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SEMINAR_INFO
INTERNATIONALES STEUERRECHT | SPEZIALSEMINAR
Besteuerung ausländischer Betriebsstätten
Mit den neuen
Verwaltungsgrundsätzen zur
Gewinnaufteilung (Entwurf)
Thema:
Bei der Beratung mittelständischer Mandanten stellen sich grundsätzliche Fragen immer wieder: Wie und in welchem Umfang
wird der Mandant im Ausland tätig? Liegt bereits eine Betriebsstätte vor, etwa bei einer kurzfristigen Montage im Ausland oder bei
der Erbringung von Dienstleistungen? Wie sind die Ergebnisse aus einer Auslandstätigkeit zu ermitteln und welche
Aufzeichnungspflichten ergeben sich? Welchem Staat steht in welcher Höhe aus der Auslandsbetriebsstätte ein
Besteuerungsrecht zu?
Durch die aktuellen Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere durch die OECD, haben sich in der letzten Zeit
gravierende Veränderungen ergeben. Auch unter rein nationalem Blickwinkel stellen sich Fragen, etwa bei
Qualifikationskonflikten und im Hinblick auf eine steuerliche Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste in
Deutschland.
Schwerpunkte:
Einführung
- Strukturierungsalternativen bei grenzüberschreitenden
Investitionen
- Ungewolltes Entstehen von Betriebsstätten
- Asymmetrien bei der Betriebsstättenbehandlung
Betriebsstättendefinitionen
(„Betriebsstätte dem Grunde nach“)
- Betriebsstätte und ständiger Vertreter nach AO
- Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-MA (u. a. Feste Einrichtung,
Bau- und Montagebetriebsstätte, Vertreterbetriebsstätte,
Dienstleistungsbetriebsstätte und andere Sondertatbestände
nach dem OECD- und UN-Musterabkommen, Abgrenzung
zwischen den Betriebsstättentatbeständen)
- Lösung von Qualifikationskonflikten
Besteuerungssystematik
- Gewinnfall (Gewerbesteuer, abkommensrechtliche
Aktivitätsvorbehalte, § 20 Abs. 2 AStG, Dreieckssachverhalte, Unterbetriebsstätte)
- Verlustfall (Gewerbesteuer, Anrechnungs-DBA,
Freistellungs-DBA)
Referenten:
Gewinnermitteilung und Einkünftezurechnung
(„Betriebsstätte der Höhe nach“)
- Abgrenzung von Gewinnermittlung und Einkünftezurechnung (Betriebsstättenbuchführung und
-gewinnermittlung, Einkünftekorrekturregeln,
Entstrickung, Währungsumrechnung und Zuordnung
von Währungsergebnissen)
- Reichweite der Selbstständigkeitsfiktion (Bisherige
OECD-Auffassung, AOA und OECD-MA-Update 2010,
Umsetzung des AOA im AStG und in der BsGaV)
- Überblick über die neuen Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (Entwurf vom 18. März 2016)
- Überblick über das neue OECD Diskussionspapier
vom 4. Juni 2016 zum AOA
- Anwendung auf Einzelbereiche (Zuordnung von
Wirtschaftsgütern, Betriebsstättendotation) und
spezielle Betriebsstättenarten (Montagebetriebsstätten,
Vertreterbetriebsstätten)
Lohnsteuer; Umsatzsteuer; Ausgewählte Länder
Hinweis für Fachberater für
Internationales Steuerrecht:
Dieses Seminar ist als Pflichtfortbildung
gemäß § 9 Fachberaterordnung geeignet
– 6,5 Zeitstunden.
Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Christian Schmidt, StB, Nürnberg
Studium der Betriebswirtschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Promotion im Steuerrecht. Leiter
"Kompetenzzentrum Internationales Steuerrecht Mittelstand" bei PwC und em. Professor an der Technischen Hochschule Georg
Simon Ohm Nürnberg. Seit über 30 Jahren auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts beratend tätig, insbesondere für
Familienunternehmen. Vertreter der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) im D-A-CH-Steuerausschuss und Mitglied im
Ausschuss „Internationales Steuerrecht“ der BStBK. Verfasser bzw. Referent zahlreicher Beiträge, Vorträge und Seminare
insbesondere zum Internationalen Steuerrecht sowie ständiger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Zeitschrift „IStR“.
Dipl.-Kffr. Susann van der Ham, StBin, Düsseldorf
Studium der Betriebswirtschaftslehre und des Internationalen Steuerrechts an der Technischen Universität Dresden, der Keio
University Tokyo und der Universiteit Maastricht. Partnerin im Bereich Transfer Pricing bei PwC in Düsseldorf. Seit ca. 15 Jahren
im Bereich International Tax und Transfer Pricing tätig. Beratung hauptsächlich Groß- und mittelständischen Unternehmen.
Referentin zahlreicher Vorträge zum Thema Verrechnungspreise, Betriebsstätten und Betriebsstättengewinnabgrenzung bei
verschiedenen internen und externen Seminaren und an Universitäten. Regelmäßige Veröffentlichungen verschiedener Beiträge
zu Verrechnungspreisfragestellungen in nationalen/internationalen Fachzeitschriften.
Veranstalter:
Bundessteuerberaterkammer, Behrenstraße 42, 10117 Berlin
Ansprechpartner: Karin Heilbronner/Simone Aulich, Telefon: 030 240087-23/-27
Teilnehmergebühr:
380,00 € pro Person, inkl. ausführlicher Arbeitsunterlagen, Pausengetränken und Imbiss
Beginn/Ende:
09:00/ca. 17:00 Uhr
Anmeldung:
 per Telefax: 030 240087-54
 per Post: Bundessteuerberaterkammer, Postfach 02 88 55, 10131 Berlin
 via Internet: www.bstbk.de,  per E-Mail: [email protected]
Die Anmeldebestätigung geht Ihnen ca. vier Wochen vor der Veranstaltung zu. Die Seminarunterlagen
erhalten Sie vor Ort.
Bezahlung:
Nach Rechnungsstellung bitten wir um Überweisung auf das Konto der Bundessteuerberaterkammer:
Institut:
UniCredit Bank-HypoVereinsbank
IBAN:
DE17 3802 0090 0003 4957 52, BIC: HYVEDEMM402
Rücktrittsregelung: Bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Danach: 100,00 € Stornierungsgebühr, bei
Halbtagesseminaren 70,00 € und bei zweitägigen Seminaren 150,00 €.
Falls Sie an einem gebuchten Seminar nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, einen
Ersatzteilnehmer zu benennen. Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig darüber.
Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder Stornierung am Veranstaltungstag erfolgt keine Erstattung; es ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten und der Teilnehmer erhält die Seminarunterlagen per Post nach dem
Seminar.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Bundessteuerberaterkammer haftet für den Fall, dass ein Seminar mangels Teilnehmer abgesagt werden
muss, nicht für die im Rahmen der Reiseplanung (z. B. kostenpflichtiger Stornierung von Flug- oder
Bahntickets) entstandenen Kosten.
Teilnahmezertifikat: Jeder Teilnehmer erhält nach dem Seminar ein Teilnahmezertifikat. Bitte geben Sie hierfür Namen, Titel, Beruf
und Anschrift vollständig an.
Hotelbuchung:
Es steht ein begrenztes Zimmerkontingent zur Verfügung. Reservierungen bitte direkt im Tagungshotel unter
Berufung auf das Kontingent der Bundessteuerberaterkammer.
A n m e l d u n g per Telefax: 030 240087-54
Besteuerung ausländischer Betriebsstätten
Absender: (Firmenstempel)
Name des Teilnehmers: _________________________________
Beruf/Kammer: ________________________________________
Telefon: ___________________ Telefax: ___________________
E-Mail: _______________________________________________
Die Daten werden für die weitere Seminarbearbeitung gespeichert, sofern
der Speicherung nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird.

16.02.2017, Dortmund

Radisson Blu Hotel Dortmund
An der Buschmühle 1
44139 Dortmund
Telefon: 0231 1086-0
Telefax: 0231 1086-650
ÜF/EZ: 109,00 €

12.07.2017, Nürnberg
Novotel Nürnberg Centre Ville
Bahnhofstr. 12
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 30035-0
Telefax: 0911 30035-777
ÜF/EZ: 120,00 €
09.03.2017, Frankfurt a. M.
InterCityHotel Frankfurt Airport
Am Luftbrückendenkmal 1
60549 Frankfurt a. M.
Telefon: 069 69709-9
Telefax: 069 69709-444
ÜF/EZ: 104,00 €

 04.05.2017, Hannover
Hotel Luccumer Hof
Kurt-Schumacher-Str. 14/16
30159 Hannover
Telefon: 0511 1264-0
Telefax: 0511 131192
ÜF/EZ: 80,00 €
11.10.2017, Berlin
InterCityHotel Berlin
Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Str. 5
10557 Berlin
Telefon: 030 288755-0
Telefax: 030 288755-940
ÜF/EZ: 99,00 €
Ort, Datum _______________________________________ Unterschrift ________________________________________________