aktuelle Ausgabe - Santicum Medien GmbH

Amtliche Mitteilung • Zugestellt durch Post.at
Mitteilungsblatt
der Gemeinde Fresach
Jahrgang 36 | Folge 02 | April 2017
!
n
r
e
t
s
O
e
Froh
n Impressum
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fresach. Erscheinungsweise zwei­
monatlich. Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:
Gemeinde Fresach, 9712 Fresach, Dorfplatz 160. Verlag, Anzeigen
und Druck: Santicum Medien GmbH, Willroiderstr. 3, 9500 Villach,
T: 04242/30795, [email protected], www.santicum-medien.at
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
des Mitteilungsblattes Fresach:
Freitag, 2. Juni 2017
02
Bürgermeisterbrief
n Liebe Gemeindebürgerinnen
und Gemeindebürger!
Wir befinden uns im Frühjahr.
Die Bäume beginnen zu blü­
hen und alles grünt wieder.
Ähnlich sieht es auch bei den
Umbauarbeiten in der Ge­
meinde aus. Es ist alles im
Entstehen und die Bauarbei­
ten sind voll im Gang. Die
drei großen Vorhaben für das
heurige Jahr (behindertenge­
rechtes WC im Kulturhaus,
Umbau der Gemeinde auf
Barrierefreiheit und die Er­
richtung des Fresacher Dorfladens) werden bis ca. Mitte Juli
fertig gestellt sein. Die Eröffnung des Fresacher Dorfladens
wird voraussichtlich am 1. August 2017 erfolgen.
Ich bedanke mich auch für das rege Interesse an der Bürgerver­
sammlung am 24.03.2017 im GH Zum Wirt in Fresach. Über
90 Personen nahmen an der Veranstaltung teil und informierten
sich über die bereits umgesetzten Maßnahmen vom Jahr 2016
und die Vorhaben für das heurige Jahr. Das rege Interesse an
der Bürgerversammlung beweist, dass der Bedarf an Infor­
mationen durch derartige Veranstaltungen gegeben ist. Daher
wird es auch in Zukunft immer wieder Bürgerversammlungen
geben. Mir ist es besonders wichtig, dass wir unsere Bürger
bestmöglich über die Arbeit in unserer Gemeinde informieren
und somit auch volle Transparenz leben.
uns daher mit der Finanzierung relativ schwer tun. Die nötigen
Maßnahmen können nur durch Kredite finanziert werden. Der
Gemeinderat wird demnächst, sobald die nötigen Maßnahmen
vorliegen, über dieses Thema beraten. Nicht verständlich ist in
diesem Zusammenhang auch, dass immer wieder Hydranten im
Gemeindegebiet, ohne vorhergehende Meldung im Gemeinde­
amt in Anspruch genommen werden. Es passiert dadurch, dass
immer wieder Wasserverluste bei den Hydranten auftreten, die
in weiterer Folge Versorgungsprobleme verursachen.
Ich weise nochmals darauf hin, dass wir einen Systemtrenner
angeschafft haben mit dem jeder nach vorhergehender Mel­
dung im Gemeindeamt, Wasser von den Hydranten bekom­
men kann. Es geht bei unbefugter Inanspruchnahme der Hy­
dranten auch um die Gefahr der Kontaminierung des Wassers
in unserem System. Jeder kann auch weiterhin mit Hilfe des
Systemtrenners Wasser von den Hydranten für verschiedenste
Zwecke beziehen, aber bitte um verlässliche Meldung im Vor­
hinein. Missbräuchliche Inanspruchnahme müssen wir in Zu­
kunft abstrafen. Bitte um Verständnis!
Ich bitte auch alle Grundeigentümer, Bäume und Sträucher,
welche sich in den Bächen befinden zu entfernen, damit es im
Falle erneuter Unwetter zu keinen Verklausungen kommt.
Weiters wurde der Pachtvertrag für den Fußballplatz aufgelöst,
da der Bedarf nicht mehr gegeben ist. Der Platz wird rückge­
baut. Kinder, welche bis jetzt den Fußballplatz benützt haben,
können zukünftig den Platz bei der Volksschule Fresach in An­
spruch nehmen.
Ab 03. April 2017 haben wir mit Katharina Weber, BA, eine
neue Mitarbeiterin, die nach der Pensionierung von Amtsleiter
Jakob Golser mit 01. August 2017 die Amtsleitung überneh­
men wird. Eine genauere Vorstellung folgt in der nächsten Ge­
meindezeitung.
Für EURE Anliegen oder für Terminvereinbarungen bin ich
unter 0664/8582848 gerne erreichbar.
Abschließend wünsche ich allen ein gesegnetes Osterfest, viel
Freude und gutes Gelingen bei der Bestellung der Gärten,
Äcker und Felder.
Unser großes Sorgenkind ist die Gemeindewasserversorgungs­
anlage, die fern ab der erneuerten Strecke immer wieder Rohr­
brüche aufweist und es immer wieder zu Problemen mit der
Wasserversorgung kommt. Wir arbeiten mit Hochdruck an der
Ausarbeitung nötiger Maßnahmen für die möglichst rasche Be­
hebung dieser Probleme. Die Schwierigkeit ist, dass der Ge­
bührenhaushalt Wasser, fast keine Rücklagen aufweist und wir
Euer
50 Jahre Bacher Reisen
Vom „Schichtverkehr mit Kleinbus“ zum „größten privaten Busunternehmen“ in Kärnten.
Bei Bacher Reisen hat sich im letzten
„Halben Jahrhundert“ einiges getan: Familie Hubert & Hildburg
Bacher legten 1967 den Grundstock für das heutige Reisebus& Reisebürounternehmen. Der Start erfolgt übrigens mit einem
8-Sitzer-Bus als Liftbus auf den Strohsack und für den „Radex
Schichtverkehr“. Heute verfügt das Unternehmen über einen
Fuhrpark von 35 modernen Fahrzeugen und beschäftigt ca. 50
Mitarbeiter. Als Dankeschön für all die schönen Reise-Jahre
werden 50 Reisegutscheine zu je € 50,– verlost. Jede Reisebu­
chung nimmt automatisch am Jubiläums-Gewinnspiel teil.
NEU: Die Blumenreisen 2017 sind fertig!
Flyer gerne kostenlos bestellen.
Am 8. Juli geht´s zu Karl Ploberger, Reisepreis p.P. € 80,–
Alle Infos unter: www.bacher-reisen.at
Kommunales
n Kommunales
Seit dem letzten Mitteilungsblatt hat eine Sitzung des Gemein­
derates stattgefunden. Die beschlossenen Punkte werden aus­
zugsweise wiedergegeben:
Statuten für die ARGE „Unteres Drautal“
Zu diesen TOP teilte der Vorsitzende mit, dass im letzten Jahr
der Grundsatzbeschluss gefasst wurde beim E-car sharing mit
zu machen. Dies ist für die Inanspruchnahme der 60 %igen
Förderung beim Ankauf eines E-Fahrzeuges notwendig. Für
die dafür erforderliche Gründung der ARGE „Unteres Drautal“
wurden die diesbezüglichen Statuten einstimmig beschlossen.
Übernahme des Trennstückes 2 der Parz. 725/6 KG. Fresach (Hofzufahrt vlg. Malitzer) gem. der Kundmachung und
der Vermessungsurkunde von DI. Worsche vom 18.11.2016
GZ 5013/16 F in das öffentliche Gut
Hr. DI. Worsche hat die Vermessung des Zufahrtsweges zum
vlg. Malitzer durchgeführt. Wie bereits im Gemeinderat fest­
gelegt wurde, ist eine Übernahme dieses Wegstückes in das
öffentliche Gut vorgesehen. Die entsprechende Vermessungs­
urkunde von Hr. DI. Worsche vom 18.11.2016 GZ-5013/16 F,
die die Übernahme des Trennstückes 2 der Parz. 725/6 KG.
Fresach im Ausmaß von 205 m2 vorsieht, lag zur Genehmigung
vor. Die diesbezügliche erforderliche Kundmachung ist recht­
zeitig erfolgt und während der Kundmachungsfrist ist keinerlei
Einwand eingelangt. Der Gemeinde entstehen dafür keine Ko­
sten und auch die Erhaltung liegt bei den Wegbenützern. Die
Übernahme des Trennstückes 2 der Parz. 725/6 KG. Fresach,
gem. der Kundmachung und der Vermessungsurkunde von Hr.
DI. Worsche vom 18.11.2016, GZ 5013/16 F in das öffentliche
Gut, wurde einstimmig beschlossen.
Übernahme von Trennstücken der KG. Mooswald (Hofzufahrt vlg. Malitzer) gem. der Kundmachung und der Vermessungsurkunde von DI. Worsche vom 18.11.2016 GZ
5013/16 M in das öffentliche Gut
Wie im vorgenannten Punkt angeführt, hat Hr. DI. Worsche
die Vermessung des Zufahrtsweges zum vlg. Malitzer durch­
geführt. Es lag hierfür für den Bereich der KG. Mooswald die
entsprechende Vermessungsurkunde von Hr. DI. Worsche vom
18.11.2016 GZ-5013/16 M, die die Übernahme des Trenn­
stückes 3 (135 m2) der Parz. 163 KG. Mooswald, die Trenn­
stücke 5 (316 m2) und 6 (425 m2) der Parz. 161/2 KG. Mooswald
und das Trennstück 9 (442 m2) der Parz. 161/1 KG. Mooswald
somit insgesamt 1.318 m2 vorsieht, zur Genehmigung vor. Die
diesbezügliche erforderliche Kundmachung ist ebenso rechtzei­
tig erfolgt. Die Übernahme der vorgenannten Trennstücke in das
öffentliche Gut wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.
Gestattungsvertrages mit der KELAG für die E-Tankstelle
Fresach
Die Kelag hat auf dem Grundstück der Gemeinde Fresach,
Parz. 107/1 KG. Fresach eine E-Zapfsäule errichtet und möch­
te in Zukunft an diesem Ladepunkt für den getankten Strom
ein Entgelt einheben. Zu diesem Zweck ist lt. Verordnung eine
Betriebsanlagengenehmigung notwendig. Die KELAG wird
diese bei der Gewerbebehörde einreichen. Dafür ist es erfor­
derlich einen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde Fresach
abzuschließen, welcher zur Beschlussfassung vorlag.
Der vorliegende Gestattungsvertrag mit der KELAG für 5 Jah­
re wurde einstimmig beschlossen.
03
Angebot KELAG für Erstellung eines Breitband-Masterplanes
Die KELAG hat an die Gemeinde Fresach ein Angebot für die
Erstellung eines Breitband-Masterplanes für die Gemeinde
Fresach gestellt. Hr. Bürgermeister erklärte dazu den Werde­
gang, wie es dazu gekommen ist. Treibende Kraft hierfür war
Hr. Labg. Ebner. Die Stadt Villach hat diesen Plan bereits fertig.
Es gibt hierfür verschiedene Methoden. Jedenfalls sollen über
einen bestimmten Zeitraum alle Häuser im Gemeindegebiet
mit Breitband versorgt werden. Dieser Breitband-Masterplan
bildet die Grundlage für den Breitbandausbau. Die Kosten für
den Breitband-Masterplan belaufen sich für unsere Gemeinde
auf € 10.532,-- inkl. MWSt. Hierfür gibt es eine Förderung von
75 % der anfallenden Kosten bis zu € 10.000,--. Das bedeutet,
dass für die Gemeinde etwas über € 3000,-- aufzubringen sind.
Die Kosten für dieses Projekt werden im nächsten NTVA ver­
anschlagt. Das Angebot mit der KELAG für die Erstellung
eines Breitband-Masterplanes wurde seitens des Gemeinde­
rates einstimmig angenommen.
Abfuhrgebührenverordnung für das Jahr 2017
Aufgrund der im Gemeinderat festgelegten Abfuhrgebührener­
höhung für das Jahr 2017 war es erforderlich die dazugehörige
Abfuhrgebührenverordnung zu beschließen. Diese Verordnung
wurde mit großer Mehrheit beschlossen und sieht für das Jahr
2017 die nachstehenden Abfuhrgebühren vor:
Bereitstellungsgebühr
Die jährliche Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Verviel­
fachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem Gebührensatz.
Der Gebührensatz für die Bereitstellungsgebühr im Abholbe­
04 Kommunales
reich (Gemeindegebiet Fresach) beträgt je Liter Behälterinhalt
jährlich € 0,24. Die Gebühr beinhaltet die gesetzliche Umsatz­
steuer.
Entsorgungsgebühr
Die Entsorgungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der
Zahl der zugeteilten Müllsäcke mit dem Gebührensatz oder der
Zahl der aufgestellten Müllbehälter mit dem je Abfuhrtermin
festgesetzten Gebührensatz:
je 60 l je 120 l je 240 l je 800 l je 1100 l Müllsack
Mülltonne
Mülltonne
Container
Container
€ 3,75
€ 4,81
€ 9,86
€ 39,33
€ 42,47
Die jeweilige Gebühr beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer.
ABA Fresach BA 03 K-WWF-Darlehen; Beschlussfassung
des Schuldscheines
Für das gewährte Darlehen des K-WWF für die ABA Fresach
BA 03 lag der Schuldschein des Kärntner Wasserwirtschafts­
fonds in Höhe von € 77.445,00 zur Beschlussfassung vor. Die
Rückzahlung beginnt mit 1.10.2038 mit jährlichen Raten von
€ 10.304,68 bis zum Jahre 2047. Der vorliegende Schuldschein
wurde einstimmig angenommen.
Jahresrechnung 2016 mit sämtlichen Beilagen
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016 lag in der Zeit
vom 01.03.2017 bis 15.03.2017 zur öffentlichen Einsichtnah­
me auf. Der vorliegende Rechnungsabschluss wurde vom ört­
lichen Kontrollausschuss bereits am 9.2.2017 einer Prüfung
unterzogen. Der Entwurf der Jahresrechnung wurde durch die
Gemeinderevisorin einer eingehenden Prüfung unterzogen und
für in Ordnung befunden. Erfreulicher Weise erhielten wir die
Erlaubnis den erzielten Überschuss im ordentlichen Haushalt
in Höhe von € 39.083,31 dem ao. Vorhaben Katastrophenschä­
den zu zu führen. Beim Wirtschaftshof wurde ein Sollüber­
schuss in Höhe von € 16.451,59 erzielt, der in weiterer Folge
der Wirtschaftshoferneuerungsrücklage zugeführt werden soll.
Bei den gemeindeeigenen Betrieben wurden die nachstehen­
den Sollüberschüsse erzielt, die in weiterer Folge den jewei­
ligen Rücklagen zugeführt werden sollen:
Wasserversorgung:
€ 21.389,27
Abwasserbeseitigung:
€ 85.554,49
Wohnung Feuerwehrhaus Mooswald:
€ 846,99
Bei der Müllbeseitigung scheint für das Jahr 2016 wiederum
ein Soll-Abgang in Höhe von € 4.552,75 auf, somit ist der Ge­
samtabgang mit dem Abgang aus dem Vorjahr auf € 9.186,48
angestiegen. Die Abfuhrgebühren wurden anlässlich der Ge­
meinderatsjahresschlusssitzung um 5 % erhöht. Aus Sicht der
Finanzverwaltung und in Bezug auf das diesbezügliche Schrei­
ben der Gemeindeaufsicht sind, wie schon mehrfach mitgeteilt,
weitere laufende Erhöhungen zur Abgangsdeckung im Müll­
haushalt unumgänglich.
Für das ao. Vorhaben Teilsanierung der Amberger Staße inkl.
Brückenverbreiterung wurde vom Überschuss aus dem Jahre
2015 ein Betrag von € 20.000,-- vom ordentlichen Haushalt
zugeführt.
Für das ao. Vorhaben Beseitigung der Engestelle Lueger wurde
vom o.HH. ein Betrag von € 368,39 dem diesbezüglichen a.o.
Vorhaben zugeführt und dieses somit abgeschlossen.
Wie oben angeführt, wurde der erzielte Sollüberschuss aus
dem Jahre 2016 in Höhe von € 39.083,31 dem ao. Vorhaben
Katastrophenschäden zugeführt.
Vom ao. Vorhaben Teilsanierung der Amberger Straße inkl.
Brückenverbreiterung wurde der Restbetrag in Höhe von
€ 3.243,70 dem ordentlichen Haushalt zugeführt.
Der ordentliche Haushalt zeigt nun nach der Zuführung des
Überschusses folgendes Bild:
Solleinnahmen:2.133.982,02
Sollausgaben:-
2.133.982,02
Jahressollüberschuss
___0_______
Der außerordentliche Haushalt umfasst folgende Vorhaben:
• Barrierefreiheit Gemeindeamt
Ausgaben € 32.323,20 Einnahmen: 0. Dies ergibt einen Ab­
gang von € 32.323,20. Dieses Vorhaben, für welches insgesamt
€ 270.000, zur Verfügung stehen, wird im Jahr 2017 endfinan­
ziert und abgeschlossen.
• Katastrophenschäden von Gemeindeeinrichtungen
Für die Behebung der Katastrophenschäden im Gemeindege­
biet wurde ein Betrag in Höhe von € 80.310,81 aufgewendet.
Durch die Zuführung des Überschusses vom ordentlichen
Haushalt in Höhe von € 39.083,91 verbleibt ein Abgang von
€ 41.227.50. Dieser Betrag soll durch einen Rückersatz vom
Bund im Jahre 2017 bedeckt werden.
• Sanierung des Kindergartens
Einnahmen 15.400,-- Ausgaben 16.659.75 ergibt einen Sollab­
gang von € 1.259,75. Dieses Vorhaben wird im Jahre 2017 end­
finanziert und abgeschlossen. Es ist hier noch ein Betrag von
€ 3.600,-- an BZ Mitteln vorhanden.
• Barrierefreiheit Mehrzweckhaus
Dieses Vorhaben verursachte Ausgaben in Höhe von € 3.367,60.
Der gleich lautende Abgang wird 2017 im Zuge der Errichtung
des Behinderten WCs bedeckt und das Gesamtvorhaben im
Jahre 2017 abgeschlossen.
• Beseitigung der Engstelle vlg. Lueger
Einnahmen 20.368, Ausgaben 20.368,--. Dieses ao. Vorhaben
ist somit abgeschlossen.
• Förderung der Haus und Hofzufahrten 2013-2017
Einnahmen € 77.743,36 Ausgaben € 65.945,50 daher Über­
schuss € 11.797,86. Dieses Vorhaben läuft über die Jahre 20132017 mit einem Gesamtbudget von € 290.000,-und wird 2017 abgeschlossen.
Kommunales / Informationen
05
Ihr Miele Center in Villach für
Verkauf, Kundendienst und Ersatzteile
Ossiacherzeile 46 · A-9500 Villach
www.mielecenter.at
CENTER ● OLSACHER
Telefon-Hotline 04242 / 340 00
• Teilsan. Amberger Str. inkl. Brückenverbreiterung
Einnahmen Zuf. vom o.HH. € 20.000,-- Ausgaben € 16.756,30
ergibt einen Überschuss in Höhe von € 3.243.70. Dieser Betrag
wurde dem ordentlichen Haushalt zugeführt und somit ist die­
ses Vorhaben abgeschlossen.
• Teilsanierung Untermitterberger Str. u. Kleinberger Str.
Einnahmen € 100.000,-- Ausgaben € 114.823,25 ergibt einen
Abgang von € 14.823,25. Dieses Vorhaben für welches insge­
samt Mittel in Höhe von € 122.000,-- zur Verfügung stehen
wird im Jahre 2017 abgeschlossen und endfinanziert.
• Wildbachverbauung
Ausgaben und Abgang € 13.000,--. Dieses Vorhaben ist durch BZ
Mittel bedeckt und wird 2017 endfinanziert und abgeschlossen.
• Leerverrohrung Breitbandausbau
Bei diesem ao. Vorhaben ist die Rechnung erst vor kurzem ein­
gelangt und wird dieses daher im Jahre 2017 endfinanziert und
abgeschlossen. Für dieses Vorhaben stehen BZ Mittel in Höhe
von insgesamt € 7.200,-- zur Verfügung.
• GWVA Fresach BA 04 Teilw. Erneuerung der Hauptleitung
Einnahmen € 200.000,- Ausgaben € 169.350,04 ergibt einen
Überschuss von € 30.649,96. Dieses Vorhaben, welches Ko­
sten in Höhe von ca. € 300.000,- verursacht, wird im Jahre
2017 endfinanziert und abgeschlossen.
Hr. Bürgermeister ersuchte ergänzend zur Jahresrechnung um
den Bericht des örtlichen Kontrollausschusses. Fr. GR. Sonja
Schoblocher als Vertreterin für die entschuldigte Berichterstat­
terin Martina Erletz brachte den Bericht des Kontrollausschus­
ses vom 9.2.2017. Es gab eine Kassen- und Belegprüfung für
den Zeitraum 28.9.2016 bis 9.2.2017 und eine Überprüfung
der Jahresrechnung 2016. Es gab keinerlei Beanstandungen.
Die vorliegende Jahresrechnung mit sämtlichen Beilagen wur­
de mit großer Mehrheit beschlossen.
n Aus der Baubehörde
Baubewilligungen haben erhalten:
Marko Höher, 9712 Fresach, Mitterberg 16b, Zubau beim best.
Wohnhaus
Franz Walder, 9712 Fresach, Amberger Straße 104, Umbau des
best. Carports zu Wohnraum, Err. eines Carport
n Autoanhänger zu verkaufen
Die Gemeinde Fres­
ach bietet einen Au­
toanhänger (Baujahr
1985) zum Verkauf
an. Der Autoanhän­
ger ist derzeit nicht
polizeilich
ange­
meldet, und das Pi­
ckerl wäre auch wieder zu machen. Interessenten können Ihre
schriftlichen Angebote bis Ende April 2017 hieramts abgeben.
n Meldung der Bienenvölker
Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes
(K-BiWG) sind die Bienenhalter verpflichtet dem Bürgermei­
ster bis längstens 15. April jeden Jahres den Standort, die An­
zahl und sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Car­
nica“ gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt zu
geben. Die Meldung der Bienenhalter an die Gemeinde kann
mit dem Ausdruck aus dem Veterinärinformationssystem (VIS)
erfolgen. Selbstverständlich kann auch das bisher verwendete
Formular verwendet werden. Formular liegen im Gemeinde­
amt auf. Meldungen bzw. Nachmeldungen, welche außerhalb
der vorgegeben Frist (15. April) seitens der Bienenhalter ein­
langen, sind als verspätet anzusehen und erfüllen daher den
Straftatbestand § 17 Abs. 1 lit. B K-BiWG.
Wir bitten die Bienenhalter, Ihre Meldung bis längstens
15. April 2017 hieramts abzugeben.
n „Kärntner Blumenolympiade 2017“ –
20 Jahre-Jubiläum
Die Gemeinde Fresach beabsichtigt auch heuer wieder an der
Kärntner Blumenolympiade 2017 teilzunehmen, um somit den
Blumenfreunden in unserer Gemeinde die Möglichkeit zu bie­
ten, ihre Blumenpracht einer Jury zu präsentieren. Zum Jubilä­
um darf jeder mitmachen, auch die Sieger 2016.
Die Kinderblumenolympiade, die heuer schon zum 13ten Mal
durchgeführt wird, gibt es auch wieder. In der Sonderkategorie
„Kinder & Garten“ wird somit den Junggärtnern angeboten,
an der Blumenolympiade mit ihren eigenen, kleinen Gemüseoder Blumengarten teilzunehmen.
Wir möchten alle Interessenten bitten, sich bis längstens Mon­
tag, den 29. Mai 2017 hieramts anzumelden.
06
Informationen
n Die neue Kärntner Heizungsanlagenverordnung
Mit 1 4. 2015 ist die neue Kärntner Heizungsanlagenverord­
nung (K-HeizVO) in Kraft getreten. Sie soll einen Beitrag zur
Verbesserung der Luftqualität und zur effizienten Energienut­
zung leisten. Dazu sind bezüglich Heizungsanlagen emissions­
mindernde Maßnahmen erforderlich. Wurden bisher Abgas­
messungen nur an mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen
betriebenen Heizungsanlagen vorgenommen, so sind nun auch
verpflichtende Abgasmessungen an Heizungsanlagen vorge­
sehen, die mit festen Brennstoffen (Stückholz, Holzhackgut,
Pellets, Kohle und Koks, etc.) betrieben werden.
WAS WIRD DURCH DIE HEIZUNGSANLAGENVER­
ORDNUNG GEREGELT?
Die Errichtung und Ausstattung von Heizungsanlagen
Die Verordnung enthält nähere Angaben zur Errichtung und
zum Einbau von Heizungsanlagen und Blockheizkraftwerken
(BHKW). Jede Neuerrichtung bzw. jeder Tausch einer Feuer­
stätte, Heizungsanlage oder eines BHKWs ist dem öffentlich zu­
gelassenen Rauchfangkehrer und dem Bürgermeister zu melden.
Die Grenzwerte
Die Verordnung gibt die Emissionsgrenzwerte für Heizungsan­
lagen und BHKW für die durchzuführenden Überprüfungen vor
Ort an. Die höchstzulässigen Grenzwerte hängen von der Art des
Brennstoffes und der Nennwärmeleistung der Heizungsanlage ab.
Anschließend sind folgende Intervalle einzuhalten:
Jährlich:
• bei Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50
kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung
ab 26 kW, soweit diese mit nicht standardisierten biogenen
Brennstoffen betrieben werden
• bei Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW
und bei Blockheizkraftwerken
Alle zwei Jahre:
• bei Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50
kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung
ab 26 kW, soweit diese mit standardisierten biogenen oder
fossilen Brennstoffen betrieben werden
Alle vier Jahre:
• bei Gasheizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter
26 kW
Das Ergebnis der einfachen Überprüfung ist vom Prüforgan im
Prüfbericht einzutragen. Ist für die Einhaltung der Grenzwerte
die ganze Anlage oder ein wesentlicher Bauteil dieser zu er­
neuern, so wird der Prüfbericht dem zuständigen Bürgermeister
über-mittelt. Der Prüfbericht ist mindestens bis zur nächsten
Überprüfung bei der Anlage aufzubewahren.
Ausgenommen von dieser Überprüfung sind u.a.:
•
Einzelfeuerstätten bzw. Raumheizgeräte (z.B. Kaminöfen,
Kachelöfen, Herde)
• Anlagen, die nur selten (< 250 Stunden pro Jahr) in Betrieb sind
•
Anlagen in Objekten ohne Anschluss an die öffentliche
Stromversorgung
Die Durchführung der regelmässigen Inspektion (Energieeffizienz-Überprüfung) und deren Intervall
• für alle Heizungsanlagen über 20 kW
• zusätzlich zur Abgasmessung (einfache Überprüfung)
• Überprüfung der zugänglichen Teile, zB:
- Wärmeerzeuger
- Steuerungssystem
- Umwälzpumpe
- Wärmeverteilsystem
• Prüfung des Wirkungsgrades der Heizungsanlage
• Überprüfung der Dimensionierung im Verhältnis zum Heiz­
bedarf des Gebäudes
Die regelmäßige Inspektion hat zu erfolgen:
• alle 6 Jahre: bei Heizkessel bis zu einer Nennleistung von
100 kW
• alle 4 Jahre: bei Gasheizkessel mit einer Nennleistung von
mehr als 100 kW
• alle 2 Jahre: bei Heizkessel mit einer Nennleistung von mehr
als 100 kW
Vom Prüforgan ist ein Inspektionsbericht zu erstellen. Dieser
ist an die Landesregierung zu übermitteln und vom Eigentü­
mer oder Verfügungsberechtigten der Anlage bis zur nächsten
Inspektion aufzubewahren.
Die einfache Überprüfung (Abgasmessung) gemäß § 15
K-Heizvo und deren Intervall
Bei der einfachen Überprüfung wird die Einhaltung der gesetz­
lichen Grenzwerte überprüft. Heizungsanlagen und BHKW
sind spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme einer sol­
chen Abgasmessung zu unterziehen.
klimaaktiv Tipp: Aufbauend auf diesen Prüfberichten kann mit
geringem Mehraufwand eine komplette Analyse Ihres Heizsy­
stems, der klimaaktiv Heizungs-Check, mit Abschätzung mög­
licher Energie- und Kosteneinsparungen, erstellt werden. Fragen
Sie, ob Ihr Prüforgan zusätzlich auch diesen Check anbietet.
Informationen unter www.klimaaktiv.at/heizungscheck
Die zulässigen Brenn- und Kraftstoffe sowie die Lagerung
von festen Brennstoffen
Für Heizungsanlagen dürfen nur die vom Hersteller genannten
zulässigen Brenn- und Kraftstoffe verwendet werden. Das Ver­
brennen sonstiger Brennstoffe, insbesondere Abfälle jeglicher
Art, ist verboten. Rechnungen über den Brennstoffeinkauf sind
aufzubewahren.
Die Überprüfungen von Heizungsanlagen und BHKW
Heizungsanlagen und BHKW sind innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme und danach wiederkehrend einer
Überprüfung zu unterziehen, bei welcher die Errichtung und
Ausstattung der Heizungsanlage sowie die Einhaltung der
Grenzwerte und das Vorhandensein des Anlagendatenblattes,
kontrolliert werden.
Informationen
07
Die Sanierung (Erneuerung) der Heizungsanlage oder
BHKW und deren Fristen
Werden die Grenzwerte der Verordnung nicht eingehalten, ist
die Heizungsanlage oder das BHKW innerhalb von längstens
acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Feststellung dieses Mangels
durch eine Wartung oder Reparatur zu sanieren. Diese Frist ver­
längert sich, wenn die Behebung des Mangels nicht durch eine
Wartung oder Reparatur erfolgen kann, sondern die ganze Anla­
ge oder ein wesentlicher Bauteil erneuert werden muss.
Wer die Überprüfung zu beauftragen hat
Der Eigentümer der Anlage bzw. der Verfügungsberechtigte
(zB. Mieter, Pächter) hat für die Überprüfungen die berech­
tigten Fachunternehmen oder -personen (Prüforgane) zu beauf­
tragen. Der Rauchfangkehrer informiert bei fehlenden Prüfbe­
richten über die Verpflichtung zur Überprüfung.
Wer die Überprüfungen durchführen darf
Fachunternehmen oder -personen, die eine entsprechende
Prüfnummer haben und nach § 24 K-HeizG befugt sind.
Dies sind:
• gewerberechtlich Befugte (z.B. Installateure, Rauchfangkeh­
rer, Messtechniker)
• Ziviltechniker des einschlägigen Fachgebietes
• akkreditierte Überwachungs- und Prüfstellen
• Sachverständige des einschlägigen Fachgebietes
Eine Liste der berechtigten Prüforgane finden Sie unter
www. umwelt.ktn.gv.at
Was die Überprüfung kostet
• für die einfache Überprüfung (Abgasmessung) höchstens
€ 45,- (inkl. MwSt)
• für die regelmäßige Inspektion höchstens € 75,- (inkl. MwSt)
bzw.
• € 45,-, wenn die Überprüfung der Dimensionierung der Hei­
zungsanlage nicht wiederholt werden muss
Welche Unterlagen bereitzuhalten sind
• Letzter Prüfbericht / Inspektionsbericht
• Anlagendatenblatt inkl. Änderungen an der Heizungsanlage
• Typenschild bzw. CE-Kennzeichnung am Heizkessel
• technische Dokumentation
• Beschreibung des Pufferspeichers
WER GIBT AUSKUNFT UND HILFT ?
Installateure, Rauchfangkehrer und Prüforgane, die jeweilige
Gemeinde und das Amt der Kärntner Landesregierung, Abtei­
lung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die K-HeizVO ist mit 01.04.2015 in Kraft getreten. Für bestehen­
de mit festen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen sieht die
Verordnung eine Übergangsregelung vor, die eine Überprüfung
bis spätestens 01.04.2017 festlegt. Neue Anlagen sind sinnvoller­
weise bei Einbau, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen
ab Inbetriebnahme überprüfen zu lassen. Die Intervalle und Lauf­
zeiten der Überprüfungen von bestehenden, bisher schon überprü­
fungspflichtigen Heizungsanlagen, bleiben unverändert.
WO FINDEN SICH DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN ?
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Kärntner Heizungs­
anlagengesetz (K-HeizG) sowie in der Kärntner Heizungsanla­
genverordnung (K-HeizVO).
Weitere Informationen unter: www. umwelt.ktn.gv.at
n Pflegefall – Was nun?
Kostenlose Hilfestellung aus einer Hand!
Naturgemäß will man sich mit Themen wie Alter, Krankheit,
Abhängigkeit und Tod nicht gerne beschäftigen. Jeder glaubt
meist noch genügend Zeit in Gesundheit mit Selbstbestim­
mung vor sich zu haben, doch Hilfsbedürftigkeit und Schicksal
halten sich nicht immer an die Lebensplanung. Der Eintritt von
Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verändert das Leben aller Betei­
ligten. Bisherige Lebensvorstellungen müssen einer Verände­
rung unterzogen werden und es kommt leicht zur körperlichen
oder seelischen Überforderung. Eine familiäre Betreuungsbzw. Pflegesituation ist nicht zu unterschätzen und als pfle­
gender Angehöriger benötigt man Auszeiten. Man sollte sich
auf keinen Fall davor scheuen, andere Familienmitglieder oder
externe Organisationen wie ambulante Hauskrankenhilfen
oder Tagesstätten etc. in die Betreuung und Pflege miteinzube­
ziehen um Anzeichen für Erschöpfungszustände (z.B. Schlaf­
störungen, erhöhte Reizbarkeit, Stimmungsschwankungen
usw.) zu vermeiden. Außerdem können bei der Übernahme
der Pflege durch pflegende Angehörige, rechtliche und finan­
zielle Fragestellungen auftreten. Wann und wie organisieren
Sie Unterstützung, Betreuung, Pflege für einen befriedigenden
und würdigen Lebensabend. Eine wichtige Anlaufstelle für
professionelle, kostenlose und neutrale Beratung für pflegende
Angehörige oder Betroffene selbst ist das GPS Gesundheits-,
Pflege- und Sozialservice Villach-Land. Wir stehen Ihnen te­
lefonisch und persönlich oder per E-Mail für Fragen zur Verfü­
gung. Das GPS Villach-Land Informations- und Beratungsbüro
finden Sie in der Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach, dort
ist eine persönliche Auskunft und Beratung, nach telefonischer
Terminvereinbarung möglich. Ihr Anliegen ist uns wichtig!
GPS – Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice VL
9500 Villach, Meister-Friedrich-Straße 4
Tel.: 050536-61331 oder -61332
Fax: 050536 -61343
E-Mail: [email protected]
Web: www.ktn.gv.at/gps
Ihre Anzeigen-HOTLINE:
0650/310 16 90 • [email protected]
08
Informationen
n Information zur Errichtung dezentraler Kleinkläranlagen
Eine Information von Landesrat Rolf Holub – Februar 2017
Zur Situation der Entsorgung häuslicher Abwässer:
Der Ausbau der Kanalisation für die ordnungsgemäße Entsor­
gung der häuslichen Abwässer in den Kärntner Gemeinden ist
schon sehr weit fortgeschritten. Nahezu sämtliche Gemein­
den betreiben Kanalisationsanlagen bzw. sind diese Anlagen
in Planung oder werden bereits errichtet (der Anschlussgrad
der Kärntner Bevölkerung an eine öffentliche Kanalisations­
anlage beträgt derzeit 92,6%). Allerdings gibt es in jeder Ge­
meinde Siedlungsbereiche, die nicht an eine öffentliche Ka­
nalisationsanlage angeschlossen werden, weil die Kosten für
den Anschluss der meist dünn besiedelten Gebiete an das Ka­
nalnetz der Gemeinde so hoch sind, dass eine wirtschaftlich
günstige Entsorgung der Abwässer nicht möglich ist. In diesen
Bereichen sind die Eigentümer der Objekte verpflichtet eine
eigenständige, dezentrale Abwasserentsorgung zu errichten.
Nach den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes dürfen ab
dem Jahr 2019 keine häuslichen Abwässer mehr ungeklärt in
den Untergrund eingeleitet werden.
Das bedeutet, wenn bis jetzt die häuslichen Abwässer in ei­
ner Drei-Kammer-Faulanlage, einer Sickeranlage oder einer
nicht dichten Senkgrube gesammelt werden, hat der jeweilige
Eigentümer des Wohngebäudes bis Ende 2018 für eine dem
Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Entsorgung
seiner häuslichen Abwässer zu sorgen. Diese Regelung gilt für
sämtliche Wohngebäude in Kärnten.
Was bedeutet die „Entsorgung häuslichen Abwassers nach
dem Stand der Technik“?
Häusliche Abwässer werden dann nach dem Stand der Technik
und damit ordnungsgemäß entsorgt, wenn sie
• in einer vollbiologischen Kleinkläranlage gereinigt werden.
Dies kann mit einer Kompaktkläranlage (Belebtschlamman­
lage) oder auch einem bepflanzten Bodenfilter (Pflanzenklär­
anlage) erfolgen.
• in einer dichten Senkgrube gesammelt und anschließend
nachweislich in eine dafür geeignete öffentliche Kläranlage
zur Reinigung gebracht werden;
• in eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet
In vielen Fällen wird eine vollbiologische Kleinkläranlage die
beste und sinnvollste Lösung sein. Oft wird es sich anbieten,
dass mehrere Wohngebäude in einer Kleinkläranlage gemein­
sam entsorgt werden. Für Wohngebäude, die nicht ständig
bewohnt sind oder nur sehr geringe Abwassermengen anfal­
len (beispielsweise Ferienhäuser), ist meist eine nachweislich
dichte Senkgrube mit Ausfuhr des Senkgrubeninhalts in eine
Kläranlage die kostengünstigste Lösung.
Es wird aber auch Fälle geben, wo der Anschluss an die öffent­
liche Kanalisationsanlage die beste Möglichkeit ist, auch wenn
sich das Wohngebäude nicht im sog. Pflichtbereich der Gemein­
de befindet. In diesem Falle ist der Anschluss an die Kanalisati­
onsanlage (mit Zustimmung der Gemeinde) anzustreben.
Maßgebend für die Entscheidung, welche Entsorgungsform
gewählt wird, ist eine Variantenuntersuchung, in der die wirt­
schaftlich günstigste Lösung ermittelt wird. Für die Errichtung
einer vollbiologischen Kläranlage ist die wasserrechtliche Ge­
nehmigung von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmann­
schaft notwendig. Dichte Senkgruben erfordern die Bewilli­
gung durch die Baubehörde der Gemeinde (Bürgermeister).
Was ist für die Erlangung einer wasserrechtlichen Bewilligung notwendig?
• Abklärung zwischen den Interessenten und der Gemeinde, in­
wieweit eine Abwasserentsorgung über eine eigene getrennte
Anlage nach dem Abwasserrahmenkonzept der Gemeinde
grundsätzlich möglich ist, d.h. kein Widerspruch zu kon­
kreten Planungen bzw. Bauvorhaben der Gemeinde vorliegt.
• ­Nach Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzung sind fol­
gende Unterlagen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft
zu übermitteln. ­­
1. Antrag um wasserrechtliche Bewilligung
2. Projekt in dreifacher Ausführung mit Auflistung aller
fremden Rechte (Nachbarrechte, Fischereirechte etc.) Die
Projekterstellung hat durch einen Fachkundigen (empfoh­
len Ziviltechniker, Ingenieurbüro oder Anlagenhersteller)
zu erfolgen.
Gibt es für die Errichtung von dezentralen Anlagen eine
finanzielle Unterstützung?
Derzeit werden dezentrale Einzelanlagen für die Abwasserent­
sorgung (PKAB) mittels Pauschalförderungen des Bundes und
des Landes gefördert. Dies gilt, wenn die Abwässer aus maxi­
mal 4 Objekten in einer Kleinkläranlage gereinigt werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss
je zur Hälfte von Bund und Land getrennt ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt nach Baufertigstellung und wasser­
rechtlicher Endüberprüfung.
Die Höhe der Förderung beträgt von Bund und Land Kärnten
jeweils € 700,-- für Anlagen bis 4 Einwohnerwerten (EW), zu­
sätzlich € 75,-- für jeden weiteren EW.
Kriterien für den Erhalt einer Förderung:
• Für die Einzelanlage liegt eine wasserrechtliche Bewilligung
vor.
• Einreichung des Förderungsantrages beim Amt der Kärntner
Landesregierung bis spätestens 31.12.2017
• Die Einreichung des Förderungsantrages muss vor Baube­
ginn erfolgen.
• Bestätigung der Gemeinde, dass ein zukünftiger öffentlicher
Kanalanschluss für das zu entsorgende Objekt nicht erfolgen
wird.
• Eine Variantenuntersuchung, in welche auch sämtliche Nach­
barobjekte (auch Zweitwohnsitze) einzubeziehen sind, be­
stätigt die technische und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der
vorgesehenen Einzelanlage. (Link Berechnungsprogramm
Informationen
für Variantenunters. der Steiermärkischen Landesreg.: http://
www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/ziel/74838155/DE/
• Abschluss eines Wartungsvertrages oder Absolvierung eines
Ausbildungskurses für den Betrieb von Kleinkläranlagen zur
Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes.
Abwicklung der Förderung:
• Ausarbeitung eines Förderungsantrages mit allen erforder­
lichen Unterlagen. Antragstellung bei den regionalen Un­
terabteilungen für Wasserwirtschaft der Abt. 8 bis spätestens
31.12.2017. Die Kontaktdaten sind nachfolgend angeführt.
• Zustimmung zum Baubeginn wird von den Unterabteilungen
für Wasserwirtschaft nach Prüfung des Förderungsantrages
erteilt.
• Errichtung der Anlage.
• Beantragung der wasserrechtlichen Endüberprüfung (Bezirk­
shauptmannschaft)
Abfallwirtschaftsverband Spittal/Drau
Schüttbach 27, 9800 Spittal/Drau
n STELLENAUSSCHREIBUNG
Beim Abfallwirtschaftsverband Spittal/Drau gelangt mit Stichtag
01. September 2017 eine Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) zur
Nachbesetzung. Dem Verband angeschlossen sind 25 Mitglieds­
gemeinden aus den Bezirken Spittal/Drau und Villach Land.
Sekretariat mit Buchhaltung
Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem:
• Sekretariatsagenden (Verfassung von Niederschriften, Pro­
tokollen, etc.)
• Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
• Korrespondenz mit Bund / Länder / Gemeinden / Bürgern
• Buchhaltung, Kassa, Zahlungsverkehr, Kostenrechnung
• Unterstützung der Umweltberatung bei Abrechnungen und
EDM
BewerberInnen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
• Abschluss einer höheren, der Verwendung entsprechenden
Schule oder
• der Verwendung entsprechender Lehrabschluss bzw. mittle­
re Schulausbildung und zumindest einjährige einschlägige
berufliche Erfahrung und einschlägige Zusatzausbildung im
Mindestausmaß von ca. 150 Unterrichtseinheiten sowie
•
die österreichische Staatsbürgerschaft oder freier Zugang
zum österreichischen Arbeitsmarkt
Erwünscht: abgeschlossene HAK-Matura, mehrjährige Be­
rufserfahrung, abgeschlossene Buchhalterprüfung, exzellente
PC und MS-Office Kenntnisse, freundlicher Umgang mit Men­
schen, sicheres und repräsentatives Auftreten, Bereitschaft zur
Fort- und Weiterbildung, selbständiges Arbeiten, Flexibilität
und Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizu­
fügen: Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und
Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeits­
weg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse, Geburtsurkunde,
09
•
Zusammenstellung der Endabrechnung mit allen erforder­
lichen Unterlagen (Formblätter, Originalrechnungen, Einzah­
lungsbelege, Funktionsfähigkeitsnachweis, Wartungsvertrag
oder Kursnachweis, wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid).
• Endabrechnung (Kollaudierung) durch Sachbearbeiter des
Amtes der Kärntner Landesregierung (im Zuge der wasser­
rechtlichen Endüberprüfung).
• Weiterleitung der Endüberprüfung an den Bund.
• Auszahlung der Förderungsmittel (Bund und Land getrennt).
Förderungsabwicklung und Beratung:
Unterabteilung Wasserwirtschaft Spittal/Drau der Abt. 8,
Lutherstraße 6 - 8, 9800 Spittal/Drau; zuständig für Bezirk
Spittal/Drau Tel.Nr.: 04762 62312
Unterabteilung Wasserwirtschaft Villach der Abt. 8,
Meister-Friedrich-Straße 4, A-9500 Villach zuständig für Be­
zirke Villach, Feldkirchen, Tel.Nr.: 04242 61311
Staatsbürgerschaftsnachweis sowie der Nachweis über den ab­
gelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern.
Entlohnung: Das Monatsbruttogehalt für diese Position (Ge­
haltsklasse 10, Stellenwert 42) beträgt mindestens 2.431,60
Euro und und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenba­
rer Vordienstzeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass auf das
Dienstverhältnis die Bestimmungen des Kärntner Gemein­
demitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, anzuwenden sind. Für
diesbezügliche Fragen steht das Gemeinde-Servicezentrum
unter der Telefonnummer 0463 / 55 111-303 zur Verfügung.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Landesgleichbehandlungsgesetzes,
LGBl. Nr. 56/1994, i.d.g.F., hat die Ausschreibung den Hin­
weis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders
erwünscht sind, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbe­
reich des Abfallwirtschaftsverbandes Spittal/Drau für die aus­
geschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt.
Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt nach Durchführung
eines Auswahlverfahrens. BewerberInnen, welche die in der
Ausschreibung angeführten Voraussetzungen bis zum Ende
der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen
Unterlagen nicht beibringen, werden in das Auswahlverfah­
ren nicht einbezogen. Nähere Details zum Auswahlverfahren
finden Sie im „Merkblatt-Personalauswahl“ auf www.gemein­
de-servicezentrum.at unter „Service“. Bewerbungen können
nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben ange­
führten Unterlagen bis spätestens 15. Mai 2017, 12 Uhr, beim
Gemeinde-Servicezentrum, Gabelsbergerstraße 5/1, 9020
Klagenfurt am Wörthersee, eingelangt sind. Aufgrund der ein­
facheren Verarbeitung Ihrer Daten begrüßen wir es, wenn Sie
sich per E-Mail ([email protected]; Betreff: AWV Spittal/
Drau – Sekretariat mit Buchhaltung) bewerben.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Er­
satz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick
auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Spittal / Drau, am 27.03.2017
Der Vorsitzende: Bgm. Ing. Mag. Heinrich Gerber
10
Informationen
n Kärntner Mundartausdrücke
n Lehrfahrt nach Osttirol
Fresach, Tragenwinkel, Amberg
täglich in Radio Kärnten 11.50 Uhr
Am Donnerstag den 04.Mai 2017 findet eine Lehrfahrt nach
Osttirol statt. Abfahrt: 07:30 Uhr in Fresach, weitere Zustie­
ge in Sonnwiesen und Ferndorf. Ankunft ca. 20:00 Uhr. Programm: Vitalpinum in Assling inkl. Führung und Geruchs­
probe. Loacker Waffelfabrik-„Welt der Waffeln“. Anmeldung
bitte unter Tel.: 04245/2712 bis Freitag 28. April erforderlich!
Ich freue mich schon auf Eure Anmeldung und den Ausflug.
Eure BR Katharina Hohenberger
16. Mai Dienstag
Auf über Gehen, Hans Eggarter, Hochstarzer, Mooswald
13. Juli Donnerstag
Leilach, Hans Eggarter, Hochstarzer,
Mooswald
19. Juli Mittwoch
Lahmbichl, Gottfried Possegger, Brugger, Amberg
22. Juli Samstag
Kittl Hine Wieder, Hans Eggarter,
Hochstarzer, Mooswald
23. Juli Sonntag
Nopfatzen, Hilde Eggarter,
Tragenwinkel
25. Juli Dienstag
Angale und Engele,
Gottfried Possegger, Brugger, Amberg
29. Juli Samstag
Potlet, Unterkofler, Machat,
Mooswald
31. Juli Montag
Hausstock, Gottfried Possegger,
Brugger, Amberg
8. August Dienstag
Gigazen, Hilde Eggarter,
Tragenwinkel
10. August Donnerstag Blau mochn, Campidell Feistritz/Drau
14. August Montag
Eima, Hilde Eggarter, Tragenwinkel
15. August Dienstag
Laben, Hilde Eggarter, Tragenwinkel
25. August Freitag
Zintrest – Zebrest, Hilde Eggarter,
Tragenwinkel
30. August Mittwoch Brotrehme, Hilde Eggarter,
Tragenwinkel
30. November Montag Klöckln, Gottfried Possegger,
Brugger, Mooswald
n Reisen mit dem Roten Kreuz
Seit vielen Jahren gibt es das „Betreute Reisen“ des Roten
Kreuzes in Kooperation mit dem Ruefa Reisebüro. Menschen,
die im alltäglichen Leben auf Hilfe angewiesen sind, wird die
Chance geboten, zu verreisen. Ein professionelles Pflegeteam
begleitet die Reisen und Tagesfahrten und sorgt für die nöti­
ge Unterstützung und Hilfe. Die vielen Stammgäste zeigen,
dass die Arbeit des Rotkreuz-Teams mit großer Freude und
Begeisterung aufgenommen wird. Gruppen umfassen 14 – 20
Personen, 4 – 5 Betreuer-/innen helfen, wo Hilfe nötig ist. Die
Reisen sind sorgfältig ausgewählt – auf barrierefreie Hotels
und Ausflüge wird besonders großer Wert gelegt.
Das Rote Kreuz lädt Sie herzlich ein, Ihre Traumreise aus
folgenden Angeboten für 2017 auszusuchen:
Mai – Insel Rab, Juni – Porec, Juli – Hohenau Bayrischer Wald,
September – Bibione, Oktober – Biograd.
1-Tages-Ausflüge 2017:
April – Grado mit Schifffahrt, Juli – Stift St. Paul/Lav.,
August – Weißensee Schifffahrt.
Bei bestehendem Interesse senden wir Ihnen auch gerne den Ge­
samtkatalog zu. Auf Wunsch stehen wir Ihnen selbstverständlich
für eine persönliche Beratung ebenfalls zur Verfügung.
Informationen ausschliesslich erbeten unter:
Rotes Kreuz Kärnten, Landesverband, Gesundheits- und Sozi­
ale Dienste, Tanja Schönlieb-Koschu, T: 050 9144 - 1064
n Kooperation Villacher Online Tageszeitung
Die Gemeinde Fresach hat heuer wieder die Medienkooperation
mit der Villacher Online Tageszeitung „Vi2day“ abgeschlossen. Es
besteht für Vereine, Gasthäuser, Selbstvermarkter und Firmen mit
Sitz in Fresach die kostenlose Möglichkeit, Veranstaltungen oder
besondere Ereignisse auf dieser Online Plattform zu veröffentli­
chen. Die gewünschten Berichte bitten wir an die E-Mailadresse
[email protected] zu senden. Es werden nur Be­
richte, die direkt über die Gemeinde E-Mailadresse versendet
werden, online gestellt.
Informationen
11
n Musikschule Feistritz/Dr.-Weißenstein
Beim größten österreichischen Jugend-Musik-Wettbewerb am
6. März 2017 „prima la musica“ wurden wieder großartige
Erfolge erreicht.
Klasse: FL Walter Grechenig
Christof Tschurnig 1. Preis
Jana Kerschbaumer 2. Preis
Klasse: Mag. Vladimir Sokolov
Elias Keller mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen
Klasse: FL Michael Blasge – FL Walter Grechenig
David Edlinger 1. Preis
mit Berechtigung zur Teilnahme am Budeswettbewerb der in
St. Pölten stattfindet. Herzliche Gratulation
Jazz-Pop-Rock-Konzert:
26.04.2017, 18:00 Uhr, Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau
Swing and Dance Konzert:
28.04.2017, 19:00 Uhr, Casino Velden
Schlusskonzerte:
12.06.2017, 19:00 Uhr, Gemeinschaftshaus Feistritz/Dr.
14.06.2017, 19:00 Uhr, Kulturhaus Weißenstein
Carinthian Music Contest vom 30.März bis 1. April
Junge Künstlerinnen und Künstler aus den 28 Regionalmu­
sikschulen haben die Möglichkeit bekommen sich auf einer
professionellen Bühne zu prä­
sentieren.
Es ist eine kreative Plattform
für alle Nachwuchstalente, wie
unser Beitrag „Das verrückte
Klavier“ arr. Vladimir Soko­
lov, von Elias Keller zeigte.
Elias gewinnt einen von zwei
Sonderpreisen: Ein VIP-Ti­
cket für David Helfgott (einer
der berühmtesten Pianisten der
Welt). Sieger wurde die Mu­
sikschule Wolfsberg mit der
Band „The Millenial´s Choice.
n Evangelisches Kulturzentrum Fresach
Liebe Fresacherinnen, liebe Fresacher!
Nicht mehr lange, und unser Kulturzentrum öffnet wieder sei­
ne Pforten. Die Vorbereitungen für das Jubiläumsjahr laufen
bereits auf Hochtouren. Die Geschichte der Evangelischen in
Kärnten war bewegend und auch prägend zugleich. Die neu
akzentuierte Dauerausstellung im Erdgeschoss des Neuen Mu­
seums wird diese Entwicklung im Wesentlichen nachzeichnen
und zum Thema „An Luther Denken“ einen zusätzlichen poin­
tierten Schwerpunkt setzen.
Eine außergewöhnliche Installation der renommierten Kärnt­
ner Künstlerin Lisa Huber zum Thema „Das gefaltete Tuch“
wird das Obergeschoss des Museums in einen besonderen Er­
lebnisraum verwandeln. Mit dieser künstlerischen Intervention
rückt somit das Thema Glauben stärker in den Fokus.
Besondere Highlights erwarten unsere Besucherinnen und Be­
sucher auch bei den zahlreichen Begleitveranstaltungen. Neben
Andrea Eckert und Timna Brauer dürfen wir heuer auch Max
Müller in Fresach begrüßen. Ebenso auf dem Programm stehen
neben Konzerten und Lesungen, Kabaretts und Vorträge.
Gemeinsam mit den Musikern der Gruppe „Kohelet“ eröffnen
wir das diesjährige Ausstellungsjahr am Freitag, den 28. April
2017, um 16.00 Uhr.
Herzlichst möchte ich Sie dazu einladen!
Superintendent Mag. Sauer & Team
Ausstellungsdauer: 28. April – 31. Oktober 2017
Donnerstag bis Sonntag von 11.00 – 17. 00 Uhr und
jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 0699/110 636 56
[email protected]
12
Volksschule
n Aus der Volksschule
Bezirksschulschitag auf der Gerlitzen
Daniel Barzauner (5.), Lukas Edlinger (17.) und Felix Eggarter (22.) - Tagesbeste bei unserem Schulschitag - stellten
nun bei der Bezirksmeisterschaft im Riesenslalom auf der Ger­
litzen ihr Können in einem großen und anspruchsvollen Teil­
nehmerfeld unter Beweis. Wir gratulieren herzlich zu euren
tollen Leistungen und bedanken uns, dass ihr die Volksschule
Fresach so würdig vertreten habt !
Hoch soll sie leben, drei Mal hoch!!!
Anfang Feber gra­
tulierten wir un­
serer Frau Birgit
Hebein ganz herz­
lich zu ihrem run­
den Geburtstag.
Liebe Birgit, bei
bester Gesundheit
wünschen wir Dir
weiterhin so viele
kreative Ideen und Freude an der Arbeit mit unseren Kindern
im Fahrschülertreff! Danke für deine leckeren Kuchenherzen!
Besuch im Museum
Ausnahmsweise hatten wir noch im Feber die Möglichkeit, die
Hochwasserausstellung «Einer trage des anderen Last» im Mu­
seum zu besuchen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau
Dr. Anita Ernst, Frau Barbara Dullnig und Frau Doris Weinelt, die uns in gewohnter Gastfreundschaft und Freundlichkeit
empfingen. Mit großer Aufmerksamkeit folgten die Kinder den
Ausführungen von Frau Ernst und Frau Dullnig. Interessant
war es auch, anschließend die eigenen Zeichnungen rund um
das Thema « Wasser » zu betrachten, welche ja im Rahmen der
Ausstellung zu sehen waren. Zum Abschluss wurden noch alle
mit Getränken und herrrrrlichen, selbst gebackenen Keksen
in Wassertropfenform verwöhnt. Ein großes Dankeschön an
Frau Hermine Ernst, welche diese in beträchtlicher Anzahl
für die Kinder gebacken hat !
Verkehrssicherheitsaktion „BLICK & KLICK“
Die AUVA und der ÖAMTC bieten Schulen die kostenlose
Aktion „Blick & Klick“ an. Dabei werden unseren Kleinen
(1. und 2. Schulstufe) auf spielerische Weise die Gefahren des
Straßenverkehrs aus der Sicht der Fußgänger und aus der Sicht
der Autofahrer vor Augen geführt. Wir hatten eine lustige und
sehr lehrreiche Stunde in unserem Turnsaal.
Volksschule
Fresach im Fasching – Fasching in Fresach, das ist schön…
Am Faschingsdienstag erlebten wir einen Schulvormittag der et­
was anderen Art. Lehrerinnen und Schülerinnen kamen verklei­
det in die Schule, um sich bei lustigen Spielen ,Tänzen und einer
ganz speziellen Modenschau zu vergnügen. «Juchuuu!», wählten
die Kinder als neuen Fresacher Faschingsruf aus. Frau Edith
Klammer verwöhnte uns, wie bereits in den letzten Jahren, mit
herrlichen Faschingskrapfen. Vielen, herzlichen Dank dafür !
Figurentheater mit Stefan Karch
Um uns Kosten zu ersparen, organisierten wir am 1. März ge­
meinsam mit den Kindern der Volksschulen Weißenstein und
Stadelbach einen spannenden Vormittag zur Lesemotivation im
Kulturhaus Weißenstein. Stefan Karch, der bekannte Kinder­
buchautor, Illustrator und Figurentheaterspieler entführte uns in
die faszinierende Welt seiner Bücher und Geschichten. Ein ein­
maliges Erlebnis für Kinder und Erwachsene! An dieser Stelle ein
Dankeschön an die Mamas, Opas usw., die als Taxis fungierten.
Kidsmobil – Energie und Klima –
Umweltschutz zum (Be)greifen
Was ist ein fossiler Brennstoff ? Was haben Tomaten im De­
zember mit unserem Klima zu tun ? Wie kann man mit Wasser,
Wind und Sonne Strom erzeugen ? Diesen und vielen weiteren
Fragen gingen wir nach, als uns am 9. März das fahrende Mu­
seum «Kidsmobil» besuchte. Die Begriffe Energie, CO² und
Treibhauseffekt in Verbindung mit dem Klimawandel wurden
den Kindern spielerisch und mit Hilfe vieler anschaulicher Ma­
terialien (be)greifbar gemacht. Im Vordergrund standen dabei
die Verursacher der Erderwärmung sowie die Formen alterna­
tiver Energiegewinnung. Wir überlegten gemeinsam, welchen
Beitrag jeder Einzelne – also auch Kinder – zum Klimaschutz
leisten können. Unsere Schülerinnen und Schüler versuchen si­
cher bereits fleißig, das Erlernte zuhause gemeinsam mit ihren
Familien umzusetzen – ein wichtiger Beitrag von Groß und
Klein für eine gesunde Umwelt !
Finanziell unterstützt wurde dieser lehrreiche Vormittag von
unserem Elternverein. Herzlichen Dank !
13
14
Volksschule
Spende als Unterstützung
für die Projekttage
Am Freitag, den 31. März überbrachten
uns Herr Andreas Hohenwarter und Herr
Alfred Antowitzer im Namen der SPÖ
Fresach eine großzügige Spende von
505€ aus dem Erlös des Krebsenwander­
meilefestes.
Dieser Betrag entspricht genau den Bus­
kosten für die Projekttage nach Friesach
und ist als finanzielle Erleichterung für
die Eltern gedacht. Vielen, herzlichen
Dank dafür !
Besuch der « Zahnfee »
Einmal pro Semester besucht uns seit einigen Jahren regelmäßig
die «Zahnfee» (kostenlose Aktion von GKK und BFI zur Zahn­
prophylaxe), um mit unseren Schülerinnen und Schülern wich­
tige Themen rund um die Zahngesundheit zu besprechen. Sie
bringt stets viele, tolle Materialien zur Veranschaulichung mit.
Manchmal schlüpfen die Kleinen dabei sogar selbst in die Rolle
eines Zahnes oder des Zahnfleisches, um sich alles gut vorstel­
len zu können. Diesmal ging es um das Thema «Zahnspangen»
und die dazugehörige Zahnhygiene. Bei jedem Besuch erhalten
die Kinder neue Zahnbürsten und eine kleine Zahnpasta, dies­
mal war sogar eine kleine Sanduhr dabei, um ein gutes Gespür
für die Dauer des Zähneputzens zu bekommen…
Danke !
Lieber Herr Martin Steinwender ! Wir möchten uns ganz herz­
lich für den Schnitt und das Spalier unserer Apfelbäumchen im
Schulgarten bedanken ! Wir freuen uns schon auf eine hoffent­
lich erfolgreiche Ernte.
Die Schülerinnen, Schüler
und Lehrerinnen
der Volksschule Fresach
wünschen Ihnen allen
ein frohes Osterfest !
Die Gemeindezeitung: Ihr zuverlässiger Werbepartner
Mit tei lun gs bla
Amtliche Mitteilung • Zugestellt
durch Post.at
der Gemeinde Fresactt
h
Jahrgang 36 | Folge 02
| April 2017
Frohe Ostern!
Ihre Anzeigen-HOTLINE:
0650/310 16 90
■ Impressum
Bericht: Sigrid Wohlmuth
Mitteilungsblatt der Gemeinde
Fresach. Erscheinungsw
monatlich. Herausgeber
eise zwei­
und für den Inhalt
verantwortlich:
Gemeinde Fresach, 9712
Fresach, Dorfplatz 160.
Verlag, Anzeigen
und Druck: Santicum Medien
GmbH, Willroiderstr. 3,
T: 04242/30795, office@santicum-m
9500 Villach,
edien.at, www.santicum-m
edien.at
Redaktionsschluss für
die nächste Ausgabe
des Mitteilungsblattes
Fresach:
[email protected]
Freitag, 2. Juni 2017
Vereine
n Pensionistenverband Ortsgruppe Fresach
Mitgliederversammlung 2017
Mit der Mitgliederversammlung startete der PVÖ Ortsgruppe
Fresach ins Jahr 2017. Neben den vielen Mitgliedern konn­
te die Obfrau diesmal auch wieder den Bezirksvorsitzenden
Herrn Günther Tschachler begrüßen. Der Tätigkeitsbericht der
Obfrau brachte zum Ausdruck, dass der PVÖ Ortsgruppe Fres­
ach im abgelaufenen Jahr wieder sehr aktiv war und neben den
immer besser besuchten Pensionistennachmittagen auch viele
andere Aktivitäten, wie Ausflüge, Bretteljause beim Kofler,
Schnitzel essen auf der Kartbahn und Fleischnudel essen beim
Steinwender durchgeführt wurden. Die steigende Teilnehme­
ranzahl bei diesen Veranstaltungen beweist, dass die Angebote
von den Mitgliedern gerne angenommen werden. Auch Aus­
flüge wurden wieder organisiert und zwar auf den Hochkönig
und zum Schlachtschmaus beim Hartl in Neuhaus.
Der Mitgliederstand hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert, da die Austritte wieder wettgemacht werden konn­
ten. Die gleichbleibende Anzahl der Vereinsmitglieder und die
gut besuchten Pensionistennachmittage spiegeln sich auch im
Kassabericht der Kassierin Frau Moser Annemarie wieder.
Mit dem dabei eingenommenen Geld kann man natürlich erst
die immer wiederkehrenden Aktivitäten, wie Brettljausen und
Wanderungen finanzieren. Die Kuchen zum Kaffee werden
von den Mitgliedern gratis zur Verfügung gestellt, wofür sich
die Obfrau bei allen herzlich bedankt. Durch den Verkauf des
Kuchens bei den Nachmittag konnten zusätzliche Einnahmen
erzielt werden. Darüber hinaus bedankt sich die Obfrau auch
bei den Vorstandsmitgliedern für die tüchtige Mitarbeit bei den
Seniorennachmittagen. Auch das Herrichten und Putzen des
Saales ist bestens organisiert und funktioniert immer problem­
los. Sie teilt abschließend noch mit, dass der überwiegende
Anteil der Einnahmen von den Mitgliedsbeiträgen an den PVÖ
abgeliefert werden muss. Die Haupteinnahmequelle sind die
Pensionistennachmittage und das jährliche Grillfest.
Anlässlich der Mitgliederversammlung gab es wieder Eh­
rungen für langjährige Mitgliedschaften:
Für 15 Jahre wurden geehrt: Barzauner Irma, Baumgartner
Ernst, Hofer Hubert, Reichel Ilse, Maier Maria, Maier Matthi­
as, Schneeweiß Erich. Die nicht anwesenden Mitglieder Frau
Poßegger Rosamunde, Frau Barzauner Burgi und Frau Ruckli
Gudrun erhalten ihre Urkunden und Geschenke nachgereicht.
Für 20 Jahre wurden geehrt: Unterdorfer Eduard und Schnee­
weiß Franz
Für 25 Jahre wurden geehrt: Berger Maria, Pontasch Martin,
Oberdabernig Richard und Gertraud. An Frau Pontasch Wilma
wird die Urkunde nachgereicht.
15
Für 30 Jahre wurden geehrt: Köferle Alrun, Würcher Liselot­
te. An Steiner Irma und Grillenberger Johanna werden die Ur­
kunden nachgereicht.
Abschließend wurden sämtliche Mitglieder zu einem Mittages­
sen eingeladen.
Für 20-jährige Mitgliedschaft Geehrte mit Obfrau und Bezirksvorsitzenden
Im Bild die für 30 jährige Mitgliedschaft geehrten Mitglieder,
Frau Würcher Lotte und Frau Köferle Alrun gemeinsam mit
der Obfrau und dem Bezirksvorsitzenden
Geburtstagsfeier im GH "Zum Wirt"
Die Geburtstagsfeier für jene Mitglieder des Vereines, welche
im ersten Halbjahr ihre runden Geburtstage gefeiert haben, hat
im März im Gasthaus "Zum Wirt" stattgefunden. Die Jubilare
wurden vom Pensionistenverein; Ortsgruppe Fresach zu einem
gemeinsamen Mittagessen eingeladen. Die Obfrau und einige
Vorstandsmitglieder waren bei der Feier anwesend.
Die Geburtstagsjubilare bei einer gemeinsamen Feier im GH
„Zum Wirt“
Die für 15-jährige Mitgliedschaft Geehrten mit Obfrau Gertrud Glanznig, den Bezirksvorsitzenden GüntherTschachler
und Ehrenobmann Fojan Gustav
Fleischnudelessen beim Steinwender
Das Fleischnudelessen beim Steinwender am Faschingdienstag
hat schon eine lange Tradition und wurde auch heuer wieder zu
einem Erlebnis für Freunde der selbst gemachten Fleischnudel.
Nach einem ausgiebigen Essen und erfrischenden Getränken
der rund 70 Teilnehmer ist der diesjährige Fasching wieder in
gewohnter Weise ausgeklungen.
Glanznig Gertrud (Obfrau)
16
Vereine / Standesamt
n Die Trachtengruppe berichtet
Keramikmalen
Im Feber organisierten wir
wieder im GH Wirt unser
traditionelles Keramikma­
len. Es freut uns, dass sich
immer wieder neue Teil­
nehmer für das Malen inte­
ressieren und mit Begeiste­
rung beim Verzieren von
Gut gelungen sind die Produkte
Keramik-Accessoires ihrer
unserer Teilnehmer
Kreativität freien Lauf las­
sen. Auch die jungen Künstler, die mit ihren Omas mitmachen,
sind mit vollem Eifer dabei. Frau Angelika, die uns immer mit
wertvollen Anregungen unterstützt, ist für alle Teilnehmer eine
große Hilfe. Es war wieder ein sehr gelungener Nachmittag
beim Gasthaus „Zum Wirt“. Wir möchten uns bei Martin und
Hannes für die Benützung des Saales recht herzlich bedanken.
Gerlinde Schützelhofer (Obfrau)
Zum 75. und 90. Geburtstag
konnten wir gratulieren.
Zeitraum: 1. Feber 2017 bis 31. März 2017
Herzlichen Glückwunsch!
Herr Bürgermeister bzw. Vertreter des Gemeinderates über­
brachten den folgenden Jubilaren die herzlichsten Geburtstags­
wünsche der Gemeindevertretung und sprachen die Hoffnung
aus, dass ihnen noch recht viele Jahre in guter Gesundheit be­
schieden sein mögen.
Edith Hohenberger (75), Tragenwinkel 9
Irmgard, Kristin und
Monika bei der Arbeit
Brigitte mit Tochter Nikola
machen kunstvolle Produkte
Johann Pontasch (90), Mooswald 69
Maria Poßegger (90), Wasserfallweg 37
Annelies Brückler (75), Mooswald 43
Standesamt
n Herzliche Gratulation und viel Freude
mit den neuen Erdenbürgern!
Hochzeiten im Berichtszeitraum
Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen den Jungvermähl­
ten viel Glück für ihren weiteren Lebensweg.
Martina Gartner und Stefan Spanz,
(Katharina, geb. 06.01.2017)
In Punta Cana Byahibe gaben sich das JA-Wort
Sonja Holzer und Gerald Brüggler
Elisabeth Wieser und Alexander Passauer,
(Lorenz Alexander, geb. 11.01.2017)
Barbara Rauter und Marko Glanznig,
(Lauren, geb. 13.01.2017)
Christina Landmann und Hannes Winkler,
(Livio, geb. 03.02.2017)
n Sterbefälle
Isensee Luise-Charlotte Elsa (Baby), Dorfplatz 48
Barzauner Alfred (85), Mooswald 1
17
18
Sport
n Gemeindeskimeisterschaften 2017
Am Samstag, den 18. Jänner 2017 fanden bei hervorragenden
Wetterbedingungen die Gemeindeskimeisterschaften auf der
Gerlitzen statt. Im Ziel wurden die Kinder mit Schnitten und
die Erwachsenen mit einem „Schnapserln“ von unseren Herrn
Vizebürgermeister Oswald Hohenberger und Patrizia Barzau­
ner empfangen. Erst bei der Siegerehrung im Kulturhaus Fres­
ach, wurden dann die Gruppen und Tagessieger bekannt ge­
geben. Die Siegerehrung wurde von Herrn Bürgermeister Ing.
Gerhard Altziebler vorgenommen.
Der Gemeindeskimeisterin Marie Glanznig und dem Gemein­
deskimeister Thomas Baumgartner, sowie den einzelnen Klas­
sensiegern möchten wir hiermit nochmals herzlichst zu ihrem
Sieg gratulieren.
n Der SC Fresach berichtet
Die CLUBMEISTERSCHAFTEN konnten bei herrlichem
Winterwetter am 18. Feber 2017 auf der Gerlitzen/Neugar­
ten-Speedabfahrt unfallfrei abgehalten werden. Unserer Club­
meisterin Marie-Christin Walder und unserem Clubmeister
Christian Walder gratulieren wir nochmals ganz herzlich.
MASKENBALL am 25. Feber 2017
Unser Motto war heuer anlässlich unseres 50 Jahr Jubiläums
im Vorjahr „Skifahrer Anno dazumal“. Beim Umzug am Nach­
mittag begleitete uns auch heuer wieder die Gemeindemusik­
kapelle Feistritz/Drau. Im Kulturhaus unterhielten Sonnschein
Power, sowie unser Obmann Alfi und Irene die Kinder. Der
schon traditionelle gemeinsame Ballonstart durfte natürlich
auch nicht fehlen. Erfreulich ist, dass David Fanzott Post aus
Italien bekommen hat.
Am Abend waren wieder viele originelle Masken dabei, wie
die Uhu Alleskleber, die Piraten, Bienen, Bierdosen, die Fres­
acher Rock´n Roller und einige mehr. Vielen Dank für euer
Mühe und ein großes Lob für die Ideen und die damit verbun­
dene Arbeit!!!!
Beim durchführenden Verein, dem SC Fresach, möchten wir
uns recht herzlich für die hervorragende Abwicklung des Ren­
nens und die Bewirtung bei der Siegerehrung bedanken.
Ein ganz besonderer Dank gilt jedoch den zahlreichen Spon­
soren, welche die Gemeinde Fresach, für diese Veranstaltung
immer wieder unterstützen.
Als besonderen Gast konnten wir bei der Siegerehrung Chri­
stian Walder begrüßen.
20
Info unter 04762/2587 oder [email protected]