VG-KURIER 37. Jahrgang Alteglofsheim, 1. März 2017 Nr.03 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim mit den Gemeinden Alteglofsheim und Pfakofen Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt, Passamt und Gewerbeamt Die Antragstellung für den elektronischen Personalausweis dauert ca. 25 Minuten, wir bitten deshalb um Terminvereinbarung. Um längere Wartezeiten während der Öffnungszeiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an. Dies ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag, Mittwoch von 7.00 bis 8.30 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Freitag Von 7.00 bis 8.30 Uhr Alteglofsheim Pfakofen ¿ Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr: 8.30-12.00 Uhr Do:14.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Terminvereinbarungen sind ab 7.00 Uhr möglich! Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.alteglofsheim.de – www.pfakofen.de HINWEIS auf die BEKANNTMACHUNG über die öffentliche AUSSCHREIBUNG zur Erweiterung der Grundschule Alteglofsheim Für die Erweiterung der Grundschule Bahnhofstraße 2, 93087 Alteglofsheim werden folgende Einzelgewerke ausgeschrieben: • Baumeisterarbeiten • Lüftungsinstallation • Zimmer- u. Holzbauarbeiten • Sanitärinstallation • Dachdeckungsarbeiten • Elektroinstallation • Klempnerarbeiten • Blitzschutzarbeiten • Heizungsinstallation • Aufzugsanlage Die Einreichungsfrist für die Angebote endet am Donnerstag, 23.03.2017. Nähere Informationen über den genauen Inhalt der Ausschreibung erhalten Sie auf der gemeindlichen Homepage unter http://www.alteglofsheim.de/aktuelles/Ausschreibungen oder in der Ausgabe des Bayerischen Staatsanzeigers vom 24.02.2017. Tel. 09453/931-16, Frau Scherer Stellenausschreibung Außerdem bitte beachten: Die Lieferzeit eines Personalausweises beträgt ca. 3 Wochen. Kommen Sie also frühzeitig zur Beantragung des Ausweises zum Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim. Zur Antragstellung brauchen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, dieses darf nicht älter als 3 Monate sein. Passfotos erhalten Sie auch am Automaten im Rathaus. Die Gemeinde Alteglofsheim sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Gemeindediener/in für ca. 10 Std. /Woche Die Beschäftigung kann auch durch 2 Personen à 5 Stunden jeweils im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (bisherige Tätigkeit, Lebenslauf) können bis 17.03.2017 an die VG Alteglofsheim, Bahnhofstraße 10, 93087 Alteglofsheim gerichtet werden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD. Weitere Auskunft erhalten Sie bei Frau Gmeinwieser, Tel.: 09453 / 931-15 Standesamtliche Nachrichten 15.01.2017 bis 14.02.2017 Alteglofsheim Pfakofen Eheschließungen 0 1 Geburten 5 1 Todesfälle 2 1 Inhalt: VG Alteglofsheim Gemeinde Alteglofsheim Gemeinde Pfakofen Seite 1, 7 - 8 Seite 2 - 5 Seite 5 - 6 Mitteilungen des Passamtes Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr: Wir möchten alle Jugendlichen, die im Jahr 2017 das 16. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahr 2001) auf die Ausweispflicht hinweisen. Im genannten Zeitraum, also kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres können die betroffenen Jugendlichen den Personalausweis selbst beantragen, d.h. die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist hier nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zur Antragstellung ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mit, dieses darf nicht älter also 3 Monate sein. Da die Antragstellung ca. 25 Minuten dauert, bitten wir um Terminvereinbarung! Vom Gemeinderat noch nicht genehmigter ENTWURF der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2017 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.01.2017 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.01.2017 wird genehmigt. (15:0) Herr Mahrer hat sich wegen Abwesenheit von der Sitzung der Stimme enthalten. 2 Bauangelegenheiten 2.1Bauvoranfragen keine Eingänge 2.2Bauanträge 2.2.1 Neubau eines Bürogebäudes mit darüberliegender Wohnung, Fl.Nr. 382/5, Brachweg 5 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Regensburger Straße“ vom 22.04.1996, letztmals geändert am 09.09.2009. Zu dem Bauantrag wurden Befreiungen bzgl. des Kniestocks beantragt, der auf max 1,25 m erhöht werden soll. Im Bebauungsplan ist ein Kniestock mit max. 1,00m festgesetzt. Befreiungen durch die Gemeinde können ausgesprochen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und sie unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar sind (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Die Nachbarsunterschriften wurden vollzählig eingeholt. Mit Vorbescheid vom 30.09.2016 werden Befreiungen bzgl. der Höhe des Kniestockes von 1,00 m auf 1,25 m, eine Überschreitung des Baufensters für die Garage in Richtung Osten, die Dachneigung von 38-42° auf 30°, sowie das Anteilsverhältnis von betriebszugehörigen Wohnen von ca. 50:50 statt ein Drittel zu zwei Drittel in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist ein erneutes Einvernehmen der Gemeinde. Beschluss: Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Errichtung eines Bürogebäudes mit einer darüberliegenden Wohnung auf der Flurnummer 382/5 der Gemarkung Altelgofsheim. Zu den vorstehenden Abweichungen wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. Art 63 Abs. 2 BayBO). (12:4) 3 Bauleitplanung Gemeinde Köfering; Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ortsmitte“ Die Gemeinde Köfering beabsichtigt, südwestlich des Kreuzungsbereichs Schulstraße/Kirchstraße ein Ortszentrum mit Dorfplatz zu entwickeln. Hierzu erfolgt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Ortsmitte“. Als Nutzung sind eine Einfachturnhalle mit Sportplatz und Parkplatz nördlich der Schulstraße, der Neubau eines Gebäudes in E + 2 Bauweise, der Bau einer eingeschossigen Aussegnungshalle westlich der Kirche und die Anlage von Parkplätzen im Bereich des neuen Rathauses und der Aussegnungshalle geplant. Beschluss: Der Gemeinderat Alteglofsheim hat Kenntnis vom Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ortsmitte“ der Gemeinde Köfering. Einwendungen werden nicht erhoben, da Belange der Gemeinde Alteglofsheim nicht berührt werden. (16:0) 4 Antrag auf Übernahme des Betriebskostendefitzits des Kindergartens St. Laurentius Alteglofsheim für die Kindergartenjahre 2010/11 bis 2014/15 Mit Schreiben vom 20. November 2016 übermittelt Herr Pfarrer Kienberger die Unterlagen zur Abrechnung der Kindergartenjahre 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015. Von Seiten der Kirchenverwaltung wurde folgendes Ergebnis zur Abrechnung vorgelegt: Die Gemeinde hat sich mit Beschluss vom 30.08.1984 bzw. 05.03.1992 verpflichtet, 80 % eines Haushaltsdefizits zu übernehmen. Der Defizitanteil würde sich somit auf 10.527,69 Euro belaufen. Es muss jedoch der Überschussanteil aus dem Jahr 2009/2010 in Höhe von 1.884,49 Euro abgezogen werden. Deshalb entsteht ein Defizit in Höhe von 8.643,20 Euro. Beschluss: Der Gemeinderat Alteglofsheim befürwortet den Antrag des Kath. Pfarramtes Alteglofsheim und übernimmt 80 % des Betriebskostendefizits aus 13.159,58 Euro für die Kindergartenjahre 2010/2011 bis 2014/2015 abzgl. des Überschussanteils aus dem Jahr 2009/2010 in Höhe von 8.643,20 Euro. (16:0) 5 Wohnraumförderung in Bayern Unter Hinweis auf fehlende Sozialwohnungen spricht der Bürgermeister den Wohnungspakt Bayern an, der ein staatliches Sofortprogramm (Staat plant und baut), ein kommunales Förderprogramm (Gemeinde plant und baut) und eine staatliche Wohnraumförderung (Investoren planen und bauen) beinhaltet. Mit rund vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten 2,6 Mrd. Euro sollen bis 2019 bis zu 28.000 neue geförderte Wohnungen in Bayern geschaffen werden. Auch die Kommunen seien gefordert, so der Bürgermeister. Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten sei der Bau von Sozialwohnungen einzuplanen. Im Landkreis Regensburg seien derzeit 854 Sozialwohnungen registriert. 6 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 2010/2011: Gesamtausgaben: Gesamteinnahmen:./. Defizit 385.283,67 Euro 367.429,98 Euro 17.853,69 Euro 2011/2012: Gesamtausgaben: Gesamteinnahmen: ./. Überschuss 405.863,16 Euro 451.271,50 Euro 45.408,34 Euro 2012/2013: Gesamtausgaben: Gesamteinnahmen: ./. Defizit 7.1Termine: Haushaltssitzung 15.02.2017 Nächste Gemeinderatssitzung Donnerstag, 02.03.2017 451.313,75 Euro 437.600,82 Euro 13.712,93 Euro 7.2 2013/2014: Gesamtausgaben: Gesamteinnahmen: ./. Defizit 458.226,53 Euro 422.496,23 Euro 35.730,30 Euro Offene Ganztagsgrundschule Am 07.02.2017 wird der Bauzeitenplan für den Bau der offenen Ganztagsgrundschule festgelegt. Die Submission der Gewerke erfolgt am 23.03.2017. Der Baubeginn ist im April 2017, die Fertigstellung im Juli 2018 geplant. 2014/2015: Gesamtausgaben: Gesamteinnahmen: ./. Überschuss 676.540,31 Euro 685.269,31 Euro 8.729,00 Euro 7.3 Auf die Stallpflicht im Zusammenhang mit der Geflügelpest wird hingewiesen. Verendete Tiere sollen dem Landratsamt gemeldet werden. Insgesamt entsteht somit ein Defizit in Höhe 2 von 13.159,58 Euro. Ausgabe 03/2017 keine Bekanntmachungen 7 Verschiedenes 7.4 Der Schulungsraum des Feuerwehr- Gemeinde Alteglofsheim gerätehauses dient ab sofort als Schutzraum für den Waldkindergarten. 7.5 Nach mehreren Fristsetzungen soll die Abrechnung für die Kindertagesstätte „Koalanest“ bis spätestens 15. Februar 2017 vorgelegt sein. Wieskapelle sollte zur Erhaltung der Bäume besondere Sorgfalt an den Tag gelegt und eventuell ein anderer Weg als Zugang zur Wieskapelle ertüchtigt werden. 7.6 In einer gemeinsamen Verkehrsschau, bei der die Polizeiinspektion Neutraubling der Zweckverband Verkehrsüberwachung und die Gemeinde Alteglofsheim teilgenommen haben, wurden die Messpunkte für den fließenden und ruhenden Verkehr festgelegt. 7.7 Trotz Dauereinsatzes der Gemeindearbeiter im Zusammenhang mit dem Blitzeis am 31.01.2017 konnten nicht alle befahrenen Straßen vollständig vom Eis befreit werden. 7.8 Aus dem Gemeinderat 7.8.1Wieskapelle Bei der Instandsetzung des Weges zur Foto: Dr. Giegerich Bürgermeister Heidingsfelder und die beim Neujahrsempfang ausgezeichneten Bürger: Franz Vogl, Schützenmeister von Edelweiß 1878, Holly Zimmermann, Extremläuferin, Beate Nusser, Kirchenmusikerin, Petra Weickert vom Basarteam und Georg Treittinger, Ehrenobmann der Marianischen Männerkongregation. Wir begrüßen unsere neugeborenen Gemeindemitglieder: Die Kinder vom „Waldkindergarten“ besuchten Bürgermeister Heidingsfelder im Rathaus Alteglofsheim. Die Kolpingsfamilie informiert! Am Vortag der letzten Kleider- und Altpapiersammlung der Kolpingsfamilie (Samstag, 21. Oktober 2016) kam es zu versuchten Diebstählen der bereitgestellten Kleidersäcke. In einem Fall konnte der Diebstahl gerade noch verhindert werden! Stellen Sie bitte Ihre Kleidersäcke erst am Sammeltag bereit! Bei vorgenannten Beobachtungen notieren Sie bitte das Kennzeichen, bzw. verständigen Sie sofort die Polizei. Für ein wachsames Auge dankt Ihnen die Kolpingsfamilie Altkleider und Papiersammlung der Kolpingfamilie Alteglofsheim Samstag, 1. April 2017 ab 08:00 Uhr Wir sammeln am „Samstag, 1. April 2017“ gut erhaltene Altkleider (auch Schuhe) und Altpapier (Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge,Telefonbücher, Werbebeilagen). Elena Schwürzenbeck Januar 2017 Jona Morales Schicker Januar 2017 Luisa Marie Schmid Januar 2017 Lena Arlt Februar 2017 Schulanmeldung an der Grundschule 3 Die diesjährige Schuleinschreibung findet am Dienstag, 04.04.2017 von 13.30 - 17.30 Uhr Uhr im Gebäude der Grundschule Alteglofsheim, Bahnhofstr. 2 statt. Es werden persönliche Termine vergeben. Schulpflichtig werden Kinder, die spätestens am 30. September 2011 geboren sind. • Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt wurden. • Schulaufnahme auf Antrag: Erziehungsberechtigte können ihr Kind zum Schulbesuch zum Schuljahr 2016/17 anmelden, wenn es zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2011 geboren ist, und zu erwarten ist, dass es im Unterricht aktiv mitwirken kann. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin. Sie kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen (z. B. durch den Schularzt). • Bei Kindern, die nach dem 31.12.2011 geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung. Voraussetzung: Körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes, die einen erfolgreichen Unterrichtsbesuch erwarten lässt. • Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer privaten Volksschule angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn das Kind aufgrund eines Gastschulverhältnisses zu Schulbeginn eine andere Schule besuchen wird oder wenn eine Zurückstellung in Frage kommen sollte. Die Entscheidung wird auf dem Anmeldeblatt vermerkt. Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich mit dem Kind am Tag der Schulanmeldung. Bitte Stammbuch oder Geburtsurkunde, Taufbescheinigung sowie die Bestätigung der Einschulungsuntersuchung (durchgeführt vom Gesundheitsamt in der Regel im Kindergarten) Packen Sie die Altkleider/Schuhe zum Schutz vor Nässe in Plastiksäcke. Das Altpapier bitte in handliche Bündel bzw. in Kartons verpacken. (nicht zu schwer machen!!!) Sammelware bitte ab 08:00 Uhr bereit stellen. Säcke für Altkleider liegen in verschiedenen örtlichen Geschäften aus. Die Wiederverwertung von Altkleidern/ Altpapier ist aktiver Umweltschutz Das Sammelergebnis kommt in voller Höhe gemeinnützigen Zwecken zu Gute. Herzlichen Dank Kolpingfamilie Altgelofsheim Frühjahrsbasar in Alteglofsheim Sonntag 12. März 2017 13.30 - 15.30 Uhr Mittelschule Alteglofsheim Haben sie etwas anzubieten? Sommermode für Kids und Teens, Spielzeug, Babyausstattung, Umstandsmode etc. Rufen Sie bitte eine dieser Telefonnummern an! Sie erhalten dann alle nötigen Infos (Nummernvergabe, Anlieferung etc.): Frau Lehner 09453/9845 Frau Ziegler 09453/93740 Frau Eggers 09453/310117 Kaffee und Kuchen - auch zum Mitnehmen Veranstalter: Basarteam Alteglofsheim (Petra Weickert, Tel. 09453/93766) Alle Infos unter www. kinderbasar-alteglofsheim.de Gemeinde Alteglofsheim3 Ausgabe 03/2017 Terminkalender Alteglofsheim Mrz. KF Kreuzweg 01.03.04.03. 04:00 TSV: Ski & Sporttreff 4-Tages-Fahrt ins Grödnertal (Italien) 01.03. 16:00 Pfarrei Alt. Schülergottesdienst mit Aschenauflegung 03.03. 19:00 KDFB Weltgebetstag 04.03. 19:30 SchV Jahreshauptversammlung 05.03. 10:00 CSU Klartext zur Fastenzeit im FGZ 05.03. 15:00 MA Musikhistorische Schlossführung 06.03. 14:00 FW/Gleichb. Gesellschaftsnachmittag im Gasthaus Schwamm 06.03. 19.00 Kiga Elternabend für das erlebnispädagogische Projekt: „Höhlenforscher unterwegs im Altmühltal“ - für alle Eltern der Vorschulkinder 07.03. 14.3016.30 Ev. KG Neutr. Nachmittag für Junggebliebene 07.03. 18:30 FFW MÜ Aktive (GH) 07.03. 14.03. 21.03. 28.03. 18:4019:40 TSV: Allgemein TSV-Familien-Schwimmabend im Hallenbad Alteglofsheim. Jeden Dienstag (10.01. - 04.04), jeweils von 18:40 bis 19:40 Uhr. Kinder bis 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Eintritt nur für Mitglieder des TSV: Kinder: 1,50€, Erwachsene: 2,-€, Familien: 5,-€ 08.03. 10:00 KF 350. Mittwochswanderung 08.03. 18:00 FFW Jugendübung (GH) 09.03. 18:30 FFW SG IUK-Übung (GH) 10.03. 18:00 KF Bayerisch Kochen mit Christine (Maultaschen, Fingernudeln & Co) Kostenbeitrag 5 € ; Anmeldung notwendig bei Christine Ernst (09453-9497 ab 16 Uhr) 10.03. 19:30 OGV Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen und Ehrungen 11.03. 10:00 FFW Probealarm FME 11.03. 19:30 KRV Jahreshauptversammlung in der Spreiz‘n 12.03. 11.00 Ev. KG Neutr. Gottesdienst 12.03. 18:00 FFW Generalversammlung (Spreitz‘n) 14.03. 19.00 BILWuA Mitgliederversammlung, Schwamm, Alteglofsheim 16.03. 20:00 BN Monatsversammlung 17.03. 18:30 FFW Freitagsübung (GH) 17.03. 19:00 TSV: Gesamt Delegiertenversammlung 18.03. 10:0011:30 BN Fahrradbasar an der Wertstoffbörse 18.03. 18:30 JagdG Jahreshauptversammlung mit Jagdessen 19.03. 19:00 KF Kreuzwegandacht 20.03. 19:30 SPD Mitgliederversammlung 21.03. 18:30 FFW Ü40 - Übung (GH) 22.03. 10:00 KF Mittwochswanderung 22.03. 19:00 CSU „Sicher in den eigenen vier Wänden“ - Informationsveranstaltung mit der Kriminalpolizei zum Schutz vor Einbrechern, Café Leo 25.03. 18:00 KF Mitgliederversammlung mit Neuwahlen 27.03. 09.00 Kiga Gartenaktion - Alle Helfer sind herzlich willkommen 28.03. 19:00 WKiGa Beirat 31.03. 19:00 TSV: Stocksport 4 Elt. WELLNESSNACHT im Fitness- und Gesundheitszentrum Alteglofsheim Ein erholsamer Abend von 18.00 bis 23.00 Uhr nur für Frauen! Termine: 11. März „ Frühlingserwachen “ Inklusive Willkommensdrink Entspannende Pilatesstunde Wellnessbuffet und Getränke Fußbad und Gesichtsmaske Ganzkörper-Peeling (zur Eigenanwendung) Aroma Saunagänge Viel Zeit für Dich und Deine Freundinnen Preis für TSV Mitglieder 35,- Euro, für Nichtmitglieder 40,- Euro Für 15,- Euro kannst Du Dir noch eine professionelle Rückenmassage (30 Minuten) gönnen! Anmeldung bei Katrin Wagenfeld [email protected] oder 09453/997409 ¿ Öffnungszeiten und Termine Wertstoffhof Alteglofsheim: Mittwoch: 16.30 – 19.00 Uhr Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr Entsorgungstermine: (auch online unter www.entsorgungsdaten.de) MülltonnePapiertonne 01.03./15.03./29.03. 01.03./30.03. Umweltmobil: 01.03.2017, 08.00-12.00 Uhr Köfering, Wertstoffhof Gemeindebücherei in Alteglofsheim: Dienstag: Donnerstag: Sonntag: 16.30 bis 18.30 Uhr 17.30 bis 18.30 Uhr 10.00 bis 11.30 Uhr Nur für Notfälle! Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeit Vortrag über Wildkräuter Jahreshauptversammlung im Stockheim Ausgabe 03/2017 Abwasserbeseitigung:0170-3374228 Wasserversorgung:0160-7009642 0175-2231049 0175-5725782 Bei Gasgeruch im Gemeindebereich Alteglofsheim wenden Sie sich bitte an REWAG Störungsstelle Tel.: 0941-601-3444 Gemeinde Alteglofsheim Das Alteglofsheimer Bauerntheater am Samstag den 04. März 2017 um 19:30 Uhr beim Schwamm einladen und würde mich freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Tagesordnung TOP 1 Begrüßung durch den 1. Schützenmeister TOP 2 Totenehrung TOP 3 Bericht des 1. Schützenmeisters TOP 4 Bericht des Schriftführers TOP 4 Bericht der Sportleitung TOP 6 Bericht des Kassiers TOP 7 Bericht der Kassenprüfer (Entlastung der Vorstandschaft) TOP 8 Königsproklamation TOP 9 Festsetzung Mitgliedsbeitrag TOP 10 Neuwahlen (Bildung eines Wahlausschusses) TOP 11 Grußworte TOP 12 Verschiedenes Anträge sind bis spätestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Schützenmeister einzureichen. 1. Schützenmeister Franz Vogl Eine bayerische Komödie in 3 Akten von Peter Landstorfer Genehmigung der Niederschrift vom 13.12.2016 Der Gemeinderat Pfakofen hat gegen die Niederschrift vom 13.12.2016 keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen. (10:0) 2 Bauangelegenheiten Keine Eingänge Franz Staill erscheint zur Sitzung J331112, Italienisch Grundstufe 1, Beginn: 13.03.2017, 18:00 Uhr, (15 x) J525120, Naturseife selbst gesiedet, Beginn: 23.03.2017, 18:00 Uhr J526304, Tischdeko filzen Beginn: 30.03.2017, 18:00 Uhr Aufführungen im Gasthof „Zur Post“ in Köfering Samstag 25. März 2017 20.00 Uhr Sonntag 26. März 2017 19.00 Uhr Samstag 01. April 2017 20.00 Uhr Sonntag 02. April 2017 19.00 Uhr Samstag 08. April 2017 20.00 Uhr Sonntag 09. April 2017 19.00 Uhr Ostersonntag16. April 2017 19.00 Uhr Ostermontag 17. April 2017 19.00 Uhr Freitag 21. April 2017 20.00 Uhr Weitere Informationen finden Sie im Programmheft der VHS oder unter www.vhs-regensburg-land.de. Anmeldung bei der VHS -Geschäftsstelle Tel. 09401/52550 oder Mail [email protected] „Singen verleiht Flügel – auch Ihnen…!“ Herzliche Einladung zum Singen im Kirchenchor Der Kirchenchor der Pfarrei St. Laurentius Alteglofsheim ist eine muntere Gemeinschaft von etwa 20 Sängern unterschiedlicher Altersgruppen. Gesungen wird von jung bis halbjung, von traditionell bis modern, aber stets dynamisch und mit Humor! Die Probentermine sind montags in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 20.30 Uhr. Herzliche Einladung! Unser Gesang ist zwar nicht engelgleich, er verleiht jedoch Flügel. Probieren Sie es aus! Nähere Informationen gibt Ihnen unser Chorleiter Magnus Gaul unter der Rufnummer 09453/7099635 oder Herr Pfarrer Kienberger unter 09453/366 Und übrigens: Singen kann jeder, und auch Sie werden überrascht sein von dieser Motivation, die ansteckt und gute Laune verbreitet! Unsere nächsten Auftritte: 05.02.2017 Hl. Messe, Alteglofsheim 08.04.2017Vorabendmesse Palmsonntag 16.04.2017 Ostern, Messe v. W.A. Mozart 04.06.2017 Pfingstsonntag, Messe mit Bläsern 3 Gemeinderatssitzung vom 17.01.2017 1 Neues von der VHS für den Landkreis Regensburg „Die Bixlmadam“ Jahreshauptversammlung Ich darf Sie auf das Herzlichste zu unserer Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen S VH lädt ein zu dem Schwank Einladung zur 3.1 Bauleitplanung 1. Änderung Flächennutzungsplan; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Die Bürger– und 1. Fachstellenbeteiligung hat in der Zeit vom 27.08. bis 27.09.2016 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 08.11.2016 behandelt. Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Stellungnahmen in einen neuen Entwurf in der Fassung vom 17.01.2017 eingearbeitet. 19.03.2017 Hl. Messe, Alteglofsheim 14.04.2017Karfreitag 21.05.2017 Offenes Singen, Alteglofsheim 16.07.2017 Chorausflug Der neue Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig sind die Fachstellen ein zweites Mal zu beteiligen. Der Plan ist hierzu vom Gemeinderat zu billigen. Beschluss: Der Gemeinderat Pfakofen billigt den vom Ingenieurbüro Wöhrmann erarbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsund Landschaftsplanes vom 17.01.2017. Gleichzeitig wird dessen Auslegung beschlossen. (11:0) Gemeinde Alteglofsheim/Gemeinde Pfakofen5 Ausgabe 03/2017 3.2 Bebauungsplan „Am Rothbuckel“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Die Bürger- und 1. Fachstellenbeteiligung hat in der Zeit vom 27.08. bis 27.09.2016 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 08.11.2016 behandelt. Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Stellungnahmen in einen neuen Entwurf in der Fassung vom 17.01.2017 eingearbeitet. Das ursprünglich an der Süd-WestEcke geplante Regenrückhaltebecken soll nun an der Nord-West-Ecke des künftigen Mischgebietes verwirklicht werden. Das beauftragte Planungsbüro FLU hat die Ausgleichsflächen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung berechnet und in die Maßnahmen M 10, M 11 und M 12 des Projekts „bodenständig“ nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde eingearbeitet. Der neue Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig sind die Fachstellen ein zweites Mal zu beteiligen. Der Plan ist hierzu vom Gemeinderat zu billigen. Beschluss: Der Gemeinderat Pfakofen billigt den vom Ingenieurbüro Wöhrmann erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Rothbuckel“ in der Fassung vom 17.01.2017 einschließlich der vom FLU Planungsteam erarbeiteten Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Gleichzeitig wird dessen Auslegung beschlossen. Bei den textlichen Festsetzungen soll der Zusatz „eine Wasserdichte Wanne wird empfohlen“ hinzugefügt werden. (11:0) 3.3 1. Änderung Gewerbegebiet „An der Staatsstraße 2146“, Änderungsbeschluss und Billigung des Entwurfs Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.10.2015 die einfache Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Staatsstraße 2146“ gem. § 13 BauGB beschlossen. Anlass war die Änderung des Bezugspunktes von Urgelände auf Straßenoberkante. Mit der einfachen Änderung wurde das Ingenieurbüro Wöhrmann beauftragt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rothbuckel“ soll nun der nördliche Teil des wirksamen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Staatsstraße 2146“ künftig als Mischgebiet genutzt werden, um den Übergang zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet verträglich gestalten zu können. Außerdem wird dadurch dem Bedarf an kleineren in Mischgebieten zulässigen Gewerbebetrieben Rechnung getragen. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Staatsstraße 2146“ notwendig, allerdings nicht mehr im vereinfachten, sondern in einem normalen Regelverfahren. Das vereinfachte Verfahren kann dann in das Regelverfahren integriert werden. Zudem hat das Landratsamt Regensburg – Immissionsschutzabteilung – grundsätzliche Bedenken gegen den Bebauungsplan „Am Rothbuckel“ erhoben, die nur dann zurückgestellt werden können, wenn die Kontingente im südlich angrenzenden Gewerbegebiet geändert werden, z.B. durch die Ausweisung als Mischgebiet als Zwischenpuffer. Des Weiteren ist zur Entwässerung des Bebauungsplanes „Am Rothbuckel“ ein Regenrückhaltebecken notwendig, das an der Nord-West-Ecke des künftigen Mischgebietes verwirklicht werden soll. Gleichzeitig wird das Becken an der Süd-WestEcke im Bebauungsplan „Am Rothbuckel“ gestrichen. Das Ingenieurbüro Wöhrmann hat einen Änderungsentwurf hierzu erarbeitet. Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Wöhrmann mit der Änderung des Gewerbegebietes „An der Staatsstraße 2146“ und beschließt dessen Änderung. Die in der Sitzung vom 13.10.2015 beschlossene einfache Änderung hinsichtlich der Bezugspunkte wird in das reguläre Änderungsverfahren integriert. Die Entwurfsfassung vom 17.01.2017 wird gebilligt. (11:0) 4 Antrag OGV auf Zuschuss Herr Winter berichtet, dass der OGV ihn wegen eines Zuschusses für den Blumenschmuckwettbewerb angeschrieben hat. Hierbei erläutert Herr Winter, dass in den letzten Jahren ein Zuschuss von 200 Euro gewährt wurde. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einem Zuschuss von 200 Euro für den OGV zu. (11:0) 5 5.1 Verschiedenes Bypass Rogging Herr Winter informiert den Gemein- Terminkalender Pfakofen 6 derat, dass für den Bypass in Rogging keine Zuschüsse von Seiten der Fachstellen gewährt werden. Somit muss die Gemeinde für die gesamten Kosten aufkommen. Ein Kostenangebot wird derzeit erstellt. 5.2 Verteilung des Amtsblattes Zukünftig wird das Amtsblatt des Landkreises Regensburg nicht mehr an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Das Amtsblatt kann im Internet eingesehen werden. 5.3Erhöhung der Schlüsselzuweisung Außerdem informiert Herr Winter, dass die Schlüsselzuweisungen für die Gemeinde Pfakofen im Jahr 2017 um 40.000 Euro steigen. 5.4 Nachmittagsbetreuung Pfakofen Die Nachmittagsbetreuung für den Kinderhort soll durch die Gemeinde Pfakofen übernommen werden. Hierbei wird in Kürze ein Gespräch mit Frau Kaiser vom LRA stattfinden und besprochen, im welchen Umfang die Umbauarbeiten in der Gemeindekanzlei erfolgen sollen. Darüber hinaus erläutert Herr Winter, dass die Gemeinde die Verhandlungen mit zwei Trägern aufgenommen hat, welche die Nachmittagsbetreuung durchführen könnten. ¿ Öffnungszeiten und Termine Wertstoffhof Pfakofen: Mittwoch: 17.00 – 18.00 Uhr Freitag: 17.00 – 19.00 Uhr Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr Entsorgungstermine: (auch online unter www.entsorgungsdaten.de) MülltonnePapiertonne 01.03./15.03./29.03. 20.03. Bürgermeistersprechstunde in der Gemeindekanzlei Pfakofen Dienstag 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr Zu den o. g. Sprechzeiten ist es möglich in der Gemeindekanzlei anzurufen. Tel.: 09451-94 38 920 04.03. FFW Rogging Jahreshauptversammlung Gemeindebücherei in Alteglofsheim: 11.03. OGV Jahreshauptversammlung 12.03. VTV Monatsversammlung 17.03. VDK Stammtisch Dienstag: Donnerstag Sonntag: 18.03. FFW Pfakofen Jahreshauptversammlung 18.03. VTV Rama Dama Aktion Ausgabe 03/2017 16.30 bis 18.30 Uhr 17.30 bis 18.30 Uhr 10.00 bis 11.30 Uhr Wasserzweckverband Süd Störungsdienst: 09406-94100 Gemeinde Pfakofen „Urlaubszeit – Ausweiszeit“ Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit erinnern wir daran, dass Sie Ihre Reisepässe oder Personalausweise auf die Gültigkeit überprüfen sollten. Bitte beachten Sie, dass auch Kinder der Ausweispflicht unterliegen, wenn sie europäische Länder bereisen. Außerhalb der EU besteht meist Reisepasspflicht, diese Länder erkennen den Kinderreisepass nicht an. Fundsachen 10.11.2016 Fahrrad Raiffeisenbank, Landshuter Str. 02.12.2016 Schlüsselbund Schlosspark 24.01.2017 Handschuhe, pink Parkplatz Rathaus 06.02.2017 Handy, Samsung Köferinger Weg/Richtung B15 17.02.2017 Autoschlüssel „Skoda“ Köferinger Weg Die Personen, welche Gegenstände verloren haben, werden gebeten sich unter Glaubhaftmachung des Verlustes bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Fundbüro im Rathaus, Zi. 08. Tel.: 09453 / 931-19 Gerade vor der Urlaubszeit kann es zu Verzögerungen im Hinblick auf die Lieferung der neubestellten Reisepässe oder Personalausweise kommen. Die Lieferzeit dauert ca. 3 Wochen. Für Rückfragen und zur Terminvereinbarung steht Ihnen das Passamt der VG Alteglofsheim unter der Rufnummer 09453/93116 gerne zur Verfügung. Widerspruch gegen Datenübermittlungen Datenübermittlung an öffentliche-rechtliche Religionsgesellschaften (§42 Abs. 3 Satz 2 BMG) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln: 1. Vor – und Familienname, 2. Geburtsdatum und Geburtsort, 3.Geschlecht, 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaft 5. Derzeitige Anschriften 6. Auskunftssperren nach § 51 BMG sowie Sterbedatum. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Es gilt bis zu seinem Widerruf. von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegistern über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Personen oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Es gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk nach § 50 Abs. 2 BMG Widerspruch gegen die Datenübermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder bei Wahlen und Abstimmungen Ehejubiläen von Einwohnern, darf die MeldebeDie Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 BMG hörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern über: 1.Familienname 2.Vornamen 3.Doktorgrad 4. Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Nach § 50 Abs. 3 BMG Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen. Die Auskunft umfasst 1.Familienname 2.Vorname 3. Doktorgrad und 4. Derzeitige Anschrift. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Verwaltungsgemeinschaft7 Ausgabe 03/2017 Notdienstbereitschaft Apotheken März 1 Mi. Moritz, Neutraubling 2 Do. Schloss, Alteglofsheim Thurn-Und-Taxis, Donaustauf 3 Fr. Neue Apotheke, Neutraubling 4 Sa. Regenbogen, Obertraubling 5 So. Adler, Neutraubling 6 Mo. Globus, Neutraubling 7 Di. St.Michael, Köfering Sebastian, Tegernheim 8 Mi. Primus-Apotheke, Barbing 9 Do. AbisZ-Apotheke, Neutraubling 10 Fr. St.Georg, Obertraubling 11 Sa. Moritz, Neutraubling 12 So. Schloss, Alteglofsheim Thurn-Und-Taxis, Donaustauf 13 Mo. Neue Apotheke, Neutraubling 14 Di. Regenbogen, Obertraubling 15 Mi. Adler, Neutraubling 16 Do. Globus, Neutraubling 17 Fr. St.Michael, Köfering Sebastian, Tegernheim 18 Sa. Primus-Apotheke, Barbing 19 So. AbisZ-Apotheke, Neutraubling 20 Mo. St.Georg, Obertraubling 21 Di. Moritz, Neutraubling 22 Mi. Schloss, Alteglofsheim Thurn-Und-Taxis, Donaustauf 23 Do. Neue Apotheke, Neutraubling 24 Fr. Regenbogen, Obertraubling 25 Sa. Adler, Neutraubling 26 So. Globus, Neutraubling 27 Mo. St.Michael, Köfering Sebastian, Tegernheim 28 Di. Primus-Apotheke, Barbing 29 Mi. AbisZ-Apotheke, Neutraubling 30 Do. St.Georg, Obertraubling 31 Fr. Moritz, Neutraubling Für den Notfall: Polizei110 Feuerwehr/Rettungsleitstelle112 ärztl. Bereitschaftsdienst 116117 Giftnotruf Nürnberg 0911/3982451 Zahnärztlicher Notdienst im Universitätsklinikum: Tel. 09 41/9440 (Tag und Nacht) Weitere Auskünfte über den zahnärztlichen Notdienst unter 09 41 / 59204-41 Impressum: Herausgeber: VG Alteglofsheim Bahnhofstr.10, 93087 Alteglofsheim Tel.: 09453 / 931 - 0, Fax: 09 453 / 931 - 30 [email protected] Presserechtlich verantwortlich: Reinhold Winter Gemeinschaftsvorsitzender Verantwortliche Redakteurin: Monika Gmeinwieser Redaktionsschluss: 15. jeden Monats Gesamtherstellung: Offsetdruck Dieter Häusler, Alteglofsheim Tel.: 09453 / 99 63 96 Auflage: 2.035 Für den Inhalt von Einzelbeiträgen ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. 8 Neu im Broschürenständer der VG VHS – Programm Frühjahr/Sommer 2017 Neusath-Perschen/Oberpfälzer Freilandmuseum: Veranstaltungsprogramm 2017 Notfallmappen Der Landkreis Regensburg stellt den Gemeinden Notfallmappen mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. In dieser Mappe finden Sie auch wichtige Adressen und Telefonnummern sowie Vordrucke für persönliche Daten. Interessenten erhalten diese im Rathaus Alteglofsheim, Zimmer 12 im 1. Stock. Mikrozensus 2017 Auch 2017 wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt, bei dem ein Prozent der Bevölkerung befragt wird. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von zuverlässigen Interviewern/innen befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht. Die Interviewer/innen informieren die betroffenen Haushalte vorab schriftlich und weisen sich mit einem Ausweis des Landesamts aus. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem öffentlichen Aushang. Ausgabe 03/2017 Im Rathaus Neutraubling (Zimmer 12) findet am 04.04.2017 von 14:30 bis 15:30 Uhr wieder eine Caritas - Sprechstunde statt. Hausbesuche werden nach Vereinbarung durchgeführt. (Tel. 0941/5021-151) Hör- und Sprachtest für Kinder Beim Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedanstr. 1, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige Kinder vorzustellen. Die Beratung wird von Frau Tiemann-Rauscher, Lehrerin am Institut für Hörgeschädigte in Straubing, durchgeführt. Durch verschiedene Tests wird überprüft, ob das Kind richtig hört oder altersgemäß spricht. Bei Auffälligkeiten erhalten die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten. Der nächste Termin findet statt am: Donnerstag, den 30.03.2017 Die Beratung ist kostenlos! Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamt wird gebeten, Tel. 0941/4009-883 Verwaltungsgemeinschaft
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