deckanmeldung - Islandpferde Wallenschwil

DECKANMELDUNG
HiermitmeldeichmeineStutegemässdennachfolgendabgedrucktenBedingungen,die
ichmitmeinerUnterschriftausdrücklichanerkenne,zurBedeckungan.
Hengst:
Stute:
FEIF-ID(Stute):
Alter:
Farbe:
Vater:
Mutter:
FohlenbeiFuss:
cnein
cja
KopiederPapiere,Deckkarteliegtbei:
cnein
cja
StuteistFEIF/FIZOgeprüft:
cnein
cja,Ergebnis:
Ekzembehandlunggewünscht:
cnein
cja(Pflegemittelexklusive)
Trächtigkeitsuntersuchungper
Ultraschallgewünscht:
cnein
cja(Tierarztkostenexklusive)
Name:
Vorname:
StrasseNr.:
PLZ/Ort:
Telefon:
Mobil:
Fax:
E-Mail:
AnlieferungderStuteam:
FürdieDeckperiode:
BesitzerderStute(Rechnungsadresse):
Bittebeachten:UmVerletzungenzuvermeiden,werdendieStutenherdenbereitsdrei
TagevorBeginnderDeckperiodezusammengestellt.
DieAnmeldegebühr
cliegtinbarbei,
cwurdeam:
aufunterPunkt8genanntesKontoüberwiesen.
ErstnachderZahlungderGebührgiltdieAnmeldungalsfestvereinbartunddieZusage
zurBedeckungalserteilt.DieRestzahlungerfolgtbeiAbholungderStuteinbar.Die
StutekannerstnacherfolgterRestzahlungabgeholtwerden.
DieTupferprobenergebnissewerden
cbeiAnlieferungderStutemitgebracht,
cperE-Mailgesendetan:
[email protected]
Bitte„beachten“:OhnenegativesTupferprobenergebniskanndieStutenichtzum
Hengst.DaherempfehlenwirdasSendenderUntersuchungsergebnissevorab.
OrtundDatum:
Unterschrift:
DECKBEDINGUNGEN
1. ZurBedeckungdurchunsereHengstewerdennurgesundeIslandstutenmitPapierennachvorheriger
Anmeldungaufgenommen.GibteseineZuchtbeurteilung,solltesiederAnmeldungalsKopiebeigelegt
werden.
2. DieStutenmüssenfreivonansteckendenKrankheitenseinundauseinemseuchenfreienBestand
kommen.AlleStutenmüssenkorrekt(sieheImpfvorschriftenTurnier)gegenInfluenzaundTetanus
geimpftseinunddieImpfungmussdurcheinenEintragimEquidenpassnachgewiesenwerden
können.EinImpfschutzgegenHerpeswirddringendempfohlen!AlleStutenmüsseneinebakteriologischeZervixtupferprobemitnegativemBefund(nichtälterals20Tage)sowieeinenegative
TupferprobeaufCEM–ContagiöseEquineMetritis=ansteckendeGebärmutterentzündung–(nicht
älterals90Tage)vorweisen.DerCEM-TupfermussausderKlitorisentnommenwerden.DieErgebnissederTupferprobensindperLaborbefundnachzuweisen,freiformulierteAttestewerdennicht
akzeptiert.AufdemUntersuchungsbefundmussdieEntnahmelokalisationangegebensein.Werdendie
Tupferprobennichtvorgewiesen,sowerdendienotwendigenTupferprobenvonunseremHoftierarzt
zuLastendesStutenbesitzersnachgeholtunddieStutewirderstbeiBestätigungeinesnegativen
BefundsdemHengstzugeführt.FürStutenmitFohlenbeiFussnachkomplikationsloserGeburt(ohne
Nachgeburtsverhalten)entfälltdiebakteriologischeTupferprobe,nichtjedochderCEM-Tupfer.Des
WeiterenmüssenalleStuteninderWochevorAnlieferunggegenBandwürmerundRundwürmer
entwurmtsein,Fohlendieälterals14Tagesind,müssenebenfallseineWurmkurerhaltenhaben.
SolltediesnichtderFallsein,wirddenPferdenvonunsimAuftragdesStutenbesitzerseineWurmkur
verabreicht.DieStutenmüssenaufdieWeidesaisonvorbereitetsein.
3. BeiErkrankungsfällenoderVerletzungen,beideneneinetierärztlicheBehandlungnotwendigerscheint,wirdvomHengsthalternachdessenErmessenzuLastenundimAuftragdesStutenbesitzers
einTierarzthinzugezogen.EineInformationdesStutenbesitzerserfolgtumgehend.DasGleichegilt
füreventuellnotwendigeHufpflegearbeiten.DieStutenmüssenunbeschlagensein.
4. FürbestmöglicheUnterkunftundPflegeistSorgegetragen.DerHengsthalterübernimmtjedochkeinerleiHaftungfürVerlust(TododerEntwendung),BeschädigungoderMinderwertderStuteoder
desdazugehörigenFohlens,gleichwelcherUrsache.AuchfürSchäden,diedurchdieZuführungzum
HengstoderdurchdenDeckaktselbstentstehen,isternichthaftpflichtig.DieHaftungvonIslandpferdeWallenschwilbeschränktsichaufsolcheSchäden,diedurchgrobeFahrlässigkeitoderVorsatz
verschuldetwerden.FürvonseinemPferdverursachteSchädenhaftetausschliesslichderStutenbesitzer.Eristdafürverantwortlich,dasseinefürsämtlicheFällederTierhalterhaftungundsonstiger
RisikenabdeckendeHaftpflichtversicherungfürseinPferdbesteht.
5. DasWeidegeldwirdproPferdundTagabgerechnet.Zusatzleistungenwiez.B.Ekzempflege(5Fr.),
Medikamenteneingabe(5Fr.),VorstellungbeimTierarzt(KostenabhängigvonderDauer)werden
gesondertabgerechnet.UmdiePferdebehandelnzukönnen,müssendiesehalfterführigseinundsich
problemlosaufderWeideeinfangenlassen.
6. NachvorherigerAbspracheistbeidenmeistenHengstenHandbedeckungmöglich.ZwingendeVoraussetzungzurHandbedeckungist,dassdieStutenhalfterführigsind!ProDeckversuch/Bedeckung
wirdeineGebührvon15Frankenfällig.Wirempfehlen,dieStutenzurHandbedeckunginRosse
anzuliefern.
7. AlleStutenmüssenpünktlichzuBeginnderDeckperiodeangeliefertwerden,nachMöglichkeit
mindestensdreiTagevorher.DieRechnungfürPensionskostenundderRest-Deckgeldbetragsind
spätestensbeiAbholungderStutezahlbar.DiesgiltebenfallsfüralleentstandenenTierarztkosten.
ErstnachvollständigerZahlungwirddieDeckbescheinigungausgehändigt.
8. DieAnmeldegebührdesjeweiligenHengsteskannaufwww.islandpferde-wallenschwil.chunter
«DetailszudenZuchthengsten»entnommenwerdenundwirdderDecktaxeangerechnet.Sieist
beiAnmeldungaufdasfolgendeKontoeinzuzahlen:RaiffeisenbankamLindenberg,5637Beinwil
(Freiamt)–IBAN:CH3380669000003887430–Kontoinhaber:ClaudeAmport,Islandpferde
Wallenschwil,Wallenschwil2,5637Beinwil(Freiamt).DieAnmeldegebührwirdbeiAbmeldungund
NichtträchtigkeitderStutealsBearbeitungsgebühreinbehalten.
9. SolltedieStutebeiAbholungnachweislichnichtträchtigsein,soentfälltdieZahlungderrestlichen
Decktaxe,eswerdennurdieKostenfürdieUnterbringungsowieeventuellezusätzlicheKosten(z.B.
Tierarztkosten)berechnet.WirdkeineTrächtigkeitsuntersuchungvorAbholunggewünscht,soistdie
volleDecktaxebeiAbholungderStutefällig.Wirdinnerhalbvon6WochennachAbholungderStute
eineNichtträchtigkeitderStutedurcheintierärztlichesAttestnachgewiesen,sowirddieDeckgebühr
abzüglichderAnzahlungzurückerstattet.EsbestehtkeinAnspruchaufNachbedeckung.
10.GerichtsstandistderWohnortdesHengsthalters.MitderStutenanmeldungerklärenSiedieDeckbedingungenalsangenommen.EinwändegegenüberdenDeckbedingungenmüssenvorAnlieferungder
Stuteschriftlicherfolgen.
11.FürdaseingestelltePferdmussderAbschlusseinerHaftpflichtversicherungnachgewiesenwerden
können.
c MitmeinerUnterschrifterkenneichdieDeckbedingungenan.
OrtundDatum:
Unterschrift: