DECKANMELDUNG HiermitmeldeichmeineStutegemässdennachfolgendabgedrucktenBedingungen,die ichmitmeinerUnterschriftausdrücklichanerkenne,zurBedeckungan. Hengst: Stute: FEIF-ID(Stute): Alter: Farbe: Vater: Mutter: FohlenbeiFuss: cnein cja KopiederPapiere,Deckkarteliegtbei: cnein cja StuteistFEIF/FIZOgeprüft: cnein cja,Ergebnis: Ekzembehandlunggewünscht: cnein cja(Pflegemittelexklusive) Trächtigkeitsuntersuchungper Ultraschallgewünscht: cnein cja(Tierarztkostenexklusive) Name: Vorname: StrasseNr.: PLZ/Ort: Telefon: Mobil: Fax: E-Mail: AnlieferungderStuteam: FürdieDeckperiode: BesitzerderStute(Rechnungsadresse): Bittebeachten:UmVerletzungenzuvermeiden,werdendieStutenherdenbereitsdrei TagevorBeginnderDeckperiodezusammengestellt. DieAnmeldegebühr cliegtinbarbei, cwurdeam: aufunterPunkt8genanntesKontoüberwiesen. ErstnachderZahlungderGebührgiltdieAnmeldungalsfestvereinbartunddieZusage zurBedeckungalserteilt.DieRestzahlungerfolgtbeiAbholungderStuteinbar.Die StutekannerstnacherfolgterRestzahlungabgeholtwerden. DieTupferprobenergebnissewerden cbeiAnlieferungderStutemitgebracht, cperE-Mailgesendetan: [email protected] Bitte„beachten“:OhnenegativesTupferprobenergebniskanndieStutenichtzum Hengst.DaherempfehlenwirdasSendenderUntersuchungsergebnissevorab. OrtundDatum: Unterschrift: DECKBEDINGUNGEN 1. ZurBedeckungdurchunsereHengstewerdennurgesundeIslandstutenmitPapierennachvorheriger Anmeldungaufgenommen.GibteseineZuchtbeurteilung,solltesiederAnmeldungalsKopiebeigelegt werden. 2. DieStutenmüssenfreivonansteckendenKrankheitenseinundauseinemseuchenfreienBestand kommen.AlleStutenmüssenkorrekt(sieheImpfvorschriftenTurnier)gegenInfluenzaundTetanus geimpftseinunddieImpfungmussdurcheinenEintragimEquidenpassnachgewiesenwerden können.EinImpfschutzgegenHerpeswirddringendempfohlen!AlleStutenmüsseneinebakteriologischeZervixtupferprobemitnegativemBefund(nichtälterals20Tage)sowieeinenegative TupferprobeaufCEM–ContagiöseEquineMetritis=ansteckendeGebärmutterentzündung–(nicht älterals90Tage)vorweisen.DerCEM-TupfermussausderKlitorisentnommenwerden.DieErgebnissederTupferprobensindperLaborbefundnachzuweisen,freiformulierteAttestewerdennicht akzeptiert.AufdemUntersuchungsbefundmussdieEntnahmelokalisationangegebensein.Werdendie Tupferprobennichtvorgewiesen,sowerdendienotwendigenTupferprobenvonunseremHoftierarzt zuLastendesStutenbesitzersnachgeholtunddieStutewirderstbeiBestätigungeinesnegativen BefundsdemHengstzugeführt.FürStutenmitFohlenbeiFussnachkomplikationsloserGeburt(ohne Nachgeburtsverhalten)entfälltdiebakteriologischeTupferprobe,nichtjedochderCEM-Tupfer.Des WeiterenmüssenalleStuteninderWochevorAnlieferunggegenBandwürmerundRundwürmer entwurmtsein,Fohlendieälterals14Tagesind,müssenebenfallseineWurmkurerhaltenhaben. SolltediesnichtderFallsein,wirddenPferdenvonunsimAuftragdesStutenbesitzerseineWurmkur verabreicht.DieStutenmüssenaufdieWeidesaisonvorbereitetsein. 3. BeiErkrankungsfällenoderVerletzungen,beideneneinetierärztlicheBehandlungnotwendigerscheint,wirdvomHengsthalternachdessenErmessenzuLastenundimAuftragdesStutenbesitzers einTierarzthinzugezogen.EineInformationdesStutenbesitzerserfolgtumgehend.DasGleichegilt füreventuellnotwendigeHufpflegearbeiten.DieStutenmüssenunbeschlagensein. 4. FürbestmöglicheUnterkunftundPflegeistSorgegetragen.DerHengsthalterübernimmtjedochkeinerleiHaftungfürVerlust(TododerEntwendung),BeschädigungoderMinderwertderStuteoder desdazugehörigenFohlens,gleichwelcherUrsache.AuchfürSchäden,diedurchdieZuführungzum HengstoderdurchdenDeckaktselbstentstehen,isternichthaftpflichtig.DieHaftungvonIslandpferdeWallenschwilbeschränktsichaufsolcheSchäden,diedurchgrobeFahrlässigkeitoderVorsatz verschuldetwerden.FürvonseinemPferdverursachteSchädenhaftetausschliesslichderStutenbesitzer.Eristdafürverantwortlich,dasseinefürsämtlicheFällederTierhalterhaftungundsonstiger RisikenabdeckendeHaftpflichtversicherungfürseinPferdbesteht. 5. DasWeidegeldwirdproPferdundTagabgerechnet.Zusatzleistungenwiez.B.Ekzempflege(5Fr.), Medikamenteneingabe(5Fr.),VorstellungbeimTierarzt(KostenabhängigvonderDauer)werden gesondertabgerechnet.UmdiePferdebehandelnzukönnen,müssendiesehalfterführigseinundsich problemlosaufderWeideeinfangenlassen. 6. NachvorherigerAbspracheistbeidenmeistenHengstenHandbedeckungmöglich.ZwingendeVoraussetzungzurHandbedeckungist,dassdieStutenhalfterführigsind!ProDeckversuch/Bedeckung wirdeineGebührvon15Frankenfällig.Wirempfehlen,dieStutenzurHandbedeckunginRosse anzuliefern. 7. AlleStutenmüssenpünktlichzuBeginnderDeckperiodeangeliefertwerden,nachMöglichkeit mindestensdreiTagevorher.DieRechnungfürPensionskostenundderRest-Deckgeldbetragsind spätestensbeiAbholungderStutezahlbar.DiesgiltebenfallsfüralleentstandenenTierarztkosten. ErstnachvollständigerZahlungwirddieDeckbescheinigungausgehändigt. 8. DieAnmeldegebührdesjeweiligenHengsteskannaufwww.islandpferde-wallenschwil.chunter «DetailszudenZuchthengsten»entnommenwerdenundwirdderDecktaxeangerechnet.Sieist beiAnmeldungaufdasfolgendeKontoeinzuzahlen:RaiffeisenbankamLindenberg,5637Beinwil (Freiamt)–IBAN:CH3380669000003887430–Kontoinhaber:ClaudeAmport,Islandpferde Wallenschwil,Wallenschwil2,5637Beinwil(Freiamt).DieAnmeldegebührwirdbeiAbmeldungund NichtträchtigkeitderStutealsBearbeitungsgebühreinbehalten. 9. SolltedieStutebeiAbholungnachweislichnichtträchtigsein,soentfälltdieZahlungderrestlichen Decktaxe,eswerdennurdieKostenfürdieUnterbringungsowieeventuellezusätzlicheKosten(z.B. Tierarztkosten)berechnet.WirdkeineTrächtigkeitsuntersuchungvorAbholunggewünscht,soistdie volleDecktaxebeiAbholungderStutefällig.Wirdinnerhalbvon6WochennachAbholungderStute eineNichtträchtigkeitderStutedurcheintierärztlichesAttestnachgewiesen,sowirddieDeckgebühr abzüglichderAnzahlungzurückerstattet.EsbestehtkeinAnspruchaufNachbedeckung. 10.GerichtsstandistderWohnortdesHengsthalters.MitderStutenanmeldungerklärenSiedieDeckbedingungenalsangenommen.EinwändegegenüberdenDeckbedingungenmüssenvorAnlieferungder Stuteschriftlicherfolgen. 11.FürdaseingestelltePferdmussderAbschlusseinerHaftpflichtversicherungnachgewiesenwerden können. c MitmeinerUnterschrifterkenneichdieDeckbedingungenan. OrtundDatum: Unterschrift:
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