SEMINAR_INFO INTERNATIONALES STEUERRECHT | SPEZIALSEMINAR Besteuerung ausländischer Betriebsstätten Mit den neuen Verwaltungsgrundsätzen zur Gewinnaufteilung (Entwurf) Thema: Bei der Beratung mittelständischer Mandanten stellen sich grundsätzliche Fragen immer wieder: Wie und in welchem Umfang wird der Mandant im Ausland tätig? Liegt bereits eine Betriebsstätte vor, etwa bei einer kurzfristigen Montage im Ausland oder bei der Erbringung von Dienstleistungen? Wie sind die Ergebnisse aus einer Auslandstätigkeit zu ermitteln und welche Aufzeichnungspflichten ergeben sich? Welchem Staat steht in welcher Höhe aus der Auslandsbetriebsstätte ein Besteuerungsrecht zu? Durch die aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere durch die OECD, haben sich in der letzten Zeit gravierende Veränderungen ergeben. Auch unter rein nationalem Blickwinkel stellen sich Fragen, etwa bei Qualifikationskonflikten und im Hinblick auf eine steuerliche Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste in Deutschland. Schwerpunkte: Einführung - Strukturierungsalternativen bei grenzüberschreitenden Investitionen - Ungewolltes Entstehen von Betriebsstätten - Asymmetrien bei der Betriebsstättenbehandlung Betriebsstättendefinitionen („Betriebsstätte dem Grunde nach“) - Betriebsstätte und ständiger Vertreter nach AO - Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA (u. a. Feste Einrichtung, Bau- und Montagebetriebsstätte, Vertreterbetriebsstätte, Dienstleistungsbetriebsstätte und andere Sondertatbestände nach dem OECD- und UN-Musterabkommen, Abgrenzung zwischen den Betriebsstättentatbeständen) - Lösung von Qualifikationskonflikten Besteuerungssystematik - Gewinnfall (Gewerbesteuer, abkommensrechtliche Aktivitätsvorbehalte, § 20 Abs. 2 AStG, Dreieckssachverhalte, Unterbetriebsstätte) - Verlustfall (Gewerbesteuer, Anrechnungs-DBA, Freistellungs-DBA) Referenten: Gewinnermitteilung und Einkünftezurechnung („Betriebsstätte der Höhe nach“) - Abgrenzung von Gewinnermittlung und Einkünftezurechnung (Betriebsstättenbuchführung und -gewinnermittlung, Einkünftekorrekturregeln, Entstrickung, Währungsumrechnung und Zuordnung von Währungsergebnissen) - Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion (Bisherige OECD-Auffassung, AOA und OECD-MA-Update 2010, Umsetzung des AOA im AStG und in der BsGaV) - Überblick über die neuen Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (Entwurf vom 18. März 2016) - Überblick über das neue OECD Diskussionspapier vom 4. Juni 2016 zum AOA - Anwendung auf Einzelbereiche (Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Betriebsstättendotation) und spezielle Betriebsstättenarten (Montagebetriebsstätten, Vertreterbetriebsstätten) Lohnsteuer; Umsatzsteuer; Ausgewählte Länder Hinweis für Fachberater für Internationales Steuerrecht: Dieses Seminar ist als Pflichtfortbildung gemäß § 9 Fachberaterordnung geeignet – 6,5 Zeitstunden. Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Christian Schmidt, StB, Nürnberg Studium der Betriebswirtschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Promotion im Steuerrecht. Leiter "Kompetenzzentrum Internationales Steuerrecht Mittelstand" bei PwC und em. Professor an der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg. Seit über 30 Jahren auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts beratend tätig, insbesondere für Familienunternehmen. Vertreter der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) im D-A-CH-Steuerausschuss und Mitglied im Ausschuss „Internationales Steuerrecht“ der BStBK. Verfasser bzw. Referent zahlreicher Beiträge, Vorträge und Seminare insbesondere zum Internationalen Steuerrecht sowie ständiger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Zeitschrift „IStR“. Dipl.-Kffr. Susann van der Ham, StBin, Düsseldorf Studium der Betriebswirtschaftslehre und des Internationalen Steuerrechts an der Technischen Universität Dresden, der Keio University Tokyo und der Universiteit Maastricht. Partnerin im Bereich Transfer Pricing bei PwC in Düsseldorf. Seit ca. 15 Jahren im Bereich International Tax und Transfer Pricing tätig. Beratung hauptsächlich Groß- und mittelständischen Unternehmen. Referentin zahlreicher Vorträge zum Thema Verrechnungspreise, Betriebsstätten und Betriebsstättengewinnabgrenzung bei verschiedenen internen und externen Seminaren und an Universitäten. Regelmäßige Veröffentlichungen verschiedener Beiträge zu Verrechnungspreisfragestellungen in nationalen/internationalen Fachzeitschriften. Veranstalter: Bundessteuerberaterkammer, Behrenstraße 42, 10117 Berlin Ansprechpartner: Karin Heilbronner/Simone Aulich, Telefon: 030 240087-23/-27 Teilnehmergebühr: 380,00 € pro Person, inkl. ausführlicher Arbeitsunterlagen, Pausengetränken und Imbiss Beginn/Ende: 09:00/ca. 17:00 Uhr Anmeldung: per Telefax: 030 240087-54 per Post: Bundessteuerberaterkammer, Postfach 02 88 55, 10131 Berlin via Internet: www.bstbk.de, per E-Mail: [email protected] Die Anmeldebestätigung geht Ihnen ca. vier Wochen vor der Veranstaltung zu. Die Seminarunterlagen erhalten Sie vor Ort. Bezahlung: Nach Rechnungsstellung bitten wir um Überweisung auf das Konto der Bundessteuerberaterkammer: Institut: UniCredit Bank-HypoVereinsbank IBAN: DE17 3802 0090 0003 4957 52, BIC: HYVEDEMM402 Rücktrittsregelung: Bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Danach: 100,00 € Stornierungsgebühr, bei Halbtagesseminaren 70,00 € und bei zweitägigen Seminaren 150,00 €. Falls Sie an einem gebuchten Seminar nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig darüber. Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder Stornierung am Veranstaltungstag erfolgt keine Erstattung; es ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten und der Teilnehmer erhält die Seminarunterlagen per Post nach dem Seminar. WICHTIGER HINWEIS: Die Bundessteuerberaterkammer haftet für den Fall, dass ein Seminar mangels Teilnehmer abgesagt werden muss, nicht für die im Rahmen der Reiseplanung (z. B. kostenpflichtiger Stornierung von Flug- oder Bahntickets) entstandenen Kosten. Teilnahmezertifikat: Jeder Teilnehmer erhält nach dem Seminar ein Teilnahmezertifikat. Bitte geben Sie hierfür Namen, Titel, Beruf und Anschrift vollständig an. Hotelbuchung: Es steht ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung. Reservierungen bitte direkt im Tagungshotel unter Berufung auf das Kontingent der Bundessteuerberaterkammer. A n m e l d u n g per Telefax: 030 240087-54 Besteuerung ausländischer Betriebsstätten Absender: (Firmenstempel) Name des Teilnehmers: _________________________________ Beruf/Kammer: ________________________________________ Telefon: ___________________ Telefax: ___________________ E-Mail: _______________________________________________ Die Daten werden für die weitere Seminarbearbeitung gespeichert, sofern der Speicherung nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird. 16.02.2017, Dortmund Radisson Blu Hotel Dortmund An der Buschmühle 1 44139 Dortmund Telefon: 0231 1086-0 Telefax: 0231 1086-650 ÜF/EZ: 109,00 € 12.07.2017, Nürnberg Novotel Nürnberg Centre Ville Bahnhofstr. 12 90402 Nürnberg Telefon: 0911 30035-0 Telefax: 0911 30035-777 ÜF/EZ: 120,00 € 09.03.2017, Frankfurt a. M. InterCityHotel Frankfurt Airport Am Luftbrückendenkmal 1 60549 Frankfurt a. M. Telefon: 069 69709-9 Telefax: 069 69709-444 ÜF/EZ: 104,00 € 04.05.2017, Hannover Hotel Luccumer Hof Kurt-Schumacher-Str. 14/16 30159 Hannover Telefon: 0511 1264-0 Telefax: 0511 131192 ÜF/EZ: 80,00 € 11.10.2017, Berlin InterCityHotel Berlin Hauptbahnhof Katharina-Paulus-Str. 5 10557 Berlin Telefon: 030 288755-0 Telefax: 030 288755-940 ÜF/EZ: 99,00 € Ort, Datum _______________________________________ Unterschrift ________________________________________________
© Copyright 2024 ExpyDoc