Einladung Mitgliederver - Drebacher Kleingartenverein

An die Mitglieder des
Drebacher Kleingartenvereins
„Am Bluterberg“ e.V.
Drebach, den 18.02.2017
Einladung zur Mitgliederversammlung 2017
Liebe Gartenfreunde,
hiermit laden wir Sie recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Samstag, den 08.04.2017 um 10.00 Uhr
(bis ca. 12.00 Uhr) ins Gartenheim ein.
Hier die vorläufige Tagesordnung:
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Begrüßung und Eröffnung der Versammlung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
Wahl des Versammlungsleiters
Bestätigung der Tagesordnung
Bericht des Vorsitzenden & des stellv. Vorsitzenden
Bericht des Kassierers
Bericht der Revisionskommission
Aussprache zu den Berichten
Vorstellung, Diskussion & Abstimmung über folgende Beschlussvorlagen:
01/2017: Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission
02/2017: Bestätigung der Beitrags- & Gebührenordnung für das Jahr 2017 gem.
Entwurf vom 17.02.2017
03/2017: Bestätigung des Haushaltsplans (Mittelverwendung) für das Jahr 2017
gem. Entwurf vom 17.02.2017
04/2017: Änderung der Finanzordnung gem. Entwurf vom 17.02.2017
05/2017: Änderung der Kleingartenordnung im Punkt 6.4 (Ruhezeiten)
9. Wahl des Vorstandes
10. Sonstiges
11. Schlusswort
anschließend (bei entsprechender Witterung): AUFDREHEN DER WASSERLEITUNG
Die unter TOP 8 zu beratenden und abzustimmenden Beschlussvorlagen des Vorstandes einschließlich des
Entwurfs der Beitrags- & Gebührenordnung für das Jahr 2017 können im Vorfeld im Gartenheim (nach
Anmeldung beim Vorstand) oder im Internet unter
www.drebacher-kleingartenverein.de im Mitgliederbereich unter Mitgliederversammlungen
eingesehen werden.
Ergänzungen zur Tagesordnung oder weitere Beschlussanträge können von den Mitgliedern satzungsgemäß
bis spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund des hohen Wasserverlustes im letzten Jahr machen sich eine Dichtheitsprüfung der Hauptleitung
und Seitenstränge erforderlich. Da sich diese nur unter Druck durchführen lassen, werden die Seitenstränge
am 08. & 09.04.2017 schrittweise vom obersten zum untersten Seitenstrang geprüft. Dies dient der
Eingrenzung einer möglichen Undichtigkeit im Wasserleitungsnetz. Die Wasserversorgung in der gesamten
Anlage ist dadurch erst ab dem 10.04.2017 gewährleistet. Für das genannte Vorgehen ist der Zugang zu
allen Wasserentnahmestellen auf den Grundstücken und den Lauben der einzelnen Wassernutzer unbedingt
erforderlich. Daher ist der Zutritt für den Vorstand an beiden Tagen entweder durch persönliche
Anwesenheit oder durch die Hinterlegung der erforderlichen Schlüssel beim Vorstand oder beim
anwesenden Gartennachbarn zwingend notwendig. Andernfalls sieht sich der Vorstand gezwungen sich ggf.
gewaltsam Zutritt zu Lasten des Gartennutzers zu verschaffen und ein Ordnungsgeld zu verhängen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Thonfeld
Vereinsvorsitzender