VG Kurier März 2017 - Gemeinde Alteglofsheim

VG-KURIER
37. Jahrgang Alteglofsheim, 1. März 2017 Nr.03
Mitteilungen
der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim
mit den Gemeinden Alteglofsheim und Pfakofen
Terminvereinbarung
im Einwohnermeldeamt,
Passamt und Gewerbeamt
Die Antragstellung für den elektronischen
Personalausweis dauert ca. 25 Minuten, wir
bitten deshalb um Terminvereinbarung.
Um längere Wartezeiten während der Öffnungszeiten zu vermeiden, bieten wir Ihnen
eine Terminvereinbarung außerhalb der
Öffnungszeiten an.
Dies ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch
von 7.00 bis 8.30 Uhr
und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag
Von 7.00 bis 8.30 Uhr
Alteglofsheim
Pfakofen
¿
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr: 8.30-12.00 Uhr Do:14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Terminvereinbarungen sind ab 7.00 Uhr möglich!
Besuchen Sie uns auch im Internet unter:
www.alteglofsheim.de – www.pfakofen.de
HINWEIS auf die
BEKANNTMACHUNG über die öffentliche AUSSCHREIBUNG
zur Erweiterung der Grundschule Alteglofsheim
Für die Erweiterung der Grundschule Bahnhofstraße 2, 93087 Alteglofsheim werden folgende
Einzelgewerke ausgeschrieben:
•
Baumeisterarbeiten
•
Lüftungsinstallation
•
Zimmer- u. Holzbauarbeiten
•
Sanitärinstallation
•
Dachdeckungsarbeiten
•
Elektroinstallation
•
Klempnerarbeiten
•
Blitzschutzarbeiten
•
Heizungsinstallation
•
Aufzugsanlage
Die Einreichungsfrist für die Angebote endet am Donnerstag, 23.03.2017. Nähere Informationen über den genauen Inhalt der Ausschreibung erhalten Sie auf der
gemeindlichen Homepage unter http://www.alteglofsheim.de/aktuelles/Ausschreibungen oder
in der Ausgabe des Bayerischen Staatsanzeigers vom 24.02.2017.
Tel. 09453/931-16, Frau Scherer
Stellenausschreibung
Außerdem bitte beachten:
Die Lieferzeit eines Personalausweises
beträgt ca. 3 Wochen. Kommen Sie also
frühzeitig zur Beantragung des Ausweises
zum Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim. Zur Antragstellung brauchen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, dieses darf nicht älter
als 3 Monate sein. Passfotos erhalten Sie
auch am Automaten im Rathaus.
Die Gemeinde Alteglofsheim sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n
Gemeindediener/in für ca. 10 Std. /Woche
Die Beschäftigung kann auch durch 2 Personen à 5 Stunden jeweils im
Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erfolgen.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (bisherige Tätigkeit, Lebenslauf) können bis 17.03.2017 an die VG Alteglofsheim, Bahnhofstraße 10,
93087 Alteglofsheim gerichtet werden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 TVöD.
Weitere Auskunft erhalten Sie bei Frau Gmeinwieser, Tel.: 09453 / 931-15
Standesamtliche Nachrichten
15.01.2017 bis 14.02.2017
Alteglofsheim Pfakofen
Eheschließungen
0
1
Geburten
5
1
Todesfälle
2
1
Inhalt:
VG Alteglofsheim
Gemeinde Alteglofsheim
Gemeinde Pfakofen
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Seite 5 - 6
Mitteilungen des Passamtes
Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr:
Wir möchten alle Jugendlichen, die im
Jahr 2017 das 16. Lebensjahr vollenden
(Geburtsjahr 2001) auf die Ausweispflicht hinweisen.
Im genannten Zeitraum, also kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres können die betroffenen Jugendlichen den Personalausweis
selbst beantragen, d.h. die Unterschrift der
Erziehungsberechtigten ist hier nicht erforderlich.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mit, dieses
darf nicht älter also 3 Monate sein.
Da die Antragstellung ca. 25 Minuten dauert,
bitten wir um Terminvereinbarung!
Vom Gemeinderat noch nicht genehmigter ENTWURF der Niederschrift der
Gemeinderatssitzung vom 02.02.2017
1
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche
Sitzung vom 12.01.2017
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
vom 12.01.2017 wird genehmigt. (15:0)
Herr Mahrer hat sich wegen Abwesenheit
von der Sitzung der Stimme enthalten.
2
Bauangelegenheiten
2.1Bauvoranfragen
keine Eingänge
2.2Bauanträge
2.2.1 Neubau eines Bürogebäudes mit
darüberliegender Wohnung, Fl.Nr.
382/5, Brachweg 5
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
„Regensburger
Straße“
vom 22.04.1996, letztmals geändert am
09.09.2009.
Zu dem Bauantrag wurden Befreiungen bzgl.
des Kniestocks beantragt, der auf max 1,25
m erhöht werden soll. Im Bebauungsplan ist
ein Kniestock mit max. 1,00m festgesetzt.
Befreiungen durch die Gemeinde können
ausgesprochen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die
Abweichungen städtebaulich vertretbar sind
und sie unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar sind (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Die Nachbarsunterschriften wurden vollzählig eingeholt.
Mit Vorbescheid vom 30.09.2016 werden
Befreiungen bzgl. der Höhe des Kniestockes
von 1,00 m auf 1,25 m, eine Überschreitung
des Baufensters für die Garage in Richtung
Osten, die Dachneigung von 38-42° auf 30°,
sowie das Anteilsverhältnis von betriebszugehörigen Wohnen von ca. 50:50 statt ein
Drittel zu zwei Drittel in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist ein erneutes Einvernehmen
der Gemeinde.
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf
Errichtung eines Bürogebäudes mit einer
darüberliegenden Wohnung auf der Flurnummer 382/5 der Gemarkung Altelgofsheim. Zu den vorstehenden Abweichungen
wird eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes ausgesprochen (§ 31
Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. Art 63 Abs. 2 BayBO). (12:4)
3
Bauleitplanung Gemeinde
Köfering; Bebauungs- und
Grünordnungsplan „Ortsmitte“
Die Gemeinde Köfering beabsichtigt, südwestlich des Kreuzungsbereichs Schulstraße/Kirchstraße ein Ortszentrum mit Dorfplatz
zu entwickeln. Hierzu erfolgt die Aufstellung
des Bebauungs- und Grünordnungsplans
„Ortsmitte“.
Als Nutzung sind eine Einfachturnhalle
mit Sportplatz und Parkplatz nördlich der
Schulstraße, der Neubau eines Gebäudes in
E + 2 Bauweise, der Bau einer eingeschossigen Aussegnungshalle westlich der Kirche
und die Anlage von Parkplätzen im Bereich
des neuen Rathauses und der Aussegnungshalle geplant.
Beschluss:
Der Gemeinderat Alteglofsheim hat Kenntnis vom Bebauungs- und Grünordnungsplan
„Ortsmitte“ der Gemeinde Köfering. Einwendungen werden nicht erhoben, da Belange
der Gemeinde Alteglofsheim nicht berührt
werden. (16:0)
4
Antrag auf Übernahme des
Betriebskostendefitzits des
Kindergartens St. Laurentius Alteglofsheim für die
Kindergartenjahre 2010/11
bis 2014/15
Mit Schreiben vom 20. November 2016
übermittelt Herr Pfarrer Kienberger die Unterlagen zur Abrechnung der Kindergartenjahre 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013,
2013/2014 und 2014/2015.
Von Seiten der Kirchenverwaltung wurde folgendes Ergebnis zur Abrechnung vorgelegt:
Die Gemeinde hat sich mit Beschluss vom
30.08.1984 bzw. 05.03.1992 verpflichtet,
80 % eines Haushaltsdefizits zu übernehmen. Der Defizitanteil würde sich somit
auf 10.527,69 Euro belaufen. Es muss jedoch der Überschussanteil aus dem Jahr
2009/2010 in Höhe von 1.884,49 Euro abgezogen werden. Deshalb entsteht ein Defizit in
Höhe von 8.643,20 Euro.
Beschluss:
Der Gemeinderat Alteglofsheim befürwortet
den Antrag des Kath. Pfarramtes Alteglofsheim und übernimmt 80 % des Betriebskostendefizits aus 13.159,58 Euro für die
Kindergartenjahre 2010/2011 bis 2014/2015
abzgl. des Überschussanteils aus dem Jahr
2009/2010 in Höhe von 8.643,20 Euro.
(16:0)
5
Wohnraumförderung in
Bayern
Unter Hinweis auf fehlende Sozialwohnungen spricht der Bürgermeister den Wohnungspakt Bayern an, der ein staatliches
Sofortprogramm (Staat plant und baut), ein
kommunales Förderprogramm (Gemeinde
plant und baut) und eine staatliche Wohnraumförderung (Investoren planen und bauen) beinhaltet. Mit rund vom Freistaat Bayern
zur Verfügung gestellten 2,6 Mrd. Euro sollen bis 2019 bis zu 28.000 neue geförderte
Wohnungen in Bayern geschaffen werden.
Auch die Kommunen seien gefordert, so der
Bürgermeister. Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten sei der Bau von Sozialwohnungen einzuplanen. Im Landkreis Regensburg seien derzeit 854 Sozialwohnungen
registriert.
6
Bekanntmachung der in
nichtöffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse
2010/2011:
Gesamtausgaben:
Gesamteinnahmen:./.
Defizit
385.283,67 Euro
367.429,98 Euro
17.853,69 Euro
2011/2012:
Gesamtausgaben:
Gesamteinnahmen: ./.
Überschuss
405.863,16 Euro
451.271,50 Euro
45.408,34 Euro
2012/2013:
Gesamtausgaben:
Gesamteinnahmen: ./.
Defizit
7.1Termine:
Haushaltssitzung 15.02.2017
Nächste Gemeinderatssitzung Donnerstag, 02.03.2017
451.313,75 Euro
437.600,82 Euro
13.712,93 Euro
7.2
2013/2014:
Gesamtausgaben:
Gesamteinnahmen: ./.
Defizit
458.226,53 Euro
422.496,23 Euro
35.730,30 Euro
Offene Ganztagsgrundschule
Am 07.02.2017 wird der Bauzeitenplan für den Bau der offenen Ganztagsgrundschule
festgelegt.
Die
Submission der Gewerke erfolgt am
23.03.2017. Der Baubeginn ist im April
2017, die Fertigstellung im Juli 2018
geplant.
2014/2015:
Gesamtausgaben:
Gesamteinnahmen: ./.
Überschuss
676.540,31 Euro
685.269,31 Euro
8.729,00 Euro
7.3
Auf die Stallpflicht im Zusammenhang
mit der Geflügelpest wird hingewiesen. Verendete Tiere sollen dem Landratsamt gemeldet werden.
Insgesamt entsteht somit ein Defizit in Höhe
2
von 13.159,58 Euro.
Ausgabe 03/2017
keine Bekanntmachungen
7
Verschiedenes
7.4 Der Schulungsraum des Feuerwehr-
Gemeinde Alteglofsheim
gerätehauses dient ab sofort als
Schutzraum für den Waldkindergarten.
7.5
Nach mehreren Fristsetzungen soll die
Abrechnung für die Kindertagesstätte
„Koalanest“ bis spätestens 15. Februar 2017 vorgelegt sein.
Wieskapelle sollte zur Erhaltung der
Bäume besondere Sorgfalt an den Tag
gelegt und eventuell ein anderer Weg
als Zugang zur Wieskapelle ertüchtigt
werden.
7.6 In einer gemeinsamen Verkehrsschau, bei der die Polizeiinspektion
Neutraubling der Zweckverband Verkehrsüberwachung und die Gemeinde
Alteglofsheim teilgenommen haben,
wurden die Messpunkte für den fließenden und ruhenden Verkehr festgelegt.
7.7 Trotz Dauereinsatzes der Gemeindearbeiter im Zusammenhang mit dem
Blitzeis am 31.01.2017 konnten nicht
alle befahrenen Straßen vollständig
vom Eis befreit werden.
7.8 Aus dem Gemeinderat
7.8.1Wieskapelle
Bei der Instandsetzung des Weges zur
Foto: Dr. Giegerich
Bürgermeister Heidingsfelder und die beim
Neujahrsempfang ausgezeichneten Bürger:
Franz Vogl, Schützenmeister von Edelweiß
1878, Holly Zimmermann, Extremläuferin,
Beate Nusser, Kirchenmusikerin, Petra Weickert vom Basarteam und Georg Treittinger,
Ehrenobmann der Marianischen Männerkongregation.
Wir begrüßen unsere
neugeborenen
Gemeindemitglieder:
Die Kinder vom „Waldkindergarten“ besuchten Bürgermeister Heidingsfelder im
Rathaus Alteglofsheim.
Die Kolpingsfamilie informiert!
Am Vortag der letzten Kleider- und Altpapiersammlung der Kolpingsfamilie (Samstag, 21.
Oktober 2016) kam es zu versuchten Diebstählen der bereitgestellten Kleidersäcke.
In einem Fall konnte der Diebstahl gerade
noch verhindert werden!
Stellen Sie bitte Ihre Kleidersäcke erst am
Sammeltag bereit!
Bei vorgenannten Beobachtungen notieren
Sie bitte das Kennzeichen, bzw. verständigen
Sie sofort die Polizei.
Für ein wachsames Auge dankt Ihnen die
Kolpingsfamilie
Altkleider und Papiersammlung
der Kolpingfamilie Alteglofsheim
Samstag, 1. April 2017
ab 08:00 Uhr
Wir sammeln am „Samstag, 1. April 2017“ gut
erhaltene Altkleider (auch Schuhe) und Altpapier
(Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge,Telefonbücher,
Werbebeilagen).
Elena
Schwürzenbeck
Januar 2017
Jona Morales
Schicker
Januar 2017
Luisa Marie Schmid
Januar 2017
Lena Arlt
Februar 2017
Schulanmeldung an der Grundschule
3 Die diesjährige Schuleinschreibung findet am Dienstag, 04.04.2017 von
13.30 - 17.30 Uhr Uhr im Gebäude der Grundschule Alteglofsheim, Bahnhofstr. 2 statt.
Es werden persönliche Termine vergeben.
Schulpflichtig werden Kinder, die spätestens am 30. September 2011 geboren sind.
• Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt wurden.
• Schulaufnahme auf Antrag: Erziehungsberechtigte können ihr Kind zum Schulbesuch zum
Schuljahr 2016/17 anmelden, wenn es zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2011
geboren ist, und zu erwarten ist, dass es im Unterricht aktiv mitwirken kann. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin. Sie kann die Teilnahme an einem Verfahren
zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen (z. B. durch den Schularzt).
• Bei Kindern, die nach dem 31.12.2011 geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen. Die Ablehnung
des Antrages ist keine Zurückstellung. Voraussetzung: Körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes, die einen erfolgreichen Unterrichtsbesuch erwarten lässt.
• Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Sprengel sie wohnen,
oder an einer privaten Volksschule angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn das Kind
aufgrund eines Gastschulverhältnisses zu Schulbeginn eine andere Schule besuchen wird
oder wenn eine Zurückstellung in Frage kommen sollte. Die Entscheidung wird auf dem
Anmeldeblatt vermerkt.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich mit dem Kind am Tag der
Schulanmeldung. Bitte Stammbuch oder Geburtsurkunde, Taufbescheinigung sowie die Bestätigung der Einschulungsuntersuchung (durchgeführt vom Gesundheitsamt in der Regel im
Kindergarten)
Packen Sie die Altkleider/Schuhe zum Schutz vor
Nässe in Plastiksäcke.
Das Altpapier bitte in handliche Bündel bzw. in
Kartons verpacken. (nicht zu schwer machen!!!)
Sammelware bitte ab 08:00 Uhr bereit stellen.
Säcke für Altkleider liegen in verschiedenen
örtlichen Geschäften aus.
Die Wiederverwertung von Altkleidern/
Altpapier ist aktiver Umweltschutz
Das Sammelergebnis kommt in voller Höhe
gemeinnützigen Zwecken zu Gute.
Herzlichen Dank
Kolpingfamilie Altgelofsheim
Frühjahrsbasar
in Alteglofsheim
Sonntag 12. März 2017
13.30 - 15.30 Uhr
Mittelschule Alteglofsheim
Haben sie etwas anzubieten?
Sommermode für Kids und Teens, Spielzeug,
Babyausstattung, Umstandsmode etc.
Rufen Sie bitte eine dieser Telefonnummern
an! Sie erhalten dann alle nötigen Infos
(Nummernvergabe, Anlieferung etc.):
Frau Lehner 09453/9845
Frau Ziegler 09453/93740
Frau Eggers 09453/310117
Kaffee und Kuchen - auch zum Mitnehmen
Veranstalter: Basarteam Alteglofsheim (Petra
Weickert, Tel. 09453/93766)
Alle Infos unter
www. kinderbasar-alteglofsheim.de
Gemeinde Alteglofsheim3
Ausgabe 03/2017
Terminkalender Alteglofsheim
Mrz.
KF
Kreuzweg
01.03.04.03.
04:00
TSV: Ski &
Sporttreff
4-Tages-Fahrt ins Grödnertal (Italien)
01.03.
16:00
Pfarrei Alt.
Schülergottesdienst mit Aschenauflegung
03.03.
19:00
KDFB
Weltgebetstag
04.03.
19:30
SchV
Jahreshauptversammlung
05.03.
10:00
CSU
Klartext zur Fastenzeit im FGZ
05.03.
15:00
MA
Musikhistorische Schlossführung
06.03.
14:00
FW/Gleichb.
Gesellschaftsnachmittag im Gasthaus Schwamm
06.03.
19.00
Kiga
Elternabend für das erlebnispädagogische Projekt:
„Höhlenforscher unterwegs im Altmühltal“ - für alle Eltern der Vorschulkinder
07.03.
14.3016.30
Ev. KG Neutr.
Nachmittag für Junggebliebene
07.03.
18:30
FFW
MÜ Aktive (GH)
07.03.
14.03.
21.03.
28.03.
18:4019:40
TSV:
Allgemein
TSV-Familien-Schwimmabend im Hallenbad Alteglofsheim. Jeden Dienstag (10.01. - 04.04), jeweils von
18:40 bis 19:40 Uhr.
Kinder bis 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.
Eintritt nur für Mitglieder des TSV: Kinder: 1,50€,
Erwachsene: 2,-€, Familien: 5,-€
08.03.
10:00
KF
350. Mittwochswanderung
08.03.
18:00
FFW
Jugendübung (GH)
09.03.
18:30
FFW
SG IUK-Übung (GH)
10.03.
18:00
KF
Bayerisch Kochen mit Christine (Maultaschen, Fingernudeln & Co) Kostenbeitrag 5 € ; Anmeldung notwendig bei Christine Ernst (09453-9497 ab 16 Uhr)
10.03.
19:30
OGV
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen und Ehrungen
11.03.
10:00
FFW
Probealarm FME
11.03.
19:30
KRV
Jahreshauptversammlung in der Spreiz‘n
12.03.
11.00
Ev. KG Neutr.
Gottesdienst
12.03.
18:00
FFW
Generalversammlung (Spreitz‘n)
14.03.
19.00
BILWuA
Mitgliederversammlung, Schwamm, Alteglofsheim
16.03.
20:00
BN
Monatsversammlung
17.03.
18:30
FFW
Freitagsübung (GH)
17.03.
19:00
TSV: Gesamt
Delegiertenversammlung
18.03.
10:0011:30
BN
Fahrradbasar an der Wertstoffbörse
18.03.
18:30
JagdG
Jahreshauptversammlung mit Jagdessen
19.03.
19:00
KF
Kreuzwegandacht
20.03.
19:30
SPD
Mitgliederversammlung
21.03.
18:30
FFW
Ü40 - Übung (GH)
22.03.
10:00
KF
Mittwochswanderung
22.03.
19:00
CSU
„Sicher in den eigenen vier Wänden“ - Informationsveranstaltung mit der Kriminalpolizei zum Schutz vor
Einbrechern, Café Leo
25.03.
18:00
KF
Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
27.03.
09.00
Kiga
Gartenaktion - Alle Helfer sind herzlich willkommen
28.03.
19:00
WKiGa
Beirat
31.03.
19:00
TSV: Stocksport
4
Elt.
WELLNESSNACHT
im Fitness- und Gesundheitszentrum
Alteglofsheim
Ein erholsamer Abend von 18.00 bis
23.00 Uhr nur für Frauen!
Termine:
11. März „ Frühlingserwachen “
Inklusive
Willkommensdrink
Entspannende Pilatesstunde
Wellnessbuffet und Getränke
Fußbad und Gesichtsmaske
Ganzkörper-Peeling (zur Eigenanwendung)
Aroma Saunagänge
Viel Zeit für Dich und Deine Freundinnen
Preis für TSV Mitglieder 35,- Euro,
für Nichtmitglieder 40,- Euro
Für 15,- Euro kannst Du Dir noch
eine professionelle Rückenmassage
(30 Minuten) gönnen!
Anmeldung bei Katrin Wagenfeld
[email protected] oder
09453/997409
¿
Öffnungszeiten und Termine
Wertstoffhof Alteglofsheim:
Mittwoch: 16.30 – 19.00 Uhr
Freitag: 16.30 – 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Entsorgungstermine:
(auch online unter www.entsorgungsdaten.de)
MülltonnePapiertonne
01.03./15.03./29.03. 01.03./30.03.
Umweltmobil:
01.03.2017, 08.00-12.00 Uhr
Köfering, Wertstoffhof
Gemeindebücherei in Alteglofsheim:
Dienstag:
Donnerstag:
Sonntag:
16.30 bis 18.30 Uhr
17.30 bis 18.30 Uhr
10.00 bis 11.30 Uhr
Nur für Notfälle!
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeit
Vortrag über Wildkräuter
Jahreshauptversammlung im Stockheim
Ausgabe 03/2017
Abwasserbeseitigung:0170-3374228
Wasserversorgung:0160-7009642
0175-2231049
0175-5725782
Bei Gasgeruch
im Gemeindebereich Alteglofsheim
wenden Sie sich bitte an
REWAG Störungsstelle
Tel.: 0941-601-3444
Gemeinde Alteglofsheim
Das Alteglofsheimer Bauerntheater
am Samstag den 04. März 2017
um 19:30 Uhr
beim Schwamm einladen und würde mich
freuen, Sie begrüßen zu dürfen.
Tagesordnung
TOP 1
Begrüßung
durch den 1. Schützenmeister
TOP 2
Totenehrung
TOP 3
Bericht des 1. Schützenmeisters
TOP 4
Bericht des Schriftführers
TOP 4
Bericht der Sportleitung
TOP 6
Bericht des Kassiers
TOP 7
Bericht
der
Kassenprüfer
(Entlastung der Vorstandschaft)
TOP 8
Königsproklamation
TOP 9
Festsetzung Mitgliedsbeitrag
TOP 10 Neuwahlen (Bildung
eines Wahlausschusses)
TOP 11 Grußworte
TOP 12 Verschiedenes
Anträge sind bis spätestens 1 Woche vor
der Mitgliederversammlung schriftlich beim
1. Schützenmeister einzureichen.
1. Schützenmeister Franz Vogl
Eine bayerische Komödie in 3 Akten
von Peter Landstorfer
Genehmigung der Niederschrift vom 13.12.2016
Der Gemeinderat Pfakofen hat gegen die
Niederschrift vom 13.12.2016 keine Einwände und erteilt sein Einvernehmen.
(10:0)
2
Bauangelegenheiten
Keine Eingänge
Franz Staill erscheint zur Sitzung
J331112, Italienisch Grundstufe 1,
Beginn: 13.03.2017, 18:00 Uhr, (15 x)
J525120, Naturseife selbst gesiedet,
Beginn: 23.03.2017, 18:00 Uhr
J526304, Tischdeko filzen
Beginn: 30.03.2017, 18:00 Uhr
Aufführungen im Gasthof „Zur Post“ in
Köfering
Samstag
25. März 2017 20.00 Uhr
Sonntag
26. März 2017 19.00 Uhr
Samstag
01. April 2017 20.00 Uhr
Sonntag
02. April 2017 19.00 Uhr
Samstag
08. April 2017 20.00 Uhr
Sonntag
09. April 2017 19.00 Uhr
Ostersonntag16. April 2017 19.00 Uhr
Ostermontag 17. April 2017 19.00 Uhr
Freitag
21. April 2017 20.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie im
Programmheft der VHS oder unter
www.vhs-regensburg-land.de.
Anmeldung bei der VHS -Geschäftsstelle
Tel. 09401/52550
oder Mail [email protected]
„Singen verleiht Flügel – auch Ihnen…!“
Herzliche Einladung zum Singen im Kirchenchor
Der Kirchenchor der Pfarrei St. Laurentius Alteglofsheim ist eine muntere Gemeinschaft von
etwa 20 Sängern unterschiedlicher Altersgruppen. Gesungen wird von jung bis halbjung, von
traditionell bis modern, aber stets dynamisch und mit Humor!
Die Probentermine sind montags in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 20.30 Uhr.
Herzliche Einladung!
Unser Gesang ist zwar nicht engelgleich, er verleiht jedoch Flügel.
Probieren Sie es aus!
Nähere Informationen gibt Ihnen unser Chorleiter Magnus Gaul unter der Rufnummer
09453/7099635 oder Herr Pfarrer Kienberger unter 09453/366
Und übrigens: Singen kann jeder, und auch Sie werden überrascht sein von dieser Motivation,
die ansteckt und gute Laune verbreitet!
Unsere nächsten Auftritte:
05.02.2017 Hl. Messe, Alteglofsheim
08.04.2017Vorabendmesse Palmsonntag
16.04.2017 Ostern, Messe v. W.A. Mozart
04.06.2017 Pfingstsonntag, Messe mit Bläsern
3
Gemeinderatssitzung vom 17.01.2017
1
Neues von der VHS
für den Landkreis Regensburg
„Die Bixlmadam“
Jahreshauptversammlung
Ich darf Sie auf das Herzlichste zu unserer
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
S
VH
lädt ein zu dem Schwank
Einladung
zur
3.1
Bauleitplanung
1. Änderung Flächennutzungsplan; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Die Bürger– und 1. Fachstellenbeteiligung
hat in der Zeit vom 27.08. bis 27.09.2016
stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in
der Sitzung vom 08.11.2016 behandelt.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Stellungnahmen in einen neuen Entwurf in der
Fassung vom 17.01.2017 eingearbeitet.
19.03.2017 Hl. Messe, Alteglofsheim
14.04.2017Karfreitag
21.05.2017 Offenes Singen, Alteglofsheim
16.07.2017 Chorausflug
Der neue Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 i.V.m.
§ 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
und gleichzeitig sind die Fachstellen ein
zweites Mal zu beteiligen. Der Plan ist hierzu vom Gemeinderat zu billigen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pfakofen billigt den vom
Ingenieurbüro Wöhrmann erarbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsund Landschaftsplanes vom 17.01.2017.
Gleichzeitig wird dessen Auslegung beschlossen. (11:0)
Gemeinde Alteglofsheim/Gemeinde Pfakofen5
Ausgabe 03/2017
3.2
Bebauungsplan „Am Rothbuckel“; Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
Die Bürger- und 1. Fachstellenbeteiligung
hat in der Zeit vom 27.08. bis 27.09.2016
stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in
der Sitzung vom 08.11.2016 behandelt.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat die
Stellungnahmen in einen neuen Entwurf
in der Fassung vom 17.01.2017 eingearbeitet. Das ursprünglich an der Süd-WestEcke geplante Regenrückhaltebecken soll
nun an der Nord-West-Ecke des künftigen
Mischgebietes verwirklicht werden.
Das beauftragte Planungsbüro FLU hat die
Ausgleichsflächen zur Eingriffsregelung in
der Bauleitplanung berechnet und in die
Maßnahmen M 10, M 11 und M 12 des Projekts „bodenständig“ nach Absprache mit der
Unteren Naturschutzbehörde eingearbeitet.
Der neue Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 i.V.m.
§ 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
und gleichzeitig sind die Fachstellen ein
zweites Mal zu beteiligen. Der Plan ist hierzu vom Gemeinderat zu billigen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Pfakofen billigt den vom
Ingenieurbüro Wöhrmann erarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem
Grünordnungsplan „Am Rothbuckel“ in der
Fassung vom 17.01.2017 einschließlich der
vom FLU Planungsteam erarbeiteten Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Gleichzeitig wird dessen Auslegung beschlossen.
Bei den textlichen Festsetzungen soll der
Zusatz „eine Wasserdichte Wanne wird
empfohlen“ hinzugefügt werden. (11:0)
3.3
1. Änderung Gewerbegebiet „An
der Staatsstraße 2146“, Änderungsbeschluss und Billigung
des Entwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom
13.10.2015 die einfache Änderung des
Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der
Staatsstraße 2146“ gem. § 13 BauGB beschlossen. Anlass war die Änderung des
Bezugspunktes von Urgelände auf Straßenoberkante. Mit der einfachen Änderung
wurde das Ingenieurbüro Wöhrmann beauftragt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Rothbuckel“ soll nun der nördliche Teil des wirksamen Bebauungsplanes
Gewerbegebiet „An der Staatsstraße 2146“
künftig als Mischgebiet genutzt werden,
um den Übergang zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet verträglich gestalten
zu können. Außerdem wird dadurch dem
Bedarf an kleineren in Mischgebieten zulässigen Gewerbebetrieben Rechnung
getragen. Hierzu ist eine Änderung des
Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der
Staatsstraße 2146“ notwendig, allerdings
nicht mehr im vereinfachten, sondern in
einem normalen Regelverfahren. Das vereinfachte Verfahren kann dann in das Regelverfahren integriert werden.
Zudem hat das Landratsamt Regensburg
– Immissionsschutzabteilung – grundsätzliche Bedenken gegen den Bebauungsplan
„Am Rothbuckel“ erhoben, die nur dann
zurückgestellt werden können, wenn die
Kontingente im südlich angrenzenden Gewerbegebiet geändert werden, z.B. durch
die Ausweisung als Mischgebiet als Zwischenpuffer.
Des Weiteren ist zur Entwässerung des
Bebauungsplanes „Am Rothbuckel“ ein
Regenrückhaltebecken notwendig, das an
der Nord-West-Ecke des künftigen Mischgebietes verwirklicht werden soll. Gleichzeitig wird das Becken an der Süd-WestEcke im Bebauungsplan „Am Rothbuckel“
gestrichen.
Das Ingenieurbüro Wöhrmann hat einen
Änderungsentwurf hierzu erarbeitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Wöhrmann mit der Änderung des Gewerbegebietes „An der Staatsstraße 2146“
und beschließt dessen Änderung. Die in
der Sitzung vom 13.10.2015 beschlossene
einfache Änderung hinsichtlich der Bezugspunkte wird in das reguläre Änderungsverfahren integriert. Die Entwurfsfassung
vom 17.01.2017 wird gebilligt. (11:0)
4
Antrag OGV auf Zuschuss
Herr Winter berichtet, dass der OGV ihn
wegen eines Zuschusses für den Blumenschmuckwettbewerb angeschrieben hat.
Hierbei erläutert Herr Winter, dass in den
letzten Jahren ein Zuschuss von 200 Euro
gewährt wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einem Zuschuss
von 200 Euro für den OGV zu. (11:0)
5
5.1
Verschiedenes
Bypass Rogging
Herr Winter informiert den Gemein-
Terminkalender Pfakofen
6
derat, dass für den Bypass in Rogging keine Zuschüsse von Seiten der
Fachstellen gewährt werden. Somit
muss die Gemeinde für die gesamten
Kosten aufkommen. Ein Kostenangebot wird derzeit erstellt.
5.2
Verteilung des Amtsblattes
Zukünftig wird das Amtsblatt des
Landkreises Regensburg nicht mehr
an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Das Amtsblatt kann im Internet
eingesehen werden.
5.3Erhöhung der Schlüsselzuweisung
Außerdem informiert Herr Winter,
dass die Schlüsselzuweisungen für
die Gemeinde Pfakofen im Jahr 2017
um 40.000 Euro steigen.
5.4
Nachmittagsbetreuung Pfakofen
Die Nachmittagsbetreuung für den
Kinderhort soll durch die Gemeinde Pfakofen übernommen werden.
Hierbei wird in Kürze ein Gespräch
mit Frau Kaiser vom LRA stattfinden
und besprochen, im welchen Umfang
die Umbauarbeiten in der Gemeindekanzlei erfolgen sollen. Darüber
hinaus erläutert Herr Winter, dass
die Gemeinde die Verhandlungen
mit zwei Trägern aufgenommen hat,
welche die Nachmittagsbetreuung
durchführen könnten.
¿
Öffnungszeiten und Termine
Wertstoffhof Pfakofen:
Mittwoch: 17.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 17.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Entsorgungstermine:
(auch online unter www.entsorgungsdaten.de)
MülltonnePapiertonne
01.03./15.03./29.03.
20.03.
Bürgermeistersprechstunde in der
Gemeindekanzlei Pfakofen
Dienstag 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Zu den o. g. Sprechzeiten ist es möglich in
der Gemeindekanzlei anzurufen.
Tel.: 09451-94 38 920
04.03.
FFW Rogging
Jahreshauptversammlung
Gemeindebücherei in Alteglofsheim:
11.03.
OGV
Jahreshauptversammlung
12.03.
VTV
Monatsversammlung
17.03.
VDK
Stammtisch
Dienstag:
Donnerstag
Sonntag:
18.03.
FFW Pfakofen
Jahreshauptversammlung
18.03.
VTV
Rama Dama Aktion
Ausgabe 03/2017
16.30 bis 18.30 Uhr
17.30 bis 18.30 Uhr
10.00 bis 11.30 Uhr
Wasserzweckverband Süd
Störungsdienst: 09406-94100
Gemeinde Pfakofen
„Urlaubszeit – Ausweiszeit“
Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit erinnern wir daran, dass Sie Ihre Reisepässe oder Personalausweise auf die
Gültigkeit überprüfen sollten.
Bitte beachten Sie, dass auch Kinder der
Ausweispflicht unterliegen, wenn sie europäische Länder bereisen.
Außerhalb der EU besteht meist Reisepasspflicht, diese Länder erkennen den Kinderreisepass nicht an.
Fundsachen
10.11.2016
Fahrrad
Raiffeisenbank, Landshuter Str.
02.12.2016
Schlüsselbund
Schlosspark
24.01.2017
Handschuhe, pink
Parkplatz Rathaus
06.02.2017
Handy, Samsung
Köferinger Weg/Richtung B15
17.02.2017
Autoschlüssel „Skoda“
Köferinger Weg
Die Personen, welche Gegenstände verloren haben, werden gebeten
sich unter Glaubhaftmachung des Verlustes bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Fundbüro im Rathaus, Zi. 08. Tel.: 09453 / 931-19
Gerade vor der Urlaubszeit kann es zu Verzögerungen im Hinblick auf die Lieferung
der neubestellten Reisepässe oder Personalausweise kommen. Die Lieferzeit dauert
ca. 3 Wochen.
Für Rückfragen und zur Terminvereinbarung
steht Ihnen das Passamt der VG Alteglofsheim unter der Rufnummer 09453/93116
gerne zur Verfügung.
Widerspruch gegen
Datenübermittlungen
Datenübermittlung an öffentliche-rechtliche Religionsgesellschaften
(§42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
Widerspruch gegen die Übermittlung von
Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft Familienangehörige, die
nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 BMG von diesen
Familienangehörigen folgende Daten übermitteln:
1. Vor – und Familienname,
2. Geburtsdatum und Geburtsort,
3.Geschlecht,
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich
rechtlichen Religionsgesellschaft
5. Derzeitige Anschriften
6. Auskunftssperren nach § 51 BMG
sowie Sterbedatum.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung
verhindert nicht die Übermittlung von Daten für
Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.
Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei
der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist
bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung
oder der Hauptwohnung einzulegen. Es gilt bis zu
seinem Widerruf.
von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und
kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder
Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft
aus dem Melderegistern über die in § 44 Abs. 1
Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen
von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren
Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend
ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Personen oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei
einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat
sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder
Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht
übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Es gilt bis zu seinem Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
nach § 50 Abs. 2 BMG
Widerspruch gegen die Datenübermittlung
von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder
bei Wahlen und Abstimmungen
Ehejubiläen von Einwohnern, darf die MeldebeDie Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 BMG hörde nach § 50 Abs. 2 BMG Auskunft erteilen
Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern über:
1.Familienname
2.Vornamen
3.Doktorgrad
4. Anschrift sowie Datum und Art des
Jubiläums
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht
übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person
gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem
Widerruf.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Nach § 50 Abs. 3 BMG
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 BMG
Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft
erteilen. Die Auskunft umfasst
1.Familienname
2.Vorname
3. Doktorgrad und
4. Derzeitige Anschrift.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht
übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person
gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem
Widerruf.
Verwaltungsgemeinschaft7
Ausgabe 03/2017
Notdienstbereitschaft
Apotheken März
1 Mi. Moritz, Neutraubling
2 Do. Schloss, Alteglofsheim
Thurn-Und-Taxis, Donaustauf
3 Fr. Neue Apotheke, Neutraubling
4 Sa. Regenbogen, Obertraubling
5 So. Adler, Neutraubling
6 Mo. Globus, Neutraubling
7 Di. St.Michael, Köfering
Sebastian, Tegernheim
8 Mi. Primus-Apotheke, Barbing
9 Do. AbisZ-Apotheke, Neutraubling
10 Fr. St.Georg, Obertraubling
11 Sa. Moritz, Neutraubling
12 So. Schloss, Alteglofsheim
Thurn-Und-Taxis, Donaustauf
13 Mo. Neue Apotheke, Neutraubling
14 Di. Regenbogen, Obertraubling
15 Mi. Adler, Neutraubling
16 Do. Globus, Neutraubling
17 Fr. St.Michael, Köfering
Sebastian, Tegernheim
18 Sa. Primus-Apotheke, Barbing
19 So. AbisZ-Apotheke, Neutraubling
20 Mo. St.Georg, Obertraubling
21 Di. Moritz, Neutraubling
22 Mi. Schloss, Alteglofsheim
Thurn-Und-Taxis, Donaustauf
23 Do. Neue Apotheke, Neutraubling
24 Fr. Regenbogen, Obertraubling
25 Sa. Adler, Neutraubling
26 So. Globus, Neutraubling
27 Mo. St.Michael, Köfering
Sebastian, Tegernheim
28 Di. Primus-Apotheke, Barbing
29 Mi. AbisZ-Apotheke, Neutraubling
30 Do. St.Georg, Obertraubling
31 Fr. Moritz, Neutraubling
Für den Notfall:
Polizei110
Feuerwehr/Rettungsleitstelle112
ärztl. Bereitschaftsdienst
116117
Giftnotruf Nürnberg 0911/3982451
Zahnärztlicher Notdienst
im Universitätsklinikum:
Tel. 09 41/9440 (Tag und Nacht)
Weitere Auskünfte über den
zahnärztlichen Notdienst unter
09 41 / 59204-41
Impressum:
Herausgeber:
VG Alteglofsheim
Bahnhofstr.10, 93087 Alteglofsheim
Tel.: 09453 / 931 - 0, Fax: 09 453 / 931 - 30
[email protected]
Presserechtlich verantwortlich: Reinhold Winter
Gemeinschaftsvorsitzender
Verantwortliche Redakteurin: Monika Gmeinwieser
Redaktionsschluss: 15. jeden Monats
Gesamtherstellung:
Offsetdruck Dieter Häusler, Alteglofsheim
Tel.: 09453 / 99 63 96
Auflage: 2.035
Für den Inhalt von Einzelbeiträgen ist der
jeweilige Verfasser verantwortlich.
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Neu im
Broschürenständer der VG
ŸVHS – Programm
Frühjahr/Sommer 2017
ŸNeusath-Perschen/Oberpfälzer
Freilandmuseum:
Veranstaltungsprogramm 2017
Notfallmappen
Der Landkreis Regensburg stellt den Gemeinden Notfallmappen mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. In dieser
Mappe finden Sie auch wichtige Adressen
und Telefonnummern sowie Vordrucke für
persönliche Daten.
Interessenten erhalten diese im Rathaus Alteglofsheim, Zimmer 12 im 1. Stock.
Mikrozensus 2017
Auch 2017 wird im gesamten Bundesgebiet
wieder der Mikrozensus durchgeführt, bei
dem ein Prozent der Bevölkerung befragt
wird. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe
des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern
von zuverlässigen Interviewern/innen befragt.
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht.
Die Interviewer/innen informieren die betroffenen Haushalte vorab schriftlich und weisen
sich mit einem Ausweis des Landesamts aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
dem öffentlichen Aushang.
Ausgabe 03/2017
Im Rathaus
Neutraubling
(Zimmer 12) findet
am 04.04.2017
von 14:30 bis 15:30 Uhr wieder
eine Caritas - Sprech­stunde statt.
Hausbesuche werden nach
Vereinbarung durchgeführt.
(Tel. 0941/5021-151)
Hör- und Sprachtest
für Kinder
Beim Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedanstr. 1, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige Kinder
vorzustellen. Die Beratung wird von Frau
Tiemann-Rauscher, Lehrerin am Institut
für Hörgeschädigte in Straubing, durchgeführt.
Durch verschiedene Tests wird überprüft,
ob das Kind richtig hört oder altersgemäß
spricht.
Bei Auffälligkeiten erhalten die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten.
Der nächste Termin findet statt am:
Donnerstag, den 30.03.2017
Die Beratung ist kostenlos!
Um eine telefonische Anmeldung beim
Gesundheitsamt wird gebeten,
Tel. 0941/4009-883
Verwaltungsgemeinschaft