Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten – Risikobewertung und Maßnahmen VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten VdS 5052 : 2017-01 (03) Wir danken der Polizei, insbesondere der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser Richtlinien. Ferner danken wir den Vertretern der Versicherungswirtschaft, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Kreditwirtschaft sowie den Herstellern von Geldautomaten für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser Richtlinien. Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 174 50735 Köln Tel.: (0221) 77 66 0 Fax: (0221) 77 66 341 Copyright VdS Schadenverhütung 2017 Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen. 2 VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten – Risikobewertung und Maßnahmen INHALT 1 1.1 1.2 1.3 1.4 Allgemeines .................................................................................................................................. 5 Gültigkeit................................................................................................................................................ 5 Einleitung ............................................................................................................................................... 5 Risikofaktoren bei Betrieb eines Geldautomaten ................................................................................ 5 Potenzielle Folgen von Angriffen auf Geldautomaten ......................................................................... 7 2 2.1 2.2 2.3 Grundsätzliche Empfehlungen ..................................................................................................... 8 Allgemeine Gefährdung ........................................................................................................................ 8 Aufstellung von Geldautomaten ........................................................................................................... 8 Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen ........................................................................................ 9 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Risiken und Sicherungsmaßnahmen – Überblick ......................................................................... 9 Risiken ................................................................................................................................................... 9 Mechanische Sicherungen.................................................................................................................. 10 Einbruchmeldetechnik ........................................................................................................................ 10 Videotechnik ........................................................................................................................................ 10 Weitere Sensorik ................................................................................................................................. 10 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Sicherungsempfehlungen ...........................................................................................................11 Gesamtkonzept.................................................................................................................................... 11 Aufstellort ............................................................................................................................................ 12 Wertbehältnis/Widerstandsgrad ........................................................................................................ 12 Einbau .................................................................................................................................................. 12 Gesicherter Ver- und Entsorgungsraum............................................................................................ 13 Einbruchmeldetechnik ........................................................................................................................ 14 Videotechnik ........................................................................................................................................ 14 Beleuchtung ........................................................................................................................................ 14 Weitere Maßnahmen ........................................................................................................................... 15 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 Konkrete Angriffsarten und Angriffsbeschreibungen .................................................................15 Einführung ........................................................................................................................................... 15 Angriffe ................................................................................................................................................ 15 Sprengung ........................................................................................................................................... 18 Totalentwendung ................................................................................................................................. 21 Vandalismus ........................................................................................................................................ 21 Manipulation am GA ............................................................................................................................ 22 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Sicherungstechniken ...................................................................................................................24 Wertbehältnisse, Anerkennungsgrad................................................................................................. 24 Zertifizierte Widerstandsfähigkeit gegen Gassprengung .................................................................. 25 Zertifizierte Widerstandsfähigkeit gegen Sprengstoff ....................................................................... 25 Wertbehältnisse, Aufstellort ............................................................................................................... 26 Einbruchmeldetechnik ........................................................................................................................ 26 Videotechnik ........................................................................................................................................ 27 3 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 VdS 5052 : 2017-01 (03) Reaktionsmöglichkeiten auf konkrete Risiken ............................................................................27 Aufbruch mit Werkzeugen .................................................................................................................. 27 Sprengung ........................................................................................................................................... 27 Totalentwendung ................................................................................................................................. 28 Vandalismus ........................................................................................................................................ 28 Indirekte Angriffe ................................................................................................................................ 29 Anhang A Begriffe..................................................................................................................................30 Anhang B Abkürzungen .........................................................................................................................30 Anhang C Normative Verweisungen ......................................................................................................31 Anhang D Bezugsquellen und Institutionen ..........................................................................................32 Anhang E Montageattest, VdS 3540 .......................................................................................................33 Anhang F Alarmdienst- und Interventionsattest, VdS 2529 ..................................................................34 Anhang G Service-Unternehmen für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen, Anforderungen und Verfahrensablauf (informativ) ................................36 4 VdS 5052 : 2017-01 (03) 1 Allgemeines 1.1 Gültigkeit Diese Richtlinien gelten ab dem 01.01.2017. Sie ersetzen die Ausgabe VdS 5052 : 2012-11 (02). 1.2 Einleitung Geldautomaten (GA) werden von Tätern auf vielfältige Weise angegangen. Neben Angriffen mit thermisch oder mechanisch wirkenden Werkzeugen, ist insbesondere der täterseitige Einsatz von gasförmigen und festen Sprengmitteln, die Täuschung des Nutzers durch Manipulationen im und am Geldautomaten sowie die Manipulation von Geräteprozessen bekannt. Dem Sprengen von Geldautomaten muss dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Vorgehensweise der Täter verursacht neben dem Schaden am GA zumeist erhebliche Sachschäden des unmittelbaren und mittelbaren Umfelds. Darüber hinaus muss bei jedem Angriff mit Sprengmitteln auch mit Personenschäden gerechnet werden. Trotz präventiver Maßnahmen ist es unmöglich, Risiken aus dem Betrieb von GA völlig auszuschließen. Das Risiko hängt von mehreren Faktoren ab und sollte unbedingt von Fachleuten bewertet werden. Um eine höchstmögliche Sicherheit und ein vertretbares Restrisiko zu erreichen, sind individuelle Sicherungskonzepte zu erstellen, umzusetzen und regelmäßig hinsichtlich aktueller Entwicklungen anzupassen. Die Sicherungskonzepte sind als erfolgreich zu bewerten, wenn sie dazu führen, sowohl erwartete als auch nicht erwartete Angriffe erfolgreich abzuwehren bzw. die Wahrscheinlichkeit ihrer Ausführung hinreichend zu verringern. Das vorliegende Druckstück wurde unter Mitarbeit einer aus Reihen der Polizei, der Versicherungswirtschaft, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Vertretern der Kreditwirtschaft sowie von Herstellern von GA konstituierten Expertenrunde erarbeitet. Die vorliegenden Richtlinien sollen den Verantwortlichen eine Hilfestellung bei der Beurteilung möglicher Gefährdungen geben, die sich aus dem Betrieb von GA ergeben können. Sie unterstützen bei der Festlegung risikominimierender Maßnahmen. Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Die Einstufungs- sowie Handlungsratschläge sind unverbindlich. Die Empfehlungen sind ausdrücklich als Hilfestellung zu verstehen. Die jeweils Verantwortlichen werden in keiner Weise von ihrer Entscheidungsverpflichtung und Verantwortung entbunden. Über die vorliegenden Empfehlungen hinaus finden sich Anforderungen zum Schutz vor Angriffen auf Geldautomaten in den Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen, VdS 2472 sowie in den hierfür geltenden Vorschriften und Regelwerken für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese vorliegenden Richtlinien behandeln die bisher bekannten Begehungsweisen, die Empfehlungen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Im Sinne eines einheitlichen Regelwerkes werden in diesen Richtlinien Anforderungen nur mit Angabe der VdS-Klasse formuliert. Eventuell existierende, korrespondierende Norm-Klassen einschließlich der entsprechenden Einstufung können den Sicherungsrichtlinien Geschäfte und Betriebe, VdS 2333 sowie den Technischen Kommentaren, VdS 3134 entnommen werden. 1.3 Risikofaktoren bei Betrieb eines Geldautomaten Ein Geldautomat stellt technisch gesehen keine Gefahr dar. Die technischen Abläufe beim Betrieb des GA sind sowohl für Betreiber als auch für den Nutzer risikofrei. Dennoch korreliert der reale Einsatz von GA mit einem relevanten Gefahrenpotenzial. Durch die Auslagerung und Automatisierung von Geldgeschäften mit Endkunden erfolgt zeitgleich die Verlagerung des Risikos, welches Geschäften mit Bargeld innewohnt, von den Räumlichkeiten des betreibenden Geldinstituts hin zum Aufstellungsort des Automaten. Geldautomaten stellen aufgrund ihres Inhaltes (Bargeld) einen erheblichen Anreiz für Täter dar, einen für sie erfolgreichen Angriff mit verschiedenen Methoden auszuüben oder Manipulationen vorzunehmen. Denkbare Vorgehensweisen für einen Täter, der das Ziel verfolgt, unrechtmäßig Zugriff auf das im GA befindliche Bargeld zu erlangen, können u. a. die folgenden sein: 5 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten VdS 5052 : 2017-01 (03) Bild 1-1: Tatort einer Geldautomatensprengung Direkte Angriffe Direkte Angriffe nehmen eine Zerstörung des Automaten sowie eine großflächige Beschädigung der Umgebung billigend in Kauf. Hierzu können zählen: J J J Sprengung des GA, um direkten Zugriff auf die Geldkassetten zu erlangen heiße und kalte Angriffe auf den GA, (Angriffe mit thermischen und mechanischen Werkzeugen) um direkten Zugriff auf die Geldkassetten zu erlangen Totalentwendung des GA, um zu einem späteren Zeitpunkt in einer für den Täter risikoarmen Umgebung Zugriff auf die Geldkassetten zu erlangen. J J J J J J Indirekte Angriffe J Indirekte Angriffe richten sich im Wesentlichen auf die Manipulation der Automaten und/oder der Umgebung. Hierzu können u. a. zählen: 6 Skimming, d. h. Auslesen der Kontodaten vom Magnetstreifen der Bankkarte bei zeitgleicher Erschleichung der zugehörigen PIN Cash Trapping, d. h. Abfangen von Bargeld im Rahmen von Auszahlungsvorgängen Card Trapping, d. h. Abfangen der Bankkarte unter Einsatz einer sogenannten Kartenschlinge bei zeitgleicher Erschleichung der zugehörigen PIN Eavesdropping, d. h. Abhören von Kartendaten während der Übertragung Shimming, d. h. Angriffe auf die Chip-Schnittstelle der Bankkarte Reversal Fraud, d. h. Abbruch von Transaktionen zur wiederholten Durchführung derselben Jackpotting, d. h. Manipulation der Hardware/Software des Geldautomaten, um unberechtigte Auszahlungen bzw. eine Totalentleerung des Automaten auszulösen. VdS 5052 : 2017-01 (03) Weiter können Kunden bei der Bedienung des GA durch Raub, Betrug oder Diebstahl unmittelbar geschädigt werden, insbesondere wenn hohe Auszahlungsbeträge am GA angeboten werden. Ein Beraubungsrisiko besteht ebenfalls für Personen, die GA bestücken bzw. Bargeld entsorgen oder den GA warten. Dies ist bei der Gestaltung des Umfeldes mit zu beachten. Die genannten Angriffsarten werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher betrachtet. 1.4 Potenzielle Folgen von Angriffen auf Geldautomaten Verschiedene Überlegungen sind relevant für die Entscheidung, unter welchen Randbedingungen ein bestehender bzw. ein neu aufgestellter GA betrieben werden soll. Etliche Angriffsarten können nicht nur ausschließlich einen möglichen Bargeldverlust oder den Komplettverlust des Automaten bedeuten, sondern darüber hinaus weitreichende Folgeschäden nach sich ziehen. Bei praktischen Sprengversuchen an einem verschlossenen Automaten wurde die ca. 100 kg schwere Wertbehältnistür 14 m weit fort geschleudert. Der gesamte Automat wurde dabei zerrissen. Wenn ein Angriff auf einen in oder an einem Gebäude installierten GA mit einem solchen Ablauf stattfindet, wird dies zu erheblichen baulichen Schäden führen. Auch Personenschäden können dabei nicht ausgeschlossen werden. Wenn ein solcher Angriff innerhalb eines Foyers oder in der Kundenhalle eines Geldinstitutes stattfindet, muss u. a. mit folgenden Resultaten gerechnet werden: J Zerstörungen des unmittelbaren Umfeldes aufgrund entstehender Druckwellen fort geschleuderter schwerer Bestandteile des Automaten, z. B. der Wertbehältnistür oder Teile der Wandung durcheinander geschleuderter Einrichtungsgegenstände Glasbruch Zerstörung des unmittelbaren sowie mittelbaren Umfeldes aufgrund der Entzündung von brennbarem Material der Explosion/Verpuffung von Gasgemisch, das bei der Befüllung des Automaten ausgetreten ist J J J J J J J Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten J verbliebenem, nicht gezündetem Sprengstoff (Gas/Festsprengstoff) im Gerät bzw. im Objekt, insbesondere bei abgebrochenen Delikten, so dass die Gefahr einer verzögerten und unkontrollierten Explosion gegeben ist. Neben Schäden innerhalb und außerhalb des Gebäudes muss unter Umständen mit einem Totalverlust des Gebäudes gerechnet werden. Darüber hinaus sind, auch wenn die Gebäudeschäden sich als nicht verheerend herausstellen, ernsthafte Schäden an der IT-Landschaft (Arbeitsplatzrechner, Rechner in Automaten bis hin zur essenziellen Serverumgebung des Geldinstituts) durch den Explosionsdruck bzw. Verschmutzung durch Explosionsrückstände oder durch thermische Einwirkungen der Explosion zu erwarten. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Schäden auf den inneren Bereich der Institutsräumlichkeiten beschränken, müssen Personenschäden durch herumfliegende Trümmerteile und/oder Glas erwartet werden. Das gilt auch dann, wenn sich der GA in einem abgeschlossenen Innenraum, z. B. im Foyer oder in einem Vorraum zum Institut befindet. Auch bei Angriffen mit schweren Maschinen oder Fahrzeugen, die die Totalentwendung (Herausreißen) des GA zum Ziel haben, sind erhebliche Gebäudeschäden zu erwarten. Grundsätzlich darf nicht damit gerechnet werden, dass die Schäden ausschließlich in einem eng begrenzten Bereich auftreten. Zumindest der an das Institut angrenzende öffentliche Raum ist mit bedroht (Gefährdung von Passanten, Interventionskräften oder sonstigen Verkehrsteilnehmern). Sofern es zu einem Brand kommt, können neben den Institutsräumlichkeiten auch Nachbargebäude in Mitleidenschaft gezogen werden. Alle genannten, nach außen hin – u. a. von der Kundschaft – wahrnehmbaren Folgen eines Angriffs auf Geldautomaten können deutliche Rückwirkungen auf die weitere Arbeitsfähigkeit des Instituts haben und insbesondere Imageschäden verursachen (Reputationsrisiko). Eine auf einen Angriff folgende Betriebsunterbrechung kann zu Verärgerungen bis hin zur dauerhaften Abwanderung von Kunden führen. Der Imageschaden, den das Geldinstitut durch einen Angriff erleiden kann, ist nur schwer zu prognostizieren, muss aber dennoch in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden. 7 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 2 Grundsätzliche Empfehlungen 2.1 Allgemeine Gefährdung Der Einsatz von Geldautomaten hat zur Folge, dass der Umgang und die Verwahrung von Banknoten in großem Umfang aus gesicherten Bereichen in den öffentlichen Raum verlagert wird. Bei potenziellen Tätern führt die Verlagerung zu einer Steigerung des Tatanreizes. 2.2 Aufstellung von Geldautomaten Grundsätzlich ist jeder GA unabhängig von der Aufstellsituation potenziell gefährdet. Dennoch können Bedingungen gegeben sein, die Angriffe erschweren oder begünstigen. Die Kombinationen der Einbauumstände und möglicher Angriffsszenarien müssen analysiert werden und daraus sind differenzierte Schadenverhütungsmaßnahmen für das konkrete Objekt abzuleiten und umzusetzen. Gefährdungspotenzial in Abhängigkeit vom Aufstellort Überwachung des Automaten durch eine GAeigene Einbruchmeldeanlage vorausgesetzt VdS 5052 : 2017-01 (03) Bei der Gesamtbetrachtung der Angriffsszenarien wird offensichtlich, dass der gesicherte Wandeinbau (Rearload-Automaten in Verbindung mit einem mechanisch gesicherten und elektronisch überwachten Rückraum) eine spürbare Verringerung des Tatanreizes bewirkt. Für praktisch alle weiteren Aufstellungsorte ergibt sich ein erhöhtes bis hohe Gefährdung. Tatbegünstigende oder erschwerende Konstellationen sind bezogen auf verschiedene Aufstellungsarten und Angriffsszenarien in Bild 2-1 dargestellt. Abweichend von den stationären Standorten kommen auch mobile Systeme zum Einsatz (z. B. in fahrbaren Geschäftsstellen oder als mobiler GA). Hierbei muss die Gefährdung in Abhängigkeit von der konkreten Nutzungs- und Aufstellungssituation individuell betrachtet und ein spezielles Sicherungskonzept mit dem Versicherer abgestimmt werden, um eine auf den individuellen Fall abgestimmte Gesamtlösung zu erhalten. Das Gefährdungspotenzial durch Manipulationen an Geldautomaten z. B. durch Skimming, Shimming, Angriffe mit mechanischen oder/und thermischen Angriffswerkzeugen Totalentwendung Sprengung Wandeinbau gesichert** in Bereichen mit Wandeinbau 24h-Bewirtschaftung* frei aufgestellt Wandeinbau gesichert** Bankfiliale Wandeinbau frei aufgestellt Wandeinbau gesichert** Drittstandorte in Wandeinbau Gebäuden frei aufgestellt Wandeinbau gesichert** in Containern/ Wandeinbau Pavillons frei aufgestellt Drittstandorte außerhalb von Gebäuden frei aufgestellt (z. B. Bahnsteig) Basisgefährdung: Erhöhte Gefährdung: Hohe Gefährdung: * ** auch ohne Einbruchmeldeanlage, z. B. Tankstellen, Flughäfen usw. generell Rearload und Bereich gesichert entsprechend der Richtlinien VdS 5052 / VdS 2311 Bild 2-1: Gefährdungspotenzial von GA 8 VdS 5052 : 2017-01 (03) Eavesdropping, Cash-Trapping, Jackpotting oder Card-Trapping ist getrennt von der o. g. Aufstellung einzuschätzen. Neben den Gerätetypen (die von den Tätern genutzten Manipulationswerkzeuge sind in der Regel automatenspezifisch) spielt in diesem Kontext vor allem eine hohe Nutzungsfrequenz eine Rolle, da die Täter in kurzer Zeit eine Vielzahl von Karten(-daten) erlangen, bzw. Bargeld abfangen wollen. 2.3 Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen Alle Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen an und um Geldautomaten haben zum Ziel, Tatanreize herabzusetzen, mögliche Tatausführungen wesentlich zu erschweren und die Chancen zu erhöhen, den Täter im Verlauf der Tat zu ergreifen. Um einen möglichst hohen Widerstandszeitwert zu erreichen, ist es sinnvoll, dass J J mit gestaffelten Sicherungen gearbeitet wird, die dem Täter einen schnellen Zugriff verwehren (z. B. indem ein Wertbehältnis mit hohem Anerkennungsgrad mit Anbindung an die Einbruchmeldeanlage in einem mechanisch gesicherten und elektronisch überwachten Raum aufgestellt und verankert wird) die Tat frühzeitig, vorzugsweise unmittelbar nach Beginn der Überwindungsversuche, erkannt und gemeldet wird Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten J der Täter, möglichst viel Zeit auf die Überwindung mechanischer Sicherungen verwenden muss. Die vom Täter zu überwindenden Widerstandszeitwerte am GA sollten durch geeignete Maßnahmen verlängert werden. Die eingeleitete Intervention sollte zeitlich so bemessen sein, dass sie innerhalb des vom Täter zu überwindenden Widerstandszeitwertes erfolgreich mit dem (in flagranti) Ergreifen des Täters abgeschlossen werden kann. 3 Risiken und Sicherungsmaßnahmen – Überblick 3.1 Risiken Aus dem Betrieb von GA können sich unterschiedliche Risiken ergeben, denen, um eine Minimierung möglicher Schäden zu erreichen, individuell begegnet werden muss. Die folgende Liste aufgeführter Risiken sowie die Erläuterungen reaktiver Maßnahmen sind als Orientierungshilfe bei der Durchführung einer Gefährdungsanalyse sowie der Absicherung individueller Risiken zu verstehen. Sie kann aufgrund sich ändernder Techniken und sich entwickelnder Tätervorgehensweisen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Denkbare Risiken, die aus dem Betrieb von GA resultieren können, sind die folgenden: Bild 2-2: Zusammenspiel Tatvorgang und Intervention 9 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten In Bezug auf das im GA befindliche Wertbehältnis bestehen die Risiken, dass Täter das Wertbehältnis J J J durch Sprengen am Aufstellort öffnen durch Angriffe mit Werkzeugen am Aufstellort öffnen (u. a. durch Aufkeilen, Trennschleifen, Brennschneiden) nach einer Totalentwendung öffnen. Weiter besteht das Risiko von J J Manipulation am GA, so dass dieser z. B. unautorisiert Geld ausgibt (Reversal Fraud, Jackpotting) Vandalismus im Foyer oder am GA. In Bezug auf die den GA nutzenden Kunden bestehen die Risiken, dass Täter Vorrichtungen am/im GA oder seinem unmittelbaren Umfeld installieren, die J J J der Erschleichung der PIN dienen der Erschleichung der Kartendaten dienen dem Abfangen von Bargeld dienen (Cash-Trapping). Weiter können Kunden bei der Bedienung des GA durch Raub, Betrug oder Diebstahl unmittelbar geschädigt werden, insbesondere wenn hohe Auszahlungsbeträge am GA angeboten werden und dies von Dritten (Tätern) beobachtet wird. Ein Beraubungsrisiko besteht ebenfalls für Personen, die GA warten, bestücken bzw. Bargeld entsorgen. VdS 5052 : 2017-01 (03) von Einbruchmeldeanlagen siehe VdS 2311). Als Sicherungsbereiche können bestimmte Gebäude, Gebäudeabschnitte, Räume oder Wertbehältnisse definiert werden. Ziel der Einbruchmeldetechnik ist es, einen Täter möglichst frühzeitig zu erkennen und als Reaktion auf die von der Einbruchmeldeanlage (EMA) abgegebene Alarmmeldung eine zeitnahe Intervention einzuleiten. Ziel der Intervention wiederum ist es, den vom Täter verursachten Schaden zu minimieren und den Täter zu ergreifen. Es besteht die Möglichkeit, die EMA für die automatische Erzeugung weiterer technischer Meldungen zu nutzen. Auch die Kombination von Einbruchmelde- und Videotechnik ist mittels des Protokolls VdS 2465-1 (siehe VdS 2465-1, Kapitel 5.3 „Anschaltung von Videoüberwachungsanlagen an GMA“) einfach möglich. 3.4 Analoge oder digitale Bildaufzeichnungssysteme dienen der späteren Beweisführung. Nach heutigem Stand der Technik ermöglichen moderne Videosysteme, auf Vorkommnisse unmittelbar und zielgerichtet reagieren zu können z. B. durch direkte auditive Ansprache der Täter oder Übergabe der vorliegenden Informationen an die Interventionskräfte). Realisiert wird dies z. B. durch: J J 3.2 Mechanische Sicherungen Als Sicherungsebene, die unmittelbar gegen aktive Zugriffsversuche eines Täters auf Bargeld oder ähnliche Werte wirkt, dient die mechanische oder physikalische Sicherung. Zu nennen sind zum einen stabile, angemessenen technischen Kriterien genügende Wertbehältnisse. Weiter kommt bei der mechanischen Sicherung die Konstruktion und Ausgestaltung relevanter Gebäude und Räume zum Tragen, die so ausgebildet sein sollte, dass der Zugang zu vorhandenen Werten von vornherein wirksam erschwert ist. 3.3 Einbruchmeldetechnik Videotechnik J selektive Livebildübertragung visuelle Alarmvorprüfung Referenzbildabgleich (SB-Zone und GA) Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien Planung und Einbau von Videoüberwachungsanlagen (VdS 2366) sowie Alarmverifikation (VdS 3415). 3.5 Weitere Sensorik Neben den in den Richtlinien VdS 2311 zur Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen bezeichneten Möglichkeiten kann im oder am GA verbaute Sensorik zusätzliche Möglichkeiten zur Unterstützung frühzeitiger und differenzierter Detektion bieten. Das kann beispielsweise sein: Einbruchmeldetechnik dient dazu, den Einbruch oder Einbruchversuch eines Täters an oder in einem Gebäude bzw. Sicherungsbereich zu erkennen und zu melden (zu Planung und Einbau 10 J Öffnungsüberwachung des GA-Gehäuses zusätzlich zum Wertbehältnis VdS 5052 : 2017-01 (03) J J J J Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Überwachung des GA-Kartenslots auf Manipulation und Vorsatzgeräte Überwachung des GA Kartenslots im Zusammenspiel mit der Videoüberwachung, ob innerhalb eines vorgegeben Zeitintervalls tatsächlich eine Karte eingeführt wurde. Überwachung der Geldausgabeeinheit auf Manipulation Gasdetektion im Wertbehältnis Aus der Verknüpfung mehrerer relevanter Kriterien ergibt sich damit eine möglichst frühzeitige und dennoch zuverlässige Indikation für das Vorliegen eines Angriffs. 4 Sicherungsempfehlungen 4.1 Gesamtkonzept Ableitend aus den in Abschnitt 3.1 genannten Risiken ergeben sich Sicherungsempfehlungen, die als Basismaßnahmen für die Absicherung von GA zu verstehen sind. Individualisierungen bei den Sicherungsmaßnahmen sind für jeden Einzelfall zu überdenken. Insgesamt sollten, um ein umfassendes Gesamtkonzept einer Absicherung zu realisieren, alle in Bild 4-1 genannten Einzelaspekte berücksichtigt werden. Aufstellort Einfärbung, Ortung, Schutz vor Beraubung etc. Beleuchtung Wertbehältnis/ Sicherheitsstufe Gesamtsicherheit von GA Einbau Ver-/Entsorgungsraum Videotechnik Einbruchmeldetechnik Bild 4-1: Gesamtkonzept Sicherung 11 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 4.2 Aufstellort Grundsätzlich sollte der Aufstellort des GA so gewählt werden, dass möglichst wenig Angriffsarten zum Erfolg führen. Mit Bild 2-1, Seite 8 (Matrix) in Abschnitt 2.2 wird hierzu eine erste Entscheidungshilfe zu verschiedenen Aufstellorten gegeben. Einer besonderen Gefährdung unterliegen freistehende GA an Standorten wie z. B. Parkplätzen, Fußgängerwegen, Bahnhöfen, Autohöfen, Einkaufszentren, Supermärkten oder Tankstellen. Die Auslagerung eines GA-Standortes stellt jedoch für sich genommen nicht automatisch eine signifikante Risikoerhöhung dar. Manche Standorte, sofern sie sich in einem belebten und während 24 h bewirtschafteten Umfeld befinden (z. B. am Flughafen), sind weitaus risikoärmer als Standorte, die sich in einem – zumindest zeitweise – verlassenen Umfeld befinden 4.3 Wertbehältnis/Widerstandsgrad Da Täter die im GA befindlichen Werte erbeuten wollen, sind sie gezwungen, diese mit physischer Gewalt zu öffnen. Zu der sinnvollen Gesamtsicherung sind unbedingt zertifizierte Wertbehältnisse einzusetzen. Zertifizierungsverfahren, um entsprechende Behältnisse qualitativ einzustufen und innerhalb bestimmter Klassen anzuerkennen (bei Wertbehältnissen wird von Anerkennungsgraden gesprochen), werden von Mitgliedsunternehmen der European Fire and Security Group (EFSG) angeboten. In Deutschland erfolgt die Prüfung der Behältnisse durch VdS Schadenverhütung. VdS 5052 : 2017-01 (03) Die in GA eingesetzten Wertbehältnisse sollten, um einem Täter ausreichend Widerstand entgegenzubringen, mindestens dem Widerstandsgrad IV gemäß VdS 2450 bzw. EN 1143-1 mit dem Zusatz „EX“ und „GAS“ (Bild 4-2) entsprechen. Diese sind zusätzlich gegen Angriffe mit explosivem Gasgemisch und Festsprengstoff geprüft. Vorhandene Wertbehältnisse mit geringerem Widerstandsgrad sollten je nach Ergebnis einer Risikobewertung ggf. ausgetauscht werden. Bild 4-2 zeigt das Beispiel einer Anerkennungsplakette, die sich bei jedem VdS-anerkannten Wertbehältnis fest montiert an der Innenseite der Behältnistür befindet. Anmerkung: VdS Schadenverhütung und weitere europäische Prüf- und Zertifizierungsinstitute sind in der EFSG zusammengeschlossen. Untereinander werden Prüfungen und Zertifizierungen ohne erneute Prüfverfahren anerkannt. Um zu vermeiden, dass Wertbehältnisse eingesetzt werden, deren ausgewiesene Produkteigenschaften nicht den tatsächlichen Anforderungen nach Norm oder VdS-Richtlinien entsprechen, wird empfohlen, VdS-anerkannte Produkte oder solche mit einer Anerkennung eines Mitglieds der European Fire and Security Group zu verwenden. 4.4 Einbau Die Gefährdung von GA wird neben dem Aufstellort maßgeblich von der Einbausituation beeinflusst. In praktisch allen Fällen ist es sinnvoll, einen Einbau von GA in bzw. durch Wände zu realisieren, da hier die Angriffsmöglichkeiten auf den GA deutlich eingeschränkt sind. Optimal ist ein Wandeinbau, der eine Ver-/Entsorgung aus einem separaten Raum heraus ermöglicht (vgl. Abschnitt 4.5 dieser Richtlinien). Unabhängig davon, ob eine freistehende Aufstellung oder ein Wandein- bzw. Wandanbau favorisiert wird, muss ein GA, um die Wegnahme oder einen Angriff mit Werkzeugen vor Ort zu erschweren, am Aufstellort stabil montiert werden. Bild 4-2: Anerkennungsplakette eines Wertbehältnisses mit zertifiziertem Widerstand gegen Gassprengung und Sprengung mit Festsprengstoff 12 VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 4.5 Gesicherter Ver- und Entsorgungsraum Um die organisatorische Trennung von kundenseitiger Bedienung und serviceseitiger Ver-/Entsorgung des GA zu ermöglichen, wird im Optimalfall der Einbau des GA in die Wand des Versorgungsraums gewählt. Bild 4-3: Anerkennungsplakette für Geldautomatensockel Die Montage erfolgt dabei so, dass das im GA befindliche Wertbehältnis in die Montage mit einbezogen wird. Soll der GA nicht direkt auf dem Boden verankert, sondern auf einem Sockel verankert werden, so ist, um die Anerkennung des Produktes aufrecht zu erhalten, ein für dieses Behältnis anerkannter Sockel zu nutzen. Der Ver- und Entsorgungsraum (im Folgenden Versorgungsraum genannt), d. h. der Raum über den die Wertbehältnistür eines GA zugänglich ist, muss, wenn ein Angriff bestmöglich erschwert werden soll, mechanisch hohen Anforderungen genügen und sollte bei Geldinstituten dem Sicherungsbereich (Bereich 5 gemäß VdS 2472) zugeordnet sein. Hier ist zu nennen: J Die Montage des GA auf dem Sockel sowie die Montage des Sockels am Aufstellungsort müssen sach- und fachgerecht nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen. J Damit sichergestellt ist, dass Sockel und Geldautomat für den gemeinsamen Einsatz anerkannt sind, muss der Eintrag in der Rubrik Modell auf der Plakette des GA sowie auf der Plakette des Sockels übereinstimmen (diese ist am Sockel angebracht, vgl. Bild 4-2 und Bild 4-3). Die Montage erfolgt – gemäß Herstellervorgabe – so, dass das Wertbehältnis im tragenden Betonboden verankert wird. Sofern ein Sockel verwendet wird, wird dieser im Boden verankert und das Behältnis seinerseits wird mit dem Sockel verschraubt (vgl. Bild 4-4). J Die Wände des Versorgungsraums sind in fester Bauweise auszuführen (die Wände können z. B. mit mindestens 120 mm Dicke gemauert oder als Betonwand oder aber als einbruchhemmende Verbundbauwand der VdS-Klasse A ausgeführt sein). Türen sind selbstschließend (mit Knauf) und, um den Zutritt von Tätern wirksam zu erschweren, mindestens in einbruchhemmender Ausführung gemäß VdS-Klasse A auszuführen; sie sollten keine Verglasung aufweisen. Der Zugang zum Versorgungsraum sollte grundsätzlich nur über eine Zutrittskontrollanlage der VdS-Klasse B mit der Möglichkeit zur Auslösung eines Überfallalarms möglich sein. Alternativ darf der Raum nur nach entsprechender Autorisierung begehbar sein. Bild 4-4: Prinzip der Behältnisverankerung 13 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten J J Der Raum sollte fensterlos sein. Sind Fenster vorhanden, muss der Einblick auf die darin befindlichen Wertbehältnisse verhindert sein und die Fenster sind mindestens in einbruchhemmender Ausführung mindestens der VdS-Klasse A) auszuführen. Alternativ zur einbruchhemmenden Ausführung kann die Vergitterung des Fensters sinnvoll sein. Der Raum muss für die Mitarbeiter der Geldund Wertdienstleister gut und sicher erreichbar sein. Um bei Angriffen während der Ver- und Entsorgung der GA mit Banknoten Hilfe herbeirufen zu können, sollte der Raum mit einem Überfallmelder ausgestattet und mit dem Vorraum in die Videoüberwachungsanlage eingebunden sein. 4.6 Einbruchmeldetechnik Generell sind GA mittels Einbruchmeldetechnik der Klasse C-SG 5 (vgl. VdS 2311) zu überwachen. Die Automaten bzw. deren Wertbehältnisse müssen ggf. einen eigenständigen Sicherungsbereich bilden. Zusätzlich ist zu empfehlen, dass die Räume, in denen sich Wertbehältnisse befinden sowie Versorgungsräume von Geldautomaten, mit einer VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlage überwacht werden. Soll das Foyer auch außerhalb der Geschäftszeiten zugänglich sein, kann dieses nicht mit einer klassischen EMA überwacht werden, weil die ordnungsgemäße Scharf-/Unscharfschaltung unter Einhaltung der Zwangsläufigkeit nicht praktikabel ist. Unabhängig davon sollte der Ver- und Entsorgungsraum durch eine gesonderte Einbruchmeldeanlage gesichert sein. Wenn in einem bestimmten Zeitfenster mit einer niedrigen Nutzungsfrequenz gerechnet werden kann, das Betreten des Foyers außerhalb der Geschäftszeiten aber nicht verhindert werden soll, so bietet es sich u. a. an, das Foyer durch eine Perimeterdetektion zu überwachen. Eingebettet in ein schlüssiges Konzept wird dabei das Foyer mittels Bewegungsmelder oder die Tür mittels Magnetkontakt o. ä. überwacht, es wird eine Videoüberwachungsanlage installiert und die Meldungen und Bilder werden an eine NSL übertragen. Eine Meldung während eines definierten Zeitfensters (z. B. von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) führt dann bspw. dazu, dass automatisch das Videobild oder die Videosequenz in der NSL aufläuft und durch einen qualifizierten Bediener überprüft werden kann. Dieser wird anhand der Videobilder schnell erkennen, ob es sich um einen „echten Kunden“ handelt oder ob 14 VdS 5052 : 2017-01 (03) evtl. ein Angriff auf den Geldautomaten durchgeführt wird. Die technische Auswertung und Übermittlung der Meldung kann über die EMA abgewickelt werden. Sofern es sich um eine Anschaltung als Perimetermelder handelt, bleibt die Attestierfähigkeit der VdS-EMA erhalten. Über VdS 2465-1, Kapitel 5.3 „Anschaltung von Videoüberwachungsanlagen an GMA“ kann zudem eine intelligente Verknüpfung zwischen EMA und VÜA einfach realisiert werden. Details zur Überwachung von Foyerzonen sind den Sicherungsrichtlinien für Perimeterüberwachung, VdS 3143, zu entnehmen. 4.7 Videotechnik Der öffentlich zugängliche Bereich eines GA sollte in die Videoüberwachung (Bildaufzeichnung gemäß VdS 2366) unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften mit einbezogen werden. Eine ereignisgesteuerte Übertragung der Bilddaten und Sabotagemeldungen an eine ständig besetzte Stelle kann für eine zeitnahe Intervention genutzt werden. Die Integration in eine vorhandene ORÜA/VÜA ist auch nachträglich möglich. Videoüberwachung dient der Beweissicherung. Wenn Videotechnik zum Einsatz kommt, sollten die Tatabläufe bzw. Phasen eines GA-Angriffes erfasst und aufgezeichnet werden. Für eine geeignete Beleuchtung (siehe auch nachfolgender Abschnitt) ist zu sorgen. Diese ist vom Errichter der Videoanlage unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben auszuführen, um aussagekräftige Bilder zu erhalten, die eine Auswertung im Rahmen der technischen Spezifikation der Anlagentechnik erst möglich machen. 4.8 Beleuchtung Alle Bereiche, die von Kunden oder anderen Personen genutzt werden, sind ausreichend zu beleuchten. Es wird empfohlen, den diesbezüglichen Regelungen für Arbeitsstätten zu folgen. Eine vollständige und ausreichende Ausleuchtung der Bereiche mindert den Tatanreiz. Zudem begünstigt eine positive Beleuchtungssituation das persönliche Sicherheitsgefühl des Bankkunden bzw. Nutzers. Die Beleuchtung sollte es u. a. ermöglichen, den Außenbereich von Foyers, in dem sich Kunden zur Tätigung von Geldgeschäften VdS 5052 : 2017-01 (03) am GA aufhalten können, vor dem Verlassen des Foyers einzusehen und zu überblicken. 4.9 Weitere Maßnahmen Generell wird empfohlen, sich, soweit möglich, auf den Einsatz (z. B. VdS-) anerkannter Systeme und Produkte zu konzentrieren, da hier die technischen Eigenschaften sowie die allgemeine Produktqualität im Rahmen einer unabhängigen Prüfung bestätigt wurden. Bei anderen oder nicht anerkannten Produkten ist eine Beurteilung von Produktqualität und Produkteignung ggf. nur basierend auf Aussagen des Anbieters möglich. Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten das Eindringen in diese verschlossenen Bereiche überwacht und erkannt wird, kann unberechtigtes Betreten zuverlässig erkannt werden. In Verbindung mit einer Videobildübertragung an eine NSL ist ein frühzeitiges und schnelles Bewerten des Alarms möglich. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, Maßnahmen festzulegen, die bereits vor der eigentlichen Tatausführung durch den qualifizierten Bediener in der NSL manuell ausgelöst werden und einen weiteren Tatverlauf verhindern bzw. massiv erschweren. Dies können bspw. optisch/ akustische Signalgeber, Durchsagen oder die Ansteuerung von Vernebelungsgeräten sein. Der Einsatz von Nebelsystemen erfordert detaillierte Absprachen und Vereinbarungen mit der NSL, der Polizei und Feuerwehr. Die technischen Maßnahmen sollten mit organisatorischen Maßnahmen, z. B. Foyerschließung in betriebsarmen Zeiten (z. B: 00:00 bis 05:00 Uhr), kombiniert werden. 5 Konkrete Angriffsarten und Angriffsbeschreibungen Einfärbetechnik/Intelligent Banknote Neutralisation Systems (IBNS) 5.1 Einführung Mittels Einfärbetechnik können Geldbündel bzw. der gesamte Inhalt von Geldkassetten mit einer praktisch nicht entfernbaren Tinte markiert werden. Die Auslösung des Einfärbemechanismus kann z. B. infolge einer unerlaubten Lageveränderung der Geldkassetten (etwa beim Kippen oder Bewegen des Wertbehältnisses) angesteuert werden. Eingefärbtes Geld erschwert die Beuteverwertung. Um einen sicheren Transport von Geldkassetten vom Werttransportfahrzeug zum GA bzw. umgekehrt zu gewährleisten, gibt es Einfärbesysteme mit VdS-Anerkennung, die die aufwändigen Prüfungen von VdS erfolgreich durchlaufen haben. Die vorgenannten Sicherungsmaßnahmen dienen der Abwehr bzw. Verhinderung von Angriffen auf GA. Hierbei unterscheidet man zwischen zerstörenden und manipulativen Angriffen. Techniken und Maßnahmen gegen die beschriebenen Angriffe sind in den Abschnitten 6 und 7 erläutert. Die Gesamtheit der umgesetzten Gegenmaßnahmen ist entsprechend des individuellen Sicherungskonzeptes auf das Risiko abzustimmen. 5.2 Angriffe 5.2.1 Angriffe mit Werkzeugen Ortung 5.2.1.1 Aufkeilen Mittels unauffälliger Sender, die mit spezieller Funktechnik (GPS/GSM) arbeiten, können Geldbündel oder Geldkassetten geortet und „verfolgt“ werden. Unter hohem persönlichem Risiko (hohe Verletzungsgefahr) können Wertbehältnisse mithilfe von Metallkeilen und schweren, handgeführten Hämmern angegriffen werden (vgl. Bild 5-1). Dabei wird angestrebt, mehrere Keile in den Spalt zwischen Tür und Korpus des Behältnisses einzutreiben und so ein Versagen der Verriegelung herbeizuführen. Bei konstruktiv schwachen Wertbehältnissen lassen sich auf diese Weise die einzelnen Bauteile des Produktes so weit auseinander drücken, dass eine Öffnung erwirkt werden kann. Sofern eine Intervention durch die Polizei beabsichtigt ist, sind die technischen Voraussetzungen aus dem von den Landeskriminalämtern der Länder formulierten Anforderungsprofil für Ortungsgeräte zu erfüllen. Systeme zur Tatverhinderung bzw. -erschwernis Zur Erschwerung von Taten werden Foyerbereiche vielfach in den Nachstunden verschlossen. Wenn 15 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 5.2.1.2 Spreizen Türen von Wertschutzschränken von GA können je nach Konstruktion mit Hydraulikspreizgeräten angriffen werden. Dabei wird in der Regel zunächst versucht, den konstruktiv nicht vollständig vermeidbaren Türspalt an der Verriegelungsseite der Tür mithilfe eines Metallkeils zu erweitern. Sofern der erweiterte Spalt ausreichend Raum bietet, ein Spreizgerät einzusetzen, kann der Angriff erfolgen (vgl. Bild 5-2). Durch wiederholten Einsatz des Spreizgerätes und unterstützende Fixierung der erzeugten Spalte mit Keilen kann der Korpus des GA unter Umständen so weit deformiert werden, dass die Riegelbolzen des Riegelwerkes nicht mehr in den Korpus eingreifen und die Tür geöffnet werden kann. 5.2.1.3 Trennschleifen Angriffe mit Trenn- oder Winkelschleifern auf GA haben zum Ziel, Öffnungen in den Korpus des Wertbehältnisses einzubringen oder die Tür zu überwinden. Derartige Angriffe können prinzipiell an allen frei zugänglichen Punkten erfolgen. So ist es, sofern der Zugriff auf die Wandungen gegeben ist, unter Umständen möglich, Teile der Wertbehältniswandung großflächig herauszutrennen. Dies kann im Erfolgsfall die Möglichkeit gewähren, den Inhalt des GA komplett entwenden zu können. Bild 5-1: Aufgekeilter Geldautomat 16 VdS 5052 : 2017-01 (03) Weitere potenzielle Angriffspunkte liegen im Bereich der Sperrstellen der Verschlusseinrichtung und an den Bändern bzw. Scharnieren. Wenn es möglich ist, die Riegelbolzen zu durchtrennen oder die Bänder zu entfernen, ist häufig (sofern keine Notverriegelung greift) ein Öffnen der Tür möglich. 5.2.1.4 Brennschneiden Schneidbrenner arbeiten mit einem Gemisch aus Brenngas und Sauerstoff. Durch die Reaktion der beiden Gase werden hohe Temperaturen erzeugt, die ausreichend sind, metallische Bauteile von Wertbehältnissen (z. B. Wandung, Armierungen, Riegel) zu schmelzen und so zu zertrennen. Bei nichtmetallischen Werkstoffen ist das Brennschneiden keine sinnvolle Vorgehensweise. Wertbehältnisse, die lediglich eine einwandige metallische Außenhülle aufweisen, lassen sich mit thermischen Mitteln (Schneidbrenner) innerhalb von Sekunden öffnen (vgl. Bild 5-4, Bild 5-5). Bei einfachen Behältnissen kommen mitunter Bleche von einigen Millimetern Dicke zum Einsatz. Jedoch lassen sich Bleche, die bis zu einigen Zentimetern dick sind, mit einem Brennschneider schnell und einfach trennen. Sie bieten somit keinen Schutz gegen dieses Werkzeug bzw. diese Angriffstechnik. Bild 5-2: Spreizangriff VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 5.2.1.5 Sauerstofflanze Die sogenannte Sauerstofflanze ist ein thermisches Schneidwerkzeug mit extrem hohem Energieumsatz. Sie ist geeignet, Metalle und andere Materialen (z. B. Beton) aufzuschmelzen und so zu zerstören. Die Arbeit mit der Sauerstofflanze erzeugt insbesondere bei höherwertigen Wertbehältnissen große Mengen an Rauch- und Abgasen. Diese Gase stellen schon nach wenigen Sekunden für den Täter eine deutliche Behinderung dar. Diese Angriffsmethode ist bei hochwertigen Behältnissen kaum realisierbar. Bild 5-4: Brennschneiden im Riegelbereich (Prüfung) 5.2.2 Gefährdungsanalyse bezogen auf Werkzeugangriffe Die Gefährdungsanalyse, die zum Ziel hat, das Risiko von Werkzeugangriffen zu minimieren, muss sich im Wesentlichen mit dem Produkt, d. h. mit der Widerstandsfähigkeit des Wertschutzschrankes auseinandersetzen. Lediglich, wenn sichergestellt ist, dass von einem Täter nicht auf einen konkreten GA zugegriffen werden kann (etwa weil dieser sich in einem stark gesicherten Bereich im Gebäudeinneren befindet), kann die Bedeutung des Widerstandsgrades des Behältnisses in Bezug auf einen möglichen Aufbruch abweichend bewertet werden. Eine besondere Gefährdung von GA kann sich aus der Aufstellung der Geräte im öffentlich zugänglichen bzw. in relativ leicht begehbaren Räumlichkeiten ergeben. Dies ist bei Geldautomaten, bedingt durch die erforderliche Bedienung durch Kunden, in aller Regel gegeben. Das bedeutet, auch potentielle Täter können sich den Automaten bzw. den darin befindlichen Wertbehältnissen bis auf kurze Distanz nähern. Dies versetzt potenzielle Täter in die Lage, Einbruchwerkzeuge relativ schnell und effektiv einzusetzen. Als besonders ungünstig ist hier die Aufstellung in Bereichen zu werten, die, kriminelle Energie Bild 5-5: Türöffnung nach Brennschneiden vorausgesetzt, einen leichten Zugriff auf erforderliche Werkzeuge gleichsam sicherstellen. GA, die z. B. in Foyerbereichen von Bau- oder Werkzeugmärkten aufgestellt sind, könnten von Tätern bevorzugt angegriffen werden, weil die Werkzeuge direkt vor Ort verfügbar sind. Besonders risiko- Bild 5-3: Angriff mit dem Winkelschleifer 17 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten VdS 5052 : 2017-01 (03) reich dürfte diese Konstellation sein, wenn sich der Markt in einem Gelände mit geringer Wohndichte befindet. Wegen der erforderlichen Stromversorgung, wenn Werkzeugmaschinen, wie Winkelschleifer u. ä. eingesetzt werden sollen, scheint die Gefährdung für Behältnisse, die nicht in unmittelbarer Nähe einer Bebauung aufgestellt sind, geringer auszufallen. Es darf aber nicht vergessen werden, dass die meisten für den Aufbruch von Wertbehältnissen verwendeten Werkzeugmaschinen auch mit sehr leistungsfähigen Akkus oder sogar Verbrennungsmotoren ausgestattet sein können, was den vermeintlichen Vorteil aufhebt. In Bezug auf heiße Angriffe ist die räumliche Situation sowie die Belüftung des Aufstellortes bedeutsam. In sehr kleinen Räumlichkeiten sind heiße Angriffe schlecht oder gar nicht realisierbar, weil die unmittelbare Gefährdung für den Täter (Hitze, Funkenflug, Rauchgase usw.) zu hoch ist. Bei Behältnissen, die in großen Räumen oder sogar im Freien positioniert sind, sind heiße Angriffe aber durchaus ein relevantes Risiko. Hier gilt, dass mit einer leichten Erreichbarkeit eines GA ein höheres Risiko einhergehen dürfte, als bei einer umständlichen und schweren Erreichbarkeit. Dies liegt darin begründet, dass die Täter für heiße Angriffe eine relativ sperrige Ausrüstung (Gasflaschen, Schläuche, Brennaufsätze) zum Tatort bringen müssen. Der Einsatz von Sauerstofflanzen erfordert zudem mehr Platz, als die Verwendung von Schneidbrennern. In jüngerer Vergangenheit ist es (noch) nicht zu nennenswerten Schadenzahlen durch den Einsatz von Sauerstofflanzen gekommen. Wenn es für einen Täter jedoch möglich sein sollte, eine Sauerstofflanze zum Einsatz zu bringen, muss mit einem – unabhängig vom Diebesgut – hohen Schadenpotenzial gerechnet werden, da mit einer hohen lokalen Wärmeentwicklung sowie einem starken Funkenflug gerechnet werden muss. Damit einher geht eine erhöhte Brandgefährdung. Zusammenfassend stellt sich die Gefährdungsanalyse in Bezug auf Werkzeugangriff so dar, dass ein GA einem umso höheren Risiko ausgesetzt ist, je leichter ein Täter Zugriff auf das Behältnis erhalten kann (z. B. GA freistehend) und je leichter somit der Täter den Antransport des erforderlichen Werkzeugs vornehmen kann. Für den Täter ungünstige Arbeitsbedingungen (z. B. räumliche Enge, lange Wege, um Werkzeug (manuell) heranzutransportieren) verringern das Risiko für den individuellen Automaten (vgl. Bild 5-6). 18 Zugriff auf den GA sowie Werkzeugantransport und Einsatz in einfacher Weise möglich: steigendes Risiko Zugriff auf den GA, Werkzeugantransport, Werkzeugeinsatz nicht in einfacher Weise möglich: sinkendes Risiko Bild 5-6: Risiko von Werkzeugangriffen 5.3 Sprengung 5.3.1 Sprengung mit Gas 5.3.1.1 Allgemeines Bei einer Sprengung mit Gas verändern sich die vorhandenen Ausgangsmaterialen im Verlauf einer chemischen Reaktion. Hierbei vergrößert sich das Volumen der reagierenden Gasmischung schlagartig. Die mit der chemischen Reaktion einhergehende Volumenvergrößerung rührt daher, dass sich der Molekülaufbau ändert und die ablaufende Reaktion stark exotherm verläuft. Bei einer Behinderung dieser Volumenvergrößerung, etwa weil die Reaktion in einem geschlossenen Behältnis erfolgt, wird Druck aufgebaut. Sobald die aus dem Druck resultierende, auf die Innenwände des Behältnisses wirkende Kraft die durch die Außenwand bewirkte Gegenkraft übersteigt (die „Stabilität überschritten wird“), folgt die Zerstörung des Behältnisses. Abhängig von der Höhe des Drucks, Schnelligkeit der Reaktion sowie Konstruktion und Stabilität des Behältnisses kann der Schaden von einer einfachen Öffnung der Tür bis hin zur totalen Zerstörung des Behältnisses einschließlich großräumiger Schäden im Umfeld reichen. Je nach Ausführung des Geldautomaten variiert das freie, mit Gas befüllbare Volumen. Wenn ein herkömmlich konstruierter GA vollständig mit einem Gasgemisch hoher Brisanz befüllt wird, wird durch die Explosion im Normalfall nicht nur der Automat und das Wertbehältnis vollständig zerstört, sondern auch das Umfeld stark in Mitleidenschaft gezogen. Wenn sich zum Zeitpunkt der Explosion Personen in der Nähe des Automaten befänden, würden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überleben. VdS 5052 : 2017-01 (03) Selbst Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld zum Explosionsherd befinden, etwa weil sie zum Zeitpunkt der Sprengung das Foyer straßenseitig passieren, sind extrem gefährdet, da die Explosion kleine und größere Bruchstücke regelrecht in Geschosse verwandeln kann (vgl. Bild 5-7). Komplettverlust von Häusern oder Hausteilen durch Explosion und/oder Brand hat es bereits gegeben. Ein besonders hohes Risiko für unbeteiligte Dritte, für intervenierende Polizeikräfte sowie für die Gebäudesubstanz aber natürlich auch für die Täter selber besteht, wenn es nach der Befüllung des GA mit explosivem Gasgemisch zu einem Zündversagen kommt und sich das zündfähige Gemisch infolge dessen im Foyer oder Gebäude ausbreitet. Schon die minimale Energie eines statischen Entladungsfunkens kann die chemische Reaktion dieser brisanten Mischung aus Brenngas und Sauerstoff starten und so die Explosion auslösen. Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten durch kleinste Funken bzw. elektrische Entladungen verfrüht entzünden kann. Sofort nach der Zündung reagiert das Brenngas mit dem Sauerstoff, dehnt sich schlagartig aus und drückt die Tür des im GA befindlichen Wertbehältnisses auf und/oder sprengt die Wände des Behältnisses auseinander. Der Täter kann nun, sofern ihm der Zugang zum GA noch möglich ist, auf die Geldkassetten, sofern diese nicht zu stark zerstört sind, zugreifen und fliehen. Die bei der Explosion frei werdende Druckkraft ist (u. a.) stark abhängig von der Menge des explodierenden Gasgemisches. Je mehr zündfähiges Gasgemisch eingefüllt werden kann, desto stärker wird die Zerstörung des Behältnisses sowie der Umgebung ausfallen. Da bei der Mischung des Gases unter realen Bedingungen eine exakte Mischung und Mengenregulierung des Explosivgases nicht möglich sein dürfte, lässt sich die Heftigkeit der Explosion kaum prognostizieren. 5.3.1.3 Gefährdungsanalyse In den letzten Jahren ist es in Europa und auch in Deutschland zu einer beträchtlichen Anzahl von Gasangriffen auf Geldautomaten gekommen. Durch sich permanent verändernde (weiterentwickelte) Angriffsarten professioneller Tätergruppen und schwer einschätzbare – von Tätern ohne besondere Kenntnisse – durchgeführte (versuchte) Angriffe fällt es schwer, hinreichend konkrete und gleichzeitig allgemeingültige Gefährdungsfaktoren abschließend zu benennen. Bild 5-7: GA-Sprengung, Hochgeschwindigkeitsaufnahmen 5.3.1.2 Möglicher Tathergang Ohne eine Anleitung zu geben, wie die Sprengung eines GA umgesetzt werden kann, wird im Folgenden eine mögliche Vorgehensweise beschrieben, um zu verdeutlichen, mit welch – auf den ersten Blick – geringem Aufwand Täter vorgehen können. Darüber hinaus spielt die gerade in Deutschland sehr heterogene und individualisierte Struktur der Kreditinstitute eine Rolle, die das Erkennen von Mustern deutlich erschwert. Trotzdem lassen sich Präventionsansätze ableiten und zumindest fünf wesentliche Gefährdungsfaktoren erkennen, die für eine Tatauswahl offenbar besonders relevant sind und die deshalb in eine individuelle Gefährdungsanalyse des Automatenstandortes mit einbezogen werden sollten: J J Bei Sprengangriffen wird ein explosionsfähiges Medium in das Wertbehältnis eingebracht und gezündet. J Sobald mit Sauerstoff vermischtes Brenngas ins Wertbehältnis eingelassen wird, besteht höchste Explosionsgefahr, da sich das Gemisch bereits J Geräteöffnung(en), z. B. Shutter (Gaseinleitung möglich) Umfeldbedingungen (unbemerkte Tatausführung möglich) Positionierung der Versorgungsöffnung/ bauliche Gegebenheiten (Zugriff auf GA-Inhalt nach erfolgreicher Sprengung möglich) Verkehrsanbindung/Intervention (erfolgreiche Flucht nach Tatausführung möglich) 19 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten J Gerätetyp des GA (individuelle, gerätespezifische Schwachstellen) Geräteöffnung(en) Bauartbedingt verfügen Geldautomaten über eine Vielzahl von systembedingten Öffnungen (z. B. Kabeldurchführungen oder Shutter). Gasangriffe erfolgen häufig über die für den Täter einfach zu erreichenden Öffnungen des Wertbehältnisses. Umfeldbedingungen Die tatvorbereitenden Handlungen für eine GA-Sprengung sind sehr auffällig und müssen daher unbeobachtet erfolgen. Im Regelfall finden die Taten daher in der Zeit zwischen Mitternacht und dem Morgengrauen an Standorten, die in dieser Zeit nur vereinzelt genutzt werden, statt. Daher kann angenommen werden, dass Geldautomaten an Standorten die auch in den Nachtstunden durchgängig einer Kontrolle unterliegen (z. B. personell besetzte Tankstelle mit 24-stündiger Öffnung), nur einer sehr geringen Gefährdung unterliegen. Positionierung Versorgungsöffnung/ Bauliche Gegebenheiten Der Angriff auf den Geldautomaten erfolgt im Regelfall von der Vorderseite (Shutter). Für die Täter ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie nach einer Sprengung einen einfachen und möglichst schnellen Zugriff auf den GA-Inhalt bekommen. Am einfachsten ist dies bei einem sog. Frontloader, da sich die Tür des Wertgelasses in den Kundenraum öffnet. Rearloader (Automaten die von der Geräterückseite befüllt werden) stellen insoweit eine Taterschwernis dar, weil sich die Täter kurz vor oder nach der Sprengung noch Zugang zum hinteren Automatenbereich verschaffen müssen. Sind die Abtrennungen zu diesem Raum nur in Leichtbauweise ausgeführt, oder verfügt der Raum über Fenster, können die Täter davon ausgehen, dass ein Zugang zum rückwärtigen Automatenbereich bereits durch die Explosion verursacht wird. Die bisherigen Erfahrungen lassen vermuten, dass Automaten die in einem Raum fester Bauweise (entsprechende Wandelemente, einbruchhemmende Türen und Verzicht auf Fenster) mit einer Durch-die-Wand-Installation aufgestellt sind, für Täter weniger attraktiv sind. Verkehrsanbindung/Intervention Da spätestens nach der Sprengung eine Alarmierung der Polizei erfolgt (die Explosion wird im Regelfall von besorgten Bürgern beim Polizeinotruf gemeldet) und Interventionskräfte zum Objekt geschickt werden, sind für die Täter neben einer schnellen Tatausführung auch möglichst lange 20 VdS 5052 : 2017-01 (03) Interventionszeiten und gute Fluchtmöglichkeiten von Bedeutung. Grundsätzlich kann man daher davon ausgehen, dass Täter die Standorte bevorzugen, die die o. g. Bedingungen erfüllen. Die schnelle Tatausführung und Flucht nach einer Explosion führte auch schon zu Sprengangriffen in innerstädtischen Bereichen, wenn die Täter die Umfeldbedingungen als günstig eingeschätzt haben. Gerätetyp GA Es kann ggf. sinnvoll sein, gefährdetere (z. B. oft erfolgreich angegriffene) GA auszutauschen oder mit geeigneten, präventiv wirkenden Schutzmaßnahmen nachzurüsten. 5.3.2 Sprengung mit sonstigen Mitteln 5.3.2.1 Möglicher Tathergang Neben der Verwendung explosiver Gasgemische sind auch Angriffe mit Festsprengstoffen unterschiedliche Art und Herkunft bekannt. 5.3.2.2 Gefährdungsanalyse Bei der allgemeinen Gefährdungsanalyse lassen sich bei einem möglichen Angriff mit gewerblichen Sprengstoffen, z. B. mit Sprengschnur, die gleichen Gefährdungsfaktoren wie unter Abschnitt 5.3.1.3 beschrieben erkennen. Ein wesentlicher Gefährdungsaspekt liegt auch hier, wie bei Angriffen mit Gas, in den Bereichen der Versorgungsöffnungen und den baulichen Gegebenheiten, da für die Täter ein schneller Zugriff auf den Inhalt nach der Sprengung von Bedeutung ist. Erreichbarkeit, systembedingte Öffnungen Ebenso wie bei der Einleitung von Gasen über die Geldausgabeöffnung ist es bei Angriffen mit Festsprengstoff, z. B. Verwendung von Sprengschnüren oder Metallkonstruktionen (sog. “Pizzaschieber”) erforderlich, den Sprengstoff im Wertschutzschrank des Geldautomaten zu positionieren. Voraussichtlich würde ein Sprengangriff direkt auf die Außenseite die (bauliche) Struktur des unmittelbaren Umfeldes derart schädigen, dass dem Täter der Zugriff auf die eingelagerten Werte unmöglich würde. Bei einem möglichen Einsatz von Festsprengstoff resultieren Gefahren für das Gebäude und die Umgebung vor allem aus der detonativen Brisanz des Materials (Sprengkraft). Die Behältnisse selber können – es gibt entsprechende Prüfverfahren – gegen den Einsatz von Sprengstoffen geprüft und anerkannt werden (Wertbehältnisse mit einer aus- VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten gewiesenen Stabilität gegen Sprengangriffe mit Festsprengstoff werden mit dem Zusatzkennzeichen „EX“ versehen, vgl. Bild 5-8). Stabilität des Geldautomaten Wertschutzschränke für Geldautomaten mit der Zusatzkennzeichnung EX verfügen über einen ausreichenden Widerstand gegen eingebrachte gewerbliche Sprengstoffe im Rahmen der Anforderungen nach VdS 2450 bzw. EN 1143-1. G E L D A U T O M A T Prüfzeichen 47114711 Widerstandsgrad IV EX / EN 1143-1 Anerkennungs-Nr. M 1124711 Modell Kundenfreund Version Köln-1 Ausführung B-4711 Fabrikations-Nr. Supersafe 500 Masse (kg) 500 Baujahr 2012 VdS e Dazu werden freistehende GA mit Ketten, Stahlseilen oder Schwerlastgurten umschlungen und mittels Fahrzeugen aus der Verankerung gerissen und abtransportiert, um sie an einem anderen Ort gefahrlos öffnen zu können (vgl. Bild 5-9). Bei in der Wand eingelassenen GA erfolgt das Herausreißen in der Regel mit schweren fahrbaren Baumaschinen (z. B. Radlader oder Autokräne). Dabei wird die Einbauwand des GA mit der Baumaschine zerstört, anschließend erfolgt mit der Baumaschine das Herausreißen und der Abtransport des GA. Zusätzlich zum Verlust des GA und dem darin enthaltenen Bargeld sind erhebliche Gebäudebeschädigungen zu verzeichnen. Besonders die im Verkaufsbereich oder Eingangsbereich von Verbrauchermärkten frei aufgestellte GA werden in dieser Weise angegriffen. s f g VdS Schadenverhütung Zertifizierungsstelle gemäß internationaler Norm ISO/IEC 17065 Bild 5-8: Anerkennungsplakette Wertbehältnis für GA mit nachgewiesener Wirkungshemmung gegen Sprengstoff 5.4 Totalentwendung 5.4.1 Möglicher Tathergang Dieser Modus Operandi hat das Ziel, GA vom Aufstellungsort zu entfernen, abzutransportieren und die Geldschrankeinheit an einem Ort von geringerem Entdeckungsrisiko zu öffnen. Es handelt sich in der Regel um einen Blitzeinbruch, d. h. die Täter führen den Einbruch ohne Rücksicht auf vorhandene Einbruchmelde- und Videotechnik durch. 5.4.2 Gefährdungsanalyse Überdurchschnittlich gefährdet sind frei aufgestellte GA in ländlichen Bereichen oder Stadtrandgebieten, da diese in der Regel in den Nachtstunden eine geringe Kundenfrequentierung aufweisen. Die bekannten Schadenfälle sind hauptsächlich diesen Örtlichkeiten zuzuordnen. Weniger gefährdet sind bei Aufstellung an diesen Örtlichkeiten nur Standorte von GA, bei denen sich auf Grund der baulichen Gegebenheiten ein Herausreißen und der Abtransport selbst mit schweren Baumaschinen als schwierig erweisen würde (z. B. Höhenunterschiede zwischen Aufstellungsort des GA und dem Zugangsbereich zum GA). Wandeinbaugeräte in Gebäuden in Massivbauweise sind nur mit schweren Baumaschinen angreifbar. Insgesamt gibt es bezüglich der Schadenzahlen aus den vergangenen zehn Jahren eine Verringerung der Angriffe mit Totalentwendung des GA durch die Verlagerung der Modi Operandi zu anderen Angriffsarten hin, z. B. Gassprengung von GA. 5.5 Vandalismus 5.5.1 Möglicher Tathergang Vandalismus ist eine bewusste, illegale Handlung, die eine Beschädigung und/oder Zerstörung von Dingen (hier: von GA oder Foyers bzw. Foyereinrichtungen) zum Ziel hat. Konkrete Tatvorgehensweisen können sich aus der jeweiligen Situation ergeben, sind aber teilweise auch geplant. Bild 5-9: Herausgerissener GA 21 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Vandalismus kann vielfältige Ursachen haben. Häufigste Auslöser dürften Verärgerung oder Böswilligkeit in Verbindung mit aggressiver Grundstimmung und entsprechendem Verhalten sowie Imponiergehabe – häufig unter Einfluss von Alkohol – sein. Täter zerstören oder beschädigen z. B. GA durch Treten oder Schlagen. Teilweise kommen mechanische Hilfsmittel zum Einsatz. Verschiedentlich werden Einrichtungsgegenstände des SB-Bereichs zerstörerisch eingesetzt oder entsprechende Gegenstände vom Täter gezielt mitgebracht. Auch Flüssigkeiten mit u. U. aggressiver Wirkung, Farbsprays oder Feuerzeuge sowie zum Schneiden oder Kratzen geeignete Gegenstände werden häufig verwendet. Die häufigsten Angriffe richten sich gegen Kartenleser, Tastatur, Beleuchtungs- und Diskretionselemente sowie Displays des GA. Nicht selten kommt es zu weiteren Beschädigungen im SB-Foyer. Auch Verunreinigungen, die aus dem unerwünschten Aufenthalt von Personen oder „Partys“ im Foyer resultieren, sind als Vandalismus zu verstehen und lassen sich durch eine wirksame Foyerüberwachung mit entsprechender Intervention reduzieren. Zielführend kann die Ansprache von Personen im SB-Foyer unter Nutzung vorbereiteter Texte aus einer NSL sein. Auch unregelmäßige Kontrollgänge im SB-Foyer sind hilfreich. 5.5.2 Gefährdungsanalyse Für GA, die in Bereichen aufgestellt sind, für die aufgrund hoher Nutzungsfrequenzen eine soziale Kontrolle gegeben ist, wird das Risiko von Vandalismus eher gering bewertet. Auch GA, bei denen eine visuelle Kontrolle durch Mitarbeiter gegeben ist, sind als minder gefährdet einzustufen. Eine besondere Gefährdung für GA ergibt sich aus der Aufstellung dieser Geräte im öffentlich zugänglichen bzw. relativ leicht zugänglichen Raum und insbesondere zu Zeiten, während denen nur eine geringe Nutzung zu verzeichnen ist. Standorte in der Nähe von sozialen Brennpunkten oder Treffpunkten gewaltbereiter Personengruppen/ Szenentreffs sowie Outdoorinstallationen sind besonders betroffen. Das Risiko für GA kann sich zudem je nach der Aufstellsituation an Tagen mit Festveranstaltungen örtlich erhöhen. 22 VdS 5052 : 2017-01 (03) 5.6 Manipulation am GA 5.6.1 Allgemeines Neben den geschilderten – vielfach brachialen – Angriffen auf das Wertbehältnis des Geldautomaten, haben in den vergangenen Jahren manipulative Angriffe auf Geldautomaten stark zugenommen. Im Unterschied zu den in Absatz 5.2 bis 5.5 genannten Angriffsarten wird bei den im Folgenden beschriebenen Manipulationen auch der Kunde geschädigt, da in einen Auszahlvorgang eingegriffen wird bzw. Kundendaten/-karten missbräuchlich verwendet werden. Grundsätzlich kann zwischen Delikten deren Ziel der Diebstahl einer einzelnen Karte oder der Banknoten eines einzelnen Auszahlvorgangs (Card- und Cash-Trapping) und dem sog. Skimming (massenhaften Abgreifen der Magnetstreifendaten und PIN) unterschieden werden. Derartige Manipulationen sind für Laien oft gar nicht oder nur sehr schwer zu erkennen (vgl. Bild 5-10). Aufgrund der hohen Variabilität manipulativer Angriffe muss die Gefährdungsanalyse stets und in besonderem Maße die individuellen Gegebenheiten einer GA-Installation berücksichtigen. Von einer allgemeinen Gefährdungsanalyse, wie sie in diesen Richtlinien für eine Reihe anderer Bedrohungen formuliert ist, wird daher abgesehen. 5.6.2 Abfangen von Bargeld beim Auszahlungsvorgang Gerade in jüngster Vergangenheit ist diese vergleichsweise einfach anmutende Form der Manipulation vermehrt in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Beim sog. Cash-Trapping wird die finale Übergabe des Bargeldes an den Endkunden mit einer Bargeldfalle (engl. cash trap) verhindert. Diese Fallen können vor dem Geldausgabeschacht aber auch entlang des Geldausgabetransportweges im GA platziert werden. Bei ersterem manipulieren die Täter die Geldausgabeöffnung des Automaten mit einer nachgefertigten Blende. Diese Blende wird mit Hilfe von doppelseitigem Klebeband vor dem eigentlichen Geldausgabeschacht des Automaten (Shutter) angebracht. Bei einem anschließenden Bedienvorgang durch einen Kunden kommt es scheinbar zu keiner Auszahlung. Beim zweiten bekannten Angriffsszenario platzieren die Kriminellen innerhalb des Gerätes im Transportweg des Geldes eine Transportsperre mit Klemmfunktion, die für den Benutzer von außen nicht erkennbar ist. VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Bild 5-10: Geldautomat links mit, rechts ohne Manipulation Tatsächlich stellt der Automat die Banknoten bereit, durch die vor dem Auszahlschacht angebrachte manipulierte Blende ist dies für den Kunden allerdings nicht zu erkennen. Nach einer gewissen Zeit versucht der Automat die nicht entnommenen Banknoten wieder einzuziehen. Hierbei bleiben an der von den Tätern mit doppelseitigem Klebeband präparierten Blende zumeist einige Banknoten hängen. Diese werden von den Tätern – nachdem der Kunde den Automaten verlassen hat – entnommen. 5.6.3 Abfangen der Karte mit Erschleichung der PIN Hierbei bringen die Täter – um den Inhalt des Magnetstreifens der Karte kopieren zu können – eine miniaturisierte Leseeinrichtung (nebst Speicheroder Übertragungseinheit) am Karteneingabeschlitz oder im Kartenleser des Geldautomaten an. Beim Einführen einer Karte werden die jeweiligen Daten so unbemerkt kopiert. Die zusätzlich notwendige PIN wird häufig mittels einer im direkten Umfeld verdeckt platzierten Kamera aufgenommen. Teilweise werden von den Tätern auch täuschend echt nachgebildete Aufsatztastaturen angebracht, die die PIN-Eingabe protokollieren. Ähnlich wie beim Cash-Trapping handelt es sich beim sog. Card-Trapping um eine Tat, bei der die Täter nach jedem Manipulationsvorfall den Automaten neu präparieren müssen. Beim Card-Trapping wird der Karteneingabeschlitz des Automaten mittels einer eingeführten Kunststoff- oder Metallschlinge derart manipuliert, dass die Karte zwar eingezogen und gelesen werden kann aber nicht mehr ausgegeben wird. Der Auszahlvorgang kann auch in diesem Fall nicht abgeschlossen werden, da dem Kunden eine Entnahme der Karte nicht möglich ist. Häufig tritt ein Täter in dieser Situation als vermeintlich hilfsbereiter Kunde auf und schlägt vor, die PIN nochmals einzugeben. Nach dem dies nicht erfolgreich war, verlässt der Karteneigentümer häufig den Automatenbereich. Diese Situation nutzt der Täter und entnimmt die Karte. Mit ihr und der ausgespähten PIN kann er nun bis zu den entsprechenden Limits der Karte bzw. des Kontos verfügen. 5.6.4 Auslesen der Karte mit Erschleichung der PIN Skimming bezeichnet das illegale Ausspähen/Abgreifen der Kartendaten und PIN von Debit- bzw. Kreditkarten an Geldautomaten oder anderen Geräten die eine Karten- bzw. PIN-Eingabe erfordern. Bild 5-11: Manipulation am GA Die gewonnenen Kartendaten lassen sich auf Rohlinge (sog. White-Cards) kopieren. Mit diesen Kartendubletten können an ausländischen Geldautomaten – überwiegend im außereuropäischen Raum – missbräuchliche Verfügungen vorgenommen werden. Nachdem die Skimmingangriffe in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen waren, sind sie seit der Umstellung auf Mikrochip-basierte Kartenkommunikation (sog. EMV-Einführung, die den Magnetstreifen ablöste) und weiterer begleitender Maßnahmen (Geoblocking) deutlich zurückgegangen. 23 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten VdS 5052 : 2017-01 (03) 5.6.5 Manipulation der Hardware/Software (Jackpotting, Reversal Fraud) bor und eine Zertifizierung gemäß VdS 2450 bzw. EN 1143-1 aufweisen. Beim Jackpotting wird die Elektronik des Geldautomaten manipuliert, um so unberechtigte Auszahlungen bzw. eine Totalentleerung des Automaten auszulösen. Hierbei wird entweder Malware über zugängliche bzw. unzureichend geschützte Schnittstellen in den Rechner eingebracht, oder es wird versucht das Auszahlmodul des Automaten direkt durch von den Tätern eingebrachte Hardware (Mini-PCs) anzusprechen. Im In- und Ausland sind entsprechende Fälle bekannt. Für den Einsatz in Geldinstituten sind Wertschutzschränke ab Grad IV geeignet. Automaten, die außerhalb von Geldinstituten verwendet werden, sollten eher einen höheren Anerkennungsgrad aufweisen. Beim Reversal Fraud wird während der Auszahlung ein Fehlerzustand im GA erzeugt, der dazu führt, dass das Geld nicht ausgegeben wird. Im Zuge dessen wird der belastete Betrag dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben. Durch geeignete Mittel, die den Ausgabemechanismus manipulieren, wie z. B. das Montieren einer Kralle o. ä., sorgt der Täter dafür, dass das Geld nicht zurück in den Vorrat transportiert und später von ihm entnommen werden kann. 6 Sicherungstechniken 6.1 Wertbehältnisse, Anerkennungsgrad Zum unabhängigen (herstellerneutralen) Nachweis der Produktqualität ist es sinnvoll, dass der Hersteller der Wertbehältnisse ein akkreditiertes Prüf- und Zertifizierungsinstitut beauftragt, die Produktprüfung durchzuführen. Entsprechend der im Rahmen der Prüfung nachgewiesenen Eigenschaften und Stabilität werden Wertbehältnisse einem von 11 Widerstandsgraden zugeordnet und entsprechend zertifiziert. Der Hersteller kann die Produktqualität mit dem verliehen Zertifikat nachweisen. Für den Besitzer/ Nutzer des Wertbehältnisses ist der Widerstandsgrad zudem deutlich auf der an der Innenseite der Behältnistür angebrachten Anerkennungsplakette dokumentiert (vgl. Bild 6-1). Als erste Maßnahme gegen Werkzeugangriffe auf Geldautomaten empfiehlt sich der ausschließliche Einsatz hochwertiger Wertbehältnisse. Wertbehältnisse, die in Geldautomaten eingesetzt werden, sollten immer einen mehrschichtigen Wandaufbau aufweisen. Neben einem inneren und äußeren Stahlmantel von unterschiedlicher Dicke und Qualität kommen Schichten armierten Betons und/ oder weiterer Füll- und Zusatzstoffe zum Einsatz. Ein Angriff auf hochwertige Behältnisse müsste in mehreren Abschnitten erfolgen. Zunächst wäre zu versuchen, eine Öffnung in die äußere Stahlhülle einzubringen. Anschließend gälte es, die Betonfüllung der Wandung vermittels handgeführter Werkzeuge zu zertrümmern. Armierungen und weitere Stahlhüllen müssten wiederum mit Schneidbrenner, Winkelschleifer oder anderen Techniken angegriffen werden. Diese Vielzahl erforderlicher Arbeitsschritte erfordert neben Werkzeug und Knowhow vor allem Zeit. Da es nicht möglich ist, durch bloße Inaugenscheinnahme des Wertbehältnisses dessen Qualität hinsichtlich Aufbruchsicherheit zu erfassen, ist es dringend erforderlich, für den Einsatz in Geldautomaten nur solche Wertbehältnisse zu verwenden, die die Prüfung in einem unabhängigen La- 24 Bild 6-1: Anerkennungsplakette für Geldautomaten-Wertbehältnisse Die Stufung der Anerkennungsgrade erfolgt bei steigender Widerstandsfähigkeit (Stabilität gegen Angriffe) in Grad N, gefolgt von Grad I, II, III bis X. Generell kann davon ausgegangen werden, dass das Risiko für einen Geldautomaten bzw. für das Wertbehältnis eines Geldautomaten mit Werkzeugen angegriffen zu werden, umso höher ist, je einfacher dieser erreichbar ist und umso einfacher sich ein potenzieller Transport und Einsatz von Werkzeugen gestalten würde. Je nach Lage und Erreichbarkeit des Geldautomaten sowie je nach Umfang der aufbewahrten Werte ist der Widerstandsgrad des Wertbehältnisses auszuwählen. VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Falls Geldautomaten auf einem Sockel stehend montiert werden, muss für den Sockel eine mit dem eigentlichen Automaten harmonierende VdS-Anerkennung vorliegen. Die Montage des Automaten am Sockel sowie die Montage des Sockels auf Aufstellungsort müssen sach- und fachgerecht erfolgen. Damit sichergestellt ist, dass Sockel und Geldautomat für den gemeinsamen Einsatz anerkannt sind, muss der Eintrag in der Rubrik Modell auf der Plakette des GA sowie auf der Plakette des Sockels (diese ist am Sockel angebracht, vgl. Bild 6-2) übereinstimmen. Bild 6-3: Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Sprengung mit explosiven Gasgemischen Die Widerstandsfähigkeit gegen Gassprengungen wird im Rahmen des Prüf- und Zertifizierungsverfahrens ermittelt und sowohl im Zertifikat des Wertbehältnisses bestätigt als auch auf der Anerkennungsplakette (montiert auf der Innenseite der Behältnistür) dokumentiert (vgl. Bild 6-3). 6.3 S O C K E L F Ü R G E L D A U T O M AT Prüfzeichen 48124812 Anerkennungs-Nr. M 1124812 Widerstandsgrad (Geldautomat) IV / EN 1143 Modell Kundenfreund Fabrikations-Nr. (Sockel) Supersafe-Base 500 Baujahr 2012 VdS e s f g VdS Schadenverhütung Zertifizierungsstelle gemäß internationaler Norm ISO/IEC 17065 Bild 6-2: Anerkennungsplakette für Geldautomaten-WB und dazugehörigem Sockel 6.2 Zertifizierte Widerstandsfähigkeit gegen Gassprengung Zertifizierte Widerstandsfähigkeit gegen Sprengstoff Sofern ein qualifizierter Schutz gegen die Sprengung von Wertbehältnissen gegen industrielle oder sonstige Sprengstoffe gewünscht ist, empfiehlt sich der Einsatz EX-geschützter Wertbehältnisse. Die Widerstandsfähigkeit gegen Sprengstoff (z. B. PETN) unterscheidet sich substanziell von der Prüfung einer Widerstandsfähigkeit gegen Gassprengung. Gegebenenfalls sind beide Prüfverfahren anzuwenden. Im Rahmen des Prüf- und Zertifizierungsverfahrens wird die Widerstandsfähigkeit gegen den Einsatz von plastischem Sprengstoff ermittelt und sowohl im Zertifikat des Wertbehältnisses bestätigt als auch auf der Anerkennungsplakette (montiert auf der Innenseite der Behältnistür) dokumentiert (vgl. Bild 6-4). Der Sprengung von Wertbehältnissen mit Gas (vgl. Abschnitt 5.3.1) kann konstruktiv begegnet werden. Wertbehältnisse lassen sich so konstruieren, dass sie einem Sprengangriff mit explosiven Gasgemischen weitgehend widerstehen können und sich im Rahmen der Sprengung nicht öffnen. Eine ungebremste Steigerung der Sprenggasmenge, etwa um auch derartige verstärkte Wertbehältnisse zu überwinden, ist für einen Täter nicht sinnvoll. Denn wenn die bei einer Sprengung frei werdende Energie zu groß wird, zieht das die Zerstörung des eingelagerte Geldes nach sich. Bild 6-4: Nachweis der Widerstandsfähigkeit gegen Sprengung mit Festsprengstoff 25 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 6.4 Wertbehältnisse, Aufstellort Risiken für Geldautomaten können sich unter anderem aus seinem Aufstellort sowie der Aufstellungsart ergeben. Das heißt umgekehrt, dass sich über Ort und Art der Aufstellung das Risiko für den Automaten günstig beeinflussen lässt. Optimal ist ein Behältnis aufgestellt, wenn es für einen potenziellen Täter praktisch nicht erreichbar ist – das wird aber nur in wenigen Fällen umsetzbar sein. Ein solcher Fall wäre z. B. für Automaten gegeben, die im Innern von Geldinstituten aufgestellt und außerhalb der Geschäftszeiten nicht zugänglich sind. Aber auch bei rund um die Uhr zugänglichen Geldautomaten kann die Zugänglichkeit durch die Art der Montage eingeschränkt werden. Die Umsetzung vieler Angriffsarten lässt sich erschweren, indem der GA nicht „frei aufgestellt“ ist. Ein frei aufgestellter Geldautomat zeichnet sich dadurch aus, dass er von allen vier Seiten aus zugänglich ist. Wenn der Automat aber z. B. in einer Wand verbaut ist, ist es für den Täter nur schwer oder gar nicht möglich, die Wände des Wertbehältnisses anzugreifen. VdS 5052 : 2017-01 (03) Eine Montage von Automaten „durch die Wand“ (vgl. Bild 6-5) ist im Vergleich zu alternativen Aufstellungslösungen zu bevorzugen. Am vorteilhaftesten ist es, den GA in der Wand des Ver- bzw. Entsorgungsraums zu montieren. Eine gute Alternative zu dieser Montageart stellt, sofern eine sichere Versorgung des Automaten realisierbar ist, ein in die Wand integrierter Nischen-Einbau (vgl. Bild 6-6) dar. An Versorgungsräume innerhalb von Geldinstituten gelten die Anforderungen gemäß VdS 2472, Bereich 5. Das heißt, dass diese Räume in fester Bauweise (Wandung von mind. 120 mm Dicke, Betonwandung oder VdS-anerkannte Wandelemente der Klasse A) zu errichten sind. Versorgungsräume außerhalb von Geldinstituten sollten nicht schwächer ausgeführt werden. 6.5 Einbruchmeldetechnik Die Wegnahme (Totalentwendung) des GA kann verhindert werden, indem GA (bzw. die darin befindlichen Wertbehältnisse) am Aufstellungsort entsprechend den Herstellervorschriften sachund fachgerecht verankert werden (vgl. VdS 2472). Die Montage ist zu dokumentieren (vgl. VdS-Attest zur Bestätigung der Montage eines Wertbehältnisses/Sockels, VdS 3540, Anhang E). Geldautomaten sind durch geeignete Einbruchmeldeanlagen zu überwachen. Um den Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen, VdS 2472 zu entsprechen, müssen Geldautomaten durch eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage VdS-Klasse C-SG5 überwacht werden. Angaben, wie eine hochwertige EMA konzipiert wird, sind in den VdS-Richtlinien für Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen, VdS 2311, formuliert. Um den Erfolg elektronischer Sicherungsmaßnahmen zu gewährleisten, muss eine qualifizierte Alarmintervention durch die Polizei oder eine anerkannte Notruf- und Serviceleitstelle Bild 6-5: Durch-die-Wand-Einbau Bild 6-6: Nischen-Einbau 26 VdS 5052 : 2017-01 (03) mit Interventionsstelle (NSL mit IS; bislang als Wach- und Sicherheitsunternehmen bezeichnet) sichergestellt sein. Interventionsmaßnahmen für unterschiedliche Alarmierungsfälle (Einbruch, Überfall, Vandalismus usw.) sind im Vorfeld mit der NSL abzustimmen. Hierzu ist es sinnvoll, das Alarmdienst- und Interventionsattest, VdS 2529, zu verwenden (vgl. Anhang F). Abhängig von der Aufstellungsvariante kann von einer Objektüberwachung des Geldautomaten abgesehen und eine fallenmäßige Überwachung des Raumes und der angrenzenden Bereiche nach VdS Klasse C-SG5 als ausreichend angesehen werden. Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 7 Reaktionsmöglichkeiten auf konkrete Risiken 7.1 Aufbruch mit Werkzeugen Um Angriffen und Aufbruchversuchen zu begegnen, bieten sich die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen an. Die Maßnahmen können gemeinsam oder, je nach ermittelter Risikolage, auch alternativ umgesetzt werden. J J Weitere Ausführungen zur Einbruchmeldetechnik sind Kapitel 4.6 zu entnehmen. J 6.6 Videotechnik Die Überwachung durch eine EMA wird sinnvollerweise durch den Einsatz von Videotechnik vervollständigt. Die Bildübertragung der Videoüberwachungsanlage (VÜA) sollte ereignisgesteuert sein. Angaben, wie eine hochwertige VÜA konzipiert wird, sind in den VdS-Richtlinien für Videoüberwachungsanlagen, Planung und Einbau, VdS 2366, formuliert. Darüber hinaus können Basisinformationen der Broschüre Videoüberwachung, VdS 5473, entnommen werden. Insbesondere muss darauf Wert gelegt werden, dass die VÜA nicht bloß flüchtige Bilder erzeugt, sondern dass diese auch ausgewertet werden. Dazu ist es unabdingbar, dass die Bilder eine dem Einzelfall entsprechend ausreichende Qualität aufweisen. So kann es in bestimmten Fällen ausreichend sein, wenn lediglich Handlungsweisen von Tätern erkennbar sind. In anderen Fällen wird es aber gewünscht sein, dass der Täter erkannt und ggf. auch identifiziert werden kann. Mit der Planung und Ausgestaltung einer VÜA sollte unbedingt ein qualifiziertes oder zertifiziertes Fachunternehmen (VdS bietet ein entsprechendes Anerkennungsverfahren an) beauftragt werden. J 7.2 Weitere Ausführungen zur Videoüberwachungstechnik sind Kapitel 4.7 zu entnehmen. Sprengung Um Sprengangriffen zu begegnen, bieten sich unter anderem die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen an. Die Maßnahmen können gemeinsam oder, je nach ermittelter Risikolage, auch alternativ umgesetzt werden. J J J Videobasierte Detektion kann auch zur automatischen Erkennung von illegal angebrachten Bauteilen, wie z. B. Überbautastaturen, Cash Traps oder Skimmern an den Bedienflächen des GA, eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Technik steigert das Erkennungspotential von Manipulationen. Einsatz hochwertiger Wertbehältnisse (z. B. ab Widerstandsgrad IV); vgl. Abschnitt 6.1 Zugänglichkeit zum Wertbehältnis außerhalb von Zeiten erhöhter personeller Präsenz möglichst einschränken Überwachung des Wertbehältnisses bzw. des Aufstellortes (wenn Aufstellung innerhalb eines Gebäudes erfolgt) mit Einbruchmeldetechnik (diese behindert nicht den Aufbruch, dient aber der Erkennung der Tat und kann der Ergreifung der Täter dienlich sein); vgl. Abschnitt 6.5 Überwachung des Wertbehältnisses bzw. des Aufstellortes mit Videotechnik (diese behindert nicht den Aufbruch, dient aber der Erkennung der Tat und kann der Ergreifung der Täter dienlich sein); vgl. Abschnitt 6.5 Einsatz hochwertiger Wertbehältnisse, die zudem über eine nachgewiesene Widerstandsfähigkeit gegen Sprengungen mit Gas (vgl. Abschnitt 6.2) bzw. Sprengstoff (vgl. Abschnitt 6.3) verfügen Zugänglichkeit zum Wertbehältnis außerhalb von Zeiten erhöhter personeller Präsenz möglichst einschränken Überwachung des GA bzw. des Aufstellortes mit Videotechnik (diese behindert nicht den Aufbruch, dient aber der Erkennung der Tat und kann der Ergreifung der Täter dienlich sein); vgl. Abschnitt 6.5. Sofern die Videoüberwachung ein aktives Eingreifen ins Geschehen ermöglicht (direkte Ansprache des Täters über Lautsprecher), besteht die Chance, dass ein Abschreckungseffekt gegenüber dem Täter greift 27 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten J J J Durch-die-Wand-Einbau und Verwendung von Rearload-Geräten sowie Überwachung des GA-Versorgungsraums mit einer Einbruchmeldeanlage Einbau oder Nachrüstung von technischen Vorrichtungen, die ein Einleiten von Gas behindern (z. B. Verschluss systembedingter Öffnungen oder volumenreduzierende Maßnahmen) oder verzögern (z. B. Rollladen), detektieren (z. B. Gasmelder) oder Schäden minimieren. Die Kombination der oben genannten Maßnahmen mit elektronischer Überwachung (Einbruchmeldeanlage) ermöglicht die frühzeitige Einleitung von Interventionsmaßnahmen. 7.3 Totalentwendung Die Täter müssen, um eine Chance zu haben, zum Erfolg zu gelangen, Zugriff auf das Wertbehältnis erlangen. Mit Ausnahme des Angriffs mit schweren Baumaschinen können sämtliche Angriffe mit dem Ziel der Totalentwendung durch das Zusammenspiel mechanischer und elektronischer Sicherungsmaßnahmen wirksam erschwert werden. Mechanische Sicherungsmaßnahmen Um die Möglichkeit wirksam zu behindern, Zugseile o. ä. um den GA herumzulegen, sind der GA als Durch-die-Wand-Einbau zu installieren. Um den Zugang zum Raum und damit ggf. zur Rückseite des GA wirksam zu behindern, sind die Wände des Raumes, in fester Bauweise auszuführen. Die EMA-Absicherung des GA-Versorgungsraums sollte ebenfalls gemäß C-SG5 erfolgen. Die Zugänge sind einbruchhemmend in VdS-Klasse A auszuführen. Vorhandene Fenster müssen über einen Sichtschutz verfügen und sind einbruchhemmend in VdS-Klasse A auszuführen. Eine zusätzliche Sicherung durch Gitter wird empfohlen. Bei GA ist die Verankerung grundsätzlich erforderlich (siehe Zertifikat des GA). GA sollten so angeordnet werden, dass Angriffe mit Fahrzeugen (umstoßen oder Abreißen des Automaten mithilfe des Fahrzeugs) möglichst erschwert werden, d. h. durch Behinderung der Zufahrt und damit der Erreichbarkeit des GA mit einem Fahrzeug (z. B. Behinderung durch Poller, schwere Steine, Blumenkübel, Bäume). Keinesfalls sollten die Automaten frei aufgestellt werden. J J J J VdS 5052 : 2017-01 (03) insbesondere darauf zu achten, dass diese auf die Wand- bzw. Bodenkonstruktionen und -materialien abgestimmt ist. Hinweis: Der Nachweis der fachgerechten Montage sollte mittels des Druckstücks VdS 3540 (siehe Anhang E) dokumentiert werden. Elektronische Überwachungsmaßnahmen Ereignisgesteuerte Videoüberwachung mit Einbindung in die Einbruchmeldeanlage (Interventionsmöglichkeit) stellt eine grundsätzliche Präventionsmaßnahme im Foyer dar. Das Foyer sollte in die Überwachung durch die EMA in Form einer „Perimeterüberwachung“ einbezogen werden (siehe entsprechendes Mustersicherungskonzept im Leitfaden Perimeter, VdS 3143). Außerhalb der Geschäftszeiten sollte eine zeitgesteuerte Aktivierung der Foyerüberwachung gegeben sein, um Angriffe auf Teile des Foyers oder GA oder Vandalismus zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Da es sich bei den Angriffen auf GA sehr häufig um Blitzeinbrüche handelt, ist der Alarm aus dem Foyer mit höchster Priorität zu verfolgen. Bei gegebener ereignisgesteuerter Live-Bildübertragung aus dem Foyer kann die NSL unverzüglich eine Alarmverifikation vornehmen und entsprechende Interventionsmaßnahmen einleiten. Bei Geschäftsstellen, bei denen die Gefährdungsanalyse auch Angriffe mit schweren Fahrzeugen in Betracht zieht, sollten aufgrund dieser besonderen Gefährdung zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie z. B. VdS-anerkannte Ortungs- und/oder Einfärbesysteme eingesetzt werden. J J J J 7.4 Ausschlaggebend für die Auswahl wirkungsvoller Gegenmaßnahmen ist die Ermittlung der standortbezogenen Gefährdung (vgl. Abschnitt 5.5.2). Erst dann kann das Risiko durch den alternativen oder parallelen Einsatz unterschiedlicher Maßnahmen wirksam reduziert werden. Geeignet, um das gewünschte Schutzziel zu erreichen, ist der Einsatz von: J J Eine fachgerechte Befestigung des GA und ggf. des Sockels wird durch die Verwendung der gem. Zertifikat vom Hersteller gelieferten Montagematerialen und der Verankerung entsprechend der Herstellervorgaben erreicht. Bei der Montage ist 28 Vandalismus J GA mit Sicherungsmaßnahmen gegen Vandalismus Zutrittskontrollanlagen zum Foyer bzw. zum GA-Standort Zutrittskontrollanlagen in Verbindung mit Zeitfenstern VdS 5052 : 2017-01 (03) J Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Videotechnik mit Portraitkamera im GA Sensorik in bestimmten Zeitfenstern (z. B. 00:00 bis 05:00 Uhr) Sensorik und/oder virtuellem Wächterrundgang Sensorik akustischer Ansprache von (potenziellen) Tätern personeller Bewachung/Kontrolle zeitlich befristete Schließung von SB-Foyers bzw. GA-Standorten. J J J J J J J 7.5 Indirekte Angriffe Gegen Angriffe, die das Ziel haben, in den Besitz fremder Bankkarten sowie der entsprechenden Identifikationsnummern (PIN) zu gelangen, bieten die GA-Hersteller unterschiedliche Sicherheitsprodukte/-lösungen an. Darüber hinaus sollten die Kunden zu einem sorgfältigen Umgang mit den entsprechenden Karten angehalten werden. Unter anderem sollten die Kunden J J J die PIN stets verdeckt (z. B. unter der darüber gehaltenen Hand) eingeben die PIN nicht notieren (weder auf der Karte oder als Telefonnummer getarnt) die Karte stets sorgfältig verwahren. Es wird empfohlen, an allen GA einen PIN-Sichtschutz gemäß den Sicherheitskriterien der Deutschen Kreditwirtschaft einzusetzen, um die Ausspähung der PIN durch Dritte zu erschweren (vgl. Anhang C). 29 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Anhang A Begriffe VdS 5052 : 2017-01 (03) Anhang B Abkürzungen Bereich (in Zusammenhang mit Geldinstituten): Die Areale von Geldinstitute werden in 6 Bereiche aufgeteilt; das Sicherungserfordernis steigt von Bereich 0 (Außenbereich) bis zu Bereich 5 (z. B. Räumlichkeiten zur Verwahrung von Werten) an. BAM: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Deplexer/Multiplexer: Vorrichtung, die in einem elektronischen System dazu dient, auf Basis vorhandener Steuerbefehle Eingangssignale auszuwählen und zugehörige (Durch-) Schaltungen vorzunehmen. EMA: Einbruchmeldeanlage Fahrbare Geschäftsstelle: In einem Fahrzeug untergebrachte Geschäftsstelle, die es ermöglicht, Kundengeschäfte für eine gewisse Zeit ohne örtliche Bindung an das Geldinstitut zu wahrzunehmen. Hinweis: Fahrbare Geschäftsstellen können auch im Rahmen von temporären Veranstaltungen eingesetzt werden. Geldautomat (GA): Vorrichtung zur automatisierten Ausgabe und Annahme von Geld mit einer gesicherten Aufbewahrungseinheit (Wertbehältnis). Protokoll 2465-S3 (Übertragungsprotokoll): Beschreibung des Informationsaustauschs und der Verifikation ausgetauschter Information zwischen Geräten der Einbruchmeldetechnik. DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. EMV: Europay International, MasterCard und VISA; Spezifikation für Zahlungskarten EFSG: European Fire and Security Group GA: Geldautomat IS: Interventionsstelle NSL: Notruf- und Serviceleitstelle ORÜA: Optische Raumüberwachungsanlage PETN: Pentaerythrittetranitrat Sicherungsbereich (in Zusammenhang mit Räumlichkeiten von Geldinstituten): Areale eines Geldinstitutes, die einer besonderen Sicherheit bedürfen; der Sicherungsbereich in Geldinstituten ist der Bereich 5. VdS: VdS Schadenverhütung GmbH Sicherungsbereich (in Zusammenhang mit Einbruchmeldetechnik): Das von der Einbruchmeldeanlage (EMA) überwachte Areal (i. d. R. einschließlich der Umgrenzung bzw. der Außenhaut). ZKA: Zutrittskontrollanlage 30 VÜA: Videoüberwachungsanlage VdS 5052 : 2017-01 (03) Anhang C Normative Verweisungen Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der – sofern keine konkrete Version benannt ist – jeweils gültigen Fassung der folgenden Regelwerke und Publikationen: DGUV Vorschrift 25/26 Unfallverhütungsvorschrift Kassen, (alt: BGV/ GUV-V C9) DGUV Information 215-612 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen i. V. m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ehemals BGV/GUV-I 819-2) DGUV Information 215-613 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Betrieb (ehemals BGV/ GUV-I 819-3) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten VdS 2366 VdS-Richtlinien für Videoüberwachungsanlagen; Planung und Einbau VdS 2450 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen; Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, Wertschutzraumwandungen und Wertschutzraumtüren; Anforderungen, Klassifizierung und Prüfmethoden VdS 2465-1 VdS-Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen; Übertragungsprotokoll für Gefahrenmeldungen VdS 2472 Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen Hinweis: Verweisungen im Text beziehen sich auf die Ausgabe VdS 2472 : 2007-11 (02) VdS 2529 Alarmdienst- und Interventionsattest DIN EN 1143-1 Wertbehältnisse, Anforderungen; Klassifizierung und Methoden zur Prüfung des Widerstandes gegen Einbruchdiebstahl, Teil 1: Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, Wertschutzraumtüren und Wertschutzräume DIN EN 1627 Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse - Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung; Deutsche Fassung EN 1627:2011 DIN EN 12464-1 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen EN 1143-1 Wertbehältnisse – Anforderungen, Klassifizierung und Methoden zur Prüfung des Widerstandes gegen Einbruchdiebstahl – Teil 1: Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, Wertschutzraumtüren und Wertschutzräume EN 1300 Wertbehältnisse – Klassifizierung von Hochsicherheitsschlössern nach ihrem Widerstandswert gegen unbefugtes Öffnen SprengLR 230 Sprengstofflager-Richtlinien Richtlinie Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff VdS 3134 Technische Kommentare VdS 3143 Sicherungsleitfaden Perimeter VdS 3415 VdS-Richtlinien für Sicherheitsdienstleistungen, Alarmverifikation VdS 3517 Videotesttafel zur Prüfung realer Videobilder VdS 3529 Anerkennung von Service-Unternehmen für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen VdS 3540 Bestätigung der Montage eines Wertbehältnisses/Sockels (Montageattest) VdS 5004 Reparaturen und nachträgliche Änderungen an Wertbehältnissen VdS 5473 VdS-Broschüre Videoüberwachung Regelwerk für das Deutsche Geldautomaten-System: Vereinbarungen, Richtlinien und Anlagen zu den Verträgen über das Deutsche Geldautomaten-System GA-Vereinbarung 2015_141120 vom 28.04.15 Kapitel 3.2 und 7 European Payment Council: Privacy shielding for PIN entry, EPC343-08, Version 1.4,30.09.2009 VdS 2333 Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe Hinweis: Verweisungen im Text beziehen sich auf die Ausgabe VdS 2333 : 2005-04 (03) 31 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Anhang D Bezugsquellen und Institutionen VdS-Richtlinien VdS Schadenverhütung GmbH Verlag Amsterdamer Straße 174 50735 Köln www.vds.de Publikationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. im Bereich Schadenverhütung und Technik VdS Schadenverhütung GmbH Verlag Amsterdamer Straße 174 50735 Köln www.vds.de Publikationen der Unfallversicherungsträger Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die zuständigen Unfallversicherungsträger. Weitere Informationen der Unfallversicherungsträger DGUV 10117 Berlin www.dguv.de European Fire and Security Group, EFSG Anerkennungslisten und Informationen EFSG Sekretariat c/o VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Straße 174 50735 Köln www.efsg.org 32 VdS 5052 : 2017-01 (03) VdS 5052 : 2017-01 (03) Anhang E Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Montageattest, VdS 3540 33 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Anhang F VdS 5052 : 2017-01 (03) Alarmdienst- und Interventionsattest, VdS 2529 Alarmdienst- und Interventionsattest, VdS 2529 für die Gefahrenmeldeanlage (GMA)/ Videoüberwachungsanlage (VÜA) des Versicherungsnehmers/Kunden: Attest-Nr.:________ im Versicherungsobjekt/Objekt: VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage (EMA) der Klasse A B C sonstige Gefahrenmeldeanlage (GMA) Überfallmeldeanlage (ÜMA) Videoüberwachungsanlage (VÜA) VdS-anerkannt Die GMA/VÜA ist auf die Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) des VdS-anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmens: über folgende Verbindung aufgeschaltet: Stehende Verbindung Bedarfsgesteuerte Verbindung mit Ersatzweg (Art des Ersatzweges): Anerkennungs-Nr : W Der Interventionsdienst wird durchgeführt durch eine VdS-anerkannte Interventionsstelle (IS): Ja / Nein, Begründung siehe Anlage Entfernung/durchschnittliche Anfahrtszeit zum Objekt von der - zuständigen ständig besetzten Polizeidienststelle: km - Interventionsstelle: ca. min. km in ca. Die Schlüssel zum Objekt sind hinterlegt bei Anerkennungs-Nr : W der genannten Interventionsstelle dem Betreiber der GMA Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer Die aufgeführten Maßnahmen sind als Sicherungsvereinbarung Bestandteil des Versicherungsvertrages. Änderungen dieser Vereinbarung sind dem Versicherer vom Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen mitzuteilen. Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Datum Firmenstempel Unterschrift Versicherer Bestätigung des VdS-anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmens Wir bestätigen, dass die in diesem Attest genannten Sicherungsdienstleistungen vertraglich mit dem Betreiber der GMA vereinbart sind und von uns im vertraglich vereinbarten Rahmen durchgeführt bzw. veranlasst werden. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten des GMA-Betreibers erlischt diese Verpflichtung nebst Haftung. Datum VdS 2529 : 2007-09 (04) 34 Firmenstempel Unterschrift Wach- und Sicherheitsunternehmen 1/2 VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten GMA/VÜA: Attest-Nr.: Folgende Meldungen der EMA/ÜMA/VÜA werden übertragen und ausgewertet: Überfall Bedrohung Einbruch Scharf / Unscharf es sind Zeitfenster vereinbart, siehe Anlage Feuer Störung der EMA/ÜMA/VÜA Ausfall Übertragungsweg für stehende Verbindung von mehr als Sekunden Test-/Routinemeldung für bedarfsgesteuerte Verbindung wird alle Maßnahmen bei Ausbleiben der Meldung Test-/Routinemeldung für den Ersatzweg wird alle Maßnahmen bei Ausbleiben der Meldung Stunden übertragen Stunden übertragen Zustandsmeldungen (z.B. technische Meldungen) Art und Umfang siehe Anlage Alarm- und Interventionsdienst Durchzuführende Maßnahmen der NSL und IS auf Grundlage der empfangenen Meldungen (die vereinbarten Maßnahmen sind in Bezug auf die jeweiligen Meldungen HQWVSUHFKHQGGHUJHSODQWHQ+DQGOXQJVDEIROJHLQMHGHU6SDOWH]XQXPPHULHUHQ Keine Maßnahmen, Meldung wird nur protokolliert Es erfolgt eine Vorprüfung durch die NSL; Art und Umfang der Vorprüfung siehe Anlage Die IS wird unverzüglich benachrichtigt und beordert unverzüglich eine Interventionskraft zum Objekt Die Interventionskraft führt eine Innenkontrolle am Objekt durch Die Objektschlüssel werden durch eine Interventionskraft nachgeführt Die Polizei wird unverzüglich benachrichtigt Die Polizei wird unverzüglich mit Hinweisen auf einen „Bedrohungsalarm“ benachrichtigt Die Polizei wird nur im Fall eines konkreten Einbruchverdachtes benachrichtigt Nur die Polizei fährt in begründeten Fällen zum Objekt, Begründung; siehe Anlage Die NSL veranlasst die Prüfung durch die störungsbeseitigende Stelle (z.B. Netzbetreiber) Benachrichtigung des Betreibers der GMA bzw. der von ihm beauftragten Person(en) (siehe Anlage ) innerhalb von Minuten Der Errichter / Instandhalter der GMA wird unverzüglich benachrichtigt Beauftragung des Notdienstes beim Errichter / Instandhalter Objekt wird bis zum Eintreffen des Betreibers durch eine Interventionskraft gesichert Bei ungesicherter Objektaußenhaut erfolgt eine Dauerbewachung bis zum Abschluss von vorläufigen technischen Sicherungsmaßnahmen Dauerbewachung des Objektes durch mindestens eine Interventionskraft bis der Ursprungssicherungszustand hergestellt ist NSL / IS ergriffen; Es werden folgende Maßnahmen zusätzlich durch die siehe Anlage Sonstiges: Es erfolgt eine Bildübertragung. Besondere Vereinbarungen siehe Anlage Die vereinbarten Interventionsmaßnahmen für Überfall und Einbruch wurden am ständig besetzten Polizeidienststelle in Name des Polizeibeamten: Mit dem Betreiber sind für die in der/den Anlage(n) mit der örtlich zuständigen und abgestimmt. genannten Maßnahmen Codewörter vereinbart. Der Alarmdienst umfasst sowohl die Annahme und Auswertung eines Alarmes bzw. einer Notmeldung, das Erkennen der Alarmart sowie des Alarmumfanges, die Alarmierung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen hilfeleistenden Stellen und die Einleitung sonstiger Erstmaßnahmen als auch die Erstellung der schriftlichen Alarmmeldungen und das Führen von Alarmregistern und sonstigen Unterlagen. Der Interventionsdienst umfasst die Durchführung vereinbarter Maßnahmen am Ereignisort innerhalb einer festgelegten Frist. Die Datenarchivierung umfasst alle Daten und Aufzeichnungen zum Alarm- und Interventionsdienst. Sie werden mindestens für zwei Jahre im Wach- und Sicherheitsunternehmen aufbewahrt. VdS 2529 : 2007-09 (04) 2/2 35 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten Anhang G Service-Unternehmen für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen, Anforderungen und Verfahrensablauf (informativ) VdS bietet ein Anerkennungsverfahren für Unternehmen für den Service an zertifizierten Wertbehältnissen (WB) auf Grundlage der Richtlinien VdS 3529 an. Wertbehältnisse werden vom Original-Zertifikatsinhaber zur eindeutigen Identifikation der Zertifizierung und damit des Widerstandsgrades bzw. der Güteklasse mit einer Anerkennungsplakette gekennzeichnet. Schlösser und Riegelwerke (z. B. bei Wertschutzschränken) und Dichtungen (z. B. bei Datensicherungsschränken) sind integrale Bestandteile des zertifizierten Wertbehältnisses. In Wertbehältnissen dürfen generell nur die im Zertifikat zugelassenen Bauteile (Schlösser, Riegelwerk, Dichtungen etc.) verwendet werden. Der Einsatz von nicht im Zertifikat genannten Schlössern kann, z. B. durch die Berücksichtigung technischer Gutachten (vgl. Hinweis 2), gesondert geregelt sein. Die Richtlinien VdS 3529 beschreiben Grundvoraussetzungen für Servicearbeiten (Wartungen, Reparaturen oder Umrüstungen) an Wertbehältnissen. Die beteiligten Verkehrskreise (Betreiber, Versicherer, Hersteller, Zertifikatsinhaber von Sicherungsprodukten, Service-Dienstleister etc.) werden mit den Richtlinien über diese Grundvoraussetzungen informiert. Die Richtlinien VdS 3529 gelten für Service-Dienstleister, die an Wertbehältnissen, welche nach Europäischen Normen (z. B. EN 1143-1) und nationalen Richtlinien (z. B. VdS und RAL) zertifiziert sind, Servicearbeiten durchführen. Hinweis 1: Bei der Umrüstung der Wertbehältnisse mit z. B. Hochsicherheitsschlössern nach EN 1300 können sich effizientere Nutzungsmöglichkeiten ergeben (z. B. Bedienerfreundlichkeit, organisatorische Vorteile). Ältere Wertbehältnisse werden allerdings durch einen derartigen Service (z. B. Schlossumrüstung) keinesfalls sicherungstechnisch aufgewertet bzw. entsprechen auch nach dem Service sicherungstechnisch nicht einer Sicherheitsstufe nach aktueller Europäischer Normung. 36 VdS 5052 : 2017-01 (03) Hinweis 2: Parallel zum Service an Wertbehältnissen gemäß Richtlinien VdS 3529 besteht die Möglichkeit, eine gutachterliche Bewertung von Servicearbeiten an Wertbehältnissen durch VdS Schadenverhütung zu beauftragen. Im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung werden die ausgeführten Servicearbeiten sowie – abhängig vom Einzelfall – die eingesetzten Produkte hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen Ausführung/Verwendung beurteilt. Hinweis 3: Auch solche WB, für die eine Erlaubnis des Führens eines Prüfvermerks (gemäß den RAL-Regelwerken) ausgesprochen wurde, gelten im Rahmen der Richtlinien VdS 3529 als zertifiziertes Produkt. Weitere Informationen sind den Richtlinien VdS 3529 sowie dem Merkblatt VdS 5004 zu entnehmen. VdS 5052 : 2017-01 (03) Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 37 Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten 38 VdS 5052 : 2017-01 (03) Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH • Amsterdamer Str. 174 • D-50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 - 0 • Fax: (0221) 77 66 - 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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