Prüfung von Sprachalarmanlagen

VERTRAUEN DURCH SICHERHEIT
Prüfung von
Sprachalarmanlagen (SAA)
„„ Funktion und Wirkungsweise
‚Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen
an Beschäftigte und Besucher’ werden in diversen Landesund Musterverordnungen gefordert. Diese Anlagen werden automatisch von Brandmeldeanlagen oder manuell
durch die Betätigung eines Mikrofons in Betrieb gesetzt.
So werden vorbereitete oder situationsabhängige Texte als
Warnung oder Anweisung in allen betroffenen Bereichen
über Lautsprecher wiedergegeben. Eine vollständige oder
teilweise Räumung des Gebäudes kann bei Gefahr unverzüglich eingeleitet werden. Abhängig von der Gefahrensituation können die Hilfskräfte den Ablauf einer Räumung
steuernd beeinflussen.
Behördlich geforderte oder aus persönlichen Schutzüberlegungen
eingebaute Komponenten von Sprachalarmanlagen müssen in
aller Regel den zum Teil harmonisierten Anforderungen von DIN
EN 54 genügen.
„„ Planung und Einbau
Sprachalarmanlagen müssen nach dem allgemein anerkannten
Stand der Technik geplant und eingebaut werden. Diese Anforderungen sind DIN VDE 0833-4 zu entnehmen.
Die Systeme müssen deshalb in jeder Situation die erforderlichen
Informationen unverfälscht und verständlich wiedergeben. Nicht
oder falsch verstandene Nachrichten könnten weit reichende
Folgen haben.
Das gesprochene Wort hat dabei eine wesentlich größere
Wirkung hinsichtlich der Reaktion von Personen als andere
Warnsignale. Das gesamte Objekt wird in Alarmierungsbereiche eingeteilt, die von den zugeordneten Meldebereichen
der Brandmeldeanlage angesteuert werden.
„„ Anerkannte Bauteile und Systeme
Die anerkannten Regelwerke fordern die Konformität der
verwendeten Komponenten mit nationalen und europäischen Normen, sowie den Nachweis des funktionsmäßigen
Zusammenwirkens aller Bestandteile der Anlage.
Die Einhaltung dieser Forderungen wird sichergestellt durch
den Einbau VdS-anerkannter Bauteile und Systeme. Die
Übereinstimmung eines Produktes mit dem hohen Qualitätsstandard, den die europäischen Normen (DIN EN 54) setzen,
wird nach erfolgreicher Prüfung in den VdS-Laboratorien
zertifiziert.
„„ Sachverständigenabnahmen
Zur Sicherstellung dieser Forderungen führen Ingenieure von VdS
Prüfungen dieser Anlagen nach den betreffenden Regelwerken
durch. Alle Niederlassungen der Technischen Prüfstelle verfügen
über staatlich anerkannte Sachverständige und können somit kundennah und kostengünstig prüfen und informieren.
Laut Prüfverordnung (z.B. TprüfVO für NRW) gehört es zu den Obliegenheiten des Betreibers bzw. des Bauherrn, für Sprachalarmanlagen in den meisten Gebäuden eine „Prüfung vor der ersten
Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung“, sowie eine
periodische Prüfung nach jeweils 1-3 Jahren (je nach Bundesland)
durch Sachverständige zu veranlassen.
Diese Erstabnahme gibt dem Betreiber und dem Errichter die Sicherheit, dass von unabhängiger und kompetenter Seite überprüft
wird, dass die Sprachalarmanlage korrekt geplant und installiert
wurde. Etwaig vorhandene Mängel können so rechtzeitig entdeckt
und beseitigt werden.
„„ Messung der Sprachverständlichkeit
SAA sind wichtige Teile von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten und werden vermehrt von bauaufsichtlicher Seite gefordert.
Es muss sichergestellt sein, dass die Anlage im Brandfall bestimmungsgemäß funktioniert und ihre geplante Aufgabe ohne
Beeinträchtigung erfüllt.
Neben den erforderlichen Prüfungen an der Sprachalarmzentrale
wird die Sprachverständlichkeit in den Alarmierungsbereichen
nach DIN EN 60268-16 gemessen und ausgewertet.
Mit dieser Messung wird festgestellt ob eine auseichende Sprachverständlichkeit für alle Personen im Objekt gegeben ist.
„„ Instandhaltung von Sprachalarmanlagen
Sprachalarmanlagen unterliegen wie alle Geräte den Einflüssen von Alterung, Verschleiß und Verschmutzung, auch können
Beschädigungen und falsche Benutzung, aufgrund derer die
Anlage nicht mehr zur Alarmierung verwendet werden kann, nicht
ausgeschlossen werden.
Aus diesem Grunde werden in DIN VDE 0833-4 auch für Sprachalarmanlagen eine mindestens jährliche Wartung und vierteljährliche Inspektion (siehe auch DIN VDE 0833-1) nach Angaben des
„„ VdS Schadenverhütung
Herstellers gefordert. Hierbei ist die Anlage auf Funktion
und Verzerrung im jährlichen Turnus zu prüfen. Dazu sind
entsprechende Hörtests durchzuführen. Im Zweifelsfall und
bei für die Raumakustik wesentlichen Veränderungen ist
die Sprachverständlichkeit zu messen.
„„ Ihre Ansprechpartner
Weiterführende Informationen zum Thema Prüfung vonSprachalarmanlagen erhalten Sie von Horst Berger unter
der Telefonnummer 0221/7766-125 (Fax, -510) und von Dr.
Claudia Rexfort unter der Telefonnummer 0221/7766-525
(Fax, -510).
Oder per E-Mail an: [email protected]
VdS Schadenverhütung GmbH
Technische Prüfstelle
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VdS – Vertrauen durch Sicherheit.
Institution in Fragen der Sicherheit
VdS Schadenverhütung GmbH
Ein Unternehmen des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Die Technische Prüfstelle von VdS ist eine in Europa
einzigartige, kompetente Service-Stelle für die aktive
Brandschadenverhütung. Die Mitarbeiter im technischen
Außendienst sind hochqualifizierte Spezialisten. Sie arbeiten in der Tradition von Profis der Schadenverhütung,
die nicht heute dieses und morgen jenes prüfen, sondern
sich seit über 100 Jahren ausschließlich der Brandschutztechnik widmen. Neben Abnahmen und Wiederholungsprüfungen von Brandschutzanlagen als anerkannte
Sachverständige sowie der Prüfung von Projektdaten in
der Planungsphase ist die Prüfung von Sprachalarmanlagen eine weitere Leistung von VdS.
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Internet: www.vds.de • E-Mail: [email protected]
VdS 5465 : 2009-03 (02)
VdS Schadenverhütung GmbH ist eine Einrichtung des
Ge­samt­verbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV) und arbeitet zum Schutz von Leben und Sachwerten.
Mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung prüft und zertifi­­­ziert VdS Produkte und Dienstleister des Sicherheitsmarktes. Die
Bereiche Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz
bilden da­bei den Mittelpunkt. Das Gütesiegel VdS steht für Qualität und Zuverlässigkeit.