PDF, 26 KB - Rechtswissenschaftliche Fakultät

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dekanat
Universität Zürich
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Dekanat
Rämistrasse 74/2
CH-8001 Zürich
Telefon +41 44 634 30 55
Telefax +41 44 634 43 74
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www.ius.uzh.ch
Lehrstuhl für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht
1) Anforderungsprofil
Der Lehrstuhl für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht ist mit einer Persönlichkeit zu besetzen, die im
Allgemeinen und Besonderen Vertragsrecht sowie im ausservertraglichen Haftpflichtrecht
wissenschaftlich hervorragend ausgewiesen ist. Der Ausweis sollte neben dem schweizerischen Recht
auch die rechtsvergleichenden und die (materiellen) europarechtlichen Bezüge umfassen. Erwünscht
sind zudem spezifische Qualifikationen auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete:
Privatversicherungsrecht, europäisches Vertragsrecht, ökonomische bzw. empiriegestützte Analyse
des Obligationenrechts, Konsumentenschutzrecht, Mietrecht und (internationale) Vertragsgestaltung.
Die zu berufende Person muss entsprechend in der Lage sein, die Vorlesungsmodule Privatrecht I und
II, hauptsächlich im Bereich des Obligationenrechts, einschliesslich der entsprechenden Prüfungen
massgeblich mitzutragen und ihre Tätigkeitsschwerpunkte in Lehrveranstaltungen in Rahmen der
Masterstudiengänge einzubringen. Praktische und internationale Erfahrung sowie ausgezeichnete
didaktische Fähigkeiten sind wichtig, umso mehr, als die von der bisherigen Stelleninhaberin
erfolgreich etablierten Moot Courts als neue Lehrveranstaltungskonzepte weitergeführt werden sollen.
Da alle Grundvorlesungen mehrfach geführt werden und die universitäre Selbstverwaltung erhebliches
Engagement in unterschiedlichen Gremien verlangt, sind die Teamfähigkeit der zu berufenden Person
und ihre Bereitschaft, in der Fachgruppe aktiv mitzuarbeiten, von grosser Bedeutung.
Im Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Lehrstuhls und die zahlreichen Kooperationen der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit ausländischen Universitäten und den damit verbundenen
Austausch von Studierenden ist es erwünscht, dass der neue Lehrstuhlinhaber/die neue Lehrstuhlinhaberin über gute Sprachkenntnisse verfügt und in der Lage ist, Lehrveranstaltungen auch in
englischer und, wenn möglich, französischer Sprache anzubieten.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit nichtschweizerischem und/oder fremdsprachlichem Hintergrund ist die Bereitschaft erforderlich, sich in das schweizerische Privatrecht sowie gegebenenfalls in
die deutsche Sprache einzuarbeiten.
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2) Nähere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen
Gerne erwarten wir folgende Unterlagen:
 Motivationsschreiben
 Lebenslauf
 wissenschaftliche und didaktische Leistungsausweise (Publikationsliste, evtl.
Vortragsverzeichnis, Liste der bisherigen Lehrveranstaltungen, Didaktik-Nachweise, allfällige
Evaluationsergebnisse)
 Zeugnisse (universitäre Abschlüsse, allfällige Arbeitszeugnisse, Maturitätszeugnis)
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