Geplante Änderungen WTB Wettspielordnung für 2017 Alt §8 Teilnahmerecht von Vereinen Neu §8 Teilnahmerecht von Vereinen Ziffer 1-3 wie bisher 4. Mit der Abgabe der Mannschaftsmeldung müssen Vereine mit Jugendmannschaften in der Oberliga und Verbandsliga pro Mannschaft einen lizenzierten Oberschiedsrichter benennen. Diese sind im Vereinsaccount namentlich aufzuführen. Ersatzweise muss eine Gebühr entsprechend des Ordnungskatalogs bezahlt werden. §11 Dauer der Spielberechtigung 4. Mit der Abgabe der Mannschaftsmeldung müssen Vereine mit Jugendmannschaften in der Württembergliga und Oberliga pro Mannschaft einen lizenzierten Oberschiedsrichter benennen. Diese sind im Vereinsaccount namentlich aufzuführen. Ersatzweise muss eine Gebühr entsprechend des Ordnungskatalogs bezahlt werden. §11 Dauer der Spielberechtigung a) wie bisher b) Spielberechtigung Winter Spieler sind für einen Verein im WTB in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. des nächsten Jahres (Wintersaison) spielberechtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: b) Spielberechtigung Winter Spieler sind für einen Verein im WTB in der Zeit vom 01.10. bis zum Ende der Winterhallenrunde (Wintersaison) spielberechtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Ziffer 1-6 wie bisher c) wie bisher
© Copyright 2024 ExpyDoc