Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter Teil 3.

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16.02.2017
SteuertippsundGestaltungshinweisefürVermieterTeil3.
IndiesemTeilinformierenwirSiedarüber,wasSiebeieinemLeerstandtunkönnen,wasSiebeieiner
FerienimmobiliebeachtensolltenundwasSieunternehmenkönnen,wennIhreMieteinnahmenunverschuldet
ausbleiben:
LEERSTAND
WennHausoderWohnunglängerleerstehen,schautdasFinanzamtirgendwanngenauerhin.Esprüftdann,obSiemit
demObjektüberhauptnochEinkünfteerzielenwollen.UnproblematischsindüblicheLeerstandszeiten,zumBeispiel,
wenndieMieterwechselnoderSierenovierenlassen.Schwierigerwirdes,wennIhnendasFinanzamtnichtmehr
abnimmt,dassSiewirklichvermietenwollen.HiergiltfürSienämlicheine„objektiveBeweislast“.
Pressekontakt:
BettinaM.Rau-Franz
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