24.02.2017 Antidumping - Bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der VR China Beschlüsse zu aktuellen Befreiungen Bonn (GTAI) - Mit dem vorliegenden Durchführungsbeschluss veröffentlicht die EU-Kommission mehrere Ent scheidungen hinsichtlich der Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile mit Ur sprung in der VR China. Geregelt sind folgende Fälle: • vom Antidumpingzoll befreite Parteien (Art. 2) • befreite Parteien, bei denen die Bezugnahme aktualisiert wird (Art. 3) und • auf Antrag untersuchte Parteien (Art. 4). Einzelheiten zu den vom Beschluss betroffenen Firmen sind den Tabellen zu den jeweils genannten Artikeln zu entnehmen. Quelle: Durchführungsbeschluss (EU) 2017/322 der Kommission vom 22. Februar 2017 über Befreiungen vom ausgewei teten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China kraft der Verord nung (EG) Nr. 88/97 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 1129); ABl L 47 vom 24.2.2017, S. 13. KONTAKT Hans-Jürgen Diedrich +49 (0)228 24 993-345 Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 1 www.gtai.de
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