AGB

Ralf Müller
Dipl.-Ing. (FH) Landespflege
Darmstädter Str. 67 68647 Biblis
Tel. 06245.299069 Fax 06245.2009555
e-Mail: [email protected]
URL: www.gruenraum-biblis.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung landschaftsgärtnerischer
Arbeiten der Firma GrünRaum Planung und Gestaltung; Biblis.
1
Gegenstand des Vertrages
1.1
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung landschaftsgärtnerischer Arbeiten und
gegebenenfalls die Lieferung von dafür erforderlichen Pflanzen und Materialien.
2
Grundlage des Vertrages
2.1
Dem Auftrag liegen folgende Bedingungen in der nachfolgenden Reihenfolge
zugrunde:
a) das Angebot, die Leistungsbeschreibung und die dazugehörigen Pläne;
b) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
c) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B,
d) das gesetzliche Werkvertragsrecht (BGB)
e) besonders vereinbarte technische Vorschriften und sofern solche nicht vereinbart
sind, die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
VOB und BGB könne auf Wunsch bei der Firma GrünRaum Planung und Gestaltung;
Biblis eingesehen werden.
2.2
Der Auftraggeber und die Firma GrünRaum Planung und Gestaltung; Biblis
unterwerfen sich diesen Vertragsbedingungen für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Aufträge, Arbeiten und Leistungen, die sich auf dieses Bauvorhaben
beziehen.
3
Angebot
3.1
Die Angebote des Auftragnehmers samt dazugehöriger Unterlagen sind, soweit nichts
anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich und zwar hinsichtlich aller
angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
3.2
Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der
gesamten angebotenen Leistungen möglich.
3.3
Die Firma GrünRaum Planung und Gestaltung; Biblis hält sich an das Angebot vier
Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.
3.4
Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des
Auftragnehmers als angenommen.
3.5
Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des
Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung
und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
4
Vergütung
4.1
Die im Angebot genannten Preise sind Einheitspreise. Abzurechnen ist nach
Positionen, Material und Zeitaufwand. Gegebenenfalls ist ein Aufmaß vorzunehmen.
Sofern im Angebot bzw. im Leistungsverzeichnis hinsichtlich Massen, Zeit- und
Materialaufwand Angaben gemacht sind, handelt es sich hierbei um Schätzungen, die
Über- oder unterschritten werden können.
4.2
Nachbeauftragungen werden gem. den im Nachtragsangebot aufgeführten
Einheitspreisen abgerechnet.
4.3
Hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz geändert, dann wird der zum Zeitpunkt
der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet.
5
Ausführung
5.1
Die Firma GrünRaum Planung und Gestaltung; Biblis ist berechtigt einzelne oder die
gesamte Leistung auf Subunternehmer zu übertragen.
6
Ausführungsfristen
6.1
Die Firma GrünRaum Planung und Gestaltung; Biblis übernimmt die Verpflichtung,
die Leistungen und Lieferungen von sich aus so früh wie möglich zu beginnen und
fortzuführen, wie dies in fortschreitender Bauplanung und Bauausführung möglich
ist.
Ralf Müller
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2
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6.2
Als Schlechtwettertage werden für die Fristverlängerung anerkannt:
Regentage mit mehr als vierstündiger Regendauer während der Arbeitszeit, und Tage
mit Mindesttemperaturen unter -5° C.
6.3
Wird der Fortgang der Arbeiten durch einen anderen für den Auftraggeber tätigen
Unternehmer behindert, wird die Ausführungsfrist entsprechend der Dauer der
Behinderung verlängert. Im Übrigen gilt § 6 VOB/B.
7
Aufmaß
7.1
Das Aufmaß erfolgt gemeinsam durch die Firma GrünRaum Planung und Gestaltung;
Biblis und dem Auftraggeber bzw. einen von ihm beauftragten Architekten. Es ist
gemäß den Positionen des Angebots bzw. des Leistungsverzeichnisses zu erstellen.
8
Haftung
8.1
§ 10 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B entfällt.
9
Gewährleistung
9.1
Die Firma GrünRaum Planung und Gestaltung; Biblis übernimmt die Gewährleistung
nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen bzw. im
Angebot und den dazugehörigen Plänen vorgenommenen Leistungsbeschreibung. Im
Übrigen ist auf § 13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.
9.2
Es gelten die Gewährleistungsfristen gem. § 13 Nr. 4 VOB/B
10
Abschlagszahlungen
10.1
Abschlagszahlungen sind 18 Tage nach Stellung einer prüfbaren Abschlagsrechnung
fällig.
11
Sonstige Bedingungen
11.1
Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen
unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt.
11.2
Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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12
Gerichtstandvereinbarung
12.1
Liegen die Voraussetzungen über eine Gerichtsstandvereinbarung gem. § 38 ZPO
vor, ist in Abweichung von § 18 VOB/B der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
Vertrag in Biblis.
GrünRaum
Planung & Gestaltung
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