Folien Bilaterale Abkommen Schweiz-EU

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Direktion für europäische Angelegenheiten DEA
Die wichtigsten bilateralen
Abkommen Schweiz–EU
Februar 2017
B. I
B. II
Bilaterale Abkommen Schweiz–EU
Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017
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Die ersten bilateralen Abkommen
1972 Freihandel von Industrieprodukten
Abschaffung von Handelshemmnissen
(Zölle, Kontingente) für Industrieprodukte
1989 Versicherungen
Gleiche Niederlassungsrechte für
Versicherungsgesellschaften
(Lebensversicherungen ausgenommen)
1990 (vollständig revidiert 2009)
Zollerleichterungen und Zollsicherheit
Regelung der Kontrollen und Formalitäten
im Güterverkehr (24-Stunden-Regel)
 Bedeutung: Gegenseitiger Marktzugang
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Freihandel
Inhalt
• Schafft eine Freihandelszone Schweiz–EU für ausschliesslich industrielle
Erzeugnisse
• Verbietet Zölle und ähnliche Massnahmen für Industriewaren mit Ursprung
im Gebiet der beiden Vertragsparteien sowie mengenmässige Handelsbeschränkungen (Kontingente)
Bedeutung
• Zentral für die Schweizer Wirtschaft: 2016 gingen 54% der Schweizer
Exporte (rund 113 Mrd. CHF) in den EU-Raum. Umgekehrt stammen
72% der Schweizer Importe (rund 124 Mrd. CHF) aus der EU
Inkrafttreten: 1973
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
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Versicherungen
Inhalt
• Gewährt gegenseitige und gleichberechtigte Niederlassungsfreiheit für
Unternehmen im Bereich der direkten Schadensversicherung (Hausrats-,
Kraftfahrzeug-, Reise-, Haftpflichtversicherungen usw.)
Bedeutung
• Zentral für international tätige Versicherungsgesellschaften
• Wichtig für die Schweizer Wirtschaft: 2014 bot der Schweizer
Versicherungssektor 47’832 Menschen in der Schweiz und
69’236 im Ausland eine Arbeitsstelle
Inkrafttreten: 1993
Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV
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Zollerleichterungen und Zollsicherheit
Inhalt
• Das Güterverkehrsabkommen von 1990 regelt die Kontrollen und
Formalitäten im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU
• Ziele: Vereinfachung der Zollabfertigung der Waren und Verbesserung
der Zusammenarbeit an den Grenzstellen
• Revidiertes Abkommen 2009: Verhindert die Voranmeldepflicht
(24-Stunden-Regel) im Warenverkehr und regelt die Modalitäten der
Sicherheitszusammenarbeit
Bedeutung
• Täglich überqueren 20’000 Lastwagen die Schweizer
Grenze
Inkrafttreten: 1991; revidiertes Abkommen 2011
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
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Die Bilateralen I (1999)
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7.
Personenfreizügigkeit (FZA)
Technische Handelshemmnisse
Öffentliches Beschaffungswesen
Landwirtschaft
Forschung
Luftverkehr
Landverkehr
 Bedeutung: Erleichterter Zugang zu den
Arbeits-, Waren- und Dienstleistungsmärkten
© Flughafen Zürich AG
© Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP
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Personenfreizügigkeit (FZA)
Inhalt
• Berechtigt Schweizer und EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen,
Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen
• Führt zur gegenseitigen, schrittweisen und kontrollierten Öffnung der
Arbeitsmärkte mittels Übergangsregelungen
• Flankierende Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden
(Sicherung der Schweizer Lohn- und Arbeitsstandards)
Bedeutung
• Wichtiger Wachstumseffekt: Die Schweizer Wirtschaft
ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen.
• Bessere Chancen für Schweizer in der EU
Inkrafttreten: 2002
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Technische Handelshemmnisse
Inhalt
• Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für die meisten
Industrieprodukte
• Prüfung der Einhaltung von Produktvorschriften, damit ein Produkt auf den
Markt gebracht werden darf
Bedeutung
• Schweizer Hersteller wird in den jeweiligen Bereichen Zugang zum Markt
gewährt, der demjenigen ihrer EU-Konkurrenten weitgehend gleichkommt
• Unternehmer sparen Geld und gewinnen Zeit bei der Vermarktung neuer
Produkte
Inkrafttreten: 2002
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Öffentliches Beschaffungswesen
Inhalt
• Legt Kriterien fest, gemäss denen bestimmte Beschaffungen international
öffentlich ausgeschrieben werden müssen
• Dehnt den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens aus:
Er gilt nun auch bei Beschaffungen von Bezirken und Gemeinden,
bei Beschaffungen öffentlicher und privater Auftraggeber – u. a. in
den Sektoren Schienenverkehr, Gas- und Wärmeversorgung
Bedeutung
• Weniger Ausgaben für Bund, Kantone und Gemeinden dank mehr
Wettbewerb
• Gleichberechtigter Zugang für Schweizer Firmen
zu EU-Milliardenmarkt
Inkrafttreten: 2002
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Landwirtschaft
Inhalt
• Erleichtert den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der
EU durch den Abbau von
 Zöllen: Käse, Früchte und Gemüse, Gartenbau sowie Fleisch + Wein
 Nicht-tarifären Handelshemmnissen: u.a. Wein und Spirituosen,
biologische Landwirtschaft, Pflanzenschutz, Futtermittel und Saatgut
Bedeutung
• Die EU ist im Landwirtschaftsbereich die wichtigste Handelspartnerin der
Schweiz (2015: 58% der CH-Exporte in EU, 72% der CH-Importe aus EU).
• Schafft Exportwachstum: Käseexport +2,4% pro Jahr zwischen 2004–2015
Inkrafttreten: 2002; 2011: Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der
geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen
Angaben (GGA)
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Forschung
Inhalt
• Beteiligung der Schweizer Forschung (Universitäten, Unternehmen,
Einzelpersonen) an EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP)
• «Horizon 2020»: Neue Programmgeneration
Bedeutung
• Technologischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen
• Beitragszahlungen flossen zu über 100% in Form von
Projektunterstützungen in die Schweiz zurück
Stand der Verhandlungen
• Im Nachgang zum 9.2.2014 unterzeichneten die CH und die EU am
5.12.2014 ein Abkommen zur Teilassoziierung der CH an Horizon 2020,
die bis Ende 2016 verlängert wurde
• Vollständige Assoziierung der CH seit 2017, nachdem die CH das
Protokoll III des FZA ratifiziert hat
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Luftverkehr
Inhalt
• Gegenseitiger Zugang der Fluggesellschaften zu den Luftverkehrsmärkten
• Schweizer Fluggesellschaften erhalten nahezu dieselben Wettbewerbsbedingungen wie EU-Konkurrenz. Keine Diskrimination bei Landerechten
Bedeutung
• Zentral für den Erfolg Schweizer Fluggesellschaften. Ermöglicht Schweizer
Konsumenten tiefere Preise und grössere Auswahl an Flugverbindungen
Inkrafttreten: 2002; seit November 2011: Verhandlungen über Inlandflüge
durch ausländische Luftverkehrsunternehmen (8. und 9. Freiheit)
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Landverkehr
Inhalt
• Mobilität: Öffnet den Strassen- und Schienenverkehrsmarkt für den Transport von Personen und Gütern
• Umweltschutz: Trägt zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs
von der Strasse auf die Schiene bei
• Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und Erhöhung der
maximalen LKW-Gewichtslimite auf 40 Tonnen
Bedeutung
• 20‘000 Lastwagen überqueren täglich Schweizer Grenze
• 69,1% des alpenquerenden Güterverkehrs auf Schienen (2015)
• Der Erlös der LSVA (2015: 1,457 Mrd. CHF) wird
für den Ausbau der Bahninfrastruktur verwendet
Inkrafttreten: 2002; Transitabkommen ab 1992
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Die Bilateralen II (2004)
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Schengen/Dublin
Zinsbesteuerung
Betrugsbekämpfung
Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
MEDIA (Kreatives Europa)
Umwelt
Statistik
Ruhegehälter
Bildung, Berufsbildung, Jugend
 Bedeutung: Vertiefte Zusammenarbeit
in weiteren Bereichen, verbesserte
wirtschaftliche Rahmenbedingungen
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Schengen
Inhalt
• Erleichtert den Reiseverkehr durch die Aufhebung der Personenkontrollen
an den Schengen-Binnengrenzen
• Gewährleistet Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizeiund Justizzusammenarbeit, u.a. mittels Schengen-Informationssystem SIS
(seit 9. April 2013: SIS II)
• Die Schweiz nimmt an gemeinsamer Visumspolitik für Kurzaufenthalte von
maximal 3 Monaten (Schengen-Visum) teil
Bedeutung
• Zugang zu Instrumenten der internationalen Kriminalitätsbekämpfung und wirtschaftliche Vorteile für Tourismus
Operatives Inkrafttreten: 12. März 2008; Aufhebung
der Binnengrenzkontrollen an den Flughäfen
am 29. März 2009
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Schengen-Raum
Schengen-Mitgliedstaaten
Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten mit speziellem Status
Schengen-Mitgliedstaat
mit speziellem Status
Zukünftige Mitgliedstaaten
Assoziierte Staaten
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Dublin
Inhalt
• Koordiniert die nationale Zuständigkeit für Asyl-Verfahren
• Der Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank EURODAC erlaubt
die Identifizierung von missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen
Bedeutung
• Verhindert kostspielige und ineffiziente Zweit- und Mehrfachgesuche
(«Asylshopping» oder «Asyltourismus»)
• Entlastet die nationalen Asylwesen durch Lastenteilung
Operatives Inkrafttreten: 12. Dezember 2008
(wie Schengen)
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Automatischer Informationsaustausch
Inhalt
• Ersetzt seit 2017 das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit
der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer
• Basiert auf dem globalen Standard für den automatischen
Informationsaustausch (AIA) der OECD
Bedeutung
• CH leistet wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung
• Aufhebung der Quellenbesteuerung auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen
und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen in CH und EU
erhöht Attraktivität der Schweiz für international tätige Unternehmen
Inkrafttreten: 1. Januar 2017; Schweiz und EU-28 erheben Kontodaten und
werden diese ab 2018 austauschen
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Betrugsbekämpfung
Inhalt
• Verbessert die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schmuggel und
anderen Deliktformen in den Bereichen indirekte Steuern (Zoll, Mehrwerts-/
Verbrauchssteuern), Subventionen und öffentliche Beschaffungswesen
Bedeutung
• Senkt das Risiko für die Schweiz, als Drehscheibe für illegale Geschäfte
missbraucht zu werden
Inkrafttreten: Noch nicht in Kraft getreten. Vorzeitige Anwendung
(seit 8. April 2009) durch die Schweiz gegenüber denjenigen
EU-Mitgliedstaaten, die das Abkommen ratifiziert haben
(alle ausser Irland). Notifikation durch Kroatien noch
ausstehend
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Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Inhalt
• Regelt den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten
(Nahrungsmittel wie Schokolade, Biskuits, Teigwaren, u. a.)
• Revidiert Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens von 1972
• Erlaubt den zollfreien Export der Schweizer Nahrungsmittelindustrie
Bedeutung
• Erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie
• Sichert einen Teil der 37’000 Jobs der Schweizer Nahrungsmittelindustrie
• Der Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten
mit der EU nahm seit 2005 um über 60% zu und lag
2015 bei 6,5 Mrd. CHF
Inkrafttreten: 30. März 2005
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MEDIA (Kreatives Europa)
Inhalt
• Teilnahme der Schweiz am EU-Rahmenprogramm «Kreatives Europa»:
Filmförderungsprogramm «MEDIA» sowie Kulturprogramm 2014–2020
Bedeutung
• Förderbeiträge an Schweizer Filmbranche, bessere Chancen für Schweizer
Filme in Europa, vielfältigeres Filmangebot in der Schweiz
• Förderbeiträge an Schweizer Kulturschaffende, Teilnahme an Kulturpreisen
Stand der Verhandlungen
• Der Bundesrat hat die nötigen Verhandlungsmandate für Verhandlungen
mit der EU verabschiedet (MEDIA am 13.9.2013, Kultur am 16.4.2014)
• Seitdem auch die EU am 14.11.2014 ein Verhandlungsmandat verabschiedet hat, laufen die Verhandlungen
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Umwelt
Inhalt
• Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur (EUA)
• Die EUA sammelt und analysiert Daten über die Umweltlage, sorgt für eine
Datenerhebung nach verbindlichen Kriterien, verfügt über ein Informationsund Umweltbeobachtungsnetz (Eionet) und berät die EU-Kommission in
der Umweltpolitik
Bedeutung
• Zugang zu europaweiter Umweltdatenbank mit ihren zahlreichen Bereichen
• Mitwirkung an der Ausrichtung von Projekten und Forschungstätigkeiten
• Bessere Vergleichbarkeit und Abstimmung der eigenen
Tätigkeiten mit denjenigen der Nachbarstaaten dank
intensivem Informationsaustausch
Inkrafttreten: 1. April 2006
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Statistik
Inhalt
• Passt die statistische Datenerhebung der Schweiz an die Standards des
Statistischen Amts der EU (Eurostat) an
• Schafft Zugang zu einer europaweiten Basis vergleichbarer Daten zu
wirtschaftlichen, politischen und sozialen Fragen
Bedeutung
• Breite statistische Grundlagen bilden eine Voraussetzung für fundierte
Entscheidungen in Politik und Wirtschaft
• Stärkung der Verhandlungsposition: Die Schweiz kann sich bei Verhandlungen auf statistische Daten nach europäischem Standard stützen
Inkrafttreten: 1. Januar 2007
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Ruhegehälter
Inhalt
• Beseitigt die Doppelbesteuerung von Pensionen ehemaliger
EU-Beamtinnen und Beamter, die in der Schweiz wohnen
Bedeutung
• Von dieser Regelung sind nur ehemalige Beamte der EU-Organe
(Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Rat der EU,
Gerichtshof der EU) mit Wohnsitz in der Schweiz betroffen
Inkrafttreten: 31. Mai 2005
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Bildung, Berufsbildung, Jugend
Inhalt
• Beteiligung der Schweiz an Bildungs-, Berufsbildungs- und
Jugendprogrammen der EU
• «Erasmus+»: Neue Programmgeneration 2014–2020
Bedeutung
• Verbessert Angebot und Mobilität in der Aus-/Weiterbildung, steigert
Ausbildungsqualität und verbessert Chancen auf dem Arbeitsmarkt
• Rund 6000 Studenten nutzten die Austauschmöglichkeit Schweiz-EU
pro Jahr (je ca. die Hälfte CH→EU / EU→CH)
Stand der Verhandlungen
• Verhandlungen wurden nach dem 9.2.2014 durch die Europäische
Kommission suspendiert
• Der Bundesrat verabschiedete am 16.4.2014 eine Übergangslösung für
2014–2016, die er am 7.9.2016 bis Ende 2017 verlängerte
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Europol
Inhalt
• Abkommen der Schweiz mit Europol, der EU-Strafverfolgungsbehörde
• Verbessert die Polizeizusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung
schwerer und organisierter internationaler Kriminalität sowie Terrorismus
• Erleichtert den Informationsaustausch und die Analyse-Zusammenarbeit
• Ermöglicht den Austausch von Expertenwissen, die Teilnahme an Ausbildungsaktivitäten sowie die Beratung und Unterstützung bei Ermittlungen
Bedeutung
• Der Informationsaustausch nimmt stetig zu und beläuft sich derzeit auf
etwa 500 operative Meldungen im Monat
Inkrafttreten: 1. März 2006;
Ausweitung Anwendungsbereich: 1. Januar 2008
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Eurojust
Inhalt
• Abkommen der Schweiz mit Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der EU
• Baut die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren
Kriminalität aus
• Koordiniert Ermittlungen und Strafverfolgungen der einzelnen Mitgliedstaaten und leistet einen Beitrag zur Klärung von Zuständigkeitsfragen
• Fördert den Informationsaustausch und erleichtert die internationale
Rechtshilfe und die Erledigung von Auslieferungsersuchen
Bedeutung
• Die Zahl der an Eurojust herangetragenen Fälle hat stetig
zugenommen (2015: 2214, +23% gegenüber 2014)
Inkrafttreten: 22. Juli 2011
© Eurojust
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Zusammenarbeit EVA
Inhalt
• Rechtlich nicht bindende Vereinbarung zwischen der Schweiz und der
Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) zur Rüstungszusammenarbeit
• Ermöglicht der Schweiz die frühzeitige Erkennung rüstungspolitischer
Entwicklungen und den Zugang zur multilateralen Rüstungskooperation in
Europa, v.a. in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Beschaffung und
Instandhaltung.
• Die Schweiz entscheidet weiterhin selber, welche Informationen sie in
diesem Rahmen austauschen und an welchen konkreten Projekten und
Programmen sie teilnehmen will.
Bedeutung
• Das Abkommen stärkt den Wirtschafts-, Forschungsund Technologiestandort Schweiz.
Inkrafttreten: 16. März 2012
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Zusammenarbeit Wettbewerbsbehörden
Inhalt
• Kooperationsabkommen der Schweiz mit der EU zur effizienten
Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen
• Soll den Austausch vertraulicher Informationen und die Zusammenarbeit der
Wettbewerbsbehörden ermöglichen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden
Bedeutung
• Zentral wegen enger wirtschaftlicher Verflechtung der CH mit der EU
• Soll eine grössere Kohärenz bei Entscheiden ermöglichen, die den gleichen
Sachverhalt zum Gegenstand haben
• Soll die Schlagkraft der schweizerischen Wettbewerbskommission WEKO dank einschlägigen Informationen
der EU-Kommission verbessern
Inkrafttreten: 1. Dezember 2014
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Satellitennavigation (Galileo, EGNOS)
Inhalt
• Teilnahme der Schweiz an EU-Satellitennavigationsprogrammen Galileo
und EGNOS mit gewissen Einsitz- und Mitspracherechten
• Galileo: Zuverlässiges und präzises Satellitennavigationssystem
• EGNOS: Regionales Navigationssystem, das globale Satellitensignale
punkto Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert
Bedeutung
• Galileo und EGNOS stärken Unabhängigkeit vis-à-vis US-GPS.
• Datenverfügbarkeit in Friedens- und in Krisenzeiten
• Verbesserte Ausgangslage für CH-Raumfahrtsund Dienstleistungsindustrie bei Auftragsvergabe
Ratifikation: 7. Juli 2015, vorläufige Anwendung seit
1. Januar 2014 (Ratifikationsprozess in EU im Gang)
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Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Inhalt
• Beteiligung der Schweiz an Aktivitäten von EASO
• EASO unterstützt Schengen-Staaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme
besonderem Druck ausgesetzt sind
• EASO erleichtert, koordiniert und fördert die zwischenstaatliche
Zusammenarbeit in Asylfragen
Bedeutung
• Ausdruck Schweizer Solidarität
• Stärkung des Dublin-Systems und Beitrag an effizienteres und gerechteres
Asylsystem innerhalb der beteiligten Staaten
• Nutzung von Expertenwissen anderer Schengen-Staaten
Inkrafttreten: 1. März 2016
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Weitere Informationen
Schweizerische Europapolitik
www.eda.admin.ch/europa
Publikationen
www.eda.admin.ch/europa/publikationen
Personenfreizügigkeit
www.personenfreizuegigkeit.admin.ch
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