-1- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Gemeinde 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Journal Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Nördliches Weimarer Land Redaktionsschluss: 17.03.2017 Die nächste Ausgabe erscheint am: 03.04.2017 Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 99439 Berlstedt Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de E-Mail: siehe unter Ansprechpartner Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet: dienstags donnerstags freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr IHRE ANSPRECHPARTNER: EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535 ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25 (An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27 BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28 (Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23 Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29 (An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12 HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30 Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] Notrufe bei Havariefällen Thür. Energie AG Störungsdienst Gasversorgung Störungsdienst Stromversorgung Kundenservice 08 00 / 6 86 11 77 03 61 / 73 90 73 90 0 36 41 / 817 11 11 Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Meisterber. Sachsenhausen Störungsdienst Havarie: 0 36 43 / 74 44 - 450 0 36 43 / 74 44 - 0 0 36 43 / 744 44 44 Abwasserbehandlung Abwasserzweckverband Nordkreis 03 64 51 / 73 87 88 Rohrreinigung Morawietz Sömmerda (Entsorgungsunternehmen) 0 36 34 / 62 23 50 Mo / Di / Do 19 - 7 Uhr des Folgetages Mi u. Fr 13 - 7 Uhr des Folgetages Sa/So/Feiertag 7 - 7 Uhr • Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Kontaktbereichsbeamte (Polizei) Berlstedt (Di 14-18 Uhr sowie nach Vereinbarung) 03 64 52 / 7 19 87 Buttelstedt (Do 14-18 Uhr) 03 64 51 / 7 34 60 mtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden A Auflage: 4.011 Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ärztlicher Bereitschaftsdienst • Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst: 0180 5908077 • In lebensbedrohenden Notfällen 112 CJD Apolda / Weimarer Land im Christlichen Jugenddorfwerk e. V. Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin Hauptstr. 20 · 99439 Berlstedt Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected] • Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark • Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb: Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 HAASE DRUCK sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil. 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Im Dorfe 29 Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet. Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch. Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden. Tel.: (03 64 51) 6 84-11 Fax: (03 64 51) 6 84-21 E-mail: [email protected] Internet: www.haasedruck.de Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar AMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Ordnungsamt -2- 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 W Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH DAS SCHADSTOFFMOBIL KOMMT! HUNDEHALTUNG Sonderabfall-Kleinmengensammlung 2017/ 1. Halbjahr – Fakten und aktuelle Probleme Sehr geehrte Damen und Herren, das Schadstoffmobil fährt vom 06.03.2017 bis 30.03.2017 durch den Landkreis Weimarer Land, Die Entwicklungsgeschichte des Haushundes, insbesondere seine Wandlung vom Wild- zum Haustier, steht in untrennbaren Zusammenhang mit der Menschheitsgeschichte. Der Wunsch nach einem vierbeinigen Familienmitglied ist dem Menschen also fast schon mit in die Wiege gelegt. Jedoch ist die Anschaffung eines Hundes heutzutage eine Angelegenheit, die man nicht unüberlegt angehen sollte. Passt ein Hund überhaupt in die eigene Wohn- und Lebenssituation? Ist eine artgerechte Haltung des Hundes möglich? Wie kann die Betreuung des Hundes bei Abwesenheit geregelt werden? Bin ich mir meiner Pflichten als Hundehalter in der heutigen Gesellschaft bewusst? Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Hunden liegt zwischen zwölf und sechzehn Jahren. Mit der Anschaffung eines Hundes übernimmt man dementsprechend eine lang-fristige Verantwortung. Dieser Verantwortung werden leider nicht alle Hundehalter gerecht. In den letzten Wochen musste das Ordnungsamt leider vermehrt klare Regelverstöße registrieren: - Hunde werden einfach ausgesetzt - Hunde werden im Ort nicht an der Leine geführt und Hinterlassenschaften nicht beseitigt - Hunde werden im Außenbereich bei Belästigung von Personen oder anderen Hunden nicht zurückgepfiffen und an die Leine genommen - Hunde hetzen im Außenbereich Wildtiere Diese Verstöße gefährden Personen, andere Hunde, Wildtiere und den Hund selbst - und sie werden soweit es nachgewiesen werden kann auch geahndet. Der Hund ist als Rudeltier auf eine klare Rangordnung und klare Regeln angewiesen, diese kann nur der Hundehalter vermitteln. Deshalb unsere Aufforderung an die einigen wenigen, welche Ihrer Verantwortung nicht bewusst sind: Werden Sie Ihrer Rolle als Rudelführer und Hundehalter gerecht! Ihr Ordnungsamt um folgende Schadstoffe aufzunehmen: • Farben und Lacke (keine Wasserfarben) •Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen (größere Mengen auf Betriebshof anliefern) • Rost- und Holzschutzmittel •Quecksilberthermometer •Medikamentenreste • Leim, Klebe- und Beizmittel • Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen •Spraydosen • Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel • Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie • Altöl und ölverunreinigte Materialien • Bleistarterbatterien (nur PKW und Motorrad) • Akkus und Batterien (können auch im Einzelhandel abgegeben werden) Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können. Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern. Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der Gefäße 10 l) in haushaltsüblichen Mengen zum Standplatz zu bringen und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Stellplätzen ist nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Noch einmal kurz zur Erinnerung: Nicht ins Schadstoffmobil gehören Binderfarben, wasserlösliche Wandfarben und Baustoffe, Latex, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiver Abfall und infizierte Gegenstände, Feuerlöscher, Gasflaschen. Zur Information: - wasserverdünnbare Farben wie z. B. Wand-, Decken-, Außenfarbe und Klebstoffe, gehören in die Restmülltonne!!! Es ist wie folgt zu verfahren: - wenn die Farbe schon eingetrocknet ist: wird diese über die Restmülltonne entsorgt, der leere Plastikeimer gehört zum grünen Punkt (gelben Sack, gelbe Tonne) - oder die Farbe noch flüssig ist: machen Sie den Deckel auf und die Farbe trocknet aus - Altöl gehört zum Handel zurück, der Verkäufer ist verpflichtet, es wieder zurück zunehmen Altölverordnung (AltölVO) § 8 Abs. 1 S. 1 - Handys, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten, Bügeleisen, Föne usw. gehören in den Elektronikschrott Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die • Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land Sitz Apolda, unter Telefon 03644/540695 oder an • Ihre Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH unter Telefon 03644/514990 Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten Abfuhr, den das Schadstoffmobil kommt wieder. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -3- 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Der genaue Umfang der Flächenrückgabe ohne Auflagen ergibt sich aus den beigefügten Gebietskarten im Maßstab 1: 1000, die ebenfalls Bestandteile dieses Bescheides sind. Eine vollständige Ausfertigung dieses Bescheides mit Begründung, Anlage 1 und den Karten liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, der Verbandsgemeinde An der Finne, der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sowie der Stadt Rastenberg zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten für die Beteiligten aus. TOURENPLAN Datum Zeitspanne Rohrbach Gemeinde Parkplatz Kastanie Stellplatz 07.03.2017 09:45-10:15 Leutenthal Bushaltestelle 07.03.2017 10:30-11:00 07.03.2017 11:15-11:45 Sachsenhausen Dorfplatz / Gaststätte / Mittelgasse Wohlsborn Hauptstr. / Bushaltestelle 07.03.2017 12:00-12:30 Großobringen Am Tanzplan 07.03.2017 13:30-14:00 Daasdorf b. Bu. Parkplatz an der B85 07.03.2017 14:15-14:45 Nermsdorf Containerplatz – Richtung Rohrbach 07.03.2017 15:00-15:30 Buttelstedt Containerplatz – hinter dem Nahkauf 07.03.2017 15:45-16:30 Heichelheim Parkplatz Kloßmuseum 09.03.2017 09:00-09:30 Kleinobringen Dorfplatz / Plan 09.03.2017 09:45-10:15 Ettersburg Containerplatz / Altersheim 09.03.2017 10:30-11:00 Ramsla Parkfläche vor der Firma 09.03.2017 Wiedemann / Bei der Linde 11:15-11:45 Ottmanshausen Unterer Lindenplatz / Im Dorfe 56 09.03.2017 12:45-13:15 Stedten a. E. Kinderspielplatz / Dorfstr. 43 a 09.03.2017 13:30-14:00 Schwerstedt Feuerwehr 09.03.2017 14:15-14:45 Krautheim Parkstreifen am Sportplatz/ 09.03.2017 Schenkanger 20 15:00-15:30 Berlstedt Parkplatz hinter der Schule 09.03.2017 15:45-16:30 Hottelstedt Containerplatz 10.03.2017 10:30-11:00 Ballstedt Parkfläche gegenüber Landhotel 10.03.2017 11:15-11:45 Neumark Lindenplatz / Feuerwehr 10.03.2017 12:00-12:15 Vippachedelhausen Mühlgasse / Erlebniszoo 10.03.2017 12:30-13:00 Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße 5 07545 Gera (Flurbereinigungsbehörde) Gera, 20.01.2017 Flurbereinigungsverfahren Buttstädt, Landkreis Sömmerda (Thüringen) Aktenzeichen 2-3-0050 I. Aufhebungs- und Änderungsbescheid Nr. 6 In dem Flurbereinigungsverfahren Buttstädt, Landkreis Sömmerda, erlässt die Flurneuordnungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794), folgenden Aufhebungs- und Änderungsbescheid Nr. 6 zur vorläufigen Anordnung Nr. 6 vom 12.01.2009 1. Auf Antrag der DB Netz AG, vom 14.12.2016 wird die vorläufige Anordnungen Nr. 6 vom 12.01.2009 insoweit teilweise aufgehoben, als den Beteiligten die Nutzung und der Besitz der in den Anlagen zum Antrag auf Flächenrückgabe für das Flurbereini-gungsverfahren Buttstädt aufgeführten Flächen, welche für die Realisierung des zweigleisigen Streckenabschnitts (Streckenlos 3) des Planfeststellabschnitts 1.3, Bau-km 25,239 bis Bau-km 35,794 im Zusammenhang mit dem Bau der Eisenbahn-Neubaustrecke Erfurt – Leipzig/Halle und den damit verbundenen Folgemaßnahmen vorübergehend entzogen wurden, mit Wirkung vom 31.03.2017 zurück gegeben werden. Die nicht zur Rückgabe vorgesehenen Teilflächen werden für die Realisierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes weiterhin benötigt und sind in anderen vorläufigen Anordnungen enthalten. Die Anlage 1 des Aufhebungs- und Änderungsbescheides Nr. 6, zum Antrag auf Flächenrückgabe aus der vorläufigen Anordnung Nr. 6, ist Bestandteile dieses Bescheides. 2. Alle anderen getroffenen Regelungen der vorläufigen Anordnungen Nr. 6 vom 12.01.2009 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. II. Auflage Zur Feststellung, ob die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert worden sind, hat der Unternehmensträger einen Ortstermin unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung und den betroffenen Bewirtschaftern durchzuführen. Über diesen Termin ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist. Gründe Der Aufhebungs- und Änderungsbescheid Nr. 6 zur vorläufigen Anordnung Nr. 6 vom 12.01.2009 wurde erforderlich, da die Arbeiten zum Bau des Streckenabschnittes (Streckenlos 3) von Bau-km 25,239 bis Bau-km 35,794 für die Eisenbahn-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle beendet sind. Aufgrund des Baufortschritts werden die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen vom Unternehmensträger nicht mehr benötigt. Für diese Flächen sind die unter Punkt I. aufgeführten Gründe der vorgenannten vorläufigen Anordnung daher nicht mehr gegeben. Mit dem vorstehend unter Punkt I. Nr. 1 bezeichneten Antrag auf Rückgabe der vorüber-gehend in Anspruch genommenen Flächen ist der Unternehmensträger daher seiner Verpflichtung gegenüber dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera aus den bisher zu seinen Gunsten erlassenen vorläufigen Anordnung nachgekommen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße 5 07545 Gera einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Cöster stellv. Amtsleiter Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen Az.: 1-3-0107 Gotha, den 20.01.2017 Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen, Landkreis Sömmerda I. Aufhebungsbescheid Nr. 2 In dem Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen, Landkreis Sömmerda, erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) folgenden Aufhebungsbescheid Nr. 2 1. Aufgrund des Antrages der DB Netz AG (nachfolgend Unternehmensträger) vom 14.12.2016 wird die vorläufige Anordnung vom 15.01.2009 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -4- für Flächen des Flurbereinigungsverfahrens Guthmannshausen, Az.: 1-3-0107, insoweit teilweise aufgehoben, als den Berechtigten die Nutzung und der Besitz der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstü-cke, welche für den Bau des Streckenlos 3 vorübergehend entzogen wurden, mit Wirkung zum 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Anlage 1 Gemarkung Flur Flurstück Größe des Flurstückes (m²) Größe der vorübergehend ent-zogene Fläche (m²) Rückgabefläche (m²) 31.03.2017 zurückgegeben werden. Großbrembach 15 1564/2 4241 1503 1503 Die betroffenen Flächen sind in der Anlage 1 aufgeführt. Der genaue Umfang der Rückgabe ergibt sich aus den als Anlage 2 beigefügten Karten im Maßstab 1:2.000. Großbrembach 15 1566/1 14216 190 190 Großbrembach 15 1567/1 4853 60 60 Großbrembach 15 1567/2 8273 124 124 2. Die Anlage 1 und die Karten sind Bestandteile dieser Anordnung. Großbrembach 15 1568/1 7159 138 138 3. Alle anderen getroffenen Regelungen der vorläufigen Anordnung vom 15.01.2009 des Flurbereinigungsverfahrens Guthmannshausen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Großbrembach 15 1568/2 4853 122 122 Großbrembach 15 1569 12844 641 641 Großbrembach 15 1570 15154 938 938 Großbrembach 15 1571 4122 253 253 Großbrembach 15 1578/1 130 16 0 Großbrembach 15 1578/2 148 21 21 Großbrembach 15 1578/3 34936 73 43 Großbrembach 15 1594/1 12 12 12 Großbrembach 15 1594/2 3102 11 11 Großbrembach 15 1596/2 58419 1662 1662 Großbrembach 15 1597 1898 87 87 und in der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, Willerstedter Straße 1, 99510 Pfiffelbach Großbrembach 15 1598 58642 3429 3429 Großbrembach 15 1600 1862 203 203 während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Betroffenen aus. Großbrembach 15 1601 18864 12140 11623 Großbrembach 15 1950 5069 5 5 Großbrembach 16 1603/5 5750 951 951 Großbrembach 16 1607 957 13 13 Großbrembach 16 1608 1343 94 94 Großbrembach 16 1617/2 11399 225 225 Großbrembach 16 1618 8086 346 346 Großbrembach 16 1638/12 8422 6 6 Großbrembach 16 1638/13 6071 1626 1626 Großbrembach 16 1640 2580 375 375 Großbrembach 16 1641 931 159 159 Großbrembach 16 1642/3 25000 4190 4190 Großbrembach 16 1642/4 36553 5749 5749 Mit der unter Punkt I. Nr. 1 bezeichneten Mitteilung des Unternehmensträgers ist dieser seiner Verpflichtung gegenüber der Flurbereinigungsbehörde aus der zu seinen Gunsten erlassenen vorläufigen Anordnung vom 15.01.2009 nachgekommen. Großbrembach 16 1648 8101 219 219 Großbrembach 16 1698 25647 1139 1139 Großbrembach 16 1699 8549 388 388 Großbrembach 16 1700/1 6623 308 308 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Großbrembach 16 1700/2 6623 356 356 Großbrembach 16 1806 8549 1541 1541 Großbrembach 16 1807 5496 299 0 Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Großbrembach 16 1808 5496 546 0 Großbrembach 16 1809 3562 149 0 einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. Großbrembach 16 1811 3623 45 45 Großbrembach 16 1828 5650 1885 1885 Großbrembach 16 1829 5649 3859 3859 Großbrembach 16 1830 5649 4805 4659 Großbrembach 17 1649 127544 7949 7949 Großbrembach 17 1651 2697 149 149 Großbrembach 17 1661/2 23887 2611 2611 Großbrembach 17 1662 2147 57 57 Großbrembach 17 1663 9536 27 27 Guthmannshausen 11 788 81644 3154 3154 4. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung liegt einen Monat lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden Buttstädt, Buttelstedt, Großbrembach, Guthmannshausen und Mannstedt sowie für die angrenzenden Gemeinden Ellersleben, Kleinbrembach, Krautheim, Nermsdorf, Niederreißen und Olbersleben in den Räumen in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, II. Auflage Zur Feststellung, ob die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Unternehmensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert worden sind, hat der Unternehmensträger einen Ortstermin unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung und den betroffenen Bewirtschaftern durchzuführen. Über diesen Termin ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist. Gründe Der Aufhebungsbescheid zu der vorläufigen Anordnung vom 15.01.2009 von Flächen im Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen wurde erforderlich, da die Arbeiten auf den vorübergehend entzogenen Flächen im Zusammenhang mit dem Bau der VDE 8.2 NBS Erfurt-Leipzig/Halle, PFA 1.3 abgeschlossen wurden. Die betroffenen Flächen werden daher vom Unternehmensträger zurückgegeben. gez. Mathias Geßner Amtsleiter (DS) -5- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Guthmannshausen 11 789 1735 118 118 Guthmannshausen 11 790 865 72 72 Guthmannshausen 11 791/2 121216 8351 7451 Guthmannshausen 11 792/1 22 22 22 Guthmannshausen 11 792/2 4711 483 483 Guthmannshausen 11 793 47285 274 274 Guthmannshausen 11 794 8468 620 620 Guthmannshausen 11 796/1 8 8 8 Guthmannshausen 11 796/2 1168 76 76 Guthmannshausen 11 799 53615 522 522 Guthmannshausen 11 800/1 16632 1630 1630 Guthmannshausen 11 801 37484 4039 4039 Guthmannshausen 11 802 1484 46 46 Guthmannshausen 11 803/2 4874 253 253 Guthmannshausen 11 804/3 50071 57 57 Guthmannshausen 11 804/4 49950 1569 1569 Guthmannshausen 11 804/5 49529 11064 11064 Guthmannshausen 11 804/6 24996 11327 11327 Guthmannshausen 11 936 8317 383 383 Guthmannshausen 11 937 8316 446 446 Guthmannshausen 11 945/1 234 25 25 Guthmannshausen 11 945/2 7626 36 36 Guthmannshausen 12 806 16096 1450 1450 Guthmannshausen 12 807 758 155 155 Guthmannshausen 12 809/1 49946 355 355 Guthmannshausen 12 838/1 50820 3331 3331 Guthmannshausen 12 838/2 50765 2871 801 Guthmannshausen 12 838/3 52730 1169 0 Mannstedt 7 742/3 25071 2123 1773 Mannstedt 7 742/4 1503 174 174 Mannstedt 7 742/5 24824 2942 2942 Mannstedt 7 742/6 27519 1776 1776 Mannstedt 7 742/9 22166 367 367 Mannstedt 7 744/1 224907 167 167 Mannstedt 7 747 5491 86 86 Mannstedt 7 748 6319 159 159 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Berlstedt 19.03.2017 19.03.2017 25.03.2017 Frau Monika Bechmann-Beier zum 75. Geburtstag Frau Marianne Carnitz zum 80. Geburtstag Herr Wilhelm Wichert zum 85. Geburtstag Berlstedt OT Hottelstedt 12.03.2017 Herr Wolfgang Frühbote zum 75. Geburtstag Berlstedt OT Ottmannshausen 21.03.2017 Frau Ilse Röder zum 80. Geburtstag Buttelstedt OT Daasdorf 12.03.2017 Frau Brigitte Kleinschmidt zum 85. Geburtstag Buttelstedt OT Nermsdorf 04.03.2017 Frau Anita Taubeneck zum 70. Geburtstag Ettersburg 19.03.2017 Herr Martin Henniger zum 70. Geburtstag Heichelheim 05.03.2017 21.03.2017 Herr Alexander Ungert Frau Sigrid Graf zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag Kleinobringen 09.03.2017 Herr Rainer Landmann zum 70. Geburtstag Krautheim 25.03.2017 Herr Rudi Döbel zum 85. Geburtstag Neumark 24.03.2017 Frau Christel Börs zum 80. Geburtstag Rohrbach 31.03.2017 Herr Dieter Franke zum 70. Geburtstag Schwerstedt 09.03.2017 Frau Ingeborg Kühnemund zum 80. Geburtstag Vippachedelhausen 01.03.2017 15.03.2017 Frau Waltraut Preußel Herr Wilhelm Körber zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag Wohlsborn 03.03.2017 Frau Ursula Weber zum 85. Geburtstag -6- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Die Fahrbibliothek kommt nach: Ballstedt 20.03.2017 15:45 – 16:15 Berlstedt 20.03.2017 16:20 – 17:15 OT Hottelstedt 20.03.2017 15:00 – 15:40 OT Ottmannshausen 24.03.2017 15:00 – 16:00 OT Stedten 24.03.2017 16:05 – 16:30 Buttelstedt Schule 13.03.2017 13:00 – 13:55 Buttelstedt Markt 13.03.2017 14:00- 14:50 Daasdorf b.B. 13.03.2017 15:00 – 16:00 OT Nermsdorf 16.03.2017 15:00 – 15:45 OT Weiden 16.03.2017 15:55 – 16:20 Ettersburg 24.03.2017 17:20 – 18:00 Heichelheim 13.03.2017 16:15 – 17:10 Kleinobringen 13.03.2017 17:20 – 18:00 Krautheim 16.03.2017 17:15 – 18:00 OT Haindorf 16.03.2017 16:30 – 17:10 Leutenthal 15.03.2017 15:45 – 16:25 Neumark 17.03.2017 17:00 – 17:45 Ramsla 24.03.2017 16:35 – 17:15 Rohrbach 15.03.2017 15:00 – 15:40 Sachsenhausen 15.03.2017 16:30 – 17:25 Schwerstedt 20.03.2017 17:25 – 18:10 Vippachedelhausen 17.03.2017 15:50 – 16:50 OT Thalborn 17.03.2017 15:15 – 15:45 Wohlsborn 15.03.2017 17:35 – 18:00 Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See Beratungsservice vor Ort in der VGem Nordkreis Weimar BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters Ingo Torborg finden in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, in Berlstedt am Mittwoch, dem 1. März 2017 Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt und in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar, in Buttelstedt am Dienstag, dem 7. März 2017, Markt 2, 99439 Buttelstedt jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung, wegen Alters oder wegen Todes. Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren; Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar: per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr) per e-Mail: [email protected] Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt. 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 LANDRATSAMT WEIMARER LAND Sprechstunde Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst Weimarer Land Ab Januar 2016 bitten wir für die Sprechstunde in Berlstedt, die jeden letzten Donnerstag im Monat stattfindet, um telefonische Terminabsprache. Ebenso können Hausbesuche für diesen Zeitraum vereinbart werden. Terminliche Absprachen erfolgen über: Landratsamt Weimarer Land Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Schmidt Telefon: 03644 540593 Wir helfen Ihnen in Lebenskrisen, bei Sorgen um Angehörige oder Freunde! AUSSENSPRECHSTUNDE der Betreuungsbehörde Weimarer Land Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. WO? Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt WANN? Jeden 2. Mittwoch im Monat (außer Juli & August) 15:30 – 17:00 Uhr 8. März 2017 Terminvergabe unter: Betreuungsbehörde Weimarer Land Frau Weber Telefon: 03644 540733 E-mail:[email protected] Familien-Pass Weimarer Land Ein Angebot des Lokalen Bündnis für Familien im Weimarer Land Der Familien-Pass bietet für alle Familien im Weimarer Land Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten bei Partnern in Thüringen und angrenzenden Bundesländern sowie Rabatte bei Partnern des Einzelhandels. Als kostenfreies und einkommensunabhängiges Angebot steht der Familien-Pass für mehr Familienfreund-lichkeit im Kreis Weimarer Land. Anträge und weitere Informationen finden Sie unter: www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de -7- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Wir konnten auch bereits einen Kontakt zum Bereichsleiter des Stadtwaldes Lübeck, Herrn Knut Sturm, herstellen, der gerne bereit ist, Vertretern Thüringens bzw. uns als Bürgerinitiative die Bewirtschaftungsweise „hautnah“ zu zeigen und zu erläutern. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nachdem der Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017 Wir haben also schon etwas erreicht und sind sehr froh darüber. Gerne ohneMitbürgerinnen Einigung zu und Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vomMitstreiter 22.01. in unserer Bürgerinitiative, sei es als MitLiebe Mitbürger, begrüßen wir weitere Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, oder Unterstützer, nachdem der Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Forstamtes BadMinisterium Berka am glieder 2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer für Umwelt, Energiedenn und unser nächster Schritt ist neben einer Kleinen Anfrage die Einreichung einer Petition an den Thüringer Landtag. 13.01.2017 ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit nachdem der Vor-Ort-Termin Vertretern des Forstamtes Bad Berka amHerrn 13.01.2017 Naturschutz sowiemit mit Schreiben vom 02.02.2017 Staatssekretär Dr. Sühl vom Siegesmund vom vom Thüringer ohneSchreiben Einigung zuvom Ende22.01.2017 ging, haben Frau wir alsMinisterin Bürgerinitiative mit Schreiben 22.01. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, bei unserer Bürgerinitiative mitzumachen: ThüringerfürMinisterium für und Infrastruktur Ministerium Umwelt, Energie Naturschutz und sowieLandwirtschaft mit Schreiben vomum Unterstützung und Hilfe 2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Silvia Wagner, Großobringen, Tel. 03643 906270, [email protected] 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Baumfällungen Sühl vom Thüringerim Ministerium für gebeten, die massiven „Prinzenschneise“ Naturschutz sowiedamit mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn StaatssekretärNaturschutzgebiet Dr. Sühl vom Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe gebeten, damit Marion Koch, Großobringen, Tel. 03643 426310, [email protected] Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe undmassiven im FFH-Gebiet auf im dem Ettersberg gestoppt werden. die Baumfällungen Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ und gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden. und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden. FERIENLAGER? Der Ettersberg Der Ettersberg Natürlich im bewaldete Fläche: 1.573 ha bewaldete Fläche: 1.573 ha Mitbürger, min mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017 ng, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01. esmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und hreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom es Bad Berka am 13.01.2017 undvom Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe eInfrastruktur mit Schreiben 22.01. ven im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ riumBaumfällungen für Umwelt, Energie und em Ettersberg gestoppt werden. Staatssekretär Dr. Sühl vom Erzgebirge! Angefüllt mit täglich neuen Erlebnissen in der Natur, gekoppelt mit grün: Naturschutzgebiete grün: Naturschutzgebiete sportlicher Betätigung und Förderung der Fantasie und Kreativität braun: FFH-Gebiet begeistern die Ferienlager der Zethauer Freizeitstätte „Grüne Schule (Flora-Fauna-Habitat) braun: FFH-Gebiet grenzenlos“ seit nunmehr 25 Jahren junge Menschen und vermitteln einprägsame Erlebnisse. (Flora-Fauna-Habitat) Keine Bange! Strenger Unterricht findet in dieser erzgebirgischen Kinder- und Jugendfreizeitstätte nicht mehr statt. Die Ferien; Sport und Bewegung, Erkundung der Natur und natürlich auch die Erholung stehen im Mittelpunkt der jeweils siebentägigen Ferienlager. t um Unterstützung und Hilfe utzgebietFreude „Prinzenschneise“ Unsere über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Umweltministe- Die Auswahl ist breit und reicht von einer Woche Ferienabenteuer Der Ettersberg rium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angele- mit allem was da Spaß macht über eine Sport und Spielewoche, einem Fläche: 1.573 ha genheit geklärt ist, war riesengroß!bewaldete Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet Wildniscamp bis zu „Ferienspaß im Erzgebirge“. In dieser besonde„Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis ren Woche ist auch ein Tagesausflug zu einem Vergnügungspark ingrün: Naturschutzgebiete Der Ettersberg Im Wildniscamp steht das Entdecken der Natur und der zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise tatsächlich begriffen. Unsere Freude über die telefonische Nachricht verläuft, vom 03.02.2017 aus dem Umweltministeeigenen Kreativität beim Herstellen eines Videos im Vordergrund. FFH-Gebiet auchbewaldete nicht weiter. Aber wirhahabenbraun: Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist Fläche: 1.573 (Flora-Fauna-Habitat) rium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angele- müssen die Teilnehmer nur Freude bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen. Für die Sport- und Spielewoche grün: Naturschutzgebiete an der im Begegnung mitbringen, alles genheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten Naturschutzgebiet Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Dennbraun: der Ettersberg FFH-Gebiet ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Gren- Jugendgruppenleitern erledigt. Umweltministerium, dassdas ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten „Prinzenschneise“, von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis zen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen gegeben (Flora-Fauna-Habitat) zu stoppen, bis dieund Angelegenheit geklärt ist, Geschichte war riesengroß UndVerbindung bislang hat, einem Ort der Ruhe Besinnung, an dem die eine enge zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“, das von der mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und auch nicht weiter. wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist Bundesstraße zwischenAber Großobringen und Schöndorf bis zur Ettersburger nicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes! andere wird von den fetzigen Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich bzw.Nachricht die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen. elefonische vom 03.02.2017 aus dem Umweltministeauchwurde, nicht weiter. Aber wirzuhaben Sorge, dass dies nur vorübergehender Vermutlich wurde auch aus diesem Grund vor die ca. 4 Jahren derein Masterplan Ettersberg t gebeten die Fällarbeiten stoppen, bis AngeleStopp ist bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des verfolgt, Ettersberger Waldes umsoden erstellt, der lt. bislang unseren Recherchen vor im allem zwei Ziele nämlich einerseits sengroß! Und gingen die Arbeiten Naturschutzgebiet Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenstärker weitergehen. sanften, naturnahen Ausbau Großobringen der touristischen Infrastruktur und andererseits die veränon der Bundesstraße zwischen und Schöndorf bis 2.2017 aus dem Umweltministezen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen gegeben derte öffentliche Wahrnehmung des Berges, wasWald, ja zumsondern Teil durch Renovierung m zu Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich en stoppen, bisEttersberg die AngeleDenn der ist nicht irgendein derdieWald, der der des Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist Schlosses Ettersburg schon umgesetzt wurde.Gedenkstätte er haben Arbeiten im Naturschutzgebiet hat, einem Ort derhervorragend Ruhe und Besinnung, an dem dieBuchenGeschichte eine enge Verbindung über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten ren Teilen desund Ettersberger umso stärker weitergehen. Großobringen SchöndorfWaldes bis wald ihrenNatur Nameneingeht. gegeben Der hat, einem Ort dererwartet Ruhe undhier Besinnung, an mit der Besucher doch eine unberührte Natur – und zenschneise verläuft, tatsächlich dem die Geschichte eine engeder Verbindung der Natur eingeht. Der Besucht irgendein Wald, sondern der Wald, der über diemit Grennbekannten vorübergehender Stopp ist eines nichterwartet den Anblick ausgebeuteten Gedenkstätte Buchenwald ihren NamenNatur gegeben cher hier doch eine unberührte – undund nichtausgeraubten den Anblick eines Waldes! desBesinnung, umso stärker und anweitergehen. demund die Geschichte eine Waldes enge Verbindung ausgebeuteten ausgeraubten rr Besucher doch eine unberührte Natur – undGrund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg Vermutlich wurde auch aus diesem Wald, der erwartet der über hier die GrenVermutlich auch aus diesem Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan usgebeuteten undwurde ausgeraubten Waldes! enwald ihren Namen gegeben erstellt, der lt. unseren Recherchen allem zwei verfolgt, nämlich einerseits den Ettersberg erstellt, der lt. unseren Recherchen vor vor allem zwei ZieleZiele verfolgt, chichte eine engevor Verbindung us diesem Grund ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg nämlich einerseits den sanften, naturnahen Ausbau der touristischen In- und andererseits die veränsanften, naturnahen Ausbau der touristischen Infrastruktur ne unberührte Naturzwei – und echerchen vor allem Ziele verfolgt,die nämlich einerseits den frastruktur und andererseits veränderte öffentliche Wahrnehmung des n Waldes! bau der touristischen Infrastruktur und andererseits diedes veränderte öffentliche Wahrnehmung Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des Schlosses Ettersburg hmung des Berges,Ettersberg was ja zum Teil durch die Renovierung des en derschon Masterplan hervorragend umgesetzt wurde.hervorragend Schlosses Ettersburg schon on hervorragend umgesetztden wurde. verfolgt, nämlich einerseits umgesetzt wurde. Meinung nach gehört dazu jedoch auch, das Umfeld der Gedenkur undUnserer andererseits die veränstättedie und des Schlosses Teil durch Renovierung des Ettersburg, nämlich den Ettersberger Wald, der als de. einziges zusammenhängendes Waldgebiet der Umgebung Naherholungsstätte für die Bürger des Stadtteils Weimar-Schöndorf und der umliegenden Gemeinden des Weimarer Landes ist und dazu intensiv genutzt wird, angemessen zu schützen und vor allem zu erhalten. Wir, die Bürgerinitiative proEttersberg, kämpfen weiterhin dafür, das gesamte, 1.573 ha große Waldgebiet des Ettersberges unter besonderen Schutz zu stellen, dass die Harvester von dort verschwinden und eine sensible, die Natur schützende und „unsichtbare“ Bewirtschaftung des Waldes eingeführt wird. Eine solche Bewirtschaftung kann z.B. durch das „Lübecker Modell“ realisiert werden, die Eingriffe in den Wald sind hier viel seltener als bei herkömmlicher Bewirtschaftung. Die Bäume dürfen also „älter“ werden und es werden pro Zeiteinheit auch viel weniger Bäume gefällt. Außerdem erfolgt die Bewirtschaftung durch „sanfte Betriebstechnik“, zu 30 % durch Waldarbeiter und den Einsatz von Pferden. Selbst Greenpeace erkennt diese Bewirtschaftungsform an. Neue Freundschaften finden sich auch immer. Geeignet für Kinder und Jugendliche von 7 bis 14 Jahren. www.gruene-schule-grenzenlos.de Tel.: 0373208017-0 Facebook: https://www.facebook.com/Gruene.Schule.grenzenlos/ Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -8- AMTLICHES BALLSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt Herr Joachim Pommeranz Herr Manfred Mohrmann (036452) 72247 jeden 1. Dienstag im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 26.01.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Pommeranz begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die fristgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 74/15/2017 Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung öffentliche Sitzung am 26.01.2017 in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 28.09.2016 Beschluss-Nr. 75/15/2017 Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 28.09.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschluss-Nr. 76/15/2017 Der Gemeinderat Ballstedt beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 – Erste Lesung und Beratung zum Haushaltsentwurf 2017 Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 wurde erarbeitet, der Entwurf liegt zur Diskussionsgrundlage als vereinfachte Tabelle der Anlage bei. Auch 2017 ist festzustellen, dass der Haushaltsausgleich nicht gegeben ist und sich die Fehlbeträge weiter erhöhen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu beschließen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, um erneut einen Antrag auf Bedarfszuweisung stellen zu können. TOP 6 – Beratung und Beschluss über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Ballstedt 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Das Haushaltssicherungskonzept vom 23.10.2014 wird fortgeschrieben. Als zusätzliche Maßnahme wird die Hebesatz-Satzung für 2017 neu beschlossen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 8 -– Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen Beschluss-Nr. 80/15/2017 Der Gemeinderat Ballstedt ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen Beschluss-Nr. 81/15/2017 Die Gemeinde Ballstedt erteilt zum Neubau einer Werkstatt an das Wohnhaus auf dem Flurstück 489 das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Joachim Pommeranz, Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Ballstedt Der Gemeinderat Ballstedt hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 unter der Beschluss- Nr. 78/15/2017 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land vom 7.02.2017 wurde der Eingang der Hebesatz-Satzung bestätigt. Gleichzeitig wurde einer vorfristigen Bekanntmachung gemäߧ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugestimmt. Die nachstehende Satzung wird hiermit veröffentlicht. Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Ballstedt Auf der Grundlage der § § 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) vom 28.1.2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4.5.2010 (GVBI. S. 113, 114) in Verbindung mit§§ 1 und 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.8.1973 (BGBI. I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794) sowie in Verbindung mit den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBL I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 8.12.2010 (BGBI. I S. 1768) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ballstedt in der Sitzung am 26.01.2017 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) beschlossen: §1 Steuerhebesätze Beschluss-Nr. 78/15/2017 Der Gemeinderat Ballstedt beschließt die Satzung über die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) mit den neuen Hebesätzen: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Ballstedt wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A: 301 v.H. Grundsteuer B: 405 v.H. Gewerbeteuer: 395 v.H. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. (1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): (2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B): (3) Gewerbesteuer: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 §2 In- Kraft- Treten Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft. OP 7 – Beratung und Beschluss zur Fortschreibung des Haushalts- Ballstedt, den 10.02.2017 sicherungskonzeptes der Gemeinde Ballstedt gez. Joachim Pommeranz Beschluss-Nr. 79/15/2017 Bürgermeister 301 v.H. 405 v.H. 395 v.H. -9- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar NICHTAMTLICHES BALLSTEDT Informationen der Mitbürgerinnen Mitbürger, siehe Liebe unter demund nichtamtlichen Teil Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017 der VGemnachdem oderderder Gemeinde Großobringen ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01. 2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden. AMTLICHES BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT / OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN Der Ettersberg bewaldete Fläche: 1.573 ha grün: Naturschutzgebiete braun: FFH-Gebiet Gemeindeanschrift: Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt (Flora-Fauna-Habitat) Bürgermeister: Beigeordneter: Herr Dr. Peter-Christian Ulrich Telefon: (036452) 72431 Sprechzeit: Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Umweltministe und wurde, nach rium, dass ThüringenForst gebeten die Vereinbarung Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angelegenheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet Ortsteilbürgermeister Hottelstedt: Herr Thomas Lorenz „Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis Ettersburger Straße am Im Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich Gemeindeanschrift: zur Dorfe 10, OT Hottelstedt auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen. Sprechzeit: Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen gegeben hat, einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte eine enge Verbindung BEKANNTMACHUNG mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und nicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes! der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung Vermutlich wurde auch aus diesem Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg erstellt, der lt. unseren Recherchen vor allem zwei Ziele14.12.2016 verfolgt, nämlich einerseits den des Gemeinderates Berlstedt vom sanften, naturnahen Ausbau der touristischen Infrastruktur und andererseits die verän- derte öffentliche Wahrnehmung des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des TOP 1 – Kontrolle und Schlosses Beschluss zurhervorragend Genehmigung Ettersburg schon umgesetzt wurde. der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2016 Beschluss-Nr. 263/28/2016: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung vom 09.11.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 2 – Beratung und Beschluss zum Flächentausch einer Teilfläche aus dem Flurstück 170/21 mit einer Teilfläche aus dem Flurstück 170/12 Beschluss-Nr. 264/28/2016: Der Gemeinderat stimmt dem Tausch einer gemeindlichen Teilfläche aus dem Flurstück 170/21 der Gemarkung Berlstedt gegen eine Teilfläche aus dem Flurstück 170/12 zu. Bestandteile der Zustimmung des Tauschvertrages sind folgende im Tauschvertrag aufzunehmenden Inhalte sowie dem Beschluss beigefügte Lagepläne, in welchem die Teilflächen gekennzeichnet sind. 1. Die Teilflächen befinden sich innerhalb der zusammenhängenden Ortslage und sind wertgleich. 2. Jeder Vertragspartner trägt für das von ihm zu erwerbende Grundstück die Vermessungskosten. 3. Die Firma Pfaffe stellt eine Zufahrt von ca. 3,50 m Breite von der Hauptstraße, am Ostgiebel des Dorfgemeinschaftshauses lang bis zur Anbindung auf die neu zu vermessende Teilfläche aus Flurstück 170/12, auf eigene Kosten her. Die Gestaltung ist entsprechend des Umfeldes auszuführen. 4. Für die angebotene Teilfläche der Gemeinde aus dem Flurstück 170/21 ist zu Gunsten des Eigentümers von Flurstück 8 der Gemarkung Berlstedt ein Wege- und Zufahrtsrecht grundbuchrechtlich einzuräumen. 5. Im Tauschvertrag sind für beide Teilflächen alle vorhandenen etwaigen Leitungsrechte Dritter durch eine beschränkte Dienstbarkeit zu sichern. (TEN, Telekom, Wasser; Abwasser, Straßenbeleuchtung) 6. Im Gegenzug verzichtet, nach Abnahme der mangelfreien Bauleistungen der Zufahrt, die Gemeinde auf ihr Wegerecht auf dem Grundstück und beantragt die Löschung im Grundbuch 7. Der Eigentümer des Flurstücks 170/12 verpflichtet sich, jegliche geplante Änderung am Gebäude und Freifläche frühzeitig vor Ausführung entsprechend anzuzeigen bzw. wenn nach Thüringer Bauordnung erforderlich, den Genehmigungsantrag vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Ein Gemeinderatsmitglied war nach § 38 ThürKO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 TOP 3 – Beratung und Beschluss zum Antrag auf Erwerb des Flurstückes 151 der Gemarkung Ottmannshausen Beschluss-Nr. 265/28/2016: Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf der im Anhang ausgewiesenen Teilfläche aus dem Flurstück 151 der Gemarkung Ottmannshausen zu. Der Kaufpreis beträgt 30.000,00 €. Der Erwerber übernimmt die Vermessungskosten sowie alle sonstigen anfallenden Gebühren im Zusammenhang des Erwerbs. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 TOP 4 – Beschluss zum Kaufantrag einer Teilfläche aus dem Flurstück 4/41 in Stedten a. E. Beschluss-Nr. 266/28/2016: Der Gemeinderat Berlstedt verkauft die beantragte Teilfläche aus dem Flurstück 4/41 am Synderbach in der Gemarkung Stedten nicht. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 08.02.2017 TOP 1 – Anfragen aus der Bevölkerung Entfällt, es ist keine Bevölkerung anwesend. TOP 2 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 18.01.2017 Beschluss-Nr. 277/30/2017: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18.01.2017. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Vergabe der Abrissarbeiten des Schornsteins der ehem. Molkerei Berlstedt Beschluss-Nr. 278/30/2017: Der Gemeinderat Berlstedt vergibt vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltsplanes 2017 die Bauleistungen für den Abbruch Schornstein, Hauptstraße 17 in Berlstedt an die Firma Gebrüder Kirchner aus Elxleben. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Bauauftrag in Höhe von 20.527,50 EUR nach Bestätigung des Haushaltsplanes zu unterschreiben. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Ein Gemeinderatsmitglied war nach § 38 ThürKO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 08.02.2017 TOP 1 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 18.01.2017 Beschluss-Nr. 280/30/2017: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung vom 18.01.2017. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Dr. Peter-Christian Ulrich, Beigeordneter Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 10 - 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NICHTAMTLICHES BERLSTEDT VERANSTALTUNGEN IN DER GEMEINDE BERLSTEDT im Monat März / Vorschau April Datum Veranstaltung Ort Veranstalter 8.3.2017 Ausstellungseröffnung 15.00 Uhr „Einblicke – Anblicke – Ausblicke“ Schülerarbeiten aus dem Kunstunterricht der Regelschule Ablig-Kloßwelt Heichelheim Aktivschule Berlstedt „An der Via Regia“/ Ablig-Feinfrost GmbH 16.3.2017 Seniorenveranstaltung 14.00 Uhr „Frauentagsüberraschung“ Dorfgemeinschaftshaus Seniorenbund Berlstedt 1.4.2017 9.00 Uhr Rastplatz Radweg nach Neumark Bürgerinitiative „Alltagsradwege für unsere Region“ 3.4.2017 Mitgliederversammlung 18.00 Uhr des Schulfördervereins Regelschule Berlstedt Schulförderverein der Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“ 15.4.2017 Ostereiersuchen 10.30 Uhr Sportplatz TSV 1914 Berlstedt/ Neumark e.V. 19.4.2017 Seniorenveranstaltung 14.00 Uhr „Gesund im Alter“ Dorfgemeinschaftshaus Seniorenbund Berlstedt Radwegeputz 21.4.2017 Mitgliederversammlung Sportlerheim des TSV 1914 Neumark e.V. Berlstedt/ TSV 1914 Berlstedt/ Neumark e.V. (Angaben ohne Gewähr) Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“ Staatliche Regelschule Berufswahlfreundliche Schule Hauptstraße 30 • 99439 Berlstedt Das Planspiel Am 01.und 02. Februar 2017 haben wir, die Klasse 8a, am Planspiel der Friedrich-Ebert-Stiftung teilgenommen. Dieses Planspiel war spezialisiert auf das Thema, Kommunalpolitik, Demokratie in Kommunen. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Der Gemeinderat Berlstedt hat in seiner Sitzung am 18.01.2017 unter der Beschluss-Nummer 271/29/2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017, einschließlich der Anlagen beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land hat mit Schreiben vom 10.02.2017 den Eingang der Haushaltssatzung bestätigt. Gemäß § 57 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. Auslegungshinweis Nach § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen für das Jahr 2017 ab 6.März 2017 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. werden über diesen Zeitraum hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Auslegung erfolgt in der VGem Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, Zimmer 5 a während der allgemeinen Geschäftszeiten. Der erste Tag begann damit, dass sich alle vorgestellt haben, jeder wurde nach seinem Namen und Wohnort befragt. Lustig wurde es, als nach unseren Besonderheiten nachgefragt wurde, also was wir gut konnten. Anschließend wurden allgemeine Fragen zum Ablauf des Planspiels erörtert, hierzu saßen wir in einem Stuhlkreis, wo aufmerksam zugehört werden konnte. Unsere Aufgabe war es, Positives und Negatives an Berlstedt und Umgebung herauszufinden. Es war recht schwierig Negatives zu finden, da wir mit allem, was ich finde ausgestattet sind. Für diese Aufgabe hatten wir den ganzen Tag Zeit. Julian und Tobi waren die Leute, die dieses Planspiel mit uns unternahmen. Sie fingen mit verschiedenen Spielen an, doch sobald es laut und unruhig wurde, wiesen sie auf Disziplinen hin. An diesem Tag führten wir maximal 2 bis 3 Spiele durch. Die angesprochenen Themen waren für die meisten von uns interessant. Am Ende dieses Tages wurden wir in verschiedene Fraktionen eingeteilt, in Vier um genau zu sein. Am zweiten Tag trafen wir uns um 07.30 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Berlstedt. Wieder setzten sich alle in einem Stuhlkreis zusammen, wo der Tagesablauf besprochen wurde. So wurden die Anträge und Anfragen, die später jede Fraktion selber stellen musste erläutert. Als wir damit fertig waren, hatten wir noch etwas Zeit, die vertrieben wir uns mit Spielen, was sehr amüsant war. Nach dieser Pause ging es dann richtig zur Sache. Unsere Aufgabe bestand darin, eine „Gemeinderatssitzung“ nachzuspielen. Diese Aufgabe gelang uns nur zum Teil, man merkte, dass wir noch nicht oft Gemeinderatssitzungen erlebt haben, dennoch waren es zwei interessante und aufschlussreiche Tage. Wir, die Klasse 8a und unsere Klassenlehrerin Frau Klemm danken allen, die uns unterstützt haben, vor allem Frau Necke, Bürgermeisterin der Stadt Neumark, die die Leitung unserer Sitzung übernahm. Unser ganz besonderer Dank gilt, Herrn Dr. Ulrich, Herrn Salisch, Herrn Wagner und Herrn Unbescheid, sie standen uns, bei den Vorbereitungen tatkräftig zur Seite. Lukas Kaufmann Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 11 - Neues für Sie vom Projekt „Thüringer Eltern- Kind- Zentrum“ in der Kita „Spatzennest“ An alle kreativen Köpfe, unsere TÖPFER -Werkstatt geht ab April in die 2. Runde. Gestaltet werden kann aus Ton alles, was Freude macht und in den Brennofen passt. Eine fachliche Anleitung und Unterstützung steht auf Wunsch gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Materialerfahrung, der Verarbeitungsprozess selbst und das selbständig mit eigenen Händen kreativ tätig sein, stehen im Vordergrund dieses Kurses. Wer Interesse daran hat, sich mit dem Töpfern eine kleine Auszeit vom Alltag zu gönnen, ist mittwochs von 18:30-20:00 Uhr in der Töpferwerkstatt des alten Molkereigebäudes in Berlstedt zum Kraft auftanken sowie zum entspannt tätig sein herzlich eingeladen. 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Neuigkeiten beim TSV 1914 Berlstedt/Neumakt e.V. Was für eine Ehre! Der TSV 1914 Berlstedt/Neumark wurde am 27.01.2017 bei der Sportlergala des Kreissportbundes Weimarer Land mit dem Nachwuchsförderpreis geehrt. Der Stellvertretende Vorsitzende der Thüringer Sportjugend, Niels Bergner, überreichte den Preis an unseren Verein. Grund für die Ehrung sind unser Vereinswachstum um ein Drittel in den letzten vier Jahren, wobei die Hälfte aller Vereinsmitglieder Kinder und Jugendliche sind. Auch Aktivitäten wie die erstmals veranstaltete Ostereiersuche spielten bei der Wahl zur Auszeichnung eine Rolle. Wir danken allen unseren ehrenamtlichen Übungsleitern und Trainern im Verein, ohne deren Engagement so eine tolle Nachwuchsarbeit nicht möglich wäre! Für weitere Informationen und Voranmeldungen kontaktieren Sie bitte: Fr. Wolfram (Leiterin Kita) unter 036452/18813 oder Andrea Nolze (Mama in der Kita) unter 0176/64 22 35 96 Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Heimatverein Stadt Neumark e.V. Unsere erste BLUTSPENDE dieses Jahr findet am 06.03.2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr in der Stadtverwaltung Neumark statt. Durchgeführt wird diese durch die ITM Suhl und der Imbiss durch den Heimatverein Stadt Neumark. An alle Mitglieder des TSV 1914 Berlstedt/Neumark e.V. Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, hiermit rufen wir Euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung auf. Termin: Freitag, 21.04.2017, 19.00 Uhr Ort: Vereinshaus Sportplatz Berlstedt vorläufige Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Abstimmung zur Tagesordnung 4. Anträge (bitte Anträge bis 15.03.2017, 20.00 Uhr beim Vorstand einreichen) 4.1.Antrag auf Änderung der Finanz-und Beitragsordnung vom Nov. 2013 mit Gültigkeitsbereich 01.01.2016, Punkt 7: Höhe der Mitgliedsbeiträge a. Erwachsene über 18 Jahre 72,00 Euro jährlich (6,00 Euro monatlich) b. Jugendliche bis 18 Jahre sowie Lehrlinge und Studenten 48,00 Euro jährlich (4,00 Euro monatlich) c.Familienbeitrag Beitragsminderung um einen Euro ab dem zweiten für jedes weitere Mitglied aus der Familie. Gilt für alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder. d. bleibt unverändert 5. Diskussion und Beschlussfassung zu den Anträgen 6. Bericht des Finanzverantwortlichen für 2016 7. Bericht des Kassenprüfers für 2016 8. Diskussion zu den Berichten 9. Entlastung des Finanzverantwortlichen durch die Mitgliederversammlung 10. Informationen des Vorstandes 11. Schlusswort des Vorsitzenden Die Mitgliederversammlung ist satzungsgemäß das höchste Organ des Vereins. Olaf Dienel Vorsitzender des TSV 1914 Berlstedt/Neumark e.V. DIE HEIMATSTUBEN BERLSTEDT LADEN EIN Auch in diesem Jahr wollen wir dem Osterhasen wieder unter die Arme greifen bei den Vorbereitungen auf das Osterfest. Dazu treffen wir uns am 7.3.2017 um 15.00 Uhr und am 21.3.2017 um 17.00 Uhr in den Heimatstuben. Wir wollen Dekoeier marmorieren und Bastelarbeiten gestalten. Material ist vorhanden. Wir freuen uns auf alle, die Freude am Gestalten und Basteln haben. Die Heimatfreunde Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 12 - AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden www.Buttelstedt.net Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Markt 14, 99439 Buttelstedt Herr Tobias Volland Frau Claudia Schirrmeister (036451) 60 215 alle 14 Tage Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Buttelstedt vom 24.11.2016 Der Bürgermeister Volland begrüßt alle anwesenden Stadträte zur nicht öffentlichen Sitzung. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 12; davon sind 9 Mitglieder anwesend. Der Stadtrat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 51/19/2016: Der Stadtrat Buttelstedt genehmigt die Tagesordnung für den nicht öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.11.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 TOP 4 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschluss-Nr. 55/20/2017: Der Stadtrat Buttelstedt beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum Breitbandausbau in der Gemarkung der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 12 Davon anwesend:11 Ja-Stimmen:11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung 2017 der Stadt Buttelstedt mit Anlage des Haushalts- und Stellenplanes Beschluss Nr. 56/20/2017: Der Stadtrat Buttelstedt beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen, alle Planzahlen sind verbindlich. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 12 Davon anwesend:11 Ja-Stimmen:11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift des nicht TOP 6 – Finanzplan der Stadt Buttelstedt für die Jahre 2016 – 2020 öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 29.09.2016 Beschluss Nr. 52/19/2016: Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 29.09.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Buttelstedt vom 19.01.2017 Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Stadträte. Gleichzeitig stellt er fest, dass alle Stadtratsmitglieder die Einladungen und Beschlussvorlagen fristgerecht erhalten haben. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates beträgt 12, 11 Stadträte sind anwesend, 1 Mitglied des Stadtrates fehlt entschuldigt. Somit ist der Stadtrat beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Genehmigung zur Tagesordnung Beschluss Nr. 53/20/2017: Der Stadtrat genehmigt die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 19.01.2017 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 12 Davon waren anwesend:11 Ja-Stimmen:11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss Nr. 57/20/2017: Der Stadtrat beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 bis 2020. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 12 Davon anwesend:11 Ja-Stimmen:11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen Beschluss Nr. 58/2017 Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar 2021 von der Stadt ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 12 Davon anwesend:11 Ja-Stimmen:11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 TOP 8 - Beschlüsse zu Bauanträgen 8.1 Antrag auf Umnutzung einer Garage zu einer Motorradwerkstatt und Errichtung einer grenzständigen Mauer auf dem Grundstück Im Dorfe 2 in Nermsdorf Beschluss Nr. 59.1./20/2017: TOP 3 – Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Umnutzung einer Garage zu einer Motorradwerkstatt und die Errichtung einer grenzständigen Stadtrats-sitzung vom 24.11.2016 – Beschluss Nr. 54/20/2017 Mauer auf dem Grundstück Im Dorfe 2 im OT Nermsdorf. Beschluss Nr. 54/20/2017: Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadt- Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 12 ratssitzung vom 24.11.2016 Davon anwesend:11 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:11 Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 12 Nein-Stimmen: 0 Davon waren anwesend:11 Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 8 8.2 Antrag auf Umnutzung Nebengebäude zu Wohnhaus auf dem GrundNein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3 stück Angergasse 8 in Daasdorf Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 13 - Beschluss Nr. 59.2./20/2017: Der Stadtrat erteilt für die Umnutzung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Angergasse 8 im OT Daasdorf in ein Wohngebäude das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 12 Davon anwesend:11 Ja-Stimmen:11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 DIE FEUERWEHR INFORMIERT Schulungen Feuerwehr im Monat März: 03.03. und am 31.03.2017 Sebastian Oertel, Stadtbrandmeister Tobias Volland, Bürgermeister INFORMATION DER HAUSVERWALTUNG HÖHNEL! Liebe Bürgerinnen und Bürger, Liebe Bürgerinnen und Bürger, An dieser Stelle möchte ich an die künftig werden wir unsere Sprechzeit der Sprechzeit des Bürgermeisters der Stadt Buttelstedt anpassen. Räum- und Streupflicht Mit freundlichen Grüßen Ihre Hausverwaltung Höhnel aller Grundstückseigentümer erinnern. In der Zeit von 7°° - 20°°Uhr sind die Gehwege vor ihrem Haus zu räumen und abzustumpfen. Traditionelle Weihnachtsbaumverbrennung im Gutspark zu Buttelstedt Das diesjährige Weihnachtsbaumverbrennen war wiedermal eine schöne Veranstaltung im Januar. Dank unserer Kameraden der FFW Buttelstedt und den helfenden Händen des Feuerwehrvereines fand auch im diesem Jahr die traditionelle Weihnachtsbaumverbrennung statt. NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt NEUES AUS DER REGELSCHULE "AM LINDENKREIS" Schnupperabend für Viertklässler der Gustav-Steinacker-Grundschule Nachdem unsere Mitarbeiter des Bauhofes die Vorbereitungen um das Lagerfeuer in die Hand genommen hatten, durften an diesem Abend alle Gäste die leckere Gulaschsuppe aus der Gulaschkanone probieren. Diese wurde mit viel Liebe in Handarbeit durch unsere Kameraden und den Helfern des Feuerwehrvereins gefertigt. Am 10.01.2017 waren die Eltern der Viertklässler unserer benachbarten Grundschule eingeladen, um sich über die beiden weiterführenden Schulen, das Lyonel-Feininger-Gymnasium und die Regelschule „Am Lindenkreis“ in Buttelstedt zu informieren. Das Pädagogenteam der Regelschule hatte an diesem Abend auch die Mädchen und Jungen der 4. Klassen eingeladen, damit sie Regelschulluft schnuppern konnten. Der Start war magisch, denn alle versammelten sich in einem dunklen Raum… Dann wurde flotte Musik eingespielt und die Sechstklässler luden unter Leitung von Herrn Heublein und Herrn Hübner zum Schwarzlicht-Theater ein. Die Effekte waren den Darstellern echt gut gelungen! Beim nächsten Mal müssen wir aber einen größeren Raum wählen, wir hatten nicht mit so vielen Gästen gerechnet! Anschließend erkundeten die zukünftigen Fünftklässler das Schulhaus, einzelne Fachräume und den Schülertreff. In einem eigens für diesen Abend erstellten Lerntagebuch hielten die Mädchen und Jungen ihre Ergebnisse aus den einzelnen Fächern fest, in die sie geschnuppert hatten. Sie experimentierten in MNT, probierten in Biologie die Mikroskope aus, übten sich in der russischen Sprache, fertigten in Deutsch ein Winter-LabBook an, machten ihren Geografie- oder Internet-Führerschein, hatten Freude an mathematischen Spielen und stärkten sich zum Schluss bei Wiener Würstchen und Brot. Anders als in den letzten Jahren fanden alle Gäste denen es zu kalt wurde Schutz im beheizten Zelt, wo auch das eine oder andere Getränk bereitstand. Vielen Dank an die Mitwirkenden des schönen Abends. Auf die Fortsetzung im kommenden Jahr bin ich jetzt schon gespannt. Ihr Bürgermeister,Tobias Volland Quelle Fotos: Birgit Pölitz Hochsprung-Wettbewerb erfolgreich gemeistert Am 02.02.2017 nahmen folgende Schülerinnen und Schüler unserer Regelschule am Wettbewerb Schule mit Courage-Sport gegen Gewalt in Bad Berka teil: Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 14 - 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Mesina Schenke und Louis Gübitz Kl. 5, Jeana Kaufmann, Lukas Schumann Kl. 6, Maxi Kirchner, Maurice Kreckler Kl. 7, Jenny Hausotter, Max Jaeckel Kl 8, Celina Tränkler, Denny Gerchel Kl. 9, Adelina Kassel, Johannes Rabe Kl. 10. NACHRICHTEN AUS DER LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM MELLINGEN Dabei konnte unsere Mannschaft fünf Medaillen gewinnen! Am 19.12.16 führten die Schüler der Klassen 5/2 und 5/3 ein vorweihnachtliches Programm auf, zu dem sie die Schüler der Klassen 4a und 4b der Lyonel-Feininger-Grundschule am Gymnasium begrüßten. Geboten wurden vorweihnachtliche Weisen sowie der Sketch „Feierabend“ von Loriot und ein Märchenspiel. Herr Bergmann und Herr Kaminski probten und organisierten diese Veranstaltung. Bei allen Gästen und Beteiligten fand dieses Programm großen Anklang. Hier die Platzierungen: 1. Platz - Lukas 3. Platz – Mesina 3. Platz – Louis 3. Platz - Jeana 3. Platz - Max Wir gratulieren den Sportlern zu ihrem Erfolg und danken allen Teilnehmern, dass sie unsere Schule beim Wettkampf vertreten haben. Betreut worden sind die Jungen und Mädchen von unseren Sportlehrern Frau Sell und Herrn Kotschy. Unser Kulturfahrplan Seit August 2016 sind wir nun im Kulturagentenprogramm und unsere Kulturarbeit nimmt Fahrtwind auf. Nach den beiden Kick-off-Veranstaltungen im September und November wurde unser Konzept für das traditionelle Weihnachtsprogramm überarbeitet. Wir haben nun ein neues Format: eine Weihnachtsrevue, die vom Lindenkreis-TV „ausgestrahlt“ wird. Hierbei unterstützten uns Künstler des Stellwerk e.V.. Inzwischen ist der Kulturfahrplan entstanden und es gibt einen festen Kern von Kontaktschülern aus allen Jahrgängen, die sich regelmäßig treffen und fleißig mitbestimmen, was kulturell in der Schule los sein soll. Der Kulturfahrplan enthält wichtige Ziele, zeigt Formate für die künstlerischen Aktivitäten auf und verweist auf wichtige Partner für ein gelingendes Miteinander. Mehr dazu unter www.regelschule-buttelstedt.de Weihnachtsprogramm für die Grundschule Diese Veranstaltung sollte als Dankeschön für die Beteiligung der Schüler der Grundschule anlässlich der Feierlichkeiten zum 25-jährigen Bestehen der gymnasialen Oberstufe gesehen werden. Die Gruppe „Öffentlichkeitsarbeit“ Basketballturnier der WK III Am 17.01.2017 war das Basketballturnier der WK III in der Riethsporthalle Erfurt. Nach zwei atemberau-benden Spielen hat unser Team den 3.Platz belegt. Die WK III bestand aus der 7. und 8. Klasse. Das Lyonel-Feininger- Gymnasium wurde von Sophie Jaene aus der 7. Klasse und Maxima Hermanns, Angelina Kellner, Kim Hofmann, Larissa Trappe, Marie Flauß, Luisa Reinn und Maria Schröder aus der 8. Klasse in Erfurt vertreten. Den Ansporn zum Sieg verdanken wir den neuen Trikots, die wir vom Schulförderverein gesponsert bekommen haben. Zusätzlich bedanken wir uns bei unserer Sportlehrerin Beate Köhler, die uns tatkräftig vom Spielfeldrand unterstützte. Marie Flauß und Kim Hofmann, Klasse 8/3 Projekttage vom 24.-26.04.2017 zum Thema: LICHT.MACHT.FARBE. Unsere Kontaktschüler haben ihre Ideen gesammelt, wie unsere Schule bunter, heller und lebendiger werden kann. In den Projekttagen im April werden diese Vorschläge in einer Vielzahl von Workshops angeboten, in die sich unsere Schülerinnen und Schüler einwählen können: Lichtobjekte aus Papier Performance vom/zum/am Dingplatz in Buttelstedt Wandbilder Sitzelemente für ein Schulhof-Theater Imagefilm für die Schule Fotodokumentation Schattentheater Lieder rund um den Globus mit internationalen Speisen Theatergruppe Wir sind gespannt, wie wir das Projektthema umsetzen können und was sich im Schulhaus und im Schulgelände verändert. Die Kultur-Steuergruppe Einladung zum Tag der offenen Tür an der Regelschule „Am Lindenkreis“ Damit nicht nur wir die Ergebnisse dieses Großprojektes erleben, laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein zum Tag der offenen Tür am Donnerstag, 27.04.2017, ab 16:30 Uhr! Wir hoffen, dass unsere Eltern, Großeltern, zukünftigen Fünftklässler der Gustav-Steinacker-Grundschule mit ihren Eltern und Geschwistern, Freunde und Partner unserer Schule sowie ehemalige Schüler und Kollegen dieser Einladung folgen. Erleben Sie mit uns die Präsentationen der einzelnen Projektgruppen und freuen Sie sich auf die Vielfalt der Ergebnisse! Natürlich öffnet wieder unser Foyer-Café und es wird reichlich Gelegenheit für gute Gespräche geben. Martina Weyrauch (Rektorin) im Namen des Kollegiums und der Schülerschaft Tag der offenen Tür in Buttelstedt Am 25.01.2017 fand von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr der Tag der offenen Tür am Lyonel-Feininger-Gymnasium in Buttelstedt statt. Bereits vor Beginn mussten viele Vorbereitungen getroffen werden, dies wurde von den Schülern freiwillig erledigt. Die Schüler, die bei dem Programm mitwirkten, fanden sich bereits 16:00 Uhr vor der Aula ein, um sich auf ihren Auftritt vorzubereiten. Als sich alle Gäste in der Aula versammelt hatten, startete das Programm pünktlich um 16:30 Uhr. Zwei Moderatoren aus der 7. Klasse führten durch das abwechslungsreiche Programm bestehend aus Sketchen, Reden - auch von unserer Schulleiterin Frau Licht-, Dialogen und vielem mehr. Das Programm endete 17:00 Uhr. Neben dem tollen Programm, das die Schüler der einzelnen Klassenstufen mit dem jeweiligen Fachlehrer im Unterricht gestaltet haben, gab es für die Gäste auch andere Angebote im Schulhaus, wie zum Beispiel das Herstellen von Buttons im Kunstraum. Außerdem konnte man das Schulhaus auch mit einem Schülerguide besichtigen. Es waren extra alle Lehrer und einige auserwählte Schüler aus Mellingen anwesend. Sie stellten in den jeweiligen Fachräumen etwas zu dem Unterrichtsstoff aus. Aber auch zwischendurch gab es immer wieder kleine Programmpunkte, wie zum Beispiel das Szenenspiel der 7. Klasse zum Thema mittelalterliches Kloster oder Gummitwist der 6. und 7. Klassen. Auch für die Verpflegung war durch das London Cafe der 8. Klasse gesorgt. Hier konnte man Gebäck sowie Salate und andere Leckereien kaufen. Die Kinder und Eltern konnten sich einen Einblick in den Schulalltag sowie in die einzelnen Unterrichtsfächer verschaffen. Wir erhielten von vielen Gästen ein positives Feedback, da alle so engagiert und konzentriert in den Fachräumen an ihren Stationen gearbeitet haben und immer freundlich auf Fragen reagierten. Wir fanden den Tag der offenen Tür in Buttelstedt super, da es durch die vielen Stationen ein abwechslungsreiches und spannendes Programm war. Ein herzliches Dankeschön an alle beteiligten Schüler und Lehrer! Frances Aurin & Patricia Blume, Klasse 7/1 - 15 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 NICHTAMTLICHES OT NERMSDORF NÄCHSTER VORTRAG/LESUNG Am Montag, dem 20. März 2017 um 19.30 Uhr GARTENKULTUR AN DER VIA REGIA IN NERMSDORF WORKSHOP STAUDENVERMEHRUNG „Untersuchung des Wolframleuchters im Dom zu Erfurt “ von und mit Prof. Bernhard Mai Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen. Der Eintritt ist wie immer frei, wir würden uns sehr über Spenden freuen!! ACHTUNG Blutspende Auf viel Zuspruch hofft das Institut für Transfusionsmedizin Suhl GmbH am Montag, dem 27. März 2017 im Rathaussaal Buttelstedt. Spendenwillige werden hier in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr erwartet. Wie gewohnt übernehmen die Frauen des Förderkreises Krebs, Fasch und Kirche Buttelstedt e.V. die Verpflegung Leitung: Michael Dane Wann: jeden Samstag (nach Voranmeldung) im Frühling – Mitte/Ende März von 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Wo: Im Dorfe 21, 99439 Nermsdorf (Beschreibung und Anfahrtsskizze unter: www.imdorfe21.de) Kosten: 29,- Euro pro Person (inkl. Mittagessen) DANE Landschaftsarchitektur, Tel.: 03643 / 492610 oder e-mail: [email protected] Benefizkonzert „Helft der Peternell-Orgel Buttelstedt“ am 21. April 2017 Eröffnung der Konzertreihe mit der „Pfeiferstuhl Music“ der Staatskapelle Halle und der Sächsischen Bläserphilharmonie Günstigen Erdgasanschluss sichern! en nur 999 Euro für die Errichtung eines Standardhausanschlusses 1) Informationsveranstaltung vor Ort für alle Fragen und Ihre persönliche Beratung zum Netzanschluss Wir laden ein zur Informationsveranstaltung: am Donnerstag, dem 9. März 2017 um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Daasdorf, Buttelstedter Straße 1A, 99439 Daasdorf bei Buttelstedt Informationen unter www.thueringer-energienetze.com oder unter Telefon 0361 652-3800. max. 30 Meter Entfernung zur Hauptleitung und 25-kW-Nennwärmebelastung (Auszug aus der Ausstellung „Zeitreise in Nermsdorf“ im Obergeschoß der Kirche) Erst 1650 hörten die Drangsale auf. n tio ma rz r o Inf . Mä f 9 r am asdo a D in Im Rahmen dieser Aktion bieten wir Ihnen die Anbindung an unser Erdgasnetz zu besonders attraktiven Konditionen an: NERMSDORF und seine Geschichte Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 war eine Leidenszeit für die Gemeinde Nermsdorf. Im Jahre 1628 hatte das Dorf 1347 Gulden als Kriegskontribution für die kaiserlichen Truppen aufzubringen. Aus dem Jahre 1642 wird berichte, dass nur noch ein Ehepaar, zwei Witwer und fünf Kinder im Dorfe in drei Häusern wohnten, alle anderen Häuser waren wüst und leer. Es war nur noch ein Pferd vorhanden, kein Rind, kein Schwein und keine Ziege gab es. Das Land war fast nicht bestellt. AMTLICHES OT DAASDORF 1) Themen sind u.a.: Vermehrung durch Stecklinge, Pikieren von Pflanzen, Vermehrung durch Teilung von Wurzelballen älterer Pflanzen, Vermehrung durch Ableger sowie das Mischen des zu der Pflanze passenden Substrates... Verbindliche Anmeldung: jeweils ca. 1 Woche vorher VORSCHAU APRIL 2017 Die TEN Thüringer Energienetze, Ihr regionaler Netzbetreiber für Strom und Erdgas, plant ab 2017 den Ausbau des Erdgasversorgungsnetzes in Daasdorf. Die meisten Stauden lassen sich im Frühjahr leicht vermehren, wenn man weiß wie. Ab Mitte/Ende März besteht die Möglichkeit, dies in einem Workshop in Nermsdorf zu erlernen. Im Jahre 1663 hatte Nermsdorf bereits wieder 26 Einwohner. Im Napoleonischen Krieg waren auf der Weinstraße wieder viele militärische Bewegungen. Auf dem Rückzug aus Russland kam der geschlagene Kaiser auch durch Nermsdorf. Durch ein Nervenfieber, das die ausgehungerten und erschöpften Soldaten mitbrachten, starben hier 40 Personen. Bei einer Plünderung wurden die Schule und sechs Häuser ausgeraubt und abgebrannt. Im Jahre 1797 wohnten 200 Einwohner im Ort, doch 1817 nur noch 125. Dann stieg die Einwohnerzahl wieder an. 1843 waren es 139 Personen, 1875 waren es 150 Personen und erst 1910 hatte Nermsdorf die zuvor genannte Einwohnerzahl wieder erreicht. Nermsdorf war selbst Kirchenort bis Ende des 19. Jahrhunderts. Das Dorf Weiden gehörte hierzu. Die Kirche wurde 1776/77 erbaut. Das Schulgebäude entstand 1814 durch eine Gemeinschaftsarbeit der Einwohner. Jedes Gemeindemitglied musste eine gewisse Anzahl Lehmbacksteine herstellen, kostenlose Fuhren und auch Handarbeiten leisten. Durch den Bau der Bahn Weimar – Rastenberg hatte Nermsdorf verkehrsmäßig gewisse Vorteile. Da diese durch Buttelstedt führte, konnte der aufkommende Zuckerrübenanbau leichter bewältigt werden, zumal diese auch nach Großrudestedt fuhr, wo sich die Zuckerfabrik befand. . . . . . . . . . Dieser kleine Auszug soll Neugier auf Heimatgeschichte wecken. Wir haben viel Text- und Bildmaterial von der Ersterwähnung 876 n.Ch. bis heute zusammengetragen. Wer die 1125 Jahrfeier nicht miterlebt hat oder alte und neue Kirmesfotos anschauen möchte, ist jederzeit willkommen. Ihre Rosel Schirrmeister NÄCHSTE ÖRTLICHE VERANSTALTUNG: 18.03.2017 gemeinsamer Frühjahrsputz Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 16 - AMTLICHES ETTERSBURG Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: An der Schule 3, 99439 Ettersburg Herr Jens Enderlein Herr Fritz Kaufhold (03643) 42 11 88 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Ettersburg, der Gemeinderat hat in den vergangenen Wochen die Vorbereitungen für das Jahr 2017 getroffen. Das vorrangige Thema ist natürlich das liebe Geld. Damit ist unser Finanzhaushalt gemeint, der zum ersten Mal seit 20 Jahren keiner Konsolidierung unterliegt und uns ermöglicht im bescheidenen Rahmen verschiedene Vorhaben im Ort in Angriff zu nehmen. Nachdem wir vergangenes Jahr hauptsächlich in unsere Kommunaltechnik, Bushaltestellen und Verkehrsberuhigung investiert haben, werden wir dieses Jahr die Reparatur der Hauptstraße (Dreieck-Richtung Schloss) in einem ersten Abschnitt beginnen. Weitere Ausgaben sind für das Gemeindehaus (Fenster und Tür), Sport und Freizeitfläche, Dorfbeleuchtung, Gehwegbau, Unterstützung der Vereine, Erhaltung der Bausubstanz im Bad und das Einrichten einer Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr vorgesehen. Dies können wir tun, weil wir selbständig über unser Geld, welches uns zur Verfügung steht, entscheiden können. Ettersburg hatte im Jahr 2000 eine Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 1000 €, welche auf 118 € in diesem Jahr reduziert wurde und trotzdem haben wir mit den vorhandenen Möglichkeiten in unserm Dorf was erreicht und geschaffen. Hierbei war Kreativität und Einfallsreichtum der Einwohner und des Gemeinderats hilfreich, allerdings sind teilweise die Behörden sowie seltsam anmutende Vorschriften hinderlich. Die Bürokratie wird bei der anstehenden Gebietsreform noch größer und undurchschaubarer. Auch ortsbezogene Förderungen von Maßnahmen wird es mit einer neuen Verwaltungsstruktur ohne Selbständigkeit nicht in diesem Umfang geben. Es besteht die Gefahr, dass Investitionen nach Größe der Orte und Einwohnerzahl ausgerichtet werden. Bei der Einwohnerversammlung am 19.01.2017 wurde dem Gemeinderat einen Eindruck der Meinung von den Einwohnern gegeben. Der größte Teil hat sich, bei bestehender Gesetzeslage, für die Gründung einer Landgemeinde mit den jetzigen Mitgliedsgemeinden der VGem ausgesprochen. Aber auch dieser Zusammenschluss hat seine Schattenseiten, eine davon ist die Pro-Kopf-Verschuldung, welche auf über 1000 € steigen wird (bei Weimar noch mehr). Es kann keiner, der klar im Kopf ist, behaupten, dass eine steigende Belastung dem Gemeinwohl dient. Ettersburg musste für die Fehler, Fehlentscheidungen und Dummheiten der Jahre nach 1990 - 1999 viel aufgeben (Freibad, Kindergarten u.v.m) und Zwangskredite aufnehmen, was sehr viel Kraft und Zeit gekostet hat. Auch die Politik und Kommunalaufsicht haben damals ih-ren Beitrag zu diesen desaströsen Zuständen in Ettersburg geleistet. Jetzt sollen wir wieder Suppen auslöffeln, die wir nicht mal selber gekocht haben. 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Dieser Aufruf gilt auch insbesondere der Jugend von Ettersburg, sich aktiv an dem Projekt zu beteiligen. Sicher werden auch helfende Hände gebraucht werden. Auch neue Ideen können natürlich noch mit eingebracht werden. Wir freuen uns auf Sie! gez. Ronny Grüßung Gemeinderat BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 14.02.2016 Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 8 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 143/22/2017: Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2017. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 10.01.2017 Beschluss Nr. 144/22/2017: Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.01.2017. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Ronny Heinrich ist jetzt anwesend. TOP 4 – Beratung und Beschluss zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Vorschaltgesetz zur Gemeindegebietsreform Beschluss Nr. 145/22/2017: Der Gemeinderat Ettersburg beschließt, gegen das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 02.07.2016 (GVBl. S. 242) Verfassungsbeschwerde gem. § 11 Nr. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes (ThürVerfGHG) zu erheben. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Voraussetzung der Klageberechtigung einen Rechtsanwalt zu bevollmächtigen, die Interessen der Gemeinde Ettersburg gerichtlich zu vertreten. Aus diesem Grund prüft die Gemeinde ob eine Verfassungsklage möglich ist. Die Gemeinderäte und ich setzen auch weiter auf Eure Unterstützung in dieser Problematik und für die Aufgaben in der Gemeinde. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Zur Erinnerung: Das Ordnungsamt wird im März eine Begehung des Ortes vornehmen, um Aufwuchs und Hindernisse im Verkehrsraum festzustellen. Betroffene werden aufgefordert, dies zu beseitigen. Darum bitte ich jeden, bei dem dieses Problem offensichtlich ist, es bis dahin abzustellen, um unnötigen Ärger zu vermeiden. TOP 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Ettersburg für das Haushaltsjahr 2017, einschließlich der Anlagen Mit freundlichem Gruß Jens Enderlein, Bürgermeister Ettersburg, 14.02.2017 JETZT WIRD ES KONKRET! Sehr geehrte Einwohner von Ettersburg, einige von Euch sind dem Aufruf gefolgt und haben viele Ideen für unseren neuen Sport- und Freizeitpark abgegeben. Vielen Dank hierfür. Nun wird es Zeit, ein konkretes Konzept für dieses Projekt zu erarbeiten. Dabei sollen auch die Bürger und ihre Wünsche mit einfließen. Der Gemeinderat lädt Sie damit alle ein, am Dienstag, 07.03.2017, 18.00 Uhr im Gemeindehaus, An der Schule 3 mit zu beraten, welche der Ideen gewünscht und umsetzbar sind und wie der Sport- und Freizeitpark gestaltet werden kann. Beschluss Nr. 146/22/2017: Der Gemeinderat Ettersburg beschließt die die Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Anlagen und mit den vorgeschlagenen Änderungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beratung und Beschluss über den Finanzplan für den Zeitraum 2016 bis 2020 Beschluss Nr. 147/22/2017: Der Gemeinderat Ettersburg beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 bis 2020. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Top 7 – Beschlüsse zu Bauanträgen 7.1 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Errichtung einer Terrasse auf dem Grundstück „In der Brodkammer 5“ in Ettersburg Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 17 - 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Beschluss Nr. 148.1/22/2017 Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Terrasse auf dem Grundstück „In der Brodkammer 5“ in Ettersburg. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften bzw. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie Abstimmungsergebnis: nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des AbwägungsvorGesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 gangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht 7.2. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf worden sind. Dabei ist gemäß § 215 Abs. 1 BauGB der Sachverhalt, der Befreiung von der Festsetzung des Baufeldes für die Errichtung eines die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Doppelcarports auf dem Flurstück 244/24 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie Abs. 4 über Beschluss Nr. 148.2/22/2017 die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und des Baufeldes für die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Flurstück des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprü244/24 im Geltungsbereich der 2. Änderung des B-Planes „Auf dem Keß- chen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, linge“ Ettersburg zu. Durch den besonderen Zuschnitt des Grundstückes wird hingewiesen. (s. Lageplan) ist der geplante Standort Carports außerhalb des Baufeldes, Ettersburg, 17.02.2017 im nördlichen Bereich des Grundstückes nur möglich. gez. Enderlein Abstimmungsergebnis: Bürgermeister Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Anlage zur Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Top 8 – Beschluss zur Vergabe der Ingenieurleistungen Dorfstraße- Keßlinge“ (Planskizze) Gemarkung Ettersburg, Flur 3 - Flurstücke 244/12; 244/13; 244/14; 244/15; 244/16; 244/17; 244/18; 244/19; 244/21;244/24; Tischvorlage 244/25; 244/26; 244/27; 244/28; 244/29; 244/30; 244/31; 244/32; 244/33; Beschluss Nr. 145/22/2017: 243/2; 243/3; 243/4; 243/5; 243/6; 243/7; 243/8; 243/9; 243/10;. Der Gemeinderat Ettersburg beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen „Reparatur Hauptstraße“ an das Ingenieurbüro Katzung GmbH mit einem Auftragswert in Höhe von 3.700 € (Pauschalbetrag). Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Ingenieurvertrag abzuschließen. Bereich der 2. Änderung Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beratung und Beschluss zum Antrag auf Baumfällung Beschluss Nr. 150/22/2017: Der Gemeinderat Ettersburg stimmt der beantragten Fällung von vier Nadelbäumen auf dem Gelände der Bad Camp GmbH zu. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Jens Enderlein, Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßlinge“ der Gemeinde Ettersburg Die vom Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg am 10.01.2017, BeschlussNr.141/21/2017 als Satzung beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Keßlinge“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und B wird auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.10.2015; BGBL. I 1722 (Nr. 40 ) unter folgenden Aktenzeichen: 610-61/621.416-71017-007/2016-2. Änd. „Auf dem Keßlinge“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung des Bebauungsplanes tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. Maßgebend ist die Fassung - Planzeichnung der 2. Änderung des Bebauungsplanes vom Juli 2016. Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Ettersburg, Flur 3 Gemarkung Ettersburg , Flurstücke Flurstücke 244/12; 244/13; 244/14; 244/15; 244/16; 244/17; 244/18; 244/19; 244/21; 244/24; 244/25; 244/26; 244/27; 244/28; 244/29; 244/30; 244/31; 244/32; 244/33; 243/2; 243/3; 243/4; 243/5; 243/6; 243/7; 243/8; 243/9; 243/10;. siehe beigefügter Lageplan) Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt (Bauverwaltung: Zimmer 8 und 9) während der Dienststunden Montags Dienstags Mittwochs Donnerstags Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen. NICHTAMTLICHES ETTERSBURG Informationen der Mitbürgerinnen Mitbürger, siehe Liebe unter demund nichtamtlichen Teil Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017 der VGemnachdem oderderder Gemeinde Großobringen ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01. 2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden. SV Am Ettersberg e.V. informiert! Der Ettersberg bewaldete Fläche: 1.573 ha grün: Naturschutzgebiete braun: FFH-Gebiet Liebe Sportinteressierte, der Ball rollt in Kürze wieder… (Flora-Fauna-Habitat) Bereits am 19. März startet die 1. Mannschaft in Magdala. Ein echter Höhepunkt wird das erste Heimspiel am Samstag, dem 25. März um 14.00 Uhr gegen Spitzenreiter Bad Berka. Diese Mannschaft ist Favorit auf den Unsere Freude über die telefonische Nachrichtguten vom 03.02.2017 aus dem UmweltministeStaffelsieg. Unsere Mannschaft kämpft um einen Mittelfeldplatz. Dabei rium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angelewerden uns 2 Neuzugänge helfen. Aus Und Obernissa kamim Torwart Mirko genheit geklärt ist, war riesengroß! bislang gingen die Arbeiten Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis Schnürpel und von der Uni Fußballmannschaft Lutz Rummel zu uns. zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist die Arbeiten in anderen Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen. Für die 2. Mannschaft istbzw. der Verbleib inTeilen derdes1.Kreisklasse wahrscheinlicher Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grengeworden, da Ichtershausen seine Mannschaft zurückgezogen hat. zen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen gegeben hat, März einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte eine enge Verbindunggegen Bereits am Sonntag, d. 26. steigt der Abstiegskrimi in Ettersburg mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und nicht denaus AnblickWitzleben. eines ausgebeutetenWir und ausgeraubten die punktgleiche Mannschaft laden Waldes! euch zu den Spielen Vermutlichdaran, wurde auch aus diesemfür Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg recht herzlich ein und erinnern dass die Frauenmannschaft weitere erstellt, der lt. unseren Recherchen vor allem zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits den naturnahen Ausbaugesucht der touristischenwerden. Infrastruktur und andererseits die veränSpielerinnen im Alter vonsanften, 16-50 Jahren derte öffentliche Wahrnehmung des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des Schlosses Ettersburg schon hervorragend umgesetzt wurde. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 18 - AMTLICHES GROSSOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen Herr Thomas Heß Herr Reiner Halko (03643) 42 06 67 jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr Die Gemeinde Großobringen vermietet z.B. folgende Wohnungen: 2 RWE, 46,0 m², 3 RWE, 57,8 m², Miete 253,00 Euro, NK 100,00 Euro, Miete 318,00 Euro, NK 140,00 Euro, alle Wohnungen zzgl. 2 KM Kaution, Interessenten melden sich bitte bei: Hausverwaltung Lange & Hofmeister GmbH, Tel. 03643-850320, Mo-Fr 8.00 bis 16.00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 25.01.2017 Der Vorsitzende, Herr Tonio Barthel, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Die Sitzung wird begleitet durch eine von Herrn Bürgermeister Thomas Heß erstellte PowerPoint-Präsentation. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Barthel stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates mit 9 anwesenden Mitgliedern fest. Die gesetzliche Zahl beträgt 9; der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 umgartenstraße. Die maximal nach Verkehrsrecht zulässigen Flächen zum Parken innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs sind zu kennzeichnen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3 TOP 7 – Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Leiterwagens durch den Großobringer Heimatverein e.V. auf gemeindlichem Grund Beschluss-Nr. 133/22/2017: Der Gemeinderat Großobringen beschließt die Genehmigung zur Aufstellung eines Leiterwagens durch den Großobringer Heimatverein e. V. auf gemeindlichem Grund im Bereich der Bäckertränke. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Thomas Heß, Bürgermeister Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, WAPPEN FÜR UNSEREN ORT Mit der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2017 wurde unser Wappen für den Ort beschlossen. Das vorher genutzte Wappen zeigte die Kirche und wurde nach der Wende gestaltet und beschlossen. Ein vorheriges Wappen war in den Chroniken nicht zu finden. Für einen Ort, der in Kürze sein 800-jähriges Bestehen feiert, wunderte mich dieser Zustand. Um die Zusammengehörigkeit im Ort zu steigern, habe ich mir zu meiner Kandidatur als Ihr Bürgermeister mehrere Themen vorgenommen, um den Zusammenhalt in unserer Gemeinde zu stärken. Die Gestaltung des WapTOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung pens und der damit verbundene Wettbewerb waren hierfür nur ein Abschnitt. Herr Barthel stellt fest, dass zur heutigen Sitzung keine Bauanträge vorliegen Die drei eingereichten Vorschläge zeigten, wie sich die Teilnehmer des und dieser TOP somit gestrichen werden kann. Die übrigen TOPs verschie- Wettbewerbes mit der Geschichte unseres Ortes auseinandergesetzt haben ben sich entsprechend. Der Gemeinderat stimmt zu. und diese kreativ gestaltet haben. Beschluss-Nr. 129/22/2017: Der Gemeinderat Großobringen beschließt die geänderte Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2017 unter Wegfall des TOPs „Beschlüsse zu Bauanträgen“. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Eine Auswahlkommission aus Personen des gemeindlichen Lebens haben eine Vorauswahl getroffen und eine Empfehlung für den Gemeinderat erstellt, der diese dann zur Gemeinderatssitzung beschlossen hat. Gewonnen hat Herr Matthias Henke mit dem Wappen: TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 14.12.2016 Beschluss-Nr. 130/22/2017: Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 4 – Beratung und Beschluss zur Einführung eines neuen Wappens für die Gemeinde Großobringen Beschluss-Nr. 131/22/2017: Der Gemeinderat Großobringen beschließt als zukünftiges Wappen der Gemeinde Großobringen den eingereichten Vorschlag von Herrn Matthias Henke. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Prämie in Höhe von 300,00 Euro an Herrn Henke anzuweisen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 4 TOP 5 – Zweite Beratung zum Haushaltsplan der Gemeinde Großobringen für das Haushaltsjahr 2017 Herr Heß erklärt, dass die Gemeinde sich in der Haushaltssicherung befindet und erläutert die voraussichtliche Entwicklung der Rücklage. TOP 6 – Beratung und Beschluss über die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Wohngebiet „Über dem Baumgarten“ Beschluss-Nr. 132/22/2017: Der Gemeinderat Großobringen beschließt die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für einen verkehrsberuhigten Bereich im Wohngebiet „Über dem Baumgarten“ ab der Einmündung Neue Straße in die Ba- Im weiteren Genehmigungsprozess muss nun ein Gutachten durch das Thüringer Staatshauptarchiv erstellt werden. Nach Begutachtung muss dieses bei der Oberen Rechtsaufsichtsbehörde des Landesverwaltungsamtes Weimar genehmigt werden und nach erfolgter Genehmigung eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Großobringen erfolgen. Nach Ablauf des Prozesses ist dieses Wappen nach außen hin verwendbar. Kritischen Stimmen, die das Wappen und deren Gestaltungsprozess zum jetzigen Zeitpunkt der Gebietsreform in Frage stellen, denen möchte ich mitteilen, dass ein Wappen ein Symbol der Zugehörigkeit ist und die Gebietsreform noch nicht vollzogen ist. Ich möchte ausdrücklich jedem Teilnehmer des Wettbewerbes für die Teilnahme und deren Engagement im Auftrag und im Namen aller Mitglieder der Auswahlkommission danken. Parkplätze im Wohngebiet „Über dem Baumgarten“ Die Problematik der geringen Anzahl von Parkplätzen in unserer Gemeinde wurde bereits bei verschiedenen Angelegenheiten thematisiert. In mehreren Abschnitten werde ich mich bemühen, neuen Parkraum zu schaffen und „wildes“ Parken einzuschränken. Im ersten Abschnitt wird nach der Genehmigung des verkehrsberuhigten Bereiches nun die Schaffung von neuen Parkmöglichkeiten im Wohngebiet „Über dem Baumgarten“ angegangen, da das Parken im verkehrsberuhigten Bereich nicht gestattet ist. Hierzu werde ich zusammen mit dem Ordnungsamt der VGem Nordkreis Weimar am 10.März 2017 von 08:00 Uhr – 10:00 Uhr eine Vor-OrtBegehung durchführen, um Parkraum festzulegen und dies anschließend in Abstimmung mit dem Gemeinderat genehmigen zu lassen. - 19 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hierzu möchte ich Sie in diesen Prozess mit einbeziehen. Sollten Sie vor Ort sein, können Sie uns gerne ansprechen und Vorschläge für Parkplätze unterbreiten. Zusätzliche Informationen per WhatsApp Sie möchten via WhatsApp immer mit den neuesten Informationen aus der Großobringer Gemeindeverwaltung versorgt werden? Hiermit wollen wir Ihnen im Bedarfsfall zügig Kurzinformationen oder Hinweise, z.B. Verkehrseinschränkungen, Unwetterwarnungen, Termine usw. übermitteln. Dieses ist bitte als zusätzliche Option zu verstehen - ausführlichere Informationen sollen auch in Zukunft unverändert mittels unserem Email-Newsletter bereitgestellt werden. Und so gehts: Sie speichern die Gemeindeverwaltung Großobringen als Kontakt auf Ihrem Handy unter folgender Nummer ab: 0174-8183017 ab und schicken per WhatsApp eine Nachricht mit dem Inhalt "Anmeldung" an uns. Ihren Namen müssen Sie hierbei nicht nennen. Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre Nummer in die Broadcast-Liste auf und versorgt Sie mit Aktuellem aus Großobringen. Ihre Nummer wird nicht an Dritte weitergegeben, sondern ausschließlich für unseren Nachrichtenservice genutzt. Wenn Sie den Service nicht mehr nutzen möchten, schreiben Sie per WhatsApp eine Nachricht mit dem Inhalt "Abmeldung" an uns oder löschen Sie einfach den Kontakt der Gemeindeverwaltung auf Ihrem Handy. Ihr Bürgermeister, Thomas Heß NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN Informationen der Mitbürgerinnen Mitbürger, siehe Liebe unter demund nichtamtlichen Teil Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017 der VGemnachdem oderderder Gemeinde Großobringen ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01. 2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden. Hallo liebe Senioren! Der Ettersberg bewaldete Fläche: 1.573 ha grün: Naturschutzgebiete Wir treffen uns am 14.03 um 14:00 Uhr.braun: FFH-Gebiet Bastel- und Handarbeitsfreunde am 08.und 20.03, um 14:30 Uhr im Gemeindehaus. (Flora-Fauna-Habitat) Ihre Wilma Wollweber Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Umweltministerium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angelegenheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen. AMTLICHES HEICHELHEIM Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen gegeben hat, einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte eine enge Verbindung mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und nicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes! Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim Bürgermeister: Herr Alexander Ungert Vermutlich wurde auch aus diesem Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg erstellt,Nicky der lt. unseren Recherchen vor allem zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits den Beigeordneter: Herr Schwarz sanften, naturnahen Ausbau der touristischen Infrastruktur und andererseits die veränTelefon: (03643) 779 00 41des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des derte öffentliche Wahrnehmung Schlosses Ettersburg schon hervorragend umgesetzt wurde. E-Mail:[email protected] Sprechzeit: jeden Dienstag von 17:00 - 18:30 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 26.01.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder ist 7, davon waren 7 anwesend. Der Gemeinderat war somit beschlussfähig. TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 118/19/2017: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung am 26.01.2017 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 ; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 15.12.2016 Beschluss Nr. 119/19/2017: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 ; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschluss Nr. 120/19/2017: Der Gemeinderat Heichelheim beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 ; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 5 – Beratung zu den Investitionen Haushalt 2017/ 2018 Herr Ungert legte den Ratsmitgliedern einen Vorschlag (Anlage 1) über die geplanten Investitionen für den Haushalt 2017 vor. Nach kurzer Erläuterung und Diskussion wurde vereinbart, diese Positionen so in den Haushaltsentwurf zu übernehmen und den Haushalt in der nächsten Sitzung am 23.02.2017 zu verabschieden. TOP 6 – Information zu einem Bauantrag Herr Nicky Schwarz legte nach kurzer Erläuterung einen Bauantrag über einen Carport vor, den Herr Ungert dem Bauamt übergibt. Alexander Ungert, Bürgermeister Liebe Heichelheimer, wenn Sie diese Zeilen lesen, erfreuen uns hoffentlich, mit ein wenig Unterstützung von Petrus, die ersten Frühlingsboten. Am 4. März findet von 10.00 bis 14.00 Uhr im Saal, der nächste KinderKleiderbasar statt, ein beliebter Treffpunkt junger Mütter und eifriger Großmütter auf Schnäppchenjagd. Die Thüringer Kloßwelt lädt am Samstag, den 11. März, zum Frauentag ein. Für alle Frauen gibt es eine kostenlose „Süße Überraschung“ und bei musikalischer Unterhaltung wird gemütlich und zünftig gefeiert. Aus dem Gemeinderat kann ich Ihnen von den wichtigsten Vorhaben für 2017 berichten. Nachdem in den letzten Jahren die wichtigsten baulichen Maßnahmen in unserer Gemeindeimmobilie Hauptstraße 9 (Kindergarten, Feuerwehrversammlungsraum und Wohnung) abgeschlossen werden konnten, nehmen wir uns nun des Gebäudes Hauptstraße 34 an. Nachdem schon im Vorfeld die Zuleitung zur Gasversorgung in das Gebäude gelegt wurde, können wir nun, in 2 Bauabschnitten, die Heizung von Kohle auf Gas umstellen. Der erste Bauabschnitt betrifft die Räume „ehemaliges Backhaus“, Lager, Versammlungsraum und den Thekenraum der Gaststätte. Im nächsten Jahr folgen, vorbehaltlich eines positiven Haushaltes, der Saal und die Wohnungen. Ohne die Durchführung der beschriebenen Maßnahmen gefährden wir erheblich die Bausubstanz in unserem Gemeindegebäude in dem sich neben der Gaststätte, die Dorfgemeinschaftsräume, die Wohnungen und hoffentlich auch zukünftig unsere neue Heimatstube „Backhaus“ befinden. Ein weiteres für uns sehr wichtiges Vorhaben ist die abschnittsweise Reparatur der Gehwege in der Hauptstraße. Hier wollen wir schnellstmöglich die größten „Stolperfallen“ beseitigen lassen und Stück für Stück, bis in das Jahr 2018, sollen die Gehwege in einen akzeptablen Zustand erneuert werden. Die immer mal wieder geforderte Gesamterneuerung der Hauptstraße ist mit unseren Mitteln derzeit nicht machbar und Förderprogramme dazu sind, auch nur ansatzweise, nicht in Sicht. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 30. März statt. Starten Sie gesund in die ersten Frühlingstage. Ihr Bürgermeister und der Gemeinderat - 20 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar NICHTAMTLICHES HEICHELHEIM Informationen der Mitbürgerinnen Mitbürger, siehe Liebe unter demund nichtamtlichen Teil Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017 der VGemnachdem oderderder Gemeinde Großobringen ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01. 2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden. NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN Der Ettersberg bewaldete Fläche: 1.573 ha grün: Naturschutzgebiete Informationen der braun: FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) Mitbürgerinnen Mitbürger, siehe Liebe unter demund nichtamtlichen Teil Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Forstamtes Bad Berka am 13.01.2017 der VGemnachdem oderderder Gemeinde Großobringen ohne Einigung zu Ende ging, haben wir als Bürgerinitiative mit Schreiben vom 22.01. 2017 Frau Ministerin Siegesmund vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem UmweltministeNaturschutz sowie mit Schreiben vom 02.02.2017 Herrn Staatssekretär Dr. Sühl vom rium, dass ThüringenForst gebeten wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die AngeleThüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft um Unterstützung und Hilfe genheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet gebeten, damit die massiven Baumfällungen im Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ „Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis und im FFH-Gebiet auf dem Ettersberg gestoppt werden. zur Ettersburger Straße am Obelisken nordseits der Prinzenschneise verläuft, tatsächlich auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen. Der Ettersberg Denn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenbewaldete Fläche:gegeben 1.573 ha zen Deutschlands hinaus bekannten Gedenkstätte Buchenwald ihren Namen hat, einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte eine enge Verbindung grün: Naturschutzgebiete mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Natur – und braun: FFH-Gebiet nicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes! AUS DER ORTSGESCHICHTE Im Jahr 1950 wurde vom Altlehrer Albin Jautzer wieder ein Männerchor gegründet. Die Chorgeschichte in Kleinobringen geht bis Mitte des 19. Jh. Zurück. Seit 1911 wurde der Chor vom Lehrer Jautzer geleitet. Im Jahre 1935 hatte sich der Chor aufgelöst, weil die NS-Diktatur(Flora-Fauna-Habitat) „auf derartige Vermutlich wurdegeringsten auch aus diesem Grund vor ca.zu 4 Jahren der Masterplan Ettersberg dörfliche Vereinigungen nicht den Wert legen scheint“, schrieb erstellt, der lt. unseren Recherchen vor allem zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits den Jautzer. Der Chor wurdesanften, mit naturnahen 26 Männern neu gegründet, löste sich Ausbau der touristischen Infrastruktur und andererseits die verän-jedoch derte öffentliche Wahrnehmung des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des Ende der 1950er Jahre wieder auf. Die Chorgeschichte Schlosses Ettersburg schon hervorragend umgesetzt wurde. wird im Jahre 1967 durch die Gründung eines gemischten Chores fortgesetzt. Im Jahre 1978 Unsere Freude über die telefonische Nachricht vom 03.02.2017 aus dem Umweltministeschloss sich der Kleinobringer Chor mitgebeten dem Chor Kleinschwabhausen und rium, dass ThüringenForst wurde, die Fällarbeiten zu stoppen, bis die Angelegenheit geklärt ist, war riesengroß! Und bislang gingen die Arbeiten im Naturschutzgebiet dem Frauenchor Blankenhain zusammen. Das Chorensemble besaß die „Prinzenschneise“, das von der Bundesstraße zwischen Großobringen und Schöndorf bis Ettersburger am Obelisken Prinzenschneise verläuft, tatsächlich Qualitätsstufe „Oberstufezur gut“ undStraße konnte viernordseits Mal der einen Staatstitel erringen. auch nicht weiter. Aber wir haben Sorge, dass dies nur ein vorübergehender Stopp ist 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 So wurde z. B. von der FDJ-Gruppe die Grünanlage am Brauhausbrunnen (Ecke Großobringer Straße/Heichelheimer Gasse) saniert. (Das Dorf hatte bis zum Jahr 1850 wie alle Dörfer auf dem Grundstück ein eigenes Brauhaus. Nach der Schließung begann der Gaststätten-Betrieb). Auf dem Gelände befand sich ein Schöpfbrunnen, zu dem drei Bruchstein-Stufen hinab führten. Er wurde verfüllt und eine Abdeckplatte betoniert. Darauf ist der noch vorhandene Pumpbrunnen stationiert und die Grünanlage angelegt worden. Mitte der 1950er Jahre wurde die Kleinobringer FDJ-Gruppe Sieger in einem Wettbewerb aller FDJ-Gruppen des Landkreises Weimar. Die Siegprämie war ein Fernsehapparat. Damals fast eine Sensation, denn es war der wohl dritte Fernsehapparat im Dorf. Plötzlich konnte die Jugend in die Welt hinaus sehen. Der Fernseher wurde im Jugendzimmer stationiert. Das war im gemeindeeigenen, ehemaligen Lehrerwohnhaus (Kirchgasse 43) eingerichtet worden. E. Sundhaus, Ortschronist SENIORENVERANSTALTUNGEN Meist krankheitsbedingt hielt sich die Teilnehmerzahl zu unserer Faschingsfeier in Grenzen. Eine hübsch geschmückte Tafel empfing die wieder wie immer kostümierten Närrinnen und Narren. Fünf Rederinnen bzw. Redner gaben in der Bütt ihr Bestes und versetzten die Gäste in Faschingsstimmung. Egon Sundhaus empfing die Truppe als Mönch vom Reich der übermenschlichen Kräfte, um alle Teilnehmer mit solchen Kräften auszustatten. Karin Heyner erzählte die Geschichte vom nie zu verlierenden Hut. Siegfried Schwerz berichtete von seinen Erlebnissen im Wartezimmer und beim Arzt. Fritz Heyner deckte Glück und Pech des Gärtnerlebens auf, während Sibylla Schwerz eine lustige Geschichte vom Kochlöffel erzählte. Eine Zugabe gab es vom Erstredner über viel Pech im Leben. bzw. die Arbeiten in anderen Teilen des Ettersberger Waldes umso stärker weitergehen. Im Jahr 1951 kam der junge Lehrer Hans Reiher aus Haindorf nach KleinDenn der Ettersberg ist nicht irgendein Wald, sondern der Wald, der der über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten ihren Namen obringen. Er hat das Jugendleben im DorfGedenkstätte sehr Buchenwald aktiviert. Im gegeben Jahr 1952 hat, einem Ort der Ruhe und Besinnung, an dem die Geschichte eine enge Verbindung mit der Natur eingeht. Der Besucher erwartet hier doch eine unberührte Mit Natur –der und wurden eine Volkstanz- und eine Laienspielgruppe gebildet. finannicht den Anblick eines ausgebeuteten und ausgeraubten Waldes! zieller Unterstützung durch zwei Betriebe, der MAS (Maschinen-AusleihVermutlich wurde auch aus diesem Grund vor ca. 4 Jahren der Masterplan Ettersberg Station) und der BHG erstellt, (Bäuerliche Handelsgenossenschaft) konnte einder lt. unseren Recherchen vor allem zwei Ziele verfolgt, nämlich einerseits den sanften, naturnahen Ausbau der touristischen Infrastruktur und andererseits die veränheitliche Tanzkleidung angeschafft und ein Tanzlehrer vom DNT Weimar derte öffentliche Wahrnehmung des Berges, was ja zum Teil durch die Renovierung des Schlosses Ettersburg schon hervorragend umgesetzt wurde. finanziert werden. Die Theatergruppe unter Leitung von Lehrer Reiher spielte die Komödien „Fast-nachtsspiele“ von Hans Sachs. Eine transportable Bühne wurde von unserem Tischler Rolf Köcher gebaut, die Kulissen mit Hilfe eines Kulissenmalers vom DNT selbst bemalt. Mit einem gemeinsamen Programm der Volkstanz- und Laienspielgruppe zog die Truppe mitsamt Bühne auf die Säle der umliegenden Dörfer. Ein Gastspiel wurde im „Waldschlösschen“ Weimar gegeben. Der Souffleur war ziemlich wichtig, weil es mit der Textsicherheit öfter haperte. Aber es allen viel Spaß gemacht. Sportfeste wurden organisiert. Dabei waren u. a. die Sportfreunde Kurt Jakubeit und Albrecht Jautzer sehr aktiv. Sowohl Sommer- als auch Wintersportfeste sind veranstaltet worden. Im Sommer ging es um die Leichtathletikdisziplinen sowie Kegeln. Die Kugel rollte auf einer Holzkegelbahn auf dem Anger. Zum Schluss gab es Siegerehrungen mit Urkunden für die Erstplazierten. Fußballspiele gehörten auch damals schon zum Programm. Der Anger als Fußballplatz war damals noch eine Streuobstwiese, wobei die Bäume manchmal zum ungewollten Gegenspieler wurden. Manches war dem Zufall überlassen. Im Winter sind die Disziplinen Langund Abfahrtslauf sowie Slalom ausgetragen worden. Abfahrt und Slalom fanden auf „Müller Rudin seiner Wiese“ statt. Das ist der jetzige Garten mit Bungalow und Swimmingpool von Tobias Mähler nahe der Kläranlage der Ettersberg-Siedlung. Darüber hinaus wurden zusammen mit der Heichelheimer Jugend Radrennen veranstaltet. Ein mehrmals zu fahrender Rundkurs mit Start und Ziel in Kleinobringen führte über Heichelheim, Feldweg an der Bachlange zur Großobringer Straße und zurück. Als neue Sportart kam Tischtennis ins Dorf. Eine Platte wurde auf dem Dorfsaal aufgestellt. Mit Begeisterung ist die neue Freizeitbeschäftigung von der männlichen Jugend angenommen worden. In den 1950er Jahren entwickelte die FDJ (Jugendorganisation Freie Deutsche Jugend), anfangs angeregt durch den Junglehrer Reiher, ein reges Jugendleben. Vieles wurde von der Jugendgruppe initiiert und organisiert, wie die Sportfeste, die Tanz- und Laienspielgruppe, außerdem Arbeitseinsätze im Dorf im Rahmen des NAW (Nationales Aufbau-Werk). Das waren unbezahlte Arbeitsstunden, die auch von den Erwachsenen auf Initiative des damals hauptamtlichen Bürgermeisters geleistet wurden. Wie immer war das Kaffeetrinken der Anfang und das Abendbrot das Ende des amüsanten Nachmittages. Seniorenveranstaltungen Der nächste Seniorennachmittag findet am Mittwoch, dem 15. März 2017, 15.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Egon Sundhaus AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: An der Lache 110, 99439 Krautheim Herr Wolfgang Bock Herr Christian Meier (036451) 60461 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 16.11.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 7 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 83/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.11.2016. Abstimmungsergebnis: Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 21 - Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 AMTLICHES LEUTENTHAL TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht Gemeindeanschrift: öffentliche Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 12.10.2016 Bürgermeister: Beschluss Nr. 84/11/2016: Beigeordneter: Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Niederschrift über die nicht Telefon: öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.10.2016. Sprechzeit: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Wolfgang Bock, Bürgermeister ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG (gemäß § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) Die Gemeinde Krautheim beabsichtigt den Verkauf des Flurstücks 1387 mit einer Gesamtfläche von 1313 m² zur Wohnbebauung. Vom Erwerber sind alle anfallenden Kosten, einschließlich zur Sicherung der Erschließung, zu übernehmen. Interessierte bekunden die Absicht zum Erwerb mit einem Gebot bis zum 27.03.2017. Bitte reichen Sie das Gebot im verschlossenen Umschlag und mit dem Vermerk - Gebot zum Erwerb des Flurstücks 1387 in der Gemarkung Krautheim - in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt ein. Das Mindestgebot wird auf 19.695,00 Euro festgesetzt. Wolfgang Bock, Bürgermeister ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG (gemäß § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) Die Gemeinde Krautheim schreibt laut Beschluss vom 12.10.2016 die Flurstücke 89 und 91 in der Gemarkung Haindorf sowie 718/2 und 718/3 Gemarkung Krautheim aus. Das landwirtschaftliche Grundstück hat eine Gesamtfläche von 12.678 m². Das Mindestgebot soll 2.535,60 Euro betragen. Interessenten können ein schriftliches Gebot zum Erwerb im verschlossenen Umschlag bis zum 27.03.2017 bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt abgeben. Wolfgang Bock, Bürgermeister NICHTAMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf Wie Ihr vielleicht bereits gehört habt, hat der Spielplatz „Am Schenkanger“ in Krautheim 2000 € bei der Fanta Spielplatzinitiative gewonnen. Wir möchten uns hiermit bei der Elterninitiative, der Kirmesgesellschaft Krautheim, bei Herrn Axel Schneider und dem Feuerwehrverein Krautheim/Haindorf e.V., insbesondere bei Beate Schenke und Christian Meier, bedanken. Ohne die großartige Unterstützung dieser genannten Personen, wäre das ganze nicht möglich gewesen. Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal Herr Herbert Steinhäuser Herr Udo Malisius (036451) 72 800 jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Leutenthal vom 12.01.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister Herrn Steinhäuser und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 5 Mitglieder anwesend, 2 fehlen entschuldigt. Somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 48/11/2016: Der Gemeinderat Leutenthal genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung vom 12.01.2017 in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: Ja-Stimmen: Enthaltungen: 7; 5; 0 davon anwesend: 5 Nein-Stimmen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Leutenthal vom 10.11.2016 Beschluss-Nr. 49/11/2017: Der Gemeinderat Leutenthal genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.11.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: Ja-Stimmen: Enthaltungen: 7; 5; 0 davon anwesend: 5 Nein-Stimmen: 0 TOP 4 – Jahresrückblick 2016 Der Bürgermeister berichtete noch einmal in Kurzform über die Schwerpunktthemen, womit sich der Gemeinderat im Jahr 2016 beschäftigen musste, u. a. • die Gemeindegebietsreform, insbesondere der Vertrag zur Eingemeindung zur Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße – hier folgt demnächst die Einladung von der Landgemeinde IWS zur Vertragsunterzeichnung • die Einstellung des neuen Gemeindearbeiters, Herrn Mendel, sein nochmaliger Dank auch an Herrn M. Poranski und an die BUFDi-Mitarbeiterin Frau N. Wiedemann für ihre zuverlässige Mitarbeit in der Gemeinde • Reinigung des Löschteiches im Unterdorf und die Fällung der Trauerweide • den Arbeitseinsatz in der Gemeinde • die Beantragung der Baumpflanzung entlang der Daasdorfer Straße beim Landschaftspflegeverband Mittelthüringen TOP 5 – 1.Lesung Haushaltsplan 2017 Den GR-Mitgliedern lag der Planentwurf vor. Von der Kämmerin der VGem Nordkreis Weimar wurden die HH-Stellen auf der Einnahme- und Ausgabeseite erläutert. TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2022 Beschluss-Nr. 50/11/2017: Wie sagt man so schön, das Beste kommt zum Schluss. Deshalb gilt Der Gemeinderat Leutenthal beschließt, die Fortschreibung des am ein großer Dank den Sponsoren und Spendengebern: 16.02.2016 zuletzt beschlossen Haushaltssicherungskonzeptes, für den Kirmesgesellschaft Krautheim , Heizung & Sanitär Rainer Krause Oßmann- Zeitraum 2016 bis 2022. stedt, Bäckerei Bergmann, Getränkehandel Klemin, Ehringsdorfer Brauerei, Abstimmungsergebnis: Apoldaer Brauerei, REWE Berlstedt Gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5; Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Von dem Erlös wurde ein Rutschenturm mit Climbing-Wand, Feuerwehrstange und eine Nestschaukel bestellt. Diese Spielgeräte werden zum Frühjahrsputz im April aufgebaut. Wir werden weiter machen und hoffen das unser Spielplatz irgendwann im vollen Glanz erstrahlt und die Kinderaugen strahlen. Verfasst von Elisabeth Schwarz & Nadine Rausch Krautheim, 20. Februar 2017 TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Leutenthal für das Jahr 2017 Beschluss-Nr. 51/11/2017: Der Gemeinderat Leutenthal beschließt, die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 5 - 22 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Ja-Stimmen: Enthaltungen: 5; 0 Nein-Stimmen: 0 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 AMTLICHES STADT NEUMARK TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leis- Stadtanschrift: Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark tungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Bürgermeisterin: Frau Anke Necke Abs. 22 Satz 3 UStG 1. Beigeordneter: 2. Beigeordneter: Herr Clemens Rösler Beschluss-Nr. 52/11/2017: (036452) 7 22 82 Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung Telefon: Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Sprechzeit: Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am BEKANNTMACHUNG 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiterhin der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung angewendet wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: Ja-Stimmen: Enthaltungen: des Stadtrates Neumark vom 09.01.2017 7; 5; 0 davon anwesend: 5 Nein-Stimmen: 0 Bürgermeisterin Frau Necke begrüßt die anwesenden Stadträte und Gäste zur heutigen Sitzung des Stadtrates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 9 – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 5 anAufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau wesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinallen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. schaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschluss-Nr. 53/11/2017: Der Gemeinderat Leutenthal beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: Ja-Stimmen: Enthaltungen: 7; 5; 0 davon anwesend: 5 Nein-Stimmen: 0 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Am 12.01.2017 wurde von dem Gemeinderat der Gemeinde Leutenthal eine Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Diese Satzung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land angezeigt. Eine Eingangsbestätigung mit einer vorfristigen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 S.3 ThürKO wurde mit Schreiben vom 24.01.2017 erteilt. Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Leutenthal Steuerhebesätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Leutenthal wie folgt festgesetzt: § 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft. Leutenthal, den 01.02.2017 gez. Herbert Steinhäuser Bürgermeister Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. 144/18/2017: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung vom 14.11.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beratung und Beschlussfassung zum Kauf oder zum freiwilligen Landtausch der Flurstücke 10/6 und 10/38 Beschluss-Nr. 145/18/2017: Der Stadtrat von Neumark beschließt den Erwerb der Flurstücke 10/6 und 10/38 zur Schaffung von Wohnbauland. Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2010 (GVBl. S. 113, 114), in Verbindung mit §§ 1, 2, und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in Fasssung der Bekanntma-chung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2009 (GVBl.S. 646), in Verbindung mit §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl.I S.965), zuletzt geändert Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) sowie in Verbindung mit den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 08.12.2010 (BGBl. I S. 1768) hat der Gemeinderat der Gemeinde in der Sitzung am 13.01.2016 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) beschlossen: (1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): (2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B): (3) Gewerbesteuer: Beschluss-Nr. 143/18/2017: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung zur nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.01.2017 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates am 14.11.2016 TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen In dieser Sitzung lagen keine Bauanträge vor. §1 TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung 301 v.H. 405 v.H. 400 v.H. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 13.02.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 4 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. TOP 2 – Anfragen aus der Bevölkerung Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Stadtrates aufgenommen bzw. beantwortet wurden. TOP 3 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 146/19/2017: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Stadtratssitzung am 13.02.2017 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 23 - TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 09.01.2017 Beschluss-Nr. 147/19/2017: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 09.01.2017 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 TOP 5 – Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Neumark für das Haushaltsjahr 2017, einschließlich der Anlagen Beschluss-Nr.: 148/19/2017 Der Stadtrat von Neumark beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Neumark für das Haushaltsjahr 2017, einschließlich der Anlagen Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 AMTLICHES RAMSLA Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla Herr Dr. Thomas Basche Herr Günther Schmidt (036452) 7 24 98 montags: 18:15 - 18:45 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 06.12.2016 Herr Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. Gäste waren keine anwesend. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 7 anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 6 – Beratung und Beschluss über den Finanzplan für den TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Zeitraum 2016 bis 2020 Beschluss-Nr. 98/16/2016: Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen Beschluss-Nr.: 149/19/2017 Der Stadtrat von Neumark beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 Gemeinderatssitzung vom 06.12.2016: – 2020. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 25.10.2016 TOP 7 – Beratung und Beschluss zum Fällen einer Birke an der TrauBeschluss Nr. 99/16/2016 erhalle Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die nicht Beschluss-Nr.: 150/19/2017 öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 Die Stadt Neumark beschließt die Fällung der Birke Nr. 5 auf dem Flurstück ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. 157/5 der Stadt Neumark. Die Stadt Neumark leistet entsprechend der Abstimmungsergebnis: Baumschutzsatzung zwei Ersatzflanzungen. Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 8 – Beratung und Beschluss zum Fällen von vier Eschen am Gutsteich Beschluss Nr. 100/16/2016 Der Gemeinderat von Ramsla beschließt, mit Wirkung vom 01.01.2017 den Pachtzins für Gartenland auf 0,20 Euro/m² und für bebaute Flächen (Hofflächen) auf 0,50 Euro/m² sowie für Acker-/Grünland auf 0,05 Euro/m² anzupassen. Bestehende Pachtverträge werden entsprechend angepasst (siehe Liste Pachtverträge vom 22.07.2016). Beschluss-Nr. 151/19/2017: Die Stadt Neumark beschließt die Fällung der sechs Eschen auf dem Flurstück 10/72 der Stadt Neumark – beginnend ab der Feuerwehrsaugstelle in südliche Richtung bis zur Treppe. Die zwölf Ersatzpflanzungen leisten die Pächter als Ausgleich zum Holzerwerb. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beratung und Beschluss zum Fällen von fünf Gehölzen in der Neubauernsiedlung Beschluss-Nr. 152/19/2017: Die Stadt Neumark beschließt die Fällung von drei Fichten und zwei Koniferen auf dem Flurstück 12 der Stadt Neumark. Die Stadt leistet entsprechend der Baumschutzsatzung drei Ersatzpflanzungen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen Es lagen keine Bauanträge vor. NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK HEIMATVEREIN „STADT NEUMARK“ E V Unsere erste BLUTSPENDE dieses Jahr findet am 06.03.2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr in der Stadtverwaltung Neumark statt. Durchgeführt wird diese durch die ITM Suhl und der Imbiss durch den Heimatverein Stadt Neumark. TOP 4 – Diskussion und Beschluss über die Änderung der bestehenden Pachtverträge mit der Gemeinde Ramsla Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 10.01.2017 Herr Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. Als Gäste ist der Gemeindearbeiter anwesend. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6 anwesend, 1 Gemeinderatsmitglied fehlt entschuldigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 98/17/2017: Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.01.2017: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 06.12.2016 Beschluss Nr. 99/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 06.12.2016. Abstimmungsergebnis: Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 24 - 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft TOP 7 – Information zum Haushalt 2017 Herr Dr. Basche informiert den Gemeinderat, das die Gemeinde im Haushaltsjahr 2017 keinen ausgeglichen Haushalt zustande bekommt. Es entsteht eine allgemeine Diskussion über Hebesätze und Zuschüsse an Vereine und Rentner bzw. wie dann in Zukunft diese noch in angemessener Form unterstützt und betreut werden können. Beschluss Nr. 100/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz- Satzung) der Gemeinde Ramsla Die Hebesätze sind danach wie folgt festzulegen: Grundsteuer A 301 v.H. (bisher: 271 v.H.) Grundsteuer B 405 v.H. (bisher: 389 v.H.) Gewerbesteuer357 v.H.(unverändert) Beschluss-Nr.: 103/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla beschließt die Satzung über die Erhebung von TOP 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung). Jahresrechnungen der Gemeinde Ramsla für die Haushaltsjahre 2012, Abstimmungsergebnis: 2013, 2014 und 2015 Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Beschluss-Nr.: 101.1/17/2017 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Feststellung der geprüften TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von LeisJahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012. tungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abstimmungsergebnis: Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: 104/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla ermächtigt den Bürgermeister eine OptionserBeschluss-Nr.: 101.2/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Feststellung der geprüften klärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013. in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 Abstimmungsergebnis: und vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, weiterhin angewendet wird. Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr.: 101.3/17/2017 Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Feststellung der geprüften Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Jahresrech-nung für das Haushaltsjahr 2014. TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen Abstimmungsergebnis: 10.1 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Grundstück An der Wassermühle 32B in Ramsla Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: 105/17/2017 Beschluss-Nr.: 101.4/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Feststellung der geprüften Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück An der WasserJahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015. mühle 32B in Ramsla. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Dr. Thomas Basche, Bürgermeister Bürgermeisters der Gemeinde Ramsla für die Haushaltsjahre 2012, 2013, 2014 und 2015 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss-Nr.: 102.1/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Entlastung des BürgermeiDer Gemeinderat Ramsla hat in seiner Sitzung am 10.01.2017 unter der sters für das Haushaltsjahr 2012. Beschluss-Nummer 103/17/2016 die Satzung über die Erhebung der GrundAbstimmungsergebnis: steuern und Gewerbesteuer (Hebesatz- Satzung) beschlossen. Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Diese Satzung wurde bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Weimarer Land angezeigt. Beschluss-Nr.: 102.2/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Entlastung des Bürgermei- Eine Eingangsbestätigung mit einer vorfristigen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wurde mit Schreiben vom 17.01.2017 erteilt. sters für das Haushaltsjahr 2013. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: 102.3/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: 102.4/17/2017 Der Gemeinderat Ramsla beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015. Abstimmungsergebnis: Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 25 - 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 07.11.2016 Beschluss – Nr. 77/16/2016: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.11.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss über den Verkauf der Flurstücke 241/22 und 241/23, Flur 4, Gemarkung Rohrbach, im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“ in Rohrbach Beschluss – Nr. 78/16/2016: Der Gemeinderat Rohrbach beschließt den Verkauf der Flurstücke241/22 und 241/23, Flur 4, Gemarkung Rohrbach, im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“ in Rohrbach an Oliver Roth und Claudia Schieberle. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 NICHTAMTLICHES RAMSLA Wer sie gekannt, weiß, was wir verloren haben. Es tröstet zu wissen, in seinem Schmerz nicht alleine zu sein. Anneliese Neumeyer * 18.05.1938 † 31.01.2017 Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen Verwandten und Bekannten, die uns in dieser schweren Zeit zur Seite standen recht herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön gilt dem Bestattungsinstitut Knabe, dem Trauerredner Peter Kranz, dem Blumenladen „Westphal“ sowie Vital 99 für die liebevolle Betreuung. In Liebe und Dankbarkeit Deine Kinder mit Familien Manuela, Armin, Anne, Karla, Inge Ramsla, im Januar 2017 AMTLICHES ROHRBACH Gemeindeanschrift: Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach Bürgermeister: Herr Ingolf Otto Beigeordneter: Herr Karsten Otto Telefon: (036451) 60 468 Sprechzeit: jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr www.gemeinde-rohrbach.de BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 19.12.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister Herr Otto eröffnet die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Rohrbach. Es sind 6 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. Die Einladungen und Unterlagen sind den GR-Mitgliedern fristgerecht zugegangen TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss – Nr. 76/16/2016: Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung für die nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19.12.2016 in vorgelegter Form. BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 30.01.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden. Es sind 4 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Herr Andreas Hollmann ist entschuldigt. Zwei Mitglieder fehlen unentschuldigt. Somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. Die Einladungen und Unterlagen sind den GR-Mitgliedern fristgerecht zugegangen TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss – Nr. 79/17/2017: Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30.01.2017 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 19.12.2016 Beschluss – Nr. 80/17/2017: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Erste Lesung zum Haushaltsentwurf 2017 der Gemeinde Rohrbach Laut dem ersten Entwurf ist der Haushaltsausgleich nicht gegeben und somit kann die Beschlussfassung der Haushaltssatzung nicht erfolgen. Die Gemeinde befindet sich danach weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. TOP 5 – Beratung und Beschluss zum Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2017 bis 2023 Beschluss – Nr.81/17/2017: Der Gemeinderat Rohrbach beschließt die Fortführung des bereits bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes. Weitere zusätzliche Maßnahmen werden nicht aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beschluss zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz- Satzung) der Gemeinde Rohrbach - 26 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Beschluss – Nr.82/17/2017: Der Gemeinderat Rohrbach beschließt die Satzung über die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte 2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern „Am Tiergarten“ Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar, Johann-Sebastian-Bach-Straße 3. TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen Beschluss – Nr.83/17/2017: Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 4 Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 8 – Beratung und Beschlussfassung über den Nutzungsvertrag mit der Firma VSB Neue Energien Deutschland GmbH zur Umsetzung eines Windparkvorhabens Nach reger Diskussion wird die Beschlussfassung zum TOP 8 vertagt. TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen Es wurden keine Beschlüsse zu Nr.85/17/2017 gefasst. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Rohrbach Der Gemeinderat Rohrbach hat in seiner Sitzung am 30.01.2017 unter der Beschluss-Nr. 82/17 /2017 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land vom 7.02.2017 wurde der Eingang der Hebesatz-Satzung bestätigt. Gleichzeitig wurde einer vorfristigen Bekanntmachung gemäߧ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugestimmt. Die nachstehende Satzung wird hiermit veröffentlicht. SATZUNG über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Rohrbach Auf der Grundlage der § § 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisord-nung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) vom 28.1.2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4.5.2010 (GVBl. S. 113, 114) in Verbindung mit §§ 1 und 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.8.1973 (BGBI. I S.965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794) sowie in Verbindung mit den §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 8.12.2010 (BGBl. I S. 1768) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rohrbach in der Sitzung am 30.01.2017 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) beschlossen: §1 Steuerhebesätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Rohrbach wie folgt festgesetzt: (1) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): (2) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B): (3) Gewerbesteuer: §2 In- Kraft- Treten Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2017 in Kraft. gez. Ingolf Otto Bürgermeister Freie Bauplätze Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“. Interessenten melden sich beim Bürgermeister. AMTLICHES SACHSENHAUSEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen Herr Georg Scheide Herr Norbert Schuchardt (03643) 42 06 27 jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger eine öffentliche Gemeinderatssitzung der GV Sachsenhausen fand am Donnerstag, dem 09.02.2017, um 19:30 Uhr in der Gaststätte Sachsenhausen Pfarrgasse 34 statt. Tagesordnung: Ingolf Otto, Bürgermeister Rohrbach, den 10.02.2017 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 300 v.H. 435 v.H. 457 v.H. 1. Begrüßung, Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Beschlussvorlage_ Zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2016 Beschlussvorlage - Nr. 50/19/2017 4. Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Beschlussvorlage - Nr. 51/19/2017 5. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschlussvorlage - Nr. 52/19/2017 6. Antrag auf Umbau und Erweiterung am vorhandenen Wohnhaus auf dem Grundstück Hintergasse 64 in Sachsenhausen Beschlussvorlage - Nr. 53/19/2017 7. Informationen des Bürgermeisters 8. Anfragen und Hinweise ……………………………………………………………………………………… Der Bürgermeister Scheide stellt unter TOP 1 die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit, mit sechs Ratsmitgliedern anwesend fest und eröffnet die Sitzung. Unter TOP 2 wurde der Tagesordnung zugestimmt. TOP 3 Beschluss: 50/19/2017 Genehmigung der Protokollniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2016. Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7 Davon anwesend:6 Abstimmergebnis:mit Ja-Stimmen6 Nein- Stimmen0 Stimmenthaltung0 TOP 4 Beschluss- Nr. 51/19/2017 Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7 Davon anwesend:6 Abstimmergebnis:mit Ja-Stimmen6 Nein- Stimmen0 Stimmenthaltung0 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 27 - TOP 5 Beschluss- Nr. 52/19/2017. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe. Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7 Davon anwesend:6 Abstimmergebnis:mit Ja-Stimmen6 Nein- Stimmen 0 Stimmenthaltung 0 TOP 6 Beschluss - Nr. 53/19/2017 Antrag auf Umbau und Erweiterung am vorhandenen Wohnhaus auf dem Grundstück Hintergasse 64 in Sachsenhausen Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7 Davon anwesend:6 Abstimmergebnis:mit Ja-Stimmen6 Nein- Stimmen 0 Stimmenthaltung 0 TOP 7 Informationen des Bürgermeisters - Zur Gebietsreform wurden weitere Informationen zum Sachstand und der sich ergebenden Terminkette, bis Mitte des Jahres 2017 gegeben. Weitere Standpunkte im Hinblick auf die Landgemeinde wurden ausgetauscht, mit dem Ziel die Struktur der derzeitigen VG Nordkreis Weimar zu erhalten. Im Rahmen einer Einwohnerversammlung, voraussichtlich nunmehr im April 2017 (über das Amtsblatt und Aushang), sollen weitere Informationen geben und Meinungen ausgetauscht werden. - Über die notwendige Neuausschreibung von FW-Schutzhelmen wurde informiert, wobei hier der Kostenfaktor bei ca. 250 Euro pro Stück liegt. - Die erforderliche Reparatur der Straßenbeleuchtung in der Hintergasse wurde besprochen und die Leuchtmittel sollen stückweise gegen LED Beleuchtung ausgetauscht werden. - Einer Obstbaumfällung auf dem Grundstück Pfarrgasse 27a wurde zugestimmt TOP 8 Anfragen - Es wurde zu einer möglichen Pacht eines „Krautlandes“ in der Gemeinde angefragt. - Zur angedachten Pacht von Ackerland in unserer Gemarkung, über die Agrargenossenschaft Mellingen wurde eine Anfrage zu den Zufahrtswegen gestellt. Am Donnerstag, den 02.03.2017 soll um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte die nächste öffentliche Ratssitzung stattfinden. (siehe auch Aushang) Georg Scheide, Bürgermeister NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN BEKANNTMACHUNG / EINLADUNG Jagdgenossenschaft Sachsenhausen Hiermit laden wir für Freitag den 31.03.2017 um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Zu den Kastanien“ Sachsenhausen zur nächsten Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden 4. Finanzbericht des Kassierers 5. Bericht des Jagdpächters 6. Diskussion zu den Berichten 7. Bestätigung des Rechenschafts- und Finanzberichtes mit Entlastung des Vorstandes 8. Diskussion zur Satzung der Jagdgenossenschaft 9. Beschlussfassung der neuen/ überarbeiteten Satzung 10. Sonstiges - Anfragen 11. Schlusswort und gemütliches Beisammensein Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Sachsenhausen sind recht herzlich eingeladen Jürgen Schröder, Vorsitzender 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 DER HEIMATVEREIN INFORMIERT! Liebe Rentnerinnen und Rentner, Liebe Vorruheständler! am Sonntag, dem 05.02.2017 fand um 14:00 Uhr in der Gaststätte der Seniorennachmittag, unter dem Motto „Berufe“ im Rahmen einer Faschingsveranstaltung statt. In einer gemütlichen Runde, mit vielen Darbietungen über den FCS war es ein kurzweiliger und spaßiger Nachmittag. Es war ein sehr schöner Tag mit guter Versorgung und Bewirtung durch das Gaststättenteam. Der Seniorenbeirat des HVS Die nächste Senioren-Veranstaltung findet am Donnerstag, den 09.03.2017 um 15:00 Uhr in der Gaststätte statt. Es soll ein fröhlicher Nachmittag in Gedanken an und um (nach) den Frauentag werden. Auch mit kleinen Einlagen wollen wir den Nachmittag kurzweilig gestalten, dazu bitten wir um einen Kostenbeitrag von 2,00 €. Wir laden die Seniorinnen und interessierte Senioren, wie immer auch bei Kaffee und Kuchen recht herzlich ein. Freuen würden wir uns auch über die Teilnahme von Frauen die noch im Berufsleben stehen oder auch jünger als 60 Jahre sind. AMTLICHES SCHWERSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt Herr Maik Horstmann Herr Uwe Bauer (03 64 52) 16 91 23 Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.12.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister Maik Horstmann begrüßt alle Anwesenden, eröffnet die nicht öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon sind alle Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 113/13/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 20.10.2016 Beschluss Nr. 114/13/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Diskussion und Beschluss zum Verkauf des Flurstückes 239/51 Beschluss Nr. 115/13/2016: Die Gemeinde Schwerstedt verkauft das Flurstück 239/51 in der Gemarkung Schwerstedt nach Sachenbereinigungsgesetz. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 28 - 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 09.02.2017 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 09.02.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister Maik Horstmann begrüßt alle Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon sind 5 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister Maik Horstmann stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon sind 5 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. 21.03.2013 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes. Weitere zusätzliche Maßnahmen finden keine Berücksichtigung. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Interessenten können ein schriftliches Gebot zum Erwerb im verschlossenen Umschlag bis zum 15. März 2017 bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, abgeben. TOP 6 - Beratung und Beschluss zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Maik Horstmann Bürgermeister TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 123/14/2017: Beschluss Nr. 116/14/2017: Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die nicht Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die öffent- öffentliche Gemeinderatssitzung vom 09.02.2017. liche Gemeinderatssitzung vom 09.02.2017. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5 gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.12.2016 liche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.12.2016 Beschluss Nr. 124/14/2017: Beschluss Nr. 117/14/2017: Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die öffent- öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016. liche Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2016. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5 gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Maik Horstmann, Bürgermeister TOP 4 – Erste Lesung zum Haushaltsentwurf 2017 der Gemeinde Schwerstedt Herr Bürgermeister Horstmann erläutert anhand des Haushaltsplanentwurfs ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG dessen einzelne Positionen. (§ 31 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Fortschreibung des HaushaltsDie Gemeinde Schwerstedt schreibt laut Beschluss vom 15.12.2016 sicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2017 den Verkauf von 2 Pappeln zur Fällung auf dem Flurstück 441/2 aus. Beschluss-Nr. 118/14/2017: Das Mindestgebot beträgt 120,- Euro je Baum. Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die Fortschreibung des bereits am Beschluss Nr. 119/14/2017: Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die Satzung über die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung). Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen Beschluss-Nr. 120/14/2017: Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Feuerwehr-Gebührensatzung Beschluss-Nr. 121/14/2017: Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schwerstedt, Bekanntgabe im Amtsblatt „Gemeindejournal“, 1. Ausgabe vom 07.01.2002. Die beschlossene 1. Änderung des Gebührenverzeichnisses ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen Antrag auf Erweiterung des Wohnhauses durch eine Gewerbeeinheit auf dem Grundstück An der Pfütze 30 in Schwerstedt Der Tagesordnungspunkt wird wegen Klärungsbedarfs vertagt. Fällungen sind vom 1. März bis 30. September nicht möglich. NICHTAMTLICHES SCHWERSTEDT Feuerwehrverein Schwerstedt e.V 300 Jahre Feuerschutz Das Jahr 2017 ist für die Feuerwehr Schwerstedt ein Jahr der Jubiläen. Vor 300 Jahren wurde in Schwerstedt erstmals vom Feuerschutz gesprochen, der Feuerwehrverein begeht sein 25.jähriges und die Jugendfeuerwehr ihr 20 jähriges Bestehen. Diese Jubiläen wollen wir am 17. Juni 2017 festlich würdigen. Geplant ist unter anderem ein großer Festumzug. Im Anschluss gibt viel Unterhaltsames für Groß und Klein auf dem Waidenteich mit Platzkonzert oder einer Feuerwehrhüpfburg. Natürlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt. Am Abend gibt es eine Tanzveranstaltung mit vielen Überraschungen. Also liebe Leser, schon mal den 17.Juni im Kalender vormerken und mit uns, unsere Jubiläen feiern.Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist an diesem Tag FREI. Bevor es aber soweit ist, haben wir noch andere Veranstaltungen geplant. Am 11. März 2017 werden wir in Verbindung mit unserer Jahreshauptversammlung Vorstandswahlen durchführen. Für den 30. April 2017 sind wieder Groß und Klein zum Maibaumsetzen eingeladen. Das Oktoberfest ist für den 30. September 2017 geplant. Auch einige Investitionen wurden bzw. werden aus Vereinsmittel getätigt. So wurden im Dezember 2016 ein Paar Rücklichtblitzer für das Löschgruppenfahrzeug gekauft und für das erste Quartal ist die Anschaffung neuer T-Shirts für die Jugendfeuerwehr geplant. Bauer, Vereinsvorsitzender - 29 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar AMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen Herr Karl-Albert Treuner Herr Bernd Unbescheid (036452) 7 23 18 Dienstag 16:30-17:30 Uhr BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 29.11.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Treuner begrüßt alle Gemeinderäte zur nicht öffentlichen Sitzung. Die Einladungen und Unterlagen sind allen fristgerecht zugegangen. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder ist 9, davon sind 8 anwesend, somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 82/11/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.11.2016 in vorgelegter Form. 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Beschluss Nr. 86/12/2017: Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 6 – Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Haushalt der Gemeinde Vippachedelhausen für das HHJ 2017 Der Bürgermeister erläutert, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2016 die Haushaltssatzung, einschließlich der Anlagen für das Jahr 2017 verabschiedet. Die Haushaltssatzung 2017 ist genehmigungspflichtig, da eine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Mit Schreiben vom 20.01.2017 der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land, erfolgte die Genehmigung der Haushaltssatzung und die Würdigung. TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen Beschluss Nr. 87/12/2017: Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständiEnthaltungen: 0 gen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht vor dem 1. Januar 2021 von der Gemeinde ausgeführten Leistungen weiteröffentliche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom hin angewendet wird. 11.10.2016 Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. 83/11/2016: Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9; Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 11.10.2016. TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Änderung der Betriebserlaubnis Abstimmungsergebnis: für die Kindertagesstätte „Palmbergknirpse“ in Vippachedelhausen Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 8; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 Beschluss Nr. 88/12/2017: Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt, die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte „Palmbergknirpse“ wird bezüglich der Anzahl der BEKANNTMACHUNG aufzunehmenden Kinder entsprechend der Vorgabe der Fachaufsicht des Landratsamtes bis auf Widerruf geändert. der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 8; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0; des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 14.02.2017 Herr Bürgermeister Treuner begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte und Gäste. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Treuner stellt fest, dass die Einladungen allen fristgerecht zugegangen sind. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Gemeinderates ist 9, davon sind alle anwesend, somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 84/12/2017: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.02.2017 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 29.11.2016 Beschluss Nr. 85/12/2017: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 4 – Information und Beratung zur Gründung einer Stiftung zum Betreiben einer Windkraftanlage auf gemeindeeigenem Grundbesitz Zu diesem Tagesordnungspunkt nahm ein Mitarbeiter der DKB Bank teil und informierte über die Möglichkeiten zum gründen einer Stiftung. TOP 5 – Beratung und Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9;davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Verfahrensweise zum Vorhaben Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der „Mühlgasse/ Brauhausgasse“, “Am Wege nach Ballstedt“ und „Am Wege nach Thalborn“ Beschluss Nr. 89/12/2017: Für die zu erbringenden Ingenieurleistungen in Vorbereitung und Durchführung der Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der „Mühlgasse/ Brauhausgasse“, „Am Wege nach Ballstedt“ und „Am Wege nach Thalborn“ ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister zum Vertragsabschluss mit dem Ingenieurbüro Katzung GmbH aus Weimar. Der Vertrag beinhaltet die Abrechnung des Honorars der Leistungsphasen1, 5 bis 7 sowie die Bauüberwachung auf der Basis der Kostenfeststellung. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Karl-Albert Treuner, Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung 2017 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 30 - Beschluss- und Genehmigungsvermerk Der Gemeinderat Vippachedelhausen hat in seiner Sitzung am 30.11.2016 unter der Beschluss-Nummer 77/11/2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017, einschl. der Anlagen beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land hat mit Bescheid vom 20.01.2017, der in § 2 der Haushaltssatzung geplanten Kreditaufnahme, die zweckgebunden für die Erneuerung der Ortsbeleuchtung im Gemeindegebiet vorgesehen ist, genehmigt. Auslegungshinweis Nach § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen für das Jahr 2017 ab 6.03.2017 für die Dauer von zwei Wochen in der Finanzverwaltung der VGem Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Zimmer 5 a öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushalts-jahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan, ebenso während der üblichen Dienststunden in o.g. Räumen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Schließzeiten der Kindertagesstätte „Palmbergknirpse“ in Vippachedelhausen Sehr geehrte Eltern der Kita Vippachedelhausen, unsere Kita „Palmbergknirpse“ hat im Jahr 2017 an folgenden Tagen geschlossen: • am Freitag, dem 26.05.2017; • am Montag, dem 02.10.2017; • am Montag, dem 30.10.2017, • sowie zum Jahreswechsel in der Zeit vom 22.12.2017 – 03.01.2018. IhrIhre BürgermeisterKita-Leitung Karl Albert Treuner Steffi Smuda von Trzebiatowski 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 - 31 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar NICHTAMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN VERANSTALTUNGSKALENDER VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN - MÄRZ 2017 Datum Uhrzeit Aktivität Veranstaltung Ort Funkausbildung Feuerwehrgerätehaus FFW 03. März 18:00 Gottesdienst zum Weltgebetstag Pfarrhaus Kirchgemeinde 04. März 14:00 Ausbildung Jugendfeuerwehr Feuerwehrgerätehaus FFW 06. März 17:00 Blutspende Neumark Heimatverein 09. März 11:30 Frauentagsfahrt nach Triptis mit Programm Triptis Senioren VEH 12. März 10:30 Gottesdienst 14. März 15:00 Frauentag 16. März 15:00 Seniorentreff - Frauentag "Zur alten Kastanie" Senioren Thalborn 17. März 19:00 Jahreshauptversammlung Feuerwehrgerätehaus FFW 18. März 14:00 Ausbildung Jugendfeuerwehr Feuerwehrgerätehaus FFW 18. März 09:30 Frühjahrsputz Kita Kita+DHV 18. März 15:00 Jahreshauptversammlung Kleingärtner Vereinsheim Kleingärtner 19. März 10:30 Gottesdienst Pfarrhaus Kirchgemeinde 25. März 09:00 Arbeitseinsatz Baumpflege Radweg Markvippach DHV Bürgerhaus Kirchgemeinde Spinnstube HEIMATVEREIN STADT NEUMARK E.V. Unsere erste BLUTSPENDE dieses Jahr findet am 06.03.2017 von 17 Uhr bis 19 Uhr in der Stadtverwaltung Neumark statt. Durchgeführt wird diese durch die ITM Suhl und der Imbiss durch den Heimatverein Stadt Neumark. Danksagung In der Stunde des Abschieds durften wir erfahren wie viel Zuneigung, Achtung und Wertschätzung meinem lieben Mann und Vater Heinz Stohr AMTLICHES WOHLSBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn Herr Peter Thomas Herr Stefan Mund 0170 / 2 21 41 71 jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr Akteure 03. März 19:00 Kirche Thalborn 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 entgegengebracht wurden. Wir danken allen Verwandten, Freunden, Nachbarn, Bekannten und Arbeitskollegen, die gemeinsam mit uns Abschied genommen und durch geschriebene und gesprochene Worte, Blumen, Geldzuwendungen, einen stillen Händedruck und herzliche Umarmungen ihr tiefes Mitgefühl zum Ausdruck gebracht haben. Unser besonderer Dank gilt den fleißigen Helfern Gerlinde, Petra und Kati, Herrn Pfarrer Mattenklodt für seine herzlichen und tröstenden Abschiedsworte, dem Floristikgeschäft "Flower Power" von Jeannette Haupt und dem Bestattungsinstitut János Helt aus Vieselbach. In stiller Trauer Katrin und Erik im Namen aller Angehörigen Vippachedelhausen, im Januar 2017 GRÜNSCHNITTABFUHR Die diesjährige Grünschnittabfuhr beginnt am 10.04.2017 wie gehabt montags ab 7.00 Uhr. Wer die Teilnahme zum Grünschnitt an- bzw. abmelden möchte, meldet sich bitte bis Ende März in der Gemeinde. GESCHICHTE UND GESCHICHTEN VON WOHLSBORN Die Kirchenglocken Der trutzige Glockenturm der Kirche zu Wohlsborn war mit drei Glocken aus Bronze ausgestattet, sie riefen durch ihr Geläut die Gläubigen zum Gottesdienst und wurden zu kirchlichen Festen, zu Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Trauerfeiern geläutet. Das Läuten diente in früheren Zeiten aber auch der Alarmierung der Einwohner bei Gefahren, wie z.B. Feuer. Der Klang der Glocken war wichtig im Leben des Dorfes. Im Laufe des 1. Weltkriegs, Ende Juni 1917, wurden die große und die mittlere Glocke beschlagnahmt, zerschlagen und aus der Bronze Kanonen gegossen. Die Kirchgemeinde feierte noch am 1. Juli einen Gottesdienst zum Glockenabschied, der sehr zahlreich besucht war, was zeigte wie sehr die Gemeinde an ihren Glocken hing. Da das Geläut mit der einen noch nicht beschlagnahmten Glocke im Ort kaum zu hören war, ließ man sich von der Firma Schilling und Lattermann zu Apolda ein Angebot über Gussstahlglocken unterbreiten. Sollten sich die für Sachsenhausen schon bestellten bewähren, so könnte ein solches Geläut mit neuem Läutwerk auch hier baldmöglichst angebracht werden, zumal Anfang 1918 auch die dritte Glocke beschlagnahmt worden war. Die neuen 1919 von Schilling und Lattermann gelieferten Gussstahlglocken klangen schön, sie ließen sich jedoch nur schwer läuten. Stahlguss hat aber auch die unangenehme Eigenschaft von innen nach außen zu rosten und ab einem Alter von 80 bis 100 Jahren sind die Glocken nicht mehr zu gebrauchen. Auch die Halterungen der Glocken und der Glockenstuhl sind in einem so schlechten Zustand, dass seit 2007 nur noch die mittlere Glocke geläutet werden darf. Jetzt im Jahr 2017, 100 Jahre später sollten wir für neue Glocken sorgen es ist Zeit. Die Anträge auf verschiedene Fördermittel wurden bzw. werden gestellt. Hoffen wir, dass ihnen stattgegeben wird, aber dass allein genügt nicht, wir müssen auch unseren Anteil durch Spenden erbringen, um bald wieder 3 wunderbare Bronzeglocken in Wohlsborn hören zu können. Pastorin Hertzsch und der Gemeindekirchenrat Wir danken dem Ortschronisten Thomas Fischer für seine Unterstützung bei der Recherche zu den Kirchenglocken. Ab Monat März wollen wir von Haus zu Haus persönlich eine Sammlung durchführen und bitten die Bürgerinnen und Bürger von Wohlsborn großzügig unter meinem Motto „Öffnet die Herzen und die Portemonnaies“ für unsere Kirche zu spenden. Selbstverständlich kann für jede Spende eine Spendenquittung ausgestellt werden. Ihr Bürgermeister Peter Thomas Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 32 - NICHTAMTLICHES WOHLSBORN Gemütlicher Abend im Bürgerhaus Wer Lust und Laune hat mit netten Leuten an der Feuerschale vor dem Bürgerhaus oder in gemütlicher Runde im Bürgerhaus beisammen zu sein, der ist uns am Freitag, den 17.03.2017 im und am Bürgerhaus ab 18.30 Uhr herzlich willkommen. 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 gebetstag in diesem Jahr zu den Philippinen. Krasse Gegensätze zwischen Arm und Reich; wunderbare Natur und Weltkulturerbestätten auf der einen und zerstörerische Naturgewalten wie Taifune auf der anderen Seite. Ein Land der Extreme erwartet uns. Mit einer Andacht, mit Bildern und Informationen sowie landestypischen Speisen wollen wir uns den Menschen auf den Philippinen nähern. Herzliche Einladung zum Bibelabend am Donnerstag, den 16. März 2017 um 19.00 Uhr im Pfarrhaus Großobringen. Innerhalb der Bibelwoche werden in diesem Jahr Texte aus dem Matthäusevangelium gelesen. Anhand eines ausgewählten Textes wollen wir uns mit diesem biblischen Buch vertraut machen. Eine Fortsetzung gibt es am 30. März um 19 Uhr in Schöndorf. Liebe Kinder! Wenn wir noch Nistkästen zusammenbauen oder anstreichen müssen, Osterbasteln werden wir dies am 17.02.2017 mit euch schon abgesprochen haben. Mittwoch, 22. März 19 Uhr Stephanuskirche Schöndorf Bitte ausgeblasene Eier mitbringen! Für das leibliche Wohl sorgt der Heimatverein Wohlsborn e.V. Die Liebe fährt in das verlorene Paradies 1. Vorsitzende Yvonne Gratz - Bildbetrachtungen zu Marc Chagall Heimatverein Wohlsborn e.V. Mittwoch, 29. März um 19 Uhr in der Stephanuskirche in Schöndorf Vortrag: Dr. Schack (Jena), dazu musikalische Begleitung Einladung zum Rentnernachmittag Am Mittwoch, den 15.03.2017 findet ab 14.30 Uhr der nächste Rentnernachmittag im Bürgerhaus statt. Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen. Kirchliche Nachrichten Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen Pfarramt Schöndorf / Großobringen Pastorin Sabine Hertzsch Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587 www.kg-grossobringen.de Monatsspruch für März: Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR. (Lev 19,32) Gottesdienste im Kirchspiel 5. März 9.30 Uhr 10.30 Uhr 17.00 Uhr Großobringen Kleinobringen Schöndorf 12. März 10.00 Uhr 14.00 Uhr Schöndorf Sachsenhausen 19. März 9.30 Uhr 10.30 Uhr 17.00 Uhr Großobingen Heichelheim Schöndorf 26. März 10.00 Uhr Schöndorf – mit Abendmahl 2. April 9.30 Uhr 17.00 Uhr Großobringen Schöndorf Gemeindenachmittag für Großobringen und Heichelheim gemeinsam: am Dienstag, den 7. März - 14.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Christenlehre Großobringen: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse: jeden Dienstag um 16.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe I) jeden Donnerstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe II) Kirchenchor jeden Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Der Weltgebetstag am 3. März 2017 verspricht wieder sehr interessant und bereichernd zu werden. Wir treffen uns um 18 Uhr im Pfarrhaus. Habe ich dir Unrecht getan? – unter dieser Überschrift führt uns der Welt- DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHSPIELE BUTTELSTEDT & NEUMARK Berlstedt, Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim, Leutenthal, Nermsdorf, Neumark, Rohrbach, Thalborn, Vippachedelhausen, Weiden „Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.“ (3. Buch Mose Kapitel 19, Vers 32) Liebe Mitmenschen! Tante Elsbeth kam 1898 zur Welt. Sie war bereits 86, als sie durch meine Frau auch meine Tante Elsbeth wurde. Sie stammte aus Westpreußen. Generalfeldmarschall von Hindenburg hatte seine Güter in ihrer Nachbarschaft. Sie kannte Gedichte zu Kaisers Geburtstag. Sie hatte zwei Weltkriege überlebt und die Vertreibung aus der Heimat nach Westfalen. Eigene Kinder hat sie nie gehabt. Ihren Mann verlor sie in den 50ern. Sie lebte im Haus der Familie ihrer Schwester in zwei kleinen Zimmern unter dem Dach. Dort sehe ich sie vor mir, eine kleine, drahtige Person. Zu Hause auf dem Hof brauchte sie einen Hocker, um aufs Pferd zu kommen. Und das Getreide in der Heimat stand höher als sie groß war. Nun waren die zwei Zimmer ihre Welt - und wir, die ganze Familie und der liebe Gott. Bibel, Losungen, Gesangbuch waren stets zur Hand. Sie konnte nicht mehr raus, aber sie verfolgte den Gottesdienst im Radio und einmal im Jahr kam der Pastor mit dem Abendmahl. Wir alle wussten: Tante Elsbeth faltet für uns die Hände. Wenn wir Geburtstag hatten, bekamen wir selbst gestrickte Socken, einen 5-Mark-Schein darin und ein Kärtchen dazu mit einem Bibelwort und einem handgeschriebenen Segenswunsch. Bei allem, was sie erlebt und erlitten hat, hat Tante Elsbeth ihren Glauben nie verloren. Sie fand Halt darin. Sie hat uns Halt darin gegeben. Ich denke voller Dankbarkeit und Hochachtung an sie. Die Alten zeigen uns, dass die Welt - und dass auch Gott - größer ist als das, was wir Jüngeren bereits verstanden haben. Das ist aller Ehre wert. „Gott befohlen!“ Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt GOTTESDIENSTE Freitag, 03. März (Weltgebetstag): 18:00 Uhr Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2 18:00 Uhr Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen, Weimarische Str. 57 Sonntag, 05. März (Invokavit): 11-15 Uhr Dorfgemeinschaftshaus „Hamsterbau“ Nermsdorf Weltgebetstag für Kinder & Familien 14:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt - mit Abendmahl Sonntag, 12. März (Reminiscere): 09:00 Uhr Altes Pfarrhaus Neumark, vor dem Obertore 106 10:30 Uhr Kirche Thalborn 14:00 Uhr St. Marien Daasdorf - mit Abendmahl Sonntag, 19. März (Okuli): 09:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt 09:30 Uhr Kindergottesdienst in Großneuhausen 10:30 Uhr Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen, Weimarische Str. 57 14:00Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1 - mit Abendmahl und Goldhochzeit der Eheleute Kaiser aus Hannover Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 33 - Sonntag, 26. März (Laetare): 09:00 Uhr Wohlklanghaus (Altes Pfarrhaus) Kleinbrembach 10:30 Uhr St. Georgskirche Großneuhausen Sonntag, 02. April (Judika): 09:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt - mit Abendmahl 10:30 Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1 14:00 Uhr Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 Allen Gemeindegliedern, die im März Geburtstag feiern, gratulieren wirganz herzlich und wünschen Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr! REGELMÄßIGE TERMINE Gemeindenachmittage Berlstedt: Jeden zweiten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr Kontakt: Irmgard Appelbaum (036452-70115) Buttelstedt: Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14:30 Uhr Kontakt: Erika Wolter (036451-61251) Krautheim: Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr Kontakt: Lucie Dannehl (036451-73517) Neumark: Jeden letzten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr Kontakt: Doris Salfelder (036452-71261) Chorproben Jeden Dienstag um 19:30 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien) Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090) Christenlehre Jeden Montag um 16:00 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien) Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090) KONFIRMANDENARBEIT Am Freitag, 03., und Sonntag, 05. März, gestalten die Konfirmanden und Vorkonfirmanden die WELTGEBETSTAGSGOTTESDIENSTE mit. Am Dienstag, 07. März sind die Konfirmanden und ihre Eltern um 19:00 Uhr ins Gemeindehaus Großbrembach am Platz der Demokratie zum ELTERNABEND eingeladen. Hier wird alles besprochen, was für die Feier der Konfirmation am Pfingstsonntag wichtig ist. An den Dienstagen 14., 21. und 28. März treffen wir uns zu den gewohnten Zeiten (Konfirmanden: 15:45 Uhr, Vorkonfirmanden: 17:00 Uhr) im Pfarrhaus in Buttelstedt. Wir werden uns auf den KREUZWEG DER JUGEND vorbereiten, den die Konfis der Region am Samstag, 08. April, miteinander gehen werden. Merkt Euch bitte auch diesen Termin schon einmal vor. AKTUELLES „WAS IST DENN FAIR?“ Diese Frage beschäftigt uns, wenn wir uns im Alltag ungerecht behandelt fühlen. Sie treibt uns erst recht um, wenn wir lesen, wie ungleich der Wohlstand auf unserer Erde verteilt ist. In den Philippinen ist die Frage der Gerechtigkeit häufig Überlebensfrage. Mit ihr laden uns philippinische Christinnen zum Weltgebetstag ein. Ihre Gebete, Lieder und Geschichten wandern um den Globus, wenn ökumenische Frauengruppen am 3. März 2017 Gottesdienste, Info- und Kulturveranstaltungen vorbereiten. Die über 7.000 Inseln der Philippinen sind trotz ihres natürlichen Reichtums geprägt von krasser Ungleichheit. Viele der über 100 Millionen Einwohner leben in Armut. Wer sich für Menschenrechte, Landreformen oder Umweltschutz engagiert, lebt nicht selten gefährlich. Ins Zentrum ihrer Liturgie haben die Christinnen aus dem bevölkerungsreichsten christlichen Land Asiens das Gleichnis der Arbeiter im Weinberg (Matthäusevangelium Kapitel 20, Verse 1-16) gestellt. Den ungerechten nationalen und globalen Strukturen setzen sie die Gerechtigkeit Gottes entgegen. Ein Zeichen globaler Verbundenheit sind die Kollekten zum Weltgebetstag, die weltweit Frauen und Mädchen unterstützen. Am Freitag, 03. März um 18:00 Uhr feiern wir den Weltgebetstag in den Alten Pfarrhäusern in Krautheim (Kirchstraße 2) und in Vippachedelhausen (Weimarische Straße 57). Sonntag, 05. März, von 11-15 Uhr folgt in Nermsdorf ein Weltgebetstagssfest für groß&KLEIN. Zu den Gottesdiensten gehört neben der Musik auch immer eine Auswahl von Speisen aus dem Weltgebetstagsland. Herzlich willkommen! KONTAKT Pfarrer Hendrik Mattenklodt Sprechstunde Buttelstedt: Sprechstunde Neumark: Internet: Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt Telefon: 036451-60336 o. 0152–29569255 Fax: 036451-735395 eMail: [email protected] Mittwochs, 17:00-18:00 Uhr im Pfarrhaus, Weimarische Str. 1 Tel.: 036451-60336 Donnerstags, 17:00-18:000 Uhr im Pfarrhaus, Vor dem Obertore 106 Tel.: 036452-918122 www.die12Kirchen.de Kinder–Pilgerweg 2017 durch das 12–Kirchen–Land der evangelisch-lutherischen Kirchspiele Buttelstedt & Neumark Termine zum Vormerken: So, 19.02.2017 So, 05.03.2017 Sa, 08.04.2017 Do, 13.04.2017 Do, 25.05.2017 Sa, 24.06.2017 Juli/August 2017 August 2017 Sa, 26.08.2017 Sa, 07.10.2017 November 2017 Sa, 09.12.2017, 2. Advent So, 24.12.2017 10:30 Uhr 11:00 Uhr 15:00 Uhr 17:00 Uhr 18:00 Uhr 14:00 Uhr Pilgerreise durch Haindorf und Umgebung (inkl. Mittagsimbiß), Treffpunkt: Kirche Haindorf Weltgebetstag für Kinder in Nermsdorf Familiennachmittag im Pfarrhaus Neumark Gottesdienst am Gründonnerstag in Vippachedelhausen Wandertag zum Himmelfahrtsfest nach Weiden Johannesfeuer in Thalborn Leutenthaler Bilderbogen Schuleingangsgottesdienste in Berlstedt und Buttelstedt Sternradtour ins Tirica Vippachedelhausen Erntedankfest in Vippachedelhausen Martinstag adventsmarkt in Neumark, Marktplatz Krippenspiele Aktuelles immer im Internet - neue Hompage: www.die12kirchen.de - oder in den Aushängekästen im Ort bzw. im monatlichen Gemeindejournal. Kontakt: Pfarrer Hendrik Mattenklodt Evangelisch-lutherische Kirchspiele Buttelstedt und Neumark Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt Telefon: 036451-60336 oder Handy: 0152–29569255 Fax: 036451-735395 eMail: [email protected] TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM MÄRZ 2017 Pfarrer Arndt Bräutigam, Erfurt-Kerspleben, Kirchplatz 1 Tel.: (036203) 90 851, Fax:(036203) 71 847 Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla, Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261, [email protected] KGV Ramsla IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80 BIC:GENODEF1EK1 Evangelische Bank Gottesdienste: 03. März 2017um 18.30 Uhr Weltgebetstag in Ottmannshausen (Pfarrhaus) 12. März 2017um 9.30 Uhr in Schwerstedt 12. März 2017um 10.30 Uhr in Ramsla 26. März 2017um 9.30 Uhr in Ramsla 26.März 2017 um 10.30 Uhr in Hottelstedt Gemeindekaffee: Ramsla Ottmannshausen Mittwoch, 01. März. 2017 um 14.15 Uhr Donnerstag, 02. März um 14.00 Uhr Weltgebetstag 2017 „Was ist denn fair?“ Globale Gerechtigkeit - von Frauen der Philippinen „Was ist denn fair?“ Diese Frage beschäftigt uns, wenn wir uns im Alltag ungerecht behandelt fühlen. Sie treibt uns erst recht um, wenn wir lesen, wie ungleich der Wohlstand auf unserer Erde verteilt ist. In den Philippinen ist die Frage der Gerechtigkeit häufig Überlebensfrage. Mit ihr laden uns philippinische Christinnen zum Weltgebetstag ein. Ihre Gebete, Lieder und Geschichten wandern um den Globus, wenn ökumenische Frauengruppen am 3. März 2017 Gottesdienste, Info- und Kulturveranstaltungen vorbereiten. Die über 7.000 Inseln der Philippinen sind trotz ihres natürlichen Reichtums geprägt von krasser Ungleichheit. Viele der über 100 Millionen Einwohner leben in Armut. Wer sich für Menschenrechte, Landreformen oder Umweltschutz engagiert, lebt nicht selten gefährlich. Ins Zentrum ihrer Liturgie haben die Christinnen aus dem bevölkerungsreichsten christlichen Land Asiens das Gleichnis der Arbeiter im Weinberg (Mt 20, 1-16) gestellt. Den ungerechten nationalen und globalen Strukturen setzen sie die Gerechtigkeit Gottes entgegen. Ein Zeichen globaler Verbundenheit sind die Kollekten zum Weltgebetstag, die weltweit Frauen und Mädchen unterstützen. In den Philippinen engagieren sich die Projektpartnerinnen des Weltgebetstags Deutschland u.a. für das wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Empowerment von Frauen, für ökologischen Landbau und den Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Kindern. (Lisa Schürmann, Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e.V.) - 34 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 4. Jahrgang · 3. Ausgabe · 01. März 2017 ANZEIGEN Dachdecker-, Dachklempnerarbeiten und Gerüstbau Innungsbetrieb • Fassaden • Dacharbeiten aller Art • Dachklempnerarbeiten • Zimmererarbeiten Weimarische Straße 24 99439 Buttelstedt Tel. (03 64 51) 6 03 70 Fax (03 64 51) 7 35 74 Mobil 01 72 - 9 44 07 13 KFZ-Center Berlstedt GmbH • Entsorgungsfachbetrieb • Autoverwertung • Instandsetzung von Pkw und Lkw • Verkauf von Ersatzteilen neu und alt • Metallbau 99439 Berlstedt Im Industriegebiet 17 Tel. (036451) 6 04 79 • Fax 73 415 Mobil 0172-51 31 307 • TÜV • AU• HU • SP-Prüfung Gasthaus „ZUR LINDE” • Party-Service • Feierlichkeiten • Veranstaltungen/Saalvermietung • Hochzeitsfahrten A. Hernich • Bierwagenverleih 99439 Leutenthal im Dorfe 41 Tel.: 0172/ 5958717 o. 036451 / 60111 Meisterbetrieb Hopfgarten Montage-, Hausmeisterservice, Trockenbau Service und Montage rund um Haus, Hof und Garten. 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