Rechtswissenschaftliche Fakultät Dekanat Universität Zürich Rechtswissenschaftliche Fakultät, Dekanat Rämistrasse 74/2 CH-8001 Zürich Telefon +41 44 634 30 55 Telefax +41 44 634 43 74 [email protected] www.ius.uzh.ch Lehrstuhl für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht 1) Anforderungsprofil Der Lehrstuhl für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht ist mit einer Persönlichkeit zu besetzen, die im Allgemeinen und Besonderen Vertragsrecht sowie im ausservertraglichen Haftpflichtrecht wissenschaftlich hervorragend ausgewiesen ist. Der Ausweis sollte neben dem schweizerischen Recht auch die rechtsvergleichenden und die (materiellen) europarechtlichen Bezüge umfassen. Erwünscht sind zudem spezifische Qualifikationen auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete: Privatversicherungsrecht, europäisches Vertragsrecht, ökonomische bzw. empiriegestützte Analyse des Obligationenrechts, Konsumentenschutzrecht, Mietrecht und (internationale) Vertragsgestaltung. Die zu berufende Person muss entsprechend in der Lage sein, die Vorlesungsmodule Privatrecht I und II, hauptsächlich im Bereich des Obligationenrechts, einschliesslich der entsprechenden Prüfungen massgeblich mitzutragen und ihre Tätigkeitsschwerpunkte in Lehrveranstaltungen in Rahmen der Masterstudiengänge einzubringen. Praktische und internationale Erfahrung sowie ausgezeichnete didaktische Fähigkeiten sind wichtig, umso mehr, als die von der bisherigen Stelleninhaberin erfolgreich etablierten Moot Courts als neue Lehrveranstaltungskonzepte weitergeführt werden sollen. Da alle Grundvorlesungen mehrfach geführt werden und die universitäre Selbstverwaltung erhebliches Engagement in unterschiedlichen Gremien verlangt, sind die Teamfähigkeit der zu berufenden Person und ihre Bereitschaft, in der Fachgruppe aktiv mitzuarbeiten, von grosser Bedeutung. Im Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Lehrstuhls und die zahlreichen Kooperationen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit ausländischen Universitäten und den damit verbundenen Austausch von Studierenden ist es erwünscht, dass der neue Lehrstuhlinhaber/die neue Lehrstuhlinhaberin über gute Sprachkenntnisse verfügt und in der Lage ist, Lehrveranstaltungen auch in englischer und, wenn möglich, französischer Sprache anzubieten. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit nichtschweizerischem und/oder fremdsprachlichem Hintergrund ist die Bereitschaft erforderlich, sich in das schweizerische Privatrecht sowie gegebenenfalls in die deutsche Sprache einzuarbeiten. Seite 1/2 Rechtswissenschaftliche Fakultät Dekanat 2) Nähere Angaben zu den einzureichenden Unterlagen Gerne erwarten wir folgende Unterlagen: Motivationsschreiben Lebenslauf wissenschaftliche und didaktische Leistungsausweise (Publikationsliste, evtl. Vortragsverzeichnis, Liste der bisherigen Lehrveranstaltungen, Didaktik-Nachweise, allfällige Evaluationsergebnisse) Zeugnisse (universitäre Abschlüsse, allfällige Arbeitszeugnisse, Maturitätszeugnis) Seite 2/2
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