zum Vergrößern (PDF-Datei)

Bild: © Jacob Lund / www.fotolia.com
HÖRFRÜHLING
Aktion
1.–3. März
2017
Erleben Sie Hörsysteme
der neuesten Generation
Dürfen wir Sie ins Staunen bringen? Erleben Sie Frühling für die Ohren! Wir haben die neueste
Generation von Hörsystemen mit exzellenter Technik und höchstem Hörkomfort.
Vom 1. – 3. März stellen wir Ihnen exklusiv mit unseren Partnern das ganze Spektrum der
technischen Möglichkeiten vor. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und lassen Sie sich
begeistern! Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Filiale.
Hörgeräte Schwalm • Leipziger Straße 44 • 03048 Cottbus • Tel. 03 55/79 34 71
Folgende Partner werden bei uns vor Ort sein und die
neueste Generation von Hörgeräten präsentieren:
Sparen Sie auch gerne?
Gut hören lohnt sich jetzt doppelt: Kommen Sie im März oder
April 2017 zu uns und sichern Sie sich einen Rabatt von 20 %
auf die gesamte Zuzahlung. So können Sie bis zu 700 € sparen.
Der richtige Zeitpunkt für einen Hörtest ...
... ist jetzt! Denn durch regelmäßige Hörtests können Sie frühzeitig
einer beginnenden Hörminderung begegnen. Wir nehmen uns die
Zeit für Sie und führen einen professionellen und selbstverständlich
kostenfreien Hörtest bei Ihnen durch. So können wir exakt Ihr Hörvermögen bestimmen. Ihr freundlicher Hörgeräte-Akustiker-Meister
nimmt sich gerne die Zeit für Sie.
Kostenfrei!
Sichern Sie sich jetzt unsere Gutscheine:
Die ersten 50 Interessierten, die diesen Beileger beim Besuch bei uns mitbringen,
erhalten kostenfrei ein Set Batterien für ihr Hörgerät.
KOSTENLOSER HÖRTEST
Kommen Sie spontan in eine unserer Filialen in Cottbus
oder vereinbaren Sie einen Termin unter 0355-79 34 71.
%
PREISVORTEIL BIS 20 %
Im März und April 2017 gewähren wir Ihnen einen Rabatt
von 20 % auf die gesamte zu leistende Zuzahlung bzw. Sie
entscheiden sich für ein Hörgerät ohne Zuzahlung.*
INDIVIDUELLE FACHBERATUNG
vom Hörgeräte-Akustiker-Meister –
kompetent und persönlich
Bild: © PictureArt / www.fotolia.com
* Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung ist lediglich
die Verordnungspauschale (10 €/Hörgerät) an die Krankenkasse zu zahlen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch:
Filiale Cottbus:
Hier Aktion 1.–3. März
Leipziger Straße 44
03048 Cottbus
Tel.: 03 55/79 34 71
Besuchen Sie uns auf
Filiale Cottbus:
An der Priormühle 15
03050 Cottbus
Tel.: 03 55/86 62 80 40
www.hoergeraete-schwalm.de
E-Mail: [email protected]