Gemeinde Journal

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Gemeinde
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Journal
Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Nördliches
Weimarer Land
Redaktionsschluss:
17.03.2017
Die nächste Ausgabe erscheint am: 03.04.2017
Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen,
Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt,
Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar  Hauptstraße 23  99439 Berlstedt
Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de  E-Mail: siehe unter Ansprechpartner
Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet:
dienstags
donnerstags
freitags
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
7.30 Uhr bis 10.30 Uhr
sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
IHRE ANSPRECHPARTNER:
EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535
ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25
(An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27
BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28
(Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
 ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23
Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29
(An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12
HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30
Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
Notrufe bei Havariefällen
Thür. Energie AG
Störungsdienst Gasversorgung
Störungsdienst Stromversorgung
Kundenservice
08 00 / 6 86 11 77
03 61 / 73 90 73 90
0 36 41 / 817 11 11
Wasserversorgung
Wasserversorgungszweckverband
Meisterber. Sachsenhausen
Störungsdienst
Havarie:
0 36 43 / 74 44 - 450
0 36 43 / 74 44 - 0
0 36 43 / 744 44 44
Abwasserbehandlung
Abwasserzweckverband Nordkreis
03 64 51 / 73 87 88
Rohrreinigung Morawietz
Sömmerda (Entsorgungsunternehmen)
0 36 34 / 62 23 50
Mo / Di / Do
19 - 7 Uhr des Folgetages
Mi u. Fr
13 - 7 Uhr des Folgetages
Sa/So/Feiertag
7 - 7 Uhr
• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
 116 117
Kontaktbereichsbeamte (Polizei)
Berlstedt (Di 14-18 Uhr sowie nach Vereinbarung) 03 64 52 / 7 19 87
Buttelstedt (Do 14-18 Uhr) 03 64 51 / 7 34 60
mtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden
A
Auflage: 4.011 Herausgeber:
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
• Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst: 0180 5908077
• In lebensbedrohenden Notfällen
 112
CJD Apolda / Weimarer Land
im Christlichen Jugenddorfwerk e. V.
Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin
Hauptstr. 20 · 99439 Berlstedt
Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected]
• Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf /
OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark
• Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850
Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb:
Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850
HAASE DRUCK
sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil.
99439 Buttelstedt OT Daasdorf
Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf
Im Dorfe 29
Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet.
Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch.
Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt)
zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden.
Tel.: (03 64 51) 6 84-11
Fax: (03 64 51) 6 84-21
E-mail: [email protected]
Internet: www.haasedruck.de
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AMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Ordnungsamt
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W
Entsorgungsgesellschaft
Landkreis Weimar
mbH
DAS SCHADSTOFFMOBIL KOMMT!
HUNDEHALTUNG
Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2017/ 1. Halbjahr
– Fakten und aktuelle Probleme
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Schadstoffmobil fährt vom 06.03.2017 bis 30.03.2017
durch den Landkreis Weimarer Land,
Die Entwicklungsgeschichte des Haushundes, insbesondere seine
Wandlung vom Wild- zum Haustier, steht in untrennbaren Zusammenhang mit der Menschheitsgeschichte. Der Wunsch nach einem
vierbeinigen Familienmitglied ist dem Menschen also fast schon mit
in die Wiege gelegt.
Jedoch ist die Anschaffung eines Hundes heutzutage eine Angelegenheit, die man nicht unüberlegt angehen sollte.
 Passt ein Hund überhaupt
in die eigene Wohn- und Lebenssituation?
 Ist eine artgerechte Haltung des Hundes möglich?
 Wie kann die Betreuung des Hundes
bei Abwesenheit geregelt werden?
 Bin ich mir meiner Pflichten als Hundehalter
in der heutigen Gesellschaft bewusst?
Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Hunden liegt zwischen
zwölf und sechzehn Jahren. Mit der Anschaffung eines Hundes
übernimmt man dementsprechend eine lang-fristige Verantwortung.
Dieser Verantwortung werden leider nicht alle Hundehalter gerecht.
In den letzten Wochen musste das Ordnungsamt leider vermehrt klare Regelverstöße registrieren:
- Hunde werden einfach ausgesetzt
- Hunde werden im Ort nicht an der Leine geführt und
Hinterlassenschaften nicht beseitigt
- Hunde werden im Außenbereich bei Belästigung von Personen
oder anderen Hunden nicht zurückgepfiffen und an die Leine
genommen
- Hunde hetzen im Außenbereich Wildtiere
Diese Verstöße gefährden Personen, andere Hunde, Wildtiere und
den Hund selbst - und sie werden soweit es nachgewiesen werden
kann auch geahndet.
Der Hund ist als Rudeltier auf eine klare Rangordnung und klare
Regeln angewiesen, diese kann nur der Hundehalter vermitteln.
Deshalb unsere Aufforderung an die einigen wenigen, welche Ihrer
Verantwortung nicht bewusst sind:
Werden Sie Ihrer Rolle als Rudelführer
und Hundehalter gerecht!
Ihr Ordnungsamt
um folgende Schadstoffe aufzunehmen:
• Farben und Lacke (keine Wasserfarben)
•Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen
(größere Mengen auf Betriebshof anliefern)
• Rost- und Holzschutzmittel
•Quecksilberthermometer
•Medikamentenreste
• Leim, Klebe- und Beizmittel
• Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen
•Spraydosen
• Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel
• Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie
• Altöl und ölverunreinigte Materialien
• Bleistarterbatterien (nur PKW und Motorrad)
• Akkus und Batterien (können auch im Einzelhandel abgegeben werden)
Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können.
Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern.
Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der
Gefäße 10 l) in haushaltsüblichen Mengen zum Standplatz zu bringen und
aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma
persönlich zu übergeben.
Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Stellplätzen
ist nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Noch einmal kurz zur Erinnerung:
Nicht ins Schadstoffmobil gehören Binderfarben, wasserlösliche Wandfarben und Baustoffe, Latex, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiver
Abfall und infizierte Gegenstände, Feuerlöscher, Gasflaschen.
Zur Information:
- wasserverdünnbare Farben wie z. B. Wand-, Decken-, Außenfarbe und
Klebstoffe, gehören in die Restmülltonne!!!
Es ist wie folgt zu verfahren:
- wenn die Farbe schon eingetrocknet ist:
 wird diese über die Restmülltonne entsorgt, der leere Plastikeimer
gehört zum grünen Punkt (gelben Sack, gelbe Tonne)
- oder die Farbe noch flüssig ist:
 machen Sie den Deckel auf und die Farbe trocknet aus
- Altöl gehört zum Handel zurück, der Verkäufer ist verpflichtet, es wieder
zurück zunehmen Altölverordnung (AltölVO) § 8 Abs. 1 S. 1
- Handys, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Bügeleisen, Föne
usw. gehören in den Elektronikschrott
Sollten Sie noch Fragen haben,
dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die
• Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land
Sitz Apolda, unter Telefon 03644/540695
oder an
• Ihre Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH
unter Telefon 03644/514990
Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach
in den Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher
bis zur nächsten Abfuhr,
den das Schadstoffmobil kommt wieder.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Der genaue Umfang der Flächenrückgabe ohne Auflagen ergibt sich
aus den beigefügten Gebietskarten im Maßstab 1: 1000, die ebenfalls
Bestandteile dieses Bescheides sind.
Eine vollständige Ausfertigung dieses Bescheides mit Begründung,
Anlage 1 und den Karten liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag
der öffentlichen Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft
Buttstädt, der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, der Verbandsgemeinde
An der Finne, der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sowie
der Stadt Rastenberg zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
für die Beteiligten aus.
TOURENPLAN
Datum
Zeitspanne
Rohrbach
Gemeinde
Parkplatz Kastanie
Stellplatz
07.03.2017
09:45-10:15
Leutenthal
Bushaltestelle
07.03.2017
10:30-11:00
07.03.2017
11:15-11:45
Sachsenhausen Dorfplatz / Gaststätte /
Mittelgasse
Wohlsborn
Hauptstr. / Bushaltestelle
07.03.2017
12:00-12:30
Großobringen
Am Tanzplan
07.03.2017
13:30-14:00
Daasdorf b. Bu.
Parkplatz an der B85
07.03.2017
14:15-14:45
Nermsdorf
Containerplatz
– Richtung Rohrbach
07.03.2017
15:00-15:30
Buttelstedt
Containerplatz
– hinter dem Nahkauf
07.03.2017
15:45-16:30
Heichelheim
Parkplatz Kloßmuseum
09.03.2017
09:00-09:30
Kleinobringen
Dorfplatz / Plan
09.03.2017
09:45-10:15
Ettersburg
Containerplatz / Altersheim 09.03.2017
10:30-11:00
Ramsla
Parkfläche vor der Firma
09.03.2017
Wiedemann / Bei der Linde
11:15-11:45
Ottmanshausen
Unterer Lindenplatz /
Im Dorfe 56
09.03.2017
12:45-13:15
Stedten a. E.
Kinderspielplatz /
Dorfstr. 43 a
09.03.2017
13:30-14:00
Schwerstedt
Feuerwehr
09.03.2017
14:15-14:45
Krautheim
Parkstreifen am Sportplatz/ 09.03.2017
Schenkanger 20
15:00-15:30
Berlstedt
Parkplatz hinter der Schule 09.03.2017
15:45-16:30
Hottelstedt
Containerplatz
10.03.2017
10:30-11:00
Ballstedt
Parkfläche gegenüber
Landhotel
10.03.2017
11:15-11:45
Neumark
Lindenplatz / Feuerwehr
10.03.2017
12:00-12:15
Vippachedelhausen
Mühlgasse / Erlebniszoo
10.03.2017
12:30-13:00
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera
Burgstraße 5
07545 Gera
(Flurbereinigungsbehörde)
Gera, 20.01.2017
Flurbereinigungsverfahren Buttstädt,
Landkreis Sömmerda (Thüringen)
Aktenzeichen 2-3-0050
I. Aufhebungs- und Änderungsbescheid Nr. 6
In dem Flurbereinigungsverfahren Buttstädt, Landkreis Sömmerda, erlässt die Flurneuordnungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit
§ 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I
S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008
(BGBl. I. S. 2794), folgenden
Aufhebungs- und Änderungsbescheid Nr. 6
zur vorläufigen Anordnung Nr. 6 vom 12.01.2009
1. Auf Antrag der DB Netz AG, vom 14.12.2016 wird die vorläufige Anordnungen Nr. 6 vom 12.01.2009 insoweit teilweise aufgehoben, als den
Beteiligten die Nutzung und der Besitz der in den Anlagen zum Antrag
auf Flächenrückgabe für das Flurbereini-gungsverfahren Buttstädt aufgeführten Flächen, welche für die Realisierung des zweigleisigen Streckenabschnitts (Streckenlos 3) des Planfeststellabschnitts 1.3, Bau-km
25,239 bis Bau-km 35,794 im Zusammenhang mit dem Bau der Eisenbahn-Neubaustrecke Erfurt – Leipzig/Halle und den damit verbundenen
Folgemaßnahmen vorübergehend entzogen wurden, mit Wirkung vom
31.03.2017
zurück gegeben werden. Die nicht zur Rückgabe vorgesehenen Teilflächen werden für die Realisierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes weiterhin benötigt und sind in anderen vorläufigen Anordnungen
enthalten.
Die Anlage 1 des Aufhebungs- und Änderungsbescheides Nr. 6, zum
Antrag auf Flächenrückgabe aus der vorläufigen Anordnung Nr. 6, ist
Bestandteile dieses Bescheides.
2. Alle anderen getroffenen Regelungen der vorläufigen Anordnungen Nr. 6
vom 12.01.2009 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
II. Auflage
Zur Feststellung, ob die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet
bzw. rekultiviert worden sind, hat der Unternehmensträger einen Ortstermin unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung und den betroffenen Bewirtschaftern durchzuführen. Über
diesen Termin ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteiligten
zu unterzeichnen ist.
Gründe
Der Aufhebungs- und Änderungsbescheid Nr. 6 zur vorläufigen Anordnung
Nr. 6 vom 12.01.2009 wurde erforderlich, da die Arbeiten zum Bau des
Streckenabschnittes (Streckenlos 3) von Bau-km 25,239 bis Bau-km
35,794 für die Eisenbahn-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle beendet sind.
Aufgrund des Baufortschritts werden die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen vom Unternehmensträger nicht mehr benötigt. Für diese
Flächen sind die unter Punkt I. aufgeführten Gründe der vorgenannten vorläufigen Anordnung daher nicht mehr gegeben.
Mit dem vorstehend unter Punkt I. Nr. 1 bezeichneten Antrag auf Rückgabe
der vorüber-gehend in Anspruch genommenen Flächen ist der Unternehmensträger daher seiner Verpflichtung gegenüber dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera aus den bisher zu seinen Gunsten erlassenen vorläufigen Anordnung nachgekommen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag
der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera
Burgstraße 5
07545 Gera
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1)
nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der
Behörde eingegangen ist.
gez. Cöster
stellv. Amtsleiter
Amt für Landentwicklung und
Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen
Az.: 1-3-0107
Gotha, den 20.01.2017
Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen,
Landkreis Sömmerda
I. Aufhebungsbescheid Nr. 2
In dem Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen, Landkreis
Sömmerda, erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3
in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d.
Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch
Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) folgenden
Aufhebungsbescheid Nr. 2
1. Aufgrund des Antrages der DB Netz AG (nachfolgend Unternehmensträger) vom 14.12.2016 wird die vorläufige Anordnung vom 15.01.2009
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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für Flächen des Flurbereinigungsverfahrens Guthmannshausen,
Az.: 1-3-0107, insoweit teilweise aufgehoben, als den Berechtigten die
Nutzung und der Besitz der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke
bzw. von Teilen dieser Grundstü-cke, welche für den Bau des Streckenlos 3 vorübergehend entzogen wurden, mit Wirkung zum
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Anlage 1
Gemarkung
Flur
Flurstück
Größe des
Flurstückes
(m²)
Größe der
vorübergehend
ent-zogene
Fläche (m²)
Rückgabefläche
(m²)
31.03.2017
zurückgegeben werden.
Großbrembach
15
1564/2
4241
1503
1503
Die betroffenen Flächen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Der genaue
Umfang der Rückgabe ergibt sich aus den als Anlage 2 beigefügten
Karten im Maßstab 1:2.000.
Großbrembach
15
1566/1
14216
190
190
Großbrembach
15
1567/1
4853
60
60
Großbrembach
15
1567/2
8273
124
124
2. Die Anlage 1 und die Karten sind Bestandteile dieser Anordnung.
Großbrembach
15
1568/1
7159
138
138
3. Alle anderen getroffenen Regelungen der vorläufigen Anordnung vom
15.01.2009 des Flurbereinigungsverfahrens Guthmannshausen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Großbrembach
15
1568/2
4853
122
122
Großbrembach
15
1569
12844
641
641
Großbrembach
15
1570
15154
938
938
Großbrembach
15
1571
4122
253
253
Großbrembach
15
1578/1
130
16
0
Großbrembach
15
1578/2
148
21
21
Großbrembach
15
1578/3
34936
73
43
Großbrembach
15
1594/1
12
12
12
Großbrembach
15
1594/2
3102
11
11
Großbrembach
15
1596/2
58419
1662
1662
Großbrembach
15
1597
1898
87
87
und in der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, Willerstedter Straße 1,
99510 Pfiffelbach
Großbrembach
15
1598
58642
3429
3429
Großbrembach
15
1600
1862
203
203
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus.
Großbrembach
15
1601
18864
12140
11623
Großbrembach
15
1950
5069
5
5
Großbrembach
16
1603/5
5750
951
951
Großbrembach
16
1607
957
13
13
Großbrembach
16
1608
1343
94
94
Großbrembach
16
1617/2
11399
225
225
Großbrembach
16
1618
8086
346
346
Großbrembach
16
1638/12
8422
6
6
Großbrembach
16
1638/13
6071
1626
1626
Großbrembach
16
1640
2580
375
375
Großbrembach
16
1641
931
159
159
Großbrembach
16
1642/3
25000
4190
4190
Großbrembach
16
1642/4
36553
5749
5749
Mit der unter Punkt I. Nr. 1 bezeichneten Mitteilung des Unternehmensträgers ist dieser seiner Verpflichtung gegenüber der Flurbereinigungsbehörde aus der zu seinen Gunsten erlassenen vorläufigen Anordnung vom 15.01.2009 nachgekommen.
Großbrembach
16
1648
8101
219
219
Großbrembach
16
1698
25647
1139
1139
Großbrembach
16
1699
8549
388
388
Großbrembach
16
1700/1
6623
308
308
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dem ersten
Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Großbrembach
16
1700/2
6623
356
356
Großbrembach
16
1806
8549
1541
1541
Großbrembach
16
1807
5496
299
0
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Großbrembach
16
1808
5496
546
0
Großbrembach
16
1809
3562
149
0
einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser
Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist.
Großbrembach
16
1811
3623
45
45
Großbrembach
16
1828
5650
1885
1885
Großbrembach
16
1829
5649
3859
3859
Großbrembach
16
1830
5649
4805
4659
Großbrembach
17
1649
127544
7949
7949
Großbrembach
17
1651
2697
149
149
Großbrembach
17
1661/2
23887
2611
2611
Großbrembach
17
1662
2147
57
57
Großbrembach
17
1663
9536
27
27
Guthmannshausen
11
788
81644
3154
3154
4. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung liegt einen Monat
lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden Buttstädt, Buttelstedt, Großbrembach, Guthmannshausen und Mannstedt sowie für die angrenzenden Gemeinden
Ellersleben, Kleinbrembach, Krautheim, Nermsdorf, Niederreißen und
Olbersleben in den Räumen
in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Großemsener Weg 5,
99628 Buttstädt,
in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23,
99439 Berlstedt,
II. Auflage
Zur Feststellung, ob die vorübergehend in Anspruch genommenen
Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß
hergerichtet bzw. rekultiviert worden sind, hat der Unternehmensträger einen Ortstermin unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung und den betroffenen Bewirtschaftern durchzuführen. Über diesen Termin ist eine Niederschrift zu
fertigen, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist.
Gründe
Der Aufhebungsbescheid zu der vorläufigen Anordnung vom 15.01.2009
von Flächen im Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen wurde erforderlich, da die Arbeiten auf den vorübergehend entzogenen Flächen im
Zusammenhang mit dem Bau der VDE 8.2 NBS Erfurt-Leipzig/Halle, PFA
1.3 abgeschlossen wurden. Die betroffenen Flächen werden daher vom Unternehmensträger zurückgegeben.
gez. Mathias Geßner
Amtsleiter
(DS)
-5-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Guthmannshausen
11
789
1735
118
118
Guthmannshausen
11
790
865
72
72
Guthmannshausen
11
791/2
121216
8351
7451
Guthmannshausen
11
792/1
22
22
22
Guthmannshausen
11
792/2
4711
483
483
Guthmannshausen
11
793
47285
274
274
Guthmannshausen
11
794
8468
620
620
Guthmannshausen
11
796/1
8
8
8
Guthmannshausen
11
796/2
1168
76
76
Guthmannshausen
11
799
53615
522
522
Guthmannshausen
11
800/1
16632
1630
1630
Guthmannshausen
11
801
37484
4039
4039
Guthmannshausen
11
802
1484
46
46
Guthmannshausen
11
803/2
4874
253
253
Guthmannshausen
11
804/3
50071
57
57
Guthmannshausen
11
804/4
49950
1569
1569
Guthmannshausen
11
804/5
49529
11064
11064
Guthmannshausen
11
804/6
24996
11327
11327
Guthmannshausen
11
936
8317
383
383
Guthmannshausen
11
937
8316
446
446
Guthmannshausen
11
945/1
234
25
25
Guthmannshausen
11
945/2
7626
36
36
Guthmannshausen
12
806
16096
1450
1450
Guthmannshausen
12
807
758
155
155
Guthmannshausen
12
809/1
49946
355
355
Guthmannshausen
12
838/1
50820
3331
3331
Guthmannshausen
12
838/2
50765
2871
801
Guthmannshausen
12
838/3
52730
1169
0
Mannstedt
7
742/3
25071
2123
1773
Mannstedt
7
742/4
1503
174
174
Mannstedt
7
742/5
24824
2942
2942
Mannstedt
7
742/6
27519
1776
1776
Mannstedt
7
742/9
22166
367
367
Mannstedt
7
744/1
224907
167
167
Mannstedt
7
747
5491
86
86
Mannstedt
7
748
6319
159
159
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Herzliche Glückwünsche den Jubilaren
Berlstedt
19.03.2017
19.03.2017
25.03.2017
Frau Monika Bechmann-Beier zum 75. Geburtstag
Frau Marianne Carnitz
zum 80. Geburtstag
Herr Wilhelm Wichert
zum 85. Geburtstag
Berlstedt OT Hottelstedt
12.03.2017
Herr Wolfgang Frühbote
zum 75. Geburtstag
Berlstedt OT Ottmannshausen
21.03.2017
Frau Ilse Röder
zum 80. Geburtstag
Buttelstedt OT Daasdorf
12.03.2017
Frau Brigitte Kleinschmidt
zum 85. Geburtstag
Buttelstedt OT Nermsdorf
04.03.2017
Frau Anita Taubeneck
zum 70. Geburtstag
Ettersburg
19.03.2017
Herr Martin Henniger
zum 70. Geburtstag
Heichelheim
05.03.2017
21.03.2017
Herr Alexander Ungert
Frau Sigrid Graf
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Kleinobringen
09.03.2017
Herr Rainer Landmann
zum 70. Geburtstag
Krautheim
25.03.2017
Herr Rudi Döbel
zum 85. Geburtstag
Neumark
24.03.2017
Frau Christel Börs
zum 80. Geburtstag
Rohrbach
31.03.2017
Herr Dieter Franke
zum 70. Geburtstag
Schwerstedt
09.03.2017
Frau Ingeborg Kühnemund
zum 80. Geburtstag
Vippachedelhausen
01.03.2017
15.03.2017
Frau Waltraut Preußel
Herr Wilhelm Körber
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Wohlsborn
03.03.2017
Frau Ursula Weber
zum 85. Geburtstag
-6-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Die Fahrbibliothek kommt nach:
Ballstedt
20.03.2017
15:45 – 16:15
Berlstedt
20.03.2017
16:20 – 17:15
OT Hottelstedt
20.03.2017
15:00 – 15:40
OT Ottmannshausen
24.03.2017
15:00 – 16:00
OT Stedten
24.03.2017
16:05 – 16:30
Buttelstedt Schule
13.03.2017
13:00 – 13:55
Buttelstedt Markt
13.03.2017
14:00- 14:50
Daasdorf b.B.
13.03.2017
15:00 – 16:00
OT Nermsdorf
16.03.2017
15:00 – 15:45
OT Weiden
16.03.2017
15:55 – 16:20
Ettersburg
24.03.2017
17:20 – 18:00
Heichelheim
13.03.2017
16:15 – 17:10
Kleinobringen
13.03.2017
17:20 – 18:00
Krautheim
16.03.2017
17:15 – 18:00
OT Haindorf
16.03.2017
16:30 – 17:10
Leutenthal
15.03.2017
15:45 – 16:25
Neumark
17.03.2017
17:00 – 17:45
Ramsla
24.03.2017
16:35 – 17:15
Rohrbach
15.03.2017
15:00 – 15:40
Sachsenhausen
15.03.2017
16:30 – 17:25
Schwerstedt
20.03.2017
17:25 – 18:10
Vippachedelhausen
17.03.2017
15:50 – 16:50
OT Thalborn
17.03.2017
15:15 – 15:45
Wohlsborn
15.03.2017
17:35 – 18:00
Bund
Mitteldeutschland
Knappschaft - Bahn - See
Beratungsservice
vor Ort in der
VGem Nordkreis Weimar
BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE
Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters
Ingo Torborg finden
in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar,
in Berlstedt am Mittwoch, dem 1. März 2017
Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt
und
in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar,
in Buttelstedt am Dienstag, dem 7. März 2017,
Markt 2, 99439 Buttelstedt
jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei
Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung
bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung,
wegen Alters oder wegen Todes.
Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren;
Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar:
per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr)
per e-Mail: [email protected]
Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt.
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
LANDRATSAMT WEIMARER LAND
Sprechstunde Gesundheitsamt/
Sozialpsychiatrischer Dienst
Weimarer Land
Ab Januar 2016 bitten wir für die Sprechstunde in Berlstedt, die jeden letzten Donnerstag im Monat stattfindet, um
telefonische Terminabsprache. Ebenso können Hausbesuche
für diesen Zeitraum vereinbart werden.
Terminliche Absprachen erfolgen über:
Landratsamt Weimarer Land
Sozialpsychiatrischer Dienst
Frau Schmidt
Telefon: 03644 540593
Wir helfen Ihnen in Lebenskrisen, bei Sorgen um Angehörige
oder Freunde!
AUSSENSPRECHSTUNDE
der Betreuungsbehörde Weimarer Land
Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe
anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land
berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen.
WO?
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt
WANN?
Jeden 2. Mittwoch im Monat
(außer Juli & August)
15:30 – 17:00 Uhr
8. März 2017
Terminvergabe unter: Betreuungsbehörde Weimarer Land
Frau Weber
Telefon: 03644 540733
E-mail:[email protected]
Familien-Pass Weimarer Land
Ein Angebot des Lokalen Bündnis für Familien im Weimarer Land
Der Familien-Pass bietet für alle Familien im Weimarer Land Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten bei Partnern in Thüringen und
angrenzenden Bundesländern sowie Rabatte bei Partnern des Einzelhandels.
Als kostenfreies und einkommensunabhängiges Angebot steht der
Familien-Pass für mehr Familienfreund-lichkeit im Kreis Weimarer Land.
Anträge und weitere Informationen finden Sie unter:
www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de
-7-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Wir konnten auch bereits einen Kontakt zum Bereichsleiter des Stadtwaldes
Lübeck, Herrn Knut Sturm, herstellen, der gerne bereit ist, Vertretern Thüringens bzw. uns als Bürgerinitiative die Bewirtschaftungsweise „hautnah“ zu
zeigen und zu erläutern.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem der Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017
Wir haben also schon etwas erreicht und sind sehr froh darüber. Gerne
ohneMitbürgerinnen
Einigung zu und
Ende
ging, haben wir als Bürgerinitiative mit
Schreiben
vomMitstreiter
22.01. in unserer Bürgerinitiative, sei es als MitLiebe
Mitbürger,
begrüßen
wir weitere
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
oder Unterstützer,
nachdem
der Vor-Ort-Termin
mit Vertretern des
Forstamtes
BadMinisterium
Berka am glieder
2017 Frau
Ministerin Siegesmund
vom
Thüringer
für Umwelt,
Energiedenn
und unser nächster Schritt ist neben einer
Kleinen Anfrage die Einreichung einer Petition an den Thüringer Landtag.
13.01.2017
ohne
Einigung
zu
Ende
ging,
haben
wir
als
Bürgerinitiative
mit
nachdem
der Vor-Ort-Termin
Vertretern
des Forstamtes
Bad Berka amHerrn
13.01.2017
Naturschutz
sowiemit
mit
Schreiben
vom
02.02.2017
Staatssekretär Dr. Sühl vom
Siegesmund
vom vom
Thüringer
ohneSchreiben
Einigung zuvom
Ende22.01.2017
ging, haben Frau
wir alsMinisterin
Bürgerinitiative
mit Schreiben
22.01. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, bei unserer Bürgerinitiative mitzumachen:
ThüringerfürMinisterium
für und
Infrastruktur
Ministerium
Umwelt, Energie
Naturschutz und
sowieLandwirtschaft
mit Schreiben vomum Unterstützung und Hilfe
2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Silvia Wagner, Großobringen, Tel. 03643 906270, [email protected]
02.02.2017
Herrn Staatssekretär
Dr. Baumfällungen
Sühl vom Thüringerim
Ministerium für
gebeten,
die massiven
„Prinzenschneise“
Naturschutz
sowiedamit
mit Schreiben
vom 02.02.2017
Herrn StaatssekretärNaturschutzgebiet
Dr. Sühl vom
Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe gebeten, damit Marion Koch, Großobringen, Tel. 03643 426310, [email protected]
Thüringer
Ministerium
für
Infrastruktur
und
Landwirtschaft
um
Unterstützung
und
Hilfe
undmassiven
im FFH-Gebiet
auf im
dem
Ettersberg gestoppt
werden.
die
Baumfällungen
Naturschutzgebiet
„Prinzenschneise“
und
gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“
im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden.
und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden.
FERIENLAGER?
Der Ettersberg
Der Ettersberg
Natürlich
im
bewaldete
Fläche: 1.573 ha
bewaldete Fläche: 1.573 ha
Mitbürger,
min mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017
ng, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01.
esmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und
hreiben
vom 02.02.2017
Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom
es Bad Berka
am 13.01.2017
undvom
Landwirtschaft
um Unterstützung und Hilfe
eInfrastruktur
mit Schreiben
22.01.
ven
im Naturschutzgebiet
„Prinzenschneise“
riumBaumfällungen
für Umwelt, Energie
und
em
Ettersberg
gestoppt
werden.
Staatssekretär Dr. Sühl vom
Erzgebirge!
Angefüllt mit täglich neuen Erlebnissen in der Natur, gekoppelt mit
grün: Naturschutzgebiete
grün:
Naturschutzgebiete
sportlicher
Betätigung und Förderung der Fantasie und Kreativität
braun: FFH-Gebiet
begeistern die Ferienlager der Zethauer Freizeitstätte „Grüne Schule
(Flora-Fauna-Habitat) braun:
FFH-Gebiet
grenzenlos“
seit nunmehr 25 Jahren junge Menschen und vermitteln
einprägsame
Erlebnisse.
(Flora-Fauna-Habitat)
Keine Bange! Strenger Unterricht findet in dieser erzgebirgischen
Kinder- und Jugendfreizeitstätte nicht mehr statt. Die Ferien; Sport
und Bewegung, Erkundung der Natur und natürlich auch die Erholung
stehen im Mittelpunkt der jeweils siebentägigen Ferienlager.
t um Unterstützung und Hilfe
utzgebietFreude
„Prinzenschneise“
Unsere
über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Umweltministe- Die Auswahl ist breit und reicht von einer Woche Ferienabenteuer
Der Ettersberg
rium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angele- mit allem was da Spaß macht über eine Sport und Spielewoche, einem
Fläche:
1.573 ha
genheit geklärt ist, war riesengroß!bewaldete
Und bislang
gingen
die Arbeiten im Naturschutzgebiet Wildniscamp bis zu „Ferienspaß im Erzgebirge“. In dieser besonde„Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis ren Woche ist auch ein Tagesausflug zu einem Vergnügungspark ingrün: Naturschutzgebiete
Der Ettersberg
Im Wildniscamp steht das Entdecken der Natur und der
zur Ettersburger
Straße am
Obelisken
nordseits der Prinzenschneise
tatsächlich begriffen.
Unsere Freude
über
die
telefonische
Nachricht verläuft,
vom 03.02.2017
aus dem
Umweltministeeigenen
Kreativität
beim Herstellen eines Videos im Vordergrund.
FFH-Gebiet
auchbewaldete
nicht weiter.
Aber
wirhahabenbraun:
Sorge,
dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist
Fläche:
1.573
(Flora-Fauna-Habitat)
rium,
dass
ThüringenForst
gebeten
wurde,
die
Fällarbeiten
zu
stoppen,
bis
die
Angele- müssen die Teilnehmer nur Freude
bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen. Für die Sport- und Spielewoche
grün: Naturschutzgebiete
an der im
Begegnung
mitbringen, alles
genheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten
Naturschutzgebiet
Unsere
Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem
Dennbraun:
der Ettersberg
FFH-Gebiet ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Gren- Jugendgruppenleitern erledigt.
Umweltministerium,
dassdas
ThüringenForst
gebeten
wurde,
die
Fällarbeiten
„Prinzenschneise“,
von der Bundesstraße
zwischen
Großobringen und Schöndorf bis
zen Deutschlands
hinaus bekannten
Gedenkstätte
Buchenwald
ihren
Namen
gegeben
(Flora-Fauna-Habitat)
zu stoppen,
bis
dieund
Angelegenheit
geklärt
ist, Geschichte
war riesengroß
UndVerbindung
bislang
hat, einem
Ort
der
Ruhe
Besinnung,
an
dem
die
eine
enge
zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich
gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“, das von der
mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und
auch nicht weiter.
wir haben
Sorge, dass
dies
nur ein vorübergehender Stopp ist
Bundesstraße
zwischenAber
Großobringen
und Schöndorf
bis zur
Ettersburger
nicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes!
andere wird von den fetzigen
Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich
bzw.Nachricht
die Arbeiten
in anderen
Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen.
elefonische
vom 03.02.2017
aus dem Umweltministeauchwurde,
nicht
weiter.
Aber
wirzuhaben
Sorge,
dass
dies nur
vorübergehender
Vermutlich
wurde
auch
aus diesem
Grund
vor die
ca.
4 Jahren
derein
Masterplan
Ettersberg
t gebeten
die
Fällarbeiten
stoppen,
bis
AngeleStopp
ist
bzw. die
Arbeiten
in anderen
Teilen
des verfolgt,
Ettersberger
Waldes
umsoden
erstellt,
der
lt. bislang
unseren
Recherchen
vor im
allem
zwei Ziele
nämlich
einerseits
sengroß!
Und
gingen
die Arbeiten
Naturschutzgebiet
Denn
der Ettersberg
ist nicht irgendein
Wald,
sondern der Wald, der der über die Grenstärker
weitergehen.
sanften,
naturnahen
Ausbau Großobringen
der touristischen
Infrastruktur
und andererseits die veränon
der
Bundesstraße
zwischen
und
Schöndorf
bis
2.2017 aus dem Umweltministezen
Deutschlands
hinaus
bekannten
Gedenkstätte
Buchenwald
ihren Namen gegeben
derte
öffentliche
Wahrnehmung
des Berges,
wasWald,
ja zumsondern
Teil durch
Renovierung
m zu
Obelisken
nordseits
der Prinzenschneise
verläuft,
tatsächlich
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der
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dass dies
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Ort
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Ruhe
und
Besinnung,
an dem dieBuchenGeschichte eine enge Verbindung
über
die
Grenzen
Deutschlands
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bekannten
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umso stärker weitergehen.
Großobringen
SchöndorfWaldes
bis
wald
ihrenNatur
Nameneingeht.
gegeben Der
hat, einem
Ort dererwartet
Ruhe undhier
Besinnung,
an
mit der
Besucher
doch eine
unberührte Natur – und
zenschneise
verläuft,
tatsächlich
dem die
Geschichte
eine
engeder
Verbindung
der Natur eingeht. Der Besucht irgendein
Wald,
sondern
der Wald,
der über diemit
Grennbekannten
vorübergehender
Stopp
ist eines
nichterwartet
den Anblick
ausgebeuteten
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Buchenwald
ihren
NamenNatur
gegeben
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hier doch
eine unberührte
– undund
nichtausgeraubten
den Anblick eines Waldes!
desBesinnung,
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stärker
und
anweitergehen.
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die Geschichte
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enge Verbindung
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ausgeraubten
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doch eine
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Natur – undGrund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg
Vermutlich
wurde
auch
aus diesem
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auch aus
diesem Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan
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allem
zwei
verfolgt, nämlich einerseits den
Ettersberg
erstellt,
der lt. unseren
Recherchen vor
vor allem
zwei
ZieleZiele
verfolgt,
chichte
eine
engevor
Verbindung
us
diesem
Grund
ca. 4 Jahren
der Masterplan
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nämlich
einerseits
den sanften,
naturnahen
Ausbau der touristischen
In- und andererseits die veränsanften,
naturnahen
Ausbau
der
touristischen
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ne unberührte
Naturzwei
– und
echerchen
vor allem
Ziele verfolgt,die
nämlich
einerseits
den
frastruktur
und andererseits
veränderte
öffentliche
Wahrnehmung des
n Waldes!
bau
der
touristischen
Infrastruktur
und andererseits diedes
veränderte
öffentliche
Wahrnehmung
Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des
Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des Schlosses Ettersburg
hmung
des Berges,Ettersberg
was ja zum Teil durch die Renovierung des
en derschon
Masterplan
hervorragend
umgesetzt
wurde.hervorragend
Schlosses
Ettersburg
schon
on hervorragend
umgesetztden
wurde.
verfolgt,
nämlich einerseits
umgesetzt wurde.
Meinung
nach gehört dazu jedoch auch, das Umfeld der Gedenkur undUnserer
andererseits
die veränstättedie
und
des Schlosses
Teil durch
Renovierung
des Ettersburg, nämlich den Ettersberger Wald, der als
de. einziges zusammenhängendes Waldgebiet der Umgebung Naherholungsstätte für die Bürger des Stadtteils Weimar-Schöndorf und der umliegenden
Gemeinden des Weimarer Landes ist und dazu intensiv genutzt wird, angemessen zu schützen und vor allem zu erhalten.
Wir, die Bürgerinitiative proEttersberg, kämpfen weiterhin dafür, das gesamte, 1.573 ha große Waldgebiet des Ettersberges unter besonderen
Schutz zu stellen, dass die Harvester von dort verschwinden und eine sensible, die Natur schützende und „unsichtbare“ Bewirtschaftung des Waldes
eingeführt wird. Eine solche Bewirtschaftung kann z.B. durch das „Lübecker
Modell“ realisiert werden, die Eingriffe in den Wald sind hier viel seltener als
bei herkömmlicher Bewirtschaftung. Die Bäume dürfen also „älter“ werden
und es werden pro Zeiteinheit auch viel weniger Bäume gefällt. Außerdem
erfolgt die Bewirtschaftung durch „sanfte Betriebstechnik“, zu 30 % durch
Waldarbeiter und den Einsatz von Pferden. Selbst Greenpeace erkennt
diese Bewirtschaftungsform an.
Neue Freundschaften finden sich auch immer. Geeignet für Kinder und
Jugendliche von 7 bis 14 Jahren.
www.gruene-schule-grenzenlos.de Tel.: 0373208017-0
Facebook: https://www.facebook.com/Gruene.Schule.grenzenlos/
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
-8-
AMTLICHES BALLSTEDT
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt
Herr Joachim Pommeranz
Herr Manfred Mohrmann
(036452) 72247
jeden 1. Dienstag im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ballstedt vom 26.01.2017
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Pommeranz begrüßt alle Anwesenden und stellt die
Beschlussfähigkeit sowie die fristgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder fest.
Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 74/15/2017
Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung öffentliche Sitzung am 26.01.2017 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 28.09.2016
Beschluss-Nr. 75/15/2017
Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 28.09.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum
Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschluss-Nr. 76/15/2017
Der Gemeinderat Ballstedt beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts
zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 5 – Erste Lesung und Beratung zum Haushaltsentwurf 2017
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 wurde erarbeitet, der Entwurf liegt
zur Diskussionsgrundlage als vereinfachte Tabelle der Anlage bei.
Auch 2017 ist festzustellen, dass der Haushaltsausgleich nicht gegeben ist
und sich die Fehlbeträge weiter erhöhen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu beschließen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, um
erneut einen Antrag auf Bedarfszuweisung stellen zu können.
TOP 6 – Beratung und Beschluss über die Erhebung der Grundsteuern
und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Ballstedt
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Das Haushaltssicherungskonzept vom 23.10.2014 wird fortgeschrieben.
Als zusätzliche Maßnahme wird die Hebesatz-Satzung für 2017 neu
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 8 -– Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27
Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen
Beschluss-Nr. 80/15/2017
Der Gemeinderat Ballstedt ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem
zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG
in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016
und vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen
weiterhin angewendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Beschluss-Nr. 81/15/2017
Die Gemeinde Ballstedt erteilt zum Neubau einer Werkstatt an das Wohnhaus auf dem Flurstück 489 das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Joachim Pommeranz, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Satzung über die Erhebung
der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Ballstedt
Der Gemeinderat Ballstedt hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 unter der
Beschluss- Nr. 78/15/2017 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Mit Schreiben
der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land vom 7.02.2017
wurde der Eingang der Hebesatz-Satzung bestätigt. Gleichzeitig wurde einer
vorfristigen Bekanntmachung gemäߧ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugestimmt.
Die nachstehende Satzung wird hiermit veröffentlicht.
Satzung über die Erhebung
der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Ballstedt
Auf der Grundlage der § § 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) vom 28.1.2003
(GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4.5.2010
(GVBI. S. 113, 114) in Verbindung mit§§ 1 und 25 Grundsteuergesetz
(GrStG) vom 7.8.1973 (BGBI. I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794) sowie in Verbindung mit den §§ 1
und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBL I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 3
des Gesetzes vom 8.12.2010 (BGBI. I S. 1768) hat der Gemeinderat der
Gemeinde Ballstedt in der Sitzung am 26.01.2017 folgende Satzung über
die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung)
beschlossen:
§1
Steuerhebesätze
Beschluss-Nr. 78/15/2017
Der Gemeinderat Ballstedt beschließt die Satzung über die Erhebung von
Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) mit den neuen Hebesätzen:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden
für das Gebiet der Gemeinde Ballstedt wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 301 v.H.
Grundsteuer B: 405 v.H.
Gewerbeteuer:
395 v.H.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
(1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A):
(2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B):
(3) Gewerbesteuer:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
§2
In- Kraft- Treten
Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.
OP 7 – Beratung und Beschluss zur Fortschreibung des Haushalts- Ballstedt, den 10.02.2017
sicherungskonzeptes der Gemeinde Ballstedt
gez. Joachim Pommeranz
Beschluss-Nr. 79/15/2017
Bürgermeister
301 v.H.
405 v.H.
395 v.H.
-9-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
NICHTAMTLICHES BALLSTEDT
Informationen der
Mitbürgerinnen
Mitbürger,
siehe Liebe
unter
demund
nichtamtlichen
Teil
Vor-Ort-Termin
mit Vertretern
des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017
der VGemnachdem
oderderder
Gemeinde
Großobringen
ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01.
2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und
Naturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe
gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“
und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden.
AMTLICHES
BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT /
OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN
Der Ettersberg
bewaldete Fläche: 1.573 ha
grün: Naturschutzgebiete
braun: FFH-Gebiet
Gemeindeanschrift:
Hauptstraße 24, 99439
Berlstedt
(Flora-Fauna-Habitat)
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Herr Dr. Peter-Christian Ulrich
Telefon:
(036452) 72431
Sprechzeit:
Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr
Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Umweltministe
und wurde,
nach
rium, dass ThüringenForst gebeten
die Vereinbarung
Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angelegenheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet
Ortsteilbürgermeister Hottelstedt:
Herr Thomas Lorenz
„Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis
Ettersburger Straße am Im
Obelisken
nordseits
der Prinzenschneise
verläuft, tatsächlich
Gemeindeanschrift: zur
Dorfe
10,
OT Hottelstedt
auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist
bzw. die Arbeiten in anderen
Teilen des Ettersberger
Waldes
umso stärker
weitergehen.
Sprechzeit:
Dienstag
16:30
- 17:30
Uhr
Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen gegeben
hat, einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte eine enge Verbindung
BEKANNTMACHUNG
mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und
nicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes!
der Beschlüsse
der nicht öffentlichen Sitzung
Vermutlich wurde auch aus diesem Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg
erstellt, der lt. unseren
Recherchen vor allem
zwei Ziele14.12.2016
verfolgt, nämlich einerseits den
des Gemeinderates
Berlstedt
vom
sanften, naturnahen Ausbau der touristischen Infrastruktur und andererseits die verän-
derte öffentliche Wahrnehmung des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des
TOP 1 – Kontrolle und Schlosses
Beschluss
zurhervorragend
Genehmigung
Ettersburg schon
umgesetzt wurde. der Niederschrift
über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2016
Beschluss-Nr. 263/28/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung vom 09.11.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 2 – Beratung und Beschluss zum Flächentausch einer Teilfläche aus dem Flurstück 170/21 mit einer Teilfläche aus dem Flurstück
170/12
Beschluss-Nr. 264/28/2016:
Der Gemeinderat stimmt dem Tausch einer gemeindlichen Teilfläche aus
dem Flurstück 170/21 der Gemarkung Berlstedt gegen eine Teilfläche aus
dem Flurstück 170/12 zu. Bestandteile der Zustimmung des Tauschvertrages sind folgende im Tauschvertrag aufzunehmenden Inhalte sowie dem
Beschluss beigefügte Lagepläne, in welchem die Teilflächen gekennzeichnet
sind.
1. Die Teilflächen befinden sich innerhalb der zusammenhängenden Ortslage und sind wertgleich.
2. Jeder Vertragspartner trägt für das von ihm zu erwerbende Grundstück
die Vermessungskosten.
3. Die Firma Pfaffe stellt eine Zufahrt von ca. 3,50 m Breite von der Hauptstraße, am Ostgiebel des Dorfgemeinschaftshauses lang bis zur Anbindung auf die neu zu vermessende Teilfläche aus Flurstück 170/12,
auf eigene Kosten her. Die Gestaltung ist entsprechend des Umfeldes
auszuführen.
4. Für die angebotene Teilfläche der Gemeinde aus dem Flurstück 170/21
ist zu Gunsten des Eigentümers von Flurstück 8 der Gemarkung Berlstedt
ein Wege- und Zufahrtsrecht grundbuchrechtlich einzuräumen.
5. Im Tauschvertrag sind für beide Teilflächen alle vorhandenen etwaigen
Leitungsrechte Dritter durch eine beschränkte Dienstbarkeit zu sichern.
(TEN, Telekom, Wasser; Abwasser, Straßenbeleuchtung)
6. Im Gegenzug verzichtet, nach Abnahme der mangelfreien Bauleistungen
der Zufahrt, die Gemeinde auf ihr Wegerecht auf dem Grundstück und
beantragt die Löschung im Grundbuch
7. Der Eigentümer des Flurstücks 170/12 verpflichtet sich, jegliche geplante
Änderung am Gebäude und Freifläche frühzeitig vor Ausführung entsprechend anzuzeigen bzw. wenn nach Thüringer Bauordnung erforderlich,
den Genehmigungsantrag vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
Ein Gemeinderatsmitglied war nach § 38 ThürKO von Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
TOP 3 – Beratung und Beschluss zum Antrag auf Erwerb des Flurstückes 151 der Gemarkung Ottmannshausen
Beschluss-Nr. 265/28/2016:
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf der im Anhang ausgewiesenen Teilfläche aus dem Flurstück 151 der Gemarkung Ottmannshausen zu. Der
Kaufpreis beträgt 30.000,00 €. Der Erwerber übernimmt die Vermessungskosten sowie alle sonstigen anfallenden Gebühren im Zusammenhang des
Erwerbs.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
TOP 4 – Beschluss zum Kaufantrag einer Teilfläche aus dem Flurstück
4/41 in Stedten a. E.
Beschluss-Nr. 266/28/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt verkauft die beantragte Teilfläche aus dem
Flurstück 4/41 am Synderbach in der Gemarkung Stedten nicht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Berlstedt vom 08.02.2017
TOP 1 – Anfragen aus der Bevölkerung
Entfällt, es ist keine Bevölkerung anwesend.
TOP 2 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom
18.01.2017
Beschluss-Nr. 277/30/2017:
Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 18.01.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Vergabe der Abrissarbeiten des Schornsteins
der ehem. Molkerei Berlstedt
Beschluss-Nr. 278/30/2017:
Der Gemeinderat Berlstedt vergibt vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltsplanes 2017 die Bauleistungen für den Abbruch Schornstein,
Hauptstraße 17 in Berlstedt an die Firma Gebrüder Kirchner aus Elxleben. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Bauauftrag in Höhe von
20.527,50 EUR nach Bestätigung des Haushaltsplanes zu unterschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Ein Gemeinderatsmitglied war nach § 38 ThürKO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Berlstedt vom 08.02.2017
TOP 1 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift
über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom
18.01.2017
Beschluss-Nr. 280/30/2017:
Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung vom 18.01.2017. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Dr. Peter-Christian Ulrich, Beigeordneter
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 10 -
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
NICHTAMTLICHES BERLSTEDT
VERANSTALTUNGEN IN DER GEMEINDE BERLSTEDT
im Monat März / Vorschau April
Datum
Veranstaltung
Ort
Veranstalter
8.3.2017 Ausstellungseröffnung
15.00 Uhr „Einblicke – Anblicke –
Ausblicke“ Schülerarbeiten
aus dem Kunstunterricht
der Regelschule
Ablig-Kloßwelt
Heichelheim
Aktivschule Berlstedt
„An der Via Regia“/
Ablig-Feinfrost GmbH
16.3.2017 Seniorenveranstaltung
14.00 Uhr „Frauentagsüberraschung“
Dorfgemeinschaftshaus
Seniorenbund
Berlstedt
1.4.2017
9.00 Uhr
Rastplatz
Radweg
nach Neumark
Bürgerinitiative
„Alltagsradwege
für unsere Region“
3.4.2017 Mitgliederversammlung
18.00 Uhr des Schulfördervereins
Regelschule
Berlstedt
Schulförderverein der
Aktiv-Schule Berlstedt
„An der Via Regia“
15.4.2017 Ostereiersuchen
10.30 Uhr
Sportplatz
TSV 1914 Berlstedt/
Neumark e.V.
19.4.2017 Seniorenveranstaltung
14.00 Uhr „Gesund im Alter“
Dorfgemeinschaftshaus
Seniorenbund
Berlstedt
Radwegeputz
21.4.2017 Mitgliederversammlung
Sportlerheim
des TSV 1914 Neumark e.V.
Berlstedt/
TSV 1914 Berlstedt/
Neumark e.V.
(Angaben ohne Gewähr)
Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“
Staatliche Regelschule
Berufswahlfreundliche Schule
Hauptstraße 30 • 99439 Berlstedt
Das Planspiel
Am 01.und 02. Februar 2017 haben wir, die Klasse 8a, am Planspiel der
Friedrich-Ebert-Stiftung teilgenommen. Dieses Planspiel war spezialisiert auf
das Thema, Kommunalpolitik, Demokratie in Kommunen.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Der Gemeinderat Berlstedt hat in seiner Sitzung am 18.01.2017 unter der
Beschluss-Nummer 271/29/2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017,
einschließlich der Anlagen beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land hat mit
Schreiben vom 10.02.2017 den Eingang der Haushaltssatzung bestätigt.
Gemäß § 57 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO erfolgt hiermit die
öffentliche Bekanntmachung.
Auslegungshinweis
Nach § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen für das Jahr 2017
ab 6.März 2017 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. werden über
diesen Zeitraum hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über
die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1
ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Auslegung erfolgt
in der VGem Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, Zimmer 5 a während
der allgemeinen Geschäftszeiten.
Der erste Tag begann damit, dass sich alle vorgestellt haben, jeder wurde nach seinem Namen und Wohnort befragt. Lustig wurde es, als nach
unseren Besonderheiten nachgefragt wurde, also was wir gut konnten.
Anschließend wurden allgemeine Fragen zum Ablauf des Planspiels erörtert, hierzu saßen wir in einem Stuhlkreis, wo aufmerksam zugehört werden
konnte. Unsere Aufgabe war es, Positives und Negatives an Berlstedt und
Umgebung herauszufinden. Es war recht schwierig Negatives zu finden, da
wir mit allem, was ich finde ausgestattet sind. Für diese Aufgabe hatten wir
den ganzen Tag Zeit. Julian und Tobi waren die Leute, die dieses Planspiel
mit uns unternahmen. Sie fingen mit verschiedenen Spielen an, doch sobald es laut und unruhig wurde, wiesen sie auf Disziplinen hin. An diesem
Tag führten wir maximal 2 bis 3 Spiele durch. Die angesprochenen Themen
waren für die meisten von uns interessant. Am Ende dieses Tages wurden
wir in verschiedene Fraktionen eingeteilt, in Vier um genau zu sein.
Am zweiten Tag trafen wir uns um 07.30 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus
Berlstedt. Wieder setzten sich alle in einem Stuhlkreis zusammen, wo der
Tagesablauf besprochen wurde. So wurden die Anträge und Anfragen, die
später jede Fraktion selber stellen musste erläutert. Als wir damit fertig
waren, hatten wir noch etwas Zeit, die vertrieben wir uns mit Spielen, was
sehr amüsant war. Nach dieser Pause ging es dann richtig zur Sache.
Unsere Aufgabe bestand darin, eine „Gemeinderatssitzung“ nachzuspielen.
Diese Aufgabe gelang uns nur zum Teil, man merkte, dass wir noch nicht oft
Gemeinderatssitzungen erlebt haben, dennoch waren es zwei interessante
und aufschlussreiche Tage.
Wir, die Klasse 8a und unsere Klassenlehrerin Frau Klemm danken allen,
die uns unterstützt haben, vor allem Frau Necke, Bürgermeisterin der Stadt
Neumark, die die Leitung unserer Sitzung übernahm. Unser ganz besonderer Dank gilt, Herrn Dr. Ulrich, Herrn Salisch, Herrn Wagner und Herrn
Unbescheid, sie standen uns, bei den Vorbereitungen tatkräftig zur Seite.
Lukas Kaufmann
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 11 -
Neues für Sie vom Projekt „Thüringer Eltern- Kind- Zentrum“
in der Kita „Spatzennest“
An alle kreativen Köpfe,
unsere TÖPFER -Werkstatt geht ab April in die 2. Runde.
Gestaltet werden kann aus Ton alles, was Freude macht und in den Brennofen passt. Eine fachliche Anleitung und Unterstützung steht auf Wunsch
gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Materialerfahrung, der Verarbeitungsprozess selbst und das selbständig mit eigenen Händen kreativ tätig
sein, stehen im Vordergrund dieses Kurses.
Wer Interesse daran hat, sich mit
dem Töpfern eine kleine Auszeit vom
Alltag zu gönnen, ist mittwochs von
18:30-20:00 Uhr in der Töpferwerkstatt des alten Molkereigebäudes in
Berlstedt zum Kraft auftanken sowie
zum entspannt tätig sein herzlich
eingeladen.
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Neuigkeiten beim
TSV 1914 Berlstedt/Neumakt e.V.
Was für eine Ehre!
Der TSV 1914 Berlstedt/Neumark wurde am 27.01.2017 bei der Sportlergala des Kreissportbundes Weimarer Land mit dem Nachwuchsförderpreis
geehrt. Der Stellvertretende Vorsitzende der Thüringer Sportjugend, Niels
Bergner, überreichte den Preis an unseren Verein.
Grund für die Ehrung sind unser Vereinswachstum um ein Drittel in den
letzten vier Jahren, wobei die Hälfte aller Vereinsmitglieder Kinder und
Jugendliche sind. Auch Aktivitäten wie die erstmals veranstaltete Ostereiersuche spielten bei der Wahl zur Auszeichnung eine Rolle.
Wir danken allen unseren ehrenamtlichen Übungsleitern und Trainern
im Verein, ohne deren Engagement so eine tolle Nachwuchsarbeit nicht
möglich wäre!
Für weitere Informationen und Voranmeldungen
kontaktieren Sie bitte:
Fr. Wolfram (Leiterin Kita) unter 036452/18813 oder
Andrea Nolze (Mama in der Kita) unter 0176/64 22 35 96
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Heimatverein Stadt Neumark e.V.
Unsere erste BLUTSPENDE dieses Jahr findet
am 06.03.2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr
in der Stadtverwaltung Neumark statt.
Durchgeführt wird diese durch die ITM Suhl
und der Imbiss durch den Heimatverein Stadt Neumark.
An alle Mitglieder des TSV 1914 Berlstedt/Neumark e.V.
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
hiermit rufen wir Euch zur
ordentlichen Mitgliederversammlung auf.
Termin: Freitag, 21.04.2017, 19.00 Uhr
Ort:
Vereinshaus Sportplatz Berlstedt
vorläufige Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3. Abstimmung zur Tagesordnung
4. Anträge (bitte Anträge bis 15.03.2017, 20.00 Uhr beim Vorstand
einreichen)
4.1.Antrag auf Änderung der Finanz-und Beitragsordnung vom
Nov. 2013 mit Gültigkeitsbereich 01.01.2016,
Punkt 7: Höhe der Mitgliedsbeiträge
a. Erwachsene über 18 Jahre
72,00 Euro jährlich (6,00 Euro monatlich)
b. Jugendliche bis 18 Jahre sowie Lehrlinge und Studenten
48,00 Euro jährlich (4,00 Euro monatlich)
c.Familienbeitrag Beitragsminderung um einen Euro ab dem
zweiten für jedes weitere Mitglied aus der Familie. Gilt für alle
im Haushalt lebenden Familienmitglieder.
d. bleibt unverändert
5. Diskussion und Beschlussfassung zu den Anträgen
6. Bericht des Finanzverantwortlichen für 2016
7. Bericht des Kassenprüfers für 2016
8. Diskussion zu den Berichten
9. Entlastung des Finanzverantwortlichen durch die Mitgliederversammlung
10. Informationen des Vorstandes
11. Schlusswort des Vorsitzenden
Die Mitgliederversammlung ist satzungsgemäß das höchste Organ
des Vereins.
Olaf Dienel
Vorsitzender des TSV 1914 Berlstedt/Neumark e.V.
DIE HEIMATSTUBEN BERLSTEDT
LADEN EIN
Auch in diesem Jahr wollen wir
dem Osterhasen wieder unter die Arme greifen
bei den Vorbereitungen auf das Osterfest.
Dazu treffen wir uns
am 7.3.2017 um 15.00 Uhr und
am 21.3.2017 um 17.00 Uhr
in den Heimatstuben.
Wir wollen Dekoeier marmorieren
und Bastelarbeiten gestalten.
Material ist vorhanden.
Wir freuen uns auf alle, die Freude
am Gestalten und Basteln haben.
Die Heimatfreunde
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 12 -
AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT
OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden
www.Buttelstedt.net
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Markt 14, 99439 Buttelstedt
Herr Tobias Volland
Frau Claudia Schirrmeister
(036451) 60 215
alle 14 Tage Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Stadtrates Buttelstedt vom 24.11.2016
Der Bürgermeister Volland begrüßt alle anwesenden Stadträte zur nicht
öffentlichen Sitzung.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Die
gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 12; davon sind 9 Mitglieder anwesend. Der Stadtrat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss Nr. 51/19/2016:
Der Stadtrat Buttelstedt genehmigt die Tagesordnung für den nicht öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.11.2016 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der SR:
12;
davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen:
0
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
TOP 4 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum
Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschluss-Nr. 55/20/2017:
Der Stadtrat Buttelstedt beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum
Breitbandausbau in der Gemarkung der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates
12
Davon anwesend:11
Ja-Stimmen:11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung 2017 der Stadt
Buttelstedt mit Anlage des Haushalts- und Stellenplanes
Beschluss Nr. 56/20/2017:
Der Stadtrat Buttelstedt beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen, alle Planzahlen sind verbindlich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates
12
Davon anwesend:11
Ja-Stimmen:11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift des nicht
TOP 6 – Finanzplan der Stadt Buttelstedt für die Jahre 2016 – 2020
öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 29.09.2016
Beschluss Nr. 52/19/2016:
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der
Stadtratssitzung vom 29.09.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der SR:
12;
davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen:
0
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Stadtrates Buttelstedt vom 19.01.2017
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Stadträte. Gleichzeitig stellt er
fest, dass alle Stadtratsmitglieder die Einladungen und Beschlussvorlagen
fristgerecht erhalten haben.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates beträgt 12, 11 Stadträte sind
anwesend, 1 Mitglied des Stadtrates fehlt entschuldigt. Somit ist der Stadtrat
beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Genehmigung zur Tagesordnung
Beschluss Nr. 53/20/2017:
Der Stadtrat genehmigt die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 19.01.2017 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates:
12
Davon waren anwesend:11
Ja-Stimmen:11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 57/20/2017:
Der Stadtrat beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 bis 2020.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates
12
Davon anwesend:11
Ja-Stimmen:11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27
Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen
Beschluss Nr. 58/2017
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung gem. § 27
Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt
abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015
geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem
1. Januar 2021 von der Stadt ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates
12
Davon anwesend:11
Ja-Stimmen:11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP 8 - Beschlüsse zu Bauanträgen
8.1 Antrag auf Umnutzung einer Garage zu einer Motorradwerkstatt und
Errichtung einer grenzständigen Mauer auf dem Grundstück Im Dorfe 2 in
Nermsdorf
Beschluss Nr. 59.1./20/2017:
TOP 3 – Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung einer
Garage zu einer Motorradwerkstatt und die Errichtung einer grenzständigen
Stadtrats-sitzung vom 24.11.2016 – Beschluss Nr. 54/20/2017
Mauer auf dem Grundstück Im Dorfe 2 im OT Nermsdorf.
Beschluss Nr. 54/20/2017:
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadt- Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates
12
ratssitzung vom 24.11.2016
Davon anwesend:11
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:11
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates:
12
Nein-Stimmen: 0
Davon waren anwesend:11
Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 8
8.2 Antrag auf Umnutzung Nebengebäude zu Wohnhaus auf dem GrundNein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3
stück Angergasse 8 in Daasdorf
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 13 -
Beschluss Nr. 59.2./20/2017:
Der Stadtrat erteilt für die Umnutzung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Angergasse 8 im OT Daasdorf in ein Wohngebäude das gemeindliche
Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates
12
Davon anwesend:11
Ja-Stimmen:11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
DIE FEUERWEHR INFORMIERT
Schulungen Feuerwehr im Monat März:
03.03. und am 31.03.2017
Sebastian Oertel,
Stadtbrandmeister
Tobias Volland, Bürgermeister
INFORMATION DER HAUSVERWALTUNG HÖHNEL!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
An dieser Stelle möchte ich an die
künftig werden wir unsere Sprechzeit
der Sprechzeit des Bürgermeisters der Stadt Buttelstedt anpassen.
Räum- und Streupflicht
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hausverwaltung Höhnel
aller Grundstückseigentümer erinnern.
In der Zeit von 7°° - 20°°Uhr sind die Gehwege vor ihrem Haus
zu räumen und abzustumpfen.
Traditionelle Weihnachtsbaumverbrennung
im Gutspark zu Buttelstedt
Das diesjährige Weihnachtsbaumverbrennen war wiedermal eine schöne
Veranstaltung im Januar. Dank unserer Kameraden der FFW Buttelstedt und
den helfenden Händen des Feuerwehrvereines fand auch im diesem Jahr
die traditionelle Weihnachtsbaumverbrennung statt.
NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT
Staatl. Regelschule
„Am Lindenkreis“ Buttelstedt
NEUES AUS DER REGELSCHULE "AM LINDENKREIS"
Schnupperabend für Viertklässler
der Gustav-Steinacker-Grundschule
Nachdem unsere Mitarbeiter des Bauhofes die Vorbereitungen um das
Lagerfeuer in die Hand genommen hatten, durften an diesem Abend alle
Gäste die leckere Gulaschsuppe aus der Gulaschkanone probieren. Diese
wurde mit viel Liebe in Handarbeit durch unsere Kameraden und den Helfern
des Feuerwehrvereins gefertigt.
Am 10.01.2017 waren die Eltern der Viertklässler unserer benachbarten
Grundschule eingeladen, um sich über die beiden weiterführenden Schulen,
das Lyonel-Feininger-Gymnasium und die Regelschule „Am Lindenkreis“ in
Buttelstedt zu informieren. Das Pädagogenteam der Regelschule hatte an
diesem Abend auch die Mädchen und Jungen der 4. Klassen eingeladen,
damit sie Regelschulluft schnuppern konnten. Der Start war magisch, denn
alle versammelten sich in einem dunklen Raum… Dann wurde flotte Musik
eingespielt und die Sechstklässler luden unter Leitung von Herrn Heublein
und Herrn Hübner zum Schwarzlicht-Theater ein. Die Effekte waren den Darstellern echt gut gelungen! Beim nächsten Mal müssen wir aber einen größeren Raum wählen, wir hatten nicht mit so vielen Gästen gerechnet!
Anschließend erkundeten die zukünftigen Fünftklässler das Schulhaus, einzelne Fachräume und den Schülertreff. In einem eigens für diesen Abend
erstellten Lerntagebuch hielten die Mädchen und Jungen ihre Ergebnisse
aus den einzelnen Fächern fest, in die sie geschnuppert hatten. Sie experimentierten in MNT, probierten in Biologie die Mikroskope aus, übten sich in
der russischen Sprache, fertigten in Deutsch ein Winter-LabBook an, machten ihren Geografie- oder Internet-Führerschein, hatten Freude an mathematischen Spielen und stärkten sich zum Schluss bei Wiener Würstchen und
Brot.
Anders als in den letzten Jahren
fanden alle Gäste denen es zu kalt
wurde Schutz im beheizten Zelt, wo
auch das eine oder andere Getränk
bereitstand.
Vielen Dank an die Mitwirkenden des
schönen Abends.
Auf die Fortsetzung im kommenden
Jahr bin ich jetzt schon gespannt.
Ihr Bürgermeister,Tobias Volland
Quelle Fotos: Birgit Pölitz
Hochsprung-Wettbewerb erfolgreich gemeistert
Am 02.02.2017 nahmen folgende Schülerinnen und Schüler unserer Regelschule am Wettbewerb Schule mit Courage-Sport gegen Gewalt in Bad
Berka teil:
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 14 -
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Mesina Schenke und Louis Gübitz Kl. 5, Jeana Kaufmann,
Lukas Schumann Kl. 6, Maxi Kirchner, Maurice Kreckler Kl. 7,
Jenny Hausotter, Max Jaeckel Kl 8, Celina Tränkler,
Denny Gerchel Kl. 9, Adelina Kassel, Johannes Rabe Kl. 10.
NACHRICHTEN AUS DER
LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM MELLINGEN
Dabei konnte unsere Mannschaft fünf Medaillen gewinnen!
Am 19.12.16 führten die Schüler der Klassen 5/2 und 5/3 ein vorweihnachtliches Programm auf, zu dem sie die Schüler der Klassen 4a und 4b der
Lyonel-Feininger-Grundschule am Gymnasium begrüßten. Geboten wurden
vorweihnachtliche Weisen sowie der Sketch „Feierabend“ von Loriot und
ein Märchenspiel. Herr Bergmann und Herr Kaminski probten und organisierten diese Veranstaltung. Bei allen Gästen und Beteiligten fand dieses
Programm großen Anklang.
Hier die Platzierungen:

1. Platz - Lukas

3. Platz – Mesina

3. Platz – Louis

3. Platz - Jeana

3. Platz - Max
Wir gratulieren den Sportlern zu ihrem Erfolg und danken allen Teilnehmern,
dass sie unsere Schule beim Wettkampf vertreten haben. Betreut worden
sind die Jungen und Mädchen von unseren Sportlehrern Frau Sell und
Herrn Kotschy.
Unser Kulturfahrplan
Seit August 2016 sind wir nun im Kulturagentenprogramm und unsere
Kulturarbeit nimmt Fahrtwind auf. Nach den beiden Kick-off-Veranstaltungen
im September und November wurde unser Konzept für das traditionelle
Weihnachtsprogramm überarbeitet. Wir haben nun ein neues Format: eine
Weihnachtsrevue, die vom Lindenkreis-TV „ausgestrahlt“ wird. Hierbei unterstützten uns Künstler des Stellwerk e.V..
Inzwischen ist der Kulturfahrplan entstanden und es gibt einen festen Kern
von Kontaktschülern aus allen Jahrgängen, die sich regelmäßig treffen und
fleißig mitbestimmen, was kulturell in der Schule los sein soll.
Der Kulturfahrplan enthält wichtige Ziele, zeigt Formate für die künstlerischen Aktivitäten auf und verweist auf wichtige Partner für ein gelingendes
Miteinander.
Mehr dazu unter
www.regelschule-buttelstedt.de
Weihnachtsprogramm für die Grundschule
Diese Veranstaltung sollte als
Dankeschön für die Beteiligung
der Schüler der Grundschule
anlässlich der Feierlichkeiten
zum 25-jährigen Bestehen der
gymnasialen Oberstufe gesehen
werden.
Die Gruppe
„Öffentlichkeitsarbeit“
Basketballturnier der WK III
Am 17.01.2017 war das Basketballturnier der WK III in der Riethsporthalle
Erfurt. Nach zwei atemberau-benden Spielen hat unser Team den 3.Platz
belegt. Die WK III bestand aus der 7. und 8. Klasse. Das Lyonel-Feininger- Gymnasium wurde von Sophie Jaene aus der 7. Klasse und Maxima
Hermanns, Angelina Kellner, Kim Hofmann, Larissa Trappe, Marie Flauß,
Luisa Reinn und Maria Schröder aus der 8. Klasse in Erfurt vertreten.
Den Ansporn zum Sieg verdanken wir den neuen Trikots, die wir vom
Schulförderverein gesponsert bekommen haben. Zusätzlich bedanken wir
uns bei unserer Sportlehrerin Beate Köhler, die uns tatkräftig vom Spielfeldrand unterstützte.
Marie Flauß und Kim Hofmann, Klasse 8/3
Projekttage vom 24.-26.04.2017
zum Thema: LICHT.MACHT.FARBE.
Unsere Kontaktschüler haben ihre Ideen gesammelt, wie unsere Schule
bunter, heller und lebendiger werden kann. In den Projekttagen im April werden diese Vorschläge in einer Vielzahl von Workshops angeboten, in die sich
unsere Schülerinnen und Schüler einwählen können:

Lichtobjekte aus Papier
Performance vom/zum/am Dingplatz in Buttelstedt
Wandbilder

Sitzelemente für ein Schulhof-Theater

Imagefilm für die Schule
Fotodokumentation
Schattentheater

Lieder rund um den Globus mit internationalen Speisen
Theatergruppe

Wir sind gespannt, wie wir das Projektthema umsetzen können und was sich
im Schulhaus und im Schulgelände verändert.
Die Kultur-Steuergruppe
Einladung zum Tag der offenen Tür
an der Regelschule „Am Lindenkreis“
Damit nicht nur wir die Ergebnisse dieses Großprojektes erleben, laden wir
alle Interessierten ganz herzlich ein
zum Tag der offenen Tür
am Donnerstag, 27.04.2017, ab 16:30 Uhr!
Wir hoffen, dass unsere Eltern, Großeltern, zukünftigen Fünftklässler der
Gustav-Steinacker-Grundschule mit ihren Eltern und Geschwistern, Freunde
und Partner unserer Schule sowie ehemalige Schüler und Kollegen dieser
Einladung folgen.
Erleben Sie mit uns die Präsentationen der einzelnen Projektgruppen und
freuen Sie sich auf die Vielfalt der Ergebnisse!
Natürlich öffnet wieder unser Foyer-Café und es wird reichlich Gelegenheit
für gute Gespräche geben.
Martina Weyrauch (Rektorin)
im Namen des Kollegiums und der Schülerschaft
Tag der offenen Tür in Buttelstedt
Am 25.01.2017 fand von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr der Tag der offenen Tür
am Lyonel-Feininger-Gymnasium in Buttelstedt statt. Bereits vor Beginn mussten viele Vorbereitungen getroffen werden, dies wurde von den
Schülern freiwillig erledigt. Die Schüler, die bei dem Programm mitwirkten,
fanden sich bereits 16:00 Uhr vor der Aula ein, um sich auf ihren Auftritt
vorzubereiten. Als sich alle Gäste in der Aula versammelt hatten, startete
das Programm pünktlich um 16:30 Uhr. Zwei Moderatoren aus der 7. Klasse
führten durch das abwechslungsreiche Programm bestehend aus Sketchen,
Reden - auch von unserer Schulleiterin Frau Licht-, Dialogen und vielem
mehr. Das Programm endete 17:00 Uhr.
Neben dem tollen Programm,
das die Schüler der einzelnen
Klassenstufen mit dem jeweiligen Fachlehrer im Unterricht
gestaltet haben, gab es für die
Gäste auch andere Angebote
im Schulhaus, wie zum Beispiel
das Herstellen von Buttons im
Kunstraum. Außerdem konnte
man das Schulhaus auch mit
einem Schülerguide besichtigen.
Es waren extra alle Lehrer und einige auserwählte Schüler aus Mellingen
anwesend. Sie stellten in den jeweiligen Fachräumen etwas zu dem
Unterrichtsstoff aus. Aber auch zwischendurch gab es immer wieder kleine Programmpunkte, wie zum Beispiel das Szenenspiel der 7. Klasse zum
Thema mittelalterliches Kloster oder Gummitwist der 6. und 7. Klassen.
Auch für die Verpflegung war durch das London Cafe der 8. Klasse gesorgt.
Hier konnte man Gebäck sowie Salate und andere Leckereien kaufen.
Die Kinder und Eltern konnten sich einen Einblick in den Schulalltag sowie in die einzelnen Unterrichtsfächer verschaffen. Wir erhielten von vielen
Gästen ein positives Feedback, da alle so engagiert und konzentriert in
den Fachräumen an ihren Stationen gearbeitet haben und immer freundlich auf Fragen reagierten. Wir fanden den Tag der offenen Tür in Buttelstedt super, da es durch die vielen Stationen ein abwechslungsreiches und
spannendes Programm war.
Ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Schüler und Lehrer!
Frances Aurin & Patricia Blume, Klasse 7/1
- 15 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
NICHTAMTLICHES OT NERMSDORF
NÄCHSTER VORTRAG/LESUNG
Am Montag, dem 20. März 2017
um 19.30 Uhr
GARTENKULTUR AN DER VIA REGIA IN NERMSDORF
WORKSHOP STAUDENVERMEHRUNG
„Untersuchung des Wolframleuchters
im Dom zu Erfurt “
von und mit Prof. Bernhard Mai
Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist wie immer frei, wir würden uns sehr über Spenden freuen!!
ACHTUNG Blutspende
Auf viel Zuspruch hofft
das Institut für Transfusionsmedizin Suhl GmbH
am Montag, dem 27. März 2017
im Rathaussaal Buttelstedt. Spendenwillige
werden hier in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr erwartet.
Wie gewohnt übernehmen die Frauen des Förderkreises Krebs, Fasch
und Kirche Buttelstedt e.V. die Verpflegung
Leitung:
Michael Dane
Wann: jeden Samstag (nach Voranmeldung)
im Frühling – Mitte/Ende März
von 10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Wo: Im Dorfe 21, 99439 Nermsdorf
(Beschreibung und Anfahrtsskizze unter:
www.imdorfe21.de)
Kosten: 29,- Euro pro Person (inkl. Mittagessen)
DANE Landschaftsarchitektur,
Tel.: 03643 / 492610 oder e-mail: [email protected]
Benefizkonzert „Helft der Peternell-Orgel Buttelstedt“
am 21. April 2017
Eröffnung der Konzertreihe mit der „Pfeiferstuhl Music“
der Staatskapelle Halle und der Sächsischen Bläserphilharmonie
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Standardhausanschlusses 1)
Informationsveranstaltung vor Ort für alle Fragen
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Wir laden ein zur Informationsveranstaltung:
am Donnerstag, dem 9. März 2017 um 19:00 Uhr
im Gemeindesaal Daasdorf, Buttelstedter Straße 1A,
99439 Daasdorf bei Buttelstedt
Informationen unter www.thueringer-energienetze.com
oder unter Telefon 0361 652-3800.
max. 30 Meter Entfernung zur Hauptleitung und 25-kW-Nennwärmebelastung
(Auszug aus der Ausstellung „Zeitreise in Nermsdorf“
im Obergeschoß der Kirche)
Erst 1650 hörten die Drangsale auf.
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NERMSDORF und seine Geschichte
Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 war eine Leidenszeit für die
Gemeinde Nermsdorf. Im Jahre 1628 hatte das Dorf 1347 Gulden als Kriegskontribution für die kaiserlichen Truppen aufzubringen. Aus dem Jahre 1642
wird berichte, dass nur noch ein Ehepaar, zwei Witwer und fünf Kinder im
Dorfe in drei Häusern wohnten, alle anderen Häuser waren wüst und leer.
Es war nur noch ein Pferd vorhanden, kein Rind, kein Schwein und keine
Ziege gab es. Das Land war fast nicht bestellt.
AMTLICHES OT DAASDORF
1)
Themen sind u.a.: Vermehrung durch Stecklinge, Pikieren von Pflanzen,
Vermehrung durch Teilung von Wurzelballen älterer Pflanzen, Vermehrung
durch Ableger sowie das Mischen des zu der Pflanze passenden Substrates...
Verbindliche Anmeldung: jeweils ca. 1 Woche vorher
VORSCHAU APRIL 2017
Die TEN Thüringer Energienetze, Ihr
regionaler Netzbetreiber für Strom und
Erdgas, plant ab 2017 den Ausbau des
Erdgasversorgungsnetzes in Daasdorf.
Die meisten Stauden lassen sich im Frühjahr leicht vermehren, wenn man
weiß wie.
 Ab Mitte/Ende März besteht die Möglichkeit,
dies in einem Workshop in Nermsdorf zu erlernen.
Im Jahre 1663 hatte Nermsdorf bereits wieder 26 Einwohner. Im Napoleonischen Krieg waren auf der Weinstraße wieder viele militärische Bewegungen. Auf dem Rückzug aus Russland kam der geschlagene Kaiser auch
durch Nermsdorf.
Durch ein Nervenfieber, das die ausgehungerten und erschöpften Soldaten mitbrachten, starben hier 40 Personen. Bei einer Plünderung wurden
die Schule und sechs Häuser ausgeraubt und abgebrannt. Im Jahre 1797
wohnten 200 Einwohner im Ort, doch 1817 nur noch 125. Dann stieg die
Einwohnerzahl wieder an. 1843 waren es 139 Personen, 1875 waren es 150
Personen und erst 1910 hatte Nermsdorf die zuvor genannte Einwohnerzahl
wieder erreicht.
Nermsdorf war selbst Kirchenort bis Ende des 19. Jahrhunderts. Das Dorf
Weiden gehörte hierzu. Die Kirche wurde 1776/77 erbaut. Das Schulgebäude entstand 1814 durch eine Gemeinschaftsarbeit der Einwohner. Jedes
Gemeindemitglied musste eine gewisse Anzahl Lehmbacksteine herstellen,
kostenlose Fuhren und auch Handarbeiten leisten.
Durch den Bau der Bahn Weimar – Rastenberg hatte Nermsdorf verkehrsmäßig gewisse Vorteile. Da diese durch Buttelstedt führte, konnte der aufkommende Zuckerrübenanbau leichter bewältigt werden, zumal diese auch
nach Großrudestedt fuhr, wo sich die Zuckerfabrik befand. . . . . . . . . .
Dieser kleine Auszug soll Neugier auf Heimatgeschichte wecken.
Wir haben viel Text- und Bildmaterial von der Ersterwähnung 876 n.Ch. bis
heute zusammengetragen. Wer die 1125 Jahrfeier nicht miterlebt hat oder
alte und neue Kirmesfotos anschauen möchte, ist jederzeit willkommen.
Ihre Rosel Schirrmeister
NÄCHSTE ÖRTLICHE VERANSTALTUNG:
18.03.2017
gemeinsamer
Frühjahrsputz
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 16 -
AMTLICHES ETTERSBURG
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Schule 3, 99439 Ettersburg
Herr Jens Enderlein
Herr Fritz Kaufhold
(03643) 42 11 88
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Ettersburg,
der Gemeinderat hat in den vergangenen Wochen die Vorbereitungen für
das Jahr 2017 getroffen. Das vorrangige Thema ist natürlich das liebe Geld.
Damit ist unser Finanzhaushalt gemeint, der zum ersten Mal seit 20 Jahren
keiner Konsolidierung unterliegt und uns ermöglicht im bescheidenen Rahmen verschiedene Vorhaben im Ort in Angriff zu nehmen.
Nachdem wir vergangenes Jahr hauptsächlich in unsere Kommunaltechnik,
Bushaltestellen und Verkehrsberuhigung investiert haben, werden wir dieses
Jahr die Reparatur der Hauptstraße (Dreieck-Richtung Schloss) in einem
ersten Abschnitt beginnen. Weitere Ausgaben sind für das Gemeindehaus
(Fenster und Tür), Sport und Freizeitfläche, Dorfbeleuchtung, Gehwegbau,
Unterstützung der Vereine, Erhaltung der Bausubstanz im Bad und das Einrichten einer Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr vorgesehen.
Dies können wir tun, weil wir selbständig über unser Geld, welches uns zur
Verfügung steht, entscheiden können. Ettersburg hatte im Jahr 2000 eine
Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 1000 €, welche auf 118 € in diesem Jahr
reduziert wurde und trotzdem haben wir mit den vorhandenen Möglichkeiten
in unserm Dorf was erreicht und geschaffen.
Hierbei war Kreativität und Einfallsreichtum der Einwohner und des Gemeinderats hilfreich, allerdings sind teilweise die Behörden sowie seltsam
anmutende Vorschriften hinderlich. Die Bürokratie wird bei der anstehenden
Gebietsreform noch größer und undurchschaubarer. Auch ortsbezogene
Förderungen von Maßnahmen wird es mit einer neuen Verwaltungsstruktur
ohne Selbständigkeit nicht in diesem Umfang geben. Es besteht die Gefahr,
dass Investitionen nach Größe der Orte und Einwohnerzahl ausgerichtet
werden.
Bei der Einwohnerversammlung am 19.01.2017 wurde dem Gemeinderat einen Eindruck der Meinung von den Einwohnern gegeben. Der größte Teil hat
sich, bei bestehender Gesetzeslage, für die Gründung einer Landgemeinde mit den jetzigen Mitgliedsgemeinden der VGem ausgesprochen. Aber
auch dieser Zusammenschluss hat seine Schattenseiten, eine davon ist die
Pro-Kopf-Verschuldung, welche auf über 1000 € steigen wird (bei Weimar
noch mehr). Es kann keiner, der klar im Kopf ist, behaupten, dass eine
steigende Belastung dem Gemeinwohl dient. Ettersburg musste für die
Fehler, Fehlentscheidungen und Dummheiten der Jahre nach 1990 - 1999
viel aufgeben (Freibad, Kindergarten u.v.m) und Zwangskredite aufnehmen,
was sehr viel Kraft und Zeit gekostet hat. Auch die Politik und Kommunalaufsicht haben damals ih-ren Beitrag zu diesen desaströsen Zuständen in
Ettersburg geleistet. Jetzt sollen wir wieder Suppen auslöffeln, die wir nicht
mal selber gekocht haben.
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Dieser Aufruf gilt auch insbesondere der Jugend von Ettersburg, sich
aktiv an dem Projekt zu beteiligen. Sicher werden auch helfende Hände
gebraucht werden.
Auch neue Ideen können natürlich noch mit eingebracht werden.
Wir freuen uns auf Sie!
gez. Ronny Grüßung
Gemeinderat
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ettersburg vom 14.02.2016
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur
heutigen Sitzung des Gemeinderates.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die
gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 8 Mitglieder anwesend.
Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 143/22/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 14.02.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 10.01.2017
Beschluss Nr. 144/22/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 10.01.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Ronny Heinrich ist jetzt anwesend.
TOP 4 – Beratung und Beschluss zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Vorschaltgesetz zur Gemeindegebietsreform
Beschluss Nr. 145/22/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg beschließt, gegen das Vorschaltgesetz zur
Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 02.07.2016 (GVBl.
S. 242) Verfassungsbeschwerde gem. § 11 Nr. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes (ThürVerfGHG) zu erheben. Der Bürgermeister wird
beauftragt, bei Voraussetzung der Klageberechtigung einen Rechtsanwalt
zu bevollmächtigen, die Interessen der Gemeinde Ettersburg gerichtlich zu
vertreten.
Aus diesem Grund prüft die Gemeinde ob eine Verfassungsklage möglich
ist. Die Gemeinderäte und ich setzen auch weiter auf Eure Unterstützung in
dieser Problematik und für die Aufgaben in der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Zur Erinnerung: Das Ordnungsamt wird im März eine Begehung des Ortes
vornehmen, um Aufwuchs und Hindernisse im Verkehrsraum festzustellen.
Betroffene werden aufgefordert, dies zu beseitigen. Darum bitte ich jeden,
bei dem dieses Problem offensichtlich ist, es bis dahin abzustellen, um
unnötigen Ärger zu vermeiden.
TOP 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
der Gemeinde Ettersburg für das Haushaltsjahr 2017, einschließlich
der Anlagen
Mit freundlichem Gruß
Jens Enderlein, Bürgermeister
Ettersburg, 14.02.2017
JETZT WIRD ES KONKRET!
Sehr geehrte Einwohner von Ettersburg,
einige von Euch sind dem Aufruf gefolgt und haben viele Ideen für unseren
neuen Sport- und Freizeitpark abgegeben. Vielen Dank hierfür.
Nun wird es Zeit, ein konkretes Konzept für dieses Projekt zu erarbeiten.
Dabei sollen auch die Bürger und ihre Wünsche mit einfließen.
Der Gemeinderat lädt Sie damit alle ein,
am Dienstag, 07.03.2017, 18.00 Uhr
im Gemeindehaus, An der Schule 3
mit zu beraten, welche der Ideen gewünscht und umsetzbar sind und wie
der Sport- und Freizeitpark gestaltet werden kann.
Beschluss Nr. 146/22/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg beschließt die die Haushaltssatzung 2017
einschließlich der Anlagen und mit den vorgeschlagenen Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 6 – Beratung und Beschluss über den Finanzplan für den Zeitraum
2016 bis 2020
Beschluss Nr. 147/22/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg beschließt den Finanzplan für den Zeitraum
2016 bis 2020.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Top 7 – Beschlüsse zu Bauanträgen
7.1 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Errichtung
einer Terrasse auf dem Grundstück „In der Brodkammer 5“ in Ettersburg
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 17 -
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Beschluss Nr. 148.1/22/2017
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung
einer Terrasse auf dem Grundstück „In der Brodkammer 5“ in Ettersburg.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften bzw. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie
Abstimmungsergebnis:
nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des AbwägungsvorGesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
gangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
7.2. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf worden sind. Dabei ist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB der Sachverhalt, der
Befreiung von der Festsetzung des Baufeldes für die Errichtung eines die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Doppelcarports auf dem Flurstück 244/24
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie Abs. 4 über
Beschluss Nr. 148.2/22/2017
die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und
des Baufeldes für die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Flurstück des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprü244/24 im Geltungsbereich der 2. Änderung des B-Planes „Auf dem Keß- chen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist,
linge“ Ettersburg zu. Durch den besonderen Zuschnitt des Grundstückes wird hingewiesen.
(s. Lageplan) ist der geplante Standort Carports außerhalb des Baufeldes,
Ettersburg, 17.02.2017
im nördlichen Bereich des Grundstückes nur möglich.
gez. Enderlein
Abstimmungsergebnis:
Bürgermeister
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Anlage zur Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem
Top 8 – Beschluss zur Vergabe der Ingenieurleistungen Dorfstraße- Keßlinge“ (Planskizze) Gemarkung Ettersburg, Flur 3 - Flurstücke 244/12;
244/13; 244/14; 244/15; 244/16; 244/17; 244/18; 244/19; 244/21;244/24;
Tischvorlage
244/25; 244/26; 244/27; 244/28; 244/29; 244/30; 244/31; 244/32; 244/33;
Beschluss Nr. 145/22/2017:
243/2; 243/3; 243/4; 243/5; 243/6; 243/7; 243/8; 243/9; 243/10;.
Der Gemeinderat Ettersburg beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen
„Reparatur Hauptstraße“ an das Ingenieurbüro Katzung GmbH mit einem
Auftragswert in Höhe von 3.700 € (Pauschalbetrag). Der Bürgermeister wird
ermächtigt, den Ingenieurvertrag abzuschließen.
Bereich der 2. Änderung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
TOP 9 – Beratung und Beschluss zum Antrag auf Baumfällung
Beschluss Nr. 150/22/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg stimmt der beantragten Fällung von vier
Nadelbäumen auf dem Gelände der Bad Camp GmbH zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Jens Enderlein, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
über die Genehmigung
der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßlinge“
der Gemeinde Ettersburg
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg am 10.01.2017, BeschlussNr.141/21/2017 als Satzung beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßlinge“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und
B wird auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.10.2015; BGBL. I 1722 (Nr.
40 ) unter folgenden Aktenzeichen: 610-61/621.416-71017-007/2016-2.
Änd. „Auf dem Keßlinge“ genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung des Bebauungsplanes tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
mit der Bekanntmachung in Kraft.
Maßgebend ist die Fassung - Planzeichnung der 2. Änderung des Bebauungsplanes vom Juli 2016. Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde
Ettersburg, Flur 3 Gemarkung Ettersburg , Flurstücke Flurstücke 244/12;
244/13; 244/14; 244/15; 244/16; 244/17; 244/18; 244/19; 244/21; 244/24;
244/25; 244/26; 244/27; 244/28; 244/29; 244/30; 244/31; 244/32; 244/33;
243/2; 243/3; 243/4; 243/5; 243/6; 243/7; 243/8; 243/9; 243/10;.
siehe beigefügter Lageplan)
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem
Tag in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23,
99439 Berlstedt (Bauverwaltung: Zimmer 8 und 9) während der Dienststunden
Montags
Dienstags
Mittwochs
Donnerstags
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen.
NICHTAMTLICHES ETTERSBURG
Informationen der
Mitbürgerinnen
Mitbürger,
siehe Liebe
unter
demund
nichtamtlichen
Teil
Vor-Ort-Termin
mit Vertretern
des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017
der VGemnachdem
oderderder
Gemeinde
Großobringen
ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01.
2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und
Naturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe
gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“
und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden.
SV Am Ettersberg e.V. informiert!
Der Ettersberg
bewaldete Fläche: 1.573 ha
grün: Naturschutzgebiete
braun: FFH-Gebiet
Liebe Sportinteressierte, der Ball rollt in Kürze wieder… (Flora-Fauna-Habitat)
Bereits am 19. März startet die 1. Mannschaft in Magdala. Ein echter Höhepunkt wird das erste Heimspiel am Samstag, dem 25. März um 14.00
Uhr gegen Spitzenreiter Bad Berka. Diese Mannschaft ist Favorit auf den
Unsere Freude
über die telefonische
Nachrichtguten
vom 03.02.2017
aus dem UmweltministeStaffelsieg. Unsere Mannschaft
kämpft
um einen
Mittelfeldplatz.
Dabei
rium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angelewerden uns 2 Neuzugänge
helfen.
Aus Und
Obernissa
kamim Torwart
Mirko
genheit geklärt
ist, war riesengroß!
bislang gingen die Arbeiten
Naturschutzgebiet
„Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis
Schnürpel und von der Uni
Fußballmannschaft Lutz Rummel zu uns.
zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich
auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist
die Arbeiten
in anderen
Ettersberger Waldes umso
stärker weitergehen.
Für die 2. Mannschaft istbzw.
der
Verbleib
inTeilen
derdes1.Kreisklasse
wahrscheinlicher
Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grengeworden, da Ichtershausen
seine
Mannschaft
zurückgezogen
hat.
zen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen gegeben
hat, März
einem Ort der
Ruhe und
Besinnung,
an dem die Geschichte
eine
enge Verbindunggegen
Bereits am Sonntag, d. 26.
steigt
der
Abstiegskrimi
in
Ettersburg
mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und
nicht denaus
AnblickWitzleben.
eines ausgebeutetenWir
und ausgeraubten
die punktgleiche Mannschaft
laden Waldes!
euch zu den Spielen
Vermutlichdaran,
wurde auch aus
diesemfür
Grund
vor ca.
4 Jahren der Masterplan Ettersberg
recht herzlich ein und erinnern
dass
die
Frauenmannschaft
weitere
erstellt, der lt. unseren Recherchen vor allem zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits den
naturnahen
Ausbaugesucht
der touristischenwerden.
Infrastruktur und andererseits die veränSpielerinnen im Alter vonsanften,
16-50
Jahren
derte öffentliche Wahrnehmung des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des
Schlosses Ettersburg schon hervorragend umgesetzt wurde.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 18 -
AMTLICHES GROSSOBRINGEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen
Herr Thomas Heß
Herr Reiner Halko
(03643) 42 06 67
jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr
Die Gemeinde Großobringen vermietet z.B. folgende Wohnungen:
2 RWE, 46,0 m²,
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Miete 253,00 Euro, NK 100,00 Euro,
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alle Wohnungen zzgl. 2 KM Kaution,
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Hausverwaltung Lange & Hofmeister GmbH,
Tel. 03643-850320, Mo-Fr 8.00 bis 16.00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Großobringen vom 25.01.2017
Der Vorsitzende, Herr Tonio Barthel, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Die Sitzung wird
begleitet durch eine von Herrn Bürgermeister Thomas Heß erstellte PowerPoint-Präsentation.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Barthel stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates mit 9 anwesenden Mitgliedern fest. Die gesetzliche Zahl beträgt 9; der Gemeinderat
ist somit beschlussfähig.
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
umgartenstraße. Die maximal nach Verkehrsrecht zulässigen Flächen zum
Parken innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs sind zu kennzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3
TOP 7 – Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Leiterwagens durch den Großobringer Heimatverein e.V. auf gemeindlichem
Grund
Beschluss-Nr. 133/22/2017:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt die Genehmigung zur Aufstellung eines Leiterwagens durch den Großobringer Heimatverein e. V. auf
gemeindlichem Grund im Bereich der Bäckertränke.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Thomas Heß, Bürgermeister
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
WAPPEN FÜR UNSEREN ORT
Mit der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2017 wurde unser Wappen für den
Ort beschlossen. Das vorher genutzte Wappen zeigte die Kirche und wurde
nach der Wende gestaltet und beschlossen.
Ein vorheriges Wappen war in den Chroniken nicht zu finden. Für einen
Ort, der in Kürze sein 800-jähriges Bestehen feiert, wunderte mich dieser
Zustand.
Um die Zusammengehörigkeit im Ort zu steigern, habe ich mir zu meiner
Kandidatur als Ihr Bürgermeister mehrere Themen vorgenommen, um den
Zusammenhalt in unserer Gemeinde zu stärken. Die Gestaltung des WapTOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung pens und der damit verbundene Wettbewerb waren hierfür nur ein Abschnitt.
Herr Barthel stellt fest, dass zur heutigen Sitzung keine Bauanträge vorliegen Die drei eingereichten Vorschläge zeigten, wie sich die Teilnehmer des
und dieser TOP somit gestrichen werden kann. Die übrigen TOPs verschie- Wettbewerbes mit der Geschichte unseres Ortes auseinandergesetzt haben
ben sich entsprechend. Der Gemeinderat stimmt zu.
und diese kreativ gestaltet haben.
Beschluss-Nr. 129/22/2017:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt die geänderte Tagesordnung der
Gemeinderatssitzung vom 25.01.2017 unter Wegfall des TOPs „Beschlüsse
zu Bauanträgen“.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Eine Auswahlkommission aus Personen des gemeindlichen Lebens haben eine Vorauswahl getroffen und eine Empfehlung für den Gemeinderat
erstellt, der diese dann zur Gemeinderatssitzung beschlossen hat.
Gewonnen hat Herr Matthias Henke mit dem Wappen:
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 14.12.2016
Beschluss-Nr. 130/22/2017:
Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2016.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 4 – Beratung und Beschluss zur Einführung eines neuen Wappens
für die Gemeinde Großobringen
Beschluss-Nr. 131/22/2017:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt als zukünftiges Wappen der
Gemeinde Großobringen den eingereichten Vorschlag von Herrn Matthias
Henke. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Prämie in Höhe von 300,00
Euro an Herrn Henke anzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9,
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 4
TOP 5 – Zweite Beratung zum Haushaltsplan der Gemeinde Großobringen für das Haushaltsjahr 2017
Herr Heß erklärt, dass die Gemeinde sich in der Haushaltssicherung befindet
und erläutert die voraussichtliche Entwicklung der Rücklage.
TOP 6 – Beratung und Beschluss über die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Wohngebiet „Über dem Baumgarten“
Beschluss-Nr. 132/22/2017:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für einen verkehrsberuhigten Bereich im Wohngebiet „Über dem Baumgarten“ ab der Einmündung Neue Straße in die Ba-
Im weiteren Genehmigungsprozess muss nun ein Gutachten durch das
Thüringer Staatshauptarchiv erstellt werden. Nach Begutachtung muss
dieses bei der Oberen Rechtsaufsichtsbehörde des Landesverwaltungsamtes Weimar genehmigt werden und nach erfolgter Genehmigung eine
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großobringen erfolgen.
Nach Ablauf des Prozesses ist dieses Wappen nach außen hin verwendbar.
Kritischen Stimmen, die das Wappen und deren Gestaltungsprozess zum
jetzigen Zeitpunkt der Gebietsreform in Frage stellen, denen möchte ich
mitteilen, dass ein Wappen ein Symbol der Zugehörigkeit ist und die Gebietsreform noch nicht vollzogen ist.
Ich möchte ausdrücklich jedem Teilnehmer des Wettbewerbes für die Teilnahme und deren Engagement im Auftrag und im Namen aller Mitglieder
der Auswahlkommission danken.
Parkplätze im Wohngebiet „Über dem Baumgarten“
Die Problematik der geringen Anzahl von Parkplätzen in unserer Gemeinde
wurde bereits bei verschiedenen Angelegenheiten thematisiert. In mehreren
Abschnitten werde ich mich bemühen, neuen Parkraum zu schaffen und
„wildes“ Parken einzuschränken.
Im ersten Abschnitt wird nach der Genehmigung des verkehrsberuhigten
Bereiches nun die Schaffung von neuen Parkmöglichkeiten im Wohngebiet
„Über dem Baumgarten“ angegangen, da das Parken im verkehrsberuhigten
Bereich nicht gestattet ist.
Hierzu werde ich zusammen mit dem Ordnungsamt der VGem Nordkreis
Weimar am 10.März 2017 von 08:00 Uhr – 10:00 Uhr eine Vor-OrtBegehung durchführen, um Parkraum festzulegen und dies anschließend
in Abstimmung mit dem Gemeinderat genehmigen zu lassen.
- 19 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Hierzu möchte ich Sie in diesen Prozess mit einbeziehen. Sollten Sie vor
Ort sein, können Sie uns gerne ansprechen und Vorschläge für Parkplätze
unterbreiten.
Zusätzliche Informationen per WhatsApp
Sie möchten via WhatsApp immer mit den neuesten Informationen aus der
Großobringer Gemeindeverwaltung versorgt werden? Hiermit wollen wir Ihnen im Bedarfsfall zügig Kurzinformationen oder Hinweise, z.B. Verkehrseinschränkungen, Unwetterwarnungen, Termine usw. übermitteln. Dieses
ist bitte als zusätzliche Option zu verstehen - ausführlichere Informationen
sollen auch in Zukunft unverändert mittels unserem Email-Newsletter
bereitgestellt werden.
 Und so gehts:
Sie speichern die Gemeindeverwaltung Großobringen als Kontakt auf
Ihrem Handy unter folgender Nummer ab: 0174-8183017 ab und schicken
per WhatsApp eine Nachricht mit dem Inhalt "Anmeldung" an uns. Ihren
Namen müssen Sie hierbei nicht nennen. Die Gemeindeverwaltung nimmt
Ihre Nummer in die Broadcast-Liste auf und versorgt Sie mit Aktuellem aus
Großobringen.
Ihre Nummer wird nicht an Dritte weitergegeben, sondern ausschließlich für
unseren Nachrichtenservice genutzt.
Wenn Sie den Service nicht mehr nutzen möchten, schreiben Sie per WhatsApp eine Nachricht mit dem Inhalt "Abmeldung" an uns oder löschen Sie
einfach den Kontakt der Gemeindeverwaltung auf Ihrem Handy.
Ihr Bürgermeister, Thomas Heß
NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN
Informationen der
Mitbürgerinnen
Mitbürger,
siehe Liebe
unter
demund
nichtamtlichen
Teil
Vor-Ort-Termin
mit Vertretern
des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017
der VGemnachdem
oderderder
Gemeinde
Großobringen
ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01.
2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und
Naturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe
gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“
und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden.
Hallo liebe Senioren!
Der Ettersberg
bewaldete Fläche: 1.573 ha
grün: Naturschutzgebiete
Wir treffen uns am 14.03 um 14:00 Uhr.braun: FFH-Gebiet
Bastel- und Handarbeitsfreunde
am 08.und 20.03, um 14:30 Uhr
im Gemeindehaus.
(Flora-Fauna-Habitat)
Ihre Wilma Wollweber
Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Umweltministerium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angelegenheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet
„Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis
zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich
auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist
bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen.
AMTLICHES HEICHELHEIM
Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen gegeben
hat, einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte eine enge Verbindung
mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und
nicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes!
Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim
Bürgermeister:
Herr Alexander Ungert
Vermutlich wurde auch aus diesem Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg
erstellt,Nicky
der lt. unseren
Recherchen vor allem zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits den
Beigeordneter:
Herr
Schwarz
sanften, naturnahen Ausbau der touristischen Infrastruktur und andererseits die veränTelefon:
(03643)
779
00 41des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des
derte öffentliche
Wahrnehmung
Schlosses Ettersburg schon hervorragend umgesetzt wurde.
E-Mail:[email protected]
Sprechzeit:
jeden Dienstag von 17:00 - 18:30 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Heichelheim vom 26.01.2017
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit
fest. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder ist 7, davon waren 7 anwesend.
Der Gemeinderat war somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss Nr. 118/19/2017:
Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung am 26.01.2017 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7 ; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 15.12.2016
Beschluss Nr. 119/19/2017:
Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7 ; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum
Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschluss Nr. 120/19/2017:
Der Gemeinderat Heichelheim beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7 ; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 5 – Beratung zu den Investitionen Haushalt 2017/ 2018
Herr Ungert legte den Ratsmitgliedern einen Vorschlag (Anlage 1) über
die geplanten Investitionen für den Haushalt 2017 vor. Nach kurzer Erläuterung und Diskussion wurde vereinbart, diese Positionen so in den Haushaltsentwurf zu übernehmen und den Haushalt in der nächsten Sitzung am
23.02.2017 zu verabschieden.
TOP 6 – Information zu einem Bauantrag
Herr Nicky Schwarz legte nach kurzer Erläuterung einen Bauantrag über
einen Carport vor, den Herr Ungert dem Bauamt übergibt.
Alexander Ungert, Bürgermeister
Liebe Heichelheimer,
wenn Sie diese Zeilen lesen, erfreuen uns hoffentlich, mit ein wenig Unterstützung von Petrus, die ersten Frühlingsboten.
Am 4. März findet von 10.00 bis 14.00 Uhr im Saal, der nächste KinderKleiderbasar statt, ein beliebter Treffpunkt junger Mütter und eifriger Großmütter auf Schnäppchenjagd.
Die Thüringer Kloßwelt lädt am Samstag, den 11. März, zum Frauentag ein.
Für alle Frauen gibt es eine kostenlose „Süße Überraschung“ und bei musikalischer Unterhaltung wird gemütlich und zünftig gefeiert.
Aus dem Gemeinderat kann ich Ihnen von den wichtigsten Vorhaben für
2017 berichten. Nachdem in den letzten Jahren die wichtigsten baulichen
Maßnahmen in unserer Gemeindeimmobilie Hauptstraße 9 (Kindergarten,
Feuerwehrversammlungsraum und Wohnung) abgeschlossen werden konnten, nehmen wir uns nun des Gebäudes Hauptstraße 34 an. Nachdem schon
im Vorfeld die Zuleitung zur Gasversorgung in das Gebäude gelegt wurde,
können wir nun, in 2 Bauabschnitten, die Heizung von Kohle auf Gas umstellen. Der erste Bauabschnitt betrifft die Räume „ehemaliges Backhaus“,
Lager, Versammlungsraum und den Thekenraum der Gaststätte. Im nächsten Jahr folgen, vorbehaltlich eines positiven Haushaltes, der Saal und
die Wohnungen. Ohne die Durchführung der beschriebenen Maßnahmen
gefährden wir erheblich die Bausubstanz in unserem Gemeindegebäude in
dem sich neben der Gaststätte, die Dorfgemeinschaftsräume, die Wohnungen und hoffentlich auch zukünftig unsere neue Heimatstube „Backhaus“
befinden.
Ein weiteres für uns sehr wichtiges Vorhaben ist die abschnittsweise Reparatur der Gehwege in der Hauptstraße. Hier wollen wir schnellstmöglich die
größten „Stolperfallen“ beseitigen lassen und Stück für Stück, bis in das Jahr
2018, sollen die Gehwege in einen akzeptablen Zustand erneuert werden.
Die immer mal wieder geforderte Gesamterneuerung der Hauptstraße ist
mit unseren Mitteln derzeit nicht machbar und Förderprogramme dazu sind,
auch nur ansatzweise, nicht in Sicht.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 30. März statt.
Starten Sie gesund in die ersten Frühlingstage.
Ihr Bürgermeister und der Gemeinderat
- 20 -
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Mitbürgerinnen
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mit Vertretern
des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017
der VGemnachdem
oderderder
Gemeinde
Großobringen
ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01.
2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und
Naturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe
gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“
und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden.
NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN
Der Ettersberg
bewaldete Fläche: 1.573 ha
grün: Naturschutzgebiete
Informationen der
braun: FFH-Gebiet
(Flora-Fauna-Habitat)
Mitbürgerinnen
Mitbürger,
siehe Liebe
unter
demund
nichtamtlichen
Teil
Vor-Ort-Termin
mit Vertretern
des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017
der VGemnachdem
oderderder
Gemeinde
Großobringen
ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01.
2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und
Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem UmweltministeNaturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom
rium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die AngeleThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe
genheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet
gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“
„Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis
und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden.
zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich
auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist
bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen.
Der Ettersberg
Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenbewaldete
Fläche:gegeben
1.573 ha
zen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald
ihren Namen
hat, einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte
eine
enge Verbindung
grün:
Naturschutzgebiete
mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und
braun: FFH-Gebiet
nicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes!
AUS DER ORTSGESCHICHTE
Im Jahr 1950 wurde vom Altlehrer Albin Jautzer wieder ein Männerchor
gegründet. Die Chorgeschichte in Kleinobringen geht bis Mitte des 19. Jh.
Zurück. Seit 1911 wurde der Chor vom Lehrer Jautzer geleitet. Im Jahre 1935 hatte sich der Chor aufgelöst, weil die NS-Diktatur(Flora-Fauna-Habitat)
„auf derartige
Vermutlich
wurdegeringsten
auch aus diesem Grund
vor ca.zu
4 Jahren
der Masterplan
Ettersberg
dörfliche Vereinigungen nicht
den
Wert
legen
scheint“,
schrieb
erstellt, der lt. unseren Recherchen vor allem zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits den
Jautzer. Der Chor wurdesanften,
mit naturnahen
26 Männern
neu gegründet,
löste sich
Ausbau der touristischen
Infrastruktur und andererseits
die verän-jedoch
derte öffentliche Wahrnehmung des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des
Ende der 1950er Jahre wieder
auf. Die
Chorgeschichte
Schlosses Ettersburg
schon hervorragend
umgesetzt wurde. wird im Jahre 1967
durch die Gründung eines gemischten Chores fortgesetzt. Im Jahre 1978
Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Umweltministeschloss sich der Kleinobringer
Chor mitgebeten
dem
Chor
Kleinschwabhausen
und
rium, dass ThüringenForst
wurde,
die Fällarbeiten
zu stoppen, bis die Angelegenheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet
dem Frauenchor Blankenhain
zusammen. Das Chorensemble besaß die
„Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis
Ettersburger
am Obelisken
Prinzenschneise
verläuft, tatsächlich
Qualitätsstufe „Oberstufezur
gut“
undStraße
konnte
viernordseits
Mal der
einen
Staatstitel
erringen.
auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
So wurde z. B. von der FDJ-Gruppe die Grünanlage am Brauhausbrunnen (Ecke Großobringer Straße/Heichelheimer Gasse) saniert. (Das Dorf
hatte bis zum Jahr 1850 wie alle Dörfer auf dem Grundstück ein eigenes
Brauhaus. Nach der Schließung begann der Gaststätten-Betrieb). Auf dem
Gelände befand sich ein Schöpfbrunnen, zu dem drei Bruchstein-Stufen
hinab führten. Er wurde verfüllt und eine Abdeckplatte betoniert. Darauf ist
der noch vorhandene Pumpbrunnen stationiert und die Grünanlage angelegt
worden.
Mitte der 1950er Jahre wurde die Kleinobringer FDJ-Gruppe Sieger in einem
Wettbewerb aller FDJ-Gruppen des Landkreises Weimar. Die Siegprämie
war ein Fernsehapparat. Damals fast eine Sensation, denn es war der
wohl dritte Fernsehapparat im Dorf. Plötzlich konnte die Jugend in die Welt
hinaus sehen. Der Fernseher wurde im Jugendzimmer stationiert. Das war
im gemeindeeigenen, ehemaligen Lehrerwohnhaus (Kirchgasse 43) eingerichtet worden.
E. Sundhaus, Ortschronist
SENIORENVERANSTALTUNGEN
Meist krankheitsbedingt hielt sich die Teilnehmerzahl zu unserer Faschingsfeier in Grenzen. Eine hübsch geschmückte Tafel empfing die wieder wie
immer kostümierten Närrinnen und Narren. Fünf Rederinnen bzw. Redner
gaben in der Bütt ihr Bestes und versetzten die Gäste in Faschingsstimmung.
Egon Sundhaus empfing die Truppe als Mönch vom Reich der übermenschlichen Kräfte, um alle Teilnehmer mit solchen Kräften auszustatten. Karin
Heyner erzählte die Geschichte vom nie zu verlierenden Hut. Siegfried
Schwerz berichtete von seinen Erlebnissen im Wartezimmer und beim Arzt.
Fritz Heyner deckte Glück und Pech des Gärtnerlebens auf, während Sibylla
Schwerz eine lustige Geschichte vom Kochlöffel erzählte. Eine Zugabe gab
es vom Erstredner über viel Pech im Leben.
bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen.
Im Jahr 1951 kam der junge
Lehrer Hans Reiher aus Haindorf nach KleinDenn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenzen Deutschlands hinaus
bekannten
ihren Namen
obringen. Er hat das Jugendleben
im
DorfGedenkstätte
sehr Buchenwald
aktiviert.
Im gegeben
Jahr 1952
hat, einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte eine enge Verbindung
mit der Natur
eingeht.
Der Besucher erwartet hier doch
eine unberührte Mit
Natur –der
und
wurden eine Volkstanz- und
eine
Laienspielgruppe
gebildet.
finannicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes!
zieller Unterstützung durch zwei Betriebe, der MAS (Maschinen-AusleihVermutlich wurde auch aus diesem Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg
Station) und der BHG erstellt,
(Bäuerliche
Handelsgenossenschaft)
konnte
einder lt. unseren Recherchen
vor allem zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits
den
sanften, naturnahen Ausbau der touristischen Infrastruktur und andererseits die veränheitliche Tanzkleidung angeschafft
und ein
Tanzlehrer
vom
DNT Weimar
derte öffentliche Wahrnehmung
des Berges,
was ja zum Teil durch
die Renovierung
des
Schlosses Ettersburg schon hervorragend umgesetzt wurde.
finanziert werden. Die Theatergruppe
unter Leitung von Lehrer Reiher spielte
die Komödien „Fast-nachtsspiele“ von Hans Sachs. Eine transportable
Bühne wurde von unserem Tischler Rolf Köcher gebaut, die Kulissen mit
Hilfe eines Kulissenmalers vom DNT selbst bemalt. Mit einem gemeinsamen
Programm der Volkstanz- und Laienspielgruppe zog die Truppe mitsamt
Bühne auf die Säle der umliegenden Dörfer. Ein Gastspiel wurde im „Waldschlösschen“ Weimar gegeben. Der Souffleur war ziemlich wichtig, weil es
mit der Textsicherheit öfter haperte. Aber es allen viel Spaß gemacht.
Sportfeste wurden organisiert. Dabei waren u. a. die Sportfreunde Kurt
Jakubeit und Albrecht Jautzer sehr aktiv. Sowohl Sommer- als auch
Wintersportfeste sind veranstaltet worden. Im Sommer ging es um die
Leichtathletikdisziplinen sowie Kegeln. Die Kugel rollte auf einer Holzkegelbahn auf dem Anger. Zum Schluss gab es Siegerehrungen mit
Urkunden für die Erstplazierten. Fußballspiele gehörten auch damals schon
zum Programm. Der Anger als Fußballplatz war damals noch eine Streuobstwiese, wobei die Bäume manchmal zum ungewollten Gegenspieler wurden.
Manches war dem Zufall überlassen. Im Winter sind die Disziplinen Langund Abfahrtslauf sowie Slalom ausgetragen worden. Abfahrt und Slalom
fanden auf „Müller Rudin seiner Wiese“ statt. Das ist der jetzige Garten mit
Bungalow und Swimmingpool von Tobias Mähler nahe der Kläranlage der
Ettersberg-Siedlung.
Darüber hinaus wurden zusammen mit der Heichelheimer Jugend Radrennen veranstaltet. Ein mehrmals zu fahrender Rundkurs mit Start und Ziel
in Kleinobringen führte über Heichelheim, Feldweg an der Bachlange zur
Großobringer Straße und zurück.
Als neue Sportart kam Tischtennis ins Dorf. Eine Platte wurde auf dem Dorfsaal aufgestellt. Mit Begeisterung ist die neue Freizeitbeschäftigung von der
männlichen Jugend angenommen worden.
In den 1950er Jahren entwickelte die FDJ (Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend), anfangs angeregt durch den Junglehrer Reiher, ein reges
Jugendleben. Vieles wurde von der Jugendgruppe initiiert und organisiert,
wie die Sportfeste, die Tanz- und Laienspielgruppe, außerdem Arbeitseinsätze im Dorf im Rahmen des NAW (Nationales Aufbau-Werk). Das
waren unbezahlte Arbeitsstunden, die auch von den Erwachsenen auf
Initiative des damals hauptamtlichen Bürgermeisters geleistet wurden.
Wie immer war das Kaffeetrinken der Anfang und das Abendbrot das Ende
des amüsanten Nachmittages.
Seniorenveranstaltungen
Der nächste Seniorennachmittag findet
am Mittwoch, dem 15. März 2017, 15.00 Uhr im Bürgerhaus statt.
Egon Sundhaus
AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Lache 110, 99439 Krautheim
Herr Wolfgang Bock
Herr Christian Meier
(036451) 60461
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Krautheim vom 16.11.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die
gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 7 Mitglieder anwesend.
Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 83/11/2016:
Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.11.2016.
Abstimmungsergebnis:
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 21 -
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
AMTLICHES LEUTENTHAL
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht
Gemeindeanschrift:
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 12.10.2016
Bürgermeister:
Beschluss Nr. 84/11/2016:
Beigeordneter:
Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Niederschrift über die nicht Telefon:
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.10.2016.
Sprechzeit:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
Wolfgang Bock, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
(gemäß § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
Die Gemeinde Krautheim beabsichtigt den Verkauf des Flurstücks 1387
mit einer Gesamtfläche von 1313 m² zur Wohnbebauung. Vom Erwerber sind alle anfallenden Kosten, einschließlich zur Sicherung der Erschließung, zu übernehmen.
Interessierte bekunden die Absicht zum Erwerb mit einem Gebot
bis zum 27.03.2017. Bitte reichen Sie das Gebot im verschlossenen
Umschlag und mit dem Vermerk - Gebot zum Erwerb des Flurstücks 1387 in der Gemarkung Krautheim - in der Bauverwaltung der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in 99439
Berlstedt ein.
Das Mindestgebot wird auf 19.695,00 Euro festgesetzt.
Wolfgang Bock, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
(gemäß § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
Die Gemeinde Krautheim schreibt laut Beschluss vom 12.10.2016 die
Flurstücke 89 und 91 in der Gemarkung Haindorf sowie 718/2 und
718/3 Gemarkung Krautheim aus. Das landwirtschaftliche Grundstück
hat eine Gesamtfläche von 12.678 m².
Das Mindestgebot soll 2.535,60 Euro betragen.
Interessenten können ein schriftliches Gebot zum Erwerb im verschlossenen Umschlag bis zum 27.03.2017 bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt abgeben.
Wolfgang Bock, Bürgermeister
NICHTAMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf
Wie Ihr vielleicht bereits gehört habt,
hat der Spielplatz „Am Schenkanger“ in Krautheim 2000 €
bei der Fanta Spielplatzinitiative gewonnen.
Wir möchten uns hiermit bei der Elterninitiative, der Kirmesgesellschaft
Krautheim, bei Herrn Axel Schneider und dem Feuerwehrverein Krautheim/Haindorf e.V., insbesondere bei Beate Schenke und Christian Meier,
bedanken. Ohne die großartige Unterstützung dieser genannten Personen,
wäre das ganze nicht möglich gewesen.
Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal
Herr Herbert Steinhäuser
Herr Udo Malisius
(036451) 72 800
jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Leutenthal vom 12.01.2017
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister Herrn Steinhäuser und
Feststellung der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. Die gesetzliche
Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 5 Mitglieder anwesend, 2 fehlen
entschuldigt. Somit ist der Gemeinderat beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 48/11/2016:
Der Gemeinderat Leutenthal genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche
Sitzung vom 12.01.2017 in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR:
Ja-Stimmen:
Enthaltungen:
7; 5; 0
davon anwesend: 5
Nein-Stimmen:
0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Leutenthal vom 10.11.2016
Beschluss-Nr. 49/11/2017:
Der Gemeinderat Leutenthal genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 10.11.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR:
Ja-Stimmen:
Enthaltungen:
7; 5; 0
davon anwesend: 5
Nein-Stimmen:
0
TOP 4 – Jahresrückblick 2016
Der Bürgermeister berichtete noch einmal in Kurzform über die Schwerpunktthemen, womit sich der Gemeinderat im Jahr 2016 beschäftigen
musste, u. a.
• die Gemeindegebietsreform, insbesondere der Vertrag zur Eingemeindung zur Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße – hier folgt demnächst die
Einladung von der Landgemeinde IWS zur Vertragsunterzeichnung
• die Einstellung des neuen Gemeindearbeiters, Herrn Mendel, sein nochmaliger Dank auch an Herrn M. Poranski und an die BUFDi-Mitarbeiterin
Frau N. Wiedemann für ihre zuverlässige Mitarbeit in der Gemeinde
• Reinigung des Löschteiches im Unterdorf und die Fällung der Trauerweide
• den Arbeitseinsatz in der Gemeinde
• die Beantragung der Baumpflanzung entlang der Daasdorfer Straße beim
Landschaftspflegeverband Mittelthüringen
TOP 5 – 1.Lesung Haushaltsplan 2017
Den GR-Mitgliedern lag der Planentwurf vor. Von der Kämmerin der VGem
Nordkreis Weimar wurden die HH-Stellen auf der Einnahme- und Ausgabeseite erläutert.
TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2022
Beschluss-Nr. 50/11/2017:
Wie sagt man so schön, das Beste kommt zum Schluss. Deshalb gilt
Der Gemeinderat Leutenthal beschließt, die Fortschreibung des am
ein großer Dank den Sponsoren und Spendengebern:
16.02.2016 zuletzt beschlossen Haushaltssicherungskonzeptes, für den
Kirmesgesellschaft Krautheim , Heizung & Sanitär Rainer Krause Oßmann- Zeitraum 2016 bis 2022.
stedt, Bäckerei Bergmann, Getränkehandel Klemin, Ehringsdorfer Brauerei, Abstimmungsergebnis:
Apoldaer Brauerei, REWE Berlstedt
Gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 5
Ja-Stimmen:
5; Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Von dem Erlös wurde ein Rutschenturm mit Climbing-Wand, Feuerwehrstange und eine Nestschaukel bestellt. Diese Spielgeräte werden zum
Frühjahrsputz im April aufgebaut. Wir werden weiter machen und hoffen
das unser Spielplatz irgendwann im vollen Glanz erstrahlt und die Kinderaugen strahlen.
Verfasst von Elisabeth Schwarz & Nadine Rausch
Krautheim, 20. Februar 2017
TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Satzung über die Erhebung der
Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde
Leutenthal für das Jahr 2017
Beschluss-Nr. 51/11/2017:
Der Gemeinderat Leutenthal beschließt, die Satzung über die Erhebung der
Grundsteuern und Gewerbesteuer.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR:
7; davon anwesend: 5
- 22 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Ja-Stimmen:
Enthaltungen:
5; 0
Nein-Stimmen:
0
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
AMTLICHES STADT NEUMARK
TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leis- Stadtanschrift:
Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark
tungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Bürgermeisterin: Frau Anke Necke
Abs. 22 Satz 3 UStG
1. Beigeordneter:
2. Beigeordneter:
Herr Clemens Rösler
Beschluss-Nr. 52/11/2017:
(036452) 7 22 82
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung Telefon:
Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr
gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Sprechzeit:
Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am
BEKANNTMACHUNG
31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor
dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiterhin
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
angewendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR:
Ja-Stimmen:
Enthaltungen:
des Stadtrates Neumark vom 09.01.2017
7; 5; 0
davon anwesend: 5
Nein-Stimmen:
0
Bürgermeisterin Frau Necke begrüßt die anwesenden Stadträte und Gäste
zur heutigen Sitzung des Stadtrates.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 9 – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 5 anAufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau
wesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist
in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinallen Mitgliedern fristgerecht zugegangen.
schaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschluss-Nr. 53/11/2017:
Der Gemeinderat Leutenthal beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts
zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR:
Ja-Stimmen:
Enthaltungen:
7; 5; 0
davon anwesend: 5
Nein-Stimmen:
0
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Am 12.01.2017 wurde von dem Gemeinderat der Gemeinde Leutenthal
eine Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) beschlossen.
Diese Satzung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes
Weimarer Land angezeigt. Eine Eingangsbestätigung mit einer vorfristigen
Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 S.3 ThürKO wurde mit Schreiben vom
24.01.2017 erteilt.
Satzung über die Erhebung
der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Leutenthal
Steuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden
für das Gebiet der Gemeinde Leutenthal wie folgt festgesetzt:
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.
Leutenthal, den 01.02.2017
gez. Herbert Steinhäuser
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr. 144/18/2017:
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche
Sitzung vom 14.11.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die
Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beratung und Beschlussfassung zum Kauf oder zum freiwilligen Landtausch der Flurstücke 10/6 und 10/38
Beschluss-Nr. 145/18/2017:
Der Stadtrat von Neumark beschließt den Erwerb der Flurstücke 10/6 und
10/38 zur Schaffung von Wohnbauland.
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 28.01.2003
(GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2010
(GVBl. S. 113, 114), in Verbindung mit §§ 1, 2, und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in Fasssung der Bekanntma-chung vom
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2009
(GVBl.S. 646), in Verbindung mit §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes
(GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl.I S.965), zuletzt geändert Artikel 38 des
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) sowie in Verbindung mit den
§§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1768) hat der Gemeinderat der Gemeinde in der Sitzung am 13.01.2016 folgende Satzung über die Erhebung
der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) beschlossen:
(1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A):
(2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B):
(3) Gewerbesteuer:
Beschluss-Nr. 143/18/2017:
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung zur nicht öffentlichen
Sitzung des Stadtrates vom 09.01.2017
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung des Stadtrates am 14.11.2016
TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen
In dieser Sitzung lagen keine Bauanträge vor.
§1
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
301 v.H.
405 v.H.
400 v.H.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Stadtrates Neumark vom 13.02.2017
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 4 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist
allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen.
TOP 2 – Anfragen aus der Bevölkerung
Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende
Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Stadtrates
aufgenommen bzw. beantwortet wurden.
TOP 3 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 146/19/2017:
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Stadtratssitzung am 13.02.2017
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 23 -
TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 09.01.2017
Beschluss-Nr. 147/19/2017:
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Stadtrates vom 09.01.2017
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1
TOP 5 – Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung der
Stadt Neumark für das Haushaltsjahr 2017, einschließlich der Anlagen
Beschluss-Nr.: 148/19/2017
Der Stadtrat von Neumark beschließt die Haushaltssatzung der Stadt
Neumark für das Haushaltsjahr 2017, einschließlich der Anlagen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
AMTLICHES RAMSLA
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla
Herr Dr. Thomas Basche
Herr Günther Schmidt
(036452) 7 24 98
montags: 18:15 - 18:45 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ramsla vom 06.12.2016
Herr Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte zur heutigen
Sitzung des Gemeinderates. Gäste waren keine anwesend.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 7 anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 6 – Beratung und Beschluss über den Finanzplan für den TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Zeitraum 2016 bis 2020
Beschluss-Nr. 98/16/2016:
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen
Beschluss-Nr.: 149/19/2017
Der Stadtrat von Neumark beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 Gemeinderatssitzung vom 06.12.2016:
– 2020.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 25.10.2016
TOP 7 – Beratung und Beschluss zum Fällen einer Birke an der TrauBeschluss Nr. 99/16/2016
erhalle
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die nicht
Beschluss-Nr.: 150/19/2017
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2016. Gemäß § 40 Abs. 2
Die Stadt Neumark beschließt die Fällung der Birke Nr. 5 auf dem Flurstück ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
157/5 der Stadt Neumark. Die Stadt Neumark leistet entsprechend der Abstimmungsergebnis:
Baumschutzsatzung zwei Ersatzflanzungen.
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 8 – Beratung und Beschluss zum Fällen von vier Eschen am
Gutsteich
Beschluss Nr. 100/16/2016
Der Gemeinderat von Ramsla beschließt, mit Wirkung vom 01.01.2017
den Pachtzins für Gartenland auf 0,20 Euro/m² und für bebaute Flächen
(Hofflächen) auf 0,50 Euro/m² sowie für Acker-/Grünland auf 0,05 Euro/m²
anzupassen. Bestehende Pachtverträge werden entsprechend angepasst
(siehe Liste Pachtverträge vom 22.07.2016).
Beschluss-Nr. 151/19/2017:
Die Stadt Neumark beschließt die Fällung der sechs Eschen auf dem Flurstück 10/72 der Stadt Neumark – beginnend ab der Feuerwehrsaugstelle
in südliche Richtung bis zur Treppe. Die zwölf Ersatzpflanzungen leisten
die Pächter als Ausgleich zum Holzerwerb.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 9 – Beratung und Beschluss zum Fällen von fünf Gehölzen in
der Neubauernsiedlung
Beschluss-Nr. 152/19/2017:
Die Stadt Neumark beschließt die Fällung von drei Fichten und zwei
Koniferen auf dem Flurstück 12 der Stadt Neumark. Die Stadt leistet entsprechend der Baumschutzsatzung drei Ersatzpflanzungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Es lagen keine Bauanträge vor.
NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK
HEIMATVEREIN „STADT NEUMARK“ E V
Unsere erste BLUTSPENDE dieses Jahr findet
am 06.03.2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr
in der Stadtverwaltung Neumark statt.
Durchgeführt wird diese durch die ITM Suhl
und der Imbiss durch den Heimatverein Stadt Neumark.
TOP 4 – Diskussion und Beschluss über die Änderung der bestehenden Pachtverträge mit der Gemeinde Ramsla
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ramsla vom 10.01.2017
Herr Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte zur heutigen
Sitzung des Gemeinderates. Als Gäste ist der Gemeindearbeiter anwesend.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6
anwesend, 1 Gemeinderatsmitglied fehlt entschuldigt. Der Gemeinderat ist
somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 98/17/2017:
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 10.01.2017:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 06.12.2016
Beschluss Nr. 99/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 06.12.2016.
Abstimmungsergebnis:
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 24 -
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum
Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
TOP 7 – Information zum Haushalt 2017
Herr Dr. Basche informiert den Gemeinderat, das die Gemeinde im Haushaltsjahr 2017 keinen ausgeglichen Haushalt zustande bekommt. Es entsteht eine allgemeine Diskussion über Hebesätze und Zuschüsse an Vereine
und Rentner bzw. wie dann in Zukunft diese noch in angemessener Form
unterstützt und betreut werden können.
Beschluss Nr. 100/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts
zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Satzung über die Erhebung der
Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz- Satzung) der Gemeinde
Ramsla
Die Hebesätze sind danach wie folgt festzulegen:
Grundsteuer A
301 v.H.
(bisher: 271 v.H.)
Grundsteuer B
405 v.H.
(bisher: 389 v.H.)
Gewerbesteuer357 v.H.(unverändert)
Beschluss-Nr.: 103/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla beschließt die Satzung über die Erhebung von
TOP 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung).
Jahresrechnungen der Gemeinde Ramsla für die Haushaltsjahre 2012,
Abstimmungsergebnis:
2013, 2014 und 2015
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Beschluss-Nr.: 101.1/17/2017
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Feststellung der geprüften
TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von LeisJahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012.
tungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27
Abstimmungsergebnis:
Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 104/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla ermächtigt den Bürgermeister eine OptionserBeschluss-Nr.: 101.2/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Feststellung der geprüften klärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem
zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013.
in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016
Abstimmungsergebnis:
und vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
weiterhin angewendet wird.
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr.: 101.3/17/2017
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Feststellung der geprüften Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Jahresrech-nung für das Haushaltsjahr 2014.
TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Abstimmungsergebnis:
10.1 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Grundstück An der Wassermühle 32B in Ramsla
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 105/17/2017
Beschluss-Nr.: 101.4/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Feststellung der geprüften Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück An der WasserJahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015.
mühle 32B in Ramsla.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 6 – Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Dr. Thomas Basche, Bürgermeister
Bürgermeisters der Gemeinde Ramsla für die Haushaltsjahre 2012,
2013, 2014 und 2015
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Beschluss-Nr.: 102.1/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Entlastung des BürgermeiDer Gemeinderat Ramsla hat in seiner Sitzung am 10.01.2017 unter der
sters für das Haushaltsjahr 2012.
Beschluss-Nummer 103/17/2016 die Satzung über die Erhebung der GrundAbstimmungsergebnis:
steuern und Gewerbesteuer (Hebesatz- Satzung) beschlossen.
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Diese Satzung wurde bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Weimarer Land angezeigt.
Beschluss-Nr.: 102.2/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Entlastung des Bürgermei- Eine Eingangsbestätigung mit einer vorfristigen Bekanntmachung gemäß
§ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wurde mit Schreiben vom 17.01.2017 erteilt.
sters für das Haushaltsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 102.3/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 102.4/17/2017
Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 25 -
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 07.11.2016
Beschluss – Nr. 77/16/2016:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die nichtöffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 07.11.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO
sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beschluss über den Verkauf der Flurstücke 241/22 und 241/23,
Flur 4, Gemarkung Rohrbach, im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“
in Rohrbach
Beschluss – Nr. 78/16/2016:
Der Gemeinderat Rohrbach beschließt den Verkauf der Flurstücke241/22
und 241/23, Flur 4, Gemarkung Rohrbach, im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“ in Rohrbach an Oliver Roth und Claudia Schieberle. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, einen entsprechenden Kaufvertrag
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
NICHTAMTLICHES RAMSLA
Wer sie gekannt,
weiß, was wir verloren haben.
Es tröstet zu wissen, in seinem Schmerz nicht alleine zu sein.
Anneliese Neumeyer
* 18.05.1938
† 31.01.2017
Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen Verwandten und Bekannten,
die uns in dieser schweren Zeit zur Seite standen recht herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön gilt dem Bestattungsinstitut Knabe,
dem Trauerredner Peter Kranz, dem Blumenladen „Westphal“ sowie
Vital 99 für die liebevolle Betreuung.
In Liebe und Dankbarkeit
Deine Kinder mit Familien
Manuela, Armin, Anne, Karla, Inge
Ramsla, im Januar 2017
AMTLICHES ROHRBACH
Gemeindeanschrift: Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach
Bürgermeister:
Herr Ingolf Otto
Beigeordneter:
Herr Karsten Otto
Telefon:
(036451) 60 468
Sprechzeit:
jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr
www.gemeinde-rohrbach.de
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Rohrbach vom 19.12.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister Herr Otto eröffnet die nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Rohrbach. Es sind 6 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. Die Einladungen und
Unterlagen sind den GR-Mitgliedern fristgerecht zugegangen
TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss – Nr. 76/16/2016:
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung für die nicht öffentliche
Gemeinderatssitzung vom 19.12.2016 in vorgelegter Form.
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Rohrbach vom 30.01.2017
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden. Es sind 4 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Herr Andreas Hollmann ist entschuldigt. Zwei Mitglieder fehlen unentschuldigt.
Somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. Die Einladungen und Unterlagen
sind den GR-Mitgliedern fristgerecht zugegangen
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss – Nr. 79/17/2017:
Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30.01.2017 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 19.12.2016
Beschluss – Nr. 80/17/2017:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Gemeinderates vom 19.12.2016 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Erste Lesung zum Haushaltsentwurf 2017 der Gemeinde Rohrbach
Laut dem ersten Entwurf ist der Haushaltsausgleich nicht gegeben und somit kann die Beschlussfassung der Haushaltssatzung nicht erfolgen. Die
Gemeinde befindet sich danach weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung.
TOP 5 – Beratung und Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept für
den Zeitraum 2017 bis 2023
Beschluss – Nr.81/17/2017:
Der Gemeinderat Rohrbach beschließt die Fortführung des bereits bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes. Weitere zusätzliche Maßnahmen
werden nicht aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 6 – Beschluss zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern
und Gewerbesteuer (Hebesatz- Satzung) der Gemeinde Rohrbach
- 26 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Beschluss – Nr.82/17/2017:
Der Gemeinderat Rohrbach beschließt die Satzung über die Erhebung von
Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung)
Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte
2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern
„Am Tiergarten“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend: 4
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der
Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar,
Johann-Sebastian-Bach-Straße 3.
TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27
Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen
Beschluss – Nr.83/17/2017:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung
gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen
Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor
dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiterhin
angewendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 4
Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 8 – Beratung und Beschlussfassung über den Nutzungsvertrag
mit der Firma VSB Neue Energien Deutschland GmbH zur Umsetzung
eines Windparkvorhabens
Nach reger Diskussion wird die Beschlussfassung zum TOP 8 vertagt.
TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Es wurden keine Beschlüsse zu Nr.85/17/2017 gefasst.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Satzung über
die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Rohrbach
Der Gemeinderat Rohrbach hat in seiner Sitzung am 30.01.2017 unter der
Beschluss-Nr. 82/17 /2017 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Mit Schreiben
der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land vom 7.02.2017
wurde der Eingang der Hebesatz-Satzung bestätigt. Gleichzeitig wurde einer
vorfristigen Bekanntmachung gemäߧ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugestimmt.
Die nachstehende Satzung wird hiermit veröffentlicht.
SATZUNG
über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Rohrbach
Auf der Grundlage der § § 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisord-nung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) vom 28.1.2003
(GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4.5.2010
(GVBl. S. 113, 114) in Verbindung mit §§ 1 und 25 Grundsteuergesetz
(GrStG) vom 7.8.1973 (BGBI. I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 38
des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794) sowie in Verbindung mit
den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes vom 8.12.2010 (BGBl. I S. 1768) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach in der Sitzung am 30.01.2017 folgende
Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern
(Hebesatz-Satzung) beschlossen:
§1
Steuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden
für das Gebiet der Gemeinde Rohrbach wie folgt festgesetzt:
(1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A):
(2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B):
(3) Gewerbesteuer:
§2
In- Kraft- Treten
Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft.
gez. Ingolf Otto
Bürgermeister
Freie Bauplätze
Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei
voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“.
Interessenten melden sich beim Bürgermeister.
AMTLICHES SACHSENHAUSEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen
Herr Georg Scheide
Herr Norbert Schuchardt
(03643) 42 06 27
jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
eine öffentliche Gemeinderatssitzung der GV Sachsenhausen fand am
Donnerstag, dem 09.02.2017, um 19:30 Uhr in der Gaststätte Sachsenhausen Pfarrgasse 34 statt.
Tagesordnung:
Ingolf Otto, Bürgermeister
Rohrbach, den 10.02.2017
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
300 v.H.
435 v.H.
457 v.H.
1. Begrüßung, Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung
der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Beschlussvorlage_ Zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2016
Beschlussvorlage - Nr. 50/19/2017
4. Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der
öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3
Beschlussvorlage - Nr. 51/19/2017
5. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe
„Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den
Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschlussvorlage - Nr. 52/19/2017
6. Antrag auf Umbau und Erweiterung am vorhandenen Wohnhaus auf
dem Grundstück Hintergasse 64 in Sachsenhausen
Beschlussvorlage - Nr. 53/19/2017
7. Informationen des Bürgermeisters
8. Anfragen und Hinweise
………………………………………………………………………………………
Der Bürgermeister Scheide stellt unter TOP 1 die ordnungsgemäße Ladung,
die Beschlussfähigkeit, mit sechs Ratsmitgliedern anwesend fest und eröffnet die Sitzung.
Unter TOP 2 wurde der Tagesordnung zugestimmt.
TOP 3 Beschluss: 50/19/2017
Genehmigung der Protokollniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2016.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:
7
Davon anwesend:6
Abstimmergebnis:mit Ja-Stimmen6
Nein- Stimmen0
Stimmenthaltung0
TOP 4 Beschluss- Nr. 51/19/2017
Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der
öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3
Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:
7
Davon anwesend:6
Abstimmergebnis:mit Ja-Stimmen6
Nein- Stimmen0
Stimmenthaltung0
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 27 -
TOP 5 Beschluss- Nr. 52/19/2017.
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe. Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen
der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:
7
Davon anwesend:6
Abstimmergebnis:mit Ja-Stimmen6
Nein- Stimmen 0
Stimmenthaltung 0
TOP 6 Beschluss - Nr. 53/19/2017
Antrag auf Umbau und Erweiterung am vorhandenen Wohnhaus auf dem
Grundstück Hintergasse 64 in Sachsenhausen
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:
7
Davon anwesend:6
Abstimmergebnis:mit Ja-Stimmen6
Nein- Stimmen 0
Stimmenthaltung 0
TOP 7 Informationen des Bürgermeisters
- Zur Gebietsreform wurden weitere Informationen zum Sachstand und der
sich ergebenden Terminkette, bis Mitte des Jahres 2017 gegeben. Weitere
Standpunkte im Hinblick auf die Landgemeinde wurden ausgetauscht, mit
dem Ziel die Struktur der derzeitigen VG Nordkreis Weimar zu erhalten.
Im Rahmen einer Einwohnerversammlung, voraussichtlich nunmehr im
April 2017 (über das Amtsblatt und Aushang), sollen weitere Informationen geben und Meinungen ausgetauscht werden.
- Über die notwendige Neuausschreibung von FW-Schutzhelmen wurde
informiert, wobei hier der Kostenfaktor bei ca. 250 Euro pro Stück liegt.
- Die erforderliche Reparatur der Straßenbeleuchtung in der Hintergasse
wurde besprochen und die Leuchtmittel sollen stückweise gegen LED
Beleuchtung ausgetauscht werden.
- Einer Obstbaumfällung auf dem Grundstück Pfarrgasse 27a wurde zugestimmt
TOP 8 Anfragen
- Es wurde zu einer möglichen Pacht eines „Krautlandes“ in der Gemeinde
angefragt.
- Zur angedachten Pacht von Ackerland in unserer Gemarkung, über die
Agrargenossenschaft Mellingen wurde eine Anfrage zu den Zufahrtswegen gestellt.
Am Donnerstag, den 02.03.2017 soll um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte die nächste öffentliche Ratssitzung stattfinden.
(siehe auch Aushang)
Georg Scheide, Bürgermeister
NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN
BEKANNTMACHUNG / EINLADUNG
Jagdgenossenschaft
Sachsenhausen
Hiermit laden wir für Freitag den 31.03.2017 um 19.00 Uhr
in die Gaststätte „Zu den Kastanien“ Sachsenhausen
zur nächsten Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bekanntgabe der Tagesordnung
3. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden
4. Finanzbericht des Kassierers
5. Bericht des Jagdpächters
6. Diskussion zu den Berichten
7. Bestätigung des Rechenschafts- und Finanzberichtes
mit Entlastung des Vorstandes
8. Diskussion zur Satzung der Jagdgenossenschaft
9. Beschlussfassung der neuen/ überarbeiteten Satzung
10. Sonstiges - Anfragen
11. Schlusswort und gemütliches Beisammensein
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Sachsenhausen sind recht
herzlich eingeladen
Jürgen Schröder, Vorsitzender
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
DER HEIMATVEREIN INFORMIERT!
Liebe Rentnerinnen und Rentner,
Liebe Vorruheständler!
am Sonntag, dem 05.02.2017 fand um 14:00 Uhr in der Gaststätte der
Seniorennachmittag, unter dem Motto „Berufe“ im Rahmen einer Faschingsveranstaltung statt.
In einer gemütlichen Runde, mit vielen Darbietungen über den FCS war
es ein kurzweiliger und spaßiger Nachmittag. Es war ein sehr schöner
Tag mit guter Versorgung und Bewirtung durch das Gaststättenteam.
Der Seniorenbeirat des HVS
Die nächste Senioren-Veranstaltung
findet am Donnerstag, den 09.03.2017 um 15:00 Uhr
in der Gaststätte statt.
Es soll ein fröhlicher Nachmittag
in Gedanken an und um (nach) den Frauentag werden.
Auch mit kleinen Einlagen wollen wir den Nachmittag
kurzweilig gestalten, dazu bitten wir um einen Kostenbeitrag von 2,00 €.
Wir laden die Seniorinnen und interessierte Senioren,
wie immer auch bei Kaffee und Kuchen
recht herzlich ein.
Freuen würden wir uns
auch über die Teilnahme von Frauen
die noch im Berufsleben stehen oder
auch jünger als 60 Jahre sind.
AMTLICHES SCHWERSTEDT
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt
Herr Maik Horstmann
Herr Uwe Bauer
(03 64 52) 16 91 23
Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.12.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister Maik Horstmann begrüßt alle Anwesenden, eröffnet die
nicht öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates
fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon sind alle Mitglieder
anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss Nr. 113/13/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die nicht
öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 20.10.2016
Beschluss Nr. 114/13/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2016.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Diskussion und Beschluss zum Verkauf des Flurstückes 239/51
Beschluss Nr. 115/13/2016:
Die Gemeinde Schwerstedt verkauft das Flurstück 239/51 in der Gemarkung
Schwerstedt nach Sachenbereinigungsgesetz.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 28 -
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Schwerstedt vom 09.02.2017
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Schwerstedt vom 09.02.2017
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister Maik Horstmann begrüßt alle Anwesenden, eröffnet die
Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon sind 5 Mitglieder anwesend.
Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister Maik Horstmann stellt die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon
sind 5 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
21.03.2013 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes. Weitere zusätzliche Maßnahmen finden keine Berücksichtigung.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Interessenten können ein schriftliches Gebot zum Erwerb im verschlossenen Umschlag bis zum 15. März 2017 bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt,
abgeben.
TOP 6 - Beratung und Beschluss zur Satzung über die Erhebung der
Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde
Maik Horstmann
Bürgermeister
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 123/14/2017:
Beschluss Nr. 116/14/2017:
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die nicht
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die öffent- öffentliche Gemeinderatssitzung vom 09.02.2017.
liche Gemeinderatssitzung vom 09.02.2017.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.12.2016
liche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.12.2016
Beschluss Nr. 124/14/2017:
Beschluss Nr. 117/14/2017:
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die öffent- öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016.
liche Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Maik Horstmann, Bürgermeister
TOP 4 – Erste Lesung zum Haushaltsentwurf 2017 der Gemeinde
Schwerstedt
Herr Bürgermeister Horstmann erläutert anhand des Haushaltsplanentwurfs
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
dessen einzelne Positionen.
(§ 31 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Fortschreibung des HaushaltsDie Gemeinde Schwerstedt schreibt laut Beschluss vom 15.12.2016
sicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2017
den Verkauf von 2 Pappeln zur Fällung auf dem Flurstück 441/2 aus.
Beschluss-Nr. 118/14/2017:
Das Mindestgebot beträgt 120,- Euro je Baum.
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die Fortschreibung des bereits am
Beschluss Nr. 119/14/2017:
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die Satzung über die Erhebung
von Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung).
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27
Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen
Beschluss-Nr. 120/14/2017:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, eine Optionserklärung
gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen
Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor
dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiterhin
angewendet wird.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5,
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Feuerwehr-Gebührensatzung
Beschluss-Nr. 121/14/2017:
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen
Feuerwehren der Gemeinde Schwerstedt, Bekanntgabe im Amtsblatt
„Gemeindejournal“, 1. Ausgabe vom 07.01.2002. Die beschlossene 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5,
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen
Antrag auf Erweiterung des Wohnhauses durch eine Gewerbeeinheit auf
dem Grundstück An der Pfütze 30 in Schwerstedt
Der Tagesordnungspunkt wird wegen Klärungsbedarfs vertagt.
Fällungen sind vom 1. März bis 30. September nicht möglich.
NICHTAMTLICHES SCHWERSTEDT
Feuerwehrverein Schwerstedt e.V
300 Jahre Feuerschutz
Das Jahr 2017 ist für die Feuerwehr Schwerstedt ein Jahr der Jubiläen.
Vor 300 Jahren wurde in Schwerstedt erstmals vom Feuerschutz gesprochen, der Feuerwehrverein begeht sein 25.jähriges und die Jugendfeuerwehr ihr 20 jähriges Bestehen.
Diese Jubiläen wollen wir am 17. Juni 2017 festlich würdigen. Geplant ist
unter anderem ein großer Festumzug. Im Anschluss gibt viel Unterhaltsames für Groß und Klein auf dem Waidenteich mit Platzkonzert oder einer
Feuerwehrhüpfburg. Natürlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt.
Am Abend gibt es eine Tanzveranstaltung mit vielen Überraschungen. Also
liebe Leser, schon mal den 17.Juni im Kalender vormerken und mit uns,
unsere Jubiläen feiern.Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist an diesem Tag
FREI.
Bevor es aber soweit ist, haben wir noch andere Veranstaltungen geplant.
Am 11. März 2017 werden wir in Verbindung mit unserer Jahreshauptversammlung Vorstandswahlen durchführen.
Für den 30. April 2017 sind wieder Groß und Klein zum Maibaumsetzen
eingeladen.
Das Oktoberfest ist für den 30. September 2017 geplant.
Auch einige Investitionen wurden bzw. werden aus Vereinsmittel getätigt.
So wurden im Dezember 2016 ein Paar Rücklichtblitzer für das Löschgruppenfahrzeug gekauft und für das erste Quartal ist die Anschaffung
neuer T-Shirts für die Jugendfeuerwehr geplant.
Bauer, Vereinsvorsitzender
- 29 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
AMTLICHES
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen
Herr Karl-Albert Treuner
Herr Bernd Unbescheid
(036452) 7 23 18
Dienstag 16:30-17:30 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 29.11.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Treuner begrüßt alle Gemeinderäte zur nicht öffentlichen Sitzung. Die Einladungen und Unterlagen sind allen fristgerecht zugegangen. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder ist 9, davon sind 8 anwesend,
somit ist der Gemeinderat beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 82/11/2016:
Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die
nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.11.2016 in vorgelegter Form.
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Beschluss Nr. 86/12/2017:
Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt, dem Abschluss der
Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines
Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der
Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“
auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen: 9;
Nein-Stimmen:
0;
Enthaltungen: 0
TOP 6 – Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt der Gemeinde Vippachedelhausen für das HHJ 2017
Der Bürgermeister erläutert, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
30.11.2016 die Haushaltssatzung, einschließlich der Anlagen für das Jahr
2017 verabschiedet.
Die Haushaltssatzung 2017 ist genehmigungspflichtig, da eine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Mit Schreiben vom 20.01.2017 der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land, erfolgte die Genehmigung
der Haushaltssatzung und die Würdigung.
TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe einer Optionserklärung nach § 27
Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen
Beschluss Nr. 87/12/2017:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung
gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständiEnthaltungen: 0 gen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der
am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiteröffentliche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom hin angewendet wird.
11.10.2016
Abstimmungsergebnis:
Beschluss-Nr. 83/11/2016:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9;
Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die Ja-Stimmen: 9;
Nein-Stimmen:
0;
Enthaltungen: 0
nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 11.10.2016.
TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Änderung der Betriebserlaubnis
Abstimmungsergebnis:
für die Kindertagesstätte „Palmbergknirpse“ in Vippachedelhausen
Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 8;
Ja-Stimmen: 7;
Nein-Stimmen:
0;
Enthaltungen: 1 Beschluss Nr. 88/12/2017:
Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt, die Betriebserlaubnis
für die Kindertagesstätte „Palmbergknirpse“ wird bezüglich der Anzahl der
BEKANNTMACHUNG
aufzunehmenden Kinder entsprechend der Vorgabe der Fachaufsicht des
Landratsamtes bis auf Widerruf geändert.
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 8;
Ja-Stimmen: 8;
Nein-Stimmen:
0; des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 14.02.2017
Herr Bürgermeister Treuner begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte und
Gäste.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Treuner stellt fest, dass die Einladungen allen fristgerecht
zugegangen sind. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Gemeinderates ist
9, davon sind alle anwesend, somit ist der Gemeinderat beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss Nr. 84/12/2017:
Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für
die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.02.2017 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen:
0;
Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 29.11.2016
Beschluss Nr. 85/12/2017:
Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über
die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen: 9;
Nein-Stimmen:
0;
Enthaltungen: 0
TOP 4 – Information und Beratung zur Gründung einer Stiftung zum
Betreiben einer Windkraftanlage auf gemeindeeigenem Grundbesitz
Zu diesem Tagesordnungspunkt nahm ein Mitarbeiter der DKB Bank teil und
informierte über die Möglichkeiten zum gründen einer Stiftung.
TOP 5 – Beratung und Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die
Verwaltungsgemeinschaft
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen: 9;
Nein-Stimmen:
0;
Enthaltungen: 0
TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Verfahrensweise zum Vorhaben
Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der „Mühlgasse/ Brauhausgasse“, “Am Wege nach Ballstedt“ und „Am Wege nach Thalborn“
Beschluss Nr. 89/12/2017:
Für die zu erbringenden Ingenieurleistungen in Vorbereitung und Durchführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der „Mühlgasse/
Brauhausgasse“, „Am Wege nach Ballstedt“ und „Am Wege nach Thalborn“
ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister zum Vertragsabschluss mit
dem Ingenieurbüro Katzung GmbH aus Weimar. Der Vertrag beinhaltet die
Abrechnung des Honorars der Leistungsphasen1, 5 bis 7 sowie die Bauüberwachung auf der Basis der Kostenfeststellung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 9;
Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen:
0;
Enthaltungen: 0
Karl-Albert Treuner, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Haushaltssatzung 2017
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 30 -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Der Gemeinderat Vippachedelhausen hat in seiner Sitzung am 30.11.2016
unter der Beschluss-Nummer 77/11/2016 die Haushaltssatzung für das
Jahr 2017, einschl. der Anlagen beschlossen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land hat mit
Bescheid vom 20.01.2017, der in § 2 der Haushaltssatzung geplanten
Kreditaufnahme, die zweckgebunden für die Erneuerung der Ortsbeleuchtung im Gemeindegebiet vorgesehen ist, genehmigt.
Auslegungshinweis
Nach § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen für das Jahr 2017
ab 6.03.2017 für die Dauer von zwei Wochen in der Finanzverwaltung der
VGem Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Zimmer 5 a
öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten eingesehen
werden.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses
Haushalts-jahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeit
zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan, ebenso während der üblichen
Dienststunden in o.g. Räumen.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der
Schließzeiten der Kindertagesstätte
„Palmbergknirpse“ in Vippachedelhausen
Sehr geehrte Eltern der Kita Vippachedelhausen,
unsere Kita „Palmbergknirpse“ hat im Jahr 2017 an folgenden Tagen
geschlossen:
• am Freitag, dem 26.05.2017;
• am Montag, dem 02.10.2017;
• am Montag, dem 30.10.2017,
• sowie zum Jahreswechsel
in der Zeit vom 22.12.2017 – 03.01.2018.
IhrIhre
BürgermeisterKita-Leitung
Karl Albert Treuner
Steffi Smuda von Trzebiatowski
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
- 31 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
NICHTAMTLICHES
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN
VERANSTALTUNGSKALENDER
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN - MÄRZ 2017
Datum
Uhrzeit
Aktivität
Veranstaltung
Ort
Funkausbildung
Feuerwehrgerätehaus
FFW
03. März
18:00
Gottesdienst
zum Weltgebetstag
Pfarrhaus
Kirchgemeinde
04. März
14:00
Ausbildung
Jugendfeuerwehr
Feuerwehrgerätehaus
FFW
06. März
17:00
Blutspende
Neumark
Heimatverein
09. März
11:30
Frauentagsfahrt
nach Triptis mit Programm
Triptis
Senioren VEH
12. März
10:30
Gottesdienst
14. März
15:00
Frauentag
16. März
15:00
Seniorentreff
- Frauentag
"Zur alten
Kastanie"
Senioren
Thalborn
17. März
19:00
Jahreshauptversammlung
Feuerwehrgerätehaus
FFW
18. März
14:00
Ausbildung
Jugendfeuerwehr
Feuerwehrgerätehaus
FFW
18. März
09:30
Frühjahrsputz
Kita
Kita+DHV
18. März
15:00
Jahreshauptversammlung
Kleingärtner
Vereinsheim
Kleingärtner
19. März
10:30
Gottesdienst
Pfarrhaus
Kirchgemeinde
25. März
09:00
Arbeitseinsatz
Baumpflege
Radweg
Markvippach
DHV
Bürgerhaus
Kirchgemeinde
Spinnstube
HEIMATVEREIN STADT NEUMARK E.V.
Unsere erste BLUTSPENDE dieses Jahr findet
am 06.03.2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr
in der Stadtverwaltung Neumark statt.
Durchgeführt wird diese durch die ITM Suhl
und der Imbiss durch den Heimatverein Stadt Neumark.
Danksagung
In der Stunde des Abschieds durften wir erfahren wie viel
Zuneigung, Achtung und Wertschätzung meinem lieben
Mann und Vater
Heinz Stohr
AMTLICHES WOHLSBORN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn
Herr Peter Thomas
Herr Stefan Mund
0170 / 2 21 41 71
jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr
Akteure
03. März
19:00
Kirche Thalborn
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
entgegengebracht wurden. Wir danken allen Verwandten, Freunden,
Nachbarn, Bekannten und Arbeitskollegen, die gemeinsam mit uns
Abschied genommen und durch geschriebene und gesprochene Worte,
Blumen, Geldzuwendungen, einen stillen Händedruck und herzliche
Umarmungen ihr tiefes Mitgefühl zum Ausdruck gebracht haben. Unser
besonderer Dank gilt den fleißigen Helfern Gerlinde, Petra und Kati, Herrn
Pfarrer Mattenklodt für seine herzlichen und tröstenden Abschiedsworte,
dem Floristikgeschäft "Flower Power" von Jeannette Haupt und dem
Bestattungsinstitut János Helt aus Vieselbach.
In stiller Trauer
Katrin und Erik
im Namen aller Angehörigen
Vippachedelhausen, im Januar 2017
GRÜNSCHNITTABFUHR
Die diesjährige Grünschnittabfuhr beginnt
am 10.04.2017
wie gehabt montags ab 7.00 Uhr.
Wer die Teilnahme zum Grünschnitt
an- bzw. abmelden möchte,
meldet sich bitte bis Ende März in der Gemeinde.
GESCHICHTE UND GESCHICHTEN VON WOHLSBORN
Die Kirchenglocken
Der trutzige Glockenturm der Kirche zu Wohlsborn war mit drei Glocken aus
Bronze ausgestattet, sie riefen durch ihr Geläut die Gläubigen zum Gottesdienst und wurden zu kirchlichen Festen, zu Taufen, Konfirmationen,
Trauungen und Trauerfeiern geläutet. Das Läuten diente in früheren Zeiten
aber auch der Alarmierung der Einwohner bei Gefahren, wie z.B. Feuer.
Der Klang der Glocken war wichtig im Leben des Dorfes.
Im Laufe des 1. Weltkriegs, Ende Juni 1917, wurden die große und die
mittlere Glocke beschlagnahmt, zerschlagen und aus der Bronze Kanonen
gegossen.
Die Kirchgemeinde feierte noch am 1. Juli einen Gottesdienst zum Glockenabschied, der sehr zahlreich besucht war, was zeigte wie sehr die Gemeinde
an ihren Glocken hing.
Da das Geläut mit der einen noch nicht beschlagnahmten Glocke im Ort
kaum zu hören war, ließ man sich von der Firma Schilling und Lattermann
zu Apolda ein Angebot über Gussstahlglocken unterbreiten. Sollten sich
die für Sachsenhausen schon bestellten bewähren, so könnte ein solches
Geläut mit neuem Läutwerk auch hier baldmöglichst angebracht werden,
zumal Anfang 1918 auch die dritte Glocke beschlagnahmt worden war.
Die neuen 1919 von Schilling und Lattermann gelieferten Gussstahlglocken
klangen schön, sie ließen sich jedoch nur schwer läuten. Stahlguss hat
aber auch die unangenehme Eigenschaft von innen nach außen zu rosten
und ab einem Alter von 80 bis 100 Jahren sind die Glocken nicht mehr
zu gebrauchen. Auch die Halterungen der Glocken und der Glockenstuhl
sind in einem so schlechten Zustand, dass seit 2007 nur noch die mittlere
Glocke geläutet werden darf.
Jetzt im Jahr 2017, 100 Jahre später sollten wir für neue Glocken sorgen es ist Zeit. Die Anträge auf verschiedene Fördermittel wurden bzw. werden
gestellt. Hoffen wir, dass ihnen stattgegeben wird, aber dass allein genügt
nicht, wir müssen auch unseren Anteil durch Spenden erbringen, um bald
wieder 3 wunderbare Bronzeglocken in Wohlsborn hören zu können.
Pastorin Hertzsch und der Gemeindekirchenrat
Wir danken dem Ortschronisten Thomas Fischer
für seine Unterstützung bei der Recherche zu den Kirchenglocken.
Ab Monat März wollen wir von Haus zu Haus persönlich eine Sammlung
durchführen und bitten die Bürgerinnen und Bürger
von Wohlsborn großzügig unter meinem Motto
„Öffnet die Herzen und die Portemonnaies“
für unsere Kirche zu spenden.
Selbstverständlich kann für jede Spende
eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Ihr Bürgermeister
Peter Thomas
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 32 -
NICHTAMTLICHES WOHLSBORN
Gemütlicher Abend im Bürgerhaus
Wer Lust und Laune hat mit netten Leuten an der Feuerschale
vor dem Bürgerhaus oder in gemütlicher Runde im Bürgerhaus beisammen
zu sein, der ist uns
am Freitag, den 17.03.2017
im und am Bürgerhaus ab 18.30 Uhr
herzlich willkommen.
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
gebetstag in diesem Jahr zu den Philippinen. Krasse Gegensätze zwischen
Arm und Reich; wunderbare Natur und Weltkulturerbestätten auf der einen
und zerstörerische Naturgewalten wie Taifune auf der anderen Seite. Ein
Land der Extreme erwartet uns.
Mit einer Andacht, mit Bildern und Informationen sowie landestypischen
Speisen wollen wir uns den Menschen auf den Philippinen nähern.
Herzliche Einladung zum Bibelabend
am Donnerstag, den 16. März 2017 um 19.00 Uhr
im Pfarrhaus Großobringen.
Innerhalb der Bibelwoche werden in diesem Jahr Texte aus dem Matthäusevangelium gelesen. Anhand eines ausgewählten Textes wollen wir uns mit
diesem biblischen Buch vertraut machen. Eine Fortsetzung gibt es am 30. März
um 19 Uhr in Schöndorf.
Liebe Kinder!
Wenn wir noch Nistkästen zusammenbauen oder anstreichen müssen, Osterbasteln
werden wir dies am 17.02.2017 mit euch schon abgesprochen haben. Mittwoch, 22. März 19 Uhr Stephanuskirche Schöndorf
Bitte ausgeblasene Eier mitbringen!
Für das leibliche Wohl sorgt der Heimatverein Wohlsborn e.V.
Die Liebe fährt in das verlorene Paradies
1. Vorsitzende Yvonne Gratz
- Bildbetrachtungen zu Marc Chagall
Heimatverein Wohlsborn e.V.
Mittwoch, 29. März um 19 Uhr in der Stephanuskirche in Schöndorf
Vortrag: Dr. Schack (Jena), dazu musikalische Begleitung
Einladung
zum Rentnernachmittag
Am Mittwoch, den 15.03.2017 findet ab 14.30 Uhr
der nächste
Rentnernachmittag
im Bürgerhaus statt.
Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen.
Kirchliche Nachrichten
Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen
Pfarramt Schöndorf / Großobringen
Pastorin Sabine Hertzsch
Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587
www.kg-grossobringen.de
Monatsspruch für März:
Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren
und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.
(Lev 19,32)
Gottesdienste im Kirchspiel
5. März
9.30 Uhr
10.30 Uhr 17.00 Uhr Großobringen
Kleinobringen
Schöndorf
12. März
10.00 Uhr 14.00 Uhr
Schöndorf
Sachsenhausen
19. März
9.30 Uhr
10.30 Uhr
17.00 Uhr Großobingen
Heichelheim
Schöndorf
26. März
10.00 Uhr
Schöndorf – mit Abendmahl
2. April 9.30 Uhr
17.00 Uhr Großobringen
Schöndorf
Gemeindenachmittag für Großobringen und Heichelheim gemeinsam:
am Dienstag, den 7. März - 14.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen
Christenlehre
Großobringen: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr
Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse:
jeden Dienstag
um 16.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe I)
jeden Donnerstag um 17 Uhr
im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe II)
Kirchenchor
jeden Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen
Der Weltgebetstag am 3. März 2017 verspricht wieder sehr interessant und
bereichernd zu werden. Wir treffen uns um 18 Uhr im Pfarrhaus.
Habe ich dir Unrecht getan? – unter dieser Überschrift führt uns der Welt-
DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHSPIELE
BUTTELSTEDT & NEUMARK
Berlstedt, Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim, Leutenthal,
Nermsdorf, Neumark, Rohrbach, Thalborn, Vippachedelhausen, Weiden
„Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren
und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.“
(3. Buch Mose Kapitel 19, Vers 32)
Liebe Mitmenschen!
Tante Elsbeth kam 1898 zur Welt. Sie war bereits 86, als sie durch meine Frau auch meine Tante Elsbeth wurde. Sie stammte aus Westpreußen.
Generalfeldmarschall von Hindenburg hatte seine Güter in ihrer Nachbarschaft. Sie kannte Gedichte zu Kaisers Geburtstag. Sie hatte zwei Weltkriege überlebt und die Vertreibung aus der Heimat nach Westfalen. Eigene
Kinder hat sie nie gehabt. Ihren Mann verlor sie in den 50ern. Sie lebte im
Haus der Familie ihrer Schwester in zwei kleinen Zimmern unter dem Dach.
Dort sehe ich sie vor mir, eine kleine, drahtige Person. Zu Hause auf dem
Hof brauchte sie einen Hocker, um aufs Pferd zu kommen. Und das Getreide
in der Heimat stand höher als sie groß war. Nun waren die zwei Zimmer
ihre Welt - und wir, die ganze Familie und der liebe Gott. Bibel, Losungen,
Gesangbuch waren stets zur Hand. Sie konnte nicht mehr raus, aber sie
verfolgte den Gottesdienst im Radio und einmal im Jahr kam der Pastor mit
dem Abendmahl. Wir alle wussten: Tante Elsbeth faltet für uns die Hände.
Wenn wir Geburtstag hatten, bekamen wir selbst gestrickte Socken, einen
5-Mark-Schein darin und ein Kärtchen dazu mit einem Bibelwort und einem
handgeschriebenen Segenswunsch. Bei allem, was sie erlebt und erlitten
hat, hat Tante Elsbeth ihren Glauben nie verloren. Sie fand Halt darin. Sie
hat uns Halt darin gegeben. Ich denke voller Dankbarkeit und Hochachtung
an sie. Die Alten zeigen uns, dass die Welt - und dass auch Gott - größer ist
als das, was wir Jüngeren bereits verstanden haben. Das ist aller Ehre wert.
„Gott befohlen!“
Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt
GOTTESDIENSTE
Freitag, 03. März (Weltgebetstag):
18:00 Uhr Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2
18:00 Uhr Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen, Weimarische Str. 57
Sonntag, 05. März (Invokavit):
11-15 Uhr Dorfgemeinschaftshaus „Hamsterbau“ Nermsdorf
Weltgebetstag für Kinder & Familien
14:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt - mit Abendmahl
Sonntag, 12. März (Reminiscere):
09:00 Uhr Altes Pfarrhaus Neumark, vor dem Obertore 106
10:30 Uhr Kirche Thalborn
14:00 Uhr St. Marien Daasdorf - mit Abendmahl
Sonntag, 19. März (Okuli):
09:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt
09:30 Uhr Kindergottesdienst in Großneuhausen
10:30 Uhr Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen, Weimarische Str. 57
14:00Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1
- mit Abendmahl und
Goldhochzeit der Eheleute Kaiser aus Hannover
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 33 -
Sonntag, 26. März (Laetare):
09:00 Uhr Wohlklanghaus (Altes Pfarrhaus) Kleinbrembach
10:30 Uhr St. Georgskirche Großneuhausen
Sonntag, 02. April (Judika):
09:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt - mit Abendmahl
10:30 Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1
14:00 Uhr Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2
4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Allen Gemeindegliedern,
die im März Geburtstag feiern,
gratulieren wirganz herzlich und wünschen
Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr!
REGELMÄßIGE TERMINE
Gemeindenachmittage
Berlstedt: Jeden zweiten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr
Kontakt: Irmgard Appelbaum (036452-70115)
Buttelstedt:
Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14:30 Uhr
Kontakt: Erika Wolter (036451-61251)
Krautheim:
Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr
Kontakt: Lucie Dannehl (036451-73517)
Neumark: Jeden letzten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr
Kontakt: Doris Salfelder (036452-71261)
Chorproben
Jeden Dienstag um 19:30 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den
Schulferien)
Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090)
Christenlehre
Jeden Montag um 16:00 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den
Schulferien)
Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090)
KONFIRMANDENARBEIT
Am Freitag, 03., und Sonntag, 05. März, gestalten die Konfirmanden und
Vorkonfirmanden die WELTGEBETSTAGSGOTTESDIENSTE mit. Am
Dienstag, 07. März sind die Konfirmanden und ihre Eltern um 19:00 Uhr ins
Gemeindehaus Großbrembach am Platz der Demokratie zum ELTERNABEND eingeladen. Hier wird alles besprochen, was für die Feier der Konfirmation am Pfingstsonntag wichtig ist. An den Dienstagen 14., 21. und 28.
März treffen wir uns zu den gewohnten Zeiten (Konfirmanden: 15:45 Uhr,
Vorkonfirmanden: 17:00 Uhr) im Pfarrhaus in Buttelstedt. Wir werden uns
auf den KREUZWEG DER JUGEND vorbereiten, den die Konfis der Region
am Samstag, 08. April, miteinander gehen werden. Merkt Euch bitte auch
diesen Termin schon einmal vor.
AKTUELLES
„WAS IST DENN FAIR?“ Diese Frage beschäftigt uns, wenn wir uns im
Alltag ungerecht behandelt fühlen.
Sie treibt uns erst recht um, wenn wir
lesen, wie ungleich der Wohlstand
auf unserer Erde verteilt ist. In den
Philippinen ist die Frage der Gerechtigkeit häufig Überlebensfrage. Mit ihr laden uns philippinische Christinnen
zum Weltgebetstag ein. Ihre Gebete, Lieder und Geschichten wandern um
den Globus, wenn ökumenische Frauengruppen am 3. März 2017 Gottesdienste, Info- und Kulturveranstaltungen vorbereiten. Die über 7.000 Inseln
der Philippinen sind trotz ihres natürlichen Reichtums geprägt von krasser
Ungleichheit. Viele der über 100 Millionen Einwohner leben in Armut. Wer
sich für Menschenrechte, Landreformen oder Umweltschutz engagiert, lebt
nicht selten gefährlich. Ins Zentrum ihrer Liturgie haben die Christinnen
aus dem bevölkerungsreichsten christlichen Land Asiens das Gleichnis der
Arbeiter im Weinberg (Matthäusevangelium Kapitel 20, Verse 1-16) gestellt.
Den ungerechten nationalen und globalen Strukturen setzen sie die Gerechtigkeit Gottes entgegen. Ein Zeichen globaler Verbundenheit sind die Kollekten zum Weltgebetstag, die weltweit Frauen und Mädchen unterstützen.
Am Freitag, 03. März um 18:00 Uhr feiern wir den Weltgebetstag in den
Alten Pfarrhäusern in Krautheim (Kirchstraße 2) und in Vippachedelhausen (Weimarische Straße 57). Sonntag, 05. März, von 11-15 Uhr folgt
in Nermsdorf ein Weltgebetstagssfest für groß&KLEIN. Zu den Gottesdiensten gehört neben der Musik auch immer eine Auswahl von Speisen aus dem
Weltgebetstagsland. Herzlich willkommen!
KONTAKT
Pfarrer Hendrik Mattenklodt
Sprechstunde Buttelstedt: Sprechstunde Neumark: Internet: Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt
Telefon: 036451-60336 o. 0152–29569255
Fax: 036451-735395
eMail: [email protected]
Mittwochs, 17:00-18:00 Uhr
im Pfarrhaus, Weimarische Str. 1
Tel.: 036451-60336
Donnerstags, 17:00-18:000 Uhr
im Pfarrhaus, Vor dem Obertore 106
Tel.: 036452-918122
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Kinder–Pilgerweg 2017 durch das 12–Kirchen–Land
der evangelisch-lutherischen Kirchspiele Buttelstedt & Neumark
Termine zum Vormerken:
So, 19.02.2017
So, 05.03.2017
Sa, 08.04.2017
Do, 13.04.2017
Do, 25.05.2017
Sa, 24.06.2017
Juli/August 2017
August 2017
Sa, 26.08.2017
Sa, 07.10.2017
November 2017
Sa, 09.12.2017, 2. Advent
So, 24.12.2017
10:30 Uhr
11:00 Uhr
15:00 Uhr
17:00 Uhr
18:00 Uhr
14:00 Uhr
Pilgerreise durch Haindorf und Umgebung (inkl. Mittagsimbiß),
Treffpunkt: Kirche Haindorf
Weltgebetstag für Kinder in Nermsdorf
Familiennachmittag im Pfarrhaus Neumark
Gottesdienst am Gründonnerstag in Vippachedelhausen
Wandertag zum Himmelfahrtsfest nach Weiden
Johannesfeuer in Thalborn
Leutenthaler Bilderbogen
Schuleingangsgottesdienste in Berlstedt und Buttelstedt
Sternradtour ins Tirica Vippachedelhausen
Erntedankfest in Vippachedelhausen
Martinstag
adventsmarkt in Neumark, Marktplatz
Krippenspiele
Aktuelles immer im Internet - neue Hompage: www.die12kirchen.de - oder in den Aushängekästen im Ort bzw. im monatlichen Gemeindejournal.
Kontakt:
Pfarrer Hendrik Mattenklodt
Evangelisch-lutherische Kirchspiele Buttelstedt und Neumark
Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt
Telefon: 036451-60336 oder Handy: 0152–29569255
Fax: 036451-735395
eMail: [email protected]
TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM MÄRZ 2017
Pfarrer Arndt Bräutigam, Erfurt-Kerspleben, Kirchplatz 1
Tel.: (036203) 90 851, Fax:(036203) 71 847
Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla,
Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261,
[email protected]
KGV Ramsla
IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80
BIC:GENODEF1EK1
Evangelische Bank
Gottesdienste:
03. März 2017um 18.30 Uhr Weltgebetstag in Ottmannshausen (Pfarrhaus)
12. März 2017um 9.30 Uhr in Schwerstedt
12. März 2017um 10.30 Uhr in Ramsla
26. März 2017um 9.30 Uhr in Ramsla
26.März 2017 um 10.30 Uhr in Hottelstedt
Gemeindekaffee:
Ramsla
Ottmannshausen
Mittwoch, 01. März. 2017 um 14.15 Uhr
Donnerstag, 02. März um 14.00 Uhr
Weltgebetstag 2017 „Was ist denn fair?“
Globale Gerechtigkeit - von Frauen der Philippinen
„Was ist denn fair?“ Diese Frage beschäftigt uns, wenn wir uns im Alltag
ungerecht behandelt fühlen. Sie treibt uns erst recht um, wenn wir lesen, wie
ungleich der Wohlstand auf unserer Erde verteilt ist. In den Philippinen ist
die Frage der Gerechtigkeit häufig Überlebensfrage. Mit ihr laden uns philippinische Christinnen zum Weltgebetstag ein. Ihre Gebete, Lieder und Geschichten wandern um den Globus, wenn ökumenische Frauengruppen am
3. März 2017 Gottesdienste, Info- und Kulturveranstaltungen vorbereiten.
Die über 7.000 Inseln der Philippinen sind trotz ihres natürlichen Reichtums
geprägt von krasser Ungleichheit. Viele der über 100 Millionen Einwohner
leben in Armut. Wer sich für Menschenrechte, Landreformen oder Umweltschutz engagiert, lebt nicht selten gefährlich. Ins Zentrum ihrer Liturgie
haben die Christinnen aus dem bevölkerungsreichsten christlichen Land
Asiens das Gleichnis der Arbeiter im Weinberg (Mt 20, 1-16) gestellt. Den
ungerechten nationalen und globalen Strukturen setzen sie die Gerechtigkeit
Gottes entgegen.
Ein Zeichen globaler Verbundenheit sind die Kollekten zum Weltgebetstag,
die weltweit Frauen und Mädchen unterstützen. In den Philippinen engagieren sich die Projektpartnerinnen des Weltgebetstags Deutschland u.a.
für das wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Empowerment von
Frauen, für ökologischen Landbau und den Einsatz gegen Gewalt an Frauen
und Kindern.
(Lisa Schürmann, Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e.V.)
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4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
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4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017
Ingenieurbüro
Christian Grack
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 Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
 Änderungsabnahmen nach §19(3)StVZO
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GTÜ-Vertragspartner
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Ingenieurbüro Grack
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