Freitag, 17. Februar 2017 · 27. Jahrgang · Nummer 2 mit den Ortsteilen Ballendorf, Beucha, Buchheim, Ebersbach, Etzoldshain, Glasten, Kleinbeucha, Lauterbach, Steinbach, Stockheim und Thierbaum Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, es ist Winter, auf den Straßen ist es leiser, ja fast still, die Baustellen ruhen. Zeit für den Einen oder Anderen mal kurz Luft zu holen, bevor der Frühling kommt. Endlich einmal die Zeit und die Möglichkeit, das Eine oder Andere aufzuarbeiten, Stunden abzufeiern oder einfach nur mal Dinge zu Hause zu erledigen, die das ganze Jahr über liegengeblieben sind. Ich denke, alle die auf dem Bau tätig sind, wissen, wovon ich rede. Derweil gräbt sich der Bagger in der Heinrich-Heine Straße den Berg zur Badstraße hinauf und der Kanalbau schreitet voran, denn bis Ende September soll die Straße durchgängig fertig sein. Für die Kinder heißt Winter rausgehen, Schlitten oder Ski fahren, ab in die Ferien. In diesem Jahr locken seit langem mal wieder die örtlichen Teiche zum Schlittschuhfahren. Für alle Karnevalisten ist jetzt die heiße und letzte Phase der Faschingszeit angebrochen und ... am Aschermittwoch ist alles vorbei ... und es beginnt wieder das Warten auf den 11.11. Doch schon bald werden sich die ersten Frühblüher zeigen und deutlich darauf hin- weisen, dass es zu Ende geht mit dem Winter. Vergessen sind dann die kalten Tage mit Frost und Nieselregen. Gut für unsere Felder, Wiesen und Wälder, so eine Winterruhe. Jedoch hat vielen von uns das Wetter in diesem Winter eine Erkältung, ja sogar eine Grippe beschert. Wenn nun die Sonne wieder länger und intensiver scheint, tauen auch wir innerlich auf und freuen uns auf wärmere Tage, auch wenn sich die Vegetation noch nicht gleich in voller Pracht entfaltet. Ich wünsche Ihnen für die letzten Wintertage Gesundheit, eine unfallfreie Fahrt und Zeit der Ruhe, bevor es Frühling wird und die Arbeit draußen wartet, sei es nun im Garten oder auf der Baustelle. Kurort Bad Lausick seit 1821 Aus dem Inhalt • Amtlicher Teil Seite 2 • Nichtamtlicher Teil ab Seite 8 • Ortsteile ab Seite 12 Ihr Michael Hultsch Besuchen Sie uns auf www.bad-lausick.de Anzeige Schwester Dagmar Kauerauf Großbucher Straße 21 · 04668 Otterwisch Tel. 03 43 45 /9 20 73 · Funk 01 77 / 7 79 12 77 Fax 03 43 45 / 9 20 90 Mail: „[email protected]” Internet: „www.krankenpflege-kauerauf.de” | Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017 Amtlicher Teil Beschluss-Veröffentlichung 30. Sitzung des Stadtrates vom 26. Januar 2017 Beschluss-Nr.: 297 / 30 / 26 / 01 / 2017 Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung der Neufassung der Gemeinschaftsvereinbarung für die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Bad Lausick und der Gemeinde Otterwisch Beschluss-Nr.: 298 / 30 / 26 / 01 / 2017 Verkauf einer ca. 1000 m2 großen Teilfläche aus dem Flurstück 604/41 der Gemarkung Lauterbach (Baugrundstück) Beschluss-Nr.: 299 / 30 / 26 / 01 / 2017 Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Buchheim Beschluss-Nr.: 300 / 30 / 26 / 01 / 2017 Zustimmung zur Erhöhung der überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 für Druckerzeugnisse (Personalausweis und Pässe) für das Einwohnermeldeamt Beschluss-Nr.: 301 / 30 / 26 / 01 / 2017 Zustimmung zum Antrag zur Niederlegung des Stadtratsmandates von Herrn Mario Jakob 17. Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16. Januar 2017 Beschluss-Nr.: VA 10 / 17 / 16 / 01 / 2017 Anschaffung eines gebrauchten VW-Transporters für den Bauhof Beschluss-Nr.: VA 11 / 17 / 16 / 01 / 2017 Aufhebung eines Spendenbeschlusses wegen falschem Verwendungszweck Beschluss-Nr.: VA 12 / 17 / 16 / 01 / 2017 Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Buchheim Beschluss-Nr.: VA 13 / 17 / 16 / 01 / 2017 Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Buchheim Beschluss-Nr.: VA 14 / 17 / 16 / 01 / 2017 Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Buchheim Beschluss-Nr.: VA 15 / 17 / 16 / 01 / 2017 Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Buchheim Beschluss-Nr.: VA 16 / 17 / 16 / 01 / 2017 Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Buchheim Beschluss-Nr.: VA 17 / 17 / 16 / 01 / 2017 Annahme einer Geldspende für die Ortsfeuerwehr Bad Lausick Beschluss-Nr.: VA 18 / 17 / 16 / 01 / 2017 Annahme einer Sachspende für die Rentnerweihnachtsfeier 2016 in Buchheim Beschluss-Nr.: VA 19 / 17 / 16 / 01 / 2017 Annahme von Geldspenden für die Rentnerweihnachtsfeier 2016 in Buchheim Beschluss-Nr.: VA 20 / 17 / 16 / 01 / 2017 Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2017 für die Schülerunfallversicherung 29. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 2. Februar 2017 TA 65 / 29 / 02 / 02 / 2017 Vergabe der Bauleistung „Erneuerung Gehweg Fabianstraße (einseitig) von Querstraße bis Einmündung Gartenstraße“ an die Wilhelm & Co. Straßen- und Wegebau GmbH, Mutzschen TA 66 / 29 / 02 / 02 / 2017 Vergabe der Bauleistung „Ausbau der Heinrich-Heine-Straße 2. Bauabschnitt (Zugang Bahnhof bis E.-Weinert-Straße) - Straßenbeleuchtung an Elektro-Lehmann, Bad Lausick 2| Sitzungstermine März 2017 Im Monat März finden nachfolgend genannte Sitzungen des Stadtrates, des Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses und der Ortsausschüsse statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zum jeweils öffentlichen Teil herzlich eingeladen. Die entsprechenden Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte den öffentlichen Bekanntmachungen (Aushänge) oder der Veröffentlichung auf der Homepage. Stadtrat Donnerstag, 23. März 2017, 19.00 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses, II. OG Verwaltungsausschuss Montag, 06.03.2017, 18.30 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses, II. OG Technischer Ausschuss Donnerstag, 02.03.2017, 18.30 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses, II. OG Ortschaftsrat Ballendorf Dienstag, 21.03.2017, 19.00 Uhr - DGH Ortschaftsrat Buchheim Dienstag, 21.03.2017, 19.00 Uhr - DGH Ortschaftsrat Ebersbach Freitag, 17.03.2017, 19.00 Uhr - ehem. Schule Ortschaftsrat Etzoldshain Mittwoch, 08.03.2017, 19.30 Uhr - DGH Ortschaftsrat Glasten Mittwoch, 15.03.2017, 19.00 Uhr - DGH Ortschaftsrat Lauterbach Montag, 20.03.2017, 19.30 Uhr - DGH (Hinweis: Die Sitzung des OR Lauterbach finden bis auf Weiteres nicht in der Gaststätte S. Burdack statt.) Ortschaftsrat Steinbach Dienstag, 14.03.2017, 19.00 Uhr - DGH Ortschaftsrat Thierbaum Montag, 20.03.2017, 19.00 Uhr - DGH Bitte beachten Sie bei allen Sitzungen die aktuellen Aushänge! Standesamt Wir bitten um Beachtung folgender Öffnungszeiten des Standesamtes Bad Lausick: Dienstag, den 21.02.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 22.02.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 28.02.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 01.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 07.03.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 08.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 14.03.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 15.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 21.03.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 22.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 28.03.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 29.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 04.04.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 05.04.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 11.04.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 12.04.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 18.04.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 19.04.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Dienstag, den 25.04.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch, den 26.04.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr Ab dem 2. Mai 2017 wird das Standesamt zu den regulären Rathausöffnungszeiten wieder besetzt sein. Wir möchten darum bitten, Anfragen per E-Mail künftig an folgende Adresse zu senden: [email protected] Weinert, Ltr. Haupt- und Ordnungsamt | Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017 3| Stellenausschreibung Zahlungshinweis Die Stadt Bad Lausick sucht zum 01.04.2017 eine/n Am 01.03.2017 wird die Hundesteuer für das Jahr 2017 zur Zahlung fällig. Die Zahlung der Hundesteuer hat bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden die Säumigen schriftlich angemahnt. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, müssen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen dafür weitere Kosten. Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung: 1. Lastschriftverfahren 2. Überweisung 3. Bareinzahlung Unter www.bad-lausick.de/Service/Bürgerservice steht das Formular einer Einzugsermächtigung (SEPA- Basis- Lastschriftmandat) zur Verfügung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Bad Lausick unter Telefonnummer 034345 70119 bzw. 034345 70136 gern zur Verfügung. Sachbearbeiter/in Liegenschaftsverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden. Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet bis zum 31.03.2018. Aufgabenschwerpunkte: - Verwaltung kommunaler Grundstücke (u. a. Bearbeitung von Pachtund Nutzungsverträgen sowie Dienstbarkeitsvereinbarungen) - Veräußerung und Erwerb kommunaler Grundstücke und Liegenschaften (u. a. Vorbereitung und Abschluss von Kaufverträgen) - Verwaltung verfügungsberechtigter Grundstücke (u. a. Bearbeitung von Pacht- und Nutzungsverträgen sowie Dienstbarkeitsvereinbarungen) - Bearbeitung von Zuordnungsverfahren von ehemals volkseigenem Vermögen - Vorbereitungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bad Lausick Wir erwarten: - den Abschluss zum/zur Verwaltungsfachangestellten, eine vergleichbare Ausbildung oder eine andere gleichwertige Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung in den ausgeschriebenen Aufgabengebieten - umfangreiche EDV-Kenntnisse (z. B. MS-Office, Archikart) sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in hausinterne EDV-Systeme - Ortskenntnisse sind wünschenswert - Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Flexibilität - selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten -PKW-Führerschein Wir bieten: - einen verantwortungsvollen, vielseitigen und interessanten Aufgabenbereich - leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD/VKA) Die Probezeit beträgt 6 Monate. Haben Sie Interesse? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (gern auch auf elektronischem Weg an i.pester@ bad-lausick.de) mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens 03.03.2017 an die Stadtverwaltung Bad Lausick, Personalamt, Markt 1, 04651 Bad Lausick. Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Hultsch Bürgermeister Zahlungshinweis Am 15.02.2017 wird die Grundsteuer für das erste Quartal 2017 sowie die erste Rate für Halbjahreszahler zur Zahlung fällig. Die Zahlung der Grundsteuer hat bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden die Säumigen schriftlich angemahnt. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, müssen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen dafür weitere Kosten. Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung: 1.Lastschriftverfahren 2.Überweisung 3.Bareinzahlung Unter www.bad-lausick.de/ Service/ Bürgerservice steht das Formular einer Einzugsermächtigung (SEPA-Basis-Lastschriftmandat) zur Verfügung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Bad Lausick unter Telefonnummer 034345 70119 bzw. 034345 70136 gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Zschille, Kassenverwalterin Mit freundlichen Grüßen Zschille Kassenverwalterin Termine Straßenreinigung 2017 Tour 1 Stadtgebiet Bornaer Straße, Hospitalstraße, Turnerstraße, Ballendorfer Straße, E.-Weinert-Straße, Lessingstraße, Am Riff, F.-v.-Schiller-Straße, Wiesenstraße, Badstraße, Parkstraße, Bahnhofstraße, Gartenstraße, Leipziger Straße, K.-Kollwitz-Straße, Burgstraße, Silikastraße 17.03./21.04./19.05./16.06./15.09./17.11./15.12. Tour 2 Stadtgebiet Alte Gärtnerei, Rosenweg, Etzoldshainer Weg, Tulpenweg, Querstraße, Herrmannstraße, W.-Pieck-Straße, Fabianstraße, Gartenstraße, Reichersdorfer Straße, H.-Heine-Straße, Waldstraße, Weinbergstraße, Südstraße, L.-Colditz-Straße, P.-Müller-Straße, Steingrundweg, Dr.-Schützhold-Platz, Lindenstraße, Auenstraße, Talstraße, F.-v.Schiller-Straße, Goethestraße, Frohburger Straße, E.-Weinert-Straße 23.03./27.04./22.06./21.09./23.11/21.12. Tour 3 Stadtgebiet Am Viertelsberg, An den Angerwiesen, Eigene Scholle, K.-KollwitzStraße, Angerstraße, Ringstraße, Mühlstraße, Angermühlenweg, Burgstraße, Frohburger Straße, A.-Bebel-Straße, R.-Breitscheid-Straße, Rochlitzer Straße, Herderstraße 24.03./28.04./23.06./22.09./24.11./22.12. Tour 4 OT Thierbaum/OT Ebersbach/OT Buchheim Kohlenstraße, Wiesenweg, Neue Landstraße, Mittelstraße, Teichstraße, Thierbaumer Straße, Neue Straße, Am Anger, Alte Straße, Untere Dorfstraße, Colditzer Straße 20.03./13.11. Tour 5 OT Lauterbach/OT Etzoldshain/OT Ballendorf Bahnstraße, Bad Lausicker Straße, Grimmaer Straße, Waldweg, Brückenstraße, Alte Wiesenstraße, Landstraße, Badstraße, Ballendorfer Weg, Zur Linde, Am Butterberg, Goldene Höhe, Alte Dorfstraße 21.03./14.11. Tour 6 OT Glasten/Gemeindeverbindungsstraßen (GVS) Heinersdorfer Straße, GVS Bad Lausick – Etzoldshain, Kirschallee, GVS Bad Lausick – Glasten, Lausicker Straße, Große Seite, Parthenstraße, Schönbacher Straße 27.03./20.11. Tour 7 OT Steinbach mit Beucha und Stockheim Beuchaer Straße, Kitzschersche Straße, Lauterbacher Straße, Straße des Aufbau, Flößberger Straße, Beuchaer Landstraße, Stockheimer Straße 28.03./21.11. | Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017 Verkauf von Kommunaltechnik Aus dem Bestand des städtischen Bauhofs soll folgende Technik veräußert werden: Multicar M 2501, Baujahr 1989, Neuaufbau 2006, Kipper, fahrbereit Preis: 1.500,00 € Kommunaltraktor John Deere 670 mit Kabine, Zwischenachsmähwerk, Grasaufnahmewagen mit Gebläse, Baujahr 1992, fahrbereit Preis: 3.000,00 € Schriftliche Angebote sind bis zum 05. März 2017 bei der Stadt Bad Lausick, Markt 1 einzureichen. Für alle diesbezüglichen Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Herr Zeidler (Tel. 034345 5792111) sowie Herr Schuchert (Tel. 034345 5792115) gern zur Verfügung. Geburtstage Im Monat März gratulieren wir allen Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute am 01.03. am 04.03. am 07.03. am 08.03. am 09.03. am 10.03. am 11.03. am 12.03. am 18.03. am 19.03. am 20.03. am 21.03. am 22.03. am 23.03. am 26.03. am 27.03. am 31.03. Frau Ingrid Gey OT Ballendorf Frau Margit Günther OT Glasten Frau Ortrun Dietze Herr Siegfried Herrmann Frau Brigitte Müller OT Ebersbach Herr Hans Breuer OT Steinbach Herr Hans Kreßner OT Glasten Frau Gertrud Rinck Herr Paul Jahnel Frau Hildegard Koch Frau Elfriede Oberfrank Herr Michael Schmidt Herr Kurt Lachmann OT Glasten Herr Hubertus Fiebak Frau Annemarie Haferkorn OT Etzoldshain Frau Irmgard Bobilow OT Steinbach Frau Ursula Holtsch Herr Klaus Wittig Herr Bernhard Busch Herr Karlheinz Täuber Herr Siegfried Loth OT Ebersbach zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 103. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag Bekanntmachung Umstufung von Gemeindestraßen nach § 7 SächsStrG Hiermit wird die Allgemeinverfügung zur Abstufung des Brückenbauwerkes BW 19 über den Steingrundbach im Zuge der K.-Kollwitz-Straße bekannt gemacht. Anfangspunkt: Brückenbauwerk BW 19 über den Steingrundbach Endpunkt: Brückenbauwerk BW 19 über den Steingrundbach Gemeinde: Stadt Bad Lausick Das bezeichnete Bauwerk wird von einer Straßenbrücke einer öffentlichen Gemeindestraße in eine Radfahr,- und Fußgängerbrücke abgestuft. Die Käthe-Kollwitz-Straße behält den Benutzungszweck als Öffentliche Gemeindestraße, endet jedoch jeweils als Sackgas- 4| se vor dem Bauwerk. Die Verfügung kann bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick, Zimmer 34 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 3 Monaten nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick, einzulegen. Bauamt Ortsübliche Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Unbefristeter Betrieb der Mitteldeutschen Produktenleitung (MIPRO) für den Leitungsabschnitt Freistaat Sachsen“ Geschäftszeichen der Landesdirektion Sachsen: L41-0522/591/20 vom 16. Februar 2017 - Anhörungsverfahren 1. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Vorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt. Der Erörterungstermin findet am Donnerstag, dem 23. März 2017, ab 10.00 Uhr, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 39 statt. Der Einlass erfolgt ab ca. 30 Minuten vor Beginn des Termins. 2. Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH, Maienweg 1, 06237 Leuna als Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Diese wird zu den Akten der Anhörungsbehörde genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. 4. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG). Der Teilnehmerkreis beschränkt sich deshalb auf die unter Punkt 2. genannten Beteiligten. 6. Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz/wassergefährdende Stoffe einsehbar. Bad Lausick, den 16. Februar 2017 Hultsch Bürgermeister im Auftrag der Landesdirektion Sachsen | Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017 Aufruf zum Einreichen von LEADER-Vorhaben bei der Lokalen Aktionsgruppe Leipziger Muldental Die lokale Arbeitsgruppe Leipziger Muldenland e. V. ruft für das Handlungsfeld LOKALE WIRTSCHAFT der LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von LEADER-Vorhaben auf. Handlungsziele für die Maßnahmen sind die Sicherung von Entwicklungs- 5| möglichkeiten für die Unternehmen, insbesondere auch durch die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, die Etablierung einer starken lokalen Wirtschaft durch Vernetzung und Nachwuchsförderung sowie die Qualifizierung der Führung, Organisation, Management und des Marketings in regionalen Unternehmen. Im Rahmen des Aufrufes sind die Anträge bis 21. April 2017 einzureichen. Alle Informationen zur Antragsstellung, den Auswahlkriterien, notwendigen Unterlagen sowie zum Auswahlverfahren selbst finden Sie unter www.leipzigermuldenland.de oder bei der Lokalen Aktionsgruppe Leipziger Muldenland in der Leipziger Straße 17 in Grimma. Friedhofsordnung für die Friedhöfe Dittmannsdorf, Eula und Kitzscher der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Kitzscher und für die Friedhöfe Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Steinbach Teil 1 von 2 - Allgemeines & Bestattungen und Feiern Die Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Kitzscher und Steinbach erlassen folgende Friedhofsordnung: Inhaltsübersicht I. Allgemeines § 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofes § 2 Benutzung des Friedhofes § 3 Schließung und Entwidmung § 4 Beratung § 5 Verhalten auf dem Friedhof § 6 Gewerbliche Arbeit auf dem Friedhof § 7 Gebühren II. Bestattungen und Feiern A. Bestattungen und Benutzungsbestimmungen für Feier- und Leichenhallen § 8 Bestattungen § 9 Anmeldung der Bestattung § 10 Leichenhalle § 11 Kirche § 12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe § 13 Musikalische Darbietungen B. Bestattungsbestimmungen § 14 Ruhefristen § 15 Grabgewölbe § 16 Ausheben der Gräber § 17 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung § 18 Umbettungen § 19 Särge, Urnen und Trauergebinde Punkt III & IV (Grabstätten und Schlussbestimmungen) erscheinen in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes. Der kirchliche Friedhof ist der Ort, an dem die christliche Gemeinde ihre Verstorbenen würdig bestattet. Er ist für alle, die ihn betreten, ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis der christliche Glaube mit der gemeinsamen christlichen Auferstehungshoffnung lebendig ist. Alle Arbeit auf dem Friedhof erhält so ihren Sinn und ihre Ausrichtung als ein Dienst an den Gemeindegliedern wie auch an Menschen, die nicht der Landeskirche angehören. Die Gestaltung und Pflege des Friedhofes erfordern besondere Sorgfalt, damit die persönliche Würde der Toten wie der Lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur in der Gesellschaft erhalten bleibt. I. Allgemeines §1 Leitung und Verwaltung des Friedhofes 1) Die kirchlichen Friedhöfe in Dittmannsdorf, Eula, Kitzscher, Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen stehen im Eigentum der jeweiligen Kirchenlehen Dittmannsdorf, Eula, Kitzscher, Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen. Träger sind die Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Kitzscher und Steinbach. Der Friedhof ist eine unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. 2) Leitung, Verwaltung und Aufsicht liegen beim Kirchenvorstand. 3) Die Verwaltung des Friedhofs richtet sich nach dieser Friedhofsordnung, den sonstigen kirchlichen Bestimmungen und den staatlichen Vorschriften. 4) Aufsichtsbehörde ist das EvangelischLutherische Regionalkirchenamt Leipzig. 5) Im Zusammenhang mit einer Bestattung, der Verleihung, Verlängerung oder Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, einer Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen, einer Zulassung von Gewerbetreibenden sowie mit der Erhebung von Gebühren und Entgelten werden die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. §2 Benutzung des Friedhofes 1) Die Friedhöfe Kitzscher, Eula und Dittmannsdorf sind bestimmt zur Bestattung der Gemeindeglieder der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher sowie aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz im Bereich der politischen Gemeinde Kitzscher hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Der Friedhof Eula, befindlich im Bereich der politischen Gemeinde Borna, ist darüber hinaus nur bestimmt zur Bestattung von Personen, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz im Ortsteil Eula hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Friedhöfe Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen sind bestimmt zur Bestattung der Gemeindeglieder der Ev.Luth. Kirchgemeinde Steinbach sowie aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz im Bereich der politischen Gemeinde Bad Lausick, bzw. für Hainichen im Bereich der politischen Gemeinde Kitzscher hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. 2) Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers. §3 Schließung und Entwidmung 1) Der Friedhof, einzelne Friedhofsteile oder einzelne Grabstätten können aus einem wichtigen Grund beschränkt geschlossen, geschlossen und entwidmet werden. 2) Nach der beschränkten Schließung werden Nutzungsrechte nicht mehr verliehen. Eine Verlängerung von Nutzungsrechten erfolgt lediglich zur Anpassung an die Ruhezeit. Bestattungen dürfen nur noch in Grabstätten stattfinden, an denen im Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch Nutzungsrechte bestehen, sofern die Grabstätten noch nicht belegt sind oder sofern zu dem genannten Zeitpunkt die Ruhezeiten abgelaufen waren. Eingeschränkt werden kann auch der Kreis der Bestattungsberechtigten. 3) Nach der Schließung dürfen Bestattungen nicht mehr vorgenommen werden. 4) Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte der Verstorbenen aufgehoben. Die Entwidmung wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist. §4 Beratung Der Nutzungsberechtigte kann sich zwecks Auskunftserteilung und Beratung in allen Fragen, die sich auf die Gestaltung von Grabmal und Grabstätte einschließlich deren Bepflanzung beziehen, an den Friedhofsträger/die Friedhofsverwaltung wenden. | Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017 §5 Verhalten auf dem Friedhof 1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. 2) Der Friedhof ist für Besucher geöffnet von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. 3) Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und Verantwortung Erwachsener betreten. 4) Der Friedhofsträger kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. 5) Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder Sportgeräten zu befahren - Kinderwagen, Rollstühle und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, sowie gewerbliche Dienste anzubieten und dafür zu werben, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung an Werktagen störende Arbeiten auszuführen, d) gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu filmen, e) Druckerzeugnisse ohne Genehmigung zu verteilen, f) Abraum und Abfälle usw. außerhalb der dafür bestimmten Plätze abzulegen, g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten, Blumen und Zweige auf fremden Gräbern und außerhalb der Gräber zu pflücken, h) zu lärmen, zu spielen oder sich sportlich zu betätigen, i) Hunde ohne Leine laufen zu lassen; Hundekot ist zu beseitigen, j) außerhalb von Bestattungen ohne Genehmigung Ansprachen zu halten und Musik darzubieten, k) Einweckgläser, Blechdosen und ähnliche Gefäße als Vasen oder Schalen zu verwenden, l) Unkrautvernichtungsmittel, chemische Schädlingsbekämpfungs- und Reinigungsmittel anzuwenden. 6) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig bei der Friedhofsverwaltung einzuholen. §6 Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof 1) Bildhauer, Steinmetzen, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen zur Ausübung der entsprechenden gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch den Friedhofsträger, der den Rahmen der Tätigkeit festlegt. Die Zulassung ist beim Friedhofsträger schriftlich zu beantragen. 2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und die Friedhofsordnung schriftlich anerkennen. 3) Bildhauer, Steinmetzen und Gärtner oder ihre fachlichen Vertreter müssen darüber hinaus die Meisterprüfung in ihrem Beruf abgelegt oder eine anderweitig gleichwertige fachliche Qualifikation erworben haben. Bildhauer und Steinmetzen müssen entsprechend ihrem Berufsbild in die Handwerksrolle eingetragen sein. 4) Bestatter müssen als Gewerbetreibende zugelassen sein und sollen eine berufsspezifische Fachprüfung abgelegt haben. 5) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als im Absatz 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck zu vereinbaren ist. Absätze 2 und 7 gelten entsprechend. 6) Der Friedhofsträger kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit ihnen keine gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen entgegenstehen. 7) Der Friedhofsträger macht die Zulassung davon abhängig, dass der Antragsteller einen für die Ausübung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist. 8) Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid und Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Bediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die Zulassung und der Bedienstetenausweis sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung kann befristet werden. 9) Der Friedhofsträger kann die Zulassung der Gewerbetreibenden, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vorschriften der Friedhofsverwaltung verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. 10) Mit Grabmalen und Grabbepflanzungen darf nicht geworben werden. Grabmale dürfen daher nicht mit Firmenanschriften versehen werden. Eingehauene, nicht farbige Firmennamen bis zu einer Schrifthöhe von max. drei Zentimetern sind jedoch an der Seite oder Rückseite in den unteren 15 cm zulässig. Steckschilder zur Grabkennzeichnung für die Grabpflege mit voller Firmenanschrift der Friedhofsgärtner sind nicht zulässig. 11) Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof verursachen. Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht stören. Bei Beendigung oder bei mehrtägiger Unterbrechung der Arbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedho- 6| fes gereinigt werden. Die beim Aushub von Fundamenten anfallende Erde ist auf dem Friedhof an den dafür von der Friedhofsverwaltung vorgesehenen Ablagestellen zu deponieren. 12) Die Tätigkeit Gewerbetreibender auf dem Friedhof ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang möglich. §7 Gebühren Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach der kirchenaufsichtlich bestätigten Gebührenordnung erhoben. II. Bestattungen und Feiern A. Bestattungen und Benutzerbestimmungen für Feier- und Leichenhallen §8 Bestattungen 1) Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Zeitpunkt legt die Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem zuständigen Pfarrer fest. 2) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zustimmung des zuständigen Pfarrers. Die landeskirchlichen Bestimmungen über die Erteilung eines Abmeldescheines (Dimissoriale) bleiben unberührt. 3) Den Zeitpunkt der nichtkirchlichen Bestattungen legt der Friedhofsträger im Einvernehmen mit den Angehörigen fest. 4) Stille Bestattungen werden nur in Anwesenheit eines Beauftragten des Friedhofsträgers vorgenommen. 5) Bestattungen finden an den Werktagen Montag bis Freitag (in begründeten Ausnahmefällen an Samstagen) in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung statt. §9 Anmeldung der Bestattung 1) Die Bestattung ist unverzüglich bei dem Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigung des Standesamtes für die Beurkundung des Todesfalles oder eines Beerdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde anzumelden. Soll die Bestattung in einer vorzeitig erworbenen Grabstätte erfolgen, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. Bei Aschenbestattungen ist zusätzlich die Einäscherungsbescheinigung vorzulegen. 2) Für die Anmeldung sind die Vordrucke der Friedhofsverwaltung zu verwenden. Dabei ist die Anmeldung der Bestattung durch die antragstellende Person zu unterzeichnen. Ist die antragstellende Person nicht nutzungsberechtigt an der Grabstätte, so hat auch der Nutzungsberechtigte durch seine Unterschrift sein Einverständnis zu erklären. Ist der Nutzungsberechtigte einer vorhandenen Wahlgrabstätte verstorben, so hat der neue Nutzungsberechtigte durch Unterschrift die Übernahme des Nutzungsrechts in der Anmeldung schriftlich zu beantragen. | Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017 3) Wird eine Bestattung nicht rechtzeitig mit den erforderlichen Unterlagen angemeldet, so ist der Friedhofsträger berechtigt, den Bestattungstermin bis zur Vorlage der erforderlichen Angaben und Unterlagen auszusetzen. Werden die erforderlichen Unterschriften nicht geleistet, können Bestattungen nicht verlangt werden. 2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb einer Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung des Friedhofsträgers. § 10 Leichenhalle Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Fehlgeburten, bei Kindern, die totgeboren oder vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind, beträgt sie mindestens zehn Jahre. 1) Die Leichenhalle auf dem Friedhof Eula dient als Aufbahrungs-und Abschiednahmeraum. Die Leichenhalle auf dem Friedhof Hainichen dient als Aufbahrungs- und Feierraum. Die Halle und die Särge dürfen nur im Einvernehmen mit dem Friedhofsträger geöffnet und geschlossen werden. Särge sind rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier oder der Bestattung endgültig zu schließen. 2) Särge, in denen an meldepflichtigen Krankheiten Verstorbene liegen, dürfen nur mit Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden. 3) Die Grunddekoration der Leichenkammern besorgt der Friedhofsträger. Zusätzliche Dekorationen sind mit dem Friedhofsträger abzustimmen. 4) Bei der Benutzung der Leichenhalle/ Leichenkammer ist zu respektieren, dass diese sich auf einem kirchlichen Friedhof befindet. § 11 Kirche 1) Die Kirche dient bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der christlichen Verkündigung. 2) Bei der Benutzung der Kirche in besonderen Ausnahmefällen für Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehörten, ist der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte zu respektieren. Es sind die vom Kirchenvorstand getroffenen Festlegungen diesbezüglich zu beachten. Christliche Symbole dürfen nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden. 3) Während der Trauerfeier bleibt der Sarg geschlossen. Das Aufstellen des Sarges in der Kirche kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat oder sonstige gesundheitliche Bedenken dagegenstehen. 4) Die Grunddekoration der Kirche besorgt der Friedhofsträger. Zusätzliche Dekorationen sind mit dem Friedhofsträger abzustimmen. § 12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und Niederlegung von Grabschmuck am Grab ist zu respektieren, dass sich das Grab auf einem kirchlichen Friedhof befindet. § 13 Musikalische Darbietungen 1) Musik- und Gesangsdarbietungen in der Kirche und auf dem Friedhof bedürfen bei der kirchlichen Trauerfeier der Zustimmung des Pfarrers, in anderen Fällen der des Friedhofsträgers. B. Bestattungsbestimmungen § 14 Ruhefristen § 15 Grabgewölbe 1) Das Ausmauern und Betonieren von Gräbern sowie die Neuanlage von Grüften und Grabkammern sind nicht zulässig. 2) In vorhandene baulich intakte Grüfte dürfen Urnen beigesetzt werden, Särge, sofern keine hygienischen Vorschriften entgegenstehen. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, für den baulichen Erhalt der Gruftanlage zu sorgen. Im Übrigen gilt § 27 entsprechend. § 16 Ausheben der Gräber 1) Die Gräber werden von dem Friedhofsträger oder in dessen Auftrag ausgehoben und wieder geschlossen. 2) Die Erdüberdeckung der einzelnen Gräber beträgt bis zur Erdoberfläche (ohne Grabhügel) von Oberkante Sarg mindestens 0,90 m, von Obergrenze Urne mindestens 0,50 m. 3) Die Gräber für Leichenbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke gewachsene Erdwände getrennt sein. 4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor einer Bestattung entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten zu tragen oder der Friedhofsverwaltung zu erstatten. § 17 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung 1) In einem Sarg darf nur ein Leichnam bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, den Leichnam einer Mutter und ihres neugeborenen Kindes oder die Leichname zweier gleichzeitig verstorbener Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu bestatten. 2) Die Beisetzung konservierter Leichname ist nicht zulässig. 3) Vor Ablauf der in dieser Friedhofsordnung festgesetzten Ruhezeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden. 4) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung Sargteile, Gebeine oder Urnenreste gefunden werden, sind diese unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken. Werden noch nicht verweste Leichenteile vorgefunden, so ist 7| das Grab sofort wieder zu schließen und als Bestattungsstätte für Leichname für die erforderliche Zeit zu sperren. 5) Die Öffnung einer Grabstätte ist – abgesehen von der richterlichen Leichenschau – nur mit Genehmigung des Friedhofsträger und des zuständigen Gesundheitsamtes zulässig. § 18 Absatz 4 gilt entsprechend. § 18 Umbettungen 1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. 2) Umbettungen von Leichnamen und Aschen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers. Bei Umbettungen von Leichen ist die vorherige, schriftliche Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich. Dem Antrag auf Erteilung der Zustimmung zu einer Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte des gleichen Friedhofes sind nicht zulässig, ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen. 3) Alle Umbettungen erfolgen nur auf schriftlichen Antrag. Antragsberechtigt ist der Nutzungsberechtigte. Bei allen Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten, der Kinder und der Eltern des Verstorbenen durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden. 4) Umbettungen werden vom Friedhofspersonal/Beauftragten des Friedhofsträgers durchgeführt. Der Zeitpunkt der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt. Umbettungen von Särgen finden grundsätzlich nur in den Monaten Dezember bis März statt. Im Zeitraum von zwei Wochen bis zu sechs Monaten nach dem Tod werden Umbettungen von Särgen nur auf Grund einer richterlichen Anordnung ausgeführt. 5) Die Kosten der Umbettung hat der Antragsteller zu tragen. Das gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an der eigenen Grabstätte sowie an Nachbargrabstätten und Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig entstehen. 6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. 7) Grabmale und Pflanzen können umgesetzt werden, wenn sie den Gestaltungsbestimmungen des neuen Grabfeldes entsprechen. 8) Leichen und Aschen zu anderen als Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer richterlichen oder behördlichen Anordnung. § 19 Särge und Urnen 1) Särge sollen nicht länger als 2,10 m, die Kopfenden einschließlich der Sargfüße nicht höher als 0,80 m und nicht breiter als 0,70 m sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Genehmigung des Friedhofsträgers bei der Anmel- | Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017 dung der Bestattung einzuholen. 2) Särge, Urnen und Überurnen müssen so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens und des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und bei Särgen die Verwesung der Leichen innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. 3) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Leichenflüssigkeit vor ihrer Bestattung ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und -beigaben, Sargabdichtungen, Urnen und Überurnen sowie Totenbekleidung 8| müssen zur Vermeidung von Boden- und Umweltbelastungen aus Werkstoffen hergestellt sein, die im Zeitraum der festgelegten Ruhezeit leicht verrotten. Sie dürfen keine PVC-, PE-, PCP-, formaldehydabspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und Naturtextilien bestehen. 4) Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem, biologisch abbaubarem Material hergestellt sein. Gebinde und Kränze mit Kunststoffen sind nach der Trauerfeier durch die anliefernden Gewerbetreibenden wieder abzuholen. Kunststoffe sind auch als Verpackungsmaterial nicht zulässig. Fortsetzung folgt - Teil 2 von 2 der Friedhofsordnung erscheint in der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes! Kirchenaufsichtlich bestätigt: Leipzig, den 12.10.2016 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Regionalkirchenamt Leipzig gez. Schlichting L.S. Oberkirchenrat Nichtamtlicher Teil Jahresbeginn in der Kita „Waldfrieden“ Das Wetter meinte es gut mit uns und bescherte uns schon ab dem ersten Tag Schnee. Seitdem sind wir täglich auf unserem Rodelberg im Garten oder im angrenzenden Wald Schlitten fahren. Auch unsere Kneippanwendungen richten wir nach dem tollen Winterwetter aus. Schneetreten steht zurzeit bei den Kindergartenkindern fast täglich auf dem Plan. Mit nackten Füßen im Storchengang durch den Schnee laufen, dann in warme Socken kuscheln und auf die Schlafmatte zum Mittagschlaf. Das bringt warme Füße und stärkt das Immunsystem. Die Abwehrkräfte werden in unsere Igelgruppe (Kinder im Alter von 1,5 bis 3 Jahren) mit Fuß- und Armbädern gestärkt. Diese zwei Anwendungen bilden die Einführung in die Kneippangebote. Zudem erfahren sie durch kurze Geschichten Näheres über Herrn Kneipp und seine sogenannten Säulen. In den Kindergartengruppen werden fleißig Vogelfutter in Futterringe verarbeitet und Schneemänner gebastelt. Der Jahresplan für unsere großen Feste und Veranstaltungen steht auch schon: 28.02.17 Frühlingsfest 12.08.17 Sommerfest 20.10.17 Herbstfest Dann hoffen wir, dass das schöne Winterwetter noch ein bisschen anhält. Wir freuen uns auf ein schönes Jahr mit allen Kindern, Eltern und Gästen in unsere Kita „Waldfrieden“. 5 Säulen nach Kneipp aus dem Gruppenzimmer „Igel“ IMPRESSUM Herausgeber: Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Tel.: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantworlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Bad Lausick, Tel.: (034345) 7010, Fax: 70134 Verantwortlich für den nichtamtl. Teil: Unterzeichner des Artikels Einführung Kneipp als Aushang der Igelgruppe Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Erscheint monatlich kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet – zusätzliche Einzelexemplare sind über die Stadtverwaltung zu beziehen. | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 04651 Bad Lausick, Straße der Einheit 19 Tel. 034345 52971 Öffnungszeiten Mittwoch – Freitag 12.30 – 17.00 Uhr Samstag 13.00 – 17.00 Uhr Sonn- und Feiertag 14.00 – 17.00 Uhr In der Reihe „Interessantes am Museumskamin“ zeigen wir: Postkarten aus dem alten Bad Lausick Teil 1: 15. Februar, 19 Uhr – Bilder aus der Stadt Bad Lausick Teil 2: 1. März, 19 Uhr – Bilder aus dem Herrmannsbad Jahreshauptversammlung 2017 des Verschönerungsvereines Bad Lausick e. V. hiermit laden wir recht herzlich alle Mitglieder des Verschönerungsvereines Bad Lausick e. V. zu unserer Jahreshauptversammlung ein. Termin: 10.03.2017 - 19.00 Uhr Ort: Restaurant „Dynastie“ Rochlitzer Straße Tagesordnung: Eröffnung Bericht des Vorstandsvorsitzenden Bericht des Schatzmeisters Bericht der Revisionskommission Entlastung des Vorstandes Diskussion Vergabe von Aufträgen Beschlussfassung Beitragskassierung Wir hoffen alle Mitglieder begrüßen zu dürfen. Geplante Arbeitseinsätze 2017 des Verschönerungsvereins Bad Lausick e. V. auf dem Weinberg 28. April 26. Mai 30. Juni 28. Juli 25. August 29. September 27. Oktober (unter Vorbehalt) Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung! Der Vorstand Einladung zur Mitgliederversammlung des SV Bad Lausick 1990 e. V. Liebe Sportfreunde, hiermit lade ich euch zur Mitgliederversammlung am Montag, dem 6. März 2017 um 18:00 Uhr, in den Versammlungsraum der neuen Turnhalle an der „Werner-Seelenbinder-Oberschule“ ein. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Wahl des Protokollführers 3. Bericht des Vorstands 4. Wahl des Wahlausschusses 5. Vorstellung der Wahlvorschläge für den Vorstand 8. Neuwahl des Vorstands 9. Schlusswort und Verabschiedung Peter Claußnitzer Vorstand 9| Es findet dieses Jahr zum zweiundzwanzigsten Mal der Kinder- und Babykleiderbasar am 04.03.2017 von 8-12 Uhr in der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Jugend- und Gemeindezentrum ENERGIE Leipziger Str. 11 04651 Bad Lausick statt. Ver- und gekauft werden können Kinder- und Babybekleidung bis Größe 176, Kinderwagen, Autositze, Stubenwagen, Kinderbetten, Kinderfahrzeuge etc. von privat an privat. Zudem wird wieder ein Kuchenbasar stattfinden, dessen Erlös der Kinder- und Familienarbeit der Gemeinde zugute kommt. Info: 0151/15204701 Veranstalter: Eltern-Kind-Kreis des JGZ ENERGIE Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Jugend- und Gemeindezentrum ENERGIE Leipziger Str. 11 04651 Bad Lausick Tel.: 034345/798939 www.jgz-energie.de [email protected] Kleidersammlung Kleidung - Schuhe - Haushaltswäsche der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Bad Lausick Bringen Sie bitte Ihre Kleidung und Schuhe sowie Haushaltswäsche im Plastikbeutel oder gut verpackt von Montag, 6. März 2017 bis Freitag, 10. März 2017 Abgabe in der Zeit 17.00 - 19.00 Uhr sowie Samstag, 11. März 2017 Abgabe in der Zeit 10.00 - 12.00 Uhr zu folgender Sammelstelle: Jugend- u. Gemeindezentrum ENERGIE Leipziger Str. 11, Bad Lausick Kleiderspenden können auch ganzjährig während des Gottesdienstes abgegeben werden. Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen Ihre Kirchengemeinde und die Deutsche Kleiderstiftung. Bitte geben Sie nur Spenden von guter Qualität ab. Rechtliche Hinweise: Die Durchführung der Sammlung erfolgt durch die Spangenberg Textilien GmbH - gebrauchte Kleidung für humanitäre Hilfe, Magdeburger Tor 15, 38350 Helmstedt, Tel.: 035351 2354-0 als Dienstleister für die Deutsche Kleiderstiftung/Spangenberg-Sozial-Werk e. V. Prüfen Sie bitte die Kleidung, die Sie uns spenden. Für Wertsachen, insbesondere Bargeld und Schmuck, die in der Kleidung verblieben sind, können wir keine Haftung übernehmen. | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 Einladung zum Benefizkonzert Sie mögen Musik? Spielen Sie ein Instrument? Sie würden Ihr Können auch für einen guten Zweck einsetzen? Am 8. April 2017 haben Sie die Möglichkeit. An diesem Tag findet im Jugend- und Gemeindezentrum ENERGIE ein Benefizkonzert der etwas anderen Art statt. Egal, wie gut Sie spielen, singen oder rezitieren, ob Sie allein auftreten wollen oder gemeinsam mit anderen, Sie sind herzlich willkommen. Das Genre ist nicht festgelegt. Es ist vieles möglich. Sie werden keine Gage bekommen, aber jeder Gast ist aufgefordert eine Spende für einen besonderen Zweck als Lohn für Ihr Können abzugeben oder zu überweisen. Alle Spenden wird Hans-Georg Focking der Organisation A21 in besonderer Art und Weise zur Verfügung stellen. A21 kämpft gegen den rasant wachsenden modernen Menschenhandel, der uns immer mehr betrifft. Auch in Deutschland ist das leider ein Thema und oft nur einen Klick entfernt. Wir möchten mit dem Konzert dazu beitragen Kinder und Frauen zu retten oder vor dieser Art der Sklaverei zu bewahren. Machen Sie mit, indem Sie Ihre Begabungen einsetzen oder indem Sie als Gäste kommen und spenden. Während der Veranstaltung werden wir sowohl über den Spendenzweck, als auch über den Einsatz von Hans-Georg Focking in Form eines Muskathlon® noch detaillierter informieren. Sie nehmen die Herausforderung an, dann melden Sie sich bitte unter [email protected] oder rufen Sie uns an 0343435 798939. Natürlich können auch Ihre Kinder mitmachen. Für Gerechtigkeit: Extremer Einsatz gegen extreme Armut, für Gerechtigkeit. 10 | Bekanntmachung des AZV „Espenhain“ Werte Bürgerinnen, werte Bürger, im Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Espenhain“ wird im März/April 2017 in den Schmutzwasserkanälen eine Schadnagerbekämpfung durchgeführt. Die Köder werden in den Kontrollschächten der Schmutzwasserkanäle ausgelegt. Wir bitten um Beachtung. Hagenow Vorsitzender des AZV „Espenhain“ Einladung Die DIE LINKE-Fraktion lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Lausick zur öffentlichen Fraktionssitzung am Montag, dem 20.03.2017, um 18.00 Uhr in den Beratungsraum des Rathauses recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Auswertung der Ausschuss- und Stadtratssitzungen 2. Vorbereitung der Stadtratssitzung am 23.03.2017 3. Sonstiges DIE LINKE-Fraktion 50. Allgemeine Rassekaninchenausstellung Der Rassekaninchenzüchterverein S15 e. V. Bad Lausick lädt am 18. & 19. Februar 2017 alle Halter und Züchter von Kaninchen sowie alle Tierliebhaber recht herzlich zur 50. Allgemeinen Rassekaninchenausstellung in die Turnhalle der Grundschule Bad Lausick (Friedrich-v.-Schiller-Straße 1a) ein. Wir werden Kaninchen in vielen verschiedenen Rassen und Farbenschlägen präsentieren und hoffen, viele interessierte Besucher und Gäste begrüßen zu können. Die Ausstellung ist am 18.02. von 09 - 17 Uhr und am 19.02. von 09 - 14 Uhr geöffnet. Bei einer Tombola können vielerlei Sachpreise gewonnen werden und auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Arbeitsgruppe für Umwelttoxikologie e. V. www.afu-ev.org Wasser- und Bodenanalysen Am Donnerstag, dem 2. März 2017 bietet die AfU e. V. die Möglichkeit in der Zeit von 15.00 - 16.00 Uhr in der Oberschule Bad Lausick, Frohburger Straße 9, Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann Ihr Wasser sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z. B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, sodass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 17. März 2017 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Dienstag, der 7. März 2017, 12 Uhr Zeigen Sie Ihren Kunden, dass es Sie gibt. anzeigen.wittich.de | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 11 | WITTICHBusiness Komplett-Paket ✔ 500 Visitenkarten ✔ 1.000 Briefbogen A4 ✔ 1.000 Briefumschläge DIN lang mit Fenster ✔ Gestaltung und Erstellung inkl. ✔ Versand frei Haus inkl. nur 375,- € inkl. MwSt. LINUS WITTICH Medien KG An den Steinenden 10 04916 Herzberg (Elster) Tel. (0 35 35) 4 89 - 0 [email protected] Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Lausick-Etzoldshain und Ballendorf-Buchheim Jahreslosung 2017 Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. Ezechiel (Hesekiel) 36,26 Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten! Monatsspruch Februar Wenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als erstes: Friede diesem Haus! Lukas 10,5 Sonntag Sexagesimae, 19. Februar 2017 09.00 Uhr Buchheim 10.15 Uhr Bad Lausick im Gemeindesaal Sonntag Estomihi, 26. Februar 2017 09.00 Uhr Ballendorf 10.15 Uhr Bad Lausick im Gemeindesaal A Frühjahrsbußtag, 1. März 2017 19.00 Uhr Bad Lausick Andacht im Gemeindesaal Weltgebetstag, 3. März 2017 19.00 Uhr Weltgebetstagsfeier in den Räumen der katholischen Gemeinde in der Bahnhofsstraße Sonntag Invokavit, 5. März 2017 10.15 Uhr Bad Lausick im Gemeindesaal KG A: mit Abendmahl KG: mit Kindergottesdienst Andachten sonnabends, 10.45 Uhr, in der Median- bzw. Sachsenklinik Gemeindekreise und weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte den örtlichen Aushängen bzw. dem Gemeindebrief. Pfarramt: Straße der Einheit 27, 04651 Bad Lausick Tel.: 034345 22333 www.kirche-badlausick.de | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 OT Ballendorf Einladung zur Mitgliederversammlung 2017 der Jagdgenossenschaft Ballendorf Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag, dem 24. März 2017, um 18.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Ballendorf die Mitgliederversammlung 2017 der Jagdgenossenschaft Ballendorf statt. Tagesordnung: 1. Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Rechenschaftsbericht des abgelaufenen Zeitraumes 3. HHPlanung 2017/ 2018 4. Entlastung des alten Vorstandes 5. Wahl des Vorstandes 6. Sonstiges Im Anschluss an den offiziellen Teil sind alle Mitglieder und Gäste zu einem gemütlichen Abendessen eingeladen. Im Weiteren möchte der Jagdvorstand darauf hinweisen, dass Änderungen (Größe, Eigentümerwechsel, Neuerwerb) bei Grundstücksflächen (Ackerflächen, Grünflächen, Wald), die zum Gebiet der Jagdgenossenschaft Ballendorf gehören, dem Jagdvorstand mit geeigneten Unterlagen (Grundbuchauszug) mitzuteilen sind. 12 | 3. 4. 5. 6. 7. Bericht zum Abschussplan im Jagdgebiet Kassenbericht der Revisionskommission Abstimmung der Jagdgenossen zur Auszahlung der Jagdpacht Schlusswort des Jagdvorstehers Jagdessen Der Vorstand OT Glasten Ev.-Luth. Kirchgemeinden Großbothen, Glasten und Schönbach-Pfarramt Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten in der Ev.-Luth. Kirche Glasten und den gemeinsamen Veranstaltungen unserer drei Schwesterkirchgemeinden Sonntag, 19. Februar – Sexagesimä, Schönbach, Pfarrhaus: 10.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 26. Februar – Estomihi, Glasten, Kirche: 10.30 Uhr Gottesdienst Freitag, 3. März - Weltgebetstag, Glasten, Dorfgemeinschaftshaus: 19.30 Uhr Weltgebetstag der Frauen gemeinsam für alle drei Schwesterkirchgemeinden: „Was ist denn fair?“ Philippinen Fischer Vorsitzender Sonntag, 5. März – Invokavit, Schönbach, Pfarrhaus: 10.30 Uhr Gottesdienst OT Buchheim Sonntag, 12. März – Reminiszere, Glasten, Kirche: 10.30 Uhr Gottesdienst Seniorentreffen in Buchheim Der Frühling steht vor der Tür, die ersten Vögel zwitschern und wir freuen uns über die ersten sonnigen Tage und warten voller Ungeduld auf die ersten Frühlingsblüher. Sie warten sicher auch auf unser nächstes Treffen. Dazu laden wir alle unsere Seniorinnen und Senioren hiermit am Donnerstag, dem 2. März 2017 um 15.00 Uhr in die Herberge Buchheim ein. Wir wollen wie gewohnt gemeinsam mit Kaffee und Kuchen beginnen. Und hier nochmal alle Termine bis zum Sommer: 30. März, 27. April, 1. Juni und 29. Juni 2017 Bis dahin Carmen Döge und Gabi Heibutzki OT Etzoldshain Einladung der Jagdgenossenschaft Etzoldshain Sehr geehrte Damen und Herren, am Donnerstag, dem 23. März 2017, findet ab 19.00 Uhr im Kastanienhof Etzoldshain die Jahreshauptversammlung der Jagdgemeinde statt. Dazu sind alle Eigentümer der bejagbaren Flächen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes zum ablaufenden Jagdjahr Sonntag, 19. März – Okuli, Großbothen, Pfarrhaus: 9.00 Uhr Gottesdienst zur Eröffnung der Bibelwoche Schönbach, Pfarrhaus: 10.30 Uhr Gottesdienst zur Eröffnung der Bibelwoche Ev.-Luth. Kirchgemeinde Glasten Pfarramt Großbothen Tel. 034384 71526 E-Mail: [email protected] OT Lauterbach Knack-Meisterschaft Am Samstag, dem 18. März 2017 findet ab 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lauterbach die 7. Lauterbacher KnackMeisterschaft statt. Dazu sind wieder alle Lauterbacher, alle ehemaligen Lauterbacher, alle Vereinsmitglieder und Freunde des Vereins startberechtigt. Die Startgebühr beträgt 5 €. Jeder Teilnehmer spielt 10 Runden. Der Teilnehmer mit den meisten Punkten ist Sieger. Bei Punktgleichheit spielen die betroffenen Spieler eine Finalrunde. Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Interessenten um Teilnahmemeldung bis zum 5. März 2017 bei Eckhard Zeidler. Oster-Tanz Die SG Lauterbach e. V. beabsichtigt am Samstag, dem 15. April 2017 ab 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lauterbach einen Tanzabend durchzuführen. Da die Veranstaltung nur bei ausreichender Teilnehmerzahl stattfindet, bitten wir um Abgabe der Voranmeldungen bis zum 18. März 2017 bei Eckhard Zeidler. Die SG Lauterbach e. V. | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 13 | OT Steinbach Gottesdienste der Kirchgemeinden Kitzscher und Steinbach Februar - März 2017 A mit Abendmahl Sonntag, 19. Februar (Sexagesimae) 09:00 Uhr Eula, Frau Lenz 10:30 Uhr Steinbach, Frau Lenz Sonntag, 26. Februar (Estomihi) 09:00 Uhr Beucha, Pfr. Bickhardt A 10:30 Uhr Kitzscher, Pfr. Bickhardt A Freitag, 3. März (Weltgebetstag) 19:00 Uhr Eula, Vereinshaus, Herr Vetter Sonntag, 5. März (Invokavit) 10:30 Uhr Steinbach, Familiengottesdienst zum Weltgebetstag, Herr Vetter Sonntag, 12. März (Reminiszere) 09:00 Uhr Dittmannsdorf, Frau Raake 10:30 Uhr Lauterbach, Frau Raake Sonntag, 19. März (Okuli) 09:00 Uhr Eula, Pfr. Bickhardt A 10:30 Uhr Kitzscher, Pfr. Bickhardt A OT Thierbaum Einladung der Jagdgenossenschaft Thierbaum Am Freitag, dem 24. März 2017 um 19.00 Uhr findet die nichtöffentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Thierbaum im Dorfgemeinschaftshaus statt. Tagesordnungspunkte 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht 3. Kassen-/Prüfbericht 4. Beschluss Haushaltsplan 5. Beschluss Verwendung Reinertrag 6. Bericht Jagdpächter 7. Diskussion 8. Jagdessen Kinder- und Jugendring Bad Lausick, 07.02.2017 Liebe Mitglieder und Kooperationspartner des Kinderund Jugendring Landkreis Leipzig e. V., wir möchten euch über die bereits jetzt feststehenden Vorhaben informieren in diesem Jahr informieren. Im Moment planen wir die Schulungen für die JULEICA (Jugendleiter_incard). Für die Juleica-Basis (Landkreis) stehen folgende Termine zur Verfügung: - 15./16. September 2017 - 17./18. November 2017 Diese Weiterbildung wird nur im Landkreis anerkannt und dient außerdem zur Auffrischung für die Inhaber der Juleica-G Karte. Des Weiteren bieten wir dieses Jahr die Schulung für die Juleica-G an. Diese berechtigt zum Begleiten von Jugendgruppen bundesweit und international. Die Qualifizierung hat einen Stundenumfang von ca. 40 h und wird an 2 Wochenenden am: 7. - 9. April 2017 12. - 14. Mai 2017 in Bad Lausick stattfinden. Anmeldungen können erfolgen: [email protected] oder Telefon: 034345 559734 Bitte zum Vormerken den Termin der nächsten Mitgliederversammlung. Diese soll am Mittwoch, 29. März um 17 Uhr im Jugendhaus Bad Lausick stattfinden. Solltet Ihr Fragen oder Anregungen haben, wendet euch gern an die Geschäftsstelle unter 034345 559734 oder [email protected]. Mit besten Grüßen, Ines Döge und Andreas Rauhut vom Jugendring. Bitte Teilnahme bis 14. März 2017 bei Thomas Friedemann melden. Der Jagdvorstand Ausbildung zum Geo-Ranger Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen möchte ab März 2017 Geo-Ranger (Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer eines Geoparks) ausbilden. Die Auftaktveranstaltung findet am 25. März 2017 statt. Die Geo-Ranger sollen den Erlebnisreichtum der Region an interessierte Gäste auf Themen- und Exkursionsrouten vermitteln. Für diese Tätigkeit benötigt der Geo-Ranger fundierte Kenntnisse zu den regionalen Besonderheiten, zur Entstehung der Landschaft, aber auch hinsichtlich der Führungsdidaktik und hinsichtlich Marketingstrategien. Die Kenntnisse werden zunächst theoretisch vermittelt und anschließend in Form von Beispielexkursionen trainiert. Weitere Informationen können ab Februar der Webseite des Geoparks www.geopark-porphyrland.de entnommen werden. Zudem können sich Interessenten bei der Geschäftsstelle des Geopark Porphyrland melden. Die Ausbildung der Geo-Ranger wird aus Mitteln des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Freistaat Sachsen 2014 2020 (ELPR) gefördert. Geben Sie Ihrem Ostergruß den richtigen Rahmen Ihr Medienberater vor Ort Marcel Jessulat berät Sie gerne. | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 Wir nehmen Abschied Ein Mensch ist nicht tot, solange er in unserem unser Herzen Her weiterlebt. Danksagung Es ist sehr schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren. Tröstend ist es aber zu wissen, dass viele Menschen ihr so viel Freundschaft, Liebe und Achtung entgegengebracht haben. Für die erwiesene Anteilnahme und die trostreichen Worte anlässlich des Todes unserer lieben Verstorbenen Ruth Gerstenberg * 31.07.1925 † 06.12.2016 geb. Böhl sagen wir herzlichen Dank. In dankbarer Erinnerung Monika und Rosemarie Böhl im Namen aller Angehörigen und Freunde Hilfe schweren Stunden Anzeigenteil Blumen zu den Gedenktagen 14 | Anzeige Die Totengedenktage sind in unserem Kulturkreis wichtiger Bestandteil des Gedenkens an die Verstorbenen. Liebevoll bepflanzte und geschmückte Gräber verleihen diesem Gedenken auch äußerlich Ausdruck und sind eine Geste des Respekts und der Verehrung gegenüber den Verstorbenen. Die Auswahl an Gestecken zu den Gedenktagen ist umfangreich und vielseitig. Traditionell bilden Koniferengrün, Zapfen, Moos und Pflanzenteile, wie elegante Rindenstücke, Rebenzweige, Fruchtkapseln oder Trockenblumen, die Grundlage der Gestecke. Sie verleihen dem Gesteck nicht nur eine optisch ansprechende Struktur, sondern halten auch Regen und Schnee besonders lange stand. Ergänzt werden können sie mit frischen Blüten, beispielsweise mit Schafgarbe, Calla oder Rosen und natürlich mit Chrysanthemen, den Blumen, die für die Liebe über den Tod hinaus stehen. Im Fachhandel werden die frischen Bestandteile dergestalt in das Gesteck eingebunden, dass sie nach dem Verblühen entfernt werden können, ohne auffällige Lücken zu hinterlassen. In Gärtnereien finden Sie auch Pflanzkörbe und -schalen in unterschiedlichsten Formen. Heidekraut, Gräser, Efeu, Herbst-Alpenveilchen, Torfmyrte und niederliegende Scheinbeere können darin bis zum nächsten Frühjahr wachsen und anschließend ausgepflanzt werden. Sind die Herbst- und Wintermonate eher trocken, sind die Pflanzen für gelegentliche Wassergaben dankbar. Steht der Trauergedanke im Vordergrund, werden Gesteck, Kranz oder Schale in der Regel in pietätvoll zurückhaltenden Farben gestaltet: Warme Erdtöne, Braun und Grau dominieren bei dieser klassischen Variante. Seit einigen Jahren erfährt die Grabgestaltung jedoch eine Neuinterpretation, die sich auch in den Gedenktagen widerspiegelt: Man gedenkt der glücklichen Stunden, die man mit dem oder der Verstorbenen verbringen durfte, erinnert sich an fröhliche Momente, gemeinsames Lachen und das Gefühl der Geborgenheit, das man beieinander fand. Vor diesem Hintergrund wählen viele Menschen Gestecke in kräftigeren Farben, lassen sie in Herzform fertigen oder mit Accessoires, wie kleinen Engelsstatuen oder Spruchsteinen, verzieren. Im Fachhandel bieten kompetente Gärtner und Floristen umfassende Beratung bei der Zusammenstellung der einzelnen Komponenten. Grundsätzlich gilt jedoch: Es gibt hier kein Richtig und kein Falsch, nur das individuelle, liebevolle Andenken an einen besonderen Menschen. Lassen Sie sich von Ihrem Gärtner beraten und inspirieren. BVE/GMH Trauerbinderei modern oder klassisch Meißgeier‘s Blumen- und Geschenkewelt Bad Lausick · Herrmannstr. 6 · Tel. 03 43 45/2 31 69 | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 Anzeigenteil 15 | Immobilie Vielseitige Architekten Anzeige So umfassend die Inhalte der Disziplin Architektur sind, so vielfältig und komplex ist auch die Arbeit des Architekten. Nach wie vor arbeiten die meisten freiberuflichen wie auch angestellten Architekten in kleinen, mittleren bis großen Architekturbüros für Bauentwurf, Bauplanung oder Bauleitung. Häufig sind Architekten auch außerhalb ihres klassischen Betätigungsfeldes beschäftigt. Dies können die Projektsteuerung auf Seite des Bauherren sein oder eine Tätigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Auch Tätigkeiten als Technische Sachverständige, Gutachter oder Berater sind üblich. Weitere interdisziplinäre Schnittstellen gibt es mit den Bereichen Produktdesign, Kunst, Film & Theater, Multimedia, Werbung und Kommunikationsdesign. Ökologisch bauen mit Holz-Fertighäusern Anzeige Ökologisch bauen bedeutet, im Einklang mit der Umwelt und im Interesse der Gesundheit zu bauen. Dabei setzt sich der Begriff der Ökologie im Eigenheimbau aus mehreren Faktoren zusammen. Diese beginnen beim Energiegehalt der verwendeten Materialien und erstrecken sich weiter über die Energieeinsparung, die biologische Verträglichkeit des eingesetzten Baustoffs und die Recycelfähigkeit des eingesetzten Materials. Hier setzen Holz-Fertighäuser an: Sie sparen nicht nur Energie, sondern sie erhöhen auch dank der natürlichen Haptik und Optik sowie der warmen Oberfläche und der Raumluft regulierenden Wirkung von Holz das Wohlempfinden und sie verringern die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. „Außerdem erfordert die Herstellung von Bauprodukten aus Holz einen geringeren Energieaufwand als vergleichbare konventionelle Baustoffe“, so der Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). Zudem begünstigt das Naturmaterial Holz auf Grund seiner Materialeigenschaften eine hocheffiziente Wärmedämmung und führt damit zu einem geringeren Primärenergiebedarf für die Heizung. (BDF/DS) Vermiete privat sanierte 2-Raum-Wohnung, 47 m2, Bad mit Tageslicht, Keller Tel. 03 43 45 / 5 51 75 Gemütliches Wohnen am Freizeitbad „RIFF“ - ZU VERMIETEN - 2-Raum-Wohnung im DG mit Balkon, Laminat, Wannenbad innenliegend, PKW-Stellplatz am Haus 15,-€/Monat, V: 107 kWh/(m²a), Fernwärme, Bj. 1997 44 m², 240,- EUR + NK Krüger Haus- und Grundstücksverwaltung Dr.-W.-Külz-Str. 4, Altenburg, Tel. 03447/56820 www.hausverwaltung-krueger.de Fragen über Fragen Anzeige Das eigene Haus steht auf der Wunschliste vieler Mieter in Deutschland ganz weit oben. Das Eigenheim bietet Schutz sowie Geborgenheit und ist ein Ort mit viel Platz zum Wohlfühlen. Wer neu baut, kann moderne Einfamilienhäuser von Grund auf individuell nach seinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen planen. Dabei sind vor allem die passende Größe und die Bauqualität ausschlaggebend für die Zufriedenheit mit den eigenen vier Wänden. Doch vor der Verwirklichung des Traumes müssen einige gravierende Fragen beantwortet sein: Massivbau oder Fertighaus? Wie groß ist der Raumbedarf? Wie viele Zimmer sollen vorhanden sein? Und in welcher Größe? Ist der Bau eines Kellers sinnvoll? Wird eine Garage, Carport oder Terrasse benötigt? Soll besonders umweltfreundlich oder energiesparend gebaut werden? Die Bauweise beeinflusst später auch den Energiebedarf, Heiz- und Stromkosten. Beim Ausbau kann man nicht nur das Haus schlüssel- oder bezugsfertig bauen lassen – handwerklich begabte Eigentümer können je nach Ausbaustufe einige Eigenleistungen selbst erbringen. Zum Beispiel Fliesenlegen, Tapezieren und Streichen. Oder auch Eigenleistungen im Bereich Elektrik, Sanitär oder Heizung, die hingegen spezielle Kenntnisse erfordern. Dazu passend muss ein geeigneter Baupartner ausgewählt werden: Architekt, Bauunternehmer oder Fertighaushersteller? Mit ihm machen sich die Bauherren dann an die konkrete Planung und Umsetzung des Hausbaus. | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 Bauen, Wohnen & RenovieRen Tipps fü füR ihR zuhause Dachboden sinnvoll nutzen - Anzeige - Wohn- oder Stauraum kann man eigentlich nie genug haben. Gerade im Dachgeschoss lassen sich viele individuelle Wünsche verwirklichen. Vorausgesetzt, dass auch das Raumklima zum Verweilen einlädt. Wenn bislang im Oberstübchen eher klamme Temperaturen vorgeherrscht haben und der neu geschaffene Raum nun bewohnt und beheizt werden soll, muss die Ausbauvariante immer nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) energetisch effizient gedämmt werden. Mit einem gut geplanten Dachausbau können gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Der Wohnraum wächst und zugleich sinken die Heizkosten, da mit einer Dämmung die Wärmever Wärmeverluste reduziert werden. Wer dabei auf Ökologie und ein natürliches Wohnraumklima Wert legt, findet mit Innenausbauplatten aus Holzfasern eine passende Lösung. Die hohe Speicherkapazität der Natur Naturdämmstoffe sorgt so auch für einen hervorragenden sommerlichen djd 56282s Hitzeschutz unterm Dach. Foto: djdpavatex HEIZUNG SANITÄR Winfried Zetzsche Installateur- u. Klempnermeister Z ETZSCHE u Gas- und Ölheizung u Sanitärinstallation u Dachklempnerei u Solar- u. Regenwasseranlagen Waldstraße 14 · 04651 Bad Lausick Tel. 03 43 45/2 08 81 · Fax 03 43 45/5 44 13 · Tel. 03 43 45/2 21 07 Dienstleistung Kaminholz-/Brennholzhandel Baumfällarbeiten Stammholz 2m/3m oder 4m Säge- & Spaltarbeiten Koppelpfähle aus Holz oder Kunststoff Sand-/Kies-Splitt- u. Mineralgemische Pflasterarbeiten Zaunbau Rasenpflege/Rasenmulchen Entrümpelung/Transporte Heckenschnitt NEU: Häcksler für Baumschnitt Rindenmulch/Pflanzerde Winterdienst Marek Petzold Schönbacher Weg 5 04651 Ballendorf Tel.: 01 72/5 98 79 78 Fax: 03 43 45/5 56 73 E-Mail: [email protected] Anzeigenteil 16 | | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 17 | Anzeigenteil große Wirkung Mit nur 9 Euro im Monat helfen Sie, Menschen vor Blindheit zu retten! Blinde und sehbehinderte Menschen in Entwicklungsländern brauchen Ihre Hilfe. Unterstützen Sie den Kampf der CBM gegen vermeidbare Blindheit. Jetzt mitmachen – werden Sie AugenlichtRetter! www.augenlichtretter.de Sie wollen Großes bewirken? 02 11 /8 3 6 8 0 6 3-0 ZU04 Foto: CBM Dann investieren Sie in eine Zukunft ohne Alzheimer und werden Sie Zustifter. Rufen Sie uns an unter: Stiftung Alzheimer Initiative gGmbH www.alzheimer-forschung.de/stiftung www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de www.wittich.de Sicher unterwegs Reichweite als größtes Problem Anzeige Die geringe Reichweite ist für Vielfahrer die größte Hürde bei der Anschaffung eines E-Autos. Rund 86 Prozent der Teilnehmer einer weltweiten Umfrage des Flottendienstleisters Leaseplan nannten diesen Punkt. Mit deutlichem Abstand folgten die hohen Anschaffungskosten (69 Prozent) und das mangelnde Vertrauen in die Infrastruktur (68 Prozent). Kein Problem hingegen wäre eine niedrigere Motorleistung (27 Prozent) und der geringere Komfort (22 Prozent). Insgesamt wurden 3.377 Vielfahrer aus 20 Ländern befragt. (sp-x) Vorsicht, dunkle Gestalten! Anzeige Wer als Fußgänger in der unmittelbar bevorstehenden dunklen Jahreszeit auch dunkel gekleidet ist, riskiert, übersehen zu werden. Helle Mäntel, Hosen und Jacken sind nach AvD-Erfahrungen fast wie eine Lebensversicherung, wenn Dunkelheit, am besten kombiniert mit Regen und Scheinwerferlicht, zusammenkommen. Wer viel als Radfahrer und Fußgänger unterwegs ist, sollte deshalb zumindest retroreflektierende Accessoires tragen und vor allem auch seine Kinder verkehrssicher anziehen. Auto NauNdorf KFZ-MEISTERBETRIEB Neu-, Gebraucht-, Jahreswagen und Nutzfahrzeuge (alle Typen) Kfz-Rep. u. Inspektion alle Typen (auch mit Mobilitätsgarantie) Reifenservice - auch Einlagerung - Standheizung Feinstaubplakette - TÜV/AU - Unfallinstandsetzung Klimaservice - Steinschlagrep. kostenlos bei Teilkasko Partikelfiltereinbau - Lackierarbeiten - Ersatzfahrzeug Bahnhofstraße 2 a 04651 Bad Lausick Telefon 03 43 45 / 2 48 75 Fax 03 43 45 / 2 48 77 Funktel. 01 72 / 3 64 04 65 www.auto-naundorf.de · e-mail: [email protected] | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 Anzeigenteil Herkules und Bergpark UNESCOWeltkulturerbe seit 2013 ...mittendrin im Herzen Deutschlands und der “GrimmHeimat Nordhessen”, direkt vor den T Toren der DocumentaStadt Kassel liegt Habichtswald, eine kleine aufstrebende Gemeinde mit zahlreichen Möglichkeiten zur aktiven Urlaubsgestaltung. Zentral im gleichnamigen 474 km2 großen Naturpark gelegen finden Wanderer hier ein wahres El Dorado an bestens präparierten Fußwegen. Neben dem “Habichtswaldsteig”, einem rund 185 Km langen Premium-Wanderweg und dem Kassel-Steig gibt es mit dem Eco Pfad einen beide Ortsteile einbindenden kulturgeschichtlichen Wanderweg mit 10 sehenswerten Stationen. Und man lese und staune, es gibt auf dem Hohen Dörnberg sogar einen Alpenpfad, der in rund 400 m Höhe, mit vielen seltenen Pflanzen besäumt, einen herrlichen Ausblick bietet. KUL KULTUR/BILDUNG Museen Kassel - Brüder Grimm www www.grimmwelt.de - Deutsche Märchenstraße - Herkules und Bergpark Wilhelmshöhe (Weltkulturerbe) - Löwenburg - zwei Schlösser Wilhelmshöhe und Wilhelmsthal T TAU-W eg ... und ab Sommer 2017 die Documenta 14 SPORT Radwege - Mountainbike-Strecke Erlebnisbad - Kletterpark - Sportschießen Tennisplätze - Wanderwege - Segelfliegen T Nordic Walking - Langlaufloipen NA NATUR Naturpark mit Naturschutz-Zentrum - Alpenpfad und Kassel-Steig FREIZEIT Thermen in den Nachbarorten Kassel und Breuna ...dann bis bald in HABICHTSW HABICHTSWALD www.habichtswald.de 18 | | Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017 Anzeigenteil 19 | Zuhause gut betreut Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Schwester Roswitha Kühn Straße der Einheit 4 · 04651 Bad Lausick Tel. 03 43 45/9 19 21 · Fax 03 43 45/55 97 16 Computer + Kassensysteme n Registrierkassen für den Handel n Touchkassen / Orderman für die Gastronomie n Computer / Virenschutz / Firewall / Telefonanlagen Firma Andreas Großmann Auenstr. 20 · 04651 Bad Lausick Telefon: (03 43 45) 8 00 10 e-mail: [email protected] · Internet: www.gcom.de Bad Lausick Küchen und Elektro Theilemann Str.04651 d. 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