Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Rohr i. NB e.V. Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Rohr i.NB e.V. Asamstr. 1, 93352 Rohr i.NB Informationsblatt zum Rohrer Faschingsumzug 2017 Liebe Faschingsfreunde, hiermit erhalten Ihr alle wichtigen Informationen zum Faschingszug 2017 Termin: Aufstellung: Abfahrt: Beginn: Sonntag, 19.Februar 2017 Ab 11.00 Uhr auf der Straße von Rohr nach Högetsing (siehe Ortsplan) 13.00 Uhr 13.33 Uhr Nach dem Umzug findet wieder im Bereich des Kirchplatzes wieder eine Party mit DJ statt. Bitte Beachten: Wie auch bereits im letzten Jahr ist das Mitführen von Glasflaschen (Umzug und Party) verboten! Bitte haltet euch daran! Aus organisatorischen Gründen bitten wir euch, die beiliegende Bestätigung, möglichst bald an uns zurückzusenden. (Fax: 08783/969630) Für weitere Fragen steht euch Herr Sixt, Tel.: 08783/96960 gerne zur Verfügung! Wir wünschen euch viel Spaß beim Faschingszug 2017! Mit freundlichen Grüßen Die Vorstandschaft Adresse: 1.Vorsitzender: Bankverbindung: Email: Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Rohr i. NB e.V., Asamstr. 1, 93352 Rohr i. NB: Jakob Sixt, Asamstr. 1, 93352 Rohr i. NB, Tel.: 08783/9696-0 Sparkasse Rohr , Konto 7531710, BLZ 743 500 00 Raiffeisenbank Rohr, Konto 7729014, BLZ 721 916 00 [email protected] Auflagen zur Beteiligung am Faschingsumzug in Rohr Damit so ein Faschingsumzug reibungslos und ohne Probleme durchgeführt werden kann, so dass jeder an der Veranstaltung sein Vergnügen findet, gibt es ein paar Verhaltensregeln, an die sich jeder Teilnehmer halten muss!!! 1. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur zur Beförderung von Personen, auf den in o.a. Umzug eingesetzten Fahrzeugen während des Umzuges. 2. Die im Rahmen des Umzugs eingesetzten Zugfahrzeuge müssen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sein (§ 16 ff StVZO) und ein amtliches Kennzeichen führen. 3. Der Teilnehmer ist insbesondere dafür verantwortlich, dass a) durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkfähigkeit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden. b) die zusätzlichen Aufbauten rutschfest mit dem Fahrzeug verbunden sind und dass insbesondere da, wo sich Personen aufhalten, eine ausreichende Trittfestigkeit gewährleistet ist. c) die beförderten Personen durch ein Geländer von ausreichender Höhe (bei Kindern mind. 0,80m; bei Erwachsenen. mind. 1,00m (Landratsamt abhängig) und Stärke gegen ein Herabstürzen gesichert sind. d) Fahrzeug bzw. Wagen eine gesamtbreite von 2,55 Metern und eine Höhe von 4,00 Metern (Stadtdekoration) nicht überschreiten e) Die Lautsprecherboxen müssen nach innen gedreht werden und gegen verdrehen gesichert werden! 4. Es ist auf dem Aufstellungsgelände, auf der gesamten Zugstrecke sowie auf dem Veranstaltungsgelände (Kirchplatz, Asamstrasse) ein absolutes Glasverbot (Falschen, Gläser etc.)! 5. Es werden nur Motivwägen zugelassen! 6. Es dürfen keine Pressluftfanfaren beim Umzug mitgeführt werden. Pressluftfanfaren die in bzw. an Fahrzeugen fest installiert sind, dürfen nicht verwendet werden. Wer dieses Verbot nicht beachtet, wird vom Umzug ausgeschlossen bzw. hat mit einer anzeige zu rechnen. 7. An Zugmaschinen und Anhängern müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden, damit niemand unter die Räder kommen kann. Die Fahrzeuge müssen von mind. 4 mit Warnwesten gekennzeichneten Personen begleitet werden. 8. In Verantwortung des Fahrzeugführers ist die Höchstzahl der auf jedem Fahrzeug zu befördernde Personen festzulegen (zul. Gesamtgewicht). 9. Verboten an der Teilnahme am Faschingsumzug sind LKW mit Anhänger und Sattelzüge. 10. Die Fahrer der Fahrzeuge müssen im Besitz der notwendigen Fahrererlaubnis sein. Sie sind zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme anzuhalten. Für Fahrer gilt absolutes Alkoholverbot!!! 11. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der mitfahrenden Fahrzeuge ist vor der Veranstaltung wegen der Risikoerhöhung zu verständigen. 12. Die Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Stand: 01.12.2016 13. Für jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Aufsichtsperson auf der Ladefläche zu bestimmen. 14. Beim Mitführen von Kindern auf Ladeflächen von Fahrzeugen muss mind. eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein. 15. Es wird darauf hingewiesen das Müll zu vermeiden ist und Abfall bitte in die entsprechend aufgestellten Behälter zu entsorgen! 16. Wir weisen darauf hin, dass es v e r b o t e n ist, von den Fahrzeugen Heu, Stroh, Papierschnitzel, Federn, Verpackungsmaterial, Reklamezettel, Zeitungen, Sand, Flüssigkeiten oder sonstigen Unrat auf die Zuschauer und Straßen zu streuen/werfen. Bei zuwiderhandeln ist mit einer Anzeige zu rechnen, sowie mit Ausschluss aus dem laufenden und den zukünftigen Umzügen und der Kostenübernahme der Straßenreinigung. 17. Ein überklettern der Absturzsicherungen an den Wagen führt zum sofortigen Ausschluß vom Umzug! 18. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche teilnehmenden Gruppen/Fahrzeuge mit Musikanlagen eine entsprechende Erlaubnis mit sich führen (GEMA). Die Teilnehmer müssen für die Genehmigung selbst sorgen. 19. Wir bitten den Alkoholkonsum so zu kontrollieren, dass größere Unfälle vermieden werden. Kein Alkoholausschank an Personen unter 16 Jahren (gem. JuSchuG). 20. Es dürfen sich keine Personen auf der Ladefläche bei der Anfahrt zum Aufstellungsgelände befinden! (Polizeikontrollen!) 21. Nach dem Umzug ist auf der Münchner-Strasse die Auflösung der Wagen. Es ist darauf zu achten, dass s i c h keine Personen mehr auf den Ladeflächen befinden und es werden keine Wagen im Veranstaltungsgelände gestattet, sowie kein Getränkeausschank auf dem Wagen. 22. Bei ärztlichen Notfällen stehen die Sanitäter des BRK auf der Strecke bzw. auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung. 23. Den Anweisungen des Sicherheitspersonal und Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten. 24. Aus Gründen der Sicherheit wird die Anzahl der Wägen auf 50 begrenzt, eine baldige Anmeldung wird empfohlen, unangemeldete Fahrzeuge werden vom Umzug ausgeschlossen! 25. Die Teilnehmer verpflichten sich mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular zur Einhaltung der genannten Punkte. Bei Missachtung wird man vom laufenden, sowie von allen Hallertauer Umzügen ausgeschlossen. Wir bitten hierfür um Verständnis gez. Jakob Sixt 1. Vorsitzender des Gewerbe- und Fremdenverkehrsverein Rohr i.NB e.V. Stand: 01.12.2016 Anmeldung Hiermit bestätige Ich die Teilnahme am Rohrer Faschingszug 2017, sowie die Kenntnisnahme und die Einhaltung der beiliegenden Vorschriften! Gruppenname / Verein:_______________________________________________________________ Thema: ___________________________________________________________________________ Verantwortliche Person: ______________________________________________________________ Straße: ____________________________________________________________________________ PLZ/Ort: __________________________________________________________________________ Tel.: ____________________________________ Fax.: _____________________________________ Email: ____________________________________________________________________________ Bitte ankreuzen: O Wagen Anzahl: __________ O Fußgruppe Anzahl: __________ Ort und Datum Bitte die Bestätigung senden: per Email: [email protected] per Fax: 08783/969630 oder an folgernde Anschrift bzw. abgeben bei: Jakob Sixt, Asamstr. 1, 93352 Rohr Unterschrift AUFSTELLUNG Hinweise: Aufstellung auf der Högetsinger Strasse Zufahrt zur Aufstellung nur über Kleinfeldweg (Pfeile) (gegenüber Hallenbad) Weg bis zur Aufstellung wird Beschildert Weitere Informationen unter: www.GFV-Rohr.de
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