Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU Februar 2017 B. I B. II Bilaterale Abkommen Schweiz–EU Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 2 Die ersten bilateralen Abkommen 1972 Freihandel von Industrieprodukten Abschaffung von Handelshemmnissen (Zölle, Kontingente) für Industrieprodukte 1989 Versicherungen Gleiche Niederlassungsrechte für Versicherungsgesellschaften (Lebensversicherungen ausgenommen) 1990 (vollständig revidiert 2009) Zollerleichterungen und Zollsicherheit Regelung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr (24-Stunden-Regel) Bedeutung: Gegenseitiger Marktzugang Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 3 Freihandel Inhalt • Schafft eine Freihandelszone Schweiz–EU für ausschliesslich industrielle Erzeugnisse • Verbietet Zölle und ähnliche Massnahmen für Industriewaren mit Ursprung im Gebiet der beiden Vertragsparteien sowie mengenmässige Handelsbeschränkungen (Kontingente) Bedeutung • Zentral für die Schweizer Wirtschaft: 2016 gingen 54% der Schweizer Exporte (rund 113 Mrd. CHF) in den EU-Raum. Umgekehrt stammen 72% der Schweizer Importe (rund 124 Mrd. CHF) aus der EU Inkrafttreten: 1973 Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 4 Versicherungen Inhalt • Gewährt gegenseitige und gleichberechtigte Niederlassungsfreiheit für Unternehmen im Bereich der direkten Schadensversicherung (Hausrats-, Kraftfahrzeug-, Reise-, Haftpflichtversicherungen usw.) Bedeutung • Zentral für international tätige Versicherungsgesellschaften • Wichtig für die Schweizer Wirtschaft: 2014 bot der Schweizer Versicherungssektor 47’832 Menschen in der Schweiz und 69’236 im Ausland eine Arbeitsstelle Inkrafttreten: 1993 Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 5 Zollerleichterungen und Zollsicherheit Inhalt • Das Güterverkehrsabkommen von 1990 regelt die Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU • Ziele: Vereinfachung der Zollabfertigung der Waren und Verbesserung der Zusammenarbeit an den Grenzstellen • Revidiertes Abkommen 2009: Verhindert die Voranmeldepflicht (24-Stunden-Regel) im Warenverkehr und regelt die Modalitäten der Sicherheitszusammenarbeit Bedeutung • Täglich überqueren 20’000 Lastwagen die Schweizer Grenze Inkrafttreten: 1991; revidiertes Abkommen 2011 Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 6 Die Bilateralen I (1999) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Personenfreizügigkeit (FZA) Technische Handelshemmnisse Öffentliches Beschaffungswesen Landwirtschaft Forschung Luftverkehr Landverkehr Bedeutung: Erleichterter Zugang zu den Arbeits-, Waren- und Dienstleistungsmärkten © Flughafen Zürich AG © Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 7 Personenfreizügigkeit (FZA) Inhalt • Berechtigt Schweizer und EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen, Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen • Führt zur gegenseitigen, schrittweisen und kontrollierten Öffnung der Arbeitsmärkte mittels Übergangsregelungen • Flankierende Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden (Sicherung der Schweizer Lohn- und Arbeitsstandards) Bedeutung • Wichtiger Wachstumseffekt: Die Schweizer Wirtschaft ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. • Bessere Chancen für Schweizer in der EU Inkrafttreten: 2002 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 8 Technische Handelshemmnisse Inhalt • Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für die meisten Industrieprodukte • Prüfung der Einhaltung von Produktvorschriften, damit ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf Bedeutung • Schweizer Hersteller wird in den jeweiligen Bereichen Zugang zum Markt gewährt, der demjenigen ihrer EU-Konkurrenten weitgehend gleichkommt • Unternehmer sparen Geld und gewinnen Zeit bei der Vermarktung neuer Produkte Inkrafttreten: 2002 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 9 Öffentliches Beschaffungswesen Inhalt • Legt Kriterien fest, gemäss denen bestimmte Beschaffungen international öffentlich ausgeschrieben werden müssen • Dehnt den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens aus: Er gilt nun auch bei Beschaffungen von Bezirken und Gemeinden, bei Beschaffungen öffentlicher und privater Auftraggeber – u. a. in den Sektoren Schienenverkehr, Gas- und Wärmeversorgung Bedeutung • Weniger Ausgaben für Bund, Kantone und Gemeinden dank mehr Wettbewerb • Gleichberechtigter Zugang für Schweizer Firmen zu EU-Milliardenmarkt Inkrafttreten: 2002 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 10 Landwirtschaft Inhalt • Erleichtert den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU durch den Abbau von Zöllen: Käse, Früchte und Gemüse, Gartenbau sowie Fleisch + Wein Nicht-tarifären Handelshemmnissen: u.a. Wein und Spirituosen, biologische Landwirtschaft, Pflanzenschutz, Futtermittel und Saatgut Bedeutung • Die EU ist im Landwirtschaftsbereich die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz (2015: 58% der CH-Exporte in EU, 72% der CH-Importe aus EU). • Schafft Exportwachstum: Käseexport +2,4% pro Jahr zwischen 2004–2015 Inkrafttreten: 2002; 2011: Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 11 Forschung Inhalt • Beteiligung der Schweizer Forschung (Universitäten, Unternehmen, Einzelpersonen) an EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP) • «Horizon 2020»: Neue Programmgeneration Bedeutung • Technologischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen • Beitragszahlungen flossen zu über 100% in Form von Projektunterstützungen in die Schweiz zurück Stand der Verhandlungen • Im Nachgang zum 9.2.2014 unterzeichneten die CH und die EU am 5.12.2014 ein Abkommen zur Teilassoziierung der CH an Horizon 2020, die bis Ende 2016 verlängert wurde • Vollständige Assoziierung der CH seit 2017, nachdem die CH das Protokoll III des FZA ratifiziert hat Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 12 Luftverkehr Inhalt • Gegenseitiger Zugang der Fluggesellschaften zu den Luftverkehrsmärkten • Schweizer Fluggesellschaften erhalten nahezu dieselben Wettbewerbsbedingungen wie EU-Konkurrenz. Keine Diskrimination bei Landerechten Bedeutung • Zentral für den Erfolg Schweizer Fluggesellschaften. Ermöglicht Schweizer Konsumenten tiefere Preise und grössere Auswahl an Flugverbindungen Inkrafttreten: 2002; seit November 2011: Verhandlungen über Inlandflüge durch ausländische Luftverkehrsunternehmen (8. und 9. Freiheit) Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 13 Landverkehr Inhalt • Mobilität: Öffnet den Strassen- und Schienenverkehrsmarkt für den Transport von Personen und Gütern • Umweltschutz: Trägt zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bei • Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und Erhöhung der maximalen LKW-Gewichtslimite auf 40 Tonnen Bedeutung • 20‘000 Lastwagen überqueren täglich Schweizer Grenze • 69,1% des alpenquerenden Güterverkehrs auf Schienen (2015) • Der Erlös der LSVA (2015: 1,457 Mrd. CHF) wird für den Ausbau der Bahninfrastruktur verwendet Inkrafttreten: 2002; Transitabkommen ab 1992 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 14 Die Bilateralen II (2004) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Schengen/Dublin Zinsbesteuerung Betrugsbekämpfung Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte MEDIA (Kreatives Europa) Umwelt Statistik Ruhegehälter Bildung, Berufsbildung, Jugend Bedeutung: Vertiefte Zusammenarbeit in weiteren Bereichen, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 15 Schengen Inhalt • Erleichtert den Reiseverkehr durch die Aufhebung der Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen • Gewährleistet Sicherheit dank verstärkter grenzüberschreitender Polizeiund Justizzusammenarbeit, u.a. mittels Schengen-Informationssystem SIS (seit 9. April 2013: SIS II) • Die Schweiz nimmt an gemeinsamer Visumspolitik für Kurzaufenthalte von maximal 3 Monaten (Schengen-Visum) teil Bedeutung • Zugang zu Instrumenten der internationalen Kriminalitätsbekämpfung und wirtschaftliche Vorteile für Tourismus Operatives Inkrafttreten: 12. März 2008; Aufhebung der Binnengrenzkontrollen an den Flughäfen am 29. März 2009 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 16 Schengen-Raum Schengen-Mitgliedstaaten Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten mit speziellem Status Schengen-Mitgliedstaat mit speziellem Status Zukünftige Mitgliedstaaten Assoziierte Staaten Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 17 Dublin Inhalt • Koordiniert die nationale Zuständigkeit für Asyl-Verfahren • Der Zugang zur Fingerabdruck-Datenbank EURODAC erlaubt die Identifizierung von missbräuchlichen Mehrfachasylgesuchen Bedeutung • Verhindert kostspielige und ineffiziente Zweit- und Mehrfachgesuche («Asylshopping» oder «Asyltourismus») • Entlastet die nationalen Asylwesen durch Lastenteilung Operatives Inkrafttreten: 12. Dezember 2008 (wie Schengen) Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 18 Automatischer Informationsaustausch Inhalt • Ersetzt seit 2017 das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer • Basiert auf dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) der OECD Bedeutung • CH leistet wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung • Aufhebung der Quellenbesteuerung auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen in CH und EU erhöht Attraktivität der Schweiz für international tätige Unternehmen Inkrafttreten: 1. Januar 2017; Schweiz und EU-28 erheben Kontodaten und werden diese ab 2018 austauschen Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 19 Betrugsbekämpfung Inhalt • Verbessert die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schmuggel und anderen Deliktformen in den Bereichen indirekte Steuern (Zoll, Mehrwerts-/ Verbrauchssteuern), Subventionen und öffentliche Beschaffungswesen Bedeutung • Senkt das Risiko für die Schweiz, als Drehscheibe für illegale Geschäfte missbraucht zu werden Inkrafttreten: Noch nicht in Kraft getreten. Vorzeitige Anwendung (seit 8. April 2009) durch die Schweiz gegenüber denjenigen EU-Mitgliedstaaten, die das Abkommen ratifiziert haben (alle ausser Irland). Notifikation durch Kroatien noch ausstehend Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 20 Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Inhalt • Regelt den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (Nahrungsmittel wie Schokolade, Biskuits, Teigwaren, u. a.) • Revidiert Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens von 1972 • Erlaubt den zollfreien Export der Schweizer Nahrungsmittelindustrie Bedeutung • Erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Nahrungsmittelindustrie • Sichert einen Teil der 37’000 Jobs der Schweizer Nahrungsmittelindustrie • Der Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten mit der EU nahm seit 2005 um über 60% zu und lag 2015 bei 6,5 Mrd. CHF Inkrafttreten: 30. März 2005 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 21 MEDIA (Kreatives Europa) Inhalt • Teilnahme der Schweiz am EU-Rahmenprogramm «Kreatives Europa»: Filmförderungsprogramm «MEDIA» sowie Kulturprogramm 2014–2020 Bedeutung • Förderbeiträge an Schweizer Filmbranche, bessere Chancen für Schweizer Filme in Europa, vielfältigeres Filmangebot in der Schweiz • Förderbeiträge an Schweizer Kulturschaffende, Teilnahme an Kulturpreisen Stand der Verhandlungen • Der Bundesrat hat die nötigen Verhandlungsmandate für Verhandlungen mit der EU verabschiedet (MEDIA am 13.9.2013, Kultur am 16.4.2014) • Seitdem auch die EU am 14.11.2014 ein Verhandlungsmandat verabschiedet hat, laufen die Verhandlungen Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 22 Umwelt Inhalt • Teilnahme der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur (EUA) • Die EUA sammelt und analysiert Daten über die Umweltlage, sorgt für eine Datenerhebung nach verbindlichen Kriterien, verfügt über ein Informationsund Umweltbeobachtungsnetz (Eionet) und berät die EU-Kommission in der Umweltpolitik Bedeutung • Zugang zu europaweiter Umweltdatenbank mit ihren zahlreichen Bereichen • Mitwirkung an der Ausrichtung von Projekten und Forschungstätigkeiten • Bessere Vergleichbarkeit und Abstimmung der eigenen Tätigkeiten mit denjenigen der Nachbarstaaten dank intensivem Informationsaustausch Inkrafttreten: 1. April 2006 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 23 Statistik Inhalt • Passt die statistische Datenerhebung der Schweiz an die Standards des Statistischen Amts der EU (Eurostat) an • Schafft Zugang zu einer europaweiten Basis vergleichbarer Daten zu wirtschaftlichen, politischen und sozialen Fragen Bedeutung • Breite statistische Grundlagen bilden eine Voraussetzung für fundierte Entscheidungen in Politik und Wirtschaft • Stärkung der Verhandlungsposition: Die Schweiz kann sich bei Verhandlungen auf statistische Daten nach europäischem Standard stützen Inkrafttreten: 1. Januar 2007 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 24 Ruhegehälter Inhalt • Beseitigt die Doppelbesteuerung von Pensionen ehemaliger EU-Beamtinnen und Beamter, die in der Schweiz wohnen Bedeutung • Von dieser Regelung sind nur ehemalige Beamte der EU-Organe (Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Rat der EU, Gerichtshof der EU) mit Wohnsitz in der Schweiz betroffen Inkrafttreten: 31. Mai 2005 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 25 Bildung, Berufsbildung, Jugend Inhalt • Beteiligung der Schweiz an Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU • «Erasmus+»: Neue Programmgeneration 2014–2020 Bedeutung • Verbessert Angebot und Mobilität in der Aus-/Weiterbildung, steigert Ausbildungsqualität und verbessert Chancen auf dem Arbeitsmarkt • Rund 6000 Studenten nutzten die Austauschmöglichkeit Schweiz-EU pro Jahr (je ca. die Hälfte CH→EU / EU→CH) Stand der Verhandlungen • Verhandlungen wurden nach dem 9.2.2014 durch die Europäische Kommission suspendiert • Der Bundesrat verabschiedete am 16.4.2014 eine Übergangslösung für 2014–2016, die er am 7.9.2016 bis Ende 2017 verlängerte Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 26 Europol Inhalt • Abkommen der Schweiz mit Europol, der EU-Strafverfolgungsbehörde • Verbessert die Polizeizusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung schwerer und organisierter internationaler Kriminalität sowie Terrorismus • Erleichtert den Informationsaustausch und die Analyse-Zusammenarbeit • Ermöglicht den Austausch von Expertenwissen, die Teilnahme an Ausbildungsaktivitäten sowie die Beratung und Unterstützung bei Ermittlungen Bedeutung • Der Informationsaustausch nimmt stetig zu und beläuft sich derzeit auf etwa 500 operative Meldungen im Monat Inkrafttreten: 1. März 2006; Ausweitung Anwendungsbereich: 1. Januar 2008 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 27 Eurojust Inhalt • Abkommen der Schweiz mit Eurojust, der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der EU • Baut die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren Kriminalität aus • Koordiniert Ermittlungen und Strafverfolgungen der einzelnen Mitgliedstaaten und leistet einen Beitrag zur Klärung von Zuständigkeitsfragen • Fördert den Informationsaustausch und erleichtert die internationale Rechtshilfe und die Erledigung von Auslieferungsersuchen Bedeutung • Die Zahl der an Eurojust herangetragenen Fälle hat stetig zugenommen (2015: 2214, +23% gegenüber 2014) Inkrafttreten: 22. Juli 2011 © Eurojust Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 28 Zusammenarbeit EVA Inhalt • Rechtlich nicht bindende Vereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) zur Rüstungszusammenarbeit • Ermöglicht der Schweiz die frühzeitige Erkennung rüstungspolitischer Entwicklungen und den Zugang zur multilateralen Rüstungskooperation in Europa, v.a. in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Beschaffung und Instandhaltung. • Die Schweiz entscheidet weiterhin selber, welche Informationen sie in diesem Rahmen austauschen und an welchen konkreten Projekten und Programmen sie teilnehmen will. Bedeutung • Das Abkommen stärkt den Wirtschafts-, Forschungsund Technologiestandort Schweiz. Inkrafttreten: 16. März 2012 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 29 Zusammenarbeit Wettbewerbsbehörden Inhalt • Kooperationsabkommen der Schweiz mit der EU zur effizienten Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen • Soll den Austausch vertraulicher Informationen und die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden ermöglichen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden Bedeutung • Zentral wegen enger wirtschaftlicher Verflechtung der CH mit der EU • Soll eine grössere Kohärenz bei Entscheiden ermöglichen, die den gleichen Sachverhalt zum Gegenstand haben • Soll die Schlagkraft der schweizerischen Wettbewerbskommission WEKO dank einschlägigen Informationen der EU-Kommission verbessern Inkrafttreten: 1. Dezember 2014 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 30 Satellitennavigation (Galileo, EGNOS) Inhalt • Teilnahme der Schweiz an EU-Satellitennavigationsprogrammen Galileo und EGNOS mit gewissen Einsitz- und Mitspracherechten • Galileo: Zuverlässiges und präzises Satellitennavigationssystem • EGNOS: Regionales Navigationssystem, das globale Satellitensignale punkto Genauigkeit und Zuverlässigkeit verbessert Bedeutung • Galileo und EGNOS stärken Unabhängigkeit vis-à-vis US-GPS. • Datenverfügbarkeit in Friedens- und in Krisenzeiten • Verbesserte Ausgangslage für CH-Raumfahrtsund Dienstleistungsindustrie bei Auftragsvergabe Ratifikation: 7. Juli 2015, vorläufige Anwendung seit 1. Januar 2014 (Ratifikationsprozess in EU im Gang) Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 31 Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) Inhalt • Beteiligung der Schweiz an Aktivitäten von EASO • EASO unterstützt Schengen-Staaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind • EASO erleichtert, koordiniert und fördert die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Asylfragen Bedeutung • Ausdruck Schweizer Solidarität • Stärkung des Dublin-Systems und Beitrag an effizienteres und gerechteres Asylsystem innerhalb der beteiligten Staaten • Nutzung von Expertenwissen anderer Schengen-Staaten Inkrafttreten: 1. März 2016 Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 32 Weitere Informationen Schweizerische Europapolitik www.eda.admin.ch/europa Publikationen www.eda.admin.ch/europa/publikationen Personenfreizügigkeit www.personenfreizuegigkeit.admin.ch Die wichtigsten bilateralen Abkommen Schweiz–EU, Februar 2017 © Direktion für europäische Angelegenheiten DEA 33
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