BĂĽrgerservice/Formulare zum

Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Rohr i. NB e.V.
Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Rohr i.NB e.V.
Asamstr. 1, 93352 Rohr i.NB
Informationsblatt zum Rohrer Faschingsumzug 2017
Liebe Faschingsfreunde,
hiermit erhalten Ihr alle wichtigen Informationen zum Faschingszug 2017
Termin:
Aufstellung:
Abfahrt:
Beginn:
Sonntag, 19.Februar 2017
Ab 11.00 Uhr auf der Straße von Rohr nach
Högetsing (siehe Ortsplan)
13.00 Uhr
13.33 Uhr
Nach dem Umzug findet wieder im Bereich des Kirchplatzes wieder eine Party mit DJ statt.
Bitte Beachten:
Wie auch bereits im letzten Jahr ist das Mitführen von Glasflaschen (Umzug und Party) verboten! Bitte
haltet euch daran!
Aus organisatorischen Gründen bitten wir euch, die beiliegende Bestätigung, möglichst bald an uns
zurückzusenden. (Fax: 08783/969630)
Für weitere Fragen steht euch Herr Sixt, Tel.: 08783/96960 gerne zur Verfügung!
Wir wünschen euch viel Spaß beim Faschingszug 2017!
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorstandschaft
Adresse:
1.Vorsitzender:
Bankverbindung:
Email:
Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Rohr i. NB e.V., Asamstr. 1, 93352 Rohr i. NB:
Jakob Sixt, Asamstr. 1, 93352 Rohr i. NB, Tel.: 08783/9696-0
Sparkasse Rohr , Konto 7531710, BLZ 743 500 00
Raiffeisenbank Rohr, Konto 7729014, BLZ 721 916 00
[email protected]
Auflagen zur Beteiligung am Faschingsumzug in Rohr
Damit so ein Faschingsumzug reibungslos und ohne Probleme durchgeführt werden kann, so
dass jeder an der Veranstaltung sein Vergnügen findet, gibt es ein paar Verhaltensregeln, an
die sich jeder Teilnehmer halten muss!!!
1.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur zur Beförderung von Personen, auf den in o.a. Umzug eingesetzten
Fahrzeugen während des Umzuges.
2.
Die im Rahmen des Umzugs eingesetzten Zugfahrzeuge müssen für den Verkehr auf öffentlichen
Straßen zugelassen sein (§ 16 ff StVZO) und ein amtliches Kennzeichen führen.
3.
Der Teilnehmer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass
a) durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer
und die Lenkfähigkeit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden.
b) die zusätzlichen Aufbauten rutschfest mit dem Fahrzeug verbunden sind und dass insbesondere
da, wo sich Personen aufhalten, eine ausreichende Trittfestigkeit gewährleistet ist.
c) die beförderten Personen durch ein Geländer von ausreichender Höhe (bei Kindern mind.
0,80m; bei Erwachsenen. mind. 1,00m (Landratsamt abhängig) und Stärke gegen ein
Herabstürzen gesichert sind.
d) Fahrzeug bzw. Wagen eine gesamtbreite von 2,55 Metern und eine Höhe von 4,00 Metern
(Stadtdekoration) nicht überschreiten
e) Die Lautsprecherboxen müssen nach innen gedreht werden und gegen verdrehen
gesichert werden!
4.
Es ist auf dem Aufstellungsgelände, auf der gesamten Zugstrecke sowie auf dem
Veranstaltungsgelände (Kirchplatz, Asamstrasse) ein absolutes Glasverbot (Falschen, Gläser
etc.)!
5.
Es werden nur Motivwägen zugelassen!
6.
Es dürfen keine Pressluftfanfaren beim Umzug mitgeführt werden. Pressluftfanfaren die in bzw. an
Fahrzeugen fest installiert sind, dürfen nicht verwendet werden. Wer dieses Verbot nicht beachtet, wird
vom Umzug ausgeschlossen bzw. hat mit einer anzeige zu rechnen.
7.
An Zugmaschinen und Anhängern müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden, damit
niemand unter die Räder kommen kann. Die Fahrzeuge müssen von mind. 4 mit Warnwesten
gekennzeichneten Personen begleitet werden.
8.
In Verantwortung des Fahrzeugführers ist die Höchstzahl der auf jedem Fahrzeug zu befördernde
Personen festzulegen (zul. Gesamtgewicht).
9.
Verboten an der Teilnahme am Faschingsumzug sind LKW mit Anhänger und Sattelzüge.
10. Die Fahrer der Fahrzeuge müssen im Besitz der notwendigen Fahrererlaubnis sein. Sie sind zu
besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme anzuhalten. Für Fahrer gilt absolutes Alkoholverbot!!!
11. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der mitfahrenden Fahrzeuge ist vor der Veranstaltung wegen der
Risikoerhöhung zu verständigen.
12. Die Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Stand: 01.12.2016
13. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Aufsichtsperson auf der Ladefläche zu bestimmen.
14. Beim Mitführen von Kindern auf Ladeflächen von Fahrzeugen muss mind. eine geeignete erwachsene
Person als Aufsicht vorhanden sein.
15. Es wird darauf hingewiesen das Müll zu vermeiden ist und Abfall bitte in die entsprechend aufgestellten
Behälter zu entsorgen!
16. Wir weisen darauf hin, dass es v e r b o t e n ist, von den Fahrzeugen Heu, Stroh, Papierschnitzel,
Federn, Verpackungsmaterial, Reklamezettel, Zeitungen, Sand, Flüssigkeiten oder sonstigen
Unrat auf die Zuschauer und Straßen zu streuen/werfen. Bei zuwiderhandeln ist mit einer Anzeige zu
rechnen, sowie mit Ausschluss aus dem laufenden und den zukünftigen Umzügen und der
Kostenübernahme der Straßenreinigung.
17. Ein überklettern der Absturzsicherungen an den Wagen führt zum sofortigen Ausschluß vom Umzug!
18. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche teilnehmenden Gruppen/Fahrzeuge mit Musikanlagen eine
entsprechende Erlaubnis mit sich führen (GEMA). Die Teilnehmer müssen für die Genehmigung selbst
sorgen.
19. Wir bitten den Alkoholkonsum so zu kontrollieren, dass größere Unfälle vermieden werden. Kein
Alkoholausschank an Personen unter 16 Jahren (gem. JuSchuG).
20. Es dürfen sich keine Personen auf der Ladefläche bei der Anfahrt zum Aufstellungsgelände befinden!
(Polizeikontrollen!)
21. Nach dem Umzug ist auf der Münchner-Strasse die Auflösung der Wagen. Es ist darauf zu achten, dass
s i c h keine Personen mehr auf den Ladeflächen befinden und es werden keine Wagen im
Veranstaltungsgelände gestattet, sowie kein Getränkeausschank auf dem Wagen.
22. Bei ärztlichen Notfällen stehen die Sanitäter des BRK auf der Strecke bzw. auf dem
Veranstaltungsgelände zur Verfügung.
23. Den Anweisungen des Sicherheitspersonal und Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
24. Aus Gründen der Sicherheit wird die Anzahl der Wägen auf 50 begrenzt, eine baldige Anmeldung wird
empfohlen, unangemeldete Fahrzeuge werden vom Umzug ausgeschlossen!
25. Die Teilnehmer verpflichten sich mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular zur
Einhaltung der genannten Punkte. Bei Missachtung wird man vom laufenden, sowie von allen
Hallertauer Umzügen ausgeschlossen.
Wir bitten hierfür um Verständnis
gez. Jakob Sixt
1. Vorsitzender des
Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein
Rohr i.NB e.V.
Stand: 01.12.2016
Anmeldung
Hiermit bestätige Ich die Teilnahme am Rohrer Faschingszug 2017, sowie die Kenntnisnahme und die
Einhaltung der beiliegenden Vorschriften!
Gruppenname / Verein:_______________________________________________________________
Thema: ___________________________________________________________________________
Verantwortliche Person: ______________________________________________________________
Straße: ____________________________________________________________________________
PLZ/Ort: __________________________________________________________________________
Tel.: ____________________________________ Fax.: _____________________________________
Email: ____________________________________________________________________________
Bitte ankreuzen:
O Wagen
Anzahl: __________
O Fußgruppe
Anzahl: __________
Ort und Datum
Bitte die Bestätigung senden:
per Email: [email protected]
per Fax: 08783/969630
oder an folgernde Anschrift bzw. abgeben bei:
Jakob Sixt, Asamstr. 1, 93352 Rohr
Unterschrift
AUFSTELLUNG
Hinweise:
Aufstellung auf der
Högetsinger Strasse
Zufahrt zur Aufstellung nur
über Kleinfeldweg (Pfeile)
(gegenüber Hallenbad)
Weg bis zur Aufstellung
wird Beschildert
Weitere Informationen
unter:
www.GFV-Rohr.de