kurzgefasst Informa(onenausdemBezirksverbandWeser-Ems Januar 2017 VielLärmumnichts… BerufsschullehrerverbändeziehenKlagegegendieWahldes Schulbezirkspersonalratszurück Am 11. Januar 2017 hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück darüber zu verhandeln, ob die Wahl zum Schulbezirkspersonalrat im April 2016 ordnungsgemäß verlaufen war. Die Klage hatten der Berufsschullehrerverband (BLV) und der Verband der Lehrkräfte an Wirtschaftsschulen (VLWN) gemeinsam mit dem Ziel eingereicht, die Wahl aus formalen Gründen für ungültig zu erklären und damit den Schulbezirkspersonalrat (SBPR) aufzulösen. Bereits zu Beginn der Verhandlung kam es nun zu einer überraschenden Wende. Die Klage wurde zurückgezogen. Das Wahlergebnis hat damit Bestand, eine Neuwahl ist vom Tisch. SchwächungderPersonalvertretung bewusstinKaufgenommen Offenbar ist den Verbänden in letzter Minute aufgefallen, welche Konsequenzen eine erfolgreiche Wahlanfechtung gehabt hätte. In diesem Fall wäre nach Rechtskraft des Urteils der Schulbezirkspersonalrat aufgelöst worden und die Personalratsgeschäfte von 25 Personen hätte nun ein kleiner dreiköpfiger Wahlvorstand übernehmen müssen. Für die Beschäftigten in den Schulen hätte dies bedeutet, dass über einen Zeitraum von drei Monaten keine schlagkräftige Interessenvertretung in der Landesschulbehörde vorhanden gewesen wäre, da die Mitglieder des SBPR an die Schulen zurückgegangen wären. KlägerlieferteWahlanfechtungsgründe selbst Lange sah es so aus, dass die Verbände diese Schwächung der Personalvertretung in Kauf genommen hätten, um eine Neuwahl zu erreichen. Ausschlaggebend für den Rückzug dürfte eine andere Entwicklung gewesen sein: Im laufenden Verfahren kristallisierte sich immer mehr heraus, dass die von den Verbänden vorgebrachten Gründe für die Wahlanfechtung nichtig seien. Allerdings hatte das Gericht auch zu prüfen, ob es weitere Gründe geben könnte, die eine Neuwahl rechtfertigten. Und genau dieses schien der Fall zu sein: In diesem Zusammenhang rückten die von der Gewerkschaft und den Verbänden eingereichten Wahlvorschlagslisten mit den KandidatInnen in den Fokus. Während die Liste der GEW keine Mängel aufwies, war dies zumindest in einem Fall anders. Ausgerechnet die Liste, welche die KandidatInnen der Berufsschullehrerverbände enthielt, war nach Vorgaben des Personalvertretungsgesetzes so fehlerhaft, dass sie womöglich nicht hätte zur Abstimmung gelangen dürfen. Damit lief der Kläger Gefahr, eine Neuwahl mit Gründen zu riskieren, die dieser selbst zu verantworten hatte. Dass die Verbände nun am 11. Januar die Reißleine zogen und die Klage zurücknahmen, ist damit gut verständlich. Unverständlich bleibt jedoch, warum dies erst in letzter Minute passierte. Allein die anwaltlichen Kosten, die von den Steuerzahlenden zu tragen sind, dürften beträchtlich sein. Zudem hat sich der neu gewählte Schulbezirkspersonalrat über Monate zusätzlich zum Kerngeschäft intensiv mit dieser Thematik befassen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob die Verbände aus diesem Klagedesaster personelle Konsequenzen ziehen. SchulfreibeiSchneeundEis? UnterrichtsausfallbeiextremenWiIerungsbedingungen DurchbesondereWe.erverhältnissekannesimmerdannzuwi.erungsbedingtemSchulausfall führen,wenndieSicherheitdesSchulwegesundder Schülerbeförderungnichtmehrgewährleistetist.Die Entscheidung,obUnterrichtstaCindetodernicht, treffendieLandkreiseunddiekreisfreienStädte. UnterrichtsausfallwegenextremerWi.erungsbedingungenführtbeiLehrkräGen(Beamte/BeschäGigte) gemäßRdErl.d.MKv.20.8.2005(SVBl10/2005S.525)in deraktuellenVersionzuMinderzeitenimSinnevon§4 Abs.2ArbZVO-Schule.Diesgiltnicht,soweitdiejeweiligeLehrkraGwährendderausfallendenUnterrichtsstundenaufWeisungderSchulleitungandere dienstlicheAufgaben(u.a.Aufsichts-undBetreuungsaufgabenimRahmenderVerlässlichenGrundschule)wahrnimmt. ErgebensichausdienstlichenGründenineinerUnterrichtswocheMinderzeitenvonmehralsderHälGeder jeweiligenUnterrichtsverpflichtung,sogiltdieHälGe derjeweiligenUnterrichtsverpflichtungalserteilt. tet),wenneszumZeitpunktdeswi.erungsbedingten UnterrichtsausfallszurDienstleistungverpflichtetwar, dieArbeitsleistungangebotenhatundwegendes NichtvorhandenseinsderSchülerinnenundSchüler nichtundauchnichtmitanderendienstlichenAufgaben beschäGigtwerdenkonnte.BeiArbeitaufAbrufbedeutetdies,dassdieseangefordertseinmusste. Quelle:www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de, personalrat.geweserems.de Beispiel: WegenGla.eisfälltdieSchuleanmehrerenTagenaus. KolleginnenundKollegenhabenweiteFahrstreckenund bleibenaufgrundderRundfunkmeldungenzu Hause,danngiltnach§4Abs.2ArbZVO-Schule: „AusdienstlichenGründenkanndiejeweiligeUnterrichtsverpflichtungeinerLehrkraGwöchentlichumbis zuvierUnterrichtsstundenüberschri.enoderbiszur HälGeunterschri.enwerden.“ Dasbedeutet,wennjemand28Wochenstundenzu erteilenhä.eundeineWocheUnterrichtsausfallwäre, dannkönntenhöchstens14Minusstunden entstehen.DieHöhederMinusstundenergibtsichaus derindividuellenUnterrichtsverpflichtung. DasnichtlehrendePersonalerhältgem.§615BürgerlichesGesetzbuch(BGB)Entgelgortzahlung(d.h.die vereinbarteArbeitszeitandembetr.Taggiltalsgeleis- Januar 2017 Januar 2017 Schul-FeedbackanstellevonSchulinspek(on?! DieSchulinspek(oninihreraktuellenFormistgescheitert. AufGrunddermassivenKrijkvorallemderGEWdurch dieBeschwerdewellederGrundschulen,öffentlichen PublikajonenundderArbeitszeitstudiesahsichdieKultusministeringezwungen,dieSchulinspekjonzurückzufahren.GemäßeinerPressemi.eilungdesKultusministeriumsvom25.November2016könnteesbereitsab 2017anstelledesbekanntenSchulinspekjonsverfahrenseinsogenanntes„Schul-Feedback“geben.Das neueEvaluajonsverfahrensollmehrEntlastungfürdie SchulenbringenunddieindividuelleschulischeRealität stärkerberücksichjgen,indemesdenFokusdeutlich stärkeralsbisheraufdenUnterrichtunddendaraus resuljerendenBildungserfolgderSchülerinnenund derBasisihresSchulprogrammsihrEvalua(onsvorhaben,wobeisiesichaufeinkonkretesEntwicklungsziel konzentriert,z.B.auf„durchgängigeSprachförderung“. ZielistimBesonderendieWeiterentwicklungderUnterrichtsqualitätsowiedieVerzahnungvonSchulentwicklungundUnterrichtsentwicklung. DasneueVerfahren,alsGesamtprozessaufca.1,5Jahre angelegt,siehtvor,dassdieSchulenundinsbesondere dieLehrkräGeeinekonkreteRückmeldungdarüberbekommen,wiederEvaluajonsschwerpunktimUnterricht umgesetztwurde.Danach,wenndieSchuleZeitha.e, interndieErgebnissezuanalysierenundzubesprechen, findetdasAbschluss-Feedbacksta..DazugehörenausdrücklicheineRückmeldungderSchulenandasEvaluajons-TeamundeinAbschlussbericht. DenSchulenwirdindemFeedback-Prozessdeutlich mehrZeitunddeutlichmehrBeratunggegebenwerden, durchdieseEntschleunigungkönntewenigerZeitdruck indieSchulenentstehen. DasneueVerfahrenberücksichjgtdiebereits2005in einerStellungnahmederGEWformuliertenForderungenweitgehend.DasVerfahren • Schülerlegt.AnschließendbekämendieSchuleneine insbesonderefürdieUnterrichtsentwicklungund-gestaltungverwertbareRückmeldung.AuchihrerseitssollensiedenBehördeneineRückmeldungdarübergeben, obderFeedback-ProzessausihrerSichterfolgreichverlaufenist. NachWortenderKultusministerinwirddas„SchulFeedback“andenLeitbildernTransparenzundoffene Kommunika0onausgerichtet.KultusministerinHeiligenstadtwünschtsicheineEntwicklungvomÜberprüfen hinzumUnterstützen. AusgangspunktderEvaluajonwirddasindividuelle Schulprogrammsein.DieBeobachtungsschwerpunkte könnenvonderSchuleselbstausgewähltwerden.Die Schulebes(mmt6–10MonatevorderEvalua(onauf • • orienjertsichstärkerandenThemenderSchulen,dadieBeobachtungspunkteausdemjeweiligenSchulprogrammausgewähltwerdensollen, konzentriertsichaufdenUnterricht, versprichteineRückmeldekulturfürdieSchulen. DiePilotphasefürdas„Schul-Feedback"könnteschon zumFrühjahr2017starten. WeitereEinzelheitenzudemgeplantenVerfahrenüber diePresseerklärunghinaussindnochnichtbekannt. Aktuellistnochnichtklar,obundinwelcherWeiseder bestehendeErlasszurSchulinspekjonweiterentwickelt, neugefasstoderaufgehobenwird. Tarifrunde2017 Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder leisten täglich wertvolle Arbeit im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger. Um weiterhin kompetente Dienstleistungen erbringen zu können, trotz stetig steigender Belastung und Anforderung, müssen die Rahmenbedingungen entsprechend verbessert werden. TagdesoffenenOhrsfür alleQuereinsteigerInnen ObdurchdasreguläreStudiumoderdurchden QuereinsjegderWegindieSchulegefundenwurde, alsGEWwollenwirEuchallevertreten! DieGEWimBezirkWeser-Emsbietetdaherallen QuereinsteigerinnenundQuereinsteigerndie Möglichkeit,sichüberihrebesondereArbeitssituajon auszutauschenundsichzuvernetzen.Darüberhinaus wollenwiralsGEWeruieren,wo„derSchuhdrückt“. ReichendievomLandangebotenenMaßnahmen,um denSchulalltagzumeistern?!WelcheQualifizierungsangebotewerdenzusätzlichbenöjgt?! WelcheForderungenmüssenandiePolijkgestellt werden,umdenQuereinsjegfüralleBetroffenenzu einemGewinnwerdenzulassen?! Die Einkommensentwicklung hinkt seit 2000 um etwa 4 Prozentpunkte der Gesamtwirtschaft hinterher. Ein Steuerplus von 4,8% im Jahr 2016 und weiter zu erwartende Steuerzuwächse in den kommenden Jahren rechtfertigen somit die Forderungen der Bundeskommission. Um weiterhin die kompetenten Dienstleistungen sicherzustellen, müssen sich die Länder als attraktive Arbeitgeber präsentieren. Für die Tarif- und Besoldungsrunde 2017 hat die Bundestarifkommission mit der Tarifgemeinschaft der Länder folgende Forderungen, die u.a. für die Bildungsinstitutionen von Bedeutung sind, beschlossen: Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von 6% unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und der Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie der Übernahme weiterer struktureller Verbesserungen Wirfreuenunsdarauf,dieseFragenmitDirzudiskujeren! bei der Eingruppierung bei einer Laufzeit von 12 Monat- Termin:Dienstag,21.02.2017 Beginn:16.30Uhr Ort: GeschäGsstellederGEWBezirkWeser-Ems, Staugraben4a,26122Oldenburg Kontakt:WenckeHlynsdóur Email: [email protected] Anmeldungenbis14.02.2017unter [email protected] Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- KinderbetreuungskostenwerdenfürGEW-Mitglieder (unddie,dieeswerdenmöchten)aufAntragübernommen. Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhand- en. und Erziehungsdienst der Länder sowie der Erzieherinnen und Erzieher der an den TV-L gebundenen Studentenwerke an die Kommunen sowie Übernahme der Pflege-Tabelle des TVöD. Ausschluss sachgrundloser Befristungen. lungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger der Länder und Kommunen. kurzgefasst ist eine Publikation des GEW- Bezirksverbands Weser-Ems Auflage: 31.000 Exemplare Verantwortlich: Stefan Störmer Redaktion für diese Ausgabe: Wencke Hlynsdottir, Birgit Ostendorf, Stefan Störmer GEW Bezirksverband Weser-Ems Staugraben 4a, 26122 Oldenburg Telefon: 0441 24013 www.gewweserems.de [email protected] Fotolizenzen: [email protected]/ Thomas [email protected] /BRN [email protected] /[email protected]
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