen: Immer ein Auge und ein Ohr nah dran an der Region > Seite 14 In der Heftmitte: praxis intern mit allen praxisrelevanten Informationen Mit Amtlichen Bekanntmach unge n unter anderem mit aktuellen Ausschreibun gen von Vertragsarztsi tzen ab Seite 25 Inhalt 4 10 4 Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen: Das Netz wächst 10 Barrierefreiheit: 2.408 Betriebsstätten in Westfalen-Lippe sind gut aufgestellt 14 Die KVWL-Bezirksstellen: Immer ein Auge und ein Ohr nah dran an der Region 23 Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL 2/2017 STANDARDS 14 22 Kurznachrichten / Impressum 25 Amtliche Bekanntmachungen 25 Entschädigungsregelung für Organmitglieder nach § 81 Abs. 1 Ziff. 8 SGB V — Höhe des Punktwertes für das Wirtschaftsjahr 2017 — 25 Resolution zur 3. ordentlichen Sitzung der XV. Vertreterversammlung der KVWL am 28.01.2017 26 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/ Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe 2 Nr. 2 | 27. Februar 2017 mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen Wir erwarten Antworten und Lösungen Unser Bundesministerium legt auf der Zielgeraden dieser Legislaturperiode schon einen beachtlichen Schlussspurt hin. Die Taktung der Gesetze, die durch das Parlament gehen, ist enorm. Für uns als KV-Vorstände und alle, die berufspolitisch aktiv sind, bedeutet diese Flut von Gesetzen, nicht den Überblick zu verlieren, insbesondere da viele Gesetze auch als Omnibus genutzt werden und themenfremde Passagen enthalten, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf uns bzw. die Arbeit unserer Mitglieder haben können. einem Patienten in der Subindikation einsetzt, für die ein Zusatznutzen zur Vergleichstherapie festgestellt wurde. Natürlich erwartet man, dass durch eine tiefere Codierung diese Subindikation auch dargestellt wird. Aufgepasst! Wer bezahlt den Zusatzaufwand für die tiefere Codierung? Hatten Vertragsärzte sich nicht in der Vergangenheit gegen Verschärfungen der Codierpflicht erfolgreich aufgelehnt? Was geschieht bei Verordnung des Arzneimittels in seinem Zulassungsspektrum aber außerhalb der genannten Subindikation? Hagelt es dann Prüfaufträge? Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, neue Gesetze werfen neue Fragen auf. Auf deren Beantwortung drängen wir intensiv. Wir erwarten Antworten und Lösungen auf unsere Fragen, damit Sie sich ausschließlich Ihren Patienten widmen können. Ihre Zeit muss voll dem Patienten dienen und nicht der Erfüllung von neuen Informationspflichten den Krankenkassen gegenüber. Als Beispiel sei das Arzneimittelstärkungsgesetz genannt. Es soll bewirken, dass Innovationen schneller in die Verordnung gelangen. Als Instrument soll ein verbindliches Arzneimittelinformationssystem (AIS) dienen, das in jedes Praxisverwaltungssystem integriert werden muss. Erste Frage: Wer trägt die Kosten dafür? Es kann doch nicht sein, dass Vertragsärzte das ebenso bezahlen müssen, wie die Integration des Medikationsplanes. In diesem Sinne arbeiten wir. Dann soll dieses AIS dem Arzt Verordnungssicherheit geben, insbesondere, wenn er es bei Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. KVWL-Vorsitzender 2/2017 S püren Sie schon die Kraft, die Stärke? Nein? Das ist erstaunlich, wenn ich mir die Namensgebung in der Gesundheitsgesetzgebung ansehe: Versorgungsstärkungsgesetz, Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz usw.. Eigentlich dürften Sie vor lauter Kraft nicht mehr laufen können, so gestärkt müssten Sie sein. 3 Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen: Das Netz wächst Das E-Health-Gesetz bringt Bewegung in das Großprojekt — erste Anwendungen terminiert © fotolia.de/freshidea 2/2017 S 4 eit gut einem Jahr ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) in Kraft, mit dessen Hilfe der Gesetzgeber die Errichtung einer digitalen Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen beschleunigen will. Denn nach wir vor besteht ein großes Gefälle zwischen der rasch zunehmenden Digitalisierung der privaten Lebensbereiche und dem Tempo dieser Strukturveränderungen im Gesundheitswesen – obwohl gerade hier täglich riesige Datenmengen anfallen, die erhoben, sortiert, analysiert, interpretiert und — zumindest auszugsweise — geteilt, verschickt und archiviert werden müssen. Das E-Health-Gesetz definiert nun konkrete Meilensteine der Digitalisierung, die aus einer Vielzahl von Insellösungen eine belastbare und sichere Telematik-Infrastruktur für das gesamte Gesundheitswesen schaffen soll. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist gleichzeitig ein gutes Beispiel für das Potenzial der digitalen Infrastruktur wie für ihre verpassten Chancen. Ursprünglich sollte jeder Bundesbürger die eGK schon vor über zehn Jahren im Portemonnaie haben. Seit einigen Jahren haben wir sie nun — in der Form einer um ein Foto erweiterten herkömmlichen Versichertenkarte. Die Gründe für die in der Vergangenheit sehr zögerliche Umsetzung digitaler Projekte sind vielfältig und umfassen unter anderem: y Fragen der Finanzierung (Entwicklung, Implementierung, Ausbau) y technisch-strukturelle Faktoren (bundesweite, sektorenübergreifende Vereinheitlichung der eingesetzten Hard- und Software) y technisch-qualitative Faktoren (Datenschutz und Datensicherheit, Qualität der erhobenen Daten) y personale Faktoren (Einstellungen und Meinungen der beteiligten Personengruppen, z. B. Technik-Affine vs. Technik-Skeptiker) Grundsätzlich ist „eHealth“ ein Oberbegriff, der die Bereiche Telemedizin (Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnologien zur Diagnose, Therapie oder Konsultation unter Überwindung räumlicher und zeitlicher Distanz), Telematik (Technische Einrichtungen zur Ermittlung, Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten, die stets mithilfe von Telekommunikationssystemen miteinander vernetzt sind) und mHealth (Einsatz drahtloser Geräte wie Mobiltelefone und Patientenmonitore im Kontext der medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge) umfasst. eHealth auf dem ersten und zweiten Gesundheitsmarkt Diese sprachliche Trennschärfe ist insofern von Bedeutung, als unterschiedliche Produkte und Anwendungen aus dem Bereich eHealth auf dem ersten und/oder zweiten Gesundheitsmarkt gehandelt werden und ihre Entwicklung somit von unterschiedlichen Marktmechanismen abhängt. Abseits einiger ökonomischer Spitzfindigkeiten herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass der erste Gesundheitsmarkt jenen Bereich der Die größten Probleme im Umgang mit eHealth Die Grafik zeigt die sechs größten Probleme, die niedergelassene Ärzte im Umgang mit eHealth sehen. (n = 314, Mehrfachnennungen mögl.) Gesundheitsversorgung umfasst, der von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie anderen Sozialversicherungsträgern abgedeckt wird. Als zweiten Gesundheitsmarkt definiert das Bundesgesundheitsministerium „alle privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit“. Dabei sei die Zuordnung, welche Waren und Dienstleistungen einen Bezug zur Gesundheit aufweisen, nicht klar definiert und teilweise umstritten. Der zweite Gesundheitsmarkt umfasse „nach allgemeinem Verständnis freiverkäufliche Arzneimittel und individuelle Gesundheitsleistungen, Fitness und Wellness sowie Gesundheitstourismus (…). Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Märkten ist — auch wenn die Grenzen zunehmend verschwimmen —, dass der erste Gesundheitsmarkt stark reglementiert ist. Hier gibt es neben den strengen Vor- schriften des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes zahlreiche weitere Hürden, bis ein Produkt zugelassen wird. Der Zugang zum zweiten Gesundheitsmarkt ist grundsätzlich offener: Hier müssen — je nach Produkt — teilweise nur (weniger strenge) europäische Normen erfüllt werden. Ansonsten bestimmt die Nachfrage weitgehend das Angebot. Das zeigt sich auch im Bereich eHealth. Es gibt unzählige Programme (sog. „Apps“), die sich im weitesten Sinne den Themen Gesundheit, Fitness und Ernährung widmen. Diese Software läuft nicht nur auf dem PC zu Hause, sondern wird in erster Linie für mobile Endgeräte programmiert. Dazu zählen neben den Smartphones auch sogenannte „Fitness-Tracker“ oder „Wearables“ (s. Glossar). Das Problem ist die häufig ungeprüfte Qualität der Programme und Geräte, so dass der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen warnt: „Unter Umständen kann dies zu einem gerade in keiner Weise gesundheitsförderlichen einseitigen Ernährungs- und Gesundheitsverhalten führen (…). Extrembeispiele im Hinblick auf die Veränderung von Gesundheitsverhalten umfassen Apps, die Rauchen oder Drogenkonsum befördern, unangemessene Insulin-Dosierungen für Diabetiker berechnen oder bei der Hautkrebs-Früherkennung mindestens jedes dritte Melanom übersehen.“ Ein weiteres Problem ergibt sich bezüglich der Datensicherheit, da bei den freiverkäuflichen Apps (häufig amerikanischen Ursprungs) deutsche Datenschutzstandards meist keine Rolle spielen und den Anwendern oft gar nicht bewusst ist, was mit ihren Gesundheitsdaten passiert. Dieser ohnehin schon geringe Verbraucherschutz wird durch die in vielen Fällen erstaunlich unkritische Haltung der „User“ weiter geschwächt. 2/2017 Quelle: mod. n. Stiftung Gesundheit, Hamburg 2016 5 Hier hat eHealth das größte Potenzial Die Grafik zeigt die Bereiche, in denen niedergelassene Ärzte im Umgang mit eHealth das größte Potenzial sehen. (n = 314, Mehrfachnennungen möglich) Quelle: mod. n. Stiftung Gesundheit, Hamburg 2016 2/2017 Zunehmender Innovationsdruck 6 Der massenhafte Einsatz von eHealth-Anwendungen im privaten Bereich sorgt allerdings für eine wachsende Affinität zu digitalen Produkten und Dienstleistungen in kommenden Generationen. Im Vergleich dazu wirken die im Gesundheitssystem noch häufig zu beobachtenden Medienbrüche anachronistisch (A schreibt einen Bericht am PC, druckt ihn aus und verschickt ihn zusammen mit einigen Seiten Laborergebnissen an B, B scannt die Dokumente ein, um sie in seiner Software zu speichern). Auf der anderen Seite ist es inzwischen selbstverständlich, dass ein Patient eine Röntgenpraxis mit einer CD anstatt mit einem übergroßen Umschlag voller analoger Bilder verlässt. Es geht voran. Der Innovationsdruck kommt allerdings nicht nur von Seiten der Patienten, wie Gesundheitswissenschaftler betonen: Junge Ärzte, die im Zeitalter der Digitalisierung aufwachsen, erwarteten in Praxis und Klinik ähnliche Arbeitserleichterungen in Form digitaler mobiler Anwendungen und Services wie jene, die sie aus ihrem privaten Umfeld kennen und anzuwenden gewohnt seien. Ärzte als Anwälte ihrer Patienten Auf dem ersten Gesundheitsmarkt waren die Ärzte lange Zeit gleichzeitig die Anwälte ihrer Patienten. Nach Ansicht einiger Politiker und Industrievertreter standen sie daher mit einem Fuß auf der Bremse, wenn es um die Ausweitung der Digitalisierung ging. Die wichtigste Währung in der Arzt-Patienten-Beziehung ist jedoch Vertrauen. Und das gilt gerade auch im Umgang mit vertraulichen (Patienten-) Daten. Hier lohnt ebenfalls der Hinweis auf das „Marktumfeld“: „Während das Gesundheitssystem Deutschlands primär von gesundheitssysteminternen IT-Lösungen wie Schnittstellen, besserer Datenverarbeitung und -kooperationen sowie personalsparenden Assistenz- und Kommunikationssystemen profitieren kann, wird von den Anbie- tern darüber hinaus betont, dass das volkswirtschaftliche Innovationspotenzial beachtenswert sei“, schreibt der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen in seinem Bericht „Digitale Welt und Gesundheit“. Patienten, die in der Arztpraxis vorstellig werden, sind keine Marktteilnehmer im herkömmlichen Sinne. Patienten, die sich im Internet Gesundheitsprodukte bestellen, hingegen schon. Die digitale Welt wird also auch für die Patienten unübersichtlicher und komplexer. Momentan gibt es allerdings kaum überzeugende Konzepte, wie man die Entscheidungskompetenz der Patienten hinsichtlich der zahlreichen Optionen im Bereich eHealth verbessern könnte. Hier bleiben die Ärzte auch in Zukunft die wichtigsten Ratgeber. Kritisch, aber konstruktiv Insofern ist es richtig und wichtig, dass Vertreter der Ärzteschaft die strengen medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien nicht einem wie auch Der Skepsis der Ärzteschaft bezüglich der Sicherheit der digitalen Kommunikation ist die ärztliche Selbstverwaltung konstruktiv begegnet. Mit dem Sicheren Netz der KVen (SNK) haben KBV und die Regional-KVen bereits eine sichere und unabhängige Infrastruktur zur digitalen Kommunikation geschaffen. Das SNK bleibt auch zukünftig als geschlossenes Netzwerk bestehen, das über eine ebenfalls sichere Verbindung an die derzeit noch im Aufbau befindliche Telematik-Infrastruktur für das gesamte deutsche Gesundheitswesen angeschlossen wird. E-Health-Gesetz forciert konkrete Anwendungen Nun folgen mit dem E-Health-Gesetz die nächsten Meilensteine der Digitalisierung und es ist das Bestreben aller, es diesmal besser hinzubekommen, als bei der Einführung der eGK. Die wichtigsten Anwendungen im Überblick (Quelle: KBV, s. Kasten S. 8): Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) Ärzte und Psychotherapeuten können bereits jetzt elektronische Arztbriefe im Sicheren Netz der KVen (SNK) über den Kommunikationsdienst KV-Connect versenden, empfangen und abrechnen. Neu ist, dass seit dem 1. Januar 2017 für den Versand und Empfang eine Pauschale für jeden elektronisch übermittelten Brief von den Krankenkassen bezahlt wird. Da Sender und Empfänger in die technische Infrastruktur investieren müssen, wird die Förderung aufgeteilt: Versenden eines eArztbriefes: 28 Cent, Empfangen eines eArztbriefes: 27 Cent. Voraussetzung ist, dass dessen Übertragung sicher erfolgt, der Papierversand entfällt und der Brief eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mittels elektronischem Heilberufsausweis trägt. Der Ausweis wird über die Landesärztekammern beantragt. Umsetzung: Die Förderung läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017. Die Vergütung erfolgt dabei nicht wie bisher aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), sondern extrabudgetär. Ärzte und Psychotherapeuten, die noch keinen elektronischen Heilberufsausweis besitzen, sollten sich rechtzeitig an ihre Landesärztekammer wenden. cherten. Aktualisierungen durch andere Ärzte und Krankenhäuser sind ebenfalls möglich. Die Ärzte erhalten für das Erstellen und die Aktualisierung des Plans eine Vergütung. Ab 1. Januar 2018: Medikationsplan in elektronischer Form. Der Medikationsplan soll ab 2018 auch elektronisch verfügbar sein, die Speicherung der Daten erfolgt mittels eGK. Ab 1. Januar 2019 müssen Ärzte in der Lage sein, den Medikationsplan auf der eGK zu aktualisieren. Umsetzung: Der Medikationsplan soll bundesweit einheitlich sein. Inhalt, Struktur, sowie Vorgaben zu Erstellung und Aktualisierung des Plans haben KBV, BÄK und der Deutsche Apothekerverband in einer gemeinsamen Vereinbarung festgelegt. Bundesmantelvertrag und EBM wurden entsprechend ergänzt. Um eine einheitliche Umsetzung des Medikationsplans in den Praxisverwaltungssystemen zu erreichen, hat die KBV ihre etablierten Zertifizierungsverfahren auf die Funktionalitäten der Medikationspläne ausgeweitet. Notfalldatenmanagement Ab 1. Januar 2018: Anlage und Pflege des Notfalldatensatzes wird vergütet. 2/2017 immer gearteten „Markt“ unterordnen, sondern allein das Wohl ihrer Patienten im Blick behalten. In der Konsequenz können die Ärzte auch nur solchen digitalen Anwendungen zustimmen, die die wissenschaftlichen Gütekriterien erfüllen — und das bei einem sicheren Datentransfer. Ohnehin sollte es aus Sicht der Ärzteschaft beim Ausbau der Digitalisierung nicht um „Selbstvermessung“ und „Selbstoptimierung“ der Patienten sondern um eine bessere Kommunikation zwischen allen Beteiligten gehen. Diese Vorbehalte bildet auch die Befragung der Stiftung Gesundheit zum Thema „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2016: Digitalisierung des Arztberufs“ ab. Die dringlichsten Probleme im Bereich eHealth sind demnach, dass „die praktische Umsetzung noch nicht ausgereift ist“ sowie die Befürchtung, es könne „Probleme mit dem Datenschutz“ geben (vgl. Abb. S. 5). Demgegenüber sehen die befragten Ärzte aber auch große Potenziale in der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens (vgl. Abb. S. 6). Medikationsplan Seit 1. Oktober 2016: Medikationsplan in Papierform. Patienten, die mindestens drei auf Kassenrezept verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft gleichzeitig anwenden, haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet, Apotheker aktualisieren auf Wunsch des Versi- Für schnelles Handeln in einem Notfall sollen Ärzte ab 2018 wichtige notfallrelevante medizinische Informationen wie Allergien, Vorerkrankungen oder Implantate direkt von der eGK abrufen können. Die Anlage und Pflege dieser Datensätze werden den Ärzten ab dem 1. Januar 2018 vergütet. Der Patient muss der Speicherung der Daten zustimmen. Notfalldaten können auch in der Regelversorgung genutzt werden, wenn der Patient hierfür sein Einverständnis erteilt hat. 7 Umsetzung: Die gematik schafft bis Ende 2017 alle notwendigen Voraussetzungen für das Notfalldatenmanagement. Der Bewertungsausschuss legt mit Wirkung zum 1. Januar 2018 die Vergütung fest. Elektronische Patientenakte Start ab 2019: Die gematik soll die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab 2019 Patientendaten aus bereits vorhandenen Dokumentationen in einer sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können. Dazu zählen beispielsweise Befunde, Arztbriefe, Medikationsplan sowie medizinische Dokumente wie Impfpass oder Mutterpass. Elektronisches Patientenfach Start ab 2019: Das elektronische Patientenfach ist eine Anwendung, die es dem Patienten ermöglichen soll, selbst Daten in einem Onlinefach zu speichern und auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einzusehen, beispielsweise selbstgemessene Blutzucker- oder Blutdruckwerte. Die Daten aus der elektronischen Patientenakte sollen auf Wunsch des Patienten auch in sein Patientenfach aufgenommen werden können. Telemedizinische Anwendungen Ab 1. April 2017: Vergütung von telemedizinischen Röntgenkonsilen zwischen Ärzten bei der Befundbeurteilung. 2/2017 KBV-Broschüre: E-Health-Gesetz auf einen Blick 8 In ihrer Reihe PraxisWissen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Broschüre zum EHealth-Gesetz aufgelegt. Unter dem Titel „EHealth — Informationen zur digitalen Vernetzung, zu Förderungen und gesetzlichen Vorgaben“ sind zahlreiche Informationen und Tipps zu den aktuellen Anwendungen zu finden. Eine PDF-Datei der Broschüre zum Herunterladen finden Sie im Internet unter www.kbv.de in der Mediathek unter der Rubrik Publikationen. Gedruckte Exemplare können Sie kostenlos unter der E-Mail [email protected] bestellen. Ab 1. Juli 2017: Finanzielle Förderung von Videosprechstunden: Hierbei geht es um eine telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten, mit der die ansonsten wiederholte persönliche Vorstellung in der Arztpraxis ersetzt werden kann, beispielsweise bei Verlaufskontrollen. Umsetzung: KBV und GKV-Spitzenverband haben Anforderungen an die technischen Verfahren bei Telekonsilen und bei Videosprechstunden vereinbart. Der Bewertungsausschuss beschließt bis 31. Dezember 2016 (Telekonsile) beziehungsweise bis 31. März 2017 (Videosprechstunden) eine entsprechende EBM-Anpassung. Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) Ab 1. Juli 2018: Ärzte sind zur Aktualisierung der Versichertendaten verpflichtet. Umsetzung: Die Telematikinfrastruktur soll 2017 soweit zur Verfügung stehen, dass die erste Online-Anwendung der eGK — das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) — bundesweit möglich ist. Ärzte sind dann nach einer Übergangsfrist spätestens ab dem 1. Juli 2018 verpflichtet, die Versichertenstammdaten auf der Karte online zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Fazit Das E-Health-Gesetz hat sein erstes Ziel schon erreicht, indem es neuen Schwung in die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens gebracht hat. Es ist unstrittig, dass die Digitalisierung in allen Lebensbereichen voranschreiten wird. Diese Entwicklung kann man begrüßen oder kritisch sehen — aufhalten kann man sie nicht. Vor diesem Hintergrund sollten alle Akteure des Gesundheitswesens bereit sein, sie in ihrem und im Sinne der Patienten mitzugestalten. Dabei sollten sich Ärzte und Psychotherapeuten weder von einem Boom auf dem zweiten Gesundheitsmarkt noch von den im E-Health-Gesetz festgeschriebenen Sanktionsdrohungen des Gesetzgebers unter Druck setzen lassen. Die Sicherheit der erhobenen Daten muss auch in Zukunft an erster Stelle stehen. Darüber hinaus ist es keine Blockadehaltung, sondern ein legitimer Anspruch der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dort, wo originäre Leistungen der Krankenkassen (z.B. VSDM) in die Praxen ausgelagert werden soll, darauf zu drängen, dass zuvor die Vergütung geregelt wird. Denn auch, wenn in einem digitalisierten Gesundheitswesen viele Arbeitsschritte vereinfacht werden: Die Arbeit muss gemacht werden — und sie wird von den Praxisinhabern bezahlt. –ms Glossar: Wichtige eHealth-Begriffe kurz erklärt AAL — Ambient Assisted Living: Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben, als solche Teil des „Smart-Home“-Konzeptes, das für eine digital vernetzte Wohnumgebung steht. AAL-System müssen nicht unmittelbar gesundheitsbezogene Anwendungen sein, können diese aber einschließen, zum Beispiel das Telemonitoring oder Notfall-Warnsysteme. Applikation/App: Computerprogramme, die den Anwendern einen Zusatznutzen versprechen, zum Beispiel ein Diabetes-Tagebuch oder ein Hörtest für das Smartphone. Schätzungen zufolge werden auf den entsprechenden Online-Plattformen inzwischen weit über 100.000 gesundheitsbezogene Apps angeboten — viele von ungeprüfter Qualität. eHealth (auch E-Health, Electronic Health): Die Gesamtheit aller im Gesundheitswesen eingesetzten Hilfsmittel und Dienstleistungen, bei denen Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz kommen. mHealth (auch Mobile Health): Einsatz drahtloser, also tragbarer Geräte wie Mobiltelefone, Patientenmonitore und sogenannter Personal Digital Assistants (PDA) im Kontext der medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge Self-tracking: Das Aufzeichnen, Speichern und Weiterverarbeiten von Gesundheitsdaten (Puls, Blutdruck, Hautwiderstand, Temperatur etc.) durch die Anwender selbst, meist unter Einsatz entsprechender Apps und Wearables. SNK: Das Sichere Netz der KVen. Über 100.000 Ärzte und Psychotherapeuten sind bereits im größten Gesundheitsnetz Deutschlands eingeloggt und profitieren von den vielfältigen Diensten und der Sicherheit beim Online-Datentransfer. Das Sichere Netz wird von KBV und KVen ständig weiterentwickelt und ausgebaut. Telemedizin: Sammelbegriff für ärztliche Versorgungskonzepte, bei denen medizinische Leistungen in den Bereichen Diagnostik (z. B. Telemonitoring), Therapie und Rehabilitation über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt. 2/2017 Telematik: Begriff, der für die Integration von Telekommunikation und Informatik steht. Technische Einrichtungen zur Ermittlung, Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten sind stets mithilfe von Telekommunikationssystemen miteinander vernetzt. Wearables/Fitness-Tracker: Wearable Computing (engl. tragbare Datenverarbeitung) beschäftigt sich mit der Entwicklung von tragbaren Computersystemen (kurz: Wearables). Ein Wearable Computer wiederum ist ein Computersystem, das während der Anwendung am Körper des Benutzers befestigt ist, z. B. Fitness-Tracker (spezielle Uhren oder Armbänder, die während des Sports getragen werden, um Gesundheitsdaten aufzuzeichnen). WeitereInformationen zu eHealth im Internet: www.kv-telematik.de www.gematik.de www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin 9 Barrierefreiheit: 2.408 Betriebsstätten in Westfalen-Lippe sind gut aufgestellt Prüfen Sie Ihre Daten in der Arztsuche der KVWL und melden Sie aktuelle Informationen zu Ihrer Praxis H 2/2017 at eine Arztpraxis einen barrierefreien Aufzug? Oder wird ein Behindertenparkplatz vorgehalten? Ist ein stufenloser Zugang vorhanden? Für immer mehr Patienten wird Barrierefreiheit zu einem ausschlaggebenden Kriterium bei der Auswahl einer Arztpraxis. Die KVWL reagiert auf diesen Informationsbedarf und hat ihre viel frequentierte Arztsuche unter www.kvwl.de entsprechend angepasst. Im vergangenen Jahr wurden alle niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten angeschrieben und darum gebeten, einen doppelseitigen Fragebogen zum Thema auszufüllen. Größte Neuerung dabei: Alle Angaben rund um die Barrierefreiheit werden jetzt nicht mehr mit den Namen der Niedergelassenen verknüpft, sondern über die Betriebsstättennummer (BSNR) direkt mit dem entsprechenden Standort. Darüber hinaus wurden die Angabemöglichkeiten zur Barrierefreiheit erweitert und konkretisiert. 10 Inzwischen sind die zurückgesandten Fragebögen ausgewertet und die darin enthaltenen Informationen auch schon in der aktualisierten Arztsuche unter www.kvwl.de entsprechend eingepflegt. Insgesamt sind nach aktuellem Stand 2.408 Betriebsstätten in Westfalen-Lippe barrierefrei. Wer die Arztsuche der KVWL nutzt, kann nun auch aus einem kleinen Katalog zur Barrierefreiheit die individuell wichtigen Aspekte als Suchkriterium auswählen (siehe Bild oben). Bitte beachten Sie: Tipp! Mit der Anpassung der Arztsuche wurden aus technischen Gründen sämtliche in den Vorjahren gemeldeten Angaben zur Barrierefreiheit gelöscht. Sollten Sie den Fragebogen aus dem vergangenen Jahr nicht ausgefüllt und an die KVWL zurückgeschickt haben, fehlen diese wichtigen Angaben. Ihre Praxis ist barrierefrei, aber die Informationen fehlen in der Arztsuche? Dann nutzen Sie den nebenstehenden Fragebogen und bringen Sie Ihre Praxisinformationen auf den aktuellen Stand. Je detaillierter und aktueller diese Daten sind, umso besser kann Ihre Praxis über die Arztsuche gefunden werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre im Internet veröffentlichten Praxisdaten auch im Allgemeinen auf Aktualität zu überprüfen. Die Adresse ist nicht mehr korrekt? Eine FaxNummer hat sich geändert? Die für Sie zuständigen Ansprechpartner, die notwendige Änderungen für Sie vornehmen können, finden Sie im Internet unter www.kvwl.de in der Arztsuche und der Rubrik „Infos zur Arztsuche“. vity Fax: 0231 / 94 32 31 24 Fragebogen Barrierefreie Arztpraxis F ür Patientinnen und Patienten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, endet der Arztbesuch mitunter schon im Eingangsbereich. Menschen mit Behinderung können sich ihre Arztpraxis insofern nicht nach Fachlichkeit und Sympathie aussuchen. Für sie ist entscheidend, welche Praxis überhaupt ohne besondere Erschwernisse zugänglich ist. Das Recht auf freie Arztwahl ist für sie damit eingeschränkt. Barrierefreiheit kann helfen, solche Restriktionen zu lockern und den Praxisbesuch ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Mit @hren Angaben unterstützen Sie die Recherchemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in der elektronischen Arztsuche der KVWL. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine standortbezogene Angabe handelt. ................................................................................ BSNR Kreuzen Sie bitte in den folgenden Abschnitten eine Kategorie nur dann an, wenn ausnahmslos alle aufgeführten Anforderungen erfüllt sind. Anmerkung; Die technischen Angaben bilden die DIN 18040-1 (gültig ab Oktober 2010) ab Behindertenparkplatz Stellfläche Stufenloser Eingang/Zugang Türbreite Türhöhe Türdrückerhöhe Bewegungsfläche Rampen mit max. Steigung von Türschwellen max. 3,5 Meter breit, 5 Meter lang 2/2017 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an das KVWL-Service-Center 90 Zentimeter 205 Zentimeter 85 Zentimeter 150 x 150 Zentimeter 6 Prozent 2 Zentimeter Barrierefreier Aufzug Türbreite geöffnet mind. Fahrstuhlkabine mind. Bewegungsfläche vor Fahrstuhltür 90 Zentimeter 110 Zentimeter breit, 140 Zentimeter tief 150 x 150 Zentimeter 11 Fax: 0231 / 94 32 31 24 Anmerkung; Die technischen Angaben bilden die DIN 18040-1 (gültig ab Oktober 2010) ab Treppen beidseitiger Handlauf Stufenvorderkantenmarkierung vor allem für erste und letzte Stufe Sanitäranlagen WC Bewegungsfläche links und rechts von mind. Bewegungsfläche vor dem WC Waschtisch in max. Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch in max. Haltegriffe in zirka Türen öffnen nach außen Ein Haltegriff hochklappbar Notrufschalter 90 x 70 Zentimeter 150 x 150 Zentimeter 80 Zentimeter Höhe, 55 Zentimeter tief 100 Zentimeter Höhe 85 Zentimeter Höhe Untersuchungsmöbel Höhenverstellbare Untersuchungsstühle und Liegen Umkleidekabine Umkleidekabine mind. 2/2017 150 x 150 Zentimeter Orientierungshilfen für Sehbehinderte taktile Bodenelemente markierte Treppenstufen kontrastreiche Glasflächen gut lesbare Schilder in Augenhöhe blendfreie Beleuchtung von Fluren und Treppenhäusern Hilfen für Hörbehinderte und gehörlose Menschen Möglichkeit zur Terminvereinbarung über SMS, Fax oder E-Mail Induktive Höranlage am Anmeldetresen und/oder Behandlungszimmer 12 Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! ............................................................................... Ort, Datum ............................................................................. Unterschrift ................................................................................... Stempel ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an das KVWL-Service-Center Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit! CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit. CIRS-NRW ist: freiwillig einfach anonym übersichtlich interaktiv effektiv www.cirs-nrw.de Immer ein Auge und ein Ohr nah dran an der Region Kompetenz und Erfahrung im Dutzend: Die KVWL-Bezirksstellen U 2/2017 rgestein — ein Wort, das Dr. Werner Seibel nicht gern hört. Und doch trifft es zu, will man die Bedeutung des 63-jährigen Augenarztes aus Dorsten für die Bezirksstellen der KVWL beschreiben. Dr. Werner Seibel leitet seit inzwischen 18 Jahren den KV-„Außenposten“ in Recklinghausen, darüber hinaus ist er seit vielen Jahren auch Sprecher der Bezirksstellenleiter. Ein Amt so viele Jahre zu bekleiden — dazu gehören Überzeugung und Begeisterung gleichermaßen. „Die Bezirksstellen der KVWL sind und bleiben eine zentrale Anlaufstelle für die niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe“, betont Seibel. „Und daran wird sich auch in Zukunft ganz sicher nichts ändern.“ 14 Im Nachgang der Wahlen zur Vertreterversammlung im Herbst 2016 wurden auch die Posten der zwölf Bezirksstellenleiter neu vergeben (nähere Informationen zum Prozedere finden Sie im Info-Kasten auf der rechten Seite). Erfahrene, mit dem Amt vertraute Ärzte wurden in ihren Posten bestätigt, einige neue rückten nach. Seibel: „Neue Gesichter in den leitenden Funktionen der Bezirksstellen bedeuten auch neue Impulse für die Arbeit vor Ort sowie im Binnenverhältnis der Bezirksstellen. Ich begrüße das ausdrücklich.“ Eine Übersicht über die KVWL-Bezirksstellen, deren Leiter und Kontaktdaten finden Sie auf den folgenden Seiten 16 bis 19. Was aber macht die Bezirksstellen so wertvoll im Alltag der Niedergelassenen? „Zunächst einmal geben wir der Körperschaft vor Ort ein konkretes Gesicht. Die abstrakte Interessenvertretung wird sozusagen greifbar für die Mitglieder“, erklärt Dr. Werner Seibel. „Und der persönliche Kontakt ist für unsere Ärzte und Psychotherapeuten auch in Zeiten des schnellen digitalen Datenaustausches von besonderer Bedeutung.“ Wer sich an seine Bezirksstelle wendet, bekommt eine große Bandbreite Leiter: Dr. med. Amin Osman Leiter: Dr. med. Werner Seibel Leiter: Dr. med. Klaus Rembrink Leiter: Dr. med. Eckhard Kampe Leiter: Dr. med. Prosper Rodewyk Leiter: Dr. med. Martin Junker unterschiedlicher Informations- und Dienstleistungsangebote offeriert. Seibel: „Die Bezirksstellen sind erste allgemeine Informations-Anlaufstelle Leiter: Dr. med. Hendrik Oen Leiter: Dr. med. Gesundheitskonferenzen organisiert, Beschwerden bearbeitet sowie Kontakte mit Ärztevereinen und Arztnetzen gepflegt. Uns sind die lokalen . Hermann Brune Leiter: Dr. med. Erik Fischer Leiter: Dr. med. Hans-Christian Körner Bezirksstellen der KVWL: Struktur und Besetzung Die KVWL gliedert sich in zwölf Bezirksstellen, die jeweils durch ein ärztliches oder psychotherapeutisches Mitglied ehrenamtlich geleitet werden. Die Bezirksstellenleiter werden nach Vorschlag durch den gewählten Beirat der Bezirksstelle vom Vorstand für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode ernannt. Alle Informationen zu den KVWL-Bezirksstellen finden Sie unter www.kvwl.de auch im Internet in der Navigation in den Rubriken „KVWL“ sowie „Bezirksstellen“. Besonderheiten vertraut, wir kennen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Praxisstandorte und können auf diese Weise einfach praxisnah und regional abgestimmt beraten und helfen.“ Auch der Kontakt zu den lokalen und regionalen Medien hat sich in den zurückliegenden Jahren mehr und mehr professionalisiert. Leiter: Dr. med. Ulrich Polenz Leiter: Dr. med. Hans Heiner Decker Dr. Werner Seibel freut sich auf die nächsten Jahre als KVWL-Bezirksstellenleiter — und weiß sich mit seinen Amtskollegen in bester Gesellschaft. „Unsere Zusammenarbeit fußt auf einem vertrauensvollen Fundament. Uns ist der kollegiale Austausch auf kurzen Wegen besonders wichtig. Gemeinsam wollen wir da sein für die Ärzte und Psychotherapeuten vor unserer Haustür. Wir Bezirksstellenleiter verstehen uns in unserer Arbeit als verbindendes, manchmal auch vermittelndes Bindeglied und Sprachrohr zwischen den Niedergelassenen und ihrer Körperschaft.“ vity 2/2017 sowie beratende Instanz in Niederlassungs- und Praxisabgabefragen. Hier werden Ermächtigungen beurteilt, Teilnahmen an kommunalen 15 Die zwölf KVWL-Bezirksstellen in der Übersicht Bezirksstelle Arnsberg Kontakt: Lange Wende 42 59755 Arnsberg Tel.: 02932 / 8 27 98 Fax: 02932 / 2 20 67 E-Mail: [email protected] Leiter: Dr. med. Hans Heiner Decker Stellvertreter: Dr. med. Frank Koslowski Bezirksstelle Bielefeld Kontakt: Am Bach 18 33602 Bielefeld Tel.: 0521 / 5 60 67 11 Fax: 05 21 / 5 60 67 22 E-Mail: [email protected] 2/2017 Leiter: Dr. med. Hermann Brune Stellvertreter: Dr. med. Wolfram Schaefer Bezirksstelle Bochum/Hagen Kontakt: Kurfürstenstraße 24 44791 Bochum Tel.: 0234 / 5 18 83 Fax: 0234 / 58 36 38 16 E-Mail: [email protected] Leiter: Dr. med. Eckhard Kampe Stellvertreter: Dr. med. Matthias Bramkamp Bezirksstelle Detmold Kontakt: Bismarckstraße 10 32756 Detmold Tel.: 05231 / 2 21 49 Fax: 05231 / 2 93 77 E-Mail: [email protected] Leiter: Dr. med. Hans-Christian Körner Stellvertreterin: Dr. med. Petra Kob Bezirksstelle Dortmund Kontakt: Westfalendamm 67 44141 Dortmund Tel.: 0231 / 94 32 32 99 Fax: 0231 / 94 32 90 19 E-Mail: [email protected] Stellvertreter: Dr. med. Sigurd Große-Oetringhaus 2/2017 Leiter: Dr. med. Prosper Rodewyk Bezirksstelle Gelsenkirchen Kontakt: Dickampstraße 1a 45879 Gelsenkirchen Tel.: 0209 / 92 36 00 Fax: 0209 / 92 36 02 4 E-Mail: [email protected] Bitte beachten Sie: Umzug geplant zur Lübecker Straße 4145, 45968 Gladbeck/GelsenkirchenWest. Wir informieren Sie rechtzeitig über den genauen Umzugstermin. Leiter: Dr. med. Klaus Rembrink Stellvertreter: Dr. med. Gerald Schmitt 17 Bezirksstelle Lüdenscheid Kontakt: Schillerstraße 20a 58511 Lüdenscheid Tel.: 02351 / 8 14 28 Fax: 02351 / 8 14 47 E-Mail: [email protected] Leiter: Dr. med. Martin Junker Stellvertreter: Dr. med. Stefan Spieren Bezirksstelle Minden Kontakt: Simeonscarré 2 32423 Minden Tel.: 0571 / 8 29 91 20 Fax: 0571 / 82 99 12 26 E-Mail: [email protected] 2/2017 Leiter: Dr. med. Erik Fischer Stellvertreter: Dr. med. Hermann Lorenz Bezirksstelle Münster I Kontakt: Gartenstraße 210-214 48147 Münster Tel.: 0251 / 9 29 28 01 Fax: 0251 / 9 29 28 49 18 E-Mail: [email protected] Leiter: Dr. med. Hendrik Oen Stellvertreter: Dr. med. Rudolf Ernst Bezirksstelle Münster II Kontakt: Gartenstraße 210-214 48147 Münster Tel.: 0251 / 9 29 28 01 Fax: 0251 / 9 29 28 49 E-Mail: [email protected] Leiter: Dr. med. Amin Osman Stellvertreter: Dr. med. Ralf Schreiber Bezirksstelle Paderborn Kontakt: Alte Brauerei 1-3 33098 Paderborn Tel.: 05251 / 2 24 73 Fax: 05251 / 28 18 28 E-Mail: [email protected] Stellvertreter: Dr. med. Karl-Heinz Pfetsch 2/2017 Leiter: Dr. med. Ulrich Polenz Bezirksstelle Recklinghausen Kontakt: Westring 45 45659 Recklinghausen Tel.: 02361 / 2 60 91 Fax: 02361 / 1 59 69 E-Mail: [email protected] Leiter: Dr. med. Werner Seibel Stellvertreter: Dr. med. Andreas Schmutte 19 Besuchen Sie uns ! Niederlassungsseminar & Westfälischer Praxisbörsentag kostenfreie SEMINARE SAMSTAG 18. MÄRZ 2017 Ärztehaus der KVWL DORTMUND ANMELDUNG UND INFORMATIONEN www.kvwl.de/praxisboerse PROGRAMM Niederlassungsseminar Westfälischer Praxisbörsentag 10.00 – 16.30 Uhr 8.30 – 16.30 Uhr ANMELDUNG ERFORDERLICH Zur Gutschrift Ihrer Fortbildungspunkte bringen Sie bitte Ihren Barcode und die Anmeldebestätigung mit. GESUCHE UND ANGEBOTE Ob Gesuch oder Angebot: Nutzen Sie den Praxisbörsentag für Ihr Anliegen! 10.00 – 12.00 Uhr THEMENGEBIET BETRIEBSWIRTSCHAFT Zertifiziert mit 3 PUNKTEN Wege und Möglichkeiten zur erfolgreichen Praxisführung Referent: Prof. Dr. jur. Vlado Bicanski (IWP) DOPPELVORTRAG 9.00 – 10.30 Uhr oder 11.00 – 12.30 Uhr ANMELDUNG NUR AM VERANSTALTUNGSTAG Anmeldungen im Vorfeld sind leider nicht möglich. Bitte melden Sie sich am Veranstaltungstag am Info-Point der KVWL an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Vorgehen bei einer Praxisabgabe Referent: Peter Dittmann, KVWL 14.00 – 16.30 Uhr THEMENGEBIET RECHT Möglichkeiten der Berufsausübung im ambulanten Sektor Möglichkeiten der elektronischen Praxisbörse im Internet Referent: N.N., KVWL Consult GmbH Referent: Rechtsanwalt Theo Sander (IWP) 12.00 – 14.00 Uhr · Mittagspause mit Imbiss Markt der Möglichkeiten mit zahlreichen Informationsständen zur Praxisabgabe und Niederlassung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Westfälischer Praxisbörsentag der KV Westfalen-Lippe Besuchen Sie uns! Robert-Schimrigk-Str. 4 - 6 kostenfreie SEMINARE 44141 Dortmund Wenn Sie eine Praxis, einen Praxisnachfolger, Kooperationspartner oder eine Anstellung suchen, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Übrigens: Unter www.kvwl.de/praxisboerse liegt dieses Formular auch in einer elektronischen Form bereit. Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular bis zum 10. März 2017 per Fax (Fax-Nr. 0231 / 94 32 31 33), per Post oder E-Mail ([email protected]) zukommen. Wenn Sie möchten, dass Ihre Anzeige anonym veröffentlicht wird, denken Sie bitte daran, Ihre Kontaktdaten auf einem gesonderten Blatt mitzusenden. Biete Einzelpraxis Suche Berufsausübungsgemeinschaft Anstellung Fachgebiet Standort Übergabe-/Übernahmezeitpunkt (Wunschtermin) Zusatzinformationen (Praxisausstattung/Kontaktdaten) Ich bin damit einverstanden, dass meine Anzeige auch elektronisch in der KV Börse erscheint. (www.kvboerse.de) Kurznachrichten aus Westfalen-Lippe aktuell 2/2017 ............................... Medizinische Rehabilitation: Broschüre mit Hinweisen und Tipps 22 Wie Ärzte eine medizinische Rehabilitation verordnen, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer neuen Broschüre vor. Das Serviceheft „Medizinische Rehabilitation“ MEDIZINISCHE bietet Hinweise zur REHABILITATION Verordnung speziell HINWEISE ZUR VERORDNUNG zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Praxisbeispiele. Auf 16 Seiten werden wichtige Regeln und Grundlagen für die Verordnung sowie Unterschiede beispielsweise zur Rentenversicherung vorgestellt. Ärzte erhalten Informationen zu Formen und Orten der Reha, zum Verordnungsformular und zur internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Vorsorge, Reha oder Anschlussheilbehandlung — der Serviceteil stellt wichtige Merkmale vor. Zudem bietet er Antworten auf Fragen, beispielsweise zur Mitaufnahme von Kindern in die RehaEinrichtung. Das Serviceheft „Medizinische Rehabilitation“ ist in der Reihe „PraxisWissen“ erschienen. Praxen können gedruckte Exemplare kostenlos per E-Mail bei der KBV bestellen unter der Adresse [email protected]. Die Broschüre steht auch im Internet zum Herunterladen bereit unter www.kbv.de und den Rubriken Mediathek, Publikationen und PraxisWissen. Impressum Herausgeberin Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4—6 44141 Dortmund Tel. 0231 / 94 32 0 Redaktionsausschuss Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.) Dr. Gerhard Nordmann Thomas Müller Redaktion Kassenärztliche Vereinigung WestfalenLippe Geschäftsbereich Kommunikation Heike Achtermann Michael Hedergott (vity) Martin Steinberg (-ms) Vanessa Pudlo (VP) E-Mail: [email protected] Druck Bonifatius GmbH Karl-Schurz-Straße 26 33100 Paderborn Titelbild: Fotolia.de Dieser Ausgabe liegt der aktuelle Newsletter des Verbandes Freier Berufe (VFB) bei. Februar 2017 Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL D ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen. Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Städten und Gemeinden gestellt werden: Stadt oder Gemeinde Hausärzte Altena Hausärzte Borgholzhausen Hausärzte Brilon Hausärzte Espelkamp Hausärzte Halle Hausärzte Isselburg Hausärzte Kierspe Hausärzte Löhne Hausärzte Meinerzhagen Hausärzte Nachrodt-Wiblingwerde Hausärzte Neuenrade Hausärzte Oelde Hausärzte Olsberg Hausärzte Rahden Hausärzte Rheda-Wiedenbrück Hausärzte Rhede Hausärzte Werdohl Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14. Dezember 2013 (KVWL kompakt 1/2014) aufgeführt. 2/2017 Fachgruppe Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung. Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an: 23 KVWL-Abteilung Praxisberatung Tel.: 0231 / 94 32 94 00 E-Mail: [email protected] Amtliche Bekanntmachungen Entschädigungsregelung für Organmitglieder nach § 81 Abs. 1 Ziff. 8 SGB V — Höhe des Punktwertes für das Wirtschaftsjahr 2017 — Nach Punkt 4 der o. g. Entschädigungsregelung hat die Vertreterversammlung jährlich über die Höhe des Punktwertes zu beschließen, der der Berechnung der Entschädigungsleistungen zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2017 hat sie in ihrer Sitzung am 03.12.2016 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde folgenden Beschluss gefasst: Der Punktwert nach Ziffer 4 der „Entschädigungsregelung für Organmitglieder nach § 81 Abs. 1 Ziff. 8 SGB V“ wird für das Wirtschaftsjahr 2017 auf 108,00 EUR festgelegt. Diese Ausfertigung stimmt mit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe vom 03.12.2016 überein. Resolution zur 3. ordentlichen Sitzung der XV. Vertreterversammlung der KVWL am 28.01.2017 Antragsteller: Dr. med. Carl Hans Biedendieck Die Vertreterversammlung der KVWL fordert die KBV auf, dringend sicherzustellen, dass der elektronische Medikationsplan im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften von den Softwarehäusern umgehend kostenfrei im Rahmen der regelmäßigen Updates zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Es handelt sich um eine gesetzliche Vorschrift, die selbstverständlich umgehend entsprechend in die Praxisverwaltungssysteme eingepflegt werden muss. Dortmund, 05.12.2016 2/2017 Dr. Volker Schrage, Vorsitzender der Vertreterversammlung 25 Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß § 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der 20.03.2017 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de, in den Rubriken Mitglieder, Sicherstellung sowie Niederlassung/Bedarfsplanung) herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisinhaber weiter. Februar 2017 Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Praxen machen können. Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Anstellung) handelt es sich um Eigenangaben des verbleibenden Praxispartners, um deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht ausgeschlossen. Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt. Ende der Bewerberfrist: 20.03.2017 Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Regierungsbezirk Arnsberg 2/2017 Bereich Arnsberg I 26 a5865 Hausarztpraxis im MB Arnsberg nach Vereinbarung a5896 Hausarztpraxis im MB Arnsberg nach Vereinbarung a4418 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5503 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5726 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5866 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a5888 Hausarztpraxis im MB Dortmund (zwei neue Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5935 Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a6001 Hausarztpraxis im MB Dortmund sofort a6002 Hausarztpraxis im MB Dortmund nach Vereinbarung a6141 Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/17 a5647 Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5816 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung a5867 Hausarztpraxis im MB Hamm nach Vereinbarung Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a5868 Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6004 Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 4/17 a6077 Hausarztpraxis im MB Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6005 Hausarztpraxis im MB Hamm sofort a6140 Hausarztpraxis im MB Kamen nach Vereinbarung a4203 Hausarztpraxis im MB Lünen nach Vereinbarung a5815 Hausarztpraxis im MB Lünen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partnach Vereinbarung ner für Gemeinschaftspraxis) a5901 Hausarztpraxis im MB Lünen sofort a5687 Hausarztpraxis im MB Schwerte (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b5586 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6036 Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6045 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b6143 Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) sofort b6144 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch Anstellung möglich) sofort b6145 Hausarztpraxis im MB Bochum (auch Anstellung möglich) sofort b5271 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5530 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b5706 Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5661 Hausarztpraxis im MB Herne nach Vereinbarung a3236 Hausarztpraxis im MB Witten sofort b4274 Hausarztpraxis im MB Witten nach Vereinbarung b5785 Hausarztpraxis im MB Witten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung Regierungsbezirk Detmold d5222 Hausarztpraxis im MB Minden nach Vereinbarung d5928 Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort d6072 Hausarztpraxis im MB Minden (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort d6073 Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort 2/2017 Bereich Arnsberg II Regierungsbezirk Münster m6130 Hausarztpraxis im MB Bottrop (auch Anstellung möglich) sofort m4550 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung m5973 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung m6112 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für KV-übergreifende Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung m6166 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) sofort 27 Hausärztliche Versorgung (Mittelbereiche = MB) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m6167 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) sofort m6169 Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort m6137 Hausarztpraxis im MB Gladbeck (auch 2 hälftige Zulassungen möglich, auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m5880 Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5852 Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort m6165 Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m4941 Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m5519 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung m6160 Hausarztpraxis im MB Münster nach Vereinbarung m6162 Hausarztpraxis im MB Münster (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/17 m6164 Hausarztpraxis im MB Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) 3/17 m6170 Hausarztpraxis im MB Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) 3/17 m6174 Hausarztpraxis im MB Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) sofort m6117 Hausarztpraxis im MB Ochtrup sofort m5356 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen nach Vereinbarung m6042 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung m6161 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort m6175 Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch Anstellung möglich) sofort Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) 2/2017 Kennzahl 28 Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Regierungsbezirk Arnsberg Bereich Arnsberg I a6142 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch Anstellung möglich) 3/17 a5329 Augenarztpraxis im Kreis Soest nach Vereinbarung a6008 Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/18 a6009 Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 3/18 a6011 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund sofort a6012 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Hochsauerlandkreis (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5657 Chirurgische Praxis im Kreis Unna nach Vereinbarung a5931 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5872 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5462 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung a5776 Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a5167 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6139 Hautarztpraxis im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) 3/17 a5297 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5819 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a5891 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung a4095 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort a5754 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5755 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung a5939 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung a6015 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5508 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung a5892 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a5415 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a5328 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung a5463 Nervenarztpraxis im Hochsauerlandkreis nach Vereinbarung a6082 Nervenarztpraxis im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b5945 Augenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5953 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Herne nach Vereinbarung b5905 Chirurgische Praxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5056 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b6146 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch Anstellung möglich) sofort b6147 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b3813 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis sofort b5790 Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich- neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) sofort b5948 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b6104 Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung b5667 Frauenarztpraxis im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b5723 HNO-Arztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung b5206 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung b6049 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a3237 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung 2/2017 Bereich Arnsberg II 29 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: b5557 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b5792 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis nach Vereinbarung b5793 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b5457 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort b6022 Nervenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung b5941 Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort b5943 Urologische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung 2/2017 Regierungsbezirk Detmold 30 d6150 Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis) sofort d5914 Augenarztpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5997 Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke sofort d6126 Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung d5536 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d6155 Chirurgische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung d5312 Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d4913 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung d5346 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung d5759 Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung d5993 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/18 d5994 HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) 2/18 d5886 HNO-Arztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) sofort d6153 Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld sofort d5998 Hautarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d6152 Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulasnach Vereinbarung sungen möglich) d6151 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Herford 3/17 d5884 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d5365 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) sofort d6156 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich 3/17 auch Anstellung möglich) d5680 Nervenarztpraxis im Kreis Höxter nach Vereinbarung d4887 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung d5725 Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: d6154 Nervenarztpraxis im Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d6074 Orthopädische Praxis im Kreis Lippe nach Vereinbarung Regierungsbezirk Münster m6157 Augenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) m5844 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) m5640 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m5287 Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung m5575 Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer nach Vereinbarung Partner für MVZ) m6163 Chirurgische Praxis im Kreis Steinfurt sofort m5607 Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung m4889 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung m6168 Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort m6158 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich ) sofort m6172 Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich ) sofort m4489 Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt sofort m6040 Hautarztpraxis im Kreis Warendorf 2/18 m6098 HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis) nach Vereinbarung m6173 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) sofort m4714 Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt nach Vereinbarung m5698 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m6176 Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) 3/17 m5812 Orthopädische Praxis im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstelsofort lung möglich) m6097 Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort 2/2017 sofort Psychotherapeutensitze * Regierungsbezirk Arnsberg Bereich Arnsberg I a/p1087 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1105 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1205 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p831 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Meschede (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a/p1206 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Soest 1/18 a/p1179 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung 31 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: a/p797 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung a/p1139 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung a/p1104 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Winterberg (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung 2/2017 Bereich Arnsberg II 32 b/p1183 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort b/p941 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p1048 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p1203 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Hagen (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p877 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung b/p1187 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p945 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p1027 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung b/p1202 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p1025 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort b/p1044 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT + TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung b/p1201 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung b/p1204 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein nach Vereinbarung Regierungsbezirk Detmold d/p1012 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger nach Vereinbarung Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) d/p1200 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag ) nach Vereinbarung d/p1056 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (APT, TP und VT) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1057 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1156 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort d/p1168 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag) 3/17 d/p1199 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: d/p955 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung d/p1198 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d/p1197 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) nach Vereinbarung d/p985 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) sofort d/p1176 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung d/p1165 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 4/17 m/p1062 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1081 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1172 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1191 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken sofort m/p1193 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1195 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1192 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag) 1/18 m/p1196 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für überörtliche fachübergreifende Gemeinschaftspraxis) 3/17 m/p1190 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag) sofort m/p907 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1169 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) 3/17 m/p1174 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1170 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p1093 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen (lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p928 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich) nach Vereinbarung m/p1126 Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen 1/18 2/2017 Regierungsbezirk Münster 33 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: m/p1194 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung m/p931 Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag) nach Vereinbarung 2/2017 * In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisin-habers (VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie; APT= analytische Psychotherapie) angege-ben. Bei einem eventuell stattfindenden Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang angebotene Therapieform. 34 Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR) Kennzahl Vertragsarztpraxen Abgabezeitraum Quartal: Anästhesiologie d6125 Anästhesiologische Praxis in der ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld) nach Vereinbarung m5975 Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - nach Vereinbarung m6114 Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis nach Vereinbarung m6171 Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Warendorf) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, hälftiger Versorgungsauftrag - sofort Innere Medizin - fachärztlich d6149 Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der ROR Bielefeld (Kreis Herford) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - b6148 Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der ROR Bochum/Hagen (krfr. nach Vereinbarung Stadt Herne) - hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich - a4084 Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis - nach Vereinbarung m5743 Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie, in der ROR Emscher-Lippe (krfr. Stadt Gelsenkirchen) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - nach Vereinbarung m6132 Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der ROR Münster (Kreis Steinsofort furt) - hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich - 3/17 m5849 Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklingnach Vereinbarung hausen) m6159 Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Reckling3/18 hausen) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - Ihre Ansprechpartner: Team Praxisberatung Tel.: 0231 / 94 32 94 00 Fax: 0231 / 9 43 28 30 31 E-Mail: [email protected] 2/2017 Kinder- und Jugendpsychiatrie 35 7. und 8. März 2017 KÖLN | Kongresszentrum Gürzenich Eröffnet wird der Kongress mit einem Vortrag des berühmten Neurobiologen und Hirnforschers Gerald Hüther. D I E N S T A G 7. M Ä R Z 2 0 17 M I T T W O C H 8 . M Ä R Z 2 0 17 9:30 bis 11:30 ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG 9:00 bis 10:30 11:00 bis 12:30 Herkulesaufgabe für die nächste Legislaturperiode: Integrierte Versorgungsplanung über die Sektoren hinweg Gemeinsam handeln, integriert versorgen, leistungsgerecht honorieren – Braucht es eine neue Vergütungssystematik? Geriatrie als Ambulante VersorgungsGemeinschaftsaufgabe – angebote im stationären Sektorübergreifende Versorgung Sektor? Gatekeeper vor Impulsreferate den Krankenhäusern? Input Impulsreferate Staatssekretär Lutz Stroppe Dr. Wolfgang Dryden Bundesministerium für Gesundheit 1. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Podiumsdiskussion Jochen Brink Präsident Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. Dr. Christiane Groß Präsidentin Deutscher Ärztinnenbund e. V. Dr. Dirk Heinrich Bundesvorsitzender NAV Virchow-Bund und Vorstandsvorsitzender, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) Andreas Storm Vorstand DAK-Gesundheit Moderation Prof. Dr. Wolfgang Greiner Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und -management Universität Bielefeld Wiss. Leiter des Kongresses Wer’s kann und macht, der rechnet ab – warum wir eine neue Vergütungssystematik brauchen Jochen Brink Präsident Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. Sektorübergreifende Versorgung und Vergütung als zentrale Aufgabe und Chance Dr. Bernhard Rochell Verwaltungsdirektor Kassenärztliche Bundesvereinigung Eine für alle? Erfahrungen und Perspektiven in der Bewertung medizinischer Leistungen Prof. Dr. Jürgen Wasem Lehrstuhl für Medizinmanagement Universität Duisburg-Essen EBM und DRG in einem System – so kann es gehen Moderation Dr. Klaus Reinhardt Vorsitzender Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e. V. Dr. Frank Stollmann Leiter der Gruppe „Öffentliches Gesundheitswesen“, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW Dr. Gerhard Nordmann 2. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Dr. Martin Haas Facharzt für Innere Medizin, Geriatrie, Diabetologie Klinikum Westfalen GmbH Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung NRW Verband der Ersatzkassen e. V. Moderation Andreas Daniel Leiter Stabsbereich Politik Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 13:45 bis 15:15 Input Björn Broge Prokurist, AQUA-Institut Ambulantes Potential in der stationären Notfallversorgung Statements und Podiumsdiskussion Matthias Blum Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. Dr. Hans-Joachim Helming Geschäftsführer Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg StimMT GmbH Alexander Schmidtke Vorstandsvorsitzender Klinikum Augsburg Moderation Rebecca Beerheide Leiterin der Politischen Redaktion Deutsches Ärzteblatt ABSCHLUSSVERANSTALTUNG 15:30 bis 17:00 Aktuelle gesundheitspolitische Themen und Schwerpunkte in Nordrhein-Westfalen Input Moderation und Befragung Ministerin Barbara Steffens Ulf Fink, Senator a. D. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Kongresspräsident WISO-Gruppe www.gesundheitskongress-des-westens.de Das komplette Kongressprogramm und ONLINEANMELDUNG – EINFACH UND SCHNELL Registrieren Sie sich für Mittwoch, den 8. März 2017 zum Sondertarif Niedergelassene* in Höhe von 80,00 EUR (+19% MwSt. = 95,20 EUR) BRÜCKEN BAUEN – GUTE VERSORGUNG über die Sektoren hinweg 7. und 8. März 2017 | KÖLN Kongresszentrum Gürzenich * Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können den Sondertarif in Anspruch nehmen. Informationen über den Sondertarif für den 1. Kongresstag und Teilnahmebedingungen erhalten Sie im Kongressbüro. FORTBILDUNGSPUNKTE Der Kongress ist als ärztliche Fortbildung mit 12 Fortbildungspunkten zertifiziert. Kongressbüro Gesundheitskongress des Westens Telefon +49 (0) 2234 - 95322-51 E-Mail [email protected] in Kooperation mit der Veranstalterin WISO S. E. Consulting GmbH Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ABRECHNUNG Ausgabe 2 | 2017 FORUM 02 Humangenetik: Detailänderungen im EBM zum 1. Januar 2017 08 Freie Förderstellen für die Ausbildung grundversorgender Fachärzte in Westfalen-Lippe 02 Sozialpädiatrie: Ausweitung der Berechnungsmöglichkeiten der GOP 04356 EBM 09 Praxisnachfolge und Nachbesetzung einer Stelle eines angestellten Arztes von Fachärzten für Chirurgie durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie / Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. September 2016 02 Finanzielle Förderung von elektronischen Arztbriefen 03 Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa): EBM-Änderungen und Änderung der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) zum 1. Januar 2017 04 Neue Kinder-Richtlinie: Anpassung des EBM zum 1. Januar 2017 11 Und täglich grüßt der Säbelzahntiger — oder: Warum man immer wieder dieselben Fehler macht 13 Seminarangebote der KVWL: Es sind noch Plätze frei! 04 Zuschläge für Infektionsdialysen erhöht SEMINARE UND FORTBILDUNGEN VERORDNUNG 05 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 14 Workshop- und Seminarangebote der KVWL Consult GmbH 16 Fortbildungsangebote der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL ABRECHNUNG Humangenetik: Detailänderungen im EBM zum 1. Januar 2017 Sozialpädiatrie: Ausweitung der Berechnungsmöglichkeit der GOP 04356 Über die Weiterentwicklung der humangenetischen Leistungen zum 1. Juli 2016 und die im Nachgang dazu beschlossenen Änderungen informierten wir in praxis intern (Ausgaben Nr. 6 vom 27. Juni 2016 und Nr. 8 vom 27. August 2016). Nun hat der Bewertungsausschuss weitere Detailänderungen und Präzisierungen für Leistungen der Humangenetik mit Wirkung zum 1. Januar 2017 beschlossen. Wesentliche Inhalte daraus stellen wir nachfolgend stichpunktartig dar. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Beschluss des Bewertungsausschusses aus seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016. Zum 1. Januar 2017 wurde die Berechnungsfähigkeit der weiterführenden sozialpädiatrisch orientierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen verbessert. Die Gebührenordnungsposition (GOP) 04356 EBM kann nun höchstens dreimal statt bisher zweimal im Krankheitsfall abgerechnet werden. Dies hat der Bewertungsausschuss in seiner 386. Sitzung entschieden, um eine bessere Ausschöpfung des Vergütungsvolumens zu ermöglichen. Die GOP 04356 EBM wurde zum 1. Januar 2015 als Zuschlag im Zusammenhang mit der GOP 04355 EBM für die weiterführende sozialpädiatrisch orientierte Versorgung in den EBM aufgenommen. Der Zuschlag ist mit 20,53 Euro (195 Punkten) bewertet. • Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 11235 und 11236 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) (Zuschläge zur humangenetischen Beurteilung) setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Da die Verhandlungen über eine entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung noch nicht abgeschlossen sind, wurde die Frist für eine Berechnungsfähigkeit ohne eine Genehmigung bis zum 1. Januar 2018 verlängert. • Es wird klargestellt, dass die Leistungen der „kleinen Mutationssuche“ (GOP 11513, 19424 und 19453 EBM) nicht neben denen der „großen Mutationssuche“ (GOP 11514, 19425 und 19454 EBM) berechnungsfähig sind. Der Leistungsumfang der „kleinen Mutationssuche“ ist bereits in der „großen Mutationssuche“ enthalten. Die Abrechnungsausschlüsse wurden entsprechend in den EBM aufgenommen. 02 | 2.2017 AUSBLICK Mit Wirkung zum 1. April 2017 wird die Bewertung der GOP 32937 EBM (HLA-Typisierung) von 150 auf 115 Euro angepasst. Damit wird die Leistung der inhaltlich entsprechenden GOP 32902 EBM angeglichen. • Die GOP 19450 EBM zur molekularzytogenetischen Charakterisierung chromosomaler Aberrationen ist neu in den Abschnitt 19.4.4 EBM aufgenommen worden. Die Aufnahme dieser Leistung war erforderlich, da z. B. der Nachweis der HER2/neu-Genduplikation zur Indikationsstellung einer Herceptin-Therapie bei HER2/ neu-positivem Magenkarzinom mit Hilfe dieser Untersuchungsmethode erbracht wird. Die GOP 19450 EBM ist mit 518 Punkten bewertet. Finanzielle Förderung von elektronischen Arztbriefen Seit dem 1. Januar 2017 werden elektronische Arztbriefe finanziell gefördert. Die Krankenkassen zahlen für jeden elektronisch übermittelten Brief eine Pauschale von insgesamt 55 Cent. Da Sender und Empfänger in die technische Infrastruktur investieren müssen, wird die Förderung aufgeteilt: • Versenden eines eArztbriefes je Empfänger-Praxis: Kostenpauschale 86900 (28 Cent) gemäß der Richtlinie zum eArztbrief • Empfangen eines eArztbriefes: Kostenpauschale 86901 (27 Cent) Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Der elektronische Versand ersetzt den Versand mit Post- und Kurierdiensten. Bei Abrechnung der o.g. Gebührenordnungspositionen dürfen für denselben Brief nicht die Kostenpauschalen für Porto- kosten (GOP 40120 bis 40126 EBM) abgerechnet werden. Beim Versand (Kostenpauschale 86900) gibt es eine Obergrenze, die abhängig von der Fachgruppe ist und sich an der Anzahl der Behandlungsfälle in dem jeweiligen Quartal orientiert. Für einen Patienten können mehrere Briefe verschickt werden. Voraussetzung ist, dass der Brief qualifiziert elektronisch signiert wird mittels elektronischem Heilberufsausweis, das Praxisverwaltungssystem für den eArztbrief von der KBV zertifiziert ist, die Datenübertragung in einem virtuellen privaten Netzwerk erfolgt und die besonderen Sicherheitsanforderungen an den Kommunikationsdienst zur Übermittlung der Briefe eingehalten werden. KV-SafeNet und KV-Connect erfüllen die Anforderungen an die sichere Übertragung der Briefe. ABRECHNUNG Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa): EBM-Änderungen und Änderung der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) zum 1. Januar 2017 Informationen zu den EBM-Änderungen In einem Schreiben der KVWL wurden die Praxen, die über eine (befristete) Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen nach Abschnitt 3.2.1.2 EBM in Verbindung mit der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 Bundesmantelvertrag Ärzte, BMV-Ä) verfügen, bereits über die Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) informiert. In seiner 386. Sitzung hat der Bewertungsausschuss folgende Anpassungen beschlossen: • Zur weiteren Strukturförderung wurden folgende neue Zuschläge zum Strukturzuschlag (GOP 03060 EBM) und zu den NäPa-Besuchsleistungen (GOP 03062 und 03063 EBM) aufgenommen: NEUE GOP Anmerkung 03061 Zuschlag zur GOP 03060 12 03064 Zuschlag zur GOP 03062 20 03065 Zuschlag zur GOP 03063 14 Bewertung in Punkten Die genannten Zuschläge (GOP 03060, 03061, 03064 und 03065 EBM) werden von der KVWL zugesetzt. • Der Höchstwert für die GOP 03060 und 03061 EBM beträgt seit dem 1. Januar 2017 insgesamt je Praxis 23.800 Punkte (vorher 12.851) im Quartal. Der Strukturzuschlag wird bis zu dieser Obergrenze (je Praxis) gezahlt. • Die als Abrechnungsvoraussetzung erforderliche Mindestzahl von Behandlungsfällen wurde wie folgt abgesenkt: - 700 Behandlungsfälle (vorher 860 Fälle) für einen vollzeittätigen Hausarzt im Quartal; für jeden weiteren in der Praxis vollzeittätigen Arzt mindestens 521 Behandlungsfälle (vorher 640) Diese reduzierten Zahlen gelten auch für die erstmals zwei Jahre nach Erteilung der Genehmigung durch die KV erfolgende Prüfung, ob die Praxis die Kriterien zur Berechnung der GOP weiterhin erfüllt. • Die obligaten Leistungsinhalte der NäPa-Besuchsleistungen (GOP 03062 und 03063 EBM) wurden angepasst. Hiermit erfolgte eine Angleichung an die zum 1. Juli 2016 eingeführten GOP 38100 und 38105 EBM. Der erste Besuch eines Patienten in Alten- oder Pflegeheimen bzw. in anderen beschützenden Einrichtungen ist künftig über die GOP 03062 EBM abgebildet, weitere Besuche bei anderen Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft über die GOP 03063 EBM. oder - 120 Behandlungsfälle (vorher 160) bei Patienten, die älter als 75 Jahre sind, für einen vollzeittätigen Hausarzt im Quartal; für jeden weiteren in der Praxis vollzeittätigen Arzt mindestens 80 Behand lungsfälle (vorher 120). Informationen zur Änderung der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) Die bisher bestehende Übergangsregelung für die Erteilung von Genehmigungen zur Abrechnung der GOP 03060 bis 03065 EBM für Praxen mit NäPa in Ausbildung wurde bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Eine Genehmigung kann somit weiterhin auch dann befristet erteilt werden, sofern die Fortbildung der NäPa bereits begonnen wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist. Die Befristung erfolgt bis zum voraussichtlichen Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch für vier Quartale. Darüber hinaus ist eine Änderung im Hinblick auf die Anerkennung von Berufserfahrung in fachärztlichen Praxen für den EBM-Abschnitt 38.3. erfolgt. Bislang wurde der Nachweis einer sich an den qualifizierten Berufsabschluss der NäPa anschließenden dreijährigen Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis vorausgesetzt. Nunmehr kann der Arzt gegenüber der KV auch nachweisen, dass die NäPa über die entsprechende Berufserfahrung in einer fachärztlichen Praxis verfügt. Durch die zuständige Ärztekammer ist das Teilnahmezertifikat bei Berufserfahrung in einer fachärztlichen Praxis gesondert zu kennzeichnen. Für die Abrechnung von Leistungen nach dem EBM-Kapitel 3 wird jedoch auch weiterhin ausschließlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis vorausgesetzt. 2.2017 | 03 ABRECHNUNG Für den Nachweis der Erfahrung bei Hausbesuchen im Rahmen der praktischen Fortbildung sind auch durch Praxismitarbeiter in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung selbstständig durchgeführte Besuche anrechnungsfähig. Der Nachweis kann sowohl über Besuche nach der GOP 40240/40260 EBM bis zum 1. Juli 2016, als auch über die seitdem gültigen GOP 38100/38105 EBM erfolgen. Zuschläge für Infektionsdialysen erhöht Die Bewertung der Zuschläge für Infektionsdialysen (GOP 40835 und 40836 EBM) hat sich zum 1. Januar 2017 erhöht. In einem weiteren Schritt werden die Kostenpauschalen zum 1. Januar 2018 erneut angehoben. Hintergrund der Entscheidung des Bewertungsausschusses in seiner 386. Sitzung waren die gestiegenen Kosten für Hygienemaßnahmen im Bereich der Infektionsdialyse. Der Bewertungsausschuss überprüft zum 1. Januar 2019, ob die Notwendigkeit einer weiteren Anpassung der Höhe der Kostenpauschalen besteht. Die Bewertung der Zuschläge im Überblick finden Sie in der folgenden Tabelle: Neue Kinder-Richtlinie: Anpassung des EBM zum 1. Januar 2017 Über das Inkrafttreten der neuen Kinder-Richtlinie zum 1. September 2016 informierten wir Sie in praxis intern (Ausgabe Nr. 9 vom 27. September 2016). In seiner 386. Sitzung hat der Bewertungsausschuss jetzt auch die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017 beschlossen. Die erforderlichen Änderungen des EBM betreffen die Vergütung der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen sowie das Screening auf Mukoviszidose. Zur Honorierung der geänderten Untersuchungs- und Beratungsinhalte wurde beschlossen, die Bewertung der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen („U-Untersuchungen“) zu erhöhen. Die U2 bis U9 (GOP 01712 bis 01719 EBM) sind nun mit 401 Punkten bewertet (bisher 308), die U7a (GOP 01723 EBM) ebenfalls mit 401 Punkten (bisher 355). Außerdem wurden aufgrund der formalen Neustrukturierung der Kinder-Richtlinie redaktionelle Anpassungen im EBM vorgenommen. Laut Beschluss wird zur Abbildung des neu aufgenommenen Screenings auf Mukoviszidose die bestehende Gebührenordnungsposition (GOP) 01707 EBM „Erweitertes Neugeborenen-Screening“ im Abschnitt 1.7.1 EBM um zusätzliche Leistungsinhalte erweitert und die Bewertung von 103 auf 135 Punkte erhöht. Die GOP 01707 EBM kann bis zum vollendeten 10. Lebenstag berechnet werden, sofern die Durchführung des Neugeborenen-Screenings im Untersuchungsheft für Kinder noch nicht dokumentiert ist. Mit der GOP 01709 EBM (50 Punkte) wird eine neue Leistung zur eingehenden Aufklärung der Eltern zu Sinn, Zweck und Ziel des Screenings auf Mukoviszidose aufgenommen. Die GOP kann bis zum vollendeten 28. Lebenstag berechnet werden, sofern noch kein Screening auf Mukoviszidose im Untersuchungsheft für Kinder dokumentiert ist. Die bisherige GOP 01708 EBM (Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings) wurde gestrichen. Die geforderten Laboruntersuchungen werden zukünftig als Katalogleistung mit den neuen GOP 01724 bis 01727 EBM abgebildet. Die Berechnung dieser GOP setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der §§ 23 bzw. 38 der Kinder-Richtlinie voraus. In den GOP 01725 bis 01727 EBM wird die dreistufige Diagnostik des Screenings auf Mukoviszidose abgebildet. Da es sich bei der dritten Stufe um eine genetische in-vitro-Diagnostik handelt, ist die GOP 01727 EBM im Krankheitsfall nicht neben den GOP 11301 und 11351 EBM berechnungsfähig. GOP Bewertung bis 31. Dezember 2016 in € Bewertung ab 1. Januar 2017 in € Bewertung ab 1. Januar 2018 in € 40835 30,00 60,00 90,00 40836 10,00 20,00 30,00 04 | 2.2017 VERORDNUNG Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse, mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail, finden Sie jeweils auf den Internetseiten des G-BA (www.g-ba.de). Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben. Stand: 30. Januar 2017 (Redaktionsschluss) Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Weitere Informationen ERGEBNIS Arzneimittel-Richtlinie Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung. Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V Der G-BA hat im letzten Monat die unten stehenden Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer zugelassenen Vergleichstherapie getroffen. Sieht der G-BA einen Zusatznutzen, stellt er fest, ob dieser quantifizierbar ist, und beschließt, ob Hinweise oder Anhaltspunkte vorliegen, um den Zusatznutzen als gering, beträchtlich oder erheblich einzustufen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich teurer sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Verliefen Nutzen-Bewertung oder Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation. Therapiegebiet: Infektionskrankheiten Sofosbuvir/ Velpatasvir (Epclusa®) 05.01.2017 Die Fixkombination Sofosbuvir/Velpatasvir (Epclusa®) ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit chronischer Hepatitis C. Die empfohlene Dauer der Anwendung beträgt zwölf Wochen. Für Patienten ohne und mit kompensierter Zirrhose gilt bei Genotyp 1, 4, 5 und 6 und für Genotyp 1 mit dekompensierter Zirrhose der Zusatznutzen als nicht belegt. Für den Genotyp 2 ohne und mit kompensierter Zirrhose wurde ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen bescheinigt. Für den Genotyp 3 ohne und mit kompensierter Zirrhose konsentierte der G-BA einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Für die Genotypen 2, 3, 4, 5 und 6 mit dekompensierter Zirrhose leitete der G-BA einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen ab. Die Feststellungen gelten auch für Patienten mit HIV-Koinfektion. 2.2017 G-BA: FNB KBV KVWL-Internet | 05 VERORDNUNG Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Emtricitabin/ Tenofoviralafenamid/ Rilpivirin (Odefsey®) 05.01.2017 ERGEBNIS Odefsey® wird zur Behandlung von HIV-1-infizierten Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 35 Kilo) bei einer Viruslast von d 100.000 HIV-1-RNAKopien/ml angewendet, bei denen HIV-1 keine Mutationen aufweist, die mit Resistenzen gegen nicht nukleosidische Reverse-Transkriptase-Inhibitoren, Tenofovir oder Emtricitabin assoziiert sind. Im G-BA bestand Konsens darin, dass, analog zur IQWiG-Bewertung, der Zusatznutzen für alle vier Teilpopulationen aufgrund fehlender valider Studiendaten nicht belegt ist. Weitere Informationen G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen Brentuximab Vedotin Adcetris® 19.01.2017 Brentuximab Vedotin (Adcetris®) ist seit Dezember 2012 in Verkehr und als Orphan Drug zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem oder refraktärem CD30 positiven Hodgkin-Lymphom (HL) nach einer autologen Stammzelltransplantation (ASCT) oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, sowie von Patienten mit systemisch anaplastisch großzelligem Lymphom. Ende Juni 2016 erfolgte die Zulassungserweiterung in einer früheren Therapielinie zur Behandlung von Erwachsenen mit CD30 positivem HL mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach ASCT, die Gegenstand der aktuellen Bewertung war. Adcetris® ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Der G-BA hat den Zusatznutzen daher als nicht quantifizierbar eingestuft. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet 19.01.2017 Kyprolis® ist in Kombination mit Dexamethason allein zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit multiplem Myelom indiziert, die mindestens eine vorangegangene Therapie erhalten haben. Für die Kombinationstherapie mit Lenalidomid und Dexamethason wurde im Rahmen der frühen Nutzenbewertung bereits am 2. Juni 2016 ein Beschluss gefasst, in dem der Dreifachkombination ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen zugesprochen wurde. Kyprolis® ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Der G-BA hat den Zusatznutzen daher als gering eingestuft. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet (neues Anwendungsgebiet) Carfilzomib Kyprolis® (neues Anwendungsgebiet) Therapiegebiet: Krankheiten des Nervensystems Pitolisant/ Wakix® 06 | 19.01.2017 2.2017 Wakix® wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung der Narkolepsie mit oder ohne Kataplexie. Pitolisant ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Der G-BA hat den Zusatznutzen daher als nicht quantifizierbar eingestuft. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet VERORDNUNG Richtlinie / Anlage In Kraft getreten Tasimelteon Hetlioz® 19.01.2017 Weitere Informationen ERGEBNIS Der Melatonin-Rezeptor-Agonist Tasimelteon (Hetlioz®) ist als Orphan Drug zugelassen zur Behandlung des Nicht-24-StundenSchlaf-Wach-Syndroms (Non-24) bei völlig blinden Erwachsenen. Der G-BA vertritt die Auffassung, dass der Zusatznutzen als nicht quantifizierbar einzuschätzen ist. Die statistisch signifikanten Vorteile bei den Endpunkten der Tages- und Nachtschlafdauer können ohne eine valide Erhebung der Schlafqualität und ohne Daten zur Lebensqualität nicht abschließend klinisch bewertet werden. Die Angaben zur Schlafqualität wurden sowohl im Dossier als auch in den nachgereichten Daten als nicht auswertbar und damit als nicht hinreichend eingeschätzt. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Therapiegebiet: Krankheiten des Verdauungssystems Teduglutid Revestive® (neues Anwendungsgebiet) 19.01.2017 Das Glucagonlike Peptide 2 (GLP-2)-Analogon Teduglutid (Revestive®) ist seit September 2014 in Verkehr und als Orphan Drug zugelassen zur Behandlung Erwachsener mit Kurzdarmsyndrom (KDS) nach intestinaler Adaptation. Die Nutzenbewertung ergab einen geringen Zusatznutzen. Im August 2016 wurde die Zulassung für Kinder ab einem Jahr und Jugendliche erweitert. Revestive® ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Der G-BA hat den Zusatznutzen für Patienten im Alter von einem bis einschließlich 17 Jahren daher als nicht quantifizierbar eingestuft. G-BA: FNB KBV KVWL-Internet Erratum In der gedruckten Version von KVWL kompakt Extra Nr. 55 „Besonderer Verordnungsbedarf / Langfristiger Heilmittelbedarf“ hat sich ein Fehler eingeschlichen: In der Liste der geriatrischen Syndrome gilt die Spezifikation „ab vollendetem 70. Lebensjahr“ erst ab der ICD-10-Diagnose „F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1)“ und nicht wie angegeben bereits bei der „F00.0 Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn (Typ 2). Die Online-Version unter www.kvwl.de/mediathek (KVWL Sonderausgaben, KVWL kompakt Extra Nr. 55/2017) sowie die Diagnoseliste (www.kvwl.de/Rubrik Verordnung/Heilmittelverordnung) sind bereits korrigiert. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen! 2.2017 | 07 FORUM Freie Förderstellen für die Ausbildung grundversorgender Fachärzte in Westfalen-Lippe Der Gesetzgeber hat im § 75a Abs. 9 SGB V die Pflicht zur Förderung von Weiterbildungsassistenten bei grundversorgenden Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung nach § 12 Bedarfsplanungsrichtlinie (BPLRL) verankert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband Bund und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben hierüber eine Fördervereinbarung (FV) geschlossen, die am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Die Feststellung der Förderfähigkeit von Facharztgruppen als grundversorgende Fachärzte ist in Westfalen-Lippe auf regionaler Ebene gemeinsam und einheitlich durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen zum 1. Oktober 2016 erfolgt (§ 75a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 SGB V i. V. m. § 3 Abs. 8 FV). Förderfähig sind in Westfalen-Lippe folgende Facharztgruppen: FACHGRUPPE § 12 BPLRL Förderfähige Facharztweiterbildung Augenärzte FA Augenheilkunde Frauenärzte FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe HNO-Ärzte FA Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Hautärzte FA Haut- und Geschlechtskrankheiten Kinderärzte FA Kinder- und Jugendmedizin Nervenärzte FA Neurologie FA Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapeuten (ärztlich) FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Für jede förderfähige Fachgruppe stehen zunächst 10 Förderstellen zur Verfügung. Nach dem ersten Ausschreibungsverfahren im Oktober 2016 sind in allen Fachgruppen noch Stellen frei, so dass weitere Anträge auf Förderung gestellt werden können. 08 | 2.2017 Wie wird gefördert? Ein ganztags beschäftigter Arzt in Weiterbildung erhält monatlich 4.800 Euro als Zuschuss zum Bruttogehalt. Der Förderbetrag wird je zur Hälfte von der KVWL und den Krankenkassen getragen. Die Überweisung des monatlichen Gesamtbetrages erfolgt jeweils zu Beginn des Folgemonats durch die KVWL. Für Teilzeitstellen wird der Förderbetrag anteilig bemessen. Die Förderung erstreckt sich auf zwölf zusammenhängende Monate in Vollzeit. Wird eine Förderung für eine Teilzeittätigkeit beantragt, ist der Zeitraum entsprechend zu verlängern. Eine kürzere Weiterbildungszeit in der ambulanten Versorgung wird nicht gefördert. Wer kann gefördert werden? Gefördert werden können nur Assistenten, die bei einem Arzt weitergebildet werden, der überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig ist (§ 3 Abs. 5 FV). Augenärzte gelten als konservativ tätig, wenn sie die Strukturpauschale abrechnen können. Ärzte der anderen Fachgruppen gelten als überwiegend konservativ tätig, wenn sie mit Ausnahme kleiner Operationen der Kategorien 1 und 2 keine Leistungen aus dem Kapitel 31 EBM abrechnen. Kinderärzte, die sowohl hausals auch fachärztlich tätig sind, können gefördert werden, wenn der weiterbildende Arzt überwiegend hausärztlich tätig ist. Der Vorstand der KVWL beschließt über die Förderung. Übersteigt die Zahl der Anträge die Zahl der Förderstellen in einer Fachgruppe, werden die Anträge priorisiert. Dafür wird die Altersstruktur der Fachgruppe im Planungsbereich zugrunde gelegt. Vorrang haben Anträge aus Planungsbereichen, in denen der Anteil der mit Anrechnung auf die Bedarfsplanung zugelassenen FORUM oder angestellten Ärzte ab 60 Jahren größer ist. Jede erteilte Förderung wird wie eine Verminderung dieser Ärzte im Planungsbereich um 1 gewertet. Ist die Altersstruktur in zwei Planungsbereichen, aus denen Anträge gestellt wurden, gleich, so wird in dem Planungsbereich mit dem niedrigeren Versorgungsgrad gefördert. Liegen konkurrierende Anträge aus einem Planungsbereich vor, wird nach Reihenfolge des Antragseingangs entschieden. Ist eine Priorisierung anhand der hier festgelegten Kriterien nicht möglich, entscheidet das Los. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen der Fördervereinbarung (Anlage 1 zur FV, § 3 Abs. 2 Nrn. 1-8), die den Antragsformularen beigefügt sind. ANSPRECHPARTNER Haben Sie noch Fragen? Ihre Ansprechpartner in der Abteilung Praxisberatung E-Mail: [email protected] Jutta Pierschke: Tel.: 0231 / 94 32 32 50 Uta Plohmann: Tel.: 0231 / 94 32 32 48 Marvin Kulinna: Tel.: 0231 / 94 32 37 36 Wie kann eine Förderung beantragt werden? Antragsberechtigt ist der weiterbildungsbefugte Praxisinhaber/ die Praxisinhaberin bzw. das weiterbildungsbefugte Medizinische Versorgungszentrum, in dem der Weiterbildungsassistent angestellt werden soll. Pro Praxis ist nur eine Förderung im Umfang eines Vollzeitäquivalents möglich. Damit die Förderung erteilt werden kann, muss der zu fördernde Assistent namentlich benannt sein. Wenn ein Förderantrag bewilligt wurde, muss der Assistent seine Tätigkeit in der Förderpraxis spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Förderzusage aufnehmen. Antragsformulare können auf der Homepage der KVWL abgerufen oder bei der Abteilung Praxisberatung angefordert werden. Antragsfrist Anträge können bis einschließlich zum 24. März 2017 gestellt werden. Praxisnachfolge und Nachbesetzung einer Stelle eines angestellten Arztes von Fachärzten für Chirurgie durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.09.2016, Az. B 6 KA 40/15 R Nach § 16 Satz 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie gilt in Fällen der Praxisnachfolge, dass eine Praxis auch für Ärzte ausgeschrieben werden kann, welche ganz oder teilweise in einem Fachgebiet tätig sind, welches mit dem alten Fachgebiet übereinstimmt. Mit dieser Bestimmung wollte der Gemeinsame Bundesausschuss Änderungen des ärztlichen Weiterbildungsrechts Rechnung tragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der Facharztbezeichnung „Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie“ anstelle des bisherigen „Facharztes für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie“. In dem vom Bundessozialgericht zu entscheidenden Fall hatte ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) die Nachbesetzung des Anstellungsverhältnisses eines Facharztes für Chirurgie durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie beantragt. Das Bundessozialgericht sah die Voraussetzungen für eine Nachbesetzung als nicht gegeben an, da Chirurgen und Orthopäden unterschiedlichen bedarfsplanerischen Arztgruppen angehören. Auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 16 Satz 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie könne keine Nachbesetzung erteilt werden. Die Zulassungsgremien in Westfalen-Lippe haben bisher die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen bzw. Anstellungsverhältnissen eines Facharztes für Chirurgie ohne Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie gestattet, wenn der bisherige Praxisinhaber bzw. angestellte Arzt schwerpunktmäßig unfallchirurgisch tätig war. Zwar sei die Norm nicht nur auf die Nachbesetzung von Arztpraxen, sondern auch von Anstellungsverhältnissen anzuwenden. Allerdings gelte die Norm, da sie Änderungen des Weiterbildungsrechts Rechnung trage, nur für die Nachbesetzung von Praxen oder Anstellungsverhältnissen eines Chirurgen, welcher den Schwerpunkt Unfallchirurgie nach der Weiterbildungsordnung führt. 2.2017 | 09 Das Service-Center der Informationen aus einer Hand Service-Center 0231 / 94 32 10 00 Unsere Telefonservice-Zeiten: Die Service-Hotline der KVWL `jk Ihr direkter Draht zumontags allen Fragen rund um die vertragsärztliche und bis donnerstags 7.30 bis 17.30 Uhr freitags psychotherapeutische Tätigkeit.7.30 bis 15.00 Uhr Schnell, verlässlich, kompetent. FORUM Nur in diesem Fall sei die Nachbesetzung durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie möglich, nicht aber, wenn der bisher tätige Arzt Chirurg ohne Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie ist. Auf eine tatsächliche unfallchirurgische Tätigkeit eines Chirurgen ohne Schwerpunkt bzw. deren Umfang komme es nicht an. Diese Rechtsprechung hat für die Verwaltungspraxis der Zulassungsgremien die Auswirkung, dass eine Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen bzw. Anstellungsverhältnissen durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nur bei einem Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie als „Vorgänger“ möglich ist, nicht aber bei einem Facharzt für Chirurgie ohne Schwerpunkt. Auf eine Prüfung, ob Letzterer rein faktisch (überwiegend) unfallchirurgisch tätig war, kommt es nicht mehr an. Und täglich grüßt der Säbelzahntiger — oder: Warum man immer wieder dieselben Fehler macht Der CIRS-NRW Bericht für das 4. Quartal 2016 In dem CIRS-Fall (140066) des IV. Quartals geht es um ein gesundes Kind, das im Aufwachraum als Anerkennung für seine Tapferkeit im OP und zum Spielen eine 10-ml-Spritze von einer Schwester geschenkt bekommt. Das Kind versucht, die luftgefüllte Spritze auf seine eigene Venenverweilkanüle aufzusetzen, um sich eine Spritze zu geben, wie es das wohl in seiner Umgebung beobachtet hat. Nur der Aufmerksamkeit der anwesenden Mutter und der Schwester ist es zu verdanken, dass es nicht zu dieser Aktion und damit zu einer Luftinjektion gekommen ist. Dieser CIRS-Bericht ist wahrlich ein Klassiker. Er wurde ähnlich bereits vor fast zehn Jahren in der Schweiz gemeldet und als erster „Quick Alert“ von der Schweizer Stiftung für Patientensicherheit publiziert und auch in Deutschland verbreitet. Doch die Betroffene konnte in diesem Fall nicht auf dieses vorhandene Wissen zurückgreifen. Was verwundert, da dieser Fall einen gewissen Bekanntheitsgrad hatte. Immer wiederkehrende Berichte über bekannte Zwischenfälle, Verwechslungen von Medikamenten, aber auch Vorfälle wie der geschilderte Fall machen uns ratlos. Wie erklärt sich, dass dieselben Fehler immer wieder passieren? Liegt es an mangelnder Voraussicht, Unwissenheit, Fehleinschätzung der Situation? Es stellen sich Fragen nach der Wirksamkeit der Maßnahmen, die aus berichteten Zwischenfällen abgeleitet wurden. Es wird doch schon so viel gemacht. Es gibt Handlungsempfehlungen, zahlreiche Veröffentlichungen über Zwischenfälle, Quick Alert, Fall des Quartals, elektronische Verordnung, Vier-Augen-Prinzip usw. Warum also passieren die Dinge immer wieder? Werden Gefahren unterschätzt? Obwohl wir doch nach langjährigen Erfahrungen mit CIRS und anderen Meldesystemen wissen sollten, dass sie ausgerechnet dort lauern, wo wir sie nicht erwarten. Wie sinnvoll das Lernen aus Fehlern ist, zeigt uns ein Blick zurück in die Evolution. Immer schon haben die Menschen aus Fehlern der anderen gelernt und sogenanntes „Schutzwissen“ aufgebaut. Die Erfahrung des einen half den anderen beim Überleben. Der Mensch hat über viele Jahrtausende hinweg gelernt, alles, was ihn verunsichert, als potenzielle Gefahr einzuschätzen, sofern es ihm zeitlich oder räumlich nah ist. Dieses unmittelbare Kausalitätsdenken war in der Vergangenheit äußerst hilfreich, um beispielsweise einen heranpirschenden Säbelzahntiger als Risiko zu erkennen und sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Ein Mensch, der jemals einem Säbelzahntiger begegnet ist und dieses Zusammentreffen überlebte, hat sein Wissen um diese Gefahr weitergegeben. Er hat von seinen Erfahrungen berichtet und so andere davor bewahrt, in eine ähnlich gefährliche Situation zu geraten. Menschen haben voneinander gelernt. Dass ein Fehler sich nicht wiederholt oder wie gut es gelingt, einen Fehler zu vermeiden, hängt zum einen von der eigenen individuellen Risikowahrnehmung ab und zum anderen von der Fähigkeit, sehr oder eher seltene Risiken wahrzunehmen, adäquat einzuschätzen und mit ihnen umzugehen. Leider entwickelt sich die Akzeptanz für die eigene Fehlbarkeit und Fehler im System nur langsam weiter. Das gilt ebenso für den transparenten Umgang mit Fehlern bzw. für das Benennen von kritischen Ereignissen. Es ist ja nichts Großes passiert, keiner zu Schaden gekommen, es ist noch einmal gut gegangen. Doch man vergibt damit die Chance, diese Erfahrung und Erkenntnisse weiterzugeben: Was wir daraus hätten lernen müssen? Davon können andere profitieren! Schließlich geht 2.2017 | 011 FORUM es (im CIRS) darum, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen, zum Wohle der Patientensicherheit. In den heutigen komplexen Prozessen geht es nicht mehr darum, sich möglichst schnell in Sicherheit zu bringen (Kausalitätsdenken), sondern auch darum, kleinste Fehler wahrzunehmen, dadurch Risiken zu analysieren, anderen mitzuteilen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Dafür sind auch interne und einrichtungsübergreifende Meldesysteme als frei zugängliche Wissensplattformen da. Hier können Fehler transparent gemacht und diskutiert werden. Die Bedrohung geht häufig nicht vom Säbelzahntiger aus, sondern liegt oft im Detail. Doch die ökonomische Wirksamkeit solch einer Wissensweitergabe ist selten anerkannt und wird wenig geschätzt. Gleichwohl kann sie großen Einfluss auf die Sicherheit eines Unternehmens haben. Es ist nicht einfach, Kennzahlen für den wirtschaftlichen Erfolg von Wissensweitergabe, insbesondere durch Fehlermeldesysteme, zu erlangen, da es sich meist um langfristige Prozesse handelt. Allerdings zeigt sich durch langjährige Erfahrung, dass sich das Melden auch vermeintlich „kleinster“ Fehler lohnt. Eine solche Meldekultur sollte fester Bestandteil der Sicherheitskultur eines Unternehmens im Gesundheitswesen werden, insbesondere, wenn es um die Patientensicherheit geht. In allen Teilbereichen des Lebens gibt es Erfahrungen, die man nicht noch einmal machen möchte. Auch „Menschen können nicht alles, was an negativem Wissen zu berücksichtigen ist, selber erfahren und daraus lernen. […] Die Grundfrage lautet: Wenn die Menschen alle Fehler wieder machen müssten, aus denen die Menschheit über Jahrtausende gelernt hat, würden sie dann überleben? Das kulturelle Gut besteht darin, dass wir das Fehlerwissen von anderen übernehmen, die […] eben ,Fehler‘ gemacht oder negativ gehandelt […] haben; wichtig ist, dass wir auch daraus, […], Schutzwissen aufbauen.“ (Fritz Oser, Maria Spychiger, Lernen ist schmerzhaft, Zur Theorie des Negativen Wissens und zur Praxis der Fehlerkultur, Weinheim, Basel, 2005, S. 50–51) Dass der geschilderte Fall nach fast zehn Jahren erneut gemeldet wird, fordert unser Wissensmanagement heraus, denn nur wer im Sinne eines kontinuierlichen Managements auf dem aktuellen Wissensstand ist, kann auch danach handeln. Kliniken und Praxen sind somit gefordert, auch das Lernen aus Fehlern in ihr systematisches Fort- und Weiterbildungskonzept zu integrieren. „Lernen ist Gold“ und wird zu einer besseren Versorgungsqualität, Patientensicherheit, Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit führen. Für die CIRS-NRW-Gruppe: Susanne Eschkötter (St. Franziskus-Hospital Münster) Anke Follmann (Ärztekammer Westfalen-Lippe) Der Blick in die Presse Was schreiben die Tageszeitungen und die Fachpresse über die ambulante Versorgung in Westfalen-Lippe? 012 | 2.2017 Wer berufspolitisch auf dem Laufenden bleiben will und sich unabhängig informieren möchte, klickt auf die Homepage der KVWL. INTERESSANTE ARTIKEL & LINKS kvwl.de/presse FORUM Seminarangebote der KVWL: Es sind noch Plätze frei! Sichere Patientenversorgung durch Teamarbeit und Kommunikation Umgang mit Fehlern und daraus lernen — CIRS-NRW Kommunikations- und Koordinationsmängel begünstigen oft das Auftreten von Fehlern in der Arztpraxis. Ausgerichtet an den Bedürfnissen und Herausforderungen von ambulant tätigen Ärzten werden Einflussfaktoren in Bezug auf das Thema Patientensicherheit und die positiven Auswirkungen einer guten Kommunikation dargestellt, und die kritische Reflexion des eigenen Handelns angeregt. In diesem Seminar stellen wir Ihnen Grundkonzepte der Sicherheitskultur und der Fehlerentstehung vor und diskutieren gemeinsam Fallbeispiele aus der Praxis und welche Strategien zum Umgang und zur Vermeidung angewendet werden können. Termine 29. März 2017, in der Zeit von 15 bis 19 Uhr, KVWL Dortmund; 13. September 2017, in der Zeit von 15 bis 19 Uhr, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster Zielgruppe Ärzte, MFA Teilnahmegebühr 65 Euro pro Person. Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen. Termine 15. März 2017, in der Zeit von 15 bis 18.30 Uhr, KVWL Bezirksstelle Minden; 10. Mai 2017, in der Zeit von 15 bis 18.30 Uhr, Ärztekammer Münster; 11. Oktober 2017, in der Zeit von 15 bis 18.30 Uhr, KVWL Dortmund Zielgruppe Ärzte, QMB, MFA Teilnahmegebühr 50 Euro pro Person. Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen. Weitere Informationen zu den Seminaren und die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.kvwl.de/terminkalender. Hier finden Sie auch unsere Teilnahmebedingungen. Beachten Sie dabei bitte insbesondere die Hinweise zu den Stornogebühren (§4). Gerne senden wir Ihnen das Anmeldeformular auch per Fax oder E-Mail zu. Kontakt: Jasmin Lindemann Tel.: 0231 / 94 32 15 02 E-Mail: [email protected] 2.2017 | 013 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Seminare 01.2017 Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwl-consult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54 Telefontraining für Auszubildende (im 1. Lehrjahr) Die Teilnehmer/innen werden in die Grundlagen des Telefonmanagements eingeführt. Im Vordergrund steht die Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens. Mit Hilfe von Feedback, Hinweisen und Tipps werden die Auszubildenden angeregt, eigene Stärken auszubauen und im Praxisalltag effektiv einzusetzen. Termine: 15. März 2017 (Ärztehaus Münster), 31. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Erfolgreich im Team — Basiskurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und Praxismanager) Komplexe Arbeitsabläufe in der Arztpraxis machen die Bildung und optimale Zusammenarbeit von gut funktionierenden Teams unverzichtbar. Dieses Seminar führt Führungsverantwortliche in konstruktive Formen moderner Teamarbeit ein, um ihr Praxisteam erfolgreich zu steuern und ihre Rolle als Teamleitung konstruktiv zu festigen. Termin: 1. März 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Herausfordernde Teamsituationen managen — Aufbaukurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und Praxismanager) In diesem Seminar werden herausfordernde Situationen in der Teamarbeit bearbeitet. Dabei beschäftigen sich die Teilnehmer mit den Dynamiken und unterschiedlichen Ausprägungen im Praxisbetrieb. Zur Förderung einer er14 | 2.2017 folgreichen Teamarbeit werden Ideen, Handlungsmethoden und Maßnahmen vorgestellt und gemeinsam entwickelt. Termin: 17. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Mitarbeiter und Berufseinsteiger zu reflektieren und im Kontext der Aufgabenstellung einer Arztpraxis richtig einzusetzen. Termine: 29. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 14. Juni 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Terminplanung vermeidet Wartezeiten und Hektik Mit Hilfe einer funktionierenden Terminplanung lassen sich Angebot und Nachfrage einer Arztpraxis so in Einklang bringen, dass Wartezeiten von mehr als 20 Minuten seltene Ausnahmen werden. Wie und was dabei zu beachten ist, wird in diesem Seminar mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis erläutert. Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus Münster), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefontraining Intensiv Das Intensivseminar ist gedacht für routinierte Arzthelferinnen im Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern und herausfordernden Situationen im Praxisalltag. Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Münster), 7. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentinnen: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin), Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Kommunikationstraining für Auszubildende Die Teilnehmer/innen des Seminars lernen ein sicheres und souveränes Auftreten in Gesprächen und im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Patienten. Weitere Inhalte sind das eigene Gesprächsverhalten als „junger“ Praxisorganisation — Tipps und Tricks vom Profi (für Ärzte und MFA) Es sind häufig die gleichen Fehler, die in Arztpraxen gemacht werden und die Ärzten, Medizinischen Fachangestellten sowie Patienten das Leben schwer machen. Und es gibt fast immer Lösungen, oft sogar recht einfache, mit denen mancher Stress vermieden werden kann. Einige beispielhafte, typische Fehler aus verschiedenen Bereichen der Praxisorganisation werden in diesem Seminar aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu verhindern. Termine: 8. März und 5. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefonknigge für die Arztpraxis (Basis-Telefontraining) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zu Verhaltensregeln und moderner Höflichkeit am Telefon und trainiert Ausschnittsituationen und Telefongespräche in der Arztpraxis trainiert, mit dem Ziel, korrekte und stilsichere Umgangs- und Kommunikationsformen im telefonischen Kontakt mit Patienten und Geschäftspartnern zu kennen und zu beherrschen SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Termine: 8. März 2017 (Ärztehaus Münster), 3. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund), 12. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Der gute Weg durch die Ausbildung zur MFA (für Auszubildende im 1. Lehrjahr) Das Seminar für Auszubildende im 1. Lehrjahr vermittelt Wissen über das eigene Auftreten — sicher wirken durch Kompetenz, Freundlichkeit und Stilsicherheit; gutes Benehmen und höflicher Umgang in der Arztpraxis; Kleidung, Manieren und Distanz/Nähe sowie Grundkenntnisse zu Kommunikationssituationen im Berufsleben. Termin: 3. Mai 2017, Ärztehaus Münster Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Rhetorik und Führung Im Praxisalltag ergeben sich viele Gesprächssituationen, in denen eine flexible Sprecherpersönlichkeit, die sich auf der Grundlage von Respekt, Verständnis und Entscheidungsstärke auf den Gesprächspartner einstellen kann, gefragt ist. Hinzu kommen noch rhetorische Verpflichtungen im gesellschaftlichen Umfeld. Wie gelingt eine professionelle und authentische Selbstdarstellung? Welche Erstsignale sollen besonders herausgearbeitet werden? Arbeitsschwerpunkte dieses Workshops sind: Rhetorische Beurteilungskriterien (Optik/ Akustik/Sprache), Eigen- und Fremdwahrnehmung in der Führungskommunikation, Impression Management: Erstsignale, Beziehungsaufbau, Entscheidungsstärke, Praxistipps: Anmoderationen, Kurzstatements, Gesellschaftsreden. Termin: 15. März 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Praxiswertermittlung und -bewertung Das Seminar geht auf die verschiedenen Anlässe einer Praxisbewertung ein und zeigt die unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Anlässe sind zum Beispiel die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, die Kreditprolongation, Basel II oder der Praxisverkauf. Die steuerlichen Vergünstigungen werden ausführlich besprochen. Die finanziellen Auswirkungen und die Integration des Praxiswertes als Teil des Gesamtvermögens sind ebenfalls Bestandteil des Seminars. Termin: 29. März 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15.30 bis 19 Uhr Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter, Diplom- Volkswirt, Michael Feldkämper, Steuerberater/Rechtsbeistand, Moritz Feldkämper, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Zielorientiertes Verhandeln Ob beruflich oder privat — „Verhandeln Sie stets so, dass Ihr Verhandlungspartner sein Gesicht wahrt!“ Diese Maxime gewinnt insbesondere bei der Übernahme ärztlicher Praxen an Bedeutung. Der Workshop stellt eine Checkliste für die rhetorische Vorbereitung von Übernahmeverhandlungen vor, gibt Hinweise zur Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeitsstruktur (als Verhandler) und erarbeitet Argumentationskataloge zur strategischen Ausrichtung berufsspezifischer Verhandlungssituationen. Termin: in Vorbereitung Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Führungszirkel Im Führungszirkel wird mit einer fachlich erfahrenen Moderation an führungsrelevanten Themen im kollegialen Austausch gearbeitet. In der Veranstaltung treffen sich Teamleitungen, Praxismanager und Praxisverantwortliche außerhalb der Arztpraxis zu relevanten Führungsfragen und praxistauglichen Empfehlungen. Termin: 5. April 2017 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Unzufriedene Patienten — was tun? Rhetorisches Deeskalationstraining für MFA Erwartungen und Wünsche von Patienten scheinen manchmal ins Uferlose zu gehen. In dem Seminar erhalten die Teilnehmer/Innen zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie eskalierende und bedrängende Gespräche und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene Anwendung von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen oder minimieren können. Termine: 8. März 2017 (Bezirksstelle Minden), 24. Mai 2017 (Bezirksstelle Detmold), 28. Juni 2017 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar 2.2017 | 15 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.aekwl.de/katalog oder www.kvwl.de (Rubriken Mitglieder & Termine) Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: www.aekwl.de/ app um sich zu Veranstaltungen anzumelden. Borkum 2017 Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017. Nähere Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern, finden Sie unter www.aekwl.de/borkum bzw. www.aekwl.de/anforderung Auskunft: 0251 / 9 29 22 04, E-Mail: [email protected] Datum vormittags nachmittags Sonntag, 30. April 2017 Montag, 1. Mai 2017 Donnerstag, 4. Mai 2017 Update Kopf- und Gesichtsschmerzen Prof. Ch. Maier, Prof. M. Tegenthoff, Bochum Update Kardiologie (DMP) Prof. C. Stellbrink, Bielefeld Update Gastroenterologie Prof. I. Flenker, Sprockhövel Update Dermatologie Prof. E. Stockfleth, Bochum Update Suchtmedizin W. Terhaar, Münster Update Infektionskrankheiten Dr. A. Bunte, Köln Update Pneumologie (DMP) PD Dr. G. Nilius, Hagen Update Telemedizin/ Telematik Dr. Dr. H-J. Bickmann, Siegen Update Phlebologie Prof. A. Mumme, Prof. M. Stücker, Bochum Die Arbeit von Ärzte ohne Grenzen als Spannungsfeld zwischen Motivation, Freude, Angst und Verzweiflung Dr. V. Westerbarkey, Berlin Refresherkurse • Chirotherapie • Hautkrebsscreening • Sonographie (Strukturierte) Curriculare Fortbildungen • Entwicklungs- und Sozialpädiatrie • Geriatrische Grundversorgung • Gesundheitsförderung und Prävention • Psychosen-Psychotherapie • Psychosomatische Grundversorgung • Psychotraumatologie • Psychotherapie der Traumafolgestörungen • Transkulturelle Medizin Fortbildungsseminare/Fortbildungskurse • Abrechnung nach dem aktualisierten EBM | Mittwoch, 3. Mai 2017 Update DMP Diabetes Dr. W.-A. Dryden, Dortmund Abendvorträge 16 Dienstag, 2. Mai 2017 2.2017 Freitag, 5. Mai 2017 Risiko- und Stressmanagement Dr. J. A. Gehle, Dr. M. Weniger, Gelsenkirchen Das berufsständische Versorgungswerk der Ärzteschaft L. Horstick, Ch. Koopmann, Münster, Moderation: Prof. I. Flenker, Münster • Demenzerkrankungen • Der Leistenschmerz • Diabetes und Haut • Die kleine Chirurgie im ärztlichen Alltag — Modul I • Techniken des Gewebe– und Wundverschlusses — die kosmetisch ansprechende Naht — Modul II • EKG-Seminar – Interaktives EKG-Quiz • Elektroenzephalographie (EEG) • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde • Interaktives Fallseminar: Schmerztherapie — Welches Schmerzmittel für welchen Patienten? • Klinische Tests an Knochen, Gelenken, Muskeln und Nerven • Lungenfunktion • Manuelle Untersuchungsmethoden und nicht-invasive Diagnostik bei Patienten mit Rückenschmerz • Mediensucht • Motivierende Gesprächsführung • Nahrungsmittelallergien • Naturheilkundliche Therapiekonzepte bei chronischen Erkrankungen • Neurographie/Myographie • Praktischer Taping-Kurs • Proktologie für die Praxis • Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung • Psychotherapie unter speziellen Gender-Gesichtspunkten • Umgang mit gynäkologischen Problemen in der Hausarztpraxis Forum Arzt und Gesundheit • Kommunikation in stressintensiven Kontexten • Stressbewältigung durch Achtsamkeit • Yoga-Praxisworkshop Notfalltraining • Notfälle in der Praxis — Notfallmedizinische Grundlagen — Reanimationsübungen SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Münster Ressortleitung: Elisabeth Borg Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49 E-Mail: [email protected] • Internet: www.aekwl.de Akademie-Service- und EVA-Hotline: 0251 – 9 29 22 04 Anfragen & Informationen, Informationsmaterial, Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft • Notfälle in der Praxis — Erweiterte Maßnahmen der Cardiopulmonalen Reanimation • Kindliche Notfälle • Fit für den Notfall — Wissenswertes für den ärztlichen Notfalldienst • Radiologie/Notfallradiologie KVWL-Seminare • KV aktuell — Betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen der Niederlassung • KV aktuell — Arznei- und Heilmittel • KV aktuell — IT in der Arztpraxis • KV aktuell — Serviceangebote der KVWL • KV aktuell — Niederlassungsseminar • KV aktuell — Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und Abrechnung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen • Moderatorentag für QZ-Moderatoren Indikationsbezogene Fortbildungskurse Psychotherapie — verhaltenstherapeutisch • Chronische Depressionen mit Blick auf CBASP Psychotherapie — tiefenpsychologisch fundiert • Psychodynamische Gruppenpsychotherapie Ultraschall-Fortbildungskurse DEGUM-Aufbau-Modul Darmsonographie Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom (DEGUM zertifiziert) Termin: Freitag, 29. September 2017 Ort: Witten/Hattingen Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen Teilnahmegebühr: 299 bis 345 Euro Zertifiziert: 9 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14 Sonographie der Säuglingshüfte nach Graf — Grundlagen und Update 2017 Entsprechend der QS-Vereinbarung Säuglingshüfte vom 01.04.2012 nach § 135 Abs. 2 SGB V (Anlage V zur Ultraschall-Vereinbarung) Termin: Samstag, 10. Juni 2017 Ort: Herne Leitung: Dr. med. H. D. Matthiessen, Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne Teilnahmegebühr: 290 bis 335 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14 Kurse/Seminare/Workshops Spezialisierungsqualifikationen KPQM — KV-Praxis-Qualitätsmanagement Für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe Schulung zum Qualitätsmanagement Termine: jeweils Samstag, 25. Februar, 25. März, 10. Juni, 8. Juli, 14. Oktober, 18. November 2017 Orte: Münster (25. Februar, 25. März, 18. November), Dortmund (10. Juni, 8. Juli, 14. Oktober) Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert MBA, Bottrop, E. Göckeler-Leopold, Geseke, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh, Dr. med. M.-P. Rodewyk, Dortmund Teilnehmergebühr: 375 bis 435 Euro Zertifiziert: 11 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Qualifikation zum Moderator von Qualitätszirkeln nach SGB V Termine: jeweils Samstag, 18. März oder 10. Juni oder 16. September oder 25. November 2017 Orte: Dortmund (18. März, 16. September), Münster (10. Juni, 25. November) Leitung: Dr. med. M. Bolay, Münster Teilnehmergebühr: 399 bis 459 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09 Notfallmedizin Notfälle in der Praxis — Caediopulmonale Reanimation Termine: Mittwoch, 22. März, 26. April, 21. Juni, 27. September 2017 Orte: Herne (22. März), Gütersloh (26. April) Bochum (21. Juni), Münster (27. September) Leitung: Dr. med. A. Röper, Gütersloh, PD Dr. med. C. Hanefeld, Bochum, Dr. med. C. Kloppe, Bochum, Dr. med. Th. Reimer, Bochum, M. Breyer, Münster Teilnehmergebühr: 135 bis 160 Euro Zertifiziert: 6 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38 EVA – Spezialisierungsqualifikation für MFA in hausärztlichen Praxen (max. 271 UE) EVA EVA-NP – Spezialisierungsqualifikationfür MFA in neurologischen/psychiatrischen und nervenärztlichen Praxen (max. 220 UE) EVA-NP EVA-O – Spezialisierungsqualifikation für MFA in ophthalmologischen Praxen (max. 228 UE) EVA-0 Ambulante Versorgung älterer Menschen (60 UE) MODUL EVA Ambulantes Operieren (60 UE) MODUL Augenheilkundlich-technische Assistenz (120 UE) MODUL EVA-0 Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde (120 UE) MODUL Versorgungsassistenz Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (CED) (120 UE) MODUL Elektronische Praxiskommunikation und Telematik (80 UE) MODUL EVA EVA-O Ernährungsmedizin (120 UE) Onkologie (120 UE) MODUL MODUL EVA EVA Patientenbegleitung und Koordination (Casemanagement) (40 UE) MODUL EVA EVA-NP EVA-0 Prävention im Kindes- und Jugendalter (84 UE) MODUL Suchtmedizinische Versorgung (60 UE) MODUL Auskunft: 0251 / 9 29 22 07 2.2017 | 17 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Wundmanagement: Effektive Entlastung durch geschulte MFA Eine angemessene Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden ist besonders wichtig, damit Betroffene an Lebensqualität gewinnen, chronische Wunden zur Abheilung gebracht und Rezidiv- und Amputationsraten gesenkt werden können. In der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) wird mit Blick auf die Versorgung von Patienten mit Wunden nur in geringem Maße Wissen über verschiedene Wundarten, über Prozesse der Wundheilung, über Verläufe insbesondere von chronischen Wunden und deren Therapie vermittelt, obschon die Versorgung dieser Patienten eine hohe Relevanz im Alltag vieler niedergelassener Ärzte hat. Es gilt, Unter-, Fehl- und Überversorgung durch einen sinnvollen und zielgerichteten Einsatz von vorhandenen Ressourcen zu vermeiden. Mit diesem Fortbildungscurriculum, das sich fachübergreifend an MFA und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe richtet, sollen MFA leitlinienkonformes Wissen und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, um Ärzte in der Versorgung von Patienten mit Wunden kompetent und effizient zu entlasten. Ziel der curriculären Fortbildung ist eine qualitativ anspruchsvolle und hochwertige Unterstützung von Ärzten in der angemessenen Versorgung von Menschen mit Wunden. Den Teilnehmern werden mit diesem Curriculum Handlungskompetenzen und Fertigkeiten zur Arztentlastung und damit zur Übernahme von delegationsfähigen Leistungen im Bereich der Wundversorgung vermittelt. Zum Hintergrund: Bei den Medizinischen Fachangestellten, insbesondere bei denjenigen, die die Ausbildung zur „Entlastenden Versorgungsassistenz“ (EVA) durchlaufen, zeichnet sich zunehmend ein Bedarf an aufbauenden bzw. vertiefenden Fortbildungsinhalten im Bereich Wundmanagement ab. Dieser erhöhten Nachfrage möchte die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL mit dem Blended-Learning-Angebot „Assistenz Wundmanagement“ entsprechen. IM ÜBERBLICK Curriculare Fortbildung gemäß Curriculum der Ärztekammer Westfalen-Lippe „Assistenz Wundmanagement“ (40 UE) Blended-Learning-Angebot für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe Termin: Telelernphase (10 UE): 3. Juli 2017 bis 9. September 2017 1. Präsenz-Termin (10 UE): Samstag, 9. September 2017, 9 bis 18 Uhr 2. Präsenz-Termin (10 UE): Samstag, 16. September 2017, 9 bis 18 Uhr Ort: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund Leitung: Dr. med. Hendrik Altenkämper, Plettenberg, Dr. med. Michael Anders-Hoepgen, Dortmund, Dr. med. Manfred Diensberg, Wetter, Dr. med. Eugen Engels, Eslohe, Dr. med. Michael Klock, Siegen Kosten: 650 Euro für Mitglieder, 710 Euro für Nichtmitglieder Auskunft: Kristina Balmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 20 Internet: www.aekwl.de/katalog 18 | 2.2017 Notfälle in der Praxis — Cardiopulmonale Reanimation für Ärzte, Zahnärzte, Arztpraxen im Team, Kliniker ohne Notfallroutine, MFA und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe an den Standorten: Bochum, Gütersloh, Herne, Münster Auskunft: Nina Wortmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 38 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Gesundheitsförderung und Prävention: Ein Überblick Das Präventionsgesetz stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Das Gesetz setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und Risikofaktoren für das Entstehen von Krankheiten gelegt werden. Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und so zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen. IM ÜBERBLICK Verkehrsmedizinische Begutachtung Curriculare Fortbildung für Fachärzte / Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Curriculum der Bundesärztekammer Termin: April/Mai 2017 Ort: Ärztehaus, Gartenstr. 210214, 48147 Münster Leitung: Dr. med. Ulrich Dockweiler, Bad Salzuflen Auskunft: Burkhard Brautmeier, Tel.: 0251 / 9 29 22 07 Internet: www.aekwl.de/katalog IM ÜBERBLICK Gesundheitsförderung und Prävention Strukturierte curriculare Fortbildung gem. Curriculum der BÄK zur Erlangung der ankündigungsfähigen Qualifikation Termin: Donnerstag bis Samstag, 4. bis 6. Mai 2017 Ort: Kulturinsel, Restaurant 1. Etage, Borkum (im Rahmen der 71. Fort- und Weiterbildungswoche Leitung: Hendrike Frei (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Dortmund), Dr. med. Martin Junker (Facharzt für Allgemeinmedizin, Olpe) Kosten: 785 Euro für Mitglieder, 865 Euro für Nichtmitglieder Auskunft: Melanie Dietrich, Tel.: 0251 / 9 29 22 01 Internet: www.aekwl.de/borkum Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit insgesamt 24 Punkten (Kategorie: H) anrechenbar. Verkehrsmedizinische Begutachtung In der Verkehrsmedizin wird die ärztliche Kompetenz aus nahezu allen Disziplinen zum individuellen Nutzen der Verkehrsteilnehmer und allgemein zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingebracht. Die verkehrsmedizinische Tätigkeit fordert die Ärzte in Diagnostik und Therapie, Beratung und Aufklärung, Begutachtung und Forschung. Im Fokus steht dabei neben der Fahrsicherheit die Fahreignung, die jeweils durch Krankheiten und/ oder medikamentöse Therapie eingeschränkt sein können. Ziel der curricularen Fortbildung ist die Steigerung verkehrsmedizinischer Kompetenz bei Ärzten, damit sie einerseits die Patienten verantwortungsvoll in Krankheit und Alter im Hinblick auf die Mobilität begleiten und andererseits qualitativ hochstehende Gutachten im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Ansprüche erstatten können. Im Rahmen des Behandlungsvertrags sind Ärzte verpflichtet, ihre Patienten zu beraten und aufzuklären, wenn Fahrsicherheit oder Fahreignung gefährdet sind. Die Module I und II des Curriculums sollen Ärzte auf der Basis grundlegender Kenntnisse in die Lage versetzen, Patienten in rechtlicher und fachlicher Hinsicht verkehrsmedizinisch aufzuklären und zu beraten. Die gutachterliche Tätigkeit in diesem Bereich hat dagegen die Aufgabe, der Fahrerlaubnisbehörde im Gutachten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie braucht, um über die Fahreignung zu entscheiden. 2.2017 | 19 Bei uns werden Sie sicher fündig! Von Praxisübernahme über Kooperationen bis hin zu medizinischen Geräten: www.kv-börse.de
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