Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger.
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HAUCK & AUFHÄUSER INVESTMENT GESELLSCHAFT S.A.
R.C.S. LUXEMBURG NR. B. 31.093
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
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MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS H & A RENDITE PLUS
ANTEILKLASSE A (ISIN/LU0456032704)
ANTEILKLASSE B (ISIN/LU0456036101)
ANTEILKLASSE C I (ISIN/LU0456037844)
ANTEILKLASSE C II (ISIN/LU0456040632)
ANTEILKLASSE STIFTUNGEN (ISIN/LU0515461050)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als
Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens H & A Rendite Plus folgende
Änderungen beschlossen:
1. Die Anlagepolitik wird im Wesentlichen in folgenden Punkten angepasst:
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
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


Reduzierung des Anteils an Rentenpapieren
Erwerb von Wertpapieren von Emittenten mit Bonität Non Investment Grade
Erhöhung der Aktienquote
Erwerb von Aktienanleihen
Beschränkung auf Anlangen in Euro entfällt
Beschränkung des Erwerbs von Zertifikaten mit eingebetteten Derivatebestandteilen
Dazu wird die Anlagepolitik wie folgt neu gefasst, wobei die wesentlichen Änderungen
hervorgehoben sind:
Anlagepolitik alt
Anlagepolitik neu
Der Fonds investiert hierzu mindestens 75 % seines
Fondsvermögens
nach
dem
Grundsatz
der
Risikostreuung in fest – und variabelverzinsliche
Wertpapiere, Nullkuponanleihen und Geldmarktinstrumente
entsprechend
Artikel
4
des
nachstehenden
Verwaltungsreglements.
Dabei
werden ausschließlich Emittenten mit guter
Bonität (Investment Grade) berücksichtigt.
Der Fonds investiert sein Fondsvermögen nach
dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend
in fest – und variabelverzinsliche Wertpapiere,
Nullkuponanleihen, Unternehmensanleihen und
Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des
nachstehenden Verwaltungsreglements. Dabei
werden Emittenten mit unterschiedlicher
Bonität (sowohl Investment Grade als auch
Non Investment Grade) berücksichtigt. Non
Investment Grade Anleihen werden bis max. 20 %
des Netto-Fondsvermögens erworben.
Bis maximal 20 % des Fondsvermögens können
in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere gemäß
Artikel 4 des Verwaltungsreglements sowie Partizipationszertifikate, welche die Wertentwicklung von
Aktien und Aktienindices oder anderen erlaubten
Basiswerten (die an Börsen, auf sonstigen geregelten
Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und
deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist - "geregelte
Märkte" - amtlich notiert oder gehandelt werden)
nachbilden, investiert werden
Der Fonds kann akzessorisch, d.h. bis max. 49 %
seines Netto- Fondsvermögens, flüssige Mittel halten
und in ähnliche Vermögenswerte anlegen.
Maximal bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens
können in Anteile an Investmentfonds entsprechend
Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements
investiert werden (u.a. Aktienfonds und Aktien-ETF).
Bis maximal 30 % des Netto-Fondsvermögens
können in Aktien und aktienähnliche
Wertpapiere gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements investiert werden. Partizipationszertifikate, welche die Wertentwicklung von Aktien
und Aktienindices oder anderen erlaubten
Basiswerten (die an Börsen, auf sonstigen
geregelten Märkten, die anerkannt, für das
Publikum offen und deren Funktionsweise
ordnungsgemäß ist - "geregelte Märkte" - amtlich
notiert oder gehandelt werden) 1:1 nachbilden,
sind bis zu 10 % des Fondsvermögens
zulässig.
Zusätzlich darf der Fonds Aktienanleihen bis
zu 10 % des Netto-Fondsvermögens erwerben.
Für den Fonds werden nur solche Anlagen
erworben, die in Euro notieren.
Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Verwaltung des Portfolios oder zum Laufzeiten- oder
Risikomanagement des Portfolios darf der Fonds
derivative Finanzinstrumente und - Techniken
einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und
Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im
Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden
Anlagebeschränkungen
von
Artikel
4
des
Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des
Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6.
betreffend
Risikomanagement-Verfahren
bei
Derivaten zu beachten. Der Fonds kann über
entsprechende
Derivateinvestments
auch
von
negativen Marktentwicklungen profitieren.
Der Fonds kann akzessorisch, d.h. bis max. 49 %
seines Netto- Fondsvermögens, flüssige Mittel
halten und in ähnliche Vermögenswerte anlegen.
Maximal bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens
können
in
Anteile
an
Investmentfonds
entsprechend Artikel 4 des nachstehenden
Verwaltungsreglements investiert werden (u.a.
Aktienfonds und Aktien-ETF).
Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten
Portfolioverwaltung darf der Fonds Derivate,
Zertifikate
mit
eingebetteten
Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-,
Knock-out-Zertifikate
etc.)
sowie
sonstige
Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6.
des Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen
sich diese Techniken und Instrumente auf die
Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4
Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen
die betreffenden Anlagebeschränkungen von
Artikel
4
des
Verwaltungsreglements
berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die
Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6. betreffend
Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu
beachten. Der Fonds kann über entsprechende
Derivateinvestments
auch
von
negativen
Marktentwicklungen profitieren.
Zertifikate
mit
eingebetteten
Derivatebestandteilen können bis zu 10% des
Netto-Fondsvermögens erworben werden.
Darüber hinaus darf der Fonds in keine
weiteren
Vermögensgegenstände
gemäß
Artikel
4
des
nachstehenden
Verwaltungsreglements investieren.
2. Im Zuge der Änderung zu Nr. 1) wird auch das Vergleichsvermögen für die Risikomessung
angepasst.
Vergleichsvermögen alt
Vergleichsvermögen neu
Als Vergleichsvermögen wird ein einzelner FixedIncome Index mit dem folgenden Profil
herangezogen:
Europäische
Unternehmensanleihen,
Investment-Grade, Laufzeiten zwischen
1 und 10 Jahren
Der Index setzt sich zusammen aus über
3000
Anleihen
verschiedener
Emittenten.
Es besteht eine breite Diversifizierung
hinsichtlich der Fälligkeiten, Bonitäten
und Herkunftsländer der einzelnen
Anleihen.
Als Vergleichsvermögen werden zwei Indizes mit
dem folgenden Profil herangezogen:
1.) 70 % des Vergleichsvermögens bildet ein FixedIncome-Index mit dem folgenden Profil:
- Der Index setzt sich zusammen aus
europäischen Staatsanleihen, Pfandbriefen
und Unternehmensanleihen mit Laufzeiten von
mindestens einem Jahr und InvestmentGrade.
- Die enthaltenen Anleihen sind in Bezug auf
ihre Laufzeit, Rating und Herkunftsland breit
diversifiziert.
- Es besteht eine breite Diversifizierung
hinsichtlich der Fälligkeiten der einzelnen
Anleihen.
2.) 30 % des Vergleichsvermögens bildet ein
Aktienindex, welcher folgendem Profil entspricht:
Der Aktienindex ist hinsichtlich Ländern, Sektoren
und Marktkapitalisierung der enthaltenen Titel
breit diversifiziert und setzt sich zusammen aus
den folgenden Märkten:
- führende
US-amerikanische
Large-Cap
Unternehmen
führende europäische Unternehmen aus
insgesamt 17 europäischen Teilmärkten
- Japanische Blue Chip Unternehmen mit
überdurchschnittlich hoher Liquidität
- führende
Kanadische
Large-Cap
Unternehmen
- führende
Australische
Large-Cap
Unternehmen
- führende
asiatische
Unternehmen
aus
insgesamt vier Teilmärkten: Hong Kong,
Singapore, Süd Korea und Taiwan
- führende Latein-amerikanische Large-Cap,
Blue
Chip
Unternehmen
mit
überdurchschnittlicher
Liquidität
aus
insgesamt fünf Teilmärkten: Brasilien, Chile,
Kolumbien, Mexico und Peru
Die oben genannten Unternehmen verteilen sich
auf die folgenden Sektoren: Konsumgüter,
Energie, Finanzen, Gesundheitswesen, Industrie,
Informationstechnologie,
Rohstoffe,
Telekommunikation und Betriebsmittel.
Der Index wird in USD berechnet, die enthaltenen
Unternehmen
werden
entsprechend
ihrer
Marktkapitalisierung gewichtet.
-
3. Im Zuge der Änderung zu Nr. 1) wird auch das Risiko- und Ertragsprofil angepasst.
Risiko- und Ertragsprofil alt: 3
Risiko- und Ertragsprofil neu: 4
4. Es werden folgende Mindestvergütungen eingeführt:
 Verwaltungsvergütung: bis zu 625,- Euro pro Monat je Anteilklasse.
 Verwahrstellenvergütung: mindestens 400,- Euro pro Monat je Anteilklasse.
Auf die vorgenannten Vergütungen kann sowohl die Verwaltungsgesellschaft als auch die
Verwahrstelle jederzeit vollständig oder teilweise verzichten.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose
Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes
bis zum 17. März 2017 zu beantragen.
Die genannten Änderungen treten mit Wirkung zum 18. März 2017 in Kraft.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen
sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos
erhältlich.
Munsbach, den 17. Februar 2017
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.