lesen - Gemeinde Eppelborn

Eppelborn
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Ausgabe 08/2017
Kinder und Alkohol
- das geht gar nicht!
Wie jedes Jahr stehen wieder die tollen Tage vor der Tür und auch in der Gemeinde Eppelborn
wird sicherlich ordentlich gefeiert. Für viele Narren gehört zum ausgelassenen Fröhlichsein
auch das eine oder andere Glas Alkohol. Solange sich der Konsum in Grenzen hält und danach
das Auto stehen bleibt ist dagegen auch nichts zu sagen. Nichts zu suchen hat Alkohol in den
Kehlen von Kindern. Vertreter der Gemeinde werden auch in diesem Jahr wieder die
Verkaufsstellen, Geschäfte und Tankstellen auf dieses Thema ansprechen.
So darf laut Jugendschutzgesetz z.B. die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis
24 Uhr gestattet werden.
Außerdem dürfen kein Branntwein, branntweinhaltige Getränke – also auch sogenannte
Alkopops - an Gäste unter 18 Jahren abgegeben werden. Für andere alkoholische
Getränke gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
Im Vorfeld der Faschingsumzüge:
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am Freitag, dem 24.02. in Macherbach,
am Samstag, dem 25.02. in Eppelborn (Rathausstürmung)
und in Wiesbach,
am Sonntag, dem 26.02. in Bubach-Calmesweiler
wird an Teilnehmer und Veranstalter appelliert, keine
harten Getränke zu verteilen oder gar wahllos in die
Menge zu werfen, damit diese nicht in die Hände von
Kindern und Jugendlichen gelangen können.
Auch werden die Erziehungsberechtigten gebeten,
entsprechend auf ihre Kinder einzuwirken.
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So kann neben dem Schutz der Kinder und Jugendlichen auch dazu beigetragen werden, dass
die Umzüge für alle Beteiligten ohne Zwischenfälle und in guter Stimmung durchgeführt werden
können.
Gemeinde Eppelborn
- Ordnungsamt -