KVWL kompakt - Nr. 02 / 2017

Nr. 2 | 27. Februar 2017
BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN |
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
PRAXISINFORMATIONEN IN DER HEFTMITTE
Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen:
Das Netz wächst
> Seite 4
Die KVWL-Bezirksstellen:
Immer ein Auge und ein Ohr nah dran an der Region
> Seite 14
In der Heftmitte:
praxis intern mit allen praxisrelevanten Informationen
Mit Amtlichen
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ab Seite 25
Inhalt
4
10
4
Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen:
Das Netz wächst
10
Barrierefreiheit: 2.408 Betriebsstätten in
Westfalen-Lippe sind gut aufgestellt
14
Die KVWL-Bezirksstellen:
Immer ein Auge und ein Ohr nah dran an der Region
23
Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL
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STANDARDS
14
22
Kurznachrichten / Impressum
25
Amtliche Bekanntmachungen
25 Entschädigungsregelung für Organmitglieder nach § 81 Abs. 1
Ziff. 8 SGB V — Höhe des Punktwertes für das Wirtschaftsjahr 2017 —
25 Resolution zur 3. ordentlichen Sitzung der
XV. Vertreterversammlung der KVWL am 28.01.2017
26 Ausschreibungen von Vertragsarzt-/
Vertragspsychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
2
Nr. 2 | 27. Februar 2017
mit praxisrelevanten Informationen
in der Heftmitte zum Heraustrennen
Wir erwarten Antworten und Lösungen
Unser Bundesministerium legt auf der Zielgeraden dieser Legislaturperiode schon einen
beachtlichen Schlussspurt hin. Die Taktung
der Gesetze, die durch das Parlament gehen,
ist enorm. Für uns als KV-Vorstände und alle,
die berufspolitisch aktiv sind, bedeutet diese
Flut von Gesetzen, nicht den Überblick zu
verlieren, insbesondere da viele Gesetze auch
als Omnibus genutzt werden und themenfremde Passagen enthalten, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf uns bzw. die Arbeit
unserer Mitglieder haben können.
einem Patienten in der Subindikation einsetzt,
für die ein Zusatznutzen zur Vergleichstherapie festgestellt wurde. Natürlich erwartet
man, dass durch eine tiefere Codierung diese
Subindikation auch dargestellt wird. Aufgepasst! Wer bezahlt den Zusatzaufwand für die
tiefere Codierung? Hatten Vertragsärzte sich
nicht in der Vergangenheit gegen Verschärfungen der Codierpflicht erfolgreich aufgelehnt? Was geschieht bei Verordnung des
Arzneimittels in seinem Zulassungsspektrum
aber außerhalb der genannten Subindikation?
Hagelt es dann Prüfaufträge?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, neue Gesetze werfen neue Fragen auf. Auf deren Beantwortung drängen wir intensiv. Wir erwarten
Antworten und Lösungen auf unsere Fragen,
damit Sie sich ausschließlich Ihren Patienten
widmen können. Ihre Zeit muss voll dem Patienten dienen und nicht der Erfüllung von neuen Informationspflichten den Krankenkassen
gegenüber.
Als Beispiel sei das Arzneimittelstärkungsgesetz genannt. Es soll bewirken, dass Innovationen schneller in die Verordnung gelangen.
Als Instrument soll ein verbindliches Arzneimittelinformationssystem (AIS) dienen, das in
jedes Praxisverwaltungssystem integriert
werden muss. Erste Frage: Wer trägt die Kosten dafür? Es kann doch nicht sein, dass Vertragsärzte das ebenso bezahlen müssen, wie
die Integration des Medikationsplanes.
In diesem Sinne arbeiten wir.
Dann soll dieses AIS dem Arzt Verordnungssicherheit geben, insbesondere, wenn er es bei
Dr. Wolfgang-Axel Dryden,
1. KVWL-Vorsitzender
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püren Sie schon die Kraft, die Stärke? Nein? Das ist erstaunlich, wenn
ich mir die Namensgebung in der
Gesundheitsgesetzgebung ansehe:
Versorgungsstärkungsgesetz, Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz usw.. Eigentlich
dürften Sie vor lauter Kraft nicht mehr laufen
können, so gestärkt müssten Sie sein.
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Digitalisierung im deutschen
Gesundheitswesen: Das Netz wächst
Das E-Health-Gesetz bringt Bewegung in das Großprojekt — erste Anwendungen terminiert
© fotolia.de/freshidea
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4
eit gut einem Jahr ist das
Gesetz für sichere digitale
Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) in Kraft, mit
dessen Hilfe der Gesetzgeber die Errichtung einer digitalen Infrastruktur
im deutschen Gesundheitswesen beschleunigen will. Denn nach wir vor
besteht ein großes Gefälle zwischen
der rasch zunehmenden Digitalisierung der privaten Lebensbereiche
und dem Tempo dieser Strukturveränderungen im Gesundheitswesen –
obwohl gerade hier täglich riesige
Datenmengen anfallen, die erhoben,
sortiert, analysiert, interpretiert und
— zumindest auszugsweise — geteilt,
verschickt und archiviert werden
müssen. Das E-Health-Gesetz definiert nun konkrete Meilensteine der
Digitalisierung, die aus einer Vielzahl
von Insellösungen eine belastbare
und sichere Telematik-Infrastruktur
für das gesamte Gesundheitswesen
schaffen soll.
Die elektronische Gesundheitskarte
(eGK) ist gleichzeitig ein gutes Beispiel für das Potenzial der digitalen
Infrastruktur wie für ihre verpassten
Chancen. Ursprünglich sollte jeder
Bundesbürger die eGK schon vor über
zehn Jahren im Portemonnaie haben.
Seit einigen Jahren haben wir sie nun
— in der Form einer um ein Foto erweiterten herkömmlichen Versichertenkarte. Die Gründe für die in der
Vergangenheit sehr zögerliche Umsetzung digitaler Projekte sind vielfältig und umfassen unter anderem:
y Fragen der Finanzierung (Entwicklung, Implementierung, Ausbau)
y technisch-strukturelle Faktoren
(bundesweite, sektorenübergreifende Vereinheitlichung der eingesetzten Hard- und Software)
y technisch-qualitative Faktoren
(Datenschutz und Datensicherheit,
Qualität der erhobenen Daten)
y personale Faktoren (Einstellungen
und Meinungen der beteiligten Personengruppen, z. B. Technik-Affine
vs. Technik-Skeptiker)
Grundsätzlich ist „eHealth“ ein
Oberbegriff, der die Bereiche Telemedizin (Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnologien
zur Diagnose, Therapie oder
Konsultation unter Überwindung
räumlicher und zeitlicher Distanz),
Telematik (Technische Einrichtungen zur Ermittlung, Speicherung
und/oder Verarbeitung von Daten,
die stets mithilfe von Telekommunikationssystemen miteinander vernetzt sind) und mHealth (Einsatz
drahtloser Geräte wie Mobiltelefone
und Patientenmonitore im Kontext
der medizinischen Versorgung und
Gesundheitsvorsorge) umfasst.
eHealth auf dem ersten und
zweiten Gesundheitsmarkt
Diese sprachliche Trennschärfe ist
insofern von Bedeutung, als unterschiedliche Produkte und Anwendungen aus dem Bereich eHealth auf
dem ersten und/oder zweiten Gesundheitsmarkt gehandelt werden
und ihre Entwicklung somit von unterschiedlichen Marktmechanismen
abhängt.
Abseits einiger ökonomischer Spitzfindigkeiten herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass der erste Gesundheitsmarkt jenen Bereich der
Die größten Probleme im Umgang mit eHealth
Die Grafik zeigt die sechs größten Probleme, die niedergelassene Ärzte im Umgang mit eHealth sehen. (n = 314, Mehrfachnennungen mögl.)
Gesundheitsversorgung umfasst, der
von den gesetzlichen und privaten
Krankenkassen sowie anderen Sozialversicherungsträgern abgedeckt
wird. Als zweiten Gesundheitsmarkt
definiert das Bundesgesundheitsministerium „alle privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen rund um
die Gesundheit“. Dabei sei die Zuordnung, welche Waren und Dienstleistungen einen Bezug zur Gesundheit
aufweisen, nicht klar definiert und
teilweise umstritten. Der zweite Gesundheitsmarkt umfasse „nach allgemeinem Verständnis freiverkäufliche
Arzneimittel und individuelle Gesundheitsleistungen, Fitness und Wellness
sowie Gesundheitstourismus (…).
Der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Märkten ist — auch
wenn die Grenzen zunehmend verschwimmen —, dass der erste Gesundheitsmarkt stark reglementiert ist.
Hier gibt es neben den strengen Vor-
schriften des Arzneimittelgesetzes
und des Medizinproduktegesetzes
zahlreiche weitere Hürden, bis ein
Produkt zugelassen wird. Der Zugang
zum zweiten Gesundheitsmarkt ist
grundsätzlich offener: Hier müssen —
je nach Produkt — teilweise nur (weniger strenge) europäische Normen erfüllt werden. Ansonsten bestimmt die
Nachfrage weitgehend das Angebot.
Das zeigt sich auch im Bereich
eHealth. Es gibt unzählige Programme (sog. „Apps“), die sich im weitesten Sinne den Themen Gesundheit,
Fitness und Ernährung widmen. Diese
Software läuft nicht nur auf dem PC
zu Hause, sondern wird in erster Linie
für mobile Endgeräte programmiert.
Dazu zählen neben den Smartphones
auch sogenannte „Fitness-Tracker“
oder „Wearables“ (s. Glossar). Das
Problem ist die häufig ungeprüfte
Qualität der Programme und Geräte,
so dass der Sachverständigenrat für
Verbraucherfragen warnt: „Unter
Umständen kann dies zu einem gerade in keiner Weise gesundheitsförderlichen einseitigen Ernährungs- und
Gesundheitsverhalten führen (…). Extrembeispiele im Hinblick auf die Veränderung von Gesundheitsverhalten
umfassen Apps, die Rauchen oder
Drogenkonsum befördern, unangemessene Insulin-Dosierungen für Diabetiker berechnen oder bei der Hautkrebs-Früherkennung mindestens
jedes dritte Melanom übersehen.“
Ein weiteres Problem ergibt sich bezüglich der Datensicherheit, da bei
den freiverkäuflichen Apps (häufig
amerikanischen Ursprungs) deutsche
Datenschutzstandards meist keine
Rolle spielen und den Anwendern oft
gar nicht bewusst ist, was mit ihren
Gesundheitsdaten passiert. Dieser
ohnehin schon geringe Verbraucherschutz wird durch die in vielen Fällen
erstaunlich unkritische Haltung der
„User“ weiter geschwächt.
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Quelle: mod. n. Stiftung Gesundheit, Hamburg 2016
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Hier hat eHealth das größte Potenzial
Die Grafik zeigt die Bereiche, in denen niedergelassene Ärzte im Umgang mit eHealth das größte Potenzial sehen.
(n = 314, Mehrfachnennungen möglich) Quelle: mod. n. Stiftung Gesundheit, Hamburg 2016
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Zunehmender Innovationsdruck
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Der massenhafte Einsatz von
eHealth-Anwendungen im privaten
Bereich sorgt allerdings für eine
wachsende Affinität zu digitalen Produkten und Dienstleistungen in kommenden Generationen. Im Vergleich
dazu wirken die im Gesundheitssystem noch häufig zu beobachtenden
Medienbrüche anachronistisch (A
schreibt einen Bericht am PC, druckt
ihn aus und verschickt ihn zusammen mit einigen Seiten Laborergebnissen an B, B scannt die Dokumente
ein, um sie in seiner Software zu
speichern). Auf der anderen Seite ist
es inzwischen selbstverständlich,
dass ein Patient eine Röntgenpraxis
mit einer CD anstatt mit einem übergroßen Umschlag voller analoger Bilder verlässt. Es geht voran.
Der Innovationsdruck kommt allerdings nicht nur von Seiten der Patienten, wie Gesundheitswissenschaftler betonen: Junge Ärzte, die im
Zeitalter der Digitalisierung aufwachsen, erwarteten in Praxis und Klinik
ähnliche Arbeitserleichterungen in
Form digitaler mobiler Anwendungen
und Services wie jene, die sie aus ihrem privaten Umfeld kennen und anzuwenden gewohnt seien.
Ärzte als Anwälte ihrer Patienten
Auf dem ersten Gesundheitsmarkt
waren die Ärzte lange Zeit gleichzeitig die Anwälte ihrer Patienten. Nach
Ansicht einiger Politiker und Industrievertreter standen sie daher mit
einem Fuß auf der Bremse, wenn es
um die Ausweitung der Digitalisierung ging. Die wichtigste Währung in
der Arzt-Patienten-Beziehung ist jedoch Vertrauen. Und das gilt gerade
auch im Umgang mit vertraulichen
(Patienten-) Daten. Hier lohnt ebenfalls der Hinweis auf das „Marktumfeld“: „Während das Gesundheitssystem Deutschlands primär von
gesundheitssysteminternen IT-Lösungen wie Schnittstellen, besserer
Datenverarbeitung und -kooperationen sowie personalsparenden Assistenz- und Kommunikationssystemen
profitieren kann, wird von den Anbie-
tern darüber hinaus betont, dass das
volkswirtschaftliche Innovationspotenzial beachtenswert sei“, schreibt
der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen in seinem Bericht
„Digitale Welt und Gesundheit“. Patienten, die in der Arztpraxis vorstellig
werden, sind keine Marktteilnehmer
im herkömmlichen Sinne. Patienten,
die sich im Internet Gesundheitsprodukte bestellen, hingegen schon.
Die digitale Welt wird also auch für
die Patienten unübersichtlicher und
komplexer. Momentan gibt es allerdings kaum überzeugende Konzepte,
wie man die Entscheidungskompetenz der Patienten hinsichtlich der
zahlreichen Optionen im Bereich
eHealth verbessern könnte. Hier bleiben die Ärzte auch in Zukunft die
wichtigsten Ratgeber.
Kritisch, aber konstruktiv
Insofern ist es richtig und wichtig,
dass Vertreter der Ärzteschaft die
strengen medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien nicht einem wie auch
Der Skepsis der Ärzteschaft bezüglich der Sicherheit der digitalen Kommunikation ist die ärztliche Selbstverwaltung konstruktiv begegnet. Mit
dem Sicheren Netz der KVen (SNK)
haben KBV und die Regional-KVen
bereits eine sichere und unabhängige
Infrastruktur zur digitalen Kommunikation geschaffen. Das SNK bleibt
auch zukünftig als geschlossenes
Netzwerk bestehen, das über eine
ebenfalls sichere Verbindung an die
derzeit noch im Aufbau befindliche
Telematik-Infrastruktur für das gesamte deutsche Gesundheitswesen
angeschlossen wird.
E-Health-Gesetz forciert konkrete
Anwendungen
Nun folgen mit dem E-Health-Gesetz
die nächsten Meilensteine der Digitalisierung und es ist das Bestreben aller, es diesmal besser hinzubekommen, als bei der Einführung der eGK.
Die wichtigsten Anwendungen im
Überblick (Quelle: KBV, s. Kasten S. 8):
Elektronischer Arztbrief
(eArztbrief)
Ärzte und Psychotherapeuten können bereits jetzt elektronische Arztbriefe im Sicheren Netz der KVen
(SNK) über den Kommunikationsdienst KV-Connect versenden, empfangen und abrechnen. Neu ist, dass
seit dem 1. Januar 2017 für den Versand und Empfang eine Pauschale
für jeden elektronisch übermittelten
Brief von den Krankenkassen bezahlt
wird. Da Sender und Empfänger in
die technische Infrastruktur investieren müssen, wird die Förderung aufgeteilt: Versenden eines eArztbriefes: 28 Cent, Empfangen eines
eArztbriefes: 27 Cent. Voraussetzung ist, dass dessen Übertragung
sicher erfolgt, der Papierversand
entfällt und der Brief eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mittels elektronischem Heilberufsausweis trägt. Der Ausweis wird über die
Landesärztekammern beantragt.
Umsetzung: Die Förderung läuft vom
1. Januar bis 31. Dezember 2017. Die
Vergütung erfolgt dabei nicht wie bisher aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV),
sondern extrabudgetär. Ärzte und
Psychotherapeuten, die noch keinen
elektronischen Heilberufsausweis besitzen, sollten sich rechtzeitig an ihre
Landesärztekammer wenden.
cherten. Aktualisierungen durch andere Ärzte und Krankenhäuser sind
ebenfalls möglich. Die Ärzte erhalten
für das Erstellen und die Aktualisierung des Plans eine Vergütung.
Ab 1. Januar 2018:
Medikationsplan in elektronischer
Form.
Der Medikationsplan soll ab 2018
auch elektronisch verfügbar sein, die
Speicherung der Daten erfolgt mittels eGK. Ab 1. Januar 2019 müssen
Ärzte in der Lage sein, den Medikationsplan auf der eGK zu aktualisieren.
Umsetzung: Der Medikationsplan soll
bundesweit einheitlich sein. Inhalt,
Struktur, sowie Vorgaben zu Erstellung und Aktualisierung des Plans haben KBV, BÄK und der Deutsche Apothekerverband in einer gemeinsamen
Vereinbarung festgelegt. Bundesmantelvertrag und EBM wurden entsprechend ergänzt. Um eine einheitliche
Umsetzung des Medikationsplans in
den Praxisverwaltungssystemen zu
erreichen, hat die KBV ihre etablierten Zertifizierungsverfahren auf die
Funktionalitäten der Medikationspläne ausgeweitet.
Notfalldatenmanagement
Ab 1. Januar 2018:
Anlage und Pflege des Notfalldatensatzes wird vergütet.
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immer gearteten „Markt“ unterordnen, sondern allein das Wohl ihrer Patienten im Blick behalten. In der Konsequenz können die Ärzte auch nur
solchen digitalen Anwendungen zustimmen, die die wissenschaftlichen
Gütekriterien erfüllen — und das bei
einem sicheren Datentransfer. Ohnehin sollte es aus Sicht der Ärzteschaft
beim Ausbau der Digitalisierung nicht
um „Selbstvermessung“ und „Selbstoptimierung“ der Patienten sondern
um eine bessere Kommunikation zwischen allen Beteiligten gehen. Diese
Vorbehalte bildet auch die Befragung
der Stiftung Gesundheit zum Thema
„Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit
2016: Digitalisierung des Arztberufs“
ab. Die dringlichsten Probleme im Bereich eHealth sind demnach, dass „die
praktische Umsetzung noch nicht
ausgereift ist“ sowie die Befürchtung,
es könne „Probleme mit dem Datenschutz“ geben (vgl. Abb. S. 5). Demgegenüber sehen die befragten Ärzte
aber auch große Potenziale in der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens (vgl. Abb. S. 6).
Medikationsplan
Seit 1. Oktober 2016:
Medikationsplan in Papierform.
Patienten, die mindestens drei auf
Kassenrezept verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft gleichzeitig anwenden, haben
seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet, Apotheker
aktualisieren auf Wunsch des Versi-
Für schnelles Handeln in einem Notfall sollen Ärzte ab 2018 wichtige
notfallrelevante medizinische Informationen wie Allergien, Vorerkrankungen oder Implantate direkt von
der eGK abrufen können. Die Anlage
und Pflege dieser Datensätze werden den Ärzten ab dem 1. Januar
2018 vergütet. Der Patient muss der
Speicherung der Daten zustimmen.
Notfalldaten können auch in der Regelversorgung genutzt werden, wenn
der Patient hierfür sein Einverständnis erteilt hat.
7
Umsetzung: Die gematik schafft bis
Ende 2017 alle notwendigen Voraussetzungen für das Notfalldatenmanagement. Der Bewertungsausschuss legt mit Wirkung zum 1.
Januar 2018 die Vergütung fest.
Elektronische Patientenakte
Start ab 2019:
Die gematik soll die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ab
2019 Patientendaten aus bereits vorhandenen Dokumentationen in einer
sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte bereitgestellt
werden können. Dazu zählen beispielsweise Befunde, Arztbriefe, Medikationsplan sowie medizinische Dokumente wie Impfpass oder Mutterpass.
Elektronisches Patientenfach
Start ab 2019:
Das elektronische Patientenfach ist
eine Anwendung, die es dem Patienten ermöglichen soll, selbst Daten in
einem Onlinefach zu speichern und
auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einzusehen, beispielsweise
selbstgemessene Blutzucker- oder
Blutdruckwerte. Die Daten aus der
elektronischen Patientenakte sollen
auf Wunsch des Patienten auch in
sein Patientenfach aufgenommen
werden können.
Telemedizinische Anwendungen
Ab 1. April 2017:
Vergütung von telemedizinischen
Röntgenkonsilen zwischen Ärzten
bei der Befundbeurteilung.
2/2017
KBV-Broschüre:
E-Health-Gesetz auf einen Blick
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In ihrer Reihe
PraxisWissen
hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) eine Broschüre zum EHealth-Gesetz
aufgelegt. Unter dem Titel „EHealth — Informationen zur digitalen Vernetzung, zu Förderungen und gesetzlichen Vorgaben“
sind zahlreiche Informationen
und Tipps zu den aktuellen Anwendungen zu finden.
Eine PDF-Datei der Broschüre
zum Herunterladen finden Sie
im Internet unter www.kbv.de in
der Mediathek unter der Rubrik
Publikationen. Gedruckte Exemplare können Sie kostenlos unter der E-Mail [email protected]
bestellen.
Ab 1. Juli 2017:
Finanzielle Förderung von Videosprechstunden: Hierbei geht es um
eine telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten, mit der die
ansonsten wiederholte persönliche
Vorstellung in der Arztpraxis ersetzt
werden kann, beispielsweise bei Verlaufskontrollen.
Umsetzung: KBV und GKV-Spitzenverband haben Anforderungen an die
technischen Verfahren bei Telekonsilen und bei Videosprechstunden vereinbart. Der Bewertungsausschuss
beschließt bis 31. Dezember 2016 (Telekonsile) beziehungsweise bis 31.
März 2017 (Videosprechstunden) eine
entsprechende EBM-Anpassung.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Ab 1. Juli 2018:
Ärzte sind zur Aktualisierung der
Versichertendaten verpflichtet.
Umsetzung: Die Telematikinfrastruktur soll 2017 soweit zur Verfügung
stehen, dass die erste Online-Anwendung der eGK — das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) —
bundesweit möglich ist. Ärzte sind
dann nach einer Übergangsfrist spätestens ab dem 1. Juli 2018 verpflichtet, die Versichertenstammdaten auf
der Karte online zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
Fazit
Das E-Health-Gesetz hat sein erstes
Ziel schon erreicht, indem es neuen
Schwung in die Digitalisierung des
deutschen Gesundheitswesens gebracht hat. Es ist unstrittig, dass die
Digitalisierung in allen Lebensbereichen voranschreiten wird. Diese Entwicklung kann man begrüßen oder
kritisch sehen — aufhalten kann man
sie nicht. Vor diesem Hintergrund
sollten alle Akteure des Gesundheitswesens bereit sein, sie in ihrem und
im Sinne der Patienten mitzugestalten. Dabei sollten sich Ärzte und Psychotherapeuten weder von einem
Boom auf dem zweiten Gesundheitsmarkt noch von den im E-Health-Gesetz festgeschriebenen Sanktionsdrohungen des Gesetzgebers unter
Druck setzen lassen. Die Sicherheit
der erhobenen Daten muss auch in
Zukunft an erster Stelle stehen.
Darüber hinaus ist es keine Blockadehaltung, sondern ein legitimer Anspruch der niedergelassenen Ärzte
und Psychotherapeuten dort, wo originäre Leistungen der Krankenkassen
(z.B. VSDM) in die Praxen ausgelagert
werden soll, darauf zu drängen, dass
zuvor die Vergütung geregelt wird.
Denn auch, wenn in einem digitalisierten Gesundheitswesen viele Arbeitsschritte vereinfacht werden: Die Arbeit muss gemacht werden — und sie
wird von den Praxisinhabern bezahlt.
–ms
Glossar: Wichtige eHealth-Begriffe kurz erklärt
AAL — Ambient Assisted Living: Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben,
als solche Teil des „Smart-Home“-Konzeptes, das für eine digital vernetzte Wohnumgebung steht.
AAL-System müssen nicht unmittelbar gesundheitsbezogene Anwendungen sein, können diese aber
einschließen, zum Beispiel das Telemonitoring oder Notfall-Warnsysteme.
Applikation/App: Computerprogramme, die den Anwendern einen Zusatznutzen versprechen, zum
Beispiel ein Diabetes-Tagebuch oder ein Hörtest für das Smartphone. Schätzungen zufolge werden
auf den entsprechenden Online-Plattformen inzwischen weit über 100.000 gesundheitsbezogene
Apps angeboten — viele von ungeprüfter Qualität.
eHealth (auch E-Health, Electronic Health): Die Gesamtheit aller im Gesundheitswesen eingesetzten
Hilfsmittel und Dienstleistungen, bei denen Informations- und Kommunikationstechnologien zum
Einsatz kommen.
mHealth (auch Mobile Health): Einsatz drahtloser, also tragbarer Geräte wie Mobiltelefone, Patientenmonitore und sogenannter Personal Digital Assistants (PDA) im Kontext der medizinischen Versorgung
und Gesundheitsvorsorge
Self-tracking: Das Aufzeichnen, Speichern und Weiterverarbeiten von Gesundheitsdaten (Puls, Blutdruck, Hautwiderstand, Temperatur etc.) durch die Anwender selbst, meist unter Einsatz entsprechender Apps und Wearables.
SNK: Das Sichere Netz der KVen. Über 100.000 Ärzte und Psychotherapeuten sind bereits im größten Gesundheitsnetz Deutschlands eingeloggt und profitieren von den vielfältigen Diensten und der
Sicherheit beim Online-Datentransfer. Das Sichere Netz wird von KBV und KVen ständig weiterentwickelt und ausgebaut.
Telemedizin: Sammelbegriff für ärztliche Versorgungskonzepte, bei denen medizinische Leistungen
in den Bereichen Diagnostik (z. B. Telemonitoring), Therapie und Rehabilitation über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und
Kommunikationstechnologien eingesetzt.
2/2017
Telematik: Begriff, der für die Integration von Telekommunikation und Informatik steht. Technische
Einrichtungen zur Ermittlung, Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten sind stets mithilfe von
Telekommunikationssystemen miteinander vernetzt.
Wearables/Fitness-Tracker: Wearable Computing (engl. tragbare Datenverarbeitung) beschäftigt
sich mit der Entwicklung von tragbaren Computersystemen (kurz: Wearables). Ein Wearable Computer wiederum ist ein Computersystem, das während der Anwendung am Körper des Benutzers befestigt ist, z. B. Fitness-Tracker (spezielle Uhren oder Armbänder, die während des Sports getragen
werden, um Gesundheitsdaten aufzuzeichnen).
WeitereInformationen zu eHealth im Internet:
www.kv-telematik.de
www.gematik.de
www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin
9
Barrierefreiheit: 2.408 Betriebsstätten
in Westfalen-Lippe sind gut aufgestellt
Prüfen Sie Ihre Daten in der Arztsuche der KVWL und melden Sie aktuelle Informationen zu Ihrer Praxis
H
2/2017
at eine Arztpraxis einen
barrierefreien Aufzug?
Oder wird ein Behindertenparkplatz vorgehalten? Ist
ein stufenloser Zugang vorhanden?
Für immer mehr Patienten wird Barrierefreiheit zu einem ausschlaggebenden Kriterium bei der Auswahl einer Arztpraxis. Die KVWL reagiert
auf diesen Informationsbedarf und
hat ihre viel frequentierte Arztsuche
unter www.kvwl.de entsprechend
angepasst. Im vergangenen Jahr
wurden alle niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten
angeschrieben und darum gebeten,
einen doppelseitigen Fragebogen
zum Thema auszufüllen. Größte
Neuerung dabei: Alle Angaben rund
um die Barrierefreiheit werden jetzt
nicht mehr mit den Namen der Niedergelassenen verknüpft, sondern
über die Betriebsstättennummer
(BSNR) direkt mit dem entsprechenden Standort. Darüber hinaus wurden die Angabemöglichkeiten zur
Barrierefreiheit erweitert und konkretisiert.
10
Inzwischen sind die zurückgesandten
Fragebögen ausgewertet und die
darin enthaltenen Informationen
auch schon in der aktualisierten
Arztsuche unter www.kvwl.de entsprechend eingepflegt. Insgesamt
sind nach aktuellem Stand 2.408 Betriebsstätten in Westfalen-Lippe barrierefrei. Wer die Arztsuche der
KVWL nutzt, kann nun auch aus einem kleinen Katalog zur Barrierefreiheit die individuell wichtigen Aspekte als Suchkriterium auswählen
(siehe Bild oben).
Bitte beachten Sie:
Tipp!
Mit der Anpassung der Arztsuche
wurden aus technischen Gründen
sämtliche in den Vorjahren gemeldeten Angaben zur Barrierefreiheit gelöscht. Sollten Sie den Fragebogen
aus dem vergangenen Jahr nicht
ausgefüllt und an die KVWL zurückgeschickt haben, fehlen diese wichtigen Angaben. Ihre Praxis ist barrierefrei, aber die Informationen fehlen
in der Arztsuche? Dann nutzen Sie
den nebenstehenden Fragebogen
und bringen Sie Ihre Praxisinformationen auf den aktuellen Stand. Je
detaillierter und aktueller diese Daten sind, umso besser kann Ihre Praxis über die Arztsuche gefunden
werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre
im Internet veröffentlichten Praxisdaten auch im Allgemeinen auf Aktualität zu überprüfen. Die Adresse
ist nicht mehr korrekt? Eine FaxNummer hat sich geändert? Die für
Sie zuständigen Ansprechpartner,
die notwendige Änderungen für Sie
vornehmen können, finden Sie im Internet unter www.kvwl.de in der
Arztsuche und der Rubrik „Infos zur
Arztsuche“. vity
Fax: 0231 / 94 32 31 24
Fragebogen
Barrierefreie Arztpraxis
F
ür Patientinnen und Patienten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, endet der Arztbesuch mitunter
schon im Eingangsbereich. Menschen mit Behinderung können sich ihre Arztpraxis insofern nicht nach Fachlichkeit und Sympathie aussuchen. Für sie ist entscheidend, welche Praxis überhaupt ohne besondere Erschwernisse zugänglich ist. Das Recht auf freie Arztwahl ist für sie damit eingeschränkt. Barrierefreiheit
kann helfen, solche Restriktionen zu lockern und den Praxisbesuch ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Mit @hren
Angaben unterstützen Sie die Recherchemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in der elektronischen
Arztsuche der KVWL. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine standortbezogene Angabe handelt.
................................................................................
BSNR
Kreuzen Sie bitte in den folgenden Abschnitten eine Kategorie nur dann an,
wenn ausnahmslos alle aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.
Anmerkung;
Die technischen Angaben bilden die
DIN 18040-1 (gültig ab Oktober 2010) ab
†
Behindertenparkplatz
Stellfläche
†
Stufenloser Eingang/Zugang
Türbreite
Türhöhe
Türdrückerhöhe
Bewegungsfläche
Rampen mit max. Steigung von
Türschwellen max.
†
3,5 Meter breit, 5 Meter lang
2/2017
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen
an das KVWL-Service-Center
90 Zentimeter
205 Zentimeter
85 Zentimeter
150 x 150 Zentimeter
6 Prozent
2 Zentimeter
Barrierefreier Aufzug
Türbreite geöffnet mind.
Fahrstuhlkabine mind.
Bewegungsfläche vor Fahrstuhltür
90 Zentimeter
110 Zentimeter breit, 140 Zentimeter tief
150 x 150 Zentimeter
11
Fax: 0231 / 94 32 31 24
Anmerkung;
Die technischen Angaben bilden die
DIN 18040-1 (gültig ab Oktober 2010) ab
†
Treppen
beidseitiger Handlauf
Stufenvorderkantenmarkierung vor allem für erste und letzte Stufe
†
Sanitäranlagen
WC Bewegungsfläche links und rechts von mind.
Bewegungsfläche vor dem WC
Waschtisch in max.
Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch in max.
Haltegriffe in zirka
Türen öffnen nach außen
Ein Haltegriff hochklappbar
Notrufschalter
†
90 x 70 Zentimeter
150 x 150 Zentimeter
80 Zentimeter Höhe, 55 Zentimeter tief
100 Zentimeter Höhe
85 Zentimeter Höhe
Untersuchungsmöbel
Höhenverstellbare Untersuchungsstühle und Liegen
†
Umkleidekabine
Umkleidekabine mind.
2/2017
†
150 x 150 Zentimeter
Orientierungshilfen für Sehbehinderte
taktile Bodenelemente
markierte Treppenstufen
kontrastreiche Glasflächen
gut lesbare Schilder in Augenhöhe
blendfreie Beleuchtung von Fluren und Treppenhäusern
Hilfen für Hörbehinderte und gehörlose Menschen
†
Möglichkeit zur Terminvereinbarung über SMS, Fax oder E-Mail
†
Induktive Höranlage am Anmeldetresen und/oder Behandlungszimmer
12
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
...............................................................................
Ort, Datum
.............................................................................
Unterschrift
...................................................................................
Stempel
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen
an das KVWL-Service-Center
Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!
CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der
medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren
auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.
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freiwillig
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einfach
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anonym
„
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„
interaktiv
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Immer ein Auge und ein Ohr nah dran an der Region
Kompetenz und Erfahrung im Dutzend: Die KVWL-Bezirksstellen
U
2/2017
rgestein — ein Wort, das Dr.
Werner Seibel nicht gern
hört. Und doch trifft es zu,
will man die Bedeutung
des 63-jährigen Augenarztes aus
Dorsten für die Bezirksstellen der
KVWL beschreiben. Dr. Werner Seibel leitet seit inzwischen 18 Jahren
den KV-„Außenposten“ in Recklinghausen, darüber hinaus ist er seit
vielen Jahren auch Sprecher der Bezirksstellenleiter. Ein Amt so viele
Jahre zu bekleiden — dazu gehören
Überzeugung und Begeisterung gleichermaßen. „Die Bezirksstellen der
KVWL sind und bleiben eine zentrale
Anlaufstelle für die niedergelassenen
Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe“, betont Seibel. „Und daran wird sich auch in Zukunft ganz sicher nichts ändern.“
14
Im Nachgang der Wahlen zur Vertreterversammlung im Herbst 2016
wurden auch die Posten der zwölf
Bezirksstellenleiter neu vergeben
(nähere Informationen zum Prozedere finden Sie im Info-Kasten auf der
rechten Seite). Erfahrene, mit dem
Amt vertraute Ärzte wurden in ihren
Posten bestätigt, einige neue rückten nach. Seibel: „Neue Gesichter in
den leitenden Funktionen der Bezirksstellen bedeuten auch neue Impulse für die Arbeit vor Ort sowie im
Binnenverhältnis der Bezirksstellen.
Ich begrüße das ausdrücklich.“ Eine
Übersicht über die KVWL-Bezirksstellen, deren Leiter und Kontaktdaten finden Sie auf den folgenden
Seiten 16 bis 19.
Was aber macht die Bezirksstellen so
wertvoll im Alltag der Niedergelassenen? „Zunächst einmal geben wir
der Körperschaft vor Ort ein konkretes Gesicht. Die abstrakte Interessenvertretung wird sozusagen greifbar für die Mitglieder“, erklärt Dr.
Werner Seibel. „Und der persönliche
Kontakt ist für unsere Ärzte und Psychotherapeuten auch in Zeiten des
schnellen digitalen Datenaustausches von besonderer Bedeutung.“
Wer sich an seine Bezirksstelle wendet, bekommt eine große Bandbreite
Leiter:
Dr. med. Amin Osman
Leiter:
Dr. med. Werner Seibel
Leiter:
Dr. med. Klaus Rembrink
Leiter:
Dr. med. Eckhard Kampe
Leiter:
Dr. med. Prosper Rodewyk
Leiter:
Dr. med. Martin Junker
unterschiedlicher Informations- und
Dienstleistungsangebote offeriert.
Seibel: „Die Bezirksstellen sind erste
allgemeine Informations-Anlaufstelle
Leiter:
Dr. med. Hendrik Oen
Leiter:
Dr. med.
Gesundheitskonferenzen organisiert,
Beschwerden bearbeitet sowie Kontakte mit Ärztevereinen und Arztnetzen gepflegt. Uns sind die lokalen
. Hermann Brune
Leiter:
Dr. med. Erik Fischer
Leiter:
Dr. med.
Hans-Christian Körner
Bezirksstellen der KVWL:
Struktur und Besetzung
Die KVWL gliedert sich in zwölf
Bezirksstellen, die jeweils durch
ein ärztliches oder psychotherapeutisches Mitglied ehrenamtlich geleitet werden. Die Bezirksstellenleiter werden nach
Vorschlag durch den gewählten
Beirat der Bezirksstelle vom
Vorstand für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode ernannt.
Alle Informationen zu den KVWL-Bezirksstellen finden Sie unter www.kvwl.de auch im Internet in der Navigation in den
Rubriken „KVWL“ sowie „Bezirksstellen“.
Besonderheiten vertraut, wir kennen
Vor- und Nachteile unterschiedlicher
Praxisstandorte und können auf diese Weise einfach praxisnah und regional abgestimmt beraten und helfen.“ Auch der Kontakt zu den
lokalen und regionalen Medien hat
sich in den zurückliegenden Jahren
mehr und mehr professionalisiert.
Leiter:
Dr. med. Ulrich Polenz
Leiter:
Dr. med. Hans Heiner Decker
Dr. Werner Seibel freut sich auf die
nächsten Jahre als KVWL-Bezirksstellenleiter — und weiß sich mit seinen Amtskollegen in bester Gesellschaft. „Unsere Zusammenarbeit
fußt auf einem vertrauensvollen Fundament. Uns ist der kollegiale Austausch auf kurzen Wegen besonders
wichtig. Gemeinsam wollen wir da
sein für die Ärzte und Psychotherapeuten vor unserer Haustür. Wir Bezirksstellenleiter verstehen uns in
unserer Arbeit als verbindendes,
manchmal auch vermittelndes Bindeglied und Sprachrohr zwischen den
Niedergelassenen und ihrer Körperschaft.“ vity
2/2017
sowie beratende Instanz in Niederlassungs- und Praxisabgabefragen.
Hier werden Ermächtigungen beurteilt, Teilnahmen an kommunalen
15
Die zwölf KVWL-Bezirksstellen in der Übersicht
Bezirksstelle Arnsberg
Kontakt:
Lange Wende 42
59755 Arnsberg
Tel.: 02932 / 8 27 98
Fax: 02932 / 2 20 67
E-Mail:
[email protected]
Leiter:
Dr. med. Hans Heiner Decker
Stellvertreter:
Dr. med. Frank Koslowski
Bezirksstelle Bielefeld
Kontakt:
Am Bach 18
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 / 5 60 67 11
Fax: 05 21 / 5 60 67 22
E-Mail:
[email protected]
2/2017
Leiter:
Dr. med. Hermann Brune
Stellvertreter:
Dr. med. Wolfram Schaefer
Bezirksstelle Bochum/Hagen
Kontakt:
Kurfürstenstraße 24
44791 Bochum
Tel.: 0234 / 5 18 83
Fax: 0234 / 58 36 38
16
E-Mail:
[email protected]
Leiter:
Dr. med. Eckhard Kampe
Stellvertreter:
Dr. med. Matthias Bramkamp
Bezirksstelle Detmold
Kontakt:
Bismarckstraße 10
32756 Detmold
Tel.: 05231 / 2 21 49
Fax: 05231 / 2 93 77
E-Mail:
[email protected]
Leiter:
Dr. med. Hans-Christian Körner
Stellvertreterin:
Dr. med. Petra Kob
Bezirksstelle Dortmund
Kontakt:
Westfalendamm 67
44141 Dortmund
Tel.: 0231 / 94 32 32 99
Fax: 0231 / 94 32 90 19
E-Mail:
[email protected]
Stellvertreter:
Dr. med. Sigurd Große-Oetringhaus
2/2017
Leiter:
Dr. med. Prosper Rodewyk
Bezirksstelle Gelsenkirchen
Kontakt:
Dickampstraße 1a
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 / 92 36 00
Fax: 0209 / 92 36 02 4
E-Mail:
[email protected]
Bitte beachten Sie:
Umzug geplant zur Lübecker Straße 4145, 45968 Gladbeck/GelsenkirchenWest. Wir informieren Sie rechtzeitig
über den genauen Umzugstermin.
Leiter:
Dr. med. Klaus Rembrink
Stellvertreter:
Dr. med. Gerald Schmitt
17
Bezirksstelle Lüdenscheid
Kontakt:
Schillerstraße 20a
58511 Lüdenscheid
Tel.: 02351 / 8 14 28
Fax: 02351 / 8 14 47
E-Mail:
[email protected]
Leiter:
Dr. med. Martin Junker
Stellvertreter:
Dr. med. Stefan Spieren
Bezirksstelle Minden
Kontakt:
Simeonscarré 2
32423 Minden
Tel.: 0571 / 8 29 91 20
Fax: 0571 / 82 99 12 26
E-Mail:
[email protected]
2/2017
Leiter:
Dr. med. Erik Fischer
Stellvertreter:
Dr. med. Hermann Lorenz
Bezirksstelle Münster I
Kontakt:
Gartenstraße 210-214
48147 Münster
Tel.: 0251 / 9 29 28 01
Fax: 0251 / 9 29 28 49
18
E-Mail:
[email protected]
Leiter:
Dr. med. Hendrik Oen
Stellvertreter:
Dr. med. Rudolf Ernst
Bezirksstelle Münster II
Kontakt:
Gartenstraße 210-214
48147 Münster
Tel.: 0251 / 9 29 28 01
Fax: 0251 / 9 29 28 49
E-Mail:
[email protected]
Leiter:
Dr. med. Amin Osman
Stellvertreter:
Dr. med. Ralf Schreiber
Bezirksstelle Paderborn
Kontakt:
Alte Brauerei 1-3
33098 Paderborn
Tel.: 05251 / 2 24 73
Fax: 05251 / 28 18 28
E-Mail:
[email protected]
Stellvertreter:
Dr. med. Karl-Heinz Pfetsch
2/2017
Leiter:
Dr. med. Ulrich Polenz
Bezirksstelle Recklinghausen
Kontakt:
Westring 45
45659 Recklinghausen
Tel.: 02361 / 2 60 91
Fax: 02361 / 1 59 69
E-Mail:
[email protected]
Leiter:
Dr. med. Werner Seibel
Stellvertreter:
Dr. med. Andreas Schmutte
19
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18. MÄRZ 2017
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Referent: Prof. Dr. jur. Vlado Bicanski (IWP)
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Anmeldungen im Vorfeld sind leider nicht möglich. Bitte melden Sie sich am Veranstaltungstag am Info-Point der KVWL
an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Vorgehen bei einer Praxisabgabe
Referent: Peter Dittmann, KVWL
14.00 – 16.30 Uhr
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Möglichkeiten der Berufsausübung
im ambulanten Sektor
Möglichkeiten der elektronischen
Praxisbörse im Internet
Referent: N.N., KVWL Consult GmbH
Referent: Rechtsanwalt Theo Sander (IWP)
12.00 – 14.00 Uhr · Mittagspause mit Imbiss
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Formular aus. Übrigens: Unter www.kvwl.de/praxisboerse liegt dieses Formular auch in einer elektronischen Form bereit.
Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular bis zum 10. März 2017 per Fax (Fax-Nr. 0231 / 94 32 31 33), per Post oder
E-Mail ([email protected]) zukommen. Wenn Sie möchten, dass Ihre Anzeige anonym veröffentlicht wird, denken
Sie bitte daran, Ihre Kontaktdaten auf einem gesonderten Blatt mitzusenden.
Biete
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Berufsausübungsgemeinschaft
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Zusatzinformationen (Praxisausstattung/Kontaktdaten)
Ich bin damit einverstanden, dass meine Anzeige auch elektronisch in der KV Börse erscheint. (www.kvboerse.de)
Kurznachrichten
aus Westfalen-Lippe
aktuell
2/2017
...............................
Medizinische Rehabilitation:
Broschüre mit Hinweisen und Tipps
22
Wie Ärzte eine medizinische Rehabilitation
verordnen, stellt die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
in einer neuen Broschüre vor. Das Serviceheft „Medizinische Rehabilitation“
MEDIZINISCHE
bietet Hinweise zur
REHABILITATION
Verordnung speziell
HINWEISE ZUR VERORDNUNG
zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Praxisbeispiele. Auf 16
Seiten werden wichtige Regeln und Grundlagen für die Verordnung sowie
Unterschiede beispielsweise zur Rentenversicherung
vorgestellt. Ärzte erhalten Informationen zu Formen und
Orten der Reha, zum Verordnungsformular und zur internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Vorsorge, Reha oder Anschlussheilbehandlung — der Serviceteil stellt wichtige
Merkmale vor. Zudem bietet er Antworten auf Fragen,
beispielsweise zur Mitaufnahme von Kindern in die RehaEinrichtung.
Das Serviceheft „Medizinische Rehabilitation“ ist in der
Reihe „PraxisWissen“ erschienen. Praxen können gedruckte Exemplare kostenlos per E-Mail bei der KBV
bestellen unter der Adresse [email protected]. Die Broschüre steht auch im Internet zum Herunterladen bereit unter www.kbv.de und den Rubriken Mediathek,
Publikationen und PraxisWissen.
Impressum
Herausgeberin
Kassenärztliche Vereinigung
Westfalen-Lippe
Robert-Schimrigk-Straße 4—6
44141 Dortmund
Tel. 0231 / 94 32 0
Redaktionsausschuss
Dr. Wolfgang-Axel Dryden (verantw.)
Dr. Gerhard Nordmann
Thomas Müller
Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung WestfalenLippe
Geschäftsbereich Kommunikation
Heike Achtermann
Michael Hedergott (vity)
Martin Steinberg (-ms)
Vanessa Pudlo (VP)
E-Mail: [email protected]
Druck
Bonifatius GmbH
Karl-Schurz-Straße 26
33100 Paderborn
Titelbild: Fotolia.de
Dieser Ausgabe liegt der aktuelle Newsletter des Verbandes Freier Berufe
(VFB) bei.
Februar 2017
Sicherung der ambulanten Versorgung:
Förderverzeichnis der KVWL
D
ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu
ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und
zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen
Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.
Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden
Städten und Gemeinden gestellt werden:
Stadt oder Gemeinde
Hausärzte
Altena
Hausärzte
Borgholzhausen
Hausärzte
Brilon
Hausärzte
Espelkamp
Hausärzte
Halle
Hausärzte
Isselburg
Hausärzte
Kierspe
Hausärzte
Löhne
Hausärzte
Meinerzhagen
Hausärzte
Nachrodt-Wiblingwerde
Hausärzte
Neuenrade
Hausärzte
Oelde
Hausärzte
Olsberg
Hausärzte
Rahden
Hausärzte
Rheda-Wiedenbrück
Hausärzte
Rhede
Hausärzte
Werdohl
Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder
Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14. Dezember 2013 (KVWL kompakt 1/2014) aufgeführt.
2/2017
Fachgruppe
Der Vorstand der KVWL gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich an:
23
KVWL-Abteilung Praxisberatung
Tel.: 0231 / 94 32 94 00
E-Mail: [email protected]
Amtliche Bekanntmachungen
Entschädigungsregelung für
Organmitglieder nach § 81 Abs. 1 Ziff. 8 SGB V
— Höhe des Punktwertes für das Wirtschaftsjahr 2017 —
Nach Punkt 4 der o. g. Entschädigungsregelung hat die
Vertreterversammlung jährlich über die Höhe des Punktwertes zu beschließen, der der Berechnung der Entschädigungsleistungen zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2017
hat sie in ihrer Sitzung am 03.12.2016 mit Genehmigung
der Aufsichtsbehörde folgenden Beschluss gefasst:
Der Punktwert nach Ziffer 4 der „Entschädigungsregelung
für Organmitglieder nach § 81 Abs. 1 Ziff. 8 SGB V“ wird für
das Wirtschaftsjahr 2017 auf 108,00 EUR festgelegt.
Diese Ausfertigung stimmt mit der Beschlussfassung der
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung
Westfalen-Lippe vom 03.12.2016 überein.
Resolution
zur 3. ordentlichen Sitzung der
XV. Vertreterversammlung der KVWL am
28.01.2017
Antragsteller: Dr. med. Carl Hans Biedendieck
Die Vertreterversammlung der KVWL fordert die KBV auf,
dringend sicherzustellen, dass der elektronische Medikationsplan im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften von den Softwarehäusern umgehend kostenfrei
im Rahmen der regelmäßigen Updates zur Verfügung gestellt wird.
Begründung:
Es handelt sich um eine gesetzliche Vorschrift, die selbstverständlich umgehend entsprechend in die Praxisverwaltungssysteme eingepflegt werden muss.
Dortmund, 05.12.2016
2/2017
Dr. Volker Schrage,
Vorsitzender der Vertreterversammlung
25
Ausschreibung von Vertragsarzt- und
Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe
Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben
schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß §
103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte
geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen
(Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der
20.03.2017 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie von unserer Homepage (www.kvwl.de, in
den Rubriken Mitglieder, Sicherstellung sowie Niederlassung/Bedarfsplanung) herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisinhaber weiter.
Februar 2017
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den
Praxen machen können. Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Anstellung) handelt es sich um
Eigenangaben des verbleibenden Praxispartners, um
deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht
ausgeschlossen.
Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt.
Ende der Bewerberfrist: 20.03.2017
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg
2/2017
Bereich Arnsberg I
26
a5865
Hausarztpraxis im MB Arnsberg
nach Vereinbarung
a5896
Hausarztpraxis im MB Arnsberg
nach Vereinbarung
a4418
Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5503
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5726
Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5866
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a5888
Hausarztpraxis im MB Dortmund (zwei neue Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5935
Hausarztpraxis im MB Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a6001
Hausarztpraxis im MB Dortmund
sofort
a6002
Hausarztpraxis im MB Dortmund
nach Vereinbarung
a6141
Hausarztpraxis im MB Dortmund (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/17
a5647
Hausarztpraxis im MB Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5816
Hausarztpraxis im MB Hamm
nach Vereinbarung
a5867
Hausarztpraxis im MB Hamm
nach Vereinbarung
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
a5868
Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6004
Hausarztpraxis im MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
4/17
a6077
Hausarztpraxis im MB Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2
hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6005
Hausarztpraxis im MB Hamm
sofort
a6140
Hausarztpraxis im MB Kamen
nach Vereinbarung
a4203
Hausarztpraxis im MB Lünen
nach Vereinbarung
a5815
Hausarztpraxis im MB Lünen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partnach Vereinbarung
ner für Gemeinschaftspraxis)
a5901
Hausarztpraxis im MB Lünen
sofort
a5687
Hausarztpraxis im MB Schwerte (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5586
Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer
Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6036
Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6045
Hausarztpraxis im MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b6143
Hausarztpraxis im MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich)
sofort
b6144
Hausarztpraxis im MB Bochum (auch Anstellung möglich)
sofort
b6145
Hausarztpraxis im MB Bochum (auch Anstellung möglich)
sofort
b5271
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5530
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5706
Hausarztpraxis im MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5661
Hausarztpraxis im MB Herne
nach Vereinbarung
a3236
Hausarztpraxis im MB Witten
sofort
b4274
Hausarztpraxis im MB Witten
nach Vereinbarung
b5785
Hausarztpraxis im MB Witten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Detmold
d5222
Hausarztpraxis im MB Minden
nach Vereinbarung
d5928
Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d6072
Hausarztpraxis im MB Minden (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
d6073
Hausarztpraxis im MB Minden (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2
hälftige Zulassungen möglich)
sofort
2/2017
Bereich Arnsberg II
Regierungsbezirk Münster
m6130
Hausarztpraxis im MB Bottrop (auch Anstellung möglich)
sofort
m4550
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m5973
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m6112
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für KV-übergreifende Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m6166
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
27
Hausärztliche Versorgung
(Mittelbereiche = MB)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
m6167
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
m6169
Hausarztpraxis im MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
m6137
Hausarztpraxis im MB Gladbeck (auch 2 hälftige Zulassungen möglich, auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5880
Hausarztpraxis im MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5852
Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m6165
Hausarztpraxis im MB Marl (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m4941
Hausarztpraxis im MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m5519
Hausarztpraxis im MB Münster
nach Vereinbarung
m6160
Hausarztpraxis im MB Münster
nach Vereinbarung
m6162
Hausarztpraxis im MB Münster (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/17
m6164
Hausarztpraxis im MB Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich)
3/17
m6170
Hausarztpraxis im MB Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich)
3/17
m6174
Hausarztpraxis im MB Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich)
sofort
m6117
Hausarztpraxis im MB Ochtrup
sofort
m5356
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen
nach Vereinbarung
m6042
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m6161
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
m6175
Hausarztpraxis im MB Recklinghausen (auch Anstellung möglich)
sofort
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
2/2017
Kennzahl
28
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Regierungsbezirk Arnsberg
Bereich Arnsberg I
a6142
Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch Anstellung möglich)
3/17
a5329
Augenarztpraxis im Kreis Soest
nach Vereinbarung
a6008
Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/18
a6009
Augenarztpraxis im Kreis Soest (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
3/18
a6011
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Dortmund
sofort
a6012
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie im Hochsauerlandkreis (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5657
Chirurgische Praxis im Kreis Unna
nach Vereinbarung
a5931
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5872
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5462
Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis
nach Vereinbarung
a5776
Frauenarztpraxis im Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
a5167
Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6139
Hautarztpraxis im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich)
3/17
a5297
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5819
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a5891
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Dortmund
nach Vereinbarung
a4095
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
a5754
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5755
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
a5939
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
a6015
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Hamm (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5508
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis
nach Vereinbarung
a5892
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Hochsauerlandkreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a5415
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Soest (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a5328
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Dortmund
nach Vereinbarung
a5463
Nervenarztpraxis im Hochsauerlandkreis
nach Vereinbarung
a6082
Nervenarztpraxis im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b5945
Augenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5953
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Herne
nach Vereinbarung
b5905
Chirurgische Praxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5056
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b6146
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (auch Anstellung möglich)
sofort
b6147
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b3813
Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
sofort
b5790
Frauenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich- neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
sofort
b5948
Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b6104
Frauenarztpraxis im Märkischen Kreis
nach Vereinbarung
b5667
Frauenarztpraxis im Kreis Olpe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b5723
HNO-Arztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
b5206
HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Hagen
nach Vereinbarung
b6049
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a3237
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
nach Vereinbarung
2/2017
Bereich Arnsberg II
29
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
b5557
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b5792
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Märkischen Kreis
nach Vereinbarung
b5793
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b5457
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
b6022
Nervenarztpraxis im Ennepe-Ruhr-Kreis
nach Vereinbarung
b5941
Nervenarztpraxis im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
b5943
Urologische Praxis im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
2/2017
Regierungsbezirk Detmold
30
d6150
Augenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch
Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)
sofort
d5914
Augenarztpraxis im Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch
Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5997
Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke
sofort
d6126
Augenarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
d5536
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Unfallchirurgie, im Kreis Lippe (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d6155
Chirurgische Praxis im Kreis Minden-Lübbecke
nach Vereinbarung
d5312
Frauenarztpraxis im Kreis Gütersloh (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d4913
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
d5346
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
d5759
Frauenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung
möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
d5993
HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/18
d5994
HNO-Arztpraxis im Kreis Lippe (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
2/18
d5886
HNO-Arztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
d6153
Hautarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld
sofort
d5998
Hautarztpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d6152
Kinder- und Jugendmedizinpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulasnach Vereinbarung
sungen möglich)
d6151
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Herford
3/17
d5884
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen
möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d5365
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
d6156
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich 3/17
auch Anstellung möglich)
d5680
Nervenarztpraxis im Kreis Höxter
nach Vereinbarung
d4887
Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d5725
Nervenarztpraxis im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
d6154
Nervenarztpraxis im Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
d6074
Orthopädische Praxis im Kreis Lippe
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Münster
m6157
Augenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis
- auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
m5844
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, im Kreis Borken (auch 2 hälftige
Zulassungen möglich)
m5640
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen
möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m5287
Chirurgische Praxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m5575
Chirurgische Praxis, Schwerpunkt Gefäßchirurgie, in der krfr. Stadt Münster (neuer
nach Vereinbarung
Partner für MVZ)
m6163
Chirurgische Praxis im Kreis Steinfurt
sofort
m5607
Frauenarztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen
nach Vereinbarung
m4889
Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
m6168
Frauenarztpraxis im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
m6158
Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich )
sofort
m6172
Frauenarztpraxis im Kreis Warendorf (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich )
sofort
m4489
Hautarztpraxis im Kreis Steinfurt
sofort
m6040
Hautarztpraxis im Kreis Warendorf
2/18
m6098
HNO-Arztpraxis in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)
nach Vereinbarung
m6173
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen
möglich - auch Anstellung möglich)
sofort
m4714
Kinder- und Jugendmedizinpraxis im Kreis Steinfurt
nach Vereinbarung
m5698
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag - auch
Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m6176
Nervenarztpraxis in der krfr. Stadt Münster (hälftiger Versorgungsauftrag)
3/17
m5812
Orthopädische Praxis im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstelsofort
lung möglich)
m6097
Orthopädische Praxis im Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
2/2017
sofort
Psychotherapeutensitze *
Regierungsbezirk Arnsberg
Bereich Arnsberg I
a/p1087
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1105
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1205
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p831
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im MB Meschede (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p1206
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Soest
1/18
a/p1179
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
31
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
a/p797
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
a/p1139
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Unna (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
a/p1104
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im MB Winterberg (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
2/2017
Bereich Arnsberg II
32
b/p1183
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bochum (hälftiger
Versorgungsauftrag)
sofort
b/p941
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p1048
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p1203
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Hagen (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p877
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Märkischen Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
b/p1187
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Märkischen Kreis (hälftiger
Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p945
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p1027
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
b/p1202
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Märkischen Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p1025
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger
Versorgungsauftrag)
sofort
b/p1044
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (VT + TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
b/p1201
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger
Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
b/p1204
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Siegen-Wittgenstein
nach Vereinbarung
Regierungsbezirk Detmold
d/p1012
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger
nach Vereinbarung
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
d/p1200
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger
Versorgungsauftrag )
nach Vereinbarung
d/p1056
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (APT, TP und VT) im Kreis Herford (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1057
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Herford (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1156
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger
Versorgungsauftrag)
sofort
d/p1168
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag)
3/17
d/p1199
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Höxter (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
d/p955
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
d/p1198
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) im Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p1197
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Lippe
(auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
nach Vereinbarung
d/p985
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
sofort
d/p1176
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
d/p1165
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Minden-Lübbecke
(auch 2 hälftige Zulassungen möglich)
4/17
m/p1062
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1081
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Borken (auch 2
hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1172
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1191
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken
sofort
m/p1193
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger
Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1195
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Borken (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1192
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag)
1/18
m/p1196
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Coesfeld (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für überörtliche fachübergreifende Gemeinschaftspraxis)
3/17
m/p1190
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und VT) in der krfr. Stadt Gelsenkirchen (hälftiger Versorgungsauftrag)
sofort
m/p907
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1169
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) in der krfr. Stadt Münster
(hälftiger Versorgungsauftrag)
3/17
m/p1174
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) in der krfr. Stadt Münster (hälftiger
Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1170
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP und APT) im Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p1093
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen
(lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p928
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Recklinghausen (hälftiger
Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)
nach Vereinbarung
m/p1126
Psychologische Psychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen
1/18
2/2017
Regierungsbezirk Münster
33
Allgemeine fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
m/p1194
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxis (VT) im Kreis Recklinghausen
(hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
m/p931
Ärztliche Psychotherapeutenpraxis (TP) im Kreis Warendorf (hälftiger Versorgungsauftrag)
nach Vereinbarung
2/2017
* In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisin-habers
(VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie;
APT= analytische Psychotherapie) angege-ben. Bei einem eventuell stattfindenden
Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang angebotene Therapieform.
34
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
(Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR)
Kennzahl
Vertragsarztpraxen
Abgabezeitraum
Quartal:
Anästhesiologie
d6125
Anästhesiologische Praxis in der ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld)
nach Vereinbarung
m5975
Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - auch 2
hälftige Zulassungen möglich -
nach Vereinbarung
m6114
Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Borken) - auch 2 hälftige
Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis
nach Vereinbarung
m6171
Anästhesiologische Praxis in der ROR Münster (Kreis Warendorf) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis, hälftiger Versorgungsauftrag -
sofort
Innere Medizin - fachärztlich d6149
Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der ROR Bielefeld (Kreis Herford) - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis -
b6148
Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der ROR Bochum/Hagen (krfr.
nach Vereinbarung
Stadt Herne) - hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich -
a4084
Internistische Praxis, Schwerpunkt Angiologie in der ROR Dortmund (krfr. Stadt
Dortmund) - neuer Partner für fachübergreifende Gemeinschaftspraxis -
nach Vereinbarung
m5743
Internistische Praxis, Schwerpunkt Pneumologie, in der ROR Emscher-Lippe
(krfr. Stadt Gelsenkirchen) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich -
nach Vereinbarung
m6132
Internistische Praxis, Schwerpunkt Kardiologie, in der ROR Münster (Kreis Steinsofort
furt) - hälftiger Versorgungsauftrag, auch Anstellung möglich -
3/17
m5849
Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklingnach Vereinbarung
hausen)
m6159
Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in der ROR Emscher-Lippe (Kreis Reckling3/18
hausen) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich -
Ihre Ansprechpartner:
Team Praxisberatung
Tel.: 0231 / 94 32 94 00
Fax: 0231 / 9 43 28 30 31
E-Mail: [email protected]
2/2017
Kinder- und Jugendpsychiatrie
35
7. und 8. März 2017
KÖLN | Kongresszentrum Gürzenich
Eröffnet wird der Kongress mit einem Vortrag des berühmten
Neurobiologen und Hirnforschers Gerald Hüther.
D I E N S T A G 7. M Ä R Z 2 0 17
M I T T W O C H 8 . M Ä R Z 2 0 17
9:30 bis 11:30 ERÖFFNUNGSVERANSTALTUNG
9:00 bis 10:30
11:00 bis 12:30
Herkulesaufgabe für die
nächste Legislaturperiode:
Integrierte Versorgungsplanung
über die Sektoren hinweg
Gemeinsam handeln, integriert
versorgen, leistungsgerecht
honorieren – Braucht es eine
neue Vergütungssystematik?
Geriatrie als
Ambulante VersorgungsGemeinschaftsaufgabe –
angebote im stationären
Sektorübergreifende Versorgung Sektor? Gatekeeper vor
Impulsreferate
den Krankenhäusern?
Input
Impulsreferate
Staatssekretär Lutz Stroppe
Dr. Wolfgang Dryden
Bundesministerium für Gesundheit
1. Vorsitzender
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Podiumsdiskussion
Jochen Brink
Präsident
Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen e. V.
Dr. Christiane Groß
Präsidentin
Deutscher Ärztinnenbund e. V.
Dr. Dirk Heinrich
Bundesvorsitzender
NAV Virchow-Bund und
Vorstandsvorsitzender, Spitzenverband
Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa)
Andreas Storm
Vorstand
DAK-Gesundheit
Moderation
Prof. Dr. Wolfgang Greiner
Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie
und -management
Universität Bielefeld
Wiss. Leiter des Kongresses
Wer’s kann und macht, der
rechnet ab – warum wir eine neue
Vergütungssystematik brauchen
Jochen Brink
Präsident
Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen e. V.
Sektorübergreifende Versorgung
und Vergütung als zentrale Aufgabe
und Chance
Dr. Bernhard Rochell
Verwaltungsdirektor
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Eine für alle? Erfahrungen und
Perspektiven in der Bewertung
medizinischer Leistungen
Prof. Dr. Jürgen Wasem
Lehrstuhl für Medizinmanagement
Universität Duisburg-Essen
EBM und DRG in einem System –
so kann es gehen
Moderation
Dr. Klaus Reinhardt
Vorsitzender
Hartmannbund – Verband
der Ärzte Deutschlands e. V.
Dr. Frank Stollmann
Leiter der Gruppe „Öffentliches
Gesundheitswesen“, Ministerium für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
NRW
Dr. Gerhard Nordmann
2. Vorsitzender
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Dr. Martin Haas
Facharzt für Innere Medizin, Geriatrie,
Diabetologie
Klinikum Westfalen GmbH
Dirk Ruiss
Leiter der Landesvertretung NRW
Verband der Ersatzkassen e. V.
Moderation
Andreas Daniel
Leiter Stabsbereich Politik
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
13:45 bis 15:15
Input
Björn Broge
Prokurist, AQUA-Institut
Ambulantes Potential in der
stationären Notfallversorgung
Statements und Podiumsdiskussion
Matthias Blum
Geschäftsführer, Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen e. V.
Dr. Hans-Joachim Helming
Geschäftsführer
Innovative Gesundheitsversorgung
in Brandenburg StimMT GmbH
Alexander Schmidtke
Vorstandsvorsitzender
Klinikum Augsburg
Moderation
Rebecca Beerheide
Leiterin der Politischen Redaktion
Deutsches Ärzteblatt
ABSCHLUSSVERANSTALTUNG
15:30 bis 17:00
Aktuelle gesundheitspolitische Themen
und Schwerpunkte in Nordrhein-Westfalen
Input
Moderation und Befragung
Ministerin Barbara Steffens
Ulf Fink, Senator a. D.
Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Kongresspräsident
WISO-Gruppe
www.gesundheitskongress-des-westens.de
Das komplette Kongressprogramm und ONLINEANMELDUNG – EINFACH UND SCHNELL Registrieren Sie sich für Mittwoch, den 8. März 2017 zum Sondertarif Niedergelassene*
in Höhe von 80,00 EUR (+19% MwSt. = 95,20 EUR)
BRÜCKEN
BAUEN –
GUTE VERSORGUNG
über die Sektoren hinweg
7. und 8. März 2017 | KÖLN
Kongresszentrum Gürzenich
* Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können den Sondertarif in Anspruch nehmen. Informationen über den Sondertarif
für den 1. Kongresstag und Teilnahmebedingungen erhalten Sie im Kongressbüro.
FORTBILDUNGSPUNKTE
Der Kongress ist als ärztliche Fortbildung mit 12 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Kongressbüro Gesundheitskongress des Westens
Telefon +49 (0) 2234 - 95322-51
E-Mail [email protected]
in Kooperation mit der
Veranstalterin
WISO S. E. Consulting GmbH
Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
ABRECHNUNG
Ausgabe 2 | 2017
FORUM
02 Humangenetik: Detailänderungen
im EBM zum 1. Januar 2017
08 Freie Förderstellen für die Ausbildung grundversorgender Fachärzte in Westfalen-Lippe
02 Sozialpädiatrie: Ausweitung der
Berechnungsmöglichkeiten der GOP 04356 EBM
09 Praxisnachfolge und Nachbesetzung einer
Stelle eines angestellten Arztes von Fachärzten
für Chirurgie durch Fachärzte für Orthopädie
und Unfallchirurgie / Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. September 2016
02 Finanzielle Förderung von
elektronischen Arztbriefen
03 Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa):
EBM-Änderungen und Änderung der
Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä)
zum 1. Januar 2017
04 Neue Kinder-Richtlinie: Anpassung
des EBM zum 1. Januar 2017
11 Und täglich grüßt der Säbelzahntiger — oder:
Warum man immer wieder dieselben Fehler
macht
13 Seminarangebote der KVWL:
Es sind noch Plätze frei!
04 Zuschläge für Infektionsdialysen erhöht
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
VERORDNUNG
05 Informationen zu Änderungen der Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
14 Workshop- und Seminarangebote der
KVWL Consult GmbH
16 Fortbildungsangebote der Akademie für
medizinische Fortbildung der ÄKWL und der
KVWL
ABRECHNUNG
Humangenetik: Detailänderungen
im EBM zum 1. Januar 2017
Sozialpädiatrie: Ausweitung
der Berechnungsmöglichkeit der GOP 04356
Über die Weiterentwicklung der humangenetischen Leistungen zum 1.
Juli 2016 und die im Nachgang dazu
beschlossenen Änderungen informierten wir in praxis intern (Ausgaben Nr. 6 vom 27. Juni 2016 und
Nr. 8 vom 27. August 2016). Nun hat
der Bewertungsausschuss weitere
Detailänderungen und Präzisierungen für Leistungen der Humangenetik mit Wirkung zum 1. Januar 2017
beschlossen. Wesentliche Inhalte daraus stellen wir nachfolgend
stichpunktartig dar. Weitergehende
Informationen entnehmen Sie bitte
dem Beschluss des Bewertungsausschusses aus seiner 386. Sitzung am
12. Dezember 2016.
Zum 1. Januar 2017 wurde die Berechnungsfähigkeit der weiterführenden sozialpädiatrisch orientierten Versorgung von Kindern und
Jugendlichen verbessert. Die Gebührenordnungsposition (GOP) 04356
EBM kann nun höchstens dreimal
statt bisher zweimal im Krankheitsfall abgerechnet werden. Dies hat
der Bewertungsausschuss in seiner
386. Sitzung entschieden, um eine
bessere Ausschöpfung des Vergütungsvolumens zu ermöglichen.
Die GOP 04356 EBM wurde zum 1.
Januar 2015 als Zuschlag im Zusammenhang mit der GOP 04355 EBM für
die weiterführende sozialpädiatrisch
orientierte Versorgung in den EBM
aufgenommen. Der Zuschlag ist mit
20,53 Euro (195 Punkten) bewertet.
• Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 11235 und
11236 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) (Zuschläge zur humangenetischen Beurteilung) setzt
eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach §
135 Abs. 2 SGB V voraus. Da die Verhandlungen über eine entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung
noch nicht abgeschlossen sind, wurde die Frist für eine Berechnungsfähigkeit ohne eine Genehmigung bis
zum 1. Januar 2018 verlängert.
• Es wird klargestellt, dass die Leistungen der „kleinen Mutationssuche“ (GOP 11513, 19424 und 19453
EBM) nicht neben denen der „großen Mutationssuche“ (GOP 11514,
19425 und 19454 EBM) berechnungsfähig sind. Der Leistungsumfang der „kleinen Mutationssuche“
ist bereits in der „großen Mutationssuche“ enthalten. Die Abrechnungsausschlüsse wurden entsprechend in den EBM aufgenommen.
02
|
2.2017
AUSBLICK
Mit Wirkung zum 1. April 2017
wird die Bewertung der GOP
32937 EBM (HLA-Typisierung) von
150 auf 115 Euro angepasst. Damit wird die Leistung der inhaltlich entsprechenden GOP 32902
EBM angeglichen.
• Die GOP 19450 EBM zur molekularzytogenetischen Charakterisierung
chromosomaler Aberrationen ist neu
in den Abschnitt 19.4.4 EBM aufgenommen worden. Die Aufnahme
dieser Leistung war erforderlich, da
z. B. der Nachweis der HER2/neu-Genduplikation zur Indikationsstellung
einer Herceptin-Therapie bei HER2/
neu-positivem Magenkarzinom mit
Hilfe dieser Untersuchungsmethode
erbracht wird. Die GOP 19450 EBM ist
mit 518 Punkten bewertet.
Finanzielle Förderung von elektronischen Arztbriefen
Seit dem 1. Januar 2017 werden
elektronische Arztbriefe finanziell gefördert. Die Krankenkassen
zahlen für jeden elektronisch übermittelten Brief eine Pauschale von
insgesamt 55 Cent. Da Sender und
Empfänger in die technische Infrastruktur investieren müssen, wird
die Förderung aufgeteilt:
• Versenden eines eArztbriefes
je Empfänger-Praxis: Kostenpauschale 86900 (28 Cent) gemäß
der Richtlinie zum eArztbrief
• Empfangen eines eArztbriefes:
Kostenpauschale 86901 (27 Cent)
Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Der elektronische Versand
ersetzt den Versand mit Post- und
Kurierdiensten. Bei Abrechnung der
o.g. Gebührenordnungspositionen
dürfen für denselben Brief nicht
die Kostenpauschalen für Porto-
kosten (GOP 40120 bis 40126 EBM)
abgerechnet werden. Beim Versand
(Kostenpauschale 86900) gibt es
eine Obergrenze, die abhängig von
der Fachgruppe ist und sich an der
Anzahl der Behandlungsfälle in dem
jeweiligen Quartal orientiert. Für
einen Patienten können mehrere
Briefe verschickt werden.
Voraussetzung ist, dass der Brief
qualifiziert elektronisch signiert
wird mittels elektronischem Heilberufsausweis, das Praxisverwaltungssystem für den eArztbrief von
der KBV zertifiziert ist, die Datenübertragung in einem virtuellen
privaten Netzwerk erfolgt und die
besonderen Sicherheitsanforderungen an den Kommunikationsdienst
zur Übermittlung der Briefe eingehalten werden. KV-SafeNet und
KV-Connect erfüllen die Anforderungen an die sichere Übertragung
der Briefe.
ABRECHNUNG
Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa): EBM-Änderungen und Änderung
der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) zum 1. Januar 2017
Informationen zu den
EBM-Änderungen
In einem Schreiben der KVWL
wurden die Praxen, die über eine
(befristete) Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen nach Abschnitt 3.2.1.2 EBM in Verbindung
mit der Delegations-Vereinbarung
(Anlage 8 Bundesmantelvertrag
Ärzte, BMV-Ä) verfügen, bereits
über die Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) informiert. In seiner 386. Sitzung hat
der Bewertungsausschuss folgende
Anpassungen beschlossen:
• Zur weiteren Strukturförderung
wurden folgende neue Zuschläge
zum Strukturzuschlag (GOP 03060
EBM) und zu den NäPa-Besuchsleistungen (GOP 03062 und 03063 EBM)
aufgenommen:
NEUE GOP
Anmerkung
03061
Zuschlag zur GOP 03060
12
03064
Zuschlag zur GOP 03062
20
03065
Zuschlag zur GOP 03063
14
Bewertung in Punkten
Die genannten Zuschläge (GOP 03060, 03061, 03064 und 03065 EBM) werden von der KVWL
zugesetzt.
• Der Höchstwert für die GOP 03060
und 03061 EBM beträgt seit dem
1. Januar 2017 insgesamt je Praxis
23.800 Punkte (vorher 12.851) im
Quartal. Der Strukturzuschlag wird
bis zu dieser Obergrenze (je Praxis)
gezahlt.
• Die als Abrechnungsvoraussetzung erforderliche Mindestzahl von
Behandlungsfällen wurde wie folgt
abgesenkt:
- 700 Behandlungsfälle (vorher
860 Fälle) für einen vollzeittätigen Hausarzt im Quartal;
für jeden weiteren in der
Praxis vollzeittätigen Arzt
mindestens 521 Behandlungsfälle (vorher 640)
Diese reduzierten Zahlen gelten
auch für die erstmals zwei Jahre
nach Erteilung der Genehmigung
durch die KV erfolgende Prüfung, ob
die Praxis die Kriterien zur Berechnung der GOP weiterhin erfüllt.
• Die obligaten Leistungsinhalte
der NäPa-Besuchsleistungen (GOP
03062 und 03063 EBM) wurden
angepasst. Hiermit erfolgte eine
Angleichung an die zum 1. Juli 2016
eingeführten GOP 38100 und 38105
EBM. Der erste Besuch eines Patienten in Alten- oder Pflegeheimen
bzw. in anderen beschützenden
Einrichtungen ist künftig über die
GOP 03062 EBM abgebildet, weitere
Besuche bei anderen Patienten in
derselben sozialen Gemeinschaft
über die GOP 03063 EBM.
oder
- 120 Behandlungsfälle
(vorher 160) bei Patienten,
die älter als 75 Jahre sind, für
einen vollzeittätigen Hausarzt
im Quartal; für jeden weiteren
in der Praxis vollzeittätigen
Arzt mindestens 80 Behand lungsfälle (vorher 120).
Informationen zur Änderung der
Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä)
Die bisher bestehende Übergangsregelung für die Erteilung von Genehmigungen zur Abrechnung der GOP
03060 bis 03065 EBM für Praxen mit
NäPa in Ausbildung wurde bis zum
31. Dezember 2018 verlängert. Eine
Genehmigung kann somit weiterhin
auch dann befristet erteilt werden,
sofern die Fortbildung der NäPa
bereits begonnen wurde, aber noch
nicht abgeschlossen ist. Die Befristung erfolgt bis zum voraussichtlichen Abschluss der Ausbildung,
längstens jedoch für vier Quartale.
Darüber hinaus ist eine Änderung
im Hinblick auf die Anerkennung
von Berufserfahrung in fachärztlichen Praxen für den EBM-Abschnitt
38.3. erfolgt. Bislang wurde der
Nachweis einer sich an den qualifizierten Berufsabschluss der NäPa
anschließenden dreijährigen Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis vorausgesetzt. Nunmehr kann der Arzt gegenüber der
KV auch nachweisen, dass die NäPa
über die entsprechende Berufserfahrung in einer fachärztlichen Praxis verfügt. Durch die zuständige
Ärztekammer ist das Teilnahmezertifikat bei Berufserfahrung in einer
fachärztlichen Praxis gesondert zu
kennzeichnen. Für die Abrechnung
von Leistungen nach dem EBM-Kapitel 3 wird jedoch auch weiterhin
ausschließlich eine mindestens
dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis vorausgesetzt.
2.2017
|
03
ABRECHNUNG
Für den Nachweis der Erfahrung bei
Hausbesuchen im Rahmen der praktischen Fortbildung sind auch durch
Praxismitarbeiter in den letzten 24
Monaten vor Antragstellung selbstständig durchgeführte Besuche anrechnungsfähig. Der Nachweis kann
sowohl über Besuche nach der GOP
40240/40260 EBM bis zum 1. Juli
2016, als auch über die seitdem gültigen GOP 38100/38105 EBM erfolgen.
Zuschläge für Infektionsdialysen erhöht
Die Bewertung der Zuschläge für
Infektionsdialysen (GOP 40835 und
40836 EBM) hat sich zum 1. Januar 2017 erhöht. In einem weiteren
Schritt werden die Kostenpauschalen zum 1. Januar 2018 erneut angehoben.
Hintergrund der Entscheidung des
Bewertungsausschusses in seiner
386. Sitzung waren die gestiegenen
Kosten für Hygienemaßnahmen im
Bereich der Infektionsdialyse.
Der Bewertungsausschuss überprüft
zum 1. Januar 2019, ob die Notwendigkeit einer weiteren Anpassung
der Höhe der Kostenpauschalen besteht.
Die Bewertung der Zuschläge im
Überblick finden Sie in der folgenden Tabelle:
Neue Kinder-Richtlinie: Anpassung
des EBM zum 1. Januar 2017
Über das Inkrafttreten der neuen
Kinder-Richtlinie zum 1. September
2016 informierten wir Sie in praxis
intern (Ausgabe Nr. 9 vom 27. September 2016). In seiner 386. Sitzung
hat der Bewertungsausschuss jetzt
auch die Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)
mit Wirkung zum 1. Januar 2017
beschlossen. Die erforderlichen
Änderungen des EBM betreffen die
Vergütung der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen sowie das
Screening auf Mukoviszidose.
Zur Honorierung der geänderten
Untersuchungs- und Beratungsinhalte wurde beschlossen, die
Bewertung der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen („U-Untersuchungen“) zu erhöhen. Die U2 bis
U9 (GOP 01712 bis 01719 EBM) sind
nun mit 401 Punkten bewertet (bisher 308), die U7a (GOP 01723 EBM)
ebenfalls mit 401 Punkten (bisher
355).
Außerdem wurden aufgrund der
formalen Neustrukturierung der
Kinder-Richtlinie redaktionelle Anpassungen im EBM vorgenommen.
Laut Beschluss wird zur Abbildung
des neu aufgenommenen Screenings
auf Mukoviszidose die bestehende
Gebührenordnungsposition (GOP)
01707 EBM „Erweitertes Neugeborenen-Screening“ im Abschnitt 1.7.1
EBM um zusätzliche Leistungsinhalte erweitert und die Bewertung
von 103 auf 135 Punkte erhöht. Die
GOP 01707 EBM kann bis zum vollendeten 10. Lebenstag berechnet
werden, sofern die Durchführung
des Neugeborenen-Screenings im
Untersuchungsheft für Kinder noch
nicht dokumentiert ist.
Mit der GOP 01709 EBM (50 Punkte)
wird eine neue Leistung zur eingehenden Aufklärung der Eltern zu
Sinn, Zweck und Ziel des Screenings
auf Mukoviszidose aufgenommen.
Die GOP kann bis zum vollendeten
28. Lebenstag berechnet werden,
sofern noch kein Screening auf Mukoviszidose im Untersuchungsheft
für Kinder dokumentiert ist.
Die bisherige GOP 01708 EBM (Laboruntersuchungen im Rahmen des
Neugeborenen-Screenings)
wurde
gestrichen. Die geforderten Laboruntersuchungen werden zukünftig als
Katalogleistung mit den neuen GOP
01724 bis 01727 EBM abgebildet. Die
Berechnung dieser GOP setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der §§ 23 bzw. 38 der
Kinder-Richtlinie voraus. In den GOP
01725 bis 01727 EBM wird die dreistufige Diagnostik des Screenings auf
Mukoviszidose abgebildet. Da es sich
bei der dritten Stufe um eine genetische in-vitro-Diagnostik handelt, ist
die GOP 01727 EBM im Krankheitsfall
nicht neben den GOP 11301 und 11351
EBM berechnungsfähig.
GOP
Bewertung bis
31. Dezember 2016 in €
Bewertung ab
1. Januar 2017 in €
Bewertung ab
1. Januar 2018 in €
40835
30,00
60,00
90,00
40836
10,00
20,00
30,00
04
|
2.2017
VERORDNUNG
Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse, mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail, finden Sie jeweils auf den Internetseiten des
G-BA (www.g-ba.de). Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben.
Stand: 30. Januar 2017 (Redaktionsschluss)
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Weitere
Informationen
ERGEBNIS
Arzneimittel-Richtlinie
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der
Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen
und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse
und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.
Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Der G-BA hat im letzten Monat die unten stehenden Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer
zugelassenen Vergleichstherapie getroffen. Sieht der G-BA einen Zusatznutzen, stellt er fest, ob dieser quantifizierbar ist, und
beschließt, ob Hinweise oder Anhaltspunkte vorliegen, um den Zusatznutzen als gering, beträchtlich oder erheblich einzustufen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich.
In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung,
kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich teurer sein als der zukünftige
verhandelte Preis. (Verliefen Nutzen-Bewertung oder Preisverhandlungen ungünstig, haben einige Hersteller schon mit
Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen
Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der
Patientendokumentation.
Therapiegebiet: Infektionskrankheiten
Sofosbuvir/
Velpatasvir
(Epclusa®)
05.01.2017
Die Fixkombination Sofosbuvir/Velpatasvir (Epclusa®) ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit chronischer Hepatitis C.
Die empfohlene Dauer der Anwendung beträgt zwölf Wochen. Für
Patienten ohne und mit kompensierter Zirrhose gilt bei Genotyp
1, 4, 5 und 6 und für Genotyp 1 mit dekompensierter Zirrhose der
Zusatznutzen als nicht belegt. Für den Genotyp 2 ohne und mit
kompensierter Zirrhose wurde ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen bescheinigt. Für den Genotyp 3 ohne und mit
kompensierter Zirrhose konsentierte der G-BA einen Anhaltspunkt
für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Für die Genotypen 2, 3, 4,
5 und 6 mit dekompensierter Zirrhose leitete der G-BA einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen ab. Die
Feststellungen gelten auch für Patienten mit HIV-Koinfektion.
2.2017
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
|
05
VERORDNUNG
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Emtricitabin/
Tenofoviralafenamid/
Rilpivirin
(Odefsey®)
05.01.2017
ERGEBNIS
Odefsey® wird zur Behandlung von HIV-1-infizierten Erwachsenen
und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von
mindestens 35 Kilo) bei einer Viruslast von d 100.000 HIV-1-RNAKopien/ml angewendet, bei denen HIV-1 keine Mutationen aufweist,
die mit Resistenzen gegen nicht nukleosidische Reverse-Transkriptase-Inhibitoren, Tenofovir oder Emtricitabin assoziiert sind.
Im G-BA bestand Konsens darin, dass, analog zur IQWiG-Bewertung, der Zusatznutzen für alle vier Teilpopulationen aufgrund
fehlender valider Studiendaten nicht belegt ist.
Weitere
Informationen
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen
Brentuximab
Vedotin
Adcetris®
19.01.2017
Brentuximab Vedotin (Adcetris®) ist seit Dezember 2012 in Verkehr
und als Orphan Drug zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen
mit rezidiviertem oder refraktärem CD30 positiven Hodgkin-Lymphom (HL) nach einer autologen Stammzelltransplantation (ASCT)
oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien, sowie
von Patienten mit systemisch anaplastisch großzelligem Lymphom. Ende Juni 2016 erfolgte die Zulassungserweiterung in einer
früheren Therapielinie zur Behandlung von Erwachsenen mit CD30
positivem HL mit erhöhtem Rezidiv- oder Progressionsrisiko nach
ASCT, die Gegenstand der aktuellen Bewertung war. Adcetris® ist
als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan
Drug) zugelassen. Der G-BA hat den Zusatznutzen daher als nicht
quantifizierbar eingestuft.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
19.01.2017
Kyprolis® ist in Kombination mit Dexamethason allein zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit multiplem Myelom indiziert,
die mindestens eine vorangegangene Therapie erhalten haben.
Für die Kombinationstherapie mit Lenalidomid und Dexamethason
wurde im Rahmen der frühen Nutzenbewertung bereits am 2. Juni
2016 ein Beschluss gefasst, in dem der Dreifachkombination ein
nicht quantifizierbarer Zusatznutzen zugesprochen wurde. Kyprolis® ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens
(Orphan Drug) zugelassen. Der G-BA hat den Zusatznutzen daher
als gering eingestuft.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
(neues Anwendungsgebiet)
Carfilzomib
Kyprolis®
(neues Anwendungsgebiet)
Therapiegebiet: Krankheiten des Nervensystems
Pitolisant/
Wakix®
06
|
19.01.2017
2.2017
Wakix® wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung der
Narkolepsie mit oder ohne Kataplexie. Pitolisant ist als Arzneimittel
zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen.
Der G-BA hat den Zusatznutzen daher als nicht quantifizierbar
eingestuft.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
VERORDNUNG
Richtlinie /
Anlage
In Kraft
getreten
Tasimelteon
Hetlioz®
19.01.2017
Weitere
Informationen
ERGEBNIS
Der Melatonin-Rezeptor-Agonist Tasimelteon (Hetlioz®) ist als
Orphan Drug zugelassen zur Behandlung des Nicht-24-StundenSchlaf-Wach-Syndroms (Non-24) bei völlig blinden Erwachsenen.
Der G-BA vertritt die Auffassung, dass der Zusatznutzen als nicht
quantifizierbar einzuschätzen ist. Die statistisch signifikanten Vorteile bei den Endpunkten der Tages- und Nachtschlafdauer können
ohne eine valide Erhebung der Schlafqualität und ohne Daten zur
Lebensqualität nicht abschließend klinisch bewertet werden. Die
Angaben zur Schlafqualität wurden sowohl im Dossier als auch in
den nachgereichten Daten als nicht auswertbar und damit als nicht
hinreichend eingeschätzt.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Therapiegebiet: Krankheiten des Verdauungssystems
Teduglutid
Revestive®
(neues Anwendungsgebiet)
19.01.2017
Das Glucagonlike Peptide 2 (GLP-2)-Analogon Teduglutid (Revestive®) ist seit September 2014 in Verkehr und als Orphan Drug zugelassen zur Behandlung Erwachsener mit Kurzdarmsyndrom (KDS)
nach intestinaler Adaptation. Die Nutzenbewertung ergab einen
geringen Zusatznutzen. Im August 2016 wurde die Zulassung für
Kinder ab einem Jahr und Jugendliche erweitert. Revestive® ist als
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
zugelassen. Der G-BA hat den Zusatznutzen für Patienten im Alter
von einem bis einschließlich 17 Jahren daher als nicht quantifizierbar eingestuft.
G-BA: FNB
KBV
KVWL-Internet
Erratum
In der gedruckten Version von KVWL kompakt Extra Nr. 55 „Besonderer Verordnungsbedarf / Langfristiger Heilmittelbedarf“ hat sich ein Fehler eingeschlichen: In der Liste der geriatrischen Syndrome gilt die Spezifikation
„ab vollendetem 70. Lebensjahr“ erst ab der ICD-10-Diagnose „F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit
spätem Beginn (Typ 1)“ und nicht wie angegeben bereits bei der „F00.0 Demenz bei Alzheimer-Krankheit mit
frühem Beginn (Typ 2).
Die Online-Version unter www.kvwl.de/mediathek (KVWL Sonderausgaben, KVWL kompakt Extra Nr. 55/2017)
sowie die Diagnoseliste (www.kvwl.de/Rubrik Verordnung/Heilmittelverordnung) sind bereits korrigiert.
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen!
2.2017
|
07
FORUM
Freie Förderstellen für die Ausbildung
grundversorgender Fachärzte in Westfalen-Lippe
Der Gesetzgeber hat im § 75a Abs. 9 SGB V die Pflicht zur Förderung von
Weiterbildungsassistenten bei grundversorgenden Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung nach § 12 Bedarfsplanungsrichtlinie (BPLRL) verankert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband
Bund und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben hierüber eine Fördervereinbarung (FV) geschlossen, die am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist.
Die Feststellung der Förderfähigkeit von Facharztgruppen als grundversorgende Fachärzte ist in Westfalen-Lippe auf regionaler Ebene gemeinsam und
einheitlich durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesverbände
der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen zum 1. Oktober 2016 erfolgt (§
75a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 SGB V i. V. m. § 3 Abs. 8 FV).
Förderfähig sind in Westfalen-Lippe folgende Facharztgruppen:
FACHGRUPPE
§ 12 BPLRL
Förderfähige
Facharztweiterbildung
Augenärzte
FA Augenheilkunde
Frauenärzte
FA Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
HNO-Ärzte
FA Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Hautärzte
FA Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Kinderärzte
FA Kinder- und Jugendmedizin
Nervenärzte
FA Neurologie
FA Psychiatrie und
Psychotherapie
Psychotherapeuten
(ärztlich)
FA Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Für jede förderfähige Fachgruppe stehen zunächst 10 Förderstellen zur Verfügung. Nach dem ersten Ausschreibungsverfahren im Oktober 2016 sind in
allen Fachgruppen noch Stellen frei, so dass weitere Anträge auf Förderung
gestellt werden können.
08
|
2.2017
Wie wird gefördert?
Ein ganztags beschäftigter Arzt
in Weiterbildung erhält monatlich
4.800 Euro als Zuschuss zum Bruttogehalt. Der Förderbetrag wird je
zur Hälfte von der KVWL und den
Krankenkassen getragen. Die Überweisung des monatlichen Gesamtbetrages erfolgt jeweils zu Beginn
des Folgemonats durch die KVWL.
Für Teilzeitstellen wird der Förderbetrag anteilig bemessen.
Die Förderung erstreckt sich auf
zwölf zusammenhängende Monate in Vollzeit. Wird eine Förderung
für eine Teilzeittätigkeit beantragt,
ist der Zeitraum entsprechend zu
verlängern. Eine kürzere Weiterbildungszeit in der ambulanten Versorgung wird nicht gefördert.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können nur Assistenten, die bei einem Arzt weitergebildet werden, der überwiegend
konservativ und nicht spezialisiert
tätig ist (§ 3 Abs. 5 FV). Augenärzte
gelten als konservativ tätig, wenn
sie die Strukturpauschale abrechnen können. Ärzte der anderen
Fachgruppen gelten als überwiegend konservativ tätig, wenn sie mit
Ausnahme kleiner Operationen der
Kategorien 1 und 2 keine Leistungen aus dem Kapitel 31 EBM abrechnen. Kinderärzte, die sowohl hausals auch fachärztlich tätig sind,
können gefördert werden, wenn der
weiterbildende Arzt überwiegend
hausärztlich tätig ist.
Der Vorstand der KVWL beschließt
über die Förderung. Übersteigt die
Zahl der Anträge die Zahl der Förderstellen in einer Fachgruppe, werden die Anträge priorisiert. Dafür
wird die Altersstruktur der Fachgruppe im Planungsbereich zugrunde gelegt. Vorrang haben Anträge
aus Planungsbereichen, in denen
der Anteil der mit Anrechnung auf
die Bedarfsplanung zugelassenen
FORUM
oder angestellten Ärzte ab 60 Jahren größer ist. Jede erteilte Förderung wird wie eine Verminderung
dieser Ärzte im Planungsbereich um
1 gewertet. Ist die Altersstruktur in
zwei Planungsbereichen, aus denen
Anträge gestellt wurden, gleich, so
wird in dem Planungsbereich mit
dem niedrigeren Versorgungsgrad
gefördert. Liegen konkurrierende
Anträge aus einem Planungsbereich
vor, wird nach Reihenfolge des Antragseingangs entschieden. Ist eine
Priorisierung anhand der hier festgelegten Kriterien nicht möglich,
entscheidet das Los.
Im Übrigen gelten die Voraussetzungen der Fördervereinbarung (Anlage
1 zur FV, § 3 Abs. 2 Nrn. 1-8), die den
Antragsformularen beigefügt sind.
ANSPRECHPARTNER
Haben Sie noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner in der
Abteilung Praxisberatung
E-Mail:
[email protected]
Jutta Pierschke:
Tel.: 0231 / 94 32 32 50
Uta Plohmann:
Tel.: 0231 / 94 32 32 48
Marvin Kulinna:
Tel.: 0231 / 94 32 37 36
Wie kann eine
Förderung beantragt werden?
Antragsberechtigt ist der weiterbildungsbefugte
Praxisinhaber/
die Praxisinhaberin bzw. das weiterbildungsbefugte
Medizinische
Versorgungszentrum, in dem der
Weiterbildungsassistent angestellt
werden soll. Pro Praxis ist nur eine
Förderung im Umfang eines Vollzeitäquivalents möglich. Damit
die Förderung erteilt werden kann,
muss der zu fördernde Assistent
namentlich benannt sein. Wenn ein
Förderantrag bewilligt wurde, muss
der Assistent seine Tätigkeit in der
Förderpraxis spätestens innerhalb
von sechs Monaten nach Förderzusage aufnehmen. Antragsformulare
können auf der Homepage der KVWL
abgerufen oder bei der Abteilung
Praxisberatung angefordert werden.
Antragsfrist
Anträge können bis einschließlich zum 24. März 2017 gestellt werden.
Praxisnachfolge und Nachbesetzung einer Stelle eines angestellten Arztes von
Fachärzten für Chirurgie durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.09.2016, Az. B 6 KA 40/15 R
Nach § 16 Satz 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie gilt in
Fällen der Praxisnachfolge, dass eine Praxis auch für
Ärzte ausgeschrieben werden kann, welche ganz oder
teilweise in einem Fachgebiet tätig sind, welches mit
dem alten Fachgebiet übereinstimmt. Mit dieser Bestimmung wollte der Gemeinsame Bundesausschuss Änderungen des ärztlichen Weiterbildungsrechts Rechnung
tragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der Facharztbezeichnung „Facharzt für Orthopädie
und Unfallchirurgie“ anstelle des bisherigen „Facharztes für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie“.
In dem vom Bundessozialgericht zu entscheidenden
Fall hatte ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
die Nachbesetzung des Anstellungsverhältnisses eines
Facharztes für Chirurgie durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie beantragt. Das Bundessozialgericht sah die Voraussetzungen für eine Nachbesetzung
als nicht gegeben an, da Chirurgen und Orthopäden unterschiedlichen bedarfsplanerischen Arztgruppen angehören. Auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des
§ 16 Satz 1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie könne keine
Nachbesetzung erteilt werden.
Die Zulassungsgremien in Westfalen-Lippe haben bisher
die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen bzw. Anstellungsverhältnissen eines Facharztes für Chirurgie ohne
Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie durch einen
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie gestattet,
wenn der bisherige Praxisinhaber bzw. angestellte Arzt
schwerpunktmäßig unfallchirurgisch tätig war.
Zwar sei die Norm nicht nur auf die Nachbesetzung von
Arztpraxen, sondern auch von Anstellungsverhältnissen
anzuwenden. Allerdings gelte die Norm, da sie Änderungen des Weiterbildungsrechts Rechnung trage, nur für
die Nachbesetzung von Praxen oder Anstellungsverhältnissen eines Chirurgen, welcher den Schwerpunkt Unfallchirurgie nach der Weiterbildungsordnung führt.
2.2017
|
09
Das Service-Center der
Informationen
aus einer Hand
Service-Center
0231 / 94 32 10 00
Unsere
Telefonservice-Zeiten:
Die
Service-Hotline
der KVWL `jk Ihr direkter Draht
zumontags
allen Fragen
rund um die vertragsärztliche
und
bis donnerstags
7.30 bis 17.30 Uhr
freitags
psychotherapeutische
Tätigkeit.7.30 bis 15.00 Uhr
Schnell, verlässlich, kompetent.
FORUM
Nur in diesem Fall sei die Nachbesetzung durch einen
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie möglich,
nicht aber, wenn der bisher tätige Arzt Chirurg ohne
Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie ist. Auf eine
tatsächliche unfallchirurgische Tätigkeit eines Chirurgen ohne Schwerpunkt bzw. deren Umfang komme es
nicht an.
Diese Rechtsprechung hat für die Verwaltungspraxis der
Zulassungsgremien die Auswirkung, dass eine Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen bzw. Anstellungsverhältnissen durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nur bei einem Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt
Unfallchirurgie als „Vorgänger“ möglich ist, nicht aber bei
einem Facharzt für Chirurgie ohne Schwerpunkt. Auf eine
Prüfung, ob Letzterer rein faktisch (überwiegend) unfallchirurgisch tätig war, kommt es nicht mehr an.
Und täglich grüßt der Säbelzahntiger — oder:
Warum man immer wieder dieselben Fehler macht
Der CIRS-NRW Bericht für das 4. Quartal 2016
In dem CIRS-Fall (140066) des IV.
Quartals geht es um ein gesundes
Kind, das im Aufwachraum als Anerkennung für seine Tapferkeit im OP
und zum Spielen eine 10-ml-Spritze von einer Schwester geschenkt
bekommt. Das Kind versucht, die
luftgefüllte Spritze auf seine eigene
Venenverweilkanüle aufzusetzen,
um sich eine Spritze zu geben, wie
es das wohl in seiner Umgebung
beobachtet hat. Nur der Aufmerksamkeit der anwesenden Mutter
und der Schwester ist es zu verdanken, dass es nicht zu dieser Aktion
und damit zu einer Luftinjektion
gekommen ist. Dieser CIRS-Bericht
ist wahrlich ein Klassiker. Er wurde
ähnlich bereits vor fast zehn Jahren
in der Schweiz gemeldet und als erster „Quick Alert“ von der Schweizer
Stiftung für Patientensicherheit
publiziert und auch in Deutschland
verbreitet.
Doch die Betroffene konnte in diesem Fall nicht auf dieses vorhandene Wissen zurückgreifen. Was
verwundert, da dieser Fall einen gewissen Bekanntheitsgrad hatte. Immer wiederkehrende Berichte über
bekannte Zwischenfälle, Verwechslungen von Medikamenten, aber
auch Vorfälle wie der geschilderte
Fall machen uns ratlos. Wie erklärt
sich, dass dieselben Fehler immer
wieder passieren? Liegt es an mangelnder Voraussicht, Unwissenheit,
Fehleinschätzung der Situation? Es
stellen sich Fragen nach der Wirksamkeit der Maßnahmen, die aus berichteten Zwischenfällen abgeleitet
wurden. Es wird doch schon so viel
gemacht. Es gibt Handlungsempfehlungen, zahlreiche Veröffentlichungen über Zwischenfälle, Quick Alert,
Fall des Quartals, elektronische Verordnung, Vier-Augen-Prinzip usw.
Warum also passieren die Dinge immer wieder?
Werden
Gefahren unterschätzt?
Obwohl wir doch nach langjährigen
Erfahrungen mit CIRS und anderen
Meldesystemen wissen sollten, dass
sie ausgerechnet dort lauern, wo wir
sie nicht erwarten.
Wie sinnvoll das Lernen aus Fehlern ist, zeigt uns ein Blick zurück
in die Evolution. Immer schon haben die Menschen aus Fehlern der
anderen gelernt und sogenanntes
„Schutzwissen“ aufgebaut. Die Erfahrung des einen half den anderen
beim Überleben.
Der Mensch hat über viele Jahrtausende hinweg gelernt, alles, was ihn
verunsichert, als potenzielle Gefahr
einzuschätzen, sofern es ihm zeitlich oder räumlich nah ist. Dieses
unmittelbare
Kausalitätsdenken
war in der Vergangenheit äußerst
hilfreich, um beispielsweise einen
heranpirschenden Säbelzahntiger
als Risiko zu erkennen und sich
rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Ein Mensch, der jemals einem Säbelzahntiger begegnet ist und dieses Zusammentreffen überlebte,
hat sein Wissen um diese Gefahr
weitergegeben. Er hat von seinen
Erfahrungen berichtet und so andere davor bewahrt, in eine ähnlich
gefährliche Situation zu geraten.
Menschen haben voneinander gelernt. Dass ein Fehler sich nicht
wiederholt oder wie gut es gelingt,
einen Fehler zu vermeiden, hängt
zum einen von der eigenen individuellen Risikowahrnehmung ab und
zum anderen von der Fähigkeit, sehr
oder eher seltene Risiken wahrzunehmen, adäquat einzuschätzen
und mit ihnen umzugehen.
Leider entwickelt sich die Akzeptanz für die eigene Fehlbarkeit und
Fehler im System nur langsam weiter. Das gilt ebenso für den transparenten Umgang mit Fehlern bzw. für
das Benennen von kritischen Ereignissen. Es ist ja nichts Großes passiert, keiner zu Schaden gekommen,
es ist noch einmal gut gegangen.
Doch man vergibt damit die Chance,
diese Erfahrung und Erkenntnisse
weiterzugeben: Was wir daraus hätten lernen müssen? Davon können
andere profitieren! Schließlich geht
2.2017
|
011
FORUM
es (im CIRS) darum, Erfahrungen zu
teilen und voneinander zu lernen,
zum Wohle der Patientensicherheit.
In den heutigen komplexen Prozessen geht es nicht mehr darum, sich
möglichst schnell in Sicherheit zu
bringen (Kausalitätsdenken), sondern auch darum, kleinste Fehler
wahrzunehmen, dadurch Risiken zu
analysieren, anderen mitzuteilen
und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Dafür sind auch interne und
einrichtungsübergreifende
Meldesysteme als frei zugängliche Wissensplattformen da. Hier können
Fehler transparent gemacht und
diskutiert werden. Die Bedrohung
geht häufig nicht vom Säbelzahntiger aus, sondern liegt oft im Detail.
Doch die ökonomische Wirksamkeit solch einer Wissensweitergabe
ist selten anerkannt und wird wenig geschätzt. Gleichwohl kann sie
großen Einfluss auf die Sicherheit
eines Unternehmens haben. Es ist
nicht einfach, Kennzahlen für den
wirtschaftlichen Erfolg von Wissensweitergabe, insbesondere durch
Fehlermeldesysteme, zu erlangen,
da es sich meist um langfristige Prozesse handelt. Allerdings zeigt sich
durch langjährige Erfahrung, dass
sich das Melden auch vermeintlich
„kleinster“ Fehler lohnt. Eine solche
Meldekultur sollte fester Bestandteil der Sicherheitskultur eines Unternehmens im Gesundheitswesen
werden, insbesondere, wenn es um
die Patientensicherheit geht.
In allen Teilbereichen des Lebens
gibt es Erfahrungen, die man nicht
noch einmal machen möchte. Auch
„Menschen können nicht alles, was
an negativem Wissen zu berücksichtigen ist, selber erfahren und daraus
lernen. […] Die Grundfrage lautet: Wenn die Menschen alle Fehler
wieder machen müssten, aus denen
die Menschheit über Jahrtausende
gelernt hat, würden sie dann überleben? Das kulturelle Gut besteht
darin, dass wir das Fehlerwissen von
anderen übernehmen, die […] eben
,Fehler‘ gemacht oder negativ gehandelt […] haben; wichtig ist, dass
wir auch daraus, […], Schutzwissen
aufbauen.“ (Fritz Oser, Maria Spychiger, Lernen ist schmerzhaft, Zur
Theorie des Negativen Wissens und
zur Praxis der Fehlerkultur, Weinheim, Basel, 2005, S. 50–51)
Dass der geschilderte Fall nach fast
zehn Jahren erneut gemeldet wird,
fordert unser Wissensmanagement
heraus, denn nur wer im Sinne eines kontinuierlichen Managements
auf dem aktuellen Wissensstand ist,
kann auch danach handeln. Kliniken und Praxen sind somit gefordert, auch das Lernen aus Fehlern in
ihr systematisches Fort- und Weiterbildungskonzept zu integrieren.
„Lernen ist Gold“ und wird zu einer
besseren Versorgungsqualität, Patientensicherheit, Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit führen.
Für die CIRS-NRW-Gruppe:
Susanne Eschkötter (St. Franziskus-Hospital Münster)
Anke Follmann (Ärztekammer Westfalen-Lippe)
Der Blick in die Presse
Was schreiben die Tageszeitungen und die Fachpresse über
die ambulante Versorgung in
Westfalen-Lippe?
012
|
2.2017
Wer berufspolitisch auf dem
Laufenden bleiben will und sich
unabhängig informieren möchte, klickt auf die Homepage der
KVWL.
INTERESSANTE ARTIKEL & LINKS
kvwl.de/presse
FORUM
Seminarangebote der KVWL: Es sind noch Plätze frei!
Sichere Patientenversorgung
durch Teamarbeit und Kommunikation
Umgang mit Fehlern und daraus lernen —
CIRS-NRW
Kommunikations- und Koordinationsmängel begünstigen oft das Auftreten von Fehlern in der Arztpraxis.
Ausgerichtet an den Bedürfnissen und Herausforderungen von ambulant tätigen Ärzten werden Einflussfaktoren in Bezug auf das Thema Patientensicherheit und
die positiven Auswirkungen einer guten Kommunikation dargestellt, und die kritische Reflexion des eigenen
Handelns angeregt.
In diesem Seminar stellen wir Ihnen Grundkonzepte der
Sicherheitskultur und der Fehlerentstehung vor und
diskutieren gemeinsam Fallbeispiele aus der Praxis und
welche Strategien zum Umgang und zur Vermeidung angewendet werden können.
Termine
29. März 2017, in der Zeit von 15 bis 19 Uhr, KVWL Dortmund;
13. September 2017, in der Zeit von 15 bis 19 Uhr, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster
Zielgruppe
Ärzte, MFA
Teilnahmegebühr
65 Euro pro Person. Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.
Termine
15. März 2017, in der Zeit von 15 bis 18.30 Uhr, KVWL
Bezirksstelle Minden;
10. Mai 2017, in der Zeit von 15 bis 18.30 Uhr, Ärztekammer Münster;
11. Oktober 2017, in der Zeit von 15 bis 18.30 Uhr, KVWL
Dortmund
Zielgruppe
Ärzte, QMB, MFA
Teilnahmegebühr
50 Euro pro Person. Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.
Weitere Informationen zu den Seminaren und die entsprechenden Anmeldeformulare finden Sie auf unserer
Homepage unter www.kvwl.de/terminkalender. Hier
finden Sie auch unsere Teilnahmebedingungen. Beachten Sie dabei bitte insbesondere die Hinweise zu den
Stornogebühren (§4). Gerne senden wir Ihnen das Anmeldeformular auch per Fax oder E-Mail zu.
Kontakt:
Jasmin Lindemann
Tel.: 0231 / 94 32 15 02
E-Mail: [email protected]
2.2017
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013
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Seminare 01.2017
Weitere Seminarinformationen und Anmeldung:
www.kvwl-consult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54
Telefontraining für Auszubildende
(im 1. Lehrjahr)
Die Teilnehmer/innen werden in die
Grundlagen des Telefonmanagements
eingeführt. Im Vordergrund steht die
Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens. Mit Hilfe von Feedback, Hinweisen
und Tipps werden die Auszubildenden
angeregt, eigene Stärken auszubauen
und im Praxisalltag effektiv einzusetzen.
Termine: 15. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 31. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Das 1x1 der Teamführung in der
Arztpraxis — Erfolgreich im
Team — Basiskurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und
Praxismanager)
Komplexe Arbeitsabläufe in der Arztpraxis machen die Bildung und optimale
Zusammenarbeit von gut funktionierenden Teams unverzichtbar. Dieses Seminar führt Führungsverantwortliche in
konstruktive Formen moderner Teamarbeit ein, um ihr Praxisteam erfolgreich
zu steuern und ihre Rolle als Teamleitung konstruktiv zu festigen.
Termin: 1. März 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Das 1x1 der Teamführung in der
Arztpraxis — Herausfordernde
Teamsituationen managen —
Aufbaukurs (für Führungsverantwortliche, Teamleiter und
Praxismanager)
In diesem Seminar werden herausfordernde Situationen in der Teamarbeit
bearbeitet. Dabei beschäftigen sich die
Teilnehmer mit den Dynamiken und
unterschiedlichen Ausprägungen im
Praxisbetrieb. Zur Förderung einer er14
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2.2017
folgreichen Teamarbeit werden Ideen,
Handlungsmethoden und Maßnahmen
vorgestellt und gemeinsam entwickelt.
Termin: 17. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Mitarbeiter und Berufseinsteiger zu
reflektieren und im Kontext der Aufgabenstellung einer Arztpraxis richtig
einzusetzen.
Termine: 29. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 14. Juni 2017 (Ärztehaus Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Terminplanung vermeidet
Wartezeiten und Hektik
Mit Hilfe einer funktionierenden Terminplanung lassen sich Angebot und Nachfrage einer Arztpraxis so in Einklang
bringen, dass Wartezeiten von mehr als
20 Minuten seltene Ausnahmen werden.
Wie und was dabei zu beachten ist, wird
in diesem Seminar mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis erläutert.
Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 18.30 Uhr
Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Telefontraining Intensiv
Das Intensivseminar ist gedacht für
routinierte Arzthelferinnen im Umgang
mit schwierigen Gesprächspartnern und
herausfordernden Situationen im Praxisalltag.
Termine: 22. März 2017 (Ärztehaus Dortmund), 10. Mai 2017 (Ärztehaus Münster), 7. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentinnen: Juliane Feldner
(Personaltrainerin/Psychologin), Marion
Creß, Kommunikationstrainerin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Kommunikationstraining für
Auszubildende
Die Teilnehmer/innen des Seminars
lernen ein sicheres und souveränes
Auftreten in Gesprächen und im Umgang
mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen
und Patienten. Weitere Inhalte sind das
eigene Gesprächsverhalten als „junger“
Praxisorganisation — Tipps und
Tricks vom Profi (für Ärzte und
MFA)
Es sind häufig die gleichen Fehler, die in
Arztpraxen gemacht werden und die
Ärzten, Medizinischen Fachangestellten
sowie Patienten das Leben schwer machen. Und es gibt fast immer Lösungen,
oft sogar recht einfache, mit denen
mancher Stress vermieden werden kann.
Einige beispielhafte, typische Fehler aus
verschiedenen Bereichen der Praxisorganisation werden in diesem Seminar
aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu
verhindern.
Termine: 8. März und 5. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 18.30 Uhr
Dozent: Werner M. Lamers, Praxisberater
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Telefonknigge für die Arztpraxis
(Basis-Telefontraining)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse
zu Verhaltensregeln und moderner Höflichkeit am Telefon und trainiert Ausschnittsituationen und Telefongespräche
in der Arztpraxis trainiert, mit dem Ziel,
korrekte und stilsichere Umgangs- und
Kommunikationsformen im telefonischen Kontakt mit Patienten und Geschäftspartnern zu kennen und zu beherrschen
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Termine: 8. März 2017 (Ärztehaus Münster), 3. Mai 2017 (Ärztehaus Dortmund),
12. Juli 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Marion Creß, Kommunikationstrainerin
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Der gute Weg durch die Ausbildung zur MFA (für Auszubildende im 1. Lehrjahr)
Das Seminar für Auszubildende im 1.
Lehrjahr vermittelt Wissen über das
eigene Auftreten — sicher wirken durch
Kompetenz, Freundlichkeit und Stilsicherheit; gutes Benehmen und höflicher
Umgang in der Arztpraxis; Kleidung,
Manieren und Distanz/Nähe sowie
Grundkenntnisse zu Kommunikationssituationen im Berufsleben.
Termin: 3. Mai 2017, Ärztehaus Münster
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Rhetorik und Führung
Im Praxisalltag ergeben sich viele Gesprächssituationen, in denen eine flexible Sprecherpersönlichkeit, die sich auf
der Grundlage von Respekt, Verständnis
und Entscheidungsstärke auf den Gesprächspartner einstellen kann, gefragt
ist. Hinzu kommen noch rhetorische
Verpflichtungen im gesellschaftlichen
Umfeld. Wie gelingt eine professionelle
und authentische Selbstdarstellung?
Welche Erstsignale sollen besonders
herausgearbeitet werden? Arbeitsschwerpunkte dieses Workshops sind:
Rhetorische Beurteilungskriterien (Optik/
Akustik/Sprache), Eigen- und Fremdwahrnehmung in der Führungskommunikation, Impression Management: Erstsignale,
Beziehungsaufbau, Entscheidungsstärke,
Praxistipps: Anmoderationen, Kurzstatements, Gesellschaftsreden.
Termin: 15. März 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und
Managementtrainer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Praxiswertermittlung und
-bewertung
Das Seminar geht auf die verschiedenen
Anlässe einer Praxisbewertung ein und
zeigt die unterschiedlichen Bewertungsmethoden. Anlässe sind zum Beispiel die
Gründung einer Gemeinschaftspraxis,
die Kreditprolongation, Basel II oder der
Praxisverkauf. Die steuerlichen Vergünstigungen werden ausführlich besprochen. Die finanziellen Auswirkungen und
die Integration des Praxiswertes als Teil
des Gesamtvermögens sind ebenfalls
Bestandteil des Seminars.
Termin: 29. März 2017 (Ärztehaus
Münster), 21. Juni 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15.30 bis 19 Uhr
Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter,
Diplom- Volkswirt, Michael Feldkämper,
Steuerberater/Rechtsbeistand, Moritz
Feldkämper, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Zielorientiertes Verhandeln
Ob beruflich oder privat — „Verhandeln
Sie stets so, dass Ihr Verhandlungspartner sein Gesicht wahrt!“ Diese Maxime
gewinnt insbesondere bei der Übernahme ärztlicher Praxen an Bedeutung. Der
Workshop stellt eine Checkliste für die
rhetorische Vorbereitung von Übernahmeverhandlungen vor, gibt Hinweise zur
Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeitsstruktur (als Verhandler) und erarbeitet Argumentationskataloge zur strategischen Ausrichtung berufsspezifischer Verhandlungssituationen.
Termin: in Vorbereitung
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und
Managementtrainer
Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Führungszirkel
Im Führungszirkel wird mit einer fachlich
erfahrenen Moderation an führungsrelevanten Themen im kollegialen Austausch
gearbeitet. In der Veranstaltung treffen
sich Teamleitungen, Praxismanager und
Praxisverantwortliche außerhalb der
Arztpraxis zu relevanten Führungsfragen und praxistauglichen Empfehlungen.
Termin: 5. April 2017 (Ärztehaus Dortmund)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
Unzufriedene Patienten — was
tun? Rhetorisches Deeskalationstraining für MFA
Erwartungen und Wünsche von Patienten scheinen manchmal ins Uferlose zu
gehen. In dem Seminar erhalten die
Teilnehmer/Innen zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie eskalierende und
bedrängende Gespräche und Angriffe
durch geschickte und situationsangemessene Anwendung von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen oder
minimieren können.
Termine: 8. März 2017 (Bezirksstelle
Minden), 24. Mai 2017 (Bezirksstelle
Detmold), 28. Juni 2017 (Ärztehaus
Münster)
Zeit: 15 bis 19 Uhr
Dozentin: Juliane Feldner,
(Personaltrainerin/Psychologin)
Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar
2.2017
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15
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.aekwl.de/katalog oder www.kvwl.de (Rubriken Mitglieder & Termine) Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: www.aekwl.de/
app um sich zu Veranstaltungen anzumelden.
Borkum 2017
Fort- und Weiterbildungswoche
der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL in der Zeit vom 29. April bis 7. Mai 2017. Nähere
Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern, finden Sie
unter www.aekwl.de/borkum bzw. www.aekwl.de/anforderung
Auskunft: 0251 / 9 29 22 04, E-Mail: [email protected]
Datum
vormittags
nachmittags
Sonntag,
30. April 2017
Montag,
1. Mai 2017
Donnerstag,
4. Mai 2017
Update
Kopf- und Gesichtsschmerzen
Prof. Ch. Maier,
Prof. M. Tegenthoff, Bochum
Update
Kardiologie
(DMP)
Prof. C. Stellbrink, Bielefeld
Update
Gastroenterologie
Prof. I. Flenker,
Sprockhövel
Update
Dermatologie
Prof. E. Stockfleth, Bochum
Update
Suchtmedizin
W. Terhaar, Münster
Update
Infektionskrankheiten
Dr. A. Bunte, Köln
Update
Pneumologie
(DMP)
PD Dr. G. Nilius,
Hagen
Update
Telemedizin/
Telematik
Dr. Dr. H-J. Bickmann, Siegen
Update
Phlebologie
Prof. A. Mumme,
Prof. M. Stücker,
Bochum
Die Arbeit von
Ärzte ohne Grenzen als Spannungsfeld zwischen Motivation,
Freude, Angst und
Verzweiflung
Dr. V. Westerbarkey, Berlin
Refresherkurse
• Chirotherapie
• Hautkrebsscreening
• Sonographie
(Strukturierte) Curriculare Fortbildungen
• Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
• Geriatrische Grundversorgung
• Gesundheitsförderung und Prävention
• Psychosen-Psychotherapie
• Psychosomatische Grundversorgung
• Psychotraumatologie
• Psychotherapie der Traumafolgestörungen
• Transkulturelle Medizin
Fortbildungsseminare/Fortbildungskurse
• Abrechnung nach dem aktualisierten
EBM
|
Mittwoch,
3. Mai 2017
Update
DMP Diabetes
Dr. W.-A. Dryden, Dortmund
Abendvorträge
16
Dienstag,
2. Mai 2017
2.2017
Freitag,
5. Mai 2017
Risiko- und
Stressmanagement
Dr. J. A. Gehle,
Dr. M. Weniger,
Gelsenkirchen
Das berufsständische Versorgungswerk der
Ärzteschaft
L. Horstick, Ch.
Koopmann,
Münster,
Moderation:
Prof. I. Flenker,
Münster
• Demenzerkrankungen
• Der Leistenschmerz
• Diabetes und Haut
• Die kleine Chirurgie im ärztlichen Alltag
— Modul I
• Techniken des Gewebe– und Wundverschlusses — die kosmetisch ansprechende
Naht — Modul II
• EKG-Seminar – Interaktives EKG-Quiz
• Elektroenzephalographie (EEG)
• Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
• Interaktives Fallseminar: Schmerztherapie — Welches Schmerzmittel für welchen
Patienten?
• Klinische Tests an Knochen, Gelenken,
Muskeln und Nerven
• Lungenfunktion
• Manuelle Untersuchungsmethoden und
nicht-invasive Diagnostik bei Patienten mit
Rückenschmerz
• Mediensucht
• Motivierende Gesprächsführung
• Nahrungsmittelallergien
• Naturheilkundliche Therapiekonzepte
bei chronischen Erkrankungen
• Neurographie/Myographie
• Praktischer Taping-Kurs
• Proktologie für die Praxis
• Psychische Störungen bei Menschen
mit geistiger Behinderung
• Psychotherapie unter speziellen Gender-Gesichtspunkten
• Umgang mit gynäkologischen Problemen
in der Hausarztpraxis
Forum Arzt und Gesundheit
• Kommunikation in stressintensiven Kontexten
• Stressbewältigung durch Achtsamkeit
• Yoga-Praxisworkshop
Notfalltraining
• Notfälle in der Praxis — Notfallmedizinische Grundlagen — Reanimationsübungen
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Vorsitzender:
Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Münster
Ressortleitung: Elisabeth Borg
Geschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster
Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49
E-Mail: [email protected] • Internet: www.aekwl.de
Akademie-Service- und EVA-Hotline: 0251 – 9 29 22 04
Anfragen & Informationen, Informationsmaterial,
Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft
• Notfälle in der Praxis — Erweiterte Maßnahmen der Cardiopulmonalen Reanimation
• Kindliche Notfälle
• Fit für den Notfall — Wissenswertes für
den ärztlichen Notfalldienst
• Radiologie/Notfallradiologie
KVWL-Seminare
• KV aktuell — Betriebswirtschaftliche
Beratung im Rahmen der Niederlassung
• KV aktuell — Arznei- und Heilmittel
• KV aktuell — IT in der Arztpraxis
• KV aktuell — Serviceangebote der KVWL
• KV aktuell — Niederlassungsseminar
• KV aktuell — Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und Abrechnung
genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen
• Moderatorentag für QZ-Moderatoren
Indikationsbezogene Fortbildungskurse
Psychotherapie — verhaltenstherapeutisch
• Chronische Depressionen mit Blick auf
CBASP
Psychotherapie — tiefenpsychologisch
fundiert
• Psychodynamische Gruppenpsychotherapie
Ultraschall-Fortbildungskurse
DEGUM-Aufbau-Modul
Darmsonographie
Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom (DEGUM zertifiziert)
Termin: Freitag, 29. September 2017
Ort: Witten/Hattingen
Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke,
Frankfurt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten,
Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen
Teilnahmegebühr: 299 bis 345 Euro
Zertifiziert: 9 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Sonographie der Säuglingshüfte
nach Graf — Grundlagen und Update 2017
Entsprechend der QS-Vereinbarung
Säuglingshüfte vom 01.04.2012 nach §
135 Abs. 2 SGB V (Anlage V zur Ultraschall-Vereinbarung)
Termin: Samstag, 10. Juni 2017
Ort: Herne
Leitung: Dr. med. H. D. Matthiessen,
Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne
Teilnahmegebühr: 290 bis 335 Euro
Zertifiziert: 12 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14
Kurse/Seminare/Workshops
Spezialisierungsqualifikationen
KPQM — KV-Praxis-Qualitätsmanagement
Für Medizinische Fachangestellte
und Angehörige anderer
Medizinischer Fachberufe
Schulung zum Qualitätsmanagement
Termine: jeweils Samstag, 25. Februar,
25. März, 10. Juni, 8. Juli, 14. Oktober, 18.
November 2017
Orte: Münster (25. Februar, 25. März, 18.
November), Dortmund (10. Juni, 8. Juli,
14. Oktober)
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B.
Schubert MBA, Bottrop, E. Göckeler-Leopold, Geseke, Dr. phil. H.-J. Eberhard,
Gütersloh, Dr. med. M.-P. Rodewyk, Dortmund
Teilnehmergebühr: 375 bis 435 Euro
Zertifiziert: 11 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Qualifikation zum Moderator von
Qualitätszirkeln nach SGB V
Termine: jeweils Samstag, 18. März oder
10. Juni oder 16. September oder 25.
November 2017
Orte: Dortmund (18. März, 16. September), Münster (10. Juni, 25. November)
Leitung: Dr. med. M. Bolay, Münster
Teilnehmergebühr: 399 bis 459 Euro
Zertifiziert: 12 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09
Notfallmedizin
Notfälle in der Praxis —
Caediopulmonale Reanimation
Termine: Mittwoch, 22. März, 26. April,
21. Juni, 27. September 2017
Orte: Herne (22. März), Gütersloh (26.
April) Bochum (21. Juni), Münster (27.
September)
Leitung: Dr. med. A. Röper, Gütersloh,
PD Dr. med. C. Hanefeld, Bochum, Dr.
med. C. Kloppe, Bochum, Dr. med. Th.
Reimer, Bochum, M. Breyer, Münster
Teilnehmergebühr: 135 bis 160 Euro
Zertifiziert: 6 Punkte
Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 38
EVA – Spezialisierungsqualifikation
für MFA in hausärztlichen Praxen
(max. 271 UE) EVA
EVA-NP – Spezialisierungsqualifikationfür MFA in neurologischen/psychiatrischen und nervenärztlichen Praxen
(max. 220 UE) EVA-NP
EVA-O – Spezialisierungsqualifikation
für MFA in ophthalmologischen Praxen
(max. 228 UE) EVA-0
Ambulante Versorgung älterer
Menschen (60 UE) MODUL EVA
Ambulantes Operieren (60 UE)
MODUL
Augenheilkundlich-technische Assistenz
(120 UE) MODUL EVA-0
Ambulantes Operieren in der
Augenheilkunde (120 UE) MODUL
Versorgungsassistenz Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (CED)
(120 UE) MODUL
Elektronische Praxiskommunikation und
Telematik (80 UE) MODUL EVA EVA-O
Ernährungsmedizin (120 UE)
Onkologie (120 UE)
MODUL
MODUL
EVA
EVA
Patientenbegleitung und Koordination
(Casemanagement) (40 UE)
MODUL
EVA
EVA-NP
EVA-0
Prävention im Kindes- und Jugendalter
(84 UE) MODUL
Suchtmedizinische Versorgung (60 UE)
MODUL
Auskunft: 0251 / 9 29 22 07
2.2017
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17
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Wundmanagement: Effektive Entlastung durch geschulte MFA
Eine angemessene Versorgung von
Menschen mit chronischen Wunden
ist besonders wichtig, damit Betroffene an Lebensqualität gewinnen,
chronische Wunden zur Abheilung
gebracht und Rezidiv- und Amputationsraten gesenkt werden können.
In der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) wird
mit Blick auf die Versorgung von
Patienten mit Wunden nur in geringem Maße Wissen über verschiedene
Wundarten, über Prozesse der Wundheilung, über Verläufe insbesondere
von chronischen Wunden und deren
Therapie vermittelt, obschon die
Versorgung dieser Patienten eine
hohe Relevanz im Alltag vieler niedergelassener Ärzte hat.
Es gilt, Unter-, Fehl- und Überversorgung durch einen sinnvollen und
zielgerichteten Einsatz von vorhandenen Ressourcen zu vermeiden.
Mit diesem Fortbildungscurriculum,
das sich fachübergreifend an MFA
und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe richtet, sollen MFA
leitlinienkonformes Wissen und
praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen, um Ärzte in der
Versorgung von Patienten mit Wunden kompetent und effizient zu entlasten.
Ziel der curriculären Fortbildung ist
eine qualitativ anspruchsvolle und
hochwertige Unterstützung von
Ärzten in der angemessenen Versorgung von Menschen mit Wunden.
Den Teilnehmern werden mit diesem
Curriculum Handlungskompetenzen
und Fertigkeiten zur Arztentlastung und damit zur Übernahme von
delegationsfähigen Leistungen im
Bereich der Wundversorgung vermittelt.
Zum Hintergrund: Bei den Medizinischen Fachangestellten, insbesondere bei denjenigen, die die
Ausbildung zur „Entlastenden Versorgungsassistenz“ (EVA) durchlaufen, zeichnet sich zunehmend ein
Bedarf an aufbauenden bzw. vertiefenden Fortbildungsinhalten im
Bereich Wundmanagement ab.
Dieser erhöhten Nachfrage möchte die Akademie für medizinische
Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
mit dem Blended-Learning-Angebot
„Assistenz Wundmanagement“ entsprechen.
IM ÜBERBLICK
Curriculare Fortbildung gemäß Curriculum der Ärztekammer
Westfalen-Lippe „Assistenz Wundmanagement“ (40 UE)
Blended-Learning-Angebot für Medizinische Fachangestellte
und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe
Termin:
Telelernphase (10 UE): 3. Juli 2017 bis
9. September 2017
1. Präsenz-Termin (10 UE): Samstag, 9.
September 2017, 9 bis 18 Uhr
2. Präsenz-Termin (10 UE): Samstag, 16. September 2017, 9 bis 18 Uhr
Ort: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund
Leitung: Dr. med. Hendrik Altenkämper, Plettenberg, Dr. med. Michael
Anders-Hoepgen, Dortmund, Dr. med. Manfred Diensberg, Wetter, Dr.
med. Eugen Engels, Eslohe, Dr. med. Michael Klock, Siegen
Kosten: 650 Euro für Mitglieder, 710 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Kristina Balmann, Tel.: 0251 / 9 29 22 20
Internet: www.aekwl.de/katalog
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2.2017
Notfälle in der Praxis —
Cardiopulmonale Reanimation
für Ärzte, Zahnärzte,
Arztpraxen im Team,
Kliniker ohne Notfallroutine,
MFA und Angehörige anderer
Medizinischer Fachberufe
an den Standorten:
Bochum, Gütersloh, Herne,
Münster
Auskunft:
Nina Wortmann,
Tel.: 0251 / 9 29 22 38
SEMINARE UND FORTBILDUNGEN
Gesundheitsförderung und Prävention: Ein Überblick
Das Präventionsgesetz stärkt die
Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den
Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen.
Das Gesetz setzt auf die zielgerichtete
Zusammenarbeit der Akteure in der
Prävention und Gesundheitsförderung.
Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die
Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt
werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen
und Risikofaktoren für das Entstehen
von Krankheiten gelegt werden. Ärzte
erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und so zum
Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen.
IM ÜBERBLICK
Verkehrsmedizinische
Begutachtung
Curriculare Fortbildung
für Fachärzte / Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Curriculum der Bundesärztekammer
Termin:
April/Mai 2017
Ort: Ärztehaus, Gartenstr. 210214, 48147 Münster
Leitung: Dr. med. Ulrich Dockweiler, Bad Salzuflen
Auskunft: Burkhard Brautmeier,
Tel.: 0251 / 9 29 22 07
Internet:
www.aekwl.de/katalog
IM ÜBERBLICK
Gesundheitsförderung und Prävention
Strukturierte curriculare Fortbildung gem. Curriculum der BÄK
zur Erlangung der ankündigungsfähigen Qualifikation
Termin: Donnerstag bis Samstag, 4. bis 6. Mai 2017
Ort: Kulturinsel, Restaurant 1. Etage, Borkum (im Rahmen
der 71. Fort- und Weiterbildungswoche
Leitung: Hendrike Frei (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin,
Dortmund), Dr. med. Martin Junker (Facharzt für Allgemeinmedizin,
Olpe)
Kosten: 785 Euro für Mitglieder, 865 Euro für Nichtmitglieder
Auskunft: Melanie Dietrich, Tel.: 0251 / 9 29 22 01
Internet: www.aekwl.de/borkum
Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit insgesamt 24 Punkten (Kategorie: H) anrechenbar.
Verkehrsmedizinische Begutachtung
In der Verkehrsmedizin wird die
ärztliche Kompetenz aus nahezu
allen Disziplinen zum individuellen Nutzen der Verkehrsteilnehmer
und allgemein zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit
eingebracht.
Die verkehrsmedizinische Tätigkeit
fordert die Ärzte in Diagnostik und
Therapie, Beratung und Aufklärung,
Begutachtung und Forschung.
Im Fokus steht dabei neben der
Fahrsicherheit die Fahreignung,
die jeweils durch Krankheiten und/
oder medikamentöse Therapie eingeschränkt sein können. Ziel der
curricularen Fortbildung ist die
Steigerung verkehrsmedizinischer
Kompetenz bei Ärzten, damit sie
einerseits die Patienten verantwortungsvoll in Krankheit und Alter im
Hinblick auf die Mobilität begleiten
und andererseits qualitativ hochstehende Gutachten im Rahmen
der gesamtgesellschaftlichen Ansprüche erstatten können. Im Rahmen des Behandlungsvertrags sind
Ärzte verpflichtet, ihre Patienten
zu beraten und aufzuklären, wenn
Fahrsicherheit oder Fahreignung
gefährdet sind. Die Module I und
II des Curriculums sollen Ärzte auf
der Basis grundlegender Kenntnisse
in die Lage versetzen, Patienten in
rechtlicher und fachlicher Hinsicht
verkehrsmedizinisch aufzuklären
und zu beraten. Die gutachterliche
Tätigkeit in diesem Bereich hat dagegen die Aufgabe, der Fahrerlaubnisbehörde im Gutachten die Informationen zur Verfügung zu stellen,
die sie braucht, um über die Fahreignung zu entscheiden.
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Von Praxisübernahme über
Kooperationen bis hin zu
medizinischen Geräten:
www.kv-börse.de