An die Mitglieder des Drebacher Kleingartenvereins „Am Bluterberg“ e.V. Drebach, den 18.02.2017 Einladung zur Mitgliederversammlung 2017 Liebe Gartenfreunde, hiermit laden wir Sie recht herzlich zur Mitgliederversammlung am Samstag, den 08.04.2017 um 10.00 Uhr (bis ca. 12.00 Uhr) ins Gartenheim ein. Hier die vorläufige Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung, Feststellen der Beschlussfähigkeit Wahl des Versammlungsleiters Bestätigung der Tagesordnung Bericht des Vorsitzenden & des stellv. Vorsitzenden Bericht des Kassierers Bericht der Revisionskommission Aussprache zu den Berichten Vorstellung, Diskussion & Abstimmung über folgende Beschlussvorlagen: 01/2017: Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission 02/2017: Bestätigung der Beitrags- & Gebührenordnung für das Jahr 2017 gem. Entwurf vom 17.02.2017 03/2017: Bestätigung des Haushaltsplans (Mittelverwendung) für das Jahr 2017 gem. Entwurf vom 17.02.2017 04/2017: Änderung der Finanzordnung gem. Entwurf vom 17.02.2017 05/2017: Änderung der Kleingartenordnung im Punkt 6.4 (Ruhezeiten) 9. Wahl des Vorstandes 10. Sonstiges 11. Schlusswort anschließend (bei entsprechender Witterung): AUFDREHEN DER WASSERLEITUNG Die unter TOP 8 zu beratenden und abzustimmenden Beschlussvorlagen des Vorstandes einschließlich des Entwurfs der Beitrags- & Gebührenordnung für das Jahr 2017 können im Vorfeld im Gartenheim (nach Anmeldung beim Vorstand) oder im Internet unter www.drebacher-kleingartenverein.de im Mitgliederbereich unter Mitgliederversammlungen eingesehen werden. Ergänzungen zur Tagesordnung oder weitere Beschlussanträge können von den Mitgliedern satzungsgemäß bis spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Wichtiger Hinweis: Aufgrund des hohen Wasserverlustes im letzten Jahr machen sich eine Dichtheitsprüfung der Hauptleitung und Seitenstränge erforderlich. Da sich diese nur unter Druck durchführen lassen, werden die Seitenstränge am 08. & 09.04.2017 schrittweise vom obersten zum untersten Seitenstrang geprüft. Dies dient der Eingrenzung einer möglichen Undichtigkeit im Wasserleitungsnetz. Die Wasserversorgung in der gesamten Anlage ist dadurch erst ab dem 10.04.2017 gewährleistet. Für das genannte Vorgehen ist der Zugang zu allen Wasserentnahmestellen auf den Grundstücken und den Lauben der einzelnen Wassernutzer unbedingt erforderlich. Daher ist der Zutritt für den Vorstand an beiden Tagen entweder durch persönliche Anwesenheit oder durch die Hinterlegung der erforderlichen Schlüssel beim Vorstand oder beim anwesenden Gartennachbarn zwingend notwendig. Andernfalls sieht sich der Vorstand gezwungen sich ggf. gewaltsam Zutritt zu Lasten des Gartennutzers zu verschaffen und ein Ordnungsgeld zu verhängen. Mit freundlichen Grüßen Uwe Thonfeld Vereinsvorsitzender
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