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FuE-Projektförderung
FuE-Projektförderung
Überblick
Allgemeine Informationen
Wir fördern Ihre Innovationskraft
Innovationen sind der Schlüssel für mehr Wachstum, sichere Arbeitsplätze und damit die
Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Mit unserem Programm „F&E-Projektförderung“ stärken wir gezielt die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit von hiesigen kleinen und mittleren (KMU) sowie großen Unternehmen. Wir
unterstützen sächsische Unternehmen bei der eigenständigen Forschung & Entwicklung ebenso wie
auch Verbundvorhaben von Betrieben und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung von neuen oder
verbesserten Produkten und Verfahren.
Nutzen Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Forschung & Entwicklung durchzustarten, und informieren Sie
sich hier zu unserem Förderangebot.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Entwicklung neuer Produkte und
Verfahren dienen und die auf eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der
gewerblichen Zuwendungsempfänger gerichtet sind. Ein Produkt oder Verfahren gilt als neu, wenn es
in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird. Es kann sich dabei auch um eine
Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produktes oder Verfahrens handeln.
Folgende Kosten sind förderfähig:
Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit
diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind
Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben
genutzt werden
Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktbedingungen von
unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente
sonstige Betriebskosten einschließlich solcher für Material, Bedarfsmittel und
dergleichen, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU )
Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen (bei von
der SAB genehmigter LSP-Abrechnung) oder wahlweise vereinfachte Abrechnung mit
Gemeinkostenpauschale von 25 % auf die förderfähigen Ausgaben für Personal, Geräte/
Ausrüstungen und Betriebskosten
Wer wird gefördert
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk, aber ohne freie Berufe) oder des
wirtschaftsnahen Dienstleistungssektors, im Verbund auch Forschungseinrichtungen im Freistaat
Sachsen
Letzte Änderung: 03.03.2017 | SAB Sachsen | Seite 1 von 5
FuE-Projektförderung
Was wird gefördert
Forschungsprojekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung neuer oder
verbesserter Produkte und Verfahren dienen.
Voraussetzungen
Betriebsstätte oder Sitz des Unternehmens in Sachsen
angemessene Beteiligung an der Gesamtfinanzierung mit subventionsfreien Eigen- oder
Fremdmitteln
Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines
Verwertungskonzeptes oder einer Vermarktungsstrategie
Konditionen
Konditionen
Details
Höhe
Zuschuss zu den förderfähigen Projektkosten bis maximal
80 Prozent in Abhängigkeit vom Projektcharakter
(Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung )
Bonus von maximal 10 Prozent für mittlere Unternehmen
und maximal 20 Prozent für kleine Unternehmen
Bonus von maximal 15 Prozent für Verbundprojekte, die
die in der Richtlinie festgeschriebenen Voraussetzungen
erfüllen
Bonus von maximal 5 Prozent für technologiepolitisch
bedeutsame Projekte
Die Förderquotenübersicht unterstützt Sie bei der
Einordnung Ihres Förderprojektes
Rechtsanspruch
nein
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist
unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Der Antrag ist bei
der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank vor Beginn des Vorhabens (z. B. Abschluss eines
Lieferungs- und Leistungsvertrages) einzureichen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Letzte Änderung: 03.03.2017 | SAB Sachsen | Seite 2 von 5
FuE-Projektförderung
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt
beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt
einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen
Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur
Förderung von aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung mitfinanzierten
Projekten der Technologieförderung (EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020) vom
20. Januar 2015
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen
(EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 7. September 2015
Flyer
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an.
Formulare / Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ
können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag
jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch
schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren.
Bestimmungen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis im Bereich der
Strukturfonds EFRE (NBest-SF-Kosten) - 61707
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der Strukturfonds EFRE und
ESF (NBest-SF) - 61712
Antragstellung und Auszahlung
Einzelbetriebliche FuE-Projektförderung
Technologieförderung Antrag gewerbliche Wirtschaft (AZK) - 63009
Technologieförderung - formgebundenes Angebot - 63150
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss 61547-1
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF - 60451
Technologieförderung Abschluss von F E-Verträgen Infoblatt - 63095
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FuE-Projektförderung
KMU-Informationsblatt - 60300
KMU-Bewertung - 60314
KMU-Bewertung Anlage 1 - 60314-1
Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten - 61369
GRW Antrag Rentabilitätsvorschau - 60319
Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)
Hinweise - 60871
Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (vereinfachte Abrechnung)
Hinweise - 60872
Technologieförderung Handhabung Beleglisten Merkblatt - 63161
Technologieförderung Stundennachweis - 60374
FuE-Verbundprojektförderung / Abrechnung auf Kostenbasis
Technologieförderung Antrag gewerbliche Wirtschaft (AZK) - 63009
Technologieförderung - formgebundenes Angebot - 63150
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss 61547-1
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF - 60451
Hinweise für Regelungen zur Zusammenarbeit der Partner bei Verbundprojekten - 63005
Technologieförderung Abschluss von F E-Verträgen Infoblatt - 63095
KMU-Bewertung - 60314
KMU-Bewertung Anlage 1 - 60314-1
Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten - 61369
GRW Antrag Rentabilitätsvorschau - 60319
Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)
Hinweise - 60871
Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (vereinfachte Abrechnung)
Hinweise - 60872
Technologieförderung Handhabung Beleglisten Merkblatt - 63161
Technologieförderung Stundennachweis - 60374
EFRE ESF Merkblatt Ermittlung Nettoeinnahmen - 60610
Nettoeinnahmen Anzeige - 60622
FuE-Verbundprojektförderung / Abrechnung auf Ausgabenbasis
FuE-Verbund Antrag Ausgabenbasis (AZA) - 63010
Technologieförderung - formgebundenes Angebot - 63150
Anzeige von Verfügungsberechtigten (Unterschriftenprobe) - 61547
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF - 60451
Letzte Änderung: 03.03.2017 | SAB Sachsen | Seite 4 von 5
FuE-Projektförderung
Hinweise für Regelungen zur Zusammenarbeit der Partner bei Verbundprojekten - 63005
Technologieförderung Abschluss von F E-Verträgen Infoblatt - 63095
Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P) Hinweise - 60870
Technologieförderung Handhabung Beleglisten Merkblatt - 63161
Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten - 61369
Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung - 60609
EFRE ESF Merkblatt Ermittlung Nettoeinnahmen - 60610
Nettoeinnahmen Anzeige - 60622
Unterlagen zum Verwendungsnachweis
Technologieförderung FuE-Projekt/ -Verbund/KET/TT Indikatorenblatt - 63231
Technologieförderung Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf
Ausgabenbasis (AZA) - 63027
Technologieförderung Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis für Zuwendungen auf
Kostenbasis (AZK) - 63028
FuE Merkblatt Zwischenberichte Sachberichte - 63149
Kontakt
Servicecenter
0351 4910 - 4910
0351 4910 - 21015
Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr
E-Mail
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