VERTRAUEN DURCH SICHERHEIT Prüfung von Sprachalarmanlagen (SAA) Funktion und Wirkungsweise ‚Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen an Beschäftigte und Besucher’ werden in diversen Landesund Musterverordnungen gefordert. Diese Anlagen werden automatisch von Brandmeldeanlagen oder manuell durch die Betätigung eines Mikrofons in Betrieb gesetzt. So werden vorbereitete oder situationsabhängige Texte als Warnung oder Anweisung in allen betroffenen Bereichen über Lautsprecher wiedergegeben. Eine vollständige oder teilweise Räumung des Gebäudes kann bei Gefahr unverzüglich eingeleitet werden. Abhängig von der Gefahrensituation können die Hilfskräfte den Ablauf einer Räumung steuernd beeinflussen. Behördlich geforderte oder aus persönlichen Schutzüberlegungen eingebaute Komponenten von Sprachalarmanlagen müssen in aller Regel den zum Teil harmonisierten Anforderungen von DIN EN 54 genügen. Planung und Einbau Sprachalarmanlagen müssen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik geplant und eingebaut werden. Diese Anforderungen sind DIN VDE 0833-4 zu entnehmen. Die Systeme müssen deshalb in jeder Situation die erforderlichen Informationen unverfälscht und verständlich wiedergeben. Nicht oder falsch verstandene Nachrichten könnten weit reichende Folgen haben. Das gesprochene Wort hat dabei eine wesentlich größere Wirkung hinsichtlich der Reaktion von Personen als andere Warnsignale. Das gesamte Objekt wird in Alarmierungsbereiche eingeteilt, die von den zugeordneten Meldebereichen der Brandmeldeanlage angesteuert werden. Anerkannte Bauteile und Systeme Die anerkannten Regelwerke fordern die Konformität der verwendeten Komponenten mit nationalen und europäischen Normen, sowie den Nachweis des funktionsmäßigen Zusammenwirkens aller Bestandteile der Anlage. Die Einhaltung dieser Forderungen wird sichergestellt durch den Einbau VdS-anerkannter Bauteile und Systeme. Die Übereinstimmung eines Produktes mit dem hohen Qualitätsstandard, den die europäischen Normen (DIN EN 54) setzen, wird nach erfolgreicher Prüfung in den VdS-Laboratorien zertifiziert. Sachverständigenabnahmen Zur Sicherstellung dieser Forderungen führen Ingenieure von VdS Prüfungen dieser Anlagen nach den betreffenden Regelwerken durch. Alle Niederlassungen der Technischen Prüfstelle verfügen über staatlich anerkannte Sachverständige und können somit kundennah und kostengünstig prüfen und informieren. Laut Prüfverordnung (z.B. TprüfVO für NRW) gehört es zu den Obliegenheiten des Betreibers bzw. des Bauherrn, für Sprachalarmanlagen in den meisten Gebäuden eine „Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung“, sowie eine periodische Prüfung nach jeweils 1-3 Jahren (je nach Bundesland) durch Sachverständige zu veranlassen. Diese Erstabnahme gibt dem Betreiber und dem Errichter die Sicherheit, dass von unabhängiger und kompetenter Seite überprüft wird, dass die Sprachalarmanlage korrekt geplant und installiert wurde. Etwaig vorhandene Mängel können so rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden. Messung der Sprachverständlichkeit SAA sind wichtige Teile von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten und werden vermehrt von bauaufsichtlicher Seite gefordert. Es muss sichergestellt sein, dass die Anlage im Brandfall bestimmungsgemäß funktioniert und ihre geplante Aufgabe ohne Beeinträchtigung erfüllt. Neben den erforderlichen Prüfungen an der Sprachalarmzentrale wird die Sprachverständlichkeit in den Alarmierungsbereichen nach DIN EN 60268-16 gemessen und ausgewertet. Mit dieser Messung wird festgestellt ob eine auseichende Sprachverständlichkeit für alle Personen im Objekt gegeben ist. Instandhaltung von Sprachalarmanlagen Sprachalarmanlagen unterliegen wie alle Geräte den Einflüssen von Alterung, Verschleiß und Verschmutzung, auch können Beschädigungen und falsche Benutzung, aufgrund derer die Anlage nicht mehr zur Alarmierung verwendet werden kann, nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde werden in DIN VDE 0833-4 auch für Sprachalarmanlagen eine mindestens jährliche Wartung und vierteljährliche Inspektion (siehe auch DIN VDE 0833-1) nach Angaben des VdS Schadenverhütung Herstellers gefordert. Hierbei ist die Anlage auf Funktion und Verzerrung im jährlichen Turnus zu prüfen. Dazu sind entsprechende Hörtests durchzuführen. Im Zweifelsfall und bei für die Raumakustik wesentlichen Veränderungen ist die Sprachverständlichkeit zu messen. Ihre Ansprechpartner Weiterführende Informationen zum Thema Prüfung vonSprachalarmanlagen erhalten Sie von Horst Berger unter der Telefonnummer 0221/7766-125 (Fax, -510) und von Dr. Claudia Rexfort unter der Telefonnummer 0221/7766-525 (Fax, -510). Oder per E-Mail an: [email protected] VdS Schadenverhütung GmbH Technische Prüfstelle Niederlassung Berlin Paul-Zobel-Straße 8f 10367 Berlin Telefon(030) 55 49 33 13 Telefax(030) 55 49 33 14 Niederlassung Köln Amsterdamer Str. 228 50735 Köln Telefon(0221) 28 58 80 0 Telefax(0221) 28 58 80 88 Niederlassung Darmstadt Rheinstraße 29 64283 Darmstadt Telefon(06151) 99 58 88 0 Telefax(06151) 24 23 1 Niederlassung München Pettenkofer Straße 27a 80336 München Telefon(089) 54 46 26 0 Telefax(089) 53 48 03 Niederlassung Plauen Wartburgstraße 7 08525 Plauen Telefon(03741) 52 63 20 Telefax(03741) 52 72 66 Niederlassung Hamburg Beim Strohhause 2 20097 Hamburg Telefon(040) 25 19 41 0 Telefax(040) 25 19 41 99 VdS – Vertrauen durch Sicherheit. Institution in Fragen der Sicherheit VdS Schadenverhütung GmbH Ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Die Technische Prüfstelle von VdS ist eine in Europa einzigartige, kompetente Service-Stelle für die aktive Brandschadenverhütung. Die Mitarbeiter im technischen Außendienst sind hochqualifizierte Spezialisten. Sie arbeiten in der Tradition von Profis der Schadenverhütung, die nicht heute dieses und morgen jenes prüfen, sondern sich seit über 100 Jahren ausschließlich der Brandschutztechnik widmen. Neben Abnahmen und Wiederholungsprüfungen von Brandschutzanlagen als anerkannte Sachverständige sowie der Prüfung von Projektdaten in der Planungsphase ist die Prüfung von Sprachalarmanlagen eine weitere Leistung von VdS. Amsterdamer Str. 172 - 174 • 50735 Köln Tel.: (0221) 77 66 - 0 • Fax: (0221) 77 66 - 341 Internet: www.vds.de • E-Mail: [email protected] VdS 5465 : 2009-03 (02) VdS Schadenverhütung GmbH ist eine Einrichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und arbeitet zum Schutz von Leben und Sachwerten. Mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung prüft und zertifiziert VdS Produkte und Dienstleister des Sicherheitsmarktes. Die Bereiche Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz bilden dabei den Mittelpunkt. Das Gütesiegel VdS steht für Qualität und Zuverlässigkeit.
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