Friedrich-Magnus-Schule Grundschule Friedrichstal AN DIE ELTERN DER SCHULANFÄNGER 2017 Wir laden Sie ein, zu einem Informationsabend am Mittwoch, 22.2.2017 - 19:30 Uhr in der Aula unserer Schule Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2017 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern oder deren Stellvertreter werden aufgefordert, die zwischen dem 1.10.2010 und dem 30.09.2011 geborenen Kinder an der Friedrich-Magnus-Schule Friedrichstal anzumelden am: Mittwoch, 15. März 2017 Wir vergeben für diesen Tag Termine. Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung im Sekretariat, Tel.: 07249/91303-0 (Mo. - Fr. von 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr), oder tragen Sie sich am Informationsabend in unsere Terminliste ein. Kinder, die zwischen dem 01.10.2011 und 30.06.2012 geboren wurden, können bei entsprechender Schulreife von den Erziehungsberechtigten ebenfalls angemeldet werden (Kann-Kinder). Für diese Kinder entfällt der Antrag auf vorzeitige Einschulung. Alle Kinder sind bei der Anmeldung vorzustellen, auch Kinder, für die ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt wird. In Zweifelsfällen erteilen die Schulleiter/innen entsprechende Auskünfte. Die Anmeldung erstreckt sich auch auf Kinder, die im vorausgegangenen Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sowie auf Kinder, die zur Zeit erkrankt, oder schwächlich und in der Entwicklung zurückgeblieben sind, sowie die taubstummen, blinden, geistesschwachen, epileptischen und körperbehinderten Kinder. Ebenso müssen Kinder angemeldet werden, die andere Schulen (Ausnahme: Europaschule und Waldorfschule) besuchen sollen. Anzumelden sind auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Für alle Anzumeldenden sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch vorzulegen. Eltern oder deren Stellvertreter, die es unterlassen, die ihrer Obhut anvertrauten Kinder zum Schulbesuch anzumelden, machen sich gemäß § 92 des Schulgesetzes für BadenWürttemberg strafbar.
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