OT Buchheim - Stadt Bad Lausick

Freitag, 17. Februar 2017 · 27. Jahrgang · Nummer 2
mit den Ortsteilen Ballendorf, Beucha, Buchheim, Ebersbach, Etzoldshain, Glasten, Kleinbeucha,
Lauterbach, Steinbach, Stockheim und Thierbaum
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
es ist Winter, auf den Straßen ist es leiser,
ja fast still, die Baustellen ruhen. Zeit für
den Einen oder Anderen mal kurz Luft zu
holen, bevor der Frühling kommt.
Endlich einmal die Zeit und die Möglichkeit,
das Eine oder Andere aufzuarbeiten, Stunden abzufeiern oder einfach nur mal Dinge
zu Hause zu erledigen, die das ganze Jahr
über liegengeblieben sind. Ich denke, alle
die auf dem Bau tätig sind, wissen, wovon
ich rede.
Derweil gräbt sich der Bagger in der Heinrich-Heine Straße den Berg zur Badstraße
hinauf und der Kanalbau schreitet voran,
denn bis Ende September soll die Straße
durchgängig fertig sein. Für die Kinder heißt
Winter rausgehen, Schlitten oder Ski fahren, ab in die Ferien. In diesem Jahr locken
seit langem mal wieder die örtlichen Teiche
zum Schlittschuhfahren.
Für alle Karnevalisten ist jetzt die heiße und
letzte Phase der Faschingszeit angebrochen und ... am Aschermittwoch ist alles
vorbei ... und es beginnt wieder das Warten
auf den 11.11.
Doch schon bald werden sich die ersten
Frühblüher zeigen und deutlich darauf hin-
weisen, dass es
zu Ende geht mit
dem Winter.
Vergessen sind
dann die kalten
Tage mit Frost
und Nieselregen. Gut für unsere Felder, Wiesen und Wälder, so eine Winterruhe. Jedoch
hat vielen von uns das Wetter in diesem
Winter eine Erkältung, ja sogar eine Grippe
beschert.
Wenn nun die Sonne wieder länger und intensiver scheint, tauen auch wir innerlich
auf und freuen uns auf wärmere Tage, auch
wenn sich die Vegetation noch nicht gleich
in voller Pracht entfaltet.
Ich wünsche Ihnen für die letzten Wintertage Gesundheit, eine unfallfreie Fahrt und
Zeit der Ruhe, bevor es Frühling wird und
die Arbeit draußen wartet, sei es nun im
Garten oder auf der Baustelle.
Kurort Bad Lausick
seit 1821
Aus dem Inhalt
• Amtlicher Teil
Seite 2
• Nichtamtlicher Teil
ab Seite 8
• Ortsteile
ab Seite 12
Ihr Michael Hultsch
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| Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017
Amtlicher Teil
Beschluss-Veröffentlichung
30. Sitzung des Stadtrates vom 26. Januar 2017
Beschluss-Nr.: 297 / 30 / 26 / 01 / 2017
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung der Neufassung der Gemeinschaftsvereinbarung für die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Bad Lausick und der Gemeinde Otterwisch
Beschluss-Nr.: 298 / 30 / 26 / 01 / 2017
Verkauf einer ca. 1000 m2 großen Teilfläche aus dem Flurstück
604/41 der Gemarkung Lauterbach (Baugrundstück)
Beschluss-Nr.: 299 / 30 / 26 / 01 / 2017
Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen
Feuerwehr Buchheim
Beschluss-Nr.: 300 / 30 / 26 / 01 / 2017
Zustimmung zur Erhöhung der überplanmäßigen Aufwendungen
für das Haushaltsjahr 2016 für Druckerzeugnisse (Personalausweis und Pässe) für das Einwohnermeldeamt
Beschluss-Nr.: 301 / 30 / 26 / 01 / 2017
Zustimmung zum Antrag zur Niederlegung des Stadtratsmandates
von Herrn Mario Jakob
17. Sitzung des Verwaltungsausschusses
vom 16. Januar 2017
Beschluss-Nr.: VA 10 / 17 / 16 / 01 / 2017
Anschaffung eines gebrauchten VW-Transporters für den Bauhof
Beschluss-Nr.: VA 11 / 17 / 16 / 01 / 2017
Aufhebung eines Spendenbeschlusses wegen falschem Verwendungszweck
Beschluss-Nr.: VA 12 / 17 / 16 / 01 / 2017
Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen
Feuerwehr Buchheim
Beschluss-Nr.: VA 13 / 17 / 16 / 01 / 2017
Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen
Feuerwehr Buchheim
Beschluss-Nr.: VA 14 / 17 / 16 / 01 / 2017
Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen
Feuerwehr Buchheim
Beschluss-Nr.: VA 15 / 17 / 16 / 01 / 2017
Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen
Feuerwehr Buchheim
Beschluss-Nr.: VA 16 / 17 / 16 / 01 / 2017
Annahme einer Geldspende für die 100-Jahr-Feier der Freiwilligen
Feuerwehr Buchheim
Beschluss-Nr.: VA 17 / 17 / 16 / 01 / 2017
Annahme einer Geldspende für die Ortsfeuerwehr Bad Lausick
Beschluss-Nr.: VA 18 / 17 / 16 / 01 / 2017
Annahme einer Sachspende für die Rentnerweihnachtsfeier 2016
in Buchheim
Beschluss-Nr.: VA 19 / 17 / 16 / 01 / 2017
Annahme von Geldspenden für die Rentnerweihnachtsfeier 2016
in Buchheim
Beschluss-Nr.: VA 20 / 17 / 16 / 01 / 2017
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung 2017 für die Schülerunfallversicherung
29. Sitzung des Technischen Ausschusses
vom 2. Februar 2017
TA 65 / 29 / 02 / 02 / 2017
Vergabe der Bauleistung „Erneuerung Gehweg Fabianstraße (einseitig) von Querstraße bis Einmündung Gartenstraße“ an die Wilhelm & Co. Straßen- und Wegebau GmbH, Mutzschen
TA 66 / 29 / 02 / 02 / 2017
Vergabe der Bauleistung „Ausbau der Heinrich-Heine-Straße 2.
Bauabschnitt (Zugang Bahnhof bis E.-Weinert-Straße) - Straßenbeleuchtung an Elektro-Lehmann, Bad Lausick
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Sitzungstermine März 2017
Im Monat März finden nachfolgend genannte Sitzungen des Stadtrates, des Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses und der Ortsausschüsse statt. Alle interessierten Bürgerinnen
und Bürger sind zum jeweils öffentlichen Teil herzlich eingeladen.
Die entsprechenden Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte
den öffentlichen Bekanntmachungen (Aushänge) oder der Veröffentlichung auf der Homepage.
Stadtrat
Donnerstag, 23. März 2017, 19.00 Uhr,
Sitzungssaal des Rathauses, II. OG
Verwaltungsausschuss
Montag, 06.03.2017, 18.30 Uhr,
Sitzungssaal des Rathauses, II. OG
Technischer Ausschuss
Donnerstag, 02.03.2017, 18.30 Uhr,
Sitzungssaal des Rathauses, II. OG
Ortschaftsrat Ballendorf
Dienstag, 21.03.2017, 19.00 Uhr - DGH
Ortschaftsrat Buchheim
Dienstag, 21.03.2017, 19.00 Uhr - DGH
Ortschaftsrat Ebersbach
Freitag, 17.03.2017, 19.00 Uhr - ehem. Schule
Ortschaftsrat Etzoldshain
Mittwoch, 08.03.2017, 19.30 Uhr - DGH
Ortschaftsrat Glasten
Mittwoch, 15.03.2017, 19.00 Uhr - DGH
Ortschaftsrat Lauterbach
Montag, 20.03.2017, 19.30 Uhr - DGH
(Hinweis: Die Sitzung des OR Lauterbach finden bis auf Weiteres
nicht in der Gaststätte S. Burdack statt.)
Ortschaftsrat Steinbach
Dienstag, 14.03.2017, 19.00 Uhr - DGH
Ortschaftsrat Thierbaum
Montag, 20.03.2017, 19.00 Uhr - DGH
Bitte beachten Sie bei allen Sitzungen die aktuellen Aushänge!
Standesamt
Wir bitten um Beachtung folgender Öffnungszeiten des Standesamtes Bad Lausick:
Dienstag, den 21.02.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 22.02.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 28.02.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 01.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 07.03.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 08.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 14.03.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 15.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 21.03.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 22.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 28.03.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 29.03.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 04.04.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 05.04.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 11.04.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 12.04.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 18.04.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 19.04.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag, den 25.04.2017 in der Zeit von 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, den 26.04.2017 in der Zeit von 09:00 – 11:30 Uhr
Ab dem 2. Mai 2017 wird das Standesamt zu den regulären Rathausöffnungszeiten wieder besetzt sein.
Wir möchten darum bitten, Anfragen per E-Mail künftig an folgende
Adresse zu senden: [email protected]
Weinert, Ltr. Haupt- und Ordnungsamt
| Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017
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Stellenausschreibung
Zahlungshinweis
Die Stadt Bad Lausick sucht zum 01.04.2017 eine/n
Am 01.03.2017 wird die Hundesteuer für das Jahr 2017 zur
Zahlung fällig.
Die Zahlung der Hundesteuer hat bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden die Säumigen schriftlich angemahnt. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, müssen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung eingeleitet
werden. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen dafür weitere Kosten.
Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung:
1. Lastschriftverfahren
2. Überweisung
3. Bareinzahlung
Unter www.bad-lausick.de/Service/Bürgerservice steht das Formular einer Einzugsermächtigung (SEPA- Basis- Lastschriftmandat) zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse Bad
Lausick unter Telefonnummer 034345 70119 bzw. 034345
70136 gern zur Verfügung.
Sachbearbeiter/in Liegenschaftsverwaltung
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden.
Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet bis zum 31.03.2018.
Aufgabenschwerpunkte:
- Verwaltung kommunaler Grundstücke (u. a. Bearbeitung von Pachtund Nutzungsverträgen sowie Dienstbarkeitsvereinbarungen)
- Veräußerung und Erwerb kommunaler Grundstücke und Liegenschaften (u. a. Vorbereitung und Abschluss von Kaufverträgen)
- Verwaltung verfügungsberechtigter Grundstücke (u. a. Bearbeitung von Pacht- und Nutzungsverträgen sowie Dienstbarkeitsvereinbarungen)
- Bearbeitung von Zuordnungsverfahren von ehemals volkseigenem Vermögen
- Vorbereitungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt
Bad Lausick
Wir erwarten:
- den Abschluss zum/zur Verwaltungsfachangestellten, eine
vergleichbare Ausbildung oder eine andere gleichwertige
Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung in den ausgeschriebenen Aufgabengebieten
- umfangreiche EDV-Kenntnisse (z. B. MS-Office, Archikart) sowie
die Bereitschaft zur Einarbeitung in hausinterne EDV-Systeme
- Ortskenntnisse sind wünschenswert
- Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Engagement,
Flexibilität
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
-PKW-Führerschein
Wir bieten:
- einen verantwortungsvollen, vielseitigen und interessanten
Aufgabenbereich
- leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVÖD/VKA)
Die Probezeit beträgt 6 Monate.
Haben Sie Interesse? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (gern auch auf elektronischem Weg an i.pester@
bad-lausick.de) mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens
03.03.2017 an die Stadtverwaltung Bad Lausick, Personalamt,
Markt 1, 04651 Bad Lausick.
Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt,
wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben
Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Hultsch
Bürgermeister
Zahlungshinweis
Am 15.02.2017 wird die Grundsteuer für das erste Quartal 2017
sowie die erste Rate für Halbjahreszahler zur Zahlung fällig.
Die Zahlung der Grundsteuer hat bis zum genannten Fälligkeitstermin zu erfolgen. Zeitnah nach der Fälligkeit werden die Säumigen schriftlich angemahnt. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, müssen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung eingeleitet
werden. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen dafür weitere Kosten.
Folgende Zahlungswege stehen zur Verfügung:
1.Lastschriftverfahren
2.Überweisung
3.Bareinzahlung
Unter www.bad-lausick.de/ Service/ Bürgerservice steht das Formular einer Einzugsermächtigung (SEPA-Basis-Lastschriftmandat) zur Verfügung. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen
der Stadtkasse Bad Lausick unter Telefonnummer 034345 70119
bzw. 034345 70136 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Zschille, Kassenverwalterin
Mit freundlichen Grüßen
Zschille
Kassenverwalterin
Termine Straßenreinigung 2017
Tour 1 Stadtgebiet
Bornaer Straße, Hospitalstraße, Turnerstraße, Ballendorfer Straße,
E.-Weinert-Straße, Lessingstraße, Am Riff, F.-v.-Schiller-Straße, Wiesenstraße, Badstraße, Parkstraße, Bahnhofstraße, Gartenstraße,
Leipziger Straße, K.-Kollwitz-Straße, Burgstraße, Silikastraße
17.03./21.04./19.05./16.06./15.09./17.11./15.12.
Tour 2 Stadtgebiet
Alte Gärtnerei, Rosenweg, Etzoldshainer Weg, Tulpenweg, Querstraße, Herrmannstraße, W.-Pieck-Straße, Fabianstraße, Gartenstraße,
Reichersdorfer Straße, H.-Heine-Straße, Waldstraße, Weinbergstraße, Südstraße, L.-Colditz-Straße, P.-Müller-Straße, Steingrundweg,
Dr.-Schützhold-Platz, Lindenstraße, Auenstraße, Talstraße, F.-v.Schiller-Straße, Goethestraße, Frohburger Straße, E.-Weinert-Straße
23.03./27.04./22.06./21.09./23.11/21.12.
Tour 3 Stadtgebiet
Am Viertelsberg, An den Angerwiesen, Eigene Scholle, K.-KollwitzStraße, Angerstraße, Ringstraße, Mühlstraße, Angermühlenweg,
Burgstraße, Frohburger Straße, A.-Bebel-Straße, R.-Breitscheid-Straße, Rochlitzer Straße, Herderstraße
24.03./28.04./23.06./22.09./24.11./22.12.
Tour 4 OT Thierbaum/OT Ebersbach/OT Buchheim
Kohlenstraße, Wiesenweg, Neue Landstraße, Mittelstraße, Teichstraße, Thierbaumer Straße, Neue Straße, Am Anger, Alte Straße, Untere
Dorfstraße, Colditzer Straße
20.03./13.11.
Tour 5 OT Lauterbach/OT Etzoldshain/OT Ballendorf
Bahnstraße, Bad Lausicker Straße, Grimmaer Straße, Waldweg, Brückenstraße, Alte Wiesenstraße, Landstraße, Badstraße, Ballendorfer
Weg, Zur Linde, Am Butterberg, Goldene Höhe, Alte Dorfstraße
21.03./14.11.
Tour 6 OT Glasten/Gemeindeverbindungsstraßen (GVS)
Heinersdorfer Straße, GVS Bad Lausick – Etzoldshain, Kirschallee,
GVS Bad Lausick – Glasten, Lausicker Straße, Große Seite, Parthenstraße, Schönbacher Straße
27.03./20.11.
Tour 7 OT Steinbach mit Beucha und Stockheim
Beuchaer Straße, Kitzschersche Straße, Lauterbacher Straße, Straße
des Aufbau, Flößberger Straße, Beuchaer Landstraße, Stockheimer
Straße
28.03./21.11.
| Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017
Verkauf von Kommunaltechnik
Aus dem Bestand des städtischen Bauhofs soll folgende Technik veräußert werden:
Multicar M 2501, Baujahr 1989, Neuaufbau 2006, Kipper, fahrbereit
Preis: 1.500,00 €
Kommunaltraktor John Deere 670 mit Kabine, Zwischenachsmähwerk, Grasaufnahmewagen mit Gebläse, Baujahr 1992,
fahrbereit
Preis: 3.000,00 €
Schriftliche Angebote sind bis zum 05. März 2017 bei der
Stadt Bad Lausick, Markt 1 einzureichen. Für alle diesbezüglichen Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Herr Zeidler (Tel. 034345 5792111) sowie Herr Schuchert (Tel. 034345
5792115) gern zur Verfügung.
Geburtstage
Im Monat März gratulieren wir allen Jubilaren
recht herzlich zum Geburtstag und wünschen
alles Gute
am 01.03. am 04.03. am 07.03. am 08.03. am 09.03. am 10.03.
am 11.03.
am 12.03. am 18.03. am 19.03. am 20.03. am 21.03. am 22.03. am 23.03.
am 26.03. am 27.03. am 31.03.
Frau Ingrid Gey
OT Ballendorf
Frau Margit Günther
OT Glasten
Frau Ortrun Dietze
Herr Siegfried Herrmann
Frau Brigitte Müller
OT Ebersbach
Herr Hans Breuer
OT Steinbach
Herr Hans Kreßner
OT Glasten
Frau Gertrud Rinck
Herr Paul Jahnel Frau Hildegard Koch
Frau Elfriede Oberfrank
Herr Michael Schmidt
Herr Kurt Lachmann
OT Glasten
Herr Hubertus Fiebak
Frau Annemarie Haferkorn
OT Etzoldshain
Frau Irmgard Bobilow OT Steinbach
Frau Ursula Holtsch
Herr Klaus Wittig
Herr Bernhard Busch
Herr Karlheinz Täuber Herr Siegfried Loth
OT Ebersbach
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 103. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Bekanntmachung
Umstufung von Gemeindestraßen nach § 7 SächsStrG
Hiermit wird die Allgemeinverfügung zur Abstufung des Brückenbauwerkes BW 19 über den Steingrundbach im Zuge der K.-Kollwitz-Straße bekannt gemacht.
Anfangspunkt: Brückenbauwerk BW 19 über den Steingrundbach
Endpunkt: Brückenbauwerk BW 19 über den Steingrundbach
Gemeinde: Stadt Bad Lausick
Das bezeichnete Bauwerk wird von einer Straßenbrücke einer öffentlichen Gemeindestraße in eine Radfahr,- und Fußgängerbrücke
abgestuft. Die Käthe-Kollwitz-Straße behält den Benutzungszweck
als Öffentliche Gemeindestraße, endet jedoch jeweils als Sackgas-
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se vor dem Bauwerk. Die Verfügung kann bei der Stadtverwaltung
Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick, Zimmer 34 während der
Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 3 Monaten nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick, einzulegen.
Bauamt
Ortsübliche Bekanntmachung
über den Erörterungstermin
im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
„Unbefristeter Betrieb der Mitteldeutschen
Produktenleitung (MIPRO) für den
Leitungsabschnitt Freistaat Sachsen“
Geschäftszeichen der Landesdirektion Sachsen:
L41-0522/591/20
vom 16. Februar 2017
- Anhörungsverfahren 1. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Vorhaben
wird ein Erörterungstermin durchgeführt. Der Erörterungstermin findet am
Donnerstag, dem 23. März 2017, ab 10.00 Uhr,
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 39 statt.
Der Einlass erfolgt ab ca. 30 Minuten vor Beginn des Termins.
2. Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen
Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen
von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die
Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH, Maienweg 1, 06237 Leuna als
Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie
denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen
abgegeben haben, erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das
Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch
einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
Diese wird zu den Akten der Anhörungsbehörde genommen. Es
wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann,
dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass
das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet
ist.
3. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
4. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).
Der Teilnehmerkreis beschränkt sich deshalb auf die unter
Punkt 2. genannten Beteiligten.
6. Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz/wassergefährdende
Stoffe einsehbar.
Bad Lausick, den 16. Februar 2017
Hultsch
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
| Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017
Aufruf zum Einreichen von LEADER-Vorhaben bei
der Lokalen Aktionsgruppe Leipziger Muldental
Die lokale Arbeitsgruppe Leipziger Muldenland e. V. ruft für das
Handlungsfeld LOKALE WIRTSCHAFT der LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von LEADER-Vorhaben auf. Handlungsziele für die Maßnahmen sind die Sicherung von Entwicklungs-
5|
möglichkeiten für die Unternehmen, insbesondere auch durch
die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, die Etablierung einer starken lokalen Wirtschaft durch Vernetzung und
Nachwuchsförderung sowie die Qualifizierung der Führung, Organisation, Management und des Marketings in regionalen Unternehmen. Im Rahmen des Aufrufes sind die Anträge bis 21. April
2017 einzureichen. Alle Informationen zur Antragsstellung, den
Auswahlkriterien, notwendigen Unterlagen sowie zum Auswahlverfahren selbst finden Sie unter www.leipzigermuldenland.de
oder bei der Lokalen Aktionsgruppe Leipziger Muldenland in der
Leipziger Straße 17 in Grimma.
Friedhofsordnung für die Friedhöfe Dittmannsdorf, Eula und Kitzscher der Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeinde Kitzscher und für die Friedhöfe Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen der
Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Steinbach
Teil 1 von 2 - Allgemeines & Bestattungen
und Feiern
Die Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Kitzscher und Steinbach erlassen folgende Friedhofsordnung:
Inhaltsübersicht
I. Allgemeines
§ 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofes
§ 2 Benutzung des Friedhofes
§ 3 Schließung und Entwidmung
§ 4 Beratung
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof
§ 6 Gewerbliche Arbeit auf dem Friedhof
§ 7 Gebühren
II. Bestattungen und Feiern
A. Bestattungen und Benutzungsbestimmungen für Feier- und Leichenhallen
§ 8 Bestattungen
§ 9 Anmeldung der Bestattung
§ 10 Leichenhalle
§ 11 Kirche
§ 12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe
§ 13 Musikalische Darbietungen
B. Bestattungsbestimmungen
§ 14 Ruhefristen
§ 15 Grabgewölbe
§ 16 Ausheben der Gräber
§ 17 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung
§ 18 Umbettungen
§ 19 Särge, Urnen und Trauergebinde
Punkt III & IV (Grabstätten und Schlussbestimmungen) erscheinen in der nächsten
Ausgabe des Mitteilungsblattes.
Der kirchliche Friedhof ist der Ort, an dem
die christliche Gemeinde ihre Verstorbenen
würdig bestattet.
Er ist für alle, die ihn betreten, ein Ort der
Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit
des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung
wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe
gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis der
christliche Glaube mit der gemeinsamen
christlichen Auferstehungshoffnung lebendig ist. Alle Arbeit auf dem Friedhof erhält
so ihren Sinn und ihre Ausrichtung als ein
Dienst an den Gemeindegliedern wie auch
an Menschen, die nicht der Landeskirche
angehören.
Die Gestaltung und Pflege des Friedhofes
erfordern besondere Sorgfalt, damit die
persönliche Würde der Toten wie der Lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur in der Gesellschaft erhalten bleibt.
I. Allgemeines
§1
Leitung und Verwaltung des Friedhofes
1) Die kirchlichen Friedhöfe in Dittmannsdorf, Eula, Kitzscher, Steinbach, Lauterbach, Beucha und Hainichen stehen im
Eigentum der jeweiligen Kirchenlehen
Dittmannsdorf, Eula, Kitzscher, Steinbach,
Lauterbach, Beucha und Hainichen.
Träger sind die Evangelisch-Lutherischen
Kirchgemeinden Kitzscher und Steinbach.
Der Friedhof ist eine unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts.
2) Leitung, Verwaltung und Aufsicht liegen
beim Kirchenvorstand.
3) Die Verwaltung des Friedhofs richtet sich
nach dieser Friedhofsordnung, den sonstigen kirchlichen Bestimmungen und den
staatlichen Vorschriften.
4) Aufsichtsbehörde ist das EvangelischLutherische Regionalkirchenamt Leipzig.
5) Im Zusammenhang mit einer Bestattung, der Verleihung, Verlängerung oder
Übertragung des Nutzungsrechts an einer
Grabstätte, einer Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen, einer Zulassung von Gewerbetreibenden sowie mit der Erhebung von
Gebühren und Entgelten werden die dafür
erforderlichen personenbezogenen Daten
erhoben, verarbeitet und genutzt.
§2
Benutzung des Friedhofes
1) Die Friedhöfe Kitzscher, Eula und Dittmannsdorf sind bestimmt zur Bestattung
der Gemeindeglieder der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kitzscher sowie aller Personen,
die bei ihrem Ableben ihren Wohnsitz im
Bereich der politischen Gemeinde Kitzscher
hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer
bestimmten Grabstätte besaßen. Der Friedhof
Eula, befindlich im Bereich der politischen
Gemeinde Borna, ist darüber hinaus nur bestimmt zur Bestattung von Personen, die bei
ihrem Ableben ihren Wohnsitz im Ortsteil
Eula hatten oder ein Recht auf Bestattung in
einer bestimmten Grabstätte besaßen.
Die Friedhöfe Steinbach, Lauterbach,
Beucha und Hainichen sind bestimmt zur
Bestattung der Gemeindeglieder der Ev.Luth. Kirchgemeinde Steinbach sowie aller Personen, die bei ihrem Ableben ihren
Wohnsitz im Bereich der politischen Gemeinde Bad Lausick, bzw. für Hainichen
im Bereich der politischen Gemeinde
Kitzscher hatten oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte
besaßen.
2) Ausnahmen bedürfen der schriftlichen
Genehmigung des Friedhofsträgers.
§3
Schließung und Entwidmung
1) Der Friedhof, einzelne Friedhofsteile
oder einzelne Grabstätten können aus einem wichtigen Grund beschränkt geschlossen, geschlossen und entwidmet werden.
2) Nach der beschränkten Schließung werden Nutzungsrechte nicht mehr verliehen.
Eine Verlängerung von Nutzungsrechten
erfolgt lediglich zur Anpassung an die Ruhezeit. Bestattungen dürfen nur noch in
Grabstätten stattfinden, an denen im Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch
Nutzungsrechte bestehen, sofern die Grabstätten noch nicht belegt sind oder sofern
zu dem genannten Zeitpunkt die Ruhezeiten abgelaufen waren. Eingeschränkt werden kann auch der Kreis der Bestattungsberechtigten.
3) Nach der Schließung dürfen Bestattungen nicht mehr vorgenommen werden.
4) Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte der Verstorbenen
aufgehoben. Die Entwidmung wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte
mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist.
§4
Beratung
Der Nutzungsberechtigte kann sich
zwecks Auskunftserteilung und Beratung
in allen Fragen, die sich auf die Gestaltung von Grabmal und Grabstätte einschließlich deren Bepflanzung beziehen,
an den Friedhofsträger/die Friedhofsverwaltung wenden.
| Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017
§5
Verhalten auf dem Friedhof
1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Die Anordnungen des Friedhofspersonals
sind zu befolgen.
2) Der Friedhof ist für Besucher geöffnet
von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
3) Kinder unter 8 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und Verantwortung
Erwachsener betreten.
4) Der Friedhofsträger kann das Betreten
des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend
untersagen.
5) Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet:
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder
Sportgeräten zu befahren - Kinderwagen, Rollstühle und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,
b) Waren aller Art, insbesondere Blumen
und Kränze, sowie gewerbliche Dienste
anzubieten und dafür zu werben,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der
Nähe einer Bestattung an Werktagen
störende Arbeiten auszuführen,
d) gewerbsmäßig zu fotografieren oder zu
filmen,
e) Druckerzeugnisse ohne Genehmigung
zu verteilen,
f) Abraum und Abfälle usw. außerhalb der
dafür bestimmten Plätze abzulegen,
g) den Friedhof und seine Einrichtungen
und Anlagen zu verunreinigen oder zu
beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen,
Grabstätten und Grabeinfassungen
unberechtigt zu betreten, Blumen und
Zweige auf fremden Gräbern und außerhalb der Gräber zu pflücken,
h) zu lärmen, zu spielen oder sich sportlich zu betätigen,
i) Hunde ohne Leine laufen zu lassen;
Hundekot ist zu beseitigen,
j) außerhalb von Bestattungen ohne Genehmigung Ansprachen zu halten und
Musik darzubieten,
k) Einweckgläser, Blechdosen und ähnliche Gefäße als Vasen oder Schalen zu
verwenden,
l) Unkrautvernichtungsmittel, chemische
Schädlingsbekämpfungs- und Reinigungsmittel anzuwenden.
6) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck
des Friedhofes und der Ordnung auf ihm
vereinbar sind. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig bei der Friedhofsverwaltung einzuholen.
§6
Gewerbliche Arbeiten auf dem
Friedhof
1) Bildhauer, Steinmetzen, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen zur Ausübung der entsprechenden
gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof
der vorherigen Zulassung durch den Friedhofsträger, der den Rahmen der Tätigkeit
festlegt. Die Zulassung ist beim Friedhofsträger schriftlich zu beantragen.
2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und
persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und
die Friedhofsordnung schriftlich anerkennen.
3) Bildhauer, Steinmetzen und Gärtner oder
ihre fachlichen Vertreter müssen darüber
hinaus die Meisterprüfung in ihrem Beruf
abgelegt oder eine anderweitig gleichwertige fachliche Qualifikation erworben haben.
Bildhauer und Steinmetzen müssen entsprechend ihrem Berufsbild in die Handwerksrolle eingetragen sein.
4) Bestatter müssen als Gewerbetreibende
zugelassen sein und sollen eine berufsspezifische Fachprüfung abgelegt haben.
5) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die
Ausübung anderer als im Absatz 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies
mit dem Friedhofszweck zu vereinbaren ist.
Absätze 2 und 7 gelten entsprechend.
6) Der Friedhofsträger kann im Einzelfall
Ausnahmen zulassen, soweit ihnen keine
gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen entgegenstehen.
7) Der Friedhofsträger macht die Zulassung
davon abhängig, dass der Antragsteller einen für die Ausübung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz
nachweist.
8) Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen
Bescheid und Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Bediensteten einen
Bedienstetenausweis auszustellen. Die Zulassung und der Bedienstetenausweis sind
dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung kann befristet werden.
9) Der Friedhofsträger kann die Zulassung
der Gewerbetreibenden, die wiederholt
oder schwerwiegend gegen die Vorschriften
der Friedhofsverwaltung verstoßen, oder
bei denen die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 ganz oder teilweise nicht mehr
gegeben sind, auf Zeit oder Dauer durch
schriftlichen Bescheid entziehen.
10) Mit Grabmalen und Grabbepflanzungen
darf nicht geworben werden. Grabmale dürfen daher nicht mit Firmenanschriften versehen werden. Eingehauene, nicht farbige Firmennamen bis zu einer Schrifthöhe von max.
drei Zentimetern sind jedoch an der Seite
oder Rückseite in den unteren 15 cm zulässig. Steckschilder zur Grabkennzeichnung für
die Grabpflege mit voller Firmenanschrift der
Friedhofsgärtner sind nicht zulässig.
11) Die Gewerbetreibenden haften für alle
Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem
Friedhof verursachen. Die für die Arbeiten
erforderlichen Werkzeuge und Materialien
dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden,
an denen sie nicht stören. Bei Beendigung
oder bei mehrtägiger Unterbrechung der
Arbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf
dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern.
Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in
den Wasserentnahmestellen des Friedho-
6|
fes gereinigt werden. Die beim Aushub von
Fundamenten anfallende Erde ist auf dem
Friedhof an den dafür von der Friedhofsverwaltung vorgesehenen Ablagestellen zu
deponieren.
12) Die Tätigkeit Gewerbetreibender auf
dem Friedhof ist von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang möglich.
§7
Gebühren
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach
der kirchenaufsichtlich bestätigten Gebührenordnung erhoben.
II. Bestattungen und Feiern
A. Bestattungen und Benutzerbestimmungen für Feier- und Leichenhallen
§8
Bestattungen
1) Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Zeitpunkt legt
die Friedhofsverwaltung im Einvernehmen
mit den Angehörigen und dem zuständigen
Pfarrer fest.
2) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zustimmung des zuständigen
Pfarrers. Die landeskirchlichen Bestimmungen über die Erteilung eines Abmeldescheines (Dimissoriale) bleiben unberührt.
3) Den Zeitpunkt der nichtkirchlichen Bestattungen legt der Friedhofsträger im Einvernehmen mit den Angehörigen fest.
4) Stille Bestattungen werden nur in Anwesenheit eines Beauftragten des Friedhofsträgers vorgenommen.
5) Bestattungen finden an den Werktagen
Montag bis Freitag (in begründeten Ausnahmefällen an Samstagen)
in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung statt.
§9
Anmeldung der Bestattung
1) Die Bestattung ist unverzüglich bei
dem Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigung des Standesamtes für die
Beurkundung des Todesfalles oder eines
Beerdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde anzumelden. Soll die Bestattung in einer vorzeitig erworbenen
Grabstätte erfolgen, ist das Nutzungsrecht
nachzuweisen. Bei Aschenbestattungen
ist zusätzlich die Einäscherungsbescheinigung vorzulegen.
2) Für die Anmeldung sind die Vordrucke
der Friedhofsverwaltung zu verwenden. Dabei ist die Anmeldung der Bestattung durch
die antragstellende Person zu unterzeichnen. Ist die antragstellende Person nicht
nutzungsberechtigt an der Grabstätte, so
hat auch der Nutzungsberechtigte durch
seine Unterschrift sein Einverständnis zu
erklären. Ist der Nutzungsberechtigte einer
vorhandenen Wahlgrabstätte verstorben,
so hat der neue Nutzungsberechtigte durch
Unterschrift die Übernahme des Nutzungsrechts in der Anmeldung schriftlich zu beantragen.
| Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017
3) Wird eine Bestattung nicht rechtzeitig
mit den erforderlichen Unterlagen angemeldet, so ist der Friedhofsträger berechtigt, den Bestattungstermin bis zur Vorlage
der erforderlichen Angaben und Unterlagen
auszusetzen. Werden die erforderlichen
Unterschriften nicht geleistet, können Bestattungen nicht verlangt werden.
2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb einer Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung des Friedhofsträgers.
§ 10
Leichenhalle
Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 20 Jahre. Bei Fehlgeburten, bei Kindern, die totgeboren oder vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben
sind, beträgt sie mindestens zehn Jahre.
1) Die Leichenhalle auf dem Friedhof Eula
dient als Aufbahrungs-und Abschiednahmeraum. Die Leichenhalle auf dem Friedhof
Hainichen dient als Aufbahrungs- und Feierraum. Die Halle und die Särge dürfen nur
im Einvernehmen mit dem Friedhofsträger
geöffnet und geschlossen werden. Särge
sind rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier
oder der Bestattung endgültig zu schließen.
2) Särge, in denen an meldepflichtigen
Krankheiten Verstorbene liegen, dürfen
nur mit Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden.
3) Die Grunddekoration der Leichenkammern besorgt der Friedhofsträger. Zusätzliche Dekorationen sind mit dem Friedhofsträger abzustimmen.
4) Bei der Benutzung der Leichenhalle/
Leichenkammer ist zu respektieren, dass
diese sich auf einem kirchlichen Friedhof
befindet.
§ 11
Kirche
1) Die Kirche dient bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der christlichen Verkündigung.
2) Bei der Benutzung der Kirche in besonderen Ausnahmefällen für Verstorbene, die
keiner christlichen Kirche angehörten, ist
der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte zu respektieren. Es sind die
vom Kirchenvorstand getroffenen Festlegungen diesbezüglich zu beachten. Christliche Symbole dürfen nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden.
3) Während der Trauerfeier bleibt der Sarg
geschlossen. Das Aufstellen des Sarges in
der Kirche kann untersagt werden, wenn
der Verstorbene an einer meldepflichtigen
Krankheit gelitten hat oder sonstige gesundheitliche Bedenken dagegenstehen.
4) Die Grunddekoration der Kirche besorgt
der Friedhofsträger. Zusätzliche Dekorationen
sind mit dem Friedhofsträger abzustimmen.
§ 12
Andere Bestattungsfeiern am Grabe
Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und
Niederlegung von Grabschmuck am Grab
ist zu respektieren, dass sich das Grab auf
einem kirchlichen Friedhof befindet.
§ 13
Musikalische Darbietungen
1) Musik- und Gesangsdarbietungen in der
Kirche und auf dem Friedhof bedürfen bei
der kirchlichen Trauerfeier der Zustimmung
des Pfarrers, in anderen Fällen der des
Friedhofsträgers.
B. Bestattungsbestimmungen
§ 14
Ruhefristen
§ 15
Grabgewölbe
1) Das Ausmauern und Betonieren von Gräbern sowie die Neuanlage von Grüften und
Grabkammern sind nicht zulässig.
2) In vorhandene baulich intakte Grüfte
dürfen Urnen beigesetzt werden, Särge,
sofern keine hygienischen Vorschriften entgegenstehen. Der Nutzungsberechtigte ist
verpflichtet, für den baulichen Erhalt der
Gruftanlage zu sorgen. Im Übrigen gilt § 27
entsprechend.
§ 16
Ausheben der Gräber
1) Die Gräber werden von dem Friedhofsträger oder in dessen Auftrag ausgehoben und
wieder geschlossen.
2) Die Erdüberdeckung der einzelnen Gräber beträgt bis zur Erdoberfläche (ohne
Grabhügel) von Oberkante Sarg mindestens 0,90 m, von Obergrenze Urne mindestens 0,50 m.
3) Die Gräber für Leichenbestattungen müssen
voneinander durch mindestens 0,30 m starke
gewachsene Erdwände getrennt sein.
4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor einer Bestattung entfernen zu
lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber
Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör
durch die Friedhofsverwaltung entfernt
werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten zu tragen oder der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
§ 17
Belegung, Wiederbelegung,
Graböffnung
1) In einem Sarg darf nur ein Leichnam bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, den
Leichnam einer Mutter und ihres neugeborenen Kindes oder die Leichname zweier
gleichzeitig verstorbener Geschwister im
Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu bestatten.
2) Die Beisetzung konservierter Leichname
ist nicht zulässig.
3) Vor Ablauf der in dieser Friedhofsordnung festgesetzten Ruhezeiten darf ein
Grab nicht wieder belegt werden.
4) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur
Wiederbelegung Sargteile, Gebeine oder
Urnenreste gefunden werden, sind diese
unter der Sohle des neu aufgeworfenen
Grabes zu versenken. Werden noch nicht
verweste Leichenteile vorgefunden, so ist
7|
das Grab sofort wieder zu schließen und
als Bestattungsstätte für Leichname für die
erforderliche Zeit zu sperren.
5) Die Öffnung einer Grabstätte ist – abgesehen von der richterlichen Leichenschau – nur
mit Genehmigung des Friedhofsträger und
des zuständigen Gesundheitsamtes zulässig. § 18 Absatz 4 gilt entsprechend.
§ 18
Umbettungen
1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich
nicht gestört werden.
2) Umbettungen von Leichnamen und
Aschen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers.
Bei Umbettungen von Leichen ist die vorherige, schriftliche Genehmigung des Gesundheitsamtes erforderlich. Dem Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zu einer Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass
eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.
Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte in
eine andere Reihengrabstätte des gleichen
Friedhofes sind nicht zulässig, ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen.
3) Alle Umbettungen erfolgen nur auf
schriftlichen Antrag. Antragsberechtigt ist
der Nutzungsberechtigte. Bei allen Umbettungen muss das Einverständnis des
Ehegatten, der Kinder und der Eltern des
Verstorbenen durch schriftliche Erklärung
nachgewiesen werden.
4) Umbettungen werden vom Friedhofspersonal/Beauftragten des Friedhofsträgers
durchgeführt. Der Zeitpunkt der Umbettung
wird vom Friedhofsträger festgesetzt. Umbettungen von Särgen finden grundsätzlich
nur in den Monaten Dezember bis März
statt. Im Zeitraum von zwei Wochen bis zu
sechs Monaten nach dem Tod werden Umbettungen von Särgen nur auf Grund einer
richterlichen Anordnung ausgeführt.
5) Die Kosten der Umbettung hat der Antragsteller zu tragen. Das gilt auch für den
Ersatz von Schäden, die an der eigenen
Grabstätte sowie an Nachbargrabstätten und Anlagen durch eine Umbettung
zwangsläufig entstehen.
6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine
Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
7) Grabmale und Pflanzen können umgesetzt werden, wenn sie den Gestaltungsbestimmungen des neuen Grabfeldes entsprechen.
8) Leichen und Aschen zu anderen als Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer richterlichen oder behördlichen
Anordnung.
§ 19
Särge und Urnen
1) Särge sollen nicht länger als 2,10 m,
die Kopfenden einschließlich der Sargfüße
nicht höher als 0,80 m und nicht breiter als
0,70 m sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Genehmigung des Friedhofsträgers bei der Anmel-
| Mitteilungsblatt | Stadt Bad Lausick | Nr. 2 vom 17.02.2017
dung der Bestattung einzuholen.
2) Särge, Urnen und Überurnen müssen so
beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit
des Bodens und des Grundwassers nicht
nachteilig verändert wird und bei Särgen
die Verwesung der Leichen innerhalb der
Ruhezeit ermöglicht wird.
3) Die Särge müssen fest gefügt und so
abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern
von Leichenflüssigkeit vor ihrer Bestattung
ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und -beigaben, Sargabdichtungen, Urnen und Überurnen sowie Totenbekleidung
8|
müssen zur Vermeidung von Boden- und
Umweltbelastungen aus Werkstoffen hergestellt sein, die im Zeitraum der festgelegten
Ruhezeit leicht verrotten. Sie dürfen keine
PVC-, PE-, PCP-, formaldehydabspaltenden,
nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Die Kleidung der Leiche soll nur aus
Papierstoff und Naturtextilien bestehen.
4) Trauergebinde und Kränze müssen aus
natürlichem, biologisch abbaubarem Material hergestellt sein. Gebinde und Kränze
mit Kunststoffen sind nach der Trauerfeier
durch die anliefernden Gewerbetreibenden
wieder abzuholen. Kunststoffe sind auch
als Verpackungsmaterial nicht zulässig.
Fortsetzung folgt - Teil 2 von 2 der Friedhofsordnung erscheint in der nächsten
Ausgabe des Mitteilungsblattes!
Kirchenaufsichtlich bestätigt:
Leipzig, den 12.10.2016
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Regionalkirchenamt Leipzig
gez. Schlichting L.S.
Oberkirchenrat
Nichtamtlicher Teil
Jahresbeginn in der Kita „Waldfrieden“
Das Wetter meinte es gut mit uns und bescherte uns schon ab dem
ersten Tag Schnee. Seitdem sind wir täglich auf unserem Rodelberg
im Garten oder im angrenzenden Wald Schlitten fahren. Auch unsere Kneippanwendungen richten wir nach dem tollen Winterwetter
aus. Schneetreten steht zurzeit bei den Kindergartenkindern fast
täglich auf dem Plan. Mit nackten Füßen im Storchengang durch
den Schnee laufen, dann in warme Socken kuscheln und auf die
Schlafmatte zum Mittagschlaf. Das bringt warme Füße und stärkt
das Immunsystem.
Die Abwehrkräfte werden in unsere Igelgruppe (Kinder im Alter von
1,5 bis 3 Jahren) mit Fuß- und Armbädern gestärkt. Diese zwei Anwendungen bilden die Einführung in die Kneippangebote.
Zudem erfahren sie durch kurze Geschichten Näheres über Herrn
Kneipp und seine sogenannten Säulen.
In den Kindergartengruppen werden fleißig Vogelfutter in Futterringe verarbeitet und Schneemänner gebastelt.
Der Jahresplan für unsere großen Feste und Veranstaltungen steht
auch schon:
28.02.17 Frühlingsfest
12.08.17 Sommerfest
20.10.17 Herbstfest
Dann hoffen wir, dass das schöne Winterwetter noch ein bisschen anhält. Wir freuen uns auf ein schönes Jahr mit allen Kindern, Eltern und Gästen in unsere Kita „Waldfrieden“.
5 Säulen nach Kneipp aus dem Gruppenzimmer „Igel“
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg,
Tel.: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verantworlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Bad Lausick,
Tel.: (034345) 7010, Fax: 70134
Verantwortlich für den nichtamtl. Teil: Unterzeichner des Artikels
Einführung Kneipp als Aushang der Igelgruppe
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG,
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, vertreten durch Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Erscheint monatlich kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet – zusätzliche Einzelexemplare sind über die Stadtverwaltung zu beziehen.
| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017
04651 Bad Lausick,
Straße der Einheit 19
Tel. 034345 52971
Öffnungszeiten
Mittwoch – Freitag
12.30 – 17.00 Uhr
Samstag
13.00 – 17.00 Uhr
Sonn- und Feiertag
14.00 – 17.00 Uhr
In der Reihe „Interessantes am Museumskamin“ zeigen wir:
Postkarten aus dem alten Bad Lausick
Teil 1: 15. Februar, 19 Uhr – Bilder aus der Stadt Bad Lausick
Teil 2: 1. März, 19 Uhr – Bilder aus dem Herrmannsbad
Jahreshauptversammlung 2017
des Verschönerungsvereines
Bad Lausick e. V.
hiermit laden wir recht herzlich alle Mitglieder
des Verschönerungsvereines Bad Lausick e. V.
zu unserer Jahreshauptversammlung ein.
Termin: 10.03.2017 - 19.00 Uhr
Ort:
Restaurant „Dynastie“ Rochlitzer Straße
Tagesordnung:
Eröffnung
Bericht des Vorstandsvorsitzenden
Bericht des Schatzmeisters
Bericht der Revisionskommission
Entlastung des Vorstandes
Diskussion
Vergabe von Aufträgen
Beschlussfassung
Beitragskassierung
Wir hoffen alle Mitglieder begrüßen zu dürfen.
Geplante Arbeitseinsätze 2017 des Verschönerungsvereins
Bad Lausick e. V. auf dem Weinberg
28. April
26. Mai
30. Juni
28. Juli
25. August
29. September
27. Oktober (unter Vorbehalt)
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung!
Der Vorstand
Einladung zur Mitgliederversammlung
des SV Bad Lausick 1990 e. V.
Liebe Sportfreunde,
hiermit lade ich euch zur Mitgliederversammlung am
Montag, dem 6. März 2017 um 18:00 Uhr,
in den Versammlungsraum der neuen Turnhalle
an der „Werner-Seelenbinder-Oberschule“ ein.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Wahl des Protokollführers
3. Bericht des Vorstands
4. Wahl des Wahlausschusses
5. Vorstellung der Wahlvorschläge für den Vorstand
8. Neuwahl des Vorstands
9. Schlusswort und Verabschiedung
Peter Claußnitzer
Vorstand
9|
Es findet dieses Jahr zum zweiundzwanzigsten Mal der
Kinder- und
Babykleiderbasar
am
04.03.2017
von 8-12 Uhr
in der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde
Jugend- und Gemeindezentrum ENERGIE
Leipziger Str. 11
04651 Bad Lausick statt.
Ver- und gekauft werden können Kinder- und
Babybekleidung bis Größe 176, Kinderwagen, Autositze,
Stubenwagen, Kinderbetten, Kinderfahrzeuge etc. von
privat an privat.
Zudem wird wieder ein Kuchenbasar stattfinden,
dessen Erlös der
Kinder- und Familienarbeit der Gemeinde
zugute kommt.
Info: 0151/15204701
Veranstalter:
Eltern-Kind-Kreis des JGZ ENERGIE
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde
Jugend- und Gemeindezentrum ENERGIE
Leipziger Str. 11
04651 Bad Lausick
Tel.: 034345/798939
www.jgz-energie.de
[email protected]
Kleidersammlung
Kleidung - Schuhe - Haushaltswäsche
der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Bad Lausick
Bringen Sie bitte Ihre Kleidung und Schuhe sowie Haushaltswäsche im Plastikbeutel oder gut verpackt
von Montag, 6. März 2017 bis Freitag, 10. März 2017
Abgabe in der Zeit 17.00 - 19.00 Uhr
sowie Samstag, 11. März 2017
Abgabe in der Zeit 10.00 - 12.00 Uhr
zu folgender Sammelstelle:
Jugend- u. Gemeindezentrum ENERGIE
Leipziger Str. 11, Bad Lausick
Kleiderspenden können auch ganzjährig während des Gottesdienstes abgegeben werden.
Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen Ihre Kirchengemeinde und
die Deutsche Kleiderstiftung.
Bitte geben Sie nur Spenden von guter Qualität ab.
Rechtliche Hinweise: Die Durchführung der Sammlung erfolgt
durch die Spangenberg Textilien GmbH - gebrauchte Kleidung
für humanitäre Hilfe, Magdeburger Tor 15, 38350 Helmstedt,
Tel.: 035351 2354-0 als Dienstleister für die Deutsche Kleiderstiftung/Spangenberg-Sozial-Werk e. V.
Prüfen Sie bitte die Kleidung, die Sie uns spenden. Für Wertsachen, insbesondere Bargeld und Schmuck, die in der Kleidung
verblieben sind, können wir keine Haftung übernehmen.
| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017
Einladung zum Benefizkonzert
Sie mögen Musik? Spielen Sie ein Instrument? Sie würden Ihr
Können auch für einen guten Zweck einsetzen? Am 8. April 2017
haben Sie die Möglichkeit. An diesem Tag findet im Jugend- und
Gemeindezentrum ENERGIE ein Benefizkonzert der etwas anderen Art statt. Egal, wie gut Sie spielen, singen oder rezitieren, ob
Sie allein auftreten wollen oder gemeinsam mit anderen, Sie sind
herzlich willkommen. Das Genre ist nicht festgelegt. Es ist vieles
möglich. Sie werden keine Gage bekommen, aber jeder Gast ist
aufgefordert eine Spende für einen besonderen Zweck als Lohn
für Ihr Können abzugeben oder zu überweisen. Alle Spenden wird
Hans-Georg Focking der Organisation A21 in besonderer Art und
Weise zur Verfügung stellen. A21 kämpft gegen den rasant wachsenden modernen Menschenhandel, der uns immer mehr betrifft.
Auch in Deutschland ist das leider ein Thema und oft nur einen
Klick entfernt. Wir möchten mit dem Konzert dazu beitragen Kinder
und Frauen zu retten oder vor dieser Art der Sklaverei zu bewahren.
Machen Sie mit, indem Sie Ihre Begabungen einsetzen oder indem
Sie als Gäste kommen und spenden. Während der Veranstaltung
werden wir sowohl über den Spendenzweck, als auch über den
Einsatz von Hans-Georg Focking in Form eines Muskathlon® noch
detaillierter informieren. Sie nehmen die Herausforderung an,
dann melden Sie sich bitte unter [email protected] oder rufen
Sie uns an 0343435 798939. Natürlich können auch Ihre Kinder
mitmachen. Für Gerechtigkeit: Extremer Einsatz gegen extreme Armut, für Gerechtigkeit.
10 |
Bekanntmachung des AZV „Espenhain“
Werte Bürgerinnen, werte Bürger,
im Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Espenhain“ wird im
März/April 2017 in den Schmutzwasserkanälen eine Schadnagerbekämpfung durchgeführt.
Die Köder werden in den Kontrollschächten der Schmutzwasserkanäle ausgelegt.
Wir bitten um Beachtung.
Hagenow
Vorsitzender des AZV „Espenhain“
Einladung
Die DIE LINKE-Fraktion lädt alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Bad Lausick zur öffentlichen Fraktionssitzung am
Montag, dem 20.03.2017, um 18.00 Uhr
in den Beratungsraum des Rathauses
recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Auswertung der Ausschuss- und Stadtratssitzungen
2. Vorbereitung der Stadtratssitzung am 23.03.2017
3. Sonstiges
DIE LINKE-Fraktion
50. Allgemeine Rassekaninchenausstellung
Der Rassekaninchenzüchterverein S15 e. V.
Bad Lausick lädt am 18. & 19. Februar
2017 alle Halter und Züchter von Kaninchen sowie alle Tierliebhaber recht herzlich zur 50. Allgemeinen Rassekaninchenausstellung in die Turnhalle der Grundschule
Bad Lausick (Friedrich-v.-Schiller-Straße 1a)
ein. Wir werden Kaninchen in vielen verschiedenen Rassen und Farbenschlägen präsentieren und
hoffen, viele interessierte Besucher und Gäste begrüßen zu
können. Die Ausstellung ist am 18.02. von 09 - 17 Uhr und
am 19.02. von 09 - 14 Uhr geöffnet. Bei einer Tombola können
vielerlei Sachpreise gewonnen werden und auch für das leibliche Wohl wird gesorgt.
Arbeitsgruppe für
Umwelttoxikologie e. V.
www.afu-ev.org
Wasser- und Bodenanalysen
Am Donnerstag, dem 2. März 2017 bietet die AfU e. V. die Möglichkeit in der Zeit von 15.00 - 16.00 Uhr in der Oberschule
Bad Lausick, Frohburger Straße 9, Wasser- und Bodenproben
untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann Ihr
Wasser sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser
(ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen.
Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparameter z. B. Schwermetalle oder auf Brauchwasser- bzw.
Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch
Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen.
Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, sodass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen.
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Freitag, dem 17. März 2017
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Dienstag, der 7. März 2017, 12 Uhr
Zeigen Sie Ihren Kunden,
dass es Sie gibt.
anzeigen.wittich.de
| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017
11 |
WITTICHBusiness
Komplett-Paket
✔ 500 Visitenkarten
✔ 1.000 Briefbogen A4
✔ 1.000 Briefumschläge
DIN lang mit Fenster
✔ Gestaltung
und Erstellung inkl.
✔ Versand
frei Haus inkl.
nur
375,- €
inkl. MwSt.
LINUS WITTICH
Medien KG
An den Steinenden 10
04916 Herzberg (Elster)
Tel. (0 35 35) 4 89 - 0
[email protected]
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Lausick-Etzoldshain und Ballendorf-Buchheim
Jahreslosung 2017
Ich schenke euch ein neues Herz
und lege einen neuen Geist in euch.
Ezechiel (Hesekiel) 36,26
Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten!
Monatsspruch Februar
Wenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als erstes:
Friede diesem Haus!
Lukas 10,5
Sonntag Sexagesimae, 19. Februar 2017
09.00 Uhr
Buchheim
10.15 Uhr
Bad Lausick im Gemeindesaal
Sonntag Estomihi, 26. Februar 2017
09.00 Uhr
Ballendorf
10.15 Uhr
Bad Lausick im Gemeindesaal A
Frühjahrsbußtag, 1. März 2017
19.00 Uhr
Bad Lausick Andacht im Gemeindesaal
Weltgebetstag, 3. März 2017
19.00 Uhr
Weltgebetstagsfeier in den Räumen der katholischen Gemeinde in der Bahnhofsstraße
Sonntag Invokavit, 5. März 2017
10.15 Uhr
Bad Lausick im Gemeindesaal KG
A: mit Abendmahl
KG: mit Kindergottesdienst
Andachten
sonnabends, 10.45 Uhr, in der Median- bzw. Sachsenklinik
Gemeindekreise und weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte
den örtlichen Aushängen bzw. dem Gemeindebrief.
Pfarramt: Straße der Einheit 27,
04651 Bad Lausick
Tel.: 034345 22333
www.kirche-badlausick.de
| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017
OT Ballendorf
Einladung zur Mitgliederversammlung 2017
der Jagdgenossenschaft Ballendorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, dem 24. März 2017, um 18.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Ballendorf die Mitgliederversammlung 2017 der
Jagdgenossenschaft Ballendorf statt.
Tagesordnung:
1. Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Rechenschaftsbericht des abgelaufenen Zeitraumes
3. HHPlanung 2017/ 2018
4. Entlastung des alten Vorstandes
5. Wahl des Vorstandes
6. Sonstiges
Im Anschluss an den offiziellen Teil sind alle Mitglieder und Gäste
zu einem gemütlichen Abendessen eingeladen.
Im Weiteren möchte der Jagdvorstand darauf hinweisen, dass
Änderungen (Größe, Eigentümerwechsel, Neuerwerb) bei Grundstücksflächen (Ackerflächen, Grünflächen, Wald), die zum Gebiet
der Jagdgenossenschaft Ballendorf gehören, dem Jagdvorstand
mit geeigneten Unterlagen (Grundbuchauszug) mitzuteilen sind.
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3.
4.
5.
6.
7.
Bericht zum Abschussplan im Jagdgebiet
Kassenbericht der Revisionskommission
Abstimmung der Jagdgenossen zur Auszahlung der Jagdpacht
Schlusswort des Jagdvorstehers
Jagdessen
Der Vorstand
OT Glasten
Ev.-Luth. Kirchgemeinden Großbothen, Glasten
und Schönbach-Pfarramt
Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten in der Ev.-Luth.
Kirche Glasten und den gemeinsamen Veranstaltungen unserer
drei Schwesterkirchgemeinden
Sonntag, 19. Februar – Sexagesimä, Schönbach,
Pfarrhaus: 10.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 26. Februar – Estomihi, Glasten,
Kirche: 10.30 Uhr Gottesdienst
Freitag, 3. März - Weltgebetstag, Glasten, Dorfgemeinschaftshaus: 19.30 Uhr Weltgebetstag der Frauen gemeinsam für alle drei
Schwesterkirchgemeinden: „Was ist denn fair?“ Philippinen
Fischer
Vorsitzender
Sonntag, 5. März – Invokavit, Schönbach, Pfarrhaus: 10.30 Uhr
Gottesdienst
OT Buchheim
Sonntag, 12. März – Reminiszere, Glasten, Kirche: 10.30 Uhr Gottesdienst
Seniorentreffen in Buchheim
Der Frühling steht vor der Tür, die ersten Vögel zwitschern und wir freuen uns
über die ersten sonnigen Tage und warten voller Ungeduld auf die ersten Frühlingsblüher.
Sie warten sicher auch auf unser nächstes Treffen.
Dazu laden wir alle unsere Seniorinnen und Senioren hiermit
am Donnerstag, dem 2. März 2017 um 15.00 Uhr in die Herberge Buchheim ein.
Wir wollen wie gewohnt gemeinsam mit Kaffee und Kuchen beginnen.
Und hier nochmal alle Termine bis zum Sommer:
30. März, 27. April, 1. Juni und 29. Juni 2017
Bis dahin
Carmen Döge und Gabi Heibutzki
OT Etzoldshain
Einladung
der Jagdgenossenschaft Etzoldshain
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Donnerstag, dem 23. März 2017, findet ab 19.00 Uhr im Kastanienhof Etzoldshain die Jahreshauptversammlung der Jagdgemeinde statt.
Dazu sind alle Eigentümer der bejagbaren Flächen recht herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Bericht des Vorstandes zum ablaufenden Jagdjahr
Sonntag, 19. März – Okuli, Großbothen, Pfarrhaus: 9.00 Uhr Gottesdienst zur Eröffnung der Bibelwoche
Schönbach, Pfarrhaus: 10.30 Uhr Gottesdienst zur Eröffnung der
Bibelwoche
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Glasten
Pfarramt Großbothen
Tel. 034384 71526
E-Mail: [email protected]
OT Lauterbach
Knack-Meisterschaft
Am Samstag, dem 18. März 2017 findet ab 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lauterbach die 7. Lauterbacher KnackMeisterschaft statt. Dazu sind wieder alle Lauterbacher, alle
ehemaligen Lauterbacher, alle Vereinsmitglieder und Freunde
des Vereins startberechtigt. Die Startgebühr beträgt 5 €. Jeder
Teilnehmer spielt 10 Runden. Der Teilnehmer mit den meisten
Punkten ist Sieger. Bei Punktgleichheit spielen die betroffenen
Spieler eine Finalrunde. Aus organisatorischen Gründen bitten wir
alle Interessenten um Teilnahmemeldung bis zum 5. März 2017
bei Eckhard Zeidler.
Oster-Tanz
Die SG Lauterbach e. V. beabsichtigt am Samstag, dem
15. April 2017 ab 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lauterbach einen Tanzabend durchzuführen. Da
die Veranstaltung nur bei ausreichender
Teilnehmerzahl stattfindet, bitten wir um
Abgabe der Voranmeldungen bis zum
18. März 2017 bei Eckhard Zeidler.
Die SG Lauterbach e. V.
| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017
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OT Steinbach
Gottesdienste der Kirchgemeinden
Kitzscher und Steinbach
Februar - März 2017
A mit Abendmahl
Sonntag, 19. Februar (Sexagesimae)
09:00 Uhr
Eula, Frau Lenz
10:30 Uhr
Steinbach, Frau Lenz
Sonntag, 26. Februar (Estomihi)
09:00 Uhr
Beucha, Pfr. Bickhardt A
10:30 Uhr
Kitzscher, Pfr. Bickhardt A
Freitag, 3. März (Weltgebetstag)
19:00 Uhr
Eula, Vereinshaus, Herr Vetter
Sonntag, 5. März (Invokavit)
10:30 Uhr
Steinbach,
Familiengottesdienst zum Weltgebetstag,
Herr Vetter
Sonntag, 12. März (Reminiszere)
09:00 Uhr
Dittmannsdorf, Frau Raake
10:30 Uhr
Lauterbach, Frau Raake
Sonntag, 19. März (Okuli)
09:00 Uhr
Eula, Pfr. Bickhardt A
10:30 Uhr
Kitzscher, Pfr. Bickhardt A
OT Thierbaum
Einladung der Jagdgenossenschaft Thierbaum
Am Freitag, dem 24. März 2017 um 19.00 Uhr findet die nichtöffentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Thierbaum im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Tagesordnungspunkte
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht
3. Kassen-/Prüfbericht
4. Beschluss Haushaltsplan
5. Beschluss Verwendung Reinertrag
6. Bericht Jagdpächter
7. Diskussion
8. Jagdessen
Kinder- und Jugendring
Bad Lausick, 07.02.2017
Liebe Mitglieder und Kooperationspartner des Kinderund Jugendring Landkreis Leipzig e. V.,
wir möchten euch über die bereits jetzt feststehenden Vorhaben informieren in diesem Jahr informieren.
Im Moment planen wir die Schulungen für die JULEICA (Jugendleiter_incard).
Für die Juleica-Basis (Landkreis) stehen folgende Termine zur
Verfügung:
- 15./16. September 2017
- 17./18. November 2017
Diese Weiterbildung wird nur im Landkreis anerkannt und dient
außerdem zur Auffrischung für die Inhaber der Juleica-G Karte.
Des Weiteren bieten wir dieses Jahr die Schulung für die Juleica-G an.
Diese berechtigt zum Begleiten von Jugendgruppen bundesweit und international.
Die Qualifizierung hat einen Stundenumfang von ca. 40 h und
wird an 2 Wochenenden am:
7. - 9. April 2017
12. - 14. Mai 2017 in Bad Lausick stattfinden.
Anmeldungen können erfolgen:
[email protected] oder Telefon: 034345 559734
Bitte zum Vormerken den Termin der nächsten Mitgliederversammlung. Diese soll am Mittwoch, 29. März um 17 Uhr im Jugendhaus Bad Lausick stattfinden.
Solltet Ihr Fragen oder Anregungen haben, wendet euch gern an
die Geschäftsstelle unter 034345 559734 oder [email protected].
Mit besten Grüßen, Ines Döge und Andreas Rauhut
vom Jugendring.
Bitte Teilnahme bis 14. März 2017 bei Thomas Friedemann melden.
Der Jagdvorstand
Ausbildung zum Geo-Ranger
Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen möchte ab März
2017 Geo-Ranger (Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer eines Geoparks) ausbilden. Die Auftaktveranstaltung findet am 25.
März 2017 statt. Die Geo-Ranger sollen den Erlebnisreichtum der
Region an interessierte Gäste auf Themen- und Exkursionsrouten
vermitteln. Für diese Tätigkeit benötigt der Geo-Ranger fundierte
Kenntnisse zu den regionalen Besonderheiten, zur Entstehung
der Landschaft, aber auch hinsichtlich der Führungsdidaktik und
hinsichtlich Marketingstrategien. Die Kenntnisse werden zunächst
theoretisch vermittelt und anschließend in Form von Beispielexkursionen trainiert. Weitere Informationen können ab Februar der
Webseite des Geoparks www.geopark-porphyrland.de entnommen
werden. Zudem können sich Interessenten bei der Geschäftsstelle
des Geopark Porphyrland melden.
Die Ausbildung der Geo-Ranger wird aus Mitteln des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Freistaat Sachsen 2014 2020 (ELPR) gefördert.
Geben Sie Ihrem Ostergruß
den richtigen Rahmen
Ihr Medienberater vor Ort
Marcel Jessulat berät Sie gerne.
| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017
Wir nehmen
Abschied
Ein Mensch ist nicht tot, solange er
in unserem
unser Herzen
Her
weiterlebt.
Danksagung
Es ist sehr schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren.
Tröstend ist es aber zu wissen, dass viele Menschen ihr so viel
Freundschaft, Liebe und Achtung entgegengebracht haben.
Für die erwiesene Anteilnahme und die trostreichen Worte
anlässlich des Todes unserer lieben Verstorbenen
Ruth Gerstenberg
* 31.07.1925 † 06.12.2016
geb. Böhl
sagen wir herzlichen Dank.
In dankbarer Erinnerung
Monika und Rosemarie Böhl
im Namen aller Angehörigen und Freunde
Hilfe schweren
Stunden
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Blumen zu den Gedenktagen
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Die Totengedenktage sind in unserem Kulturkreis wichtiger
Bestandteil des Gedenkens an die Verstorbenen. Liebevoll bepflanzte und geschmückte Gräber verleihen diesem Gedenken
auch äußerlich Ausdruck und sind eine Geste des Respekts und
der Verehrung gegenüber den Verstorbenen.
Die Auswahl an Gestecken zu den Gedenktagen ist umfangreich
und vielseitig. Traditionell bilden Koniferengrün, Zapfen, Moos und
Pflanzenteile, wie elegante Rindenstücke, Rebenzweige, Fruchtkapseln oder Trockenblumen, die Grundlage der Gestecke. Sie verleihen dem Gesteck nicht nur eine optisch ansprechende Struktur,
sondern halten auch Regen und Schnee besonders lange stand.
Ergänzt werden können sie mit frischen Blüten, beispielsweise mit
Schafgarbe, Calla oder Rosen und natürlich mit Chrysanthemen,
den Blumen, die für die Liebe über den Tod hinaus stehen. Im
Fachhandel werden die frischen Bestandteile dergestalt in das Gesteck eingebunden, dass sie nach dem Verblühen entfernt werden
können, ohne auffällige Lücken zu hinterlassen.
In Gärtnereien finden Sie auch Pflanzkörbe und -schalen in unterschiedlichsten Formen. Heidekraut, Gräser, Efeu, Herbst-Alpenveilchen, Torfmyrte und niederliegende Scheinbeere können darin
bis zum nächsten Frühjahr wachsen und anschließend ausgepflanzt werden. Sind die Herbst- und Wintermonate eher trocken,
sind die Pflanzen für gelegentliche Wassergaben dankbar.
Steht der Trauergedanke im Vordergrund, werden Gesteck, Kranz
oder Schale in der Regel in pietätvoll zurückhaltenden Farben gestaltet: Warme Erdtöne, Braun und Grau dominieren bei dieser
klassischen Variante. Seit einigen Jahren erfährt die Grabgestaltung jedoch eine Neuinterpretation, die sich auch in den Gedenktagen widerspiegelt: Man gedenkt der glücklichen Stunden, die
man mit dem oder der Verstorbenen verbringen durfte, erinnert
sich an fröhliche Momente, gemeinsames Lachen und das Gefühl
der Geborgenheit, das man beieinander fand. Vor diesem Hintergrund wählen viele Menschen Gestecke in kräftigeren Farben,
lassen sie in Herzform fertigen oder mit Accessoires, wie kleinen
Engelsstatuen oder Spruchsteinen, verzieren.
Im Fachhandel bieten kompetente Gärtner und Floristen umfassende Beratung bei der Zusammenstellung der einzelnen Komponenten. Grundsätzlich gilt jedoch: Es gibt hier kein Richtig und kein
Falsch, nur das individuelle, liebevolle Andenken an einen besonderen Menschen. Lassen Sie sich von Ihrem Gärtner beraten und
inspirieren.
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| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017
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So umfassend die Inhalte der Disziplin Architektur sind, so vielfältig und komplex ist auch die Arbeit des Architekten. Nach wie
vor arbeiten die meisten freiberuflichen wie auch angestellten
Architekten in kleinen, mittleren bis großen Architekturbüros für
Bauentwurf, Bauplanung oder Bauleitung. Häufig sind Architekten auch außerhalb ihres klassischen Betätigungsfeldes beschäftigt. Dies können die Projektsteuerung auf Seite des Bauherren
sein oder eine Tätigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Auch Tätigkeiten als Technische Sachverständige, Gutachter
oder Berater sind üblich. Weitere interdisziplinäre Schnittstellen
gibt es mit den Bereichen Produktdesign, Kunst, Film & Theater,
Multimedia, Werbung und Kommunikationsdesign.
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Ökologisch bauen bedeutet, im Einklang mit der Umwelt und im
Interesse der Gesundheit zu bauen. Dabei setzt sich der Begriff
der Ökologie im Eigenheimbau aus mehreren Faktoren zusammen. Diese beginnen beim Energiegehalt der verwendeten Materialien und erstrecken sich weiter über die Energieeinsparung,
die biologische Verträglichkeit des eingesetzten Baustoffs und
die Recycelfähigkeit des eingesetzten Materials.
Hier setzen Holz-Fertighäuser an: Sie sparen nicht nur Energie,
sondern sie erhöhen auch dank der natürlichen Haptik und Optik sowie der warmen Oberfläche und der Raumluft regulierenden Wirkung von Holz das Wohlempfinden und sie verringern
die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. „Außerdem erfordert
die Herstellung von Bauprodukten aus Holz einen geringeren
Energieaufwand als vergleichbare konventionelle Baustoffe“, so
der Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). Zudem begünstigt das Naturmaterial Holz auf Grund seiner Materialeigenschaften eine hocheffiziente Wärmedämmung und führt damit zu einem geringeren
Primärenergiebedarf für die Heizung.
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Deutschland ganz weit oben. Das Eigenheim bietet Schutz
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Grund auf individuell nach seinen eigenen Wünschen und Bedürfnissen planen. Dabei sind vor allem die passende Größe
und die Bauqualität ausschlaggebend für die Zufriedenheit
mit den eigenen vier Wänden. Doch vor der Verwirklichung
des Traumes müssen einige gravierende Fragen beantwortet
sein: Massivbau oder Fertighaus? Wie groß ist der Raumbedarf? Wie viele Zimmer sollen vorhanden sein? Und in welcher
Größe? Ist der Bau eines Kellers sinnvoll? Wird eine Garage,
Carport oder Terrasse benötigt? Soll besonders umweltfreundlich oder energiesparend gebaut werden? Die Bauweise beeinflusst später auch den Energiebedarf, Heiz- und Stromkosten.
Beim Ausbau kann man nicht nur das Haus schlüssel- oder bezugsfertig bauen lassen – handwerklich begabte Eigentümer
können je nach Ausbaustufe einige Eigenleistungen selbst erbringen. Zum Beispiel Fliesenlegen, Tapezieren und Streichen.
Oder auch Eigenleistungen im Bereich Elektrik, Sanitär oder
Heizung, die hingegen spezielle Kenntnisse erfordern. Dazu
passend muss ein geeigneter Baupartner ausgewählt werden:
Architekt, Bauunternehmer oder Fertighaushersteller? Mit ihm
machen sich die Bauherren dann an die konkrete Planung und
Umsetzung des Hausbaus.
| Mitteilungsblatt | stadt bad lausick | nr. 2 voM 17.02.2017
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einlädt. Wenn bislang im Oberstübchen eher klamme Temperaturen
vorgeherrscht haben und der neu geschaffene Raum nun bewohnt
und beheizt werden soll, muss die Ausbauvariante immer nach den
Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) energetisch effizient
gedämmt werden.
Mit einem gut geplanten Dachausbau können gleich zwei Fliegen mit
einer Klappe geschlagen werden: Der Wohnraum wächst und zugleich sinken die Heizkosten, da mit einer Dämmung die Wärmever
Wärmeverluste reduziert werden. Wer dabei auf Ökologie und ein natürliches
Wohnraumklima Wert legt, findet mit Innenausbauplatten aus Holzfasern eine passende Lösung. Die hohe Speicherkapazität der Natur
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einer weltweiten Umfrage des Flottendienstleisters Leaseplan
nannten diesen Punkt. Mit deutlichem Abstand folgten die hohen Anschaffungskosten (69 Prozent) und das mangelnde Vertrauen in die Infrastruktur (68 Prozent). Kein Problem hingegen
wäre eine niedrigere Motorleistung (27 Prozent) und der geringere Komfort (22 Prozent). Insgesamt wurden 3.377 Vielfahrer aus
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