Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger. ___________________________________________________________________ HAUCK & AUFHÄUSER INVESTMENT GESELLSCHAFT S.A. R.C.S. LUXEMBURG NR. B. 31.093 1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach ___________________________________________________________________ MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS H & A RENDITE PLUS ANTEILKLASSE A (ISIN/LU0456032704) ANTEILKLASSE B (ISIN/LU0456036101) ANTEILKLASSE C I (ISIN/LU0456037844) ANTEILKLASSE C II (ISIN/LU0456040632) ANTEILKLASSE STIFTUNGEN (ISIN/LU0515461050) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens H & A Rendite Plus folgende Änderungen beschlossen: 1. Die Anlagepolitik wird im Wesentlichen in folgenden Punkten angepasst: Reduzierung des Anteils an Rentenpapieren Erwerb von Wertpapieren von Emittenten mit Bonität Non Investment Grade Erhöhung der Aktienquote Erwerb von Aktienanleihen Beschränkung auf Anlangen in Euro entfällt Beschränkung des Erwerbs von Zertifikaten mit eingebetteten Derivatebestandteilen Dazu wird die Anlagepolitik wie folgt neu gefasst, wobei die wesentlichen Änderungen hervorgehoben sind: Anlagepolitik alt Anlagepolitik neu Der Fonds investiert hierzu mindestens 75 % seines Fondsvermögens nach dem Grundsatz der Risikostreuung in fest – und variabelverzinsliche Wertpapiere, Nullkuponanleihen und Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements. Dabei werden ausschließlich Emittenten mit guter Bonität (Investment Grade) berücksichtigt. Der Fonds investiert sein Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in fest – und variabelverzinsliche Wertpapiere, Nullkuponanleihen, Unternehmensanleihen und Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements. Dabei werden Emittenten mit unterschiedlicher Bonität (sowohl Investment Grade als auch Non Investment Grade) berücksichtigt. Non Investment Grade Anleihen werden bis max. 20 % des Netto-Fondsvermögens erworben. Bis maximal 20 % des Fondsvermögens können in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements sowie Partizipationszertifikate, welche die Wertentwicklung von Aktien und Aktienindices oder anderen erlaubten Basiswerten (die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist - "geregelte Märkte" - amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden, investiert werden Der Fonds kann akzessorisch, d.h. bis max. 49 % seines Netto- Fondsvermögens, flüssige Mittel halten und in ähnliche Vermögenswerte anlegen. Maximal bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens können in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investiert werden (u.a. Aktienfonds und Aktien-ETF). Bis maximal 30 % des Netto-Fondsvermögens können in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements investiert werden. Partizipationszertifikate, welche die Wertentwicklung von Aktien und Aktienindices oder anderen erlaubten Basiswerten (die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist - "geregelte Märkte" - amtlich notiert oder gehandelt werden) 1:1 nachbilden, sind bis zu 10 % des Fondsvermögens zulässig. Zusätzlich darf der Fonds Aktienanleihen bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens erwerben. Für den Fonds werden nur solche Anlagen erworben, die in Euro notieren. Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Verwaltung des Portfolios oder zum Laufzeiten- oder Risikomanagement des Portfolios darf der Fonds derivative Finanzinstrumente und - Techniken einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6. betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Der Fonds kann über entsprechende Derivateinvestments auch von negativen Marktentwicklungen profitieren. Der Fonds kann akzessorisch, d.h. bis max. 49 % seines Netto- Fondsvermögens, flüssige Mittel halten und in ähnliche Vermögenswerte anlegen. Maximal bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens können in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investiert werden (u.a. Aktienfonds und Aktien-ETF). Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Fonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1. g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6. betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Der Fonds kann über entsprechende Derivateinvestments auch von negativen Marktentwicklungen profitieren. Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen können bis zu 10% des Netto-Fondsvermögens erworben werden. Darüber hinaus darf der Fonds in keine weiteren Vermögensgegenstände gemäß Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investieren. 2. Im Zuge der Änderung zu Nr. 1) wird auch das Vergleichsvermögen für die Risikomessung angepasst. Vergleichsvermögen alt Vergleichsvermögen neu Als Vergleichsvermögen wird ein einzelner FixedIncome Index mit dem folgenden Profil herangezogen: Europäische Unternehmensanleihen, Investment-Grade, Laufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren Der Index setzt sich zusammen aus über 3000 Anleihen verschiedener Emittenten. Es besteht eine breite Diversifizierung hinsichtlich der Fälligkeiten, Bonitäten und Herkunftsländer der einzelnen Anleihen. Als Vergleichsvermögen werden zwei Indizes mit dem folgenden Profil herangezogen: 1.) 70 % des Vergleichsvermögens bildet ein FixedIncome-Index mit dem folgenden Profil: - Der Index setzt sich zusammen aus europäischen Staatsanleihen, Pfandbriefen und Unternehmensanleihen mit Laufzeiten von mindestens einem Jahr und InvestmentGrade. - Die enthaltenen Anleihen sind in Bezug auf ihre Laufzeit, Rating und Herkunftsland breit diversifiziert. - Es besteht eine breite Diversifizierung hinsichtlich der Fälligkeiten der einzelnen Anleihen. 2.) 30 % des Vergleichsvermögens bildet ein Aktienindex, welcher folgendem Profil entspricht: Der Aktienindex ist hinsichtlich Ländern, Sektoren und Marktkapitalisierung der enthaltenen Titel breit diversifiziert und setzt sich zusammen aus den folgenden Märkten: - führende US-amerikanische Large-Cap Unternehmen führende europäische Unternehmen aus insgesamt 17 europäischen Teilmärkten - Japanische Blue Chip Unternehmen mit überdurchschnittlich hoher Liquidität - führende Kanadische Large-Cap Unternehmen - führende Australische Large-Cap Unternehmen - führende asiatische Unternehmen aus insgesamt vier Teilmärkten: Hong Kong, Singapore, Süd Korea und Taiwan - führende Latein-amerikanische Large-Cap, Blue Chip Unternehmen mit überdurchschnittlicher Liquidität aus insgesamt fünf Teilmärkten: Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexico und Peru Die oben genannten Unternehmen verteilen sich auf die folgenden Sektoren: Konsumgüter, Energie, Finanzen, Gesundheitswesen, Industrie, Informationstechnologie, Rohstoffe, Telekommunikation und Betriebsmittel. Der Index wird in USD berechnet, die enthaltenen Unternehmen werden entsprechend ihrer Marktkapitalisierung gewichtet. - 3. Im Zuge der Änderung zu Nr. 1) wird auch das Risiko- und Ertragsprofil angepasst. Risiko- und Ertragsprofil alt: 3 Risiko- und Ertragsprofil neu: 4 4. Es werden folgende Mindestvergütungen eingeführt: Verwaltungsvergütung: bis zu 625,- Euro pro Monat je Anteilklasse. Verwahrstellenvergütung: mindestens 400,- Euro pro Monat je Anteilklasse. Auf die vorgenannten Vergütungen kann sowohl die Verwaltungsgesellschaft als auch die Verwahrstelle jederzeit vollständig oder teilweise verzichten. Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 17. März 2017 zu beantragen. Die genannten Änderungen treten mit Wirkung zum 18. März 2017 in Kraft. Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich. Munsbach, den 17. Februar 2017 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
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