kurzgefasst Januar 2017


kurzgefasst
Informa(onenausdemBezirksverbandWeser-Ems
Januar 2017
VielLärmumnichts…
BerufsschullehrerverbändeziehenKlagegegendieWahldes
Schulbezirkspersonalratszurück
Am 11. Januar 2017 hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück darüber zu verhandeln, ob die Wahl zum
Schulbezirkspersonalrat im April 2016 ordnungsgemäß
verlaufen war. Die Klage hatten der Berufsschullehrerverband (BLV) und der Verband der
Lehrkräfte an Wirtschaftsschulen (VLWN) gemeinsam
mit dem Ziel eingereicht, die Wahl aus formalen Gründen für ungültig zu erklären und damit den Schulbezirkspersonalrat (SBPR) aufzulösen.
Bereits zu Beginn der Verhandlung kam es nun zu einer
überraschenden Wende. Die Klage wurde zurückgezogen. Das Wahlergebnis hat damit Bestand, eine
Neuwahl ist vom Tisch.
SchwächungderPersonalvertretung
bewusstinKaufgenommen
Offenbar ist den Verbänden in letzter Minute aufgefallen, welche Konsequenzen eine erfolgreiche
Wahlanfechtung gehabt hätte. In diesem Fall wäre nach
Rechtskraft des Urteils der Schulbezirkspersonalrat
aufgelöst worden und die Personalratsgeschäfte von 25
Personen hätte nun ein kleiner dreiköpfiger Wahlvorstand übernehmen müssen. Für die Beschäftigten in
den Schulen hätte dies bedeutet, dass über einen
Zeitraum von drei Monaten keine schlagkräftige Interessenvertretung in der Landesschulbehörde vorhanden
gewesen wäre, da die Mitglieder des SBPR an die
Schulen zurückgegangen wären.
KlägerlieferteWahlanfechtungsgründe
selbst
Lange sah es so aus, dass die Verbände diese
Schwächung der Personalvertretung in Kauf genommen hätten, um eine Neuwahl zu erreichen.
Ausschlaggebend für den Rückzug dürfte eine andere
Entwicklung gewesen sein: Im laufenden Verfahren
kristallisierte sich immer mehr heraus, dass die von
den Verbänden vorgebrachten Gründe für die
Wahlanfechtung nichtig seien. Allerdings hatte das
Gericht auch zu prüfen, ob es weitere Gründe geben
könnte, die eine Neuwahl rechtfertigten. Und genau
dieses schien der Fall zu sein: In diesem Zusammenhang rückten die von der Gewerkschaft und den Verbänden eingereichten Wahlvorschlagslisten mit den
KandidatInnen in den Fokus. Während die Liste der
GEW keine Mängel aufwies, war dies zumindest in
einem Fall anders. Ausgerechnet die Liste, welche die
KandidatInnen der Berufsschullehrerverbände enthielt,
war nach Vorgaben des Personalvertretungsgesetzes so
fehlerhaft, dass sie womöglich nicht hätte zur Abstimmung gelangen dürfen. Damit lief der Kläger Gefahr,
eine Neuwahl mit Gründen zu riskieren, die dieser
selbst zu verantworten hatte.
Dass die Verbände nun am 11. Januar die Reißleine zogen und die Klage zurücknahmen, ist damit gut verständlich. Unverständlich bleibt jedoch, warum dies
erst in letzter Minute passierte. Allein die anwaltlichen
Kosten, die von den Steuerzahlenden zu tragen sind,
dürften beträchtlich sein. Zudem hat sich der neu
gewählte Schulbezirkspersonalrat über Monate zusätzlich zum Kerngeschäft intensiv mit dieser Thematik
befassen müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Verbände aus diesem
Klagedesaster personelle Konsequenzen ziehen.
SchulfreibeiSchneeundEis?
UnterrichtsausfallbeiextremenWiIerungsbedingungen
DurchbesondereWe.erverhältnissekannesimmerdannzuwi.erungsbedingtemSchulausfall
führen,wenndieSicherheitdesSchulwegesundder
Schülerbeförderungnichtmehrgewährleistetist.Die
Entscheidung,obUnterrichtstaCindetodernicht,
treffendieLandkreiseunddiekreisfreienStädte.
UnterrichtsausfallwegenextremerWi.erungsbedingungenführtbeiLehrkräGen(Beamte/BeschäGigte)
gemäßRdErl.d.MKv.20.8.2005(SVBl10/2005S.525)in
deraktuellenVersionzuMinderzeitenimSinnevon§4
Abs.2ArbZVO-Schule.Diesgiltnicht,soweitdiejeweiligeLehrkraGwährendderausfallendenUnterrichtsstundenaufWeisungderSchulleitungandere
dienstlicheAufgaben(u.a.Aufsichts-undBetreuungsaufgabenimRahmenderVerlässlichenGrundschule)wahrnimmt.
ErgebensichausdienstlichenGründenineinerUnterrichtswocheMinderzeitenvonmehralsderHälGeder
jeweiligenUnterrichtsverpflichtung,sogiltdieHälGe
derjeweiligenUnterrichtsverpflichtungalserteilt.
tet),wenneszumZeitpunktdeswi.erungsbedingten
UnterrichtsausfallszurDienstleistungverpflichtetwar,
dieArbeitsleistungangebotenhatundwegendes
NichtvorhandenseinsderSchülerinnenundSchüler
nichtundauchnichtmitanderendienstlichenAufgaben
beschäGigtwerdenkonnte.BeiArbeitaufAbrufbedeutetdies,dassdieseangefordertseinmusste.
Quelle:www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de,
personalrat.geweserems.de
Beispiel:
WegenGla.eisfälltdieSchuleanmehrerenTagenaus.
KolleginnenundKollegenhabenweiteFahrstreckenund
bleibenaufgrundderRundfunkmeldungenzu
Hause,danngiltnach§4Abs.2ArbZVO-Schule:
„AusdienstlichenGründenkanndiejeweiligeUnterrichtsverpflichtungeinerLehrkraGwöchentlichumbis
zuvierUnterrichtsstundenüberschri.enoderbiszur
HälGeunterschri.enwerden.“
Dasbedeutet,wennjemand28Wochenstundenzu
erteilenhä.eundeineWocheUnterrichtsausfallwäre,
dannkönntenhöchstens14Minusstunden
entstehen.DieHöhederMinusstundenergibtsichaus
derindividuellenUnterrichtsverpflichtung.
DasnichtlehrendePersonalerhältgem.§615BürgerlichesGesetzbuch(BGB)Entgelgortzahlung(d.h.die
vereinbarteArbeitszeitandembetr.Taggiltalsgeleis-
Januar 2017
Januar 2017
Schul-FeedbackanstellevonSchulinspek(on?!
DieSchulinspek(oninihreraktuellenFormistgescheitert.
AufGrunddermassivenKrijkvorallemderGEWdurch
dieBeschwerdewellederGrundschulen,öffentlichen
PublikajonenundderArbeitszeitstudiesahsichdieKultusministeringezwungen,dieSchulinspekjonzurückzufahren.GemäßeinerPressemi.eilungdesKultusministeriumsvom25.November2016könnteesbereitsab
2017anstelledesbekanntenSchulinspekjonsverfahrenseinsogenanntes„Schul-Feedback“geben.Das
neueEvaluajonsverfahrensollmehrEntlastungfürdie
SchulenbringenunddieindividuelleschulischeRealität
stärkerberücksichjgen,indemesdenFokusdeutlich
stärkeralsbisheraufdenUnterrichtunddendaraus
resuljerendenBildungserfolgderSchülerinnenund
derBasisihresSchulprogrammsihrEvalua(onsvorhaben,wobeisiesichaufeinkonkretesEntwicklungsziel
konzentriert,z.B.auf„durchgängigeSprachförderung“.
ZielistimBesonderendieWeiterentwicklungderUnterrichtsqualitätsowiedieVerzahnungvonSchulentwicklungundUnterrichtsentwicklung.
DasneueVerfahren,alsGesamtprozessaufca.1,5Jahre
angelegt,siehtvor,dassdieSchulenundinsbesondere
dieLehrkräGeeinekonkreteRückmeldungdarüberbekommen,wiederEvaluajonsschwerpunktimUnterricht
umgesetztwurde.Danach,wenndieSchuleZeitha.e,
interndieErgebnissezuanalysierenundzubesprechen,
findetdasAbschluss-Feedbacksta..DazugehörenausdrücklicheineRückmeldungderSchulenandasEvaluajons-TeamundeinAbschlussbericht.
DenSchulenwirdindemFeedback-Prozessdeutlich
mehrZeitunddeutlichmehrBeratunggegebenwerden,
durchdieseEntschleunigungkönntewenigerZeitdruck
indieSchulenentstehen.
DasneueVerfahrenberücksichjgtdiebereits2005in
einerStellungnahmederGEWformuliertenForderungenweitgehend.DasVerfahren
•
Schülerlegt.AnschließendbekämendieSchuleneine
insbesonderefürdieUnterrichtsentwicklungund-gestaltungverwertbareRückmeldung.AuchihrerseitssollensiedenBehördeneineRückmeldungdarübergeben,
obderFeedback-ProzessausihrerSichterfolgreichverlaufenist.
NachWortenderKultusministerinwirddas„SchulFeedback“andenLeitbildernTransparenzundoffene
Kommunika0onausgerichtet.KultusministerinHeiligenstadtwünschtsicheineEntwicklungvomÜberprüfen
hinzumUnterstützen.
AusgangspunktderEvaluajonwirddasindividuelle
Schulprogrammsein.DieBeobachtungsschwerpunkte
könnenvonderSchuleselbstausgewähltwerden.Die
Schulebes(mmt6–10MonatevorderEvalua(onauf
•
•
orienjertsichstärkerandenThemenderSchulen,dadieBeobachtungspunkteausdemjeweiligenSchulprogrammausgewähltwerdensollen,
konzentriertsichaufdenUnterricht,
versprichteineRückmeldekulturfürdieSchulen.
DiePilotphasefürdas„Schul-Feedback"könnteschon
zumFrühjahr2017starten.
WeitereEinzelheitenzudemgeplantenVerfahrenüber
diePresseerklärunghinaussindnochnichtbekannt.
Aktuellistnochnichtklar,obundinwelcherWeiseder
bestehendeErlasszurSchulinspekjonweiterentwickelt,
neugefasstoderaufgehobenwird.
Tarifrunde2017
Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder leisten täglich wertvolle Arbeit im Sinne aller Bürgerinnen und
Bürger. Um weiterhin kompetente Dienstleistungen erbringen zu können, trotz stetig steigender Belastung und Anforderung, müssen die Rahmenbedingungen entsprechend
verbessert werden.
TagdesoffenenOhrsfür
alleQuereinsteigerInnen
ObdurchdasreguläreStudiumoderdurchden
QuereinsjegderWegindieSchulegefundenwurde,
alsGEWwollenwirEuchallevertreten!
DieGEWimBezirkWeser-Emsbietetdaherallen
QuereinsteigerinnenundQuereinsteigerndie
Möglichkeit,sichüberihrebesondereArbeitssituajon
auszutauschenundsichzuvernetzen.Darüberhinaus
wollenwiralsGEWeruieren,wo„derSchuhdrückt“.
ReichendievomLandangebotenenMaßnahmen,um
denSchulalltagzumeistern?!WelcheQualifizierungsangebotewerdenzusätzlichbenöjgt?!
WelcheForderungenmüssenandiePolijkgestellt
werden,umdenQuereinsjegfüralleBetroffenenzu
einemGewinnwerdenzulassen?!
Die Einkommensentwicklung hinkt seit 2000 um etwa 4
Prozentpunkte der Gesamtwirtschaft hinterher.
Ein Steuerplus von 4,8% im Jahr 2016 und weiter zu erwartende Steuerzuwächse in den kommenden Jahren rechtfertigen somit die Forderungen der Bundeskommission. Um
weiterhin die kompetenten Dienstleistungen sicherzustellen,
müssen sich die Länder als attraktive Arbeitgeber präsentieren.
Für die Tarif- und Besoldungsrunde 2017 hat die Bundestarifkommission mit der Tarifgemeinschaft der Länder folgende
Forderungen, die u.a. für die Bildungsinstitutionen von Bedeutung sind, beschlossen:
Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von
6% unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in
Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und der Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie
der Übernahme weiterer struktureller Verbesserungen
Wirfreuenunsdarauf,dieseFragenmitDirzudiskujeren!
bei der Eingruppierung bei einer Laufzeit von 12 Monat-
Termin:Dienstag,21.02.2017
Beginn:16.30Uhr
Ort: GeschäGsstellederGEWBezirkWeser-Ems,
Staugraben4a,26122Oldenburg
Kontakt:WenckeHlynsdóur
Email: [email protected]
Anmeldungenbis14.02.2017unter
[email protected]
Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial-
KinderbetreuungskostenwerdenfürGEW-Mitglieder
(unddie,dieeswerdenmöchten)aufAntragübernommen.
Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhand-
en.
und Erziehungsdienst der Länder sowie der Erzieherinnen und Erzieher der an den TV-L gebundenen Studentenwerke an die Kommunen sowie Übernahme der
Pflege-Tabelle des TVöD.
Ausschluss sachgrundloser Befristungen.
lungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie
Versorgungsempfängerinnen und –empfänger der Länder
und Kommunen.
kurzgefasst ist eine Publikation des GEW- Bezirksverbands Weser-Ems
Auflage: 31.000 Exemplare
Verantwortlich: Stefan Störmer
Redaktion für diese Ausgabe: Wencke Hlynsdottir, Birgit Ostendorf, Stefan Störmer
GEW Bezirksverband Weser-Ems
Staugraben 4a, 26122 Oldenburg
Telefon: 0441 24013
www.gewweserems.de
[email protected]
Fotolizenzen: [email protected]/ Thomas [email protected] /BRN [email protected] /[email protected]