7-Punkte-Plan des SPD- Kanzlerkandidaten Martin Schulz

Position
7-Punkte-Plan des SPDKanzlerkandidaten Martin Schulz
Stand: Februar 2017
www.vbw-bayern.de/
Position – „7-Punkte-Plan“ des SPD-Kanzlerkandidaten
Martin Schulz
vbw – Februar 2017
Vorwort
Vorwort
Die Räder nicht rückwärts drehen
14 Jahre nach der Verkündung der Agenda 2010 befindet sich der Arbeitsmarkt in
Deutschland und Bayern in einer sehr guten Verfassung: Die Arbeitslosigkeit ist von
dem Rekordwert 4,9 Millionen in 2005 auf unter 2,7 Millionen in 2016 gesunken. Auch
beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit wurden dank der Agenda-Reformen Erfolge
erzielt: sie ist seit 2005 um 766.000 bzw. 44 Prozent zurückgegangen. Gleichzeitig
fand ein erheblicher Beschäftigungsaufbau statt. Die Zahl der Erwerbstätigkeit ist um
3,7 Millionen gestiegen, bei der sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreichen
wir heute einen Rekordwert von über 31 Millionen, das ist ein Plus von mehr als fünf
Millionen im Vergleich zu 2005.
Die durch den designierten SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz auf der Arbeitnehmerkonferenz der SPD in Bielefeld vorgelegten Maßnahmenvorschläge, die sich auf
einen „7-Punkte-Plan“ herunterbrechen lassen, würden diese Erfolge aufs Spiel setzen.
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat den sog. „7-Punkte-Plan“
unter die Lupe genommen. Die Schlussfolgerung ist klar: Die Räder dürfen nicht zurückgedreht werden! Wir dürfen die großen Erfolge der Agenda 2010 nicht gefährden.
Bertram Brossardt
Februar 2017
Position – „7-Punkte-Plan“ des SPDKanzlerkandidaten Martin Schulz
vbw – Februar 2017
Inhalt
Inhalt
1
Stabiles Rentenniveau ................................................................................ 1
2
Mindestrente ............................................................................................... 3
3
Keine unbegründeten Befristungen mehr ................................................. 5
4
Bessere Absicherung für Arbeitslose ....................................................... 7
5
Befristete Teilzeit ........................................................................................ 9
6
Kostenlose Bildung .................................................................................. 11
7
Schutz für Betriebsräte............................................................................. 13
Ansprechpartner ....................................................................................................... 15
Impressum ................................................................................................................ 15
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Stabiles Rentenniveau
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Stabiles Rentenniveau
Der Politische Konsens zum sinkenden Rentenniveau darf nicht aufgeben werden
Forderung:
Das Rentenniveau soll stabilisiert werden und ein weiteres Absinken unterbunden werden. Eine konkrete Haltelinie für das Rentenniveau wird nicht genannt. Bundesarbeitsministerin Nahles hat in ihrem Gesamtkonzept zur Renten eine Haltelinie bei 46
Prozent vorgeschlagen, aktuell liegt das Rentenniveau bei 47,9 Prozent.
Bewertung:
Ein solches Vorhaben ist nicht finanzierbar, würde einseitig junge und künftige Generationen belasten und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts sowie den Arbeitsmarkt schwächen.
Während heute etwa drei Erwerbstätige für die Altersvorsorge eines Rentners aufkommen, wird sich dieses Verhältnis in den kommenden Jahren drastisch wandeln:
Schon ab 2035 kommen auf einen Rentner nur noch zwei Erwerbsfähige, und diese
Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Daher war es absolut richtig, im politischen
Konsens die Entscheidung zu treffen, die Renten nicht mehr im gleichen Umfang steigen zu lassen, wie die Löhne und Gehälter. Nur so kann dem demografischen Wandel
und der Generationengerechtigkeit Rechnung getragen werden. Nach aktuellen Prognosen wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf 44,5 Prozent sinken und damit
deutlich über der festgeschriebenen Untergrenze von 43 Prozent in 2030 liegen. Dabei
gilt: Aus einem sinkenden Rentenniveau darf nicht auf sinkende Renten geschlossen
werden. Diese werden auch in Zukunft steigen und auch die Kaufkraft der Durchschnittsrente wird nicht zurückgehen.
Eine Rolle rückwärts würde zu extremen Kostenbelastungen führen. Würden wir beispielsweise das Rentenniveau auf dem heutigen Stand stabilisieren, kämen bereits im
Jahr 2029 Mehrausgaben in Höhe von 28 Milliarden Euro auf uns zu, die entweder
über Beitragssteigerungen oder Steuerzuschüsse aufgebracht werden müssten.
Würde die Zusatzausgaben über Beitragssatzsteigerungen finanziert, hätte das durch
steigende Arbeitskosten besonders negative Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und den Arbeitsmarkt. Das wirkt am Ende kontraproduktiv, denn
eine gute wirtschaftliche Lage und ein robuster Arbeitsmarkt mit einem hohen Beschäftigungsniveau sind die beste Altersvorsorge.
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Mindestrente
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Mindestrente
Anstelle einer Mindestrente müssen die Ursachen für Altersarmut bekämpft werden
Forderung:
Es soll eine Mindestrente für alle eingeführt werden, die deutlich über dem Niveau der
Grundsicherung im Alter liegt. Nähere Details liegen nicht vor, allerdings hat Bundesarbeitsministerin Nahles bereits den Vorschlag einer Solidarrente eingebracht. Demnach sollen gewährleistet sein, dass langjährige Beschäftigte eine Rente erhalten, die
über zehn Prozent des regionalen durchschnittlichen Bruttobedarfs bei der Grundsicherung im Alter beträgt.
Bewertung:
Die Forderung nach einer Mindestrente ist unabhängig von der konkreten Ausgestaltung abzulehnen.
In jedem Fall gilt: Die Gesetzliche Rente ist der falsche Ort, um Altersarmut zu bekämpfen. Sie beruht auf dem Äquivalenzprinzip. Die Leistungen stehen in einem direkten Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Mit einer Mindestrente würde dieser
Grundsatz durchbrochen, denn es würden Rentenansprüche entstehen, denen keine
entsprechenden Beitragszahlungen gegenüber stehen.
Zudem gilt: Aus einer niedrigen Rente kann nicht pauschal auf Altersarmut geschlossen werden. Das im Alter zur Verfügung stehende Einkommen ergibt sich bei vielen
Rentnern nicht allein aus den Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung,
sondern es liegen weitere Einkommensquellen vor. Zudem muss immer der Haushaltskontext beachtet werden.
Auch bei der Altersarmut gilt, dass die Finanzierung des sozialen Ausgleichs eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Daher muss am bisherigen Prinzip der Grundsicherung im Alter festgehalten werden. Eine Belastung der Rentenversicherung darf es
nicht geben, da dies einseitig die Beitragszahler belasten würde.
Aktuelle Daten belegen zudem klar, dass Ältere unterdurchschnittlich von Armut betroffen sind im Vergleich zur Gesellschaft insgesamt. Die Gefahr der sozialen Ausgrenzung durch Armut liegt bei Personen über 65 Jahren bei 2,4 Prozent für die Bevölkerung insgesamt bei 4,4 Prozent (Zahlen für 2015).
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Keine unbegründeten Befristungen mehr
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Keine unbegründeten Befristungen mehr
Befristungen verbessern Einstellungschancen und unterstützen eine breite Erwerbsbeteiligung
Forderung:
„Wir müssen an die Befristung vieler Arbeitsverhältnisse ran. […]. Und darum werden
wir die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen“.
Bewertung:
Eine stärkere Regulierung von flexiblen Beschäftigungsformen, wie befristeten Arbeitsverhältnissen, ist eindeutig abzulehnen.
Der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz führte aus, dass knapp 40 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in der Altersgruppe 25 bis 35 Jahre befristet seien. Tatsächlich sind in diesem Alterssegment nur knapp zwölf Prozent der Beschäftigten befristet
tätig. In der Privatwirtschaft beträgt der entsprechende Anteil knapp elf Prozent und im
öffentlichen Dienst rund 23 Prozent.
Bezogen auf alle abhängig Erwerbstätigen liegt der Anteil der befristet Beschäftigten
seit Jahren unter zehn Prozent. In der Privatwirtschaft waren es 2015 sogar nur 6,7
Prozent. Befristungen sind also kein Massenphänomen und seit Jahren rückläufig.
Zudem werden befristete Arbeitsverhältnisse wesentlich stärker im öffentlichen Dienst
eingesetzt. Die Befristungsquote liegt hier seit Jahren über der der Privatwirtschaft.
Dies zeigt sich besonders deutlich bei den Neueinstellungen. Etwa 60 Prozent der
Neueinstellungen im öffentlichen Dienst erfolgten im Jahr 2014 befristet, in der Wissenschaft waren es sogar 87 Prozent. Zum Vergleich: In der Privatwirtschaft ist mit 40 Prozent ein erheblich niedrigerer Anteil zu verzeichnen.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Übernahmequote befristet Beschäftigter: Diese
wies im öffentlichen Dienst (ohne Wissenschaft) mit 32 Prozent im Jahr 2014 einen um
zehn Prozentpunkte niedrigeren Wert auf als im privaten Sektor. Insgesamt erhalten in
der Privatwirtschaft 75 Prozent der befristet Beschäftigten eine Perspektive im gleichen
Betrieb: 42 Prozent werden direkt übernommen und 33 Prozent verlängert.
Flexible Beschäftigungsformen, wie Befristungen, ermöglichen Unternehmen häufig
erst die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Sie geben Arbeitgebern und Arbeitnehmern die
Möglichkeit, das Arbeitsvolumen an individuelle Bedürfnisse und betriebliche Notwendigkeiten anzupassen. So sind Befristungen zum Beispiel ein unerlässliches Instrument
für Unternehmen, um familienbedingte berufliche Auszeiten zu kompensieren.
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Keine unbegründeten Befristungen mehr
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Eine Einschränkung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen würde die gute Arbeitsmarktlage gefährden und gerade Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten und
Berufsanfängern den Einstieg in den Arbeitsmarkt erschweren.
Die hohe Bedeutung des Einsatzes befristeter Arbeitsverhältnisse hat sich gerade im
Rahmen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 gezeigt. Gerade dank
flexibler Beschäftigungsformen, wie Befristungen, konnten die Unternehmen ihre
Stammbelegschaft und deren Wissen während dieser Zeit weitgehend erhalten. Diese
Flexibilisierung hat wesentlich zur positiven Arbeitsmarktentwicklung – anders als in
den meisten anderen Industriestaaten – beigetragen.
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Bessere Absicherung für Arbeitslose
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Bessere Absicherung für Arbeitslose
Die Arbeitslosenversicherung bietet beste Rahmenbedingungen für Beschäftigte wie
für Arbeitslose
Forderung:
„Wir wollen eine angemessene Absicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
[…]. Dazu brauchen wir einen Ausbau der Qualifizierungsangebote für Arbeitssuchende. […].
Bewertung:
Auch diese Forderung ist klar zurückzuweisen. Es besteht bereits nicht nur eine angemessene, sondern vielmehr eine sehr gute Absicherung für Arbeitslose. Gleiches gilt
für die bestehenden Qualifizierungsangebote für Arbeitssuchende. Darüber hinaus ist
auch eine verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I abzulehnen, wie sie vom
SPD-Politiker Martin Schulz vorgeschlagen wurde. Eine erweiterte Anspruchszeit würde Fehlanreize setzen, zu einer Verfestigung von Arbeitslosigkeit beitragen und auf
diese Weise Langzeitarbeitslosigkeit befördern. Damit würden die Beschäftigungserfolge bei Älteren in den letzten Jahren aufs Spiel gesetzt. Die maximale Bezugsdauer des
Arbeitslosengelds I sollte vielmehr einheitlich, das heißt für alle Altersgruppen, auf
zwölf Monate verkürzt werden.
Mit dem jetzigen System der Arbeitslosenversicherung ist die Arbeitslosigkeit drastisch
gesunken. Die Zahl der Arbeitsplätze ist massiv gestiegen. Die Arbeitslosenversicherung ist nachhaltig finanziert und es besteht eine hohe und erfolgreiche Weiterbildungsintensität. Daran etwas grundlegend zu ändern, geht gegen die Interessen der Gesellschaft.
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Befristete Teilzeit
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Befristete Teilzeit
Für einen Anspruch auf befristete Teilzeit besteht kein Bedarf
Forderung:
„Wir brauchen die befristete Teilzeit, damit vor allem Frauen ihre Karriere selbst
gestalten können.“
Bewertung:
Das Vorhaben widerspricht einer zeitgemäßen Auffassung von flexibler
Arbeitsgestaltung. Es bringt den Beschäftigten keine zusätzliche Flexibilität, sondern
schafft massive bürokratische Belastungen, die vor allem für kleine und mittlere
Unternehmen kaum zu bewältigen sind.
Schon die zahlreichen bestehenden Ansprüche auf Veränderung der Arbeitszeit im
Falle von Elternzeit, Pflegezeiten oder anlassunabhängig stellen die Betriebe vor
erhebliche, oft kaum zu bewältigende Herausforderungen. Jede einzelne Änderung von
Arbeitszeit verursacht auf betrieblicher Seite erheblichen bürokratischen Aufwand und
Kosten.
Die gesetzlichen Rechte der Beschäftigten auf Reduzierung bzw. Verlängerung ihrer
Arbeitszeit bzw. auf Rückkehr in Vollzeit sind bereits jetzt gut geregelt. Eine weitere
Regelungsnotwendigkeit besteht nicht. Schon heute ist der Abschluss befristeter
Teilzeitvereinbarungen möglich. Betriebliche und individuelle Vereinbarungen sind
auch hier viel sinnvoller als gesetzliche Regelungen.
Gerade geringfügige, befristete Arbeitszeitreduzierungen würden Arbeitgeber vor fast
unlösbare Herausforderungen bei der Personalplanung stellen. Würde z. B. ein
Arbeitnehmer seine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für 18 Monate um drei
Stunden herunterfahren, müsste der Arbeitgeber einen personellen Ausgleich für diese
geringe Wochenstundenzahl finden. Eine Vertretungskraft auf einer 3-Stunden-Basis
wird sich kaum finden lassen, so dass der Arbeitgeber entweder die regelmäßige
wöchentliche Arbeitszeit anderer Arbeitnehmer erhöhen oder den Ausfall durch
Überstunden kompensieren müsste.
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Kostenlose Bildung
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Kostenlose Bildung
Kostenfreiheit führt nicht zu mehr Qualität in der Bildung
Forderung:
„Bildung soll gebührenfrei sein, von der Kita bis zur Universität.
Bewertung:
Bayern verfügt über ein leistungsfähiges Bildungssystem und steht im nationalen
Vergleich an der Spitze. Das belegt beispielseweise der Bildungsmonitor 2016 der
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Er attestiert Bayern besondere Stärken
in den Handlungsfeldern berufliche Bildung, Inputeffizienz und Vermeidung von
Bildungsarmut.
Bayern hat auf den PISA-Schock 2001 reagiert und viele Investitionen und Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung des Bildungssystems eingeleitet und umgesetzt. Im Ergebnis stehen eine hohe Bildungsqualität und auch ein hohes Maß an Partizipationsgerechtigkeit. Im Freistaat gilt das Prinzip „kein Abschluss ohne Anschluss“.
Eine umfassendere Finanzierung aller Bildungsbereiche ist nicht realisierbar. Die Forderung nach einer allgemein gebührenfreien Bildung stellt zudem den Bildungsföderalismus infrage. Doch das System des Bildungsföderalismus hat sich bewährt, der
Wettbewerb unter den Ländern sorgt für Vergleichbarkeit und verhindert Beliebigkeit.
Er sorgt dauerhaft für mehr Qualität.
Im Bereich der Schulen und der Hochschulen ist Bildung bereits heute gebührenfrei.
Da Kindergärten keine verpflichtenden Bildungseinrichtungen sind, wäre der Wegfall
der Gebührenpflicht auch nicht zielführend.
Ein Recht auf Weiterbildung ist grundlegend abzulehnen. Die betriebliche
Weiterbildung von Beschäftigten ist vorrangig die Aufgabe von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern, ein einseitiger Anspruch würde diesen Grundsatz verletzen. Vielmehr
braucht es eine bedarfs- und zielgerechte Stärkung von Weiterbildung.
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Schutz für Betriebsräte
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Schutz für Betriebsräte
Betriebsräte sind bereits ausreichend geschützt
Forderung:
„Wer im Betrieb eine Betriebswahl organisieren will, der gehört geschützt. Die Störung
dieser Wahlen ist kein Kavaliersdelikt.“
Bewertung:
Die Forderung geht ins Leere. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber
und Betriebsrat sowie die Neutralität des Arbeitgebers bei der Wahl von Arbeitnehmervertretungen sind ein wichtiger Eckpfeiler des Betriebsverfassungsgesetzes.
Die Initiatoren von Betriebsratswahlen sind geschützt. Nach der geltenden Rechtslage
ist die Kündigung von Arbeitnehmern, die zu einer die Wahl vorbereitenden Betriebsversammlung einladen, bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig.
Daneben gilt das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB, wonach der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht deshalb benachteiligen darf, weil dieser in zulässiger Weise
seine Rechte ausübt. Zur zulässigen Rechtsausübung gehört insbesondere die Einladung zu einer Betriebsversammlung mit dem Ziel einer Betriebsratsgründung.
Schließlich kann die Behinderung der Wahl von Arbeitnehmervertretungen nach § 119
Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz – beispielsweise durch arbeitsrechtliche Maßnahmen zulasten der Initiatoren – schon heute mit dem scharfen Schwert des Strafrechts
sanktioniert werden. Arbeitgebern, die gegen das Verbot der Wahlbehinderung verstoßen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Noch weitergehende Vorschriften würden zu Stigmatisierung der Arbeitgeber führen
und sind deshalb abzulehnen.
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Ansprechpartner
Beate Neubauer
Abteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik
Telefon 089-551 78-534
Telefax 089-551 78-214
[email protected]
Friedrich Stanner
Abteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik
Telefon 089-551 78-215
Telefax 089-551 78-214
[email protected]
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Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich sowohl
auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren
Lesbarkeit wurde meist auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher
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