In der JVA Rottenburg können Gefangene nur noch über den Katalogeinkauf Waren bestellen. Abgewickelt wird der Einkauf von der Fa. Massak. CDs, DVDs und Elektrogeräte aller Art Elektroartikel , CDs und DVDs können nur noch durch Vermittlung der Anstalt über die Fa. Massak bezogen werden. Die Bezahlung erfolgt von dem HG, SG1 und freiem Eigengeld. Eine Direkteinzahlung ist 1 x im Jahr möglich. Der Betrag darf 60 € nicht übersteigen. Justizvollzugsanstalt Rottenburg Private Kleidung / Wäsche Private Kleidung und Wäsche kann nur noch über die Fa. Massak bezogen werden, einzige Ausnahme ist die Annahme eines Wäschepakets innerhalb der ersten 4 Wochen nach Eintritt in die JVA Rottenburg. Die Annahme erfolgt nur, wenn eine schriftliche Genehmigung (Wäschepaketmarke) vorliegt. Die Bezahlung erfolgt von dem HG, SG1 und freiem Eigengeld. Eine Direkteinzahlung ist 1 x im Jahr möglich. Der Betrag darf 200 € nicht übersteigen. Kleidung zur Entlassung, Gerichtsterminen oder für vollzugsöffnende Maßnahmen können über den Otto Katalog bestellt werden. Die Bezahlung erfolgt von dem HG, SG1 und freiem Eigengeld. Zusätzlich kann diese Kleidung mittels einer Paketmarke in die Anstalt gebracht werden. Für die Direkteinzahlung gibt es Überweisungsträger der Fa. Massak. Sie erhält der Gefangene von seinem zuständigen Beamten. Auf dem Überweisungsträger sind folgende Daten anzugeben: Die Gefangenenbuchnummer JVA Rottenburg Direkteinzahlung 60/1 (für Hauptanstalt) oder 60/2 ( für Maßhalderbuch) Der Name des Einzahler www.jva-rottenburg.de - Zentrale Telefon: (07472) 162-0 - Besuchsabteilung Telefon: (07472) 162-204 Email - Besuchsabteilung [email protected] Zeitungen / Zeitschriften Der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften ist nur direkt vom Verlag möglich. Sie können die Zeitungen/Zeitschriften für den Inhaftierten dort bestellen. Über uns Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen ein Bediensteter der Besuchsüberwachung für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Ausführliche Informationen bekommen Sie auch im Internet unter www.jva-rottenburg.de Mit einer Geldbuße bis zu 1000,-- € kann gemäß § 115 OWiG belegt werden, wer unbefugt einem Inhaftierten Sachen übermittelt oder sich von ihm übermitteln lässt; auch der Versuch kann zu einer Geldbuße führen. Dieses Info-Blatt erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen vorbehalten. Unsere Adresse, wenn Sie einem Inhaftierten schreiben möchten: Name des Inhaftierten Schloss 1 72108 Rottenburg a.N. Wenn sie einen Inhaftierten besuchen möchten und mit dem Navi unterwegs sind, geben Sie in Ihr Navi als Anfahrtsadresse die Berliner Straße 17 ein. Januar 2017 Besuchsregelung Für alle Personen inklusive Kinder gilt: Einlass ist nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass möglich. Asylbewerber haben sich durch eine Aufenthaltsgestattung (mit Lichtbild) und einer Bescheinigung der Ausländerbehörde zum vorübergehenden Verlassen des Asylaufenthaltsbereichs auszuweisen. Ausländische Besucher im Besitz einer Duldung haben ihren Nationalpass oder ein Passersatzpapier (mit Lichtbild) vorzulegen. Zum Besuch können höchstens 3 Erwachsene zugelassen werden, wobei Kinder ab 16 Jahren als Erwachsene gerechnet werden. Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahre) dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen die Anstalt betreten. Wenn dieser nicht der Erziehungsberechtigte ist, muss die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Beim Besuch eines Gefangenen muss sich diese Erlaubnis auf einen konkreten Termin und den namentlich genannten Gefangenen beziehen. Ab 16 Jahre reicht die Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten aus. Wir können bei der Terminvergabe nicht gewährleisten, dass der Inhaftierte am Besuchstag den Besuchstermin wahrnehmen kann. Auf Verlegungen in andere JVA`en oder auf Termine außerhalb der JVA hat die Besuchsabteilung keinen Einfluss. Es können 12,-€ in Münzgeld für jede Besuchsstunde zum Besuch mitgebracht werden. Davon können Süßigkeiten, Getränke und Tabak im Besuchsraum erworben werden. Nach Beendigung des Besuches kann der Inhaftierte die Waren (außer Getränke) im originalverpackten Zustand mit in den Haftraum nehmen. Besuchszeiten nach Vereinbarung An Sonn- und Feiertagen werden keine Besuche durchgeführt. Besuchszeiten für alle: Montag bis Donnerstag: 08.30 – 09.30 Uhr, 09.45 – 10.45 Uhr, 11.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 14.30 Uhr, 14.45 – 15.45 Uhr, Samstags findet nur Besuch für Berufstätige statt, wenn er nach Abgabe einer Arbeitsbescheinigung genehmigt wurde. Samstag: 13.15 - 14.15 Uhr, 14.30 – 15.30 Uhr, 15.45 - 16.45 Uhr, Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, wenn alkoholisierten und unter Drogen stehenden Personen der Zutritt in die JVA Rottenburg nicht gewährt werden kann. Es ist zu beachten, dass ein Besuch abgebrochen werden kann, wenn gegen die Regelungen oder Anordnungen Vollzugsbediensteter trotz Abmahnung verstoßen wird. Die Abmahnung unterbleibt, wenn ein Besuchsabbruch unerlässlich ist. Mitgebrachte Gegenstände werden kontrolliert. In der Besuchsabteilung findet eine Videoüberwachung statt. Geldeinzahlungen Seit dem 01.01.2010 dürfen Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen. Auch Einzahlungen für Telefon- und Postverkehrskosten sind nicht mehr möglich. Stattdessen wurde das Sondergeld eingeführt. Sondergeld 1 : Das Sondergeld 1 kann monatlich maximal in Höhe von 64,25 € eingezahlt werden. Es ist wie Hausgeld für den Einkauf verwendbar. Jede Einzahlung, die über den monatlichen Höchstbetrag von 64,25 € hinausgeht, wird automatisch dem Eigengeld gutgeschrieben und ist damit u.U. nicht vor Pfändungen geschützt. Das Sondergeld kann insgesamt nur bis zu einem Betrag von 192,75 € angespart werden. Der übersteigende Teil wird ebenfalls dem Eigengeld gutgeschrieben. Sondergeld 2 : Auf Antrag des Gefangenen und Genehmigung seitens der Vollzugsanstalt kann in angemessener Höhe Sondergeld 2 für folgende Zwecke eingezahlt werden: - Maßnahmen der Eingliederung, z.B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, und der Aus- und Fortbildung - Maßnahmen zur Pflege sozialer Beziehungen, z.B. Fahrtkosten anlässlich vollzugsöffnender Maßnahmen Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen Zweck nicht verwendet werden, erfolgt eine Rückerstattung an den Einzahler oder eine Umbuchung auf das Eigengeld. Der Freitag ist der Behördentag. An diesem Tag finden nur Besuche für Rechtsanwälte, ehrenamtliche Betreuer, Polizei und andere Behörden statt. Das Sondergeld 1 und 2 ist nicht pfändbar, solange es nicht auf Eigengeld umgebucht wurde. Besuchszeiten: Die Mitarbeiter der Anstalt dürfen kein Geld in Empfang nehmen. Einzahlungen sind nur mit Überweisungsformular über eine Bank möglich. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:45 Uhr, Die Besucher werden gebeten, 30 Minuten vor Beginn der eingetragenen Besuchszeit in der Justizvollzugsanstalt zu sein, da für die Anmeldung am Tor und die Abwicklung in der Besuchsabteilung mit Personenkontrolle Zeit benötigt wird. Verspätungen, die durch Besucher verursacht werden, gehen zu Lasten ihrer Besuchszeit. Für Besucher/innen welche die Besuchszeit unterbrechen und den Besuchsraum verlassen, ist die Besuchszeit beendet. Es wird in jedem Fall eine Personenkontrolle vor Beginn der Besuchszeit und nach dem Gang auf die Toilette stattfinden. Wer diese verweigert, wird nicht zum Besuch zugelassen. Besuchstermine sind vom Inhaftierten mit einem Besuchsantrag oder während der Besuchszeit zu vereinbaren. Der Gefangene kann bis zu 3 Stunden Besuchszeit im Monat nehmen, auf Antrag kann er noch eine Stunde Sonderbesuch zusätzlich erhalten. Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig abzusagen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Überweisungen an Gefangene werden über die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug abgewickelt. Auf dem Überweisungsträger sind folgende Daten anzugeben: Empfänger : IBAN : BIC-/SWIFT-CODE : Bank: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug DE 25600501010004552107 SOLADEST600 Baden-Württembergische Bank Als Verwendungszweck ist immer einzutragen: Der Familienname, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen, den Grund der Einzahlung (z.B. Sondergeld 1 oder 2) sowie die Anstaltskennung AK 60. SEPA-Überweisungsvordrucke erhalten Sie in der Besuchsabteilung.
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