Drucksachen allgemein - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7395
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Pannen oder Angst - Warum wurde den Hinweisen auf hundertfachen Sozialbetrug nicht
schnell und konsequent nachgegangen?
Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am
14.02.2017
Der NDR berichtete am 22.01.2017 über mehrere Hundert Fälle von Sozialleistungsbetrug („Wollte
Aufnahmebehörde Sozialbetrug vertuschen?“) am Standort Braunschweig der Landesaufnahmebehörde (LAB NI).
Eine ehemalige Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde warf in der Sendung der Leitung des
Standortes Braunschweig der LAB NI vor, dass von ihr gesammelte Hinweise auf Sozialbetrug
ignoriert worden seien. Sie habe zusammen mit einer Kollegin zunächst im Januar 2016 30 Fälle
und später im Mai 520 Fälle von mutmaßlichem Sozialbetrug durch Asylbewerber in Ordnern zusammengestellt. Diese sollen sich mehrfach mit unterschiedlichen Namen und leicht verändertem
Aussehen als Asylbewerber registriert und Leistungen bezogen haben. Die Leitung des Standorts
soll ihr dies später untersagt und sie angewiesen haben, die Unterlagen in den Keller zu bringen.
Ihre direkten Chefs sollen gesagt haben, dass man nichts damit tun werde. Die Mitarbeiterin wandte sich daraufhin an die Polizei. Am 25. Mai wurde sie wegen „nicht autorisierten Verhaltens“ zwei
Wochen vor dem Ablauf ihres befristeten Arbeitsverhältnisses freigestellt. Der NDR fragt in seiner
Berichterstattung, ob die Behörde nicht wollte, dass diese Fälle aufgedeckt werden.
Das Innenministerium bestreitet die im NDR gemachten Vorwürfe im Wesentlichen. Demnach habe
es Fehler bei der Kommunikation gegeben. Man hätte sich außerdem ein anderes Vorgehen gewünscht. Eine Vertuschung der Fälle sei aber zu keinem Zeitpunkt angestrebt worden. In einer
Pressekonferenz bezifferte das Innenministerium den durchschnittlichen Schaden je Fall auf 15 000
bis 20 000 Euro.
In der Unterrichtung des Innenausschusses am 27.01.2017 trug die Landesregierung vor, dass der
Standortleiter damit Probleme gehabt habe, dass alle gesammelten Fälle ausschließlich Sudanesen betroffen hätten. Er befürchtete demnach den Vorwurf, diese vorzuverurteilen.
In der Landtagssitzung vom 02.02.2017 verlas der Innenminister den folgenden Auszug aus der
dienstlichen Erklärung des Standortleiters hierzu:
„Es handelte sich nicht um die Feststellung von Mehrfachidentitäten von Personen, die persönlich
im Sozialamt anwesend waren. Diese Personen wurden umgehend der Polizei zur weiteren Ermittlung übergeben. Vielmehr handelte es sich um die Prüfung der NIAS-Bildauskünfte. Frau N. legte
mir exemplarisch einen Ordner zur Ansicht vor. Eine erste Durchsicht zeigte, dass in dem Ordner
im Wesentlichen Schwarz-Weiß-Drucke der NIAS-Bildauskunft von Schwarzafrikanern zusammengestellt waren. Diese Datenbasis war vor dem Hintergrund der dargestellten, durch Zufall entdeckten Gabe und der Bildqualität meines Erachtens nicht in dem Maße valide, dass ich sie ohne weitere Prüfung hätte verwenden können. Die zusammengestellten Fälle ohne weitere Prüfung zur Anzeige zu bringen, hätte die Gefahr geborgen, in großem Umfang ungerechtfertigte Verdächtigungen
auszusprechen. Auch die Auffälligkeit, dass es sich augenscheinlich ausschließlich um Schwarzafrikaner handelte, war zu prüfen, um einem etwaigen Vorwurf der Diskriminierung entgegnen zu
können.“
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016,
Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf
hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das
Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landes-
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behörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.
1.
Was hat wer veranlasst, um mit einfachen „Bordmitteln“ in den Standorten der LAB NI die
mehrfache Antragstellung durch die gleiche Person aufzuklären oder zu verhindern?
2.
Hat man den Kommunen eine Handreichung mit folgenden Aussagen übergeben:
–
„Die Flüchtlinge sind zunächst zahlenmäßig und namentlich zu erfassen. Eine Erfassung
in EASY und NIAS ist nicht zu veranlassen.“
–
„Die Erfassung im AZR (also im Ausländerzentralregister) ist nicht vorzunehmen.“?
3.
Hat man Kommunen, die bereits im Herbst 2015 Asylbewerber registrierten und Fingerabdrücke nahmen, dazu angehalten, dies zu unterlassen?
4.
Wie viele Personen waren Anfang Februar 2016 in der LAB untergebracht und wie viele im
Oktober 2015?
5.
Hat die Landesregierung zur Ermittlung des Vorwurfes der Vertuschung von Sozialbetrug mit
der Mitarbeiterin gesprochen, die die Vorwürfe erhoben hat, oder hat man nur auf der Basis
ihrer Beschwerde in der Pressekonferenz den Bericht vorgelegt?
6.
Wie viele Mitarbeiter wurden über Zeitarbeitsfirmen für welchen Zeitraum beschäftigt?
7.
Wurden von der LAB NI Beurteilungen über die Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirmen angefertigt?
8.
Wie viele Personen aus der Zeitarbeitsfirma wurden von der LAB NI übernommen?
9.
Wurden auch nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses von Frau Nadja N. Verträge von Zeitarbeitern fortgesetzt oder diese sogar direkt von der LAB NI übernommen?
10. Hat die Zeitarbeitsfirma durch die Mitarbeiterin Nadja N. Kenntnis von den Sozialhilfebetrugsfällen erhalten?
11. Wie viele Stellen wurden seit Juni 2016 in der LAB NI ausgeschrieben und besetzt?
12. Betraf das vergleichbare Funktionen, wie die von Frau Nadja N. ausgeübte?
13. Hat die Mitarbeiterin ihre Aufgaben ordentlich und gewissenhaft erfüllt?
14. Wie hoch waren die Ausgaben des Landes für die Mitarbeiterin während ihrer Freistellung?
15. Hält das Innenministerium die Aussagen von Frau Nadja N. für glaubwürdig?
16. Woher nimmt Minister Pistorius die Gewissheit, dass die Aussagen des Leiters und seiner
Stellvertreterin glaubwürdig sind, wie er im Rahmen der Dringlichen Anfrage im Februar 2107
ausführte?
17. Hat der Leiter der LAB NI Braunschweig Im Februar 2016 Kontakt zu der Polizei aufgenommen, um sie über die von Frau Nadja N. und ihren beiden Kollegen aufgedeckten Sozialhilfebetrugsfälle zu informieren?
18. Deckt sich die Darstellung der Leitung des Standortes mit der Dokumentation durch die Polizei?
19. Hat Frau Nadja N. zwischen Februar 2016 und Mai 2016 vorgesetzte Mitarbeiter der LAB NI
und die Leitung (Leiter und stellvertretende Leiterin) über die wachsende Anzahl der von ihr
und ihren beiden Kollegen aufgedeckten Sozialhilfebetrugsfälle informiert?
20. Wenn ja, wen und wann (Funktionsbezeichnung genügt)?
21. Gab es eine Anweisung aus dem Innenministerium, wie mit den „Altfällen“ im Bereich des Sozialhilfebetruges umzugehen sei?
22. Mit wem hat der Leiter der LAB NI Braunschweig über seine Sorge hinsichtlich des Rassismusvorwurfes gesprochen, den er befürchtete, wenn man den „Altfällen“ des Sozialhilfebetruges durch Sudanesen nachgehen würde?
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23. Waren auch andere Nationalitäten außer Sudanesen unter den aufgedeckten Sozialhilfebetrugsfällen? Wenn ja, welche?
24. Hat die Mitarbeiterin Nadja N. um einen Farbdrucker gebeten, um die in Zweifel gezogenen
Schwarz-Weiß-Kopien in besserer Qualität vorlegen zu können?
25. Welche Absprache gab es zwischen der Hausspitze der LAB NI BS und der Polizei in Bezug
auf die weitere Vorgehensweise bezüglich der ersten ca. 30 aufgedeckten Fälle?
26. Aufgrund welcher Anweisung und Rechtslage wurden diese Absprachen getroffen?
27. Gab es eine Anweisung, die Akten mit den Sozialhilfebetrugsfällen in den Keller (Archiv der
LAB NI BS) zu tragen?
28. Wenn ja, von wem und warum?
29. Warum erklärte der Innenminister in der Pressekonferenz vom 25.01.2017, dass es kein Motiv
für die Vertuschung der Sozialhilfebetrugsfälle gegeben habe, obwohl der Standortleiter keine
Volksgruppe, nämlich die Sudanesen, alleine verdächtigen wollte und den Vorwurf des Rassismus befürchtete?
30. Was wird die Landesregierung zur Wiedergutmachung dafür tun, dass die Mitarbeiterin, die
diese Fälle aufdeckte und später deswegen vorzeitig freigestellt wurde, wieder eine Beschäftigung erhält?
31. Erstellte die Mitarbeiterin ein Formblatt „Verdachts-Protokoll“ zur standardisierten Erfassung
der Verdachtsfälle?
32. Wenn ja, wurde dieses Formblatt Vorgesetzten vorgestellt?
33. Wenn ja, wie reagierten diese auf das Formblatt?
34. Wurden von der Mitarbeiterin „Verdachts-Protokolle“ zu einzelnen Fällen an Kommunen weitergegeben?
35. Wenn ja, an welche Kommunen?
36. Warum wurde die Weitergabe der „Verdachts-Protokolle“ gestoppt?
37. Wurden die drei Mitarbeiter, die an der Erstellung der Ordner mit Verdachtsfällen beteiligt waren, zur Aufklärung des Sachverhaltes befragt?
38. Wann wurden die Beteiligten von wem befragt (bitte chronologisch aufführen, Funktionsbezeichnung genügt)?
39. Was war der Inhalt dieser Gespräche?
40. Ist es richtig, dass die Mitarbeiterin Nadja N. eine eidesstattliche Versicherung über den
Sachverhalt abgegeben hat, wie der NDR am 25.01.2017 berichtete?
41. Liegt dem Ministerium diese eidesstattliche Versicherung vor?
42. Die Mitarbeiterin soll laut NDR eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, die den
dienstlichen Erklärungen ihrer ehemaligen Vorgesetzten teilweise widerspricht („Akten in den
Keller“). Gibt es Ermittlungen oder Verfahren wegen einer falschen eidesstattlichen Aussage
oder dienstlichen Erklärung?
43. Worin unterscheiden sich die Aussagen der Mitarbeiterin Nadja N. in ihrer eidesstattlichen
Versicherung von den vorliegenden Darstellungen der Vorgesetzten in deren dienstlichen Erklärungen?
44. Wer waren die Vorgesetzten der Mitarbeiterin, und welche waren davon in den Sachverhalt
involviert (Funktionsbezeichnung genügt)?
45. Gab es eine Vorgabe, lediglich bei aktuellen bzw. akuten Verdachtsfällen von Sozialhilfebetrugsfällen durch anwesende Asylbewerber die Polizei zu informieren?
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46. Wenn ja, von wem stammte diese Vorgabe?
47. Wann wurde den Mitarbeitern diese Vorgehensweise nahegelegt?
48. Wurde diese Vorgabe schriftlich an die Mitarbeiter weitergegeben?
49. Wann hat wer seitens der Standortleitung wen bei der Polizei wegen der Verdachtsfälle kontaktiert (im Zweifel Auswertung der Notizen der Beamten der Soko Zerm und der Verbindungsprotokolle der Diensttelefone)?
50. Hatte die Mitarbeiterin bereits den mutmaßlichen Schaden durch Mehrfachidentitäten erfasst?
Wenn ja, wie hoch war dieser insgesamt im Juni 2016?
51. Haben Polizeibeamte von den ersten 30 Verdachtsfällen erfahren, als sie wegen eines anderen Sachverhaltes in der Landesaufnahmebehörde waren?
52. Was tat welcher Vorgesetzte, um die Unterlagen der Mitarbeiterin aufzuarbeiten oder zu
überprüfen oder überprüfen zu lassen?
53. Wann ließ sich das Ministerium von wem über die Abläufe der Registrierung von Flüchtlingen
und die Vermeidung der mehrfachen Antragsstellung unterrichten?
54. Wann und von wem wurden in diesem Zusammenhang die Betrugsfälle in der LAB NI BS angesprochen?
55. Innenminister Pistorius sprach in der Pressekonferenz am 25.01.2017 von seinem zentralen
Anliegen, systematisch für spezifische Straftaten einen möglichst engen Draht zwischen Polizei und Landesaufnahebehörde zu installieren. Wie war dies im ersten Halbjahr vor allem in
Bezug auf Sozialbetrug umgesetzt?
56. Minister Pistorius will laut Pressekonferenz sehr aktiv gewesen sein bei der Schaffung von
Voraussetzungen zur Bekämpfung von Mehrfachidentitäten. Wann ließ er sich hierzu im fraglichen Zeitraum über die bisherigen Fälle oder Verdachtsmomente unterrichten?
57. Waren Tatverdächtige, die die Mitarbeiterin im Januar oder später gegenüber der Polizei benannte, damals noch Bewohner der Landesaufnahmestelle?
58. Welche Konsequenzen hatte dies? Gab es Verurteilungen deswegen?
59. Wurden die Leistungen in bar ausgezahlt, oder wie wurden die Zahlungen abgewickelt?
60. Wie viele Strafverfahren sind gegenwärtig in diesem Zusammenhang anhängig?
61. Wie viele Strafverfahren beruhen auf den von der Mitarbeiterin erstellten Unterlagen?
62. Gab oder gibt es Strafverfahren gegen die Mitarbeiterin?
63. Wie viele Personen konnten identifiziert werden, die mutmaßlich mehrere Identitäten angegeben haben?
64. Wie viele der Tatverdächtigen sitzen oder saßen in Haft?
65. Von wie vielen Tatverdächtigen ist der Aufenthaltsort bekannt?
66. Wie viele haben inzwischen Deutschland verlassen?
67. Wer führt die Strafverfahren gegen die Tatverdächtigen, und wo werden diese angeklagt?
68. Wann hat die ehemalige Leiterin der LAB NI von den Verdachtsfällen erfahren?
69. Gab es ein Gespräch zwischen Frau Nadja N. und der damaligen Leiterin der LAB NI wegen
der Freistellung?
70. Wenn ja, wusste die Leiterin der LAB NI dadurch von den Verdachtsfällen?
71. Bis wann hatte die damalige Leiterin der LAB NI diesen Dienstposten?
72. Wechselte die Leiterin der LAB NI später in das Innenministerium?
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73. Mit welchen Personen sprach die ehemalige Leiterin der LAB NI wann im Innenministerium
über die Verdachtsfälle?
74. Wann hat der Staatssekretär des Innenministeriums von wem von den „Altfällen“ des Sozialhilfebetrugs in der LAB NI BS erfahren?
75. Was hat der Staatssekretär daraufhin unternommen?
76. Wen hat der Staatssekretär darüber informiert?
77. Hat sich der Staatssekretär die Unterlagen angesehen?
78. Wie hat der Staatssekretär die Vorfälle bewertet?
79. Hat der Staatssekretär hierzu Kontakt mit der Polizei (Polizeipräsident) bzw. Soko Zerm aufgenommen? Wenn nein, warum nicht?
80. Aus welchem Grunde wurde die am 13.12.2016 erfolgte Stellungnahme der Referatsleiterin
des Fachaufsichtsreferates zur Eingabe von Nadja N. auch der Pressestelle des MI übermittelt?
81. Wann hat der Innenminister von wem von den „Altfällen“ des Sozialhilfebetrugs in der LAB NI
BS erfahren?
82. Wie war die Reaktion darauf? Was wurde veranlasst?
83. Welche Schritte erfolgen, wenn eine Beschwerde die Beschwerdestelle erreicht, wie im Fall
Nadja N. (bitte chronologisch aufführen)?
84. Wann nimmt wer in welchem Zeitraum Kontakt zu dem Beschwerdeführer auf?
85. Wann hat wer Kontakt zu Frau Nadja N. bezüglich ihrer Beschwerde aufgenommen?
86. Wurde mit Frau Nadja N. ein Verfahren bezüglich ihrer Beschwerde verabredet?
87. Welche berufliche Qualifikation hat die stellvertretende Leiterin der LAB NI Braunschweig?
88. Wann hat sie diese Qualifikation erworben?
(Ausgegeben am 17.02.2017)
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