Geplante Änderungen WTB Wettspielordnung für 2017

Geplante Änderungen WTB Wettspielordnung für 2017
Alt
§8 Teilnahmerecht von Vereinen
Neu
§8 Teilnahmerecht von Vereinen
Ziffer 1-3 wie bisher
4. Mit der Abgabe der Mannschaftsmeldung
müssen Vereine mit Jugendmannschaften in der
Oberliga und Verbandsliga pro Mannschaft einen
lizenzierten Oberschiedsrichter benennen. Diese
sind im Vereinsaccount namentlich aufzuführen.
Ersatzweise muss eine Gebühr entsprechend des
Ordnungskatalogs bezahlt werden.
§11 Dauer der Spielberechtigung
4. Mit der Abgabe der Mannschaftsmeldung
müssen Vereine mit Jugendmannschaften in der
Württembergliga und Oberliga pro Mannschaft
einen lizenzierten Oberschiedsrichter benennen.
Diese sind im Vereinsaccount namentlich
aufzuführen. Ersatzweise muss eine Gebühr
entsprechend des Ordnungskatalogs bezahlt
werden.
§11 Dauer der Spielberechtigung
a) wie bisher
b) Spielberechtigung Winter
Spieler sind für einen Verein im WTB in der Zeit
vom 01.10. bis zum 31.03. des nächsten Jahres
(Wintersaison) spielberechtigt, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
b) Spielberechtigung Winter
Spieler sind für einen Verein im WTB in der Zeit
vom 01.10. bis zum Ende der Winterhallenrunde
(Wintersaison) spielberechtigt, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
Ziffer 1-6 wie bisher
c) wie bisher