Eppelborn -X- Ausgabe 08/2017 Kinder und Alkohol - das geht gar nicht! Wie jedes Jahr stehen wieder die tollen Tage vor der Tür und auch in der Gemeinde Eppelborn wird sicherlich ordentlich gefeiert. Für viele Narren gehört zum ausgelassenen Fröhlichsein auch das eine oder andere Glas Alkohol. Solange sich der Konsum in Grenzen hält und danach das Auto stehen bleibt ist dagegen auch nichts zu sagen. Nichts zu suchen hat Alkohol in den Kehlen von Kindern. Vertreter der Gemeinde werden auch in diesem Jahr wieder die Verkaufsstellen, Geschäfte und Tankstellen auf dieses Thema ansprechen. So darf laut Jugendschutzgesetz z.B. die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Außerdem dürfen kein Branntwein, branntweinhaltige Getränke – also auch sogenannte Alkopops - an Gäste unter 18 Jahren abgegeben werden. Für andere alkoholische Getränke gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Im Vorfeld der Faschingsumzüge: ! am Freitag, dem 24.02. in Macherbach, am Samstag, dem 25.02. in Eppelborn (Rathausstürmung) und in Wiesbach, am Sonntag, dem 26.02. in Bubach-Calmesweiler wird an Teilnehmer und Veranstalter appelliert, keine harten Getränke zu verteilen oder gar wahllos in die Menge zu werfen, damit diese nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen können. Auch werden die Erziehungsberechtigten gebeten, entsprechend auf ihre Kinder einzuwirken. ! So kann neben dem Schutz der Kinder und Jugendlichen auch dazu beigetragen werden, dass die Umzüge für alle Beteiligten ohne Zwischenfälle und in guter Stimmung durchgeführt werden können. Gemeinde Eppelborn - Ordnungsamt -
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