Amtliche Mitteilung • Zugestellt durch Post.at Mitteilungsblatt der Gemeinde Fresach Jahrgang 36 | Folge 02 | April 2017 ! n r e t s O e Froh n Impressum Mitteilungsblatt der Gemeinde Fresach. Erscheinungsweise zwei monatlich. Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Fresach, 9712 Fresach, Dorfplatz 160. Verlag, Anzeigen und Druck: Santicum Medien GmbH, Willroiderstr. 3, 9500 Villach, T: 04242/30795, [email protected], www.santicum-medien.at Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes Fresach: Freitag, 2. Juni 2017 02 Bürgermeisterbrief n Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger! Wir befinden uns im Frühjahr. Die Bäume beginnen zu blü hen und alles grünt wieder. Ähnlich sieht es auch bei den Umbauarbeiten in der Ge meinde aus. Es ist alles im Entstehen und die Bauarbei ten sind voll im Gang. Die drei großen Vorhaben für das heurige Jahr (behindertenge rechtes WC im Kulturhaus, Umbau der Gemeinde auf Barrierefreiheit und die Er richtung des Fresacher Dorfladens) werden bis ca. Mitte Juli fertig gestellt sein. Die Eröffnung des Fresacher Dorfladens wird voraussichtlich am 1. August 2017 erfolgen. Ich bedanke mich auch für das rege Interesse an der Bürgerver sammlung am 24.03.2017 im GH Zum Wirt in Fresach. Über 90 Personen nahmen an der Veranstaltung teil und informierten sich über die bereits umgesetzten Maßnahmen vom Jahr 2016 und die Vorhaben für das heurige Jahr. Das rege Interesse an der Bürgerversammlung beweist, dass der Bedarf an Infor mationen durch derartige Veranstaltungen gegeben ist. Daher wird es auch in Zukunft immer wieder Bürgerversammlungen geben. Mir ist es besonders wichtig, dass wir unsere Bürger bestmöglich über die Arbeit in unserer Gemeinde informieren und somit auch volle Transparenz leben. uns daher mit der Finanzierung relativ schwer tun. Die nötigen Maßnahmen können nur durch Kredite finanziert werden. Der Gemeinderat wird demnächst, sobald die nötigen Maßnahmen vorliegen, über dieses Thema beraten. Nicht verständlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass immer wieder Hydranten im Gemeindegebiet, ohne vorhergehende Meldung im Gemeinde amt in Anspruch genommen werden. Es passiert dadurch, dass immer wieder Wasserverluste bei den Hydranten auftreten, die in weiterer Folge Versorgungsprobleme verursachen. Ich weise nochmals darauf hin, dass wir einen Systemtrenner angeschafft haben mit dem jeder nach vorhergehender Mel dung im Gemeindeamt, Wasser von den Hydranten bekom men kann. Es geht bei unbefugter Inanspruchnahme der Hy dranten auch um die Gefahr der Kontaminierung des Wassers in unserem System. Jeder kann auch weiterhin mit Hilfe des Systemtrenners Wasser von den Hydranten für verschiedenste Zwecke beziehen, aber bitte um verlässliche Meldung im Vor hinein. Missbräuchliche Inanspruchnahme müssen wir in Zu kunft abstrafen. Bitte um Verständnis! Ich bitte auch alle Grundeigentümer, Bäume und Sträucher, welche sich in den Bächen befinden zu entfernen, damit es im Falle erneuter Unwetter zu keinen Verklausungen kommt. Weiters wurde der Pachtvertrag für den Fußballplatz aufgelöst, da der Bedarf nicht mehr gegeben ist. Der Platz wird rückge baut. Kinder, welche bis jetzt den Fußballplatz benützt haben, können zukünftig den Platz bei der Volksschule Fresach in An spruch nehmen. Ab 03. April 2017 haben wir mit Katharina Weber, BA, eine neue Mitarbeiterin, die nach der Pensionierung von Amtsleiter Jakob Golser mit 01. August 2017 die Amtsleitung überneh men wird. Eine genauere Vorstellung folgt in der nächsten Ge meindezeitung. Für EURE Anliegen oder für Terminvereinbarungen bin ich unter 0664/8582848 gerne erreichbar. Abschließend wünsche ich allen ein gesegnetes Osterfest, viel Freude und gutes Gelingen bei der Bestellung der Gärten, Äcker und Felder. Unser großes Sorgenkind ist die Gemeindewasserversorgungs anlage, die fern ab der erneuerten Strecke immer wieder Rohr brüche aufweist und es immer wieder zu Problemen mit der Wasserversorgung kommt. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Ausarbeitung nötiger Maßnahmen für die möglichst rasche Be hebung dieser Probleme. Die Schwierigkeit ist, dass der Ge bührenhaushalt Wasser, fast keine Rücklagen aufweist und wir Euer 50 Jahre Bacher Reisen Vom „Schichtverkehr mit Kleinbus“ zum „größten privaten Busunternehmen“ in Kärnten. Bei Bacher Reisen hat sich im letzten „Halben Jahrhundert“ einiges getan: Familie Hubert & Hildburg Bacher legten 1967 den Grundstock für das heutige Reisebus& Reisebürounternehmen. Der Start erfolgt übrigens mit einem 8-Sitzer-Bus als Liftbus auf den Strohsack und für den „Radex Schichtverkehr“. Heute verfügt das Unternehmen über einen Fuhrpark von 35 modernen Fahrzeugen und beschäftigt ca. 50 Mitarbeiter. Als Dankeschön für all die schönen Reise-Jahre werden 50 Reisegutscheine zu je € 50,– verlost. Jede Reisebu chung nimmt automatisch am Jubiläums-Gewinnspiel teil. NEU: Die Blumenreisen 2017 sind fertig! Flyer gerne kostenlos bestellen. Am 8. Juli geht´s zu Karl Ploberger, Reisepreis p.P. € 80,– Alle Infos unter: www.bacher-reisen.at Kommunales n Kommunales Seit dem letzten Mitteilungsblatt hat eine Sitzung des Gemein derates stattgefunden. Die beschlossenen Punkte werden aus zugsweise wiedergegeben: Statuten für die ARGE „Unteres Drautal“ Zu diesen TOP teilte der Vorsitzende mit, dass im letzten Jahr der Grundsatzbeschluss gefasst wurde beim E-car sharing mit zu machen. Dies ist für die Inanspruchnahme der 60 %igen Förderung beim Ankauf eines E-Fahrzeuges notwendig. Für die dafür erforderliche Gründung der ARGE „Unteres Drautal“ wurden die diesbezüglichen Statuten einstimmig beschlossen. Übernahme des Trennstückes 2 der Parz. 725/6 KG. Fresach (Hofzufahrt vlg. Malitzer) gem. der Kundmachung und der Vermessungsurkunde von DI. Worsche vom 18.11.2016 GZ 5013/16 F in das öffentliche Gut Hr. DI. Worsche hat die Vermessung des Zufahrtsweges zum vlg. Malitzer durchgeführt. Wie bereits im Gemeinderat fest gelegt wurde, ist eine Übernahme dieses Wegstückes in das öffentliche Gut vorgesehen. Die entsprechende Vermessungs urkunde von Hr. DI. Worsche vom 18.11.2016 GZ-5013/16 F, die die Übernahme des Trennstückes 2 der Parz. 725/6 KG. Fresach im Ausmaß von 205 m2 vorsieht, lag zur Genehmigung vor. Die diesbezügliche erforderliche Kundmachung ist recht zeitig erfolgt und während der Kundmachungsfrist ist keinerlei Einwand eingelangt. Der Gemeinde entstehen dafür keine Ko sten und auch die Erhaltung liegt bei den Wegbenützern. Die Übernahme des Trennstückes 2 der Parz. 725/6 KG. Fresach, gem. der Kundmachung und der Vermessungsurkunde von Hr. DI. Worsche vom 18.11.2016, GZ 5013/16 F in das öffentliche Gut, wurde einstimmig beschlossen. Übernahme von Trennstücken der KG. Mooswald (Hofzufahrt vlg. Malitzer) gem. der Kundmachung und der Vermessungsurkunde von DI. Worsche vom 18.11.2016 GZ 5013/16 M in das öffentliche Gut Wie im vorgenannten Punkt angeführt, hat Hr. DI. Worsche die Vermessung des Zufahrtsweges zum vlg. Malitzer durch geführt. Es lag hierfür für den Bereich der KG. Mooswald die entsprechende Vermessungsurkunde von Hr. DI. Worsche vom 18.11.2016 GZ-5013/16 M, die die Übernahme des Trenn stückes 3 (135 m2) der Parz. 163 KG. Mooswald, die Trenn stücke 5 (316 m2) und 6 (425 m2) der Parz. 161/2 KG. Mooswald und das Trennstück 9 (442 m2) der Parz. 161/1 KG. Mooswald somit insgesamt 1.318 m2 vorsieht, zur Genehmigung vor. Die diesbezügliche erforderliche Kundmachung ist ebenso rechtzei tig erfolgt. Die Übernahme der vorgenannten Trennstücke in das öffentliche Gut wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. Gestattungsvertrages mit der KELAG für die E-Tankstelle Fresach Die Kelag hat auf dem Grundstück der Gemeinde Fresach, Parz. 107/1 KG. Fresach eine E-Zapfsäule errichtet und möch te in Zukunft an diesem Ladepunkt für den getankten Strom ein Entgelt einheben. Zu diesem Zweck ist lt. Verordnung eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig. Die KELAG wird diese bei der Gewerbebehörde einreichen. Dafür ist es erfor derlich einen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde Fresach abzuschließen, welcher zur Beschlussfassung vorlag. Der vorliegende Gestattungsvertrag mit der KELAG für 5 Jah re wurde einstimmig beschlossen. 03 Angebot KELAG für Erstellung eines Breitband-Masterplanes Die KELAG hat an die Gemeinde Fresach ein Angebot für die Erstellung eines Breitband-Masterplanes für die Gemeinde Fresach gestellt. Hr. Bürgermeister erklärte dazu den Werde gang, wie es dazu gekommen ist. Treibende Kraft hierfür war Hr. Labg. Ebner. Die Stadt Villach hat diesen Plan bereits fertig. Es gibt hierfür verschiedene Methoden. Jedenfalls sollen über einen bestimmten Zeitraum alle Häuser im Gemeindegebiet mit Breitband versorgt werden. Dieser Breitband-Masterplan bildet die Grundlage für den Breitbandausbau. Die Kosten für den Breitband-Masterplan belaufen sich für unsere Gemeinde auf € 10.532,-- inkl. MWSt. Hierfür gibt es eine Förderung von 75 % der anfallenden Kosten bis zu € 10.000,--. Das bedeutet, dass für die Gemeinde etwas über € 3000,-- aufzubringen sind. Die Kosten für dieses Projekt werden im nächsten NTVA ver anschlagt. Das Angebot mit der KELAG für die Erstellung eines Breitband-Masterplanes wurde seitens des Gemeinde rates einstimmig angenommen. Abfuhrgebührenverordnung für das Jahr 2017 Aufgrund der im Gemeinderat festgelegten Abfuhrgebührener höhung für das Jahr 2017 war es erforderlich die dazugehörige Abfuhrgebührenverordnung zu beschließen. Diese Verordnung wurde mit großer Mehrheit beschlossen und sieht für das Jahr 2017 die nachstehenden Abfuhrgebühren vor: Bereitstellungsgebühr Die jährliche Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Verviel fachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem Gebührensatz. Der Gebührensatz für die Bereitstellungsgebühr im Abholbe 04 Kommunales reich (Gemeindegebiet Fresach) beträgt je Liter Behälterinhalt jährlich € 0,24. Die Gebühr beinhaltet die gesetzliche Umsatz steuer. Entsorgungsgebühr Die Entsorgungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der Zahl der zugeteilten Müllsäcke mit dem Gebührensatz oder der Zahl der aufgestellten Müllbehälter mit dem je Abfuhrtermin festgesetzten Gebührensatz: je 60 l je 120 l je 240 l je 800 l je 1100 l Müllsack Mülltonne Mülltonne Container Container € 3,75 € 4,81 € 9,86 € 39,33 € 42,47 Die jeweilige Gebühr beinhaltet die gesetzliche Umsatzsteuer. ABA Fresach BA 03 K-WWF-Darlehen; Beschlussfassung des Schuldscheines Für das gewährte Darlehen des K-WWF für die ABA Fresach BA 03 lag der Schuldschein des Kärntner Wasserwirtschafts fonds in Höhe von € 77.445,00 zur Beschlussfassung vor. Die Rückzahlung beginnt mit 1.10.2038 mit jährlichen Raten von € 10.304,68 bis zum Jahre 2047. Der vorliegende Schuldschein wurde einstimmig angenommen. Jahresrechnung 2016 mit sämtlichen Beilagen Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2016 lag in der Zeit vom 01.03.2017 bis 15.03.2017 zur öffentlichen Einsichtnah me auf. Der vorliegende Rechnungsabschluss wurde vom ört lichen Kontrollausschuss bereits am 9.2.2017 einer Prüfung unterzogen. Der Entwurf der Jahresrechnung wurde durch die Gemeinderevisorin einer eingehenden Prüfung unterzogen und für in Ordnung befunden. Erfreulicher Weise erhielten wir die Erlaubnis den erzielten Überschuss im ordentlichen Haushalt in Höhe von € 39.083,31 dem ao. Vorhaben Katastrophenschä den zu zu führen. Beim Wirtschaftshof wurde ein Sollüber schuss in Höhe von € 16.451,59 erzielt, der in weiterer Folge der Wirtschaftshoferneuerungsrücklage zugeführt werden soll. Bei den gemeindeeigenen Betrieben wurden die nachstehen den Sollüberschüsse erzielt, die in weiterer Folge den jewei ligen Rücklagen zugeführt werden sollen: Wasserversorgung: € 21.389,27 Abwasserbeseitigung: € 85.554,49 Wohnung Feuerwehrhaus Mooswald: € 846,99 Bei der Müllbeseitigung scheint für das Jahr 2016 wiederum ein Soll-Abgang in Höhe von € 4.552,75 auf, somit ist der Ge samtabgang mit dem Abgang aus dem Vorjahr auf € 9.186,48 angestiegen. Die Abfuhrgebühren wurden anlässlich der Ge meinderatsjahresschlusssitzung um 5 % erhöht. Aus Sicht der Finanzverwaltung und in Bezug auf das diesbezügliche Schrei ben der Gemeindeaufsicht sind, wie schon mehrfach mitgeteilt, weitere laufende Erhöhungen zur Abgangsdeckung im Müll haushalt unumgänglich. Für das ao. Vorhaben Teilsanierung der Amberger Staße inkl. Brückenverbreiterung wurde vom Überschuss aus dem Jahre 2015 ein Betrag von € 20.000,-- vom ordentlichen Haushalt zugeführt. Für das ao. Vorhaben Beseitigung der Engestelle Lueger wurde vom o.HH. ein Betrag von € 368,39 dem diesbezüglichen a.o. Vorhaben zugeführt und dieses somit abgeschlossen. Wie oben angeführt, wurde der erzielte Sollüberschuss aus dem Jahre 2016 in Höhe von € 39.083,31 dem ao. Vorhaben Katastrophenschäden zugeführt. Vom ao. Vorhaben Teilsanierung der Amberger Straße inkl. Brückenverbreiterung wurde der Restbetrag in Höhe von € 3.243,70 dem ordentlichen Haushalt zugeführt. Der ordentliche Haushalt zeigt nun nach der Zuführung des Überschusses folgendes Bild: Solleinnahmen:2.133.982,02 Sollausgaben:- 2.133.982,02 Jahressollüberschuss ___0_______ Der außerordentliche Haushalt umfasst folgende Vorhaben: • Barrierefreiheit Gemeindeamt Ausgaben € 32.323,20 Einnahmen: 0. Dies ergibt einen Ab gang von € 32.323,20. Dieses Vorhaben, für welches insgesamt € 270.000, zur Verfügung stehen, wird im Jahr 2017 endfinan ziert und abgeschlossen. • Katastrophenschäden von Gemeindeeinrichtungen Für die Behebung der Katastrophenschäden im Gemeindege biet wurde ein Betrag in Höhe von € 80.310,81 aufgewendet. Durch die Zuführung des Überschusses vom ordentlichen Haushalt in Höhe von € 39.083,91 verbleibt ein Abgang von € 41.227.50. Dieser Betrag soll durch einen Rückersatz vom Bund im Jahre 2017 bedeckt werden. • Sanierung des Kindergartens Einnahmen 15.400,-- Ausgaben 16.659.75 ergibt einen Sollab gang von € 1.259,75. Dieses Vorhaben wird im Jahre 2017 end finanziert und abgeschlossen. Es ist hier noch ein Betrag von € 3.600,-- an BZ Mitteln vorhanden. • Barrierefreiheit Mehrzweckhaus Dieses Vorhaben verursachte Ausgaben in Höhe von € 3.367,60. Der gleich lautende Abgang wird 2017 im Zuge der Errichtung des Behinderten WCs bedeckt und das Gesamtvorhaben im Jahre 2017 abgeschlossen. • Beseitigung der Engstelle vlg. Lueger Einnahmen 20.368, Ausgaben 20.368,--. Dieses ao. Vorhaben ist somit abgeschlossen. • Förderung der Haus und Hofzufahrten 2013-2017 Einnahmen € 77.743,36 Ausgaben € 65.945,50 daher Über schuss € 11.797,86. Dieses Vorhaben läuft über die Jahre 20132017 mit einem Gesamtbudget von € 290.000,-und wird 2017 abgeschlossen. Kommunales / Informationen 05 Ihr Miele Center in Villach für Verkauf, Kundendienst und Ersatzteile Ossiacherzeile 46 · A-9500 Villach www.mielecenter.at CENTER ● OLSACHER Telefon-Hotline 04242 / 340 00 • Teilsan. Amberger Str. inkl. Brückenverbreiterung Einnahmen Zuf. vom o.HH. € 20.000,-- Ausgaben € 16.756,30 ergibt einen Überschuss in Höhe von € 3.243.70. Dieser Betrag wurde dem ordentlichen Haushalt zugeführt und somit ist die ses Vorhaben abgeschlossen. • Teilsanierung Untermitterberger Str. u. Kleinberger Str. Einnahmen € 100.000,-- Ausgaben € 114.823,25 ergibt einen Abgang von € 14.823,25. Dieses Vorhaben für welches insge samt Mittel in Höhe von € 122.000,-- zur Verfügung stehen wird im Jahre 2017 abgeschlossen und endfinanziert. • Wildbachverbauung Ausgaben und Abgang € 13.000,--. Dieses Vorhaben ist durch BZ Mittel bedeckt und wird 2017 endfinanziert und abgeschlossen. • Leerverrohrung Breitbandausbau Bei diesem ao. Vorhaben ist die Rechnung erst vor kurzem ein gelangt und wird dieses daher im Jahre 2017 endfinanziert und abgeschlossen. Für dieses Vorhaben stehen BZ Mittel in Höhe von insgesamt € 7.200,-- zur Verfügung. • GWVA Fresach BA 04 Teilw. Erneuerung der Hauptleitung Einnahmen € 200.000,- Ausgaben € 169.350,04 ergibt einen Überschuss von € 30.649,96. Dieses Vorhaben, welches Ko sten in Höhe von ca. € 300.000,- verursacht, wird im Jahre 2017 endfinanziert und abgeschlossen. Hr. Bürgermeister ersuchte ergänzend zur Jahresrechnung um den Bericht des örtlichen Kontrollausschusses. Fr. GR. Sonja Schoblocher als Vertreterin für die entschuldigte Berichterstat terin Martina Erletz brachte den Bericht des Kontrollausschus ses vom 9.2.2017. Es gab eine Kassen- und Belegprüfung für den Zeitraum 28.9.2016 bis 9.2.2017 und eine Überprüfung der Jahresrechnung 2016. Es gab keinerlei Beanstandungen. Die vorliegende Jahresrechnung mit sämtlichen Beilagen wur de mit großer Mehrheit beschlossen. n Aus der Baubehörde Baubewilligungen haben erhalten: Marko Höher, 9712 Fresach, Mitterberg 16b, Zubau beim best. Wohnhaus Franz Walder, 9712 Fresach, Amberger Straße 104, Umbau des best. Carports zu Wohnraum, Err. eines Carport n Autoanhänger zu verkaufen Die Gemeinde Fres ach bietet einen Au toanhänger (Baujahr 1985) zum Verkauf an. Der Autoanhän ger ist derzeit nicht polizeilich ange meldet, und das Pi ckerl wäre auch wieder zu machen. Interessenten können Ihre schriftlichen Angebote bis Ende April 2017 hieramts abgeben. n Meldung der Bienenvölker Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes (K-BiWG) sind die Bienenhalter verpflichtet dem Bürgermei ster bis längstens 15. April jeden Jahres den Standort, die An zahl und sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Car nica“ gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt zu geben. Die Meldung der Bienenhalter an die Gemeinde kann mit dem Ausdruck aus dem Veterinärinformationssystem (VIS) erfolgen. Selbstverständlich kann auch das bisher verwendete Formular verwendet werden. Formular liegen im Gemeinde amt auf. Meldungen bzw. Nachmeldungen, welche außerhalb der vorgegeben Frist (15. April) seitens der Bienenhalter ein langen, sind als verspätet anzusehen und erfüllen daher den Straftatbestand § 17 Abs. 1 lit. B K-BiWG. Wir bitten die Bienenhalter, Ihre Meldung bis längstens 15. April 2017 hieramts abzugeben. n „Kärntner Blumenolympiade 2017“ – 20 Jahre-Jubiläum Die Gemeinde Fresach beabsichtigt auch heuer wieder an der Kärntner Blumenolympiade 2017 teilzunehmen, um somit den Blumenfreunden in unserer Gemeinde die Möglichkeit zu bie ten, ihre Blumenpracht einer Jury zu präsentieren. Zum Jubilä um darf jeder mitmachen, auch die Sieger 2016. Die Kinderblumenolympiade, die heuer schon zum 13ten Mal durchgeführt wird, gibt es auch wieder. In der Sonderkategorie „Kinder & Garten“ wird somit den Junggärtnern angeboten, an der Blumenolympiade mit ihren eigenen, kleinen Gemüseoder Blumengarten teilzunehmen. Wir möchten alle Interessenten bitten, sich bis längstens Mon tag, den 29. Mai 2017 hieramts anzumelden. 06 Informationen n Die neue Kärntner Heizungsanlagenverordnung Mit 1 4. 2015 ist die neue Kärntner Heizungsanlagenverord nung (K-HeizVO) in Kraft getreten. Sie soll einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und zur effizienten Energienut zung leisten. Dazu sind bezüglich Heizungsanlagen emissions mindernde Maßnahmen erforderlich. Wurden bisher Abgas messungen nur an mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen vorgenommen, so sind nun auch verpflichtende Abgasmessungen an Heizungsanlagen vorge sehen, die mit festen Brennstoffen (Stückholz, Holzhackgut, Pellets, Kohle und Koks, etc.) betrieben werden. WAS WIRD DURCH DIE HEIZUNGSANLAGENVER ORDNUNG GEREGELT? Die Errichtung und Ausstattung von Heizungsanlagen Die Verordnung enthält nähere Angaben zur Errichtung und zum Einbau von Heizungsanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Jede Neuerrichtung bzw. jeder Tausch einer Feuer stätte, Heizungsanlage oder eines BHKWs ist dem öffentlich zu gelassenen Rauchfangkehrer und dem Bürgermeister zu melden. Die Grenzwerte Die Verordnung gibt die Emissionsgrenzwerte für Heizungsan lagen und BHKW für die durchzuführenden Überprüfungen vor Ort an. Die höchstzulässigen Grenzwerte hängen von der Art des Brennstoffes und der Nennwärmeleistung der Heizungsanlage ab. Anschließend sind folgende Intervalle einzuhalten: Jährlich: • bei Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW, soweit diese mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen betrieben werden • bei Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW und bei Blockheizkraftwerken Alle zwei Jahre: • bei Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW, soweit diese mit standardisierten biogenen oder fossilen Brennstoffen betrieben werden Alle vier Jahre: • bei Gasheizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW Das Ergebnis der einfachen Überprüfung ist vom Prüforgan im Prüfbericht einzutragen. Ist für die Einhaltung der Grenzwerte die ganze Anlage oder ein wesentlicher Bauteil dieser zu er neuern, so wird der Prüfbericht dem zuständigen Bürgermeister über-mittelt. Der Prüfbericht ist mindestens bis zur nächsten Überprüfung bei der Anlage aufzubewahren. Ausgenommen von dieser Überprüfung sind u.a.: • Einzelfeuerstätten bzw. Raumheizgeräte (z.B. Kaminöfen, Kachelöfen, Herde) • Anlagen, die nur selten (< 250 Stunden pro Jahr) in Betrieb sind • Anlagen in Objekten ohne Anschluss an die öffentliche Stromversorgung Die Durchführung der regelmässigen Inspektion (Energieeffizienz-Überprüfung) und deren Intervall • für alle Heizungsanlagen über 20 kW • zusätzlich zur Abgasmessung (einfache Überprüfung) • Überprüfung der zugänglichen Teile, zB: - Wärmeerzeuger - Steuerungssystem - Umwälzpumpe - Wärmeverteilsystem • Prüfung des Wirkungsgrades der Heizungsanlage • Überprüfung der Dimensionierung im Verhältnis zum Heiz bedarf des Gebäudes Die regelmäßige Inspektion hat zu erfolgen: • alle 6 Jahre: bei Heizkessel bis zu einer Nennleistung von 100 kW • alle 4 Jahre: bei Gasheizkessel mit einer Nennleistung von mehr als 100 kW • alle 2 Jahre: bei Heizkessel mit einer Nennleistung von mehr als 100 kW Vom Prüforgan ist ein Inspektionsbericht zu erstellen. Dieser ist an die Landesregierung zu übermitteln und vom Eigentü mer oder Verfügungsberechtigten der Anlage bis zur nächsten Inspektion aufzubewahren. Die einfache Überprüfung (Abgasmessung) gemäß § 15 K-Heizvo und deren Intervall Bei der einfachen Überprüfung wird die Einhaltung der gesetz lichen Grenzwerte überprüft. Heizungsanlagen und BHKW sind spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme einer sol chen Abgasmessung zu unterziehen. klimaaktiv Tipp: Aufbauend auf diesen Prüfberichten kann mit geringem Mehraufwand eine komplette Analyse Ihres Heizsy stems, der klimaaktiv Heizungs-Check, mit Abschätzung mög licher Energie- und Kosteneinsparungen, erstellt werden. Fragen Sie, ob Ihr Prüforgan zusätzlich auch diesen Check anbietet. Informationen unter www.klimaaktiv.at/heizungscheck Die zulässigen Brenn- und Kraftstoffe sowie die Lagerung von festen Brennstoffen Für Heizungsanlagen dürfen nur die vom Hersteller genannten zulässigen Brenn- und Kraftstoffe verwendet werden. Das Ver brennen sonstiger Brennstoffe, insbesondere Abfälle jeglicher Art, ist verboten. Rechnungen über den Brennstoffeinkauf sind aufzubewahren. Die Überprüfungen von Heizungsanlagen und BHKW Heizungsanlagen und BHKW sind innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme und danach wiederkehrend einer Überprüfung zu unterziehen, bei welcher die Errichtung und Ausstattung der Heizungsanlage sowie die Einhaltung der Grenzwerte und das Vorhandensein des Anlagendatenblattes, kontrolliert werden. Informationen 07 Die Sanierung (Erneuerung) der Heizungsanlage oder BHKW und deren Fristen Werden die Grenzwerte der Verordnung nicht eingehalten, ist die Heizungsanlage oder das BHKW innerhalb von längstens acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Feststellung dieses Mangels durch eine Wartung oder Reparatur zu sanieren. Diese Frist ver längert sich, wenn die Behebung des Mangels nicht durch eine Wartung oder Reparatur erfolgen kann, sondern die ganze Anla ge oder ein wesentlicher Bauteil erneuert werden muss. Wer die Überprüfung zu beauftragen hat Der Eigentümer der Anlage bzw. der Verfügungsberechtigte (zB. Mieter, Pächter) hat für die Überprüfungen die berech tigten Fachunternehmen oder -personen (Prüforgane) zu beauf tragen. Der Rauchfangkehrer informiert bei fehlenden Prüfbe richten über die Verpflichtung zur Überprüfung. Wer die Überprüfungen durchführen darf Fachunternehmen oder -personen, die eine entsprechende Prüfnummer haben und nach § 24 K-HeizG befugt sind. Dies sind: • gewerberechtlich Befugte (z.B. Installateure, Rauchfangkeh rer, Messtechniker) • Ziviltechniker des einschlägigen Fachgebietes • akkreditierte Überwachungs- und Prüfstellen • Sachverständige des einschlägigen Fachgebietes Eine Liste der berechtigten Prüforgane finden Sie unter www. umwelt.ktn.gv.at Was die Überprüfung kostet • für die einfache Überprüfung (Abgasmessung) höchstens € 45,- (inkl. MwSt) • für die regelmäßige Inspektion höchstens € 75,- (inkl. MwSt) bzw. • € 45,-, wenn die Überprüfung der Dimensionierung der Hei zungsanlage nicht wiederholt werden muss Welche Unterlagen bereitzuhalten sind • Letzter Prüfbericht / Inspektionsbericht • Anlagendatenblatt inkl. Änderungen an der Heizungsanlage • Typenschild bzw. CE-Kennzeichnung am Heizkessel • technische Dokumentation • Beschreibung des Pufferspeichers WER GIBT AUSKUNFT UND HILFT ? Installateure, Rauchfangkehrer und Prüforgane, die jeweilige Gemeinde und das Amt der Kärntner Landesregierung, Abtei lung 8 - Umwelt, Wasser und Naturschutz. WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT? Die K-HeizVO ist mit 01.04.2015 in Kraft getreten. Für bestehen de mit festen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen sieht die Verordnung eine Übergangsregelung vor, die eine Überprüfung bis spätestens 01.04.2017 festlegt. Neue Anlagen sind sinnvoller weise bei Einbau, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen ab Inbetriebnahme überprüfen zu lassen. Die Intervalle und Lauf zeiten der Überprüfungen von bestehenden, bisher schon überprü fungspflichtigen Heizungsanlagen, bleiben unverändert. WO FINDEN SICH DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN ? Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Kärntner Heizungs anlagengesetz (K-HeizG) sowie in der Kärntner Heizungsanla genverordnung (K-HeizVO). Weitere Informationen unter: www. umwelt.ktn.gv.at n Pflegefall – Was nun? Kostenlose Hilfestellung aus einer Hand! Naturgemäß will man sich mit Themen wie Alter, Krankheit, Abhängigkeit und Tod nicht gerne beschäftigen. Jeder glaubt meist noch genügend Zeit in Gesundheit mit Selbstbestim mung vor sich zu haben, doch Hilfsbedürftigkeit und Schicksal halten sich nicht immer an die Lebensplanung. Der Eintritt von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verändert das Leben aller Betei ligten. Bisherige Lebensvorstellungen müssen einer Verände rung unterzogen werden und es kommt leicht zur körperlichen oder seelischen Überforderung. Eine familiäre Betreuungsbzw. Pflegesituation ist nicht zu unterschätzen und als pfle gender Angehöriger benötigt man Auszeiten. Man sollte sich auf keinen Fall davor scheuen, andere Familienmitglieder oder externe Organisationen wie ambulante Hauskrankenhilfen oder Tagesstätten etc. in die Betreuung und Pflege miteinzube ziehen um Anzeichen für Erschöpfungszustände (z.B. Schlaf störungen, erhöhte Reizbarkeit, Stimmungsschwankungen usw.) zu vermeiden. Außerdem können bei der Übernahme der Pflege durch pflegende Angehörige, rechtliche und finan zielle Fragestellungen auftreten. Wann und wie organisieren Sie Unterstützung, Betreuung, Pflege für einen befriedigenden und würdigen Lebensabend. Eine wichtige Anlaufstelle für professionelle, kostenlose und neutrale Beratung für pflegende Angehörige oder Betroffene selbst ist das GPS Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice Villach-Land. Wir stehen Ihnen te lefonisch und persönlich oder per E-Mail für Fragen zur Verfü gung. Das GPS Villach-Land Informations- und Beratungsbüro finden Sie in der Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach, dort ist eine persönliche Auskunft und Beratung, nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Ihr Anliegen ist uns wichtig! GPS – Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice VL 9500 Villach, Meister-Friedrich-Straße 4 Tel.: 050536-61331 oder -61332 Fax: 050536 -61343 E-Mail: [email protected] Web: www.ktn.gv.at/gps Ihre Anzeigen-HOTLINE: 0650/310 16 90 • [email protected] 08 Informationen n Information zur Errichtung dezentraler Kleinkläranlagen Eine Information von Landesrat Rolf Holub – Februar 2017 Zur Situation der Entsorgung häuslicher Abwässer: Der Ausbau der Kanalisation für die ordnungsgemäße Entsor gung der häuslichen Abwässer in den Kärntner Gemeinden ist schon sehr weit fortgeschritten. Nahezu sämtliche Gemein den betreiben Kanalisationsanlagen bzw. sind diese Anlagen in Planung oder werden bereits errichtet (der Anschlussgrad der Kärntner Bevölkerung an eine öffentliche Kanalisations anlage beträgt derzeit 92,6%). Allerdings gibt es in jeder Ge meinde Siedlungsbereiche, die nicht an eine öffentliche Ka nalisationsanlage angeschlossen werden, weil die Kosten für den Anschluss der meist dünn besiedelten Gebiete an das Ka nalnetz der Gemeinde so hoch sind, dass eine wirtschaftlich günstige Entsorgung der Abwässer nicht möglich ist. In diesen Bereichen sind die Eigentümer der Objekte verpflichtet eine eigenständige, dezentrale Abwasserentsorgung zu errichten. Nach den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes dürfen ab dem Jahr 2019 keine häuslichen Abwässer mehr ungeklärt in den Untergrund eingeleitet werden. Das bedeutet, wenn bis jetzt die häuslichen Abwässer in ei ner Drei-Kammer-Faulanlage, einer Sickeranlage oder einer nicht dichten Senkgrube gesammelt werden, hat der jeweilige Eigentümer des Wohngebäudes bis Ende 2018 für eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Entsorgung seiner häuslichen Abwässer zu sorgen. Diese Regelung gilt für sämtliche Wohngebäude in Kärnten. Was bedeutet die „Entsorgung häuslichen Abwassers nach dem Stand der Technik“? Häusliche Abwässer werden dann nach dem Stand der Technik und damit ordnungsgemäß entsorgt, wenn sie • in einer vollbiologischen Kleinkläranlage gereinigt werden. Dies kann mit einer Kompaktkläranlage (Belebtschlamman lage) oder auch einem bepflanzten Bodenfilter (Pflanzenklär anlage) erfolgen. • in einer dichten Senkgrube gesammelt und anschließend nachweislich in eine dafür geeignete öffentliche Kläranlage zur Reinigung gebracht werden; • in eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet In vielen Fällen wird eine vollbiologische Kleinkläranlage die beste und sinnvollste Lösung sein. Oft wird es sich anbieten, dass mehrere Wohngebäude in einer Kleinkläranlage gemein sam entsorgt werden. Für Wohngebäude, die nicht ständig bewohnt sind oder nur sehr geringe Abwassermengen anfal len (beispielsweise Ferienhäuser), ist meist eine nachweislich dichte Senkgrube mit Ausfuhr des Senkgrubeninhalts in eine Kläranlage die kostengünstigste Lösung. Es wird aber auch Fälle geben, wo der Anschluss an die öffent liche Kanalisationsanlage die beste Möglichkeit ist, auch wenn sich das Wohngebäude nicht im sog. Pflichtbereich der Gemein de befindet. In diesem Falle ist der Anschluss an die Kanalisati onsanlage (mit Zustimmung der Gemeinde) anzustreben. Maßgebend für die Entscheidung, welche Entsorgungsform gewählt wird, ist eine Variantenuntersuchung, in der die wirt schaftlich günstigste Lösung ermittelt wird. Für die Errichtung einer vollbiologischen Kläranlage ist die wasserrechtliche Ge nehmigung von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmann schaft notwendig. Dichte Senkgruben erfordern die Bewilli gung durch die Baubehörde der Gemeinde (Bürgermeister). Was ist für die Erlangung einer wasserrechtlichen Bewilligung notwendig? • Abklärung zwischen den Interessenten und der Gemeinde, in wieweit eine Abwasserentsorgung über eine eigene getrennte Anlage nach dem Abwasserrahmenkonzept der Gemeinde grundsätzlich möglich ist, d.h. kein Widerspruch zu kon kreten Planungen bzw. Bauvorhaben der Gemeinde vorliegt. • Nach Vorliegen der grundsätzlichen Voraussetzung sind fol gende Unterlagen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln. 1. Antrag um wasserrechtliche Bewilligung 2. Projekt in dreifacher Ausführung mit Auflistung aller fremden Rechte (Nachbarrechte, Fischereirechte etc.) Die Projekterstellung hat durch einen Fachkundigen (empfoh len Ziviltechniker, Ingenieurbüro oder Anlagenhersteller) zu erfolgen. Gibt es für die Errichtung von dezentralen Anlagen eine finanzielle Unterstützung? Derzeit werden dezentrale Einzelanlagen für die Abwasserent sorgung (PKAB) mittels Pauschalförderungen des Bundes und des Landes gefördert. Dies gilt, wenn die Abwässer aus maxi mal 4 Objekten in einer Kleinkläranlage gereinigt werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss je zur Hälfte von Bund und Land getrennt ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufertigstellung und wasser rechtlicher Endüberprüfung. Die Höhe der Förderung beträgt von Bund und Land Kärnten jeweils € 700,-- für Anlagen bis 4 Einwohnerwerten (EW), zu sätzlich € 75,-- für jeden weiteren EW. Kriterien für den Erhalt einer Förderung: • Für die Einzelanlage liegt eine wasserrechtliche Bewilligung vor. • Einreichung des Förderungsantrages beim Amt der Kärntner Landesregierung bis spätestens 31.12.2017 • Die Einreichung des Förderungsantrages muss vor Baube ginn erfolgen. • Bestätigung der Gemeinde, dass ein zukünftiger öffentlicher Kanalanschluss für das zu entsorgende Objekt nicht erfolgen wird. • Eine Variantenuntersuchung, in welche auch sämtliche Nach barobjekte (auch Zweitwohnsitze) einzubeziehen sind, be stätigt die technische und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Einzelanlage. (Link Berechnungsprogramm Informationen für Variantenunters. der Steiermärkischen Landesreg.: http:// www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/ziel/74838155/DE/ • Abschluss eines Wartungsvertrages oder Absolvierung eines Ausbildungskurses für den Betrieb von Kleinkläranlagen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes. Abwicklung der Förderung: • Ausarbeitung eines Förderungsantrages mit allen erforder lichen Unterlagen. Antragstellung bei den regionalen Un terabteilungen für Wasserwirtschaft der Abt. 8 bis spätestens 31.12.2017. Die Kontaktdaten sind nachfolgend angeführt. • Zustimmung zum Baubeginn wird von den Unterabteilungen für Wasserwirtschaft nach Prüfung des Förderungsantrages erteilt. • Errichtung der Anlage. • Beantragung der wasserrechtlichen Endüberprüfung (Bezirk shauptmannschaft) Abfallwirtschaftsverband Spittal/Drau Schüttbach 27, 9800 Spittal/Drau n STELLENAUSSCHREIBUNG Beim Abfallwirtschaftsverband Spittal/Drau gelangt mit Stichtag 01. September 2017 eine Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) zur Nachbesetzung. Dem Verband angeschlossen sind 25 Mitglieds gemeinden aus den Bezirken Spittal/Drau und Villach Land. Sekretariat mit Buchhaltung Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem: • Sekretariatsagenden (Verfassung von Niederschriften, Pro tokollen, etc.) • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten • Korrespondenz mit Bund / Länder / Gemeinden / Bürgern • Buchhaltung, Kassa, Zahlungsverkehr, Kostenrechnung • Unterstützung der Umweltberatung bei Abrechnungen und EDM BewerberInnen um diese Planstelle haben nachzuweisen: • Abschluss einer höheren, der Verwendung entsprechenden Schule oder • der Verwendung entsprechender Lehrabschluss bzw. mittle re Schulausbildung und zumindest einjährige einschlägige berufliche Erfahrung und einschlägige Zusatzausbildung im Mindestausmaß von ca. 150 Unterrichtseinheiten sowie • die österreichische Staatsbürgerschaft oder freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt Erwünscht: abgeschlossene HAK-Matura, mehrjährige Be rufserfahrung, abgeschlossene Buchhalterprüfung, exzellente PC und MS-Office Kenntnisse, freundlicher Umgang mit Men schen, sicheres und repräsentatives Auftreten, Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, selbständiges Arbeiten, Flexibilität und Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit. Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizu fügen: Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeits weg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse, Geburtsurkunde, 09 • Zusammenstellung der Endabrechnung mit allen erforder lichen Unterlagen (Formblätter, Originalrechnungen, Einzah lungsbelege, Funktionsfähigkeitsnachweis, Wartungsvertrag oder Kursnachweis, wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid). • Endabrechnung (Kollaudierung) durch Sachbearbeiter des Amtes der Kärntner Landesregierung (im Zuge der wasser rechtlichen Endüberprüfung). • Weiterleitung der Endüberprüfung an den Bund. • Auszahlung der Förderungsmittel (Bund und Land getrennt). Förderungsabwicklung und Beratung: Unterabteilung Wasserwirtschaft Spittal/Drau der Abt. 8, Lutherstraße 6 - 8, 9800 Spittal/Drau; zuständig für Bezirk Spittal/Drau Tel.Nr.: 04762 62312 Unterabteilung Wasserwirtschaft Villach der Abt. 8, Meister-Friedrich-Straße 4, A-9500 Villach zuständig für Be zirke Villach, Feldkirchen, Tel.Nr.: 04242 61311 Staatsbürgerschaftsnachweis sowie der Nachweis über den ab gelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern. Entlohnung: Das Monatsbruttogehalt für diese Position (Ge haltsklasse 10, Stellenwert 42) beträgt mindestens 2.431,60 Euro und und erhöht sich entsprechend allfälliger anrechenba rer Vordienstzeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Kärntner Gemein demitarbeiterinnengesetzes, K-GMG, anzuwenden sind. Für diesbezügliche Fragen steht das Gemeinde-Servicezentrum unter der Telefonnummer 0463 / 55 111-303 zur Verfügung. Gemäß § 6 Abs. 2 des Landesgleichbehandlungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1994, i.d.g.F., hat die Ausschreibung den Hin weis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, wenn der Anteil der Frauen im Wirkungsbe reich des Abfallwirtschaftsverbandes Spittal/Drau für die aus geschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt. Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt nach Durchführung eines Auswahlverfahrens. BewerberInnen, welche die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Auswahlverfah ren nicht einbezogen. Nähere Details zum Auswahlverfahren finden Sie im „Merkblatt-Personalauswahl“ auf www.gemein de-servicezentrum.at unter „Service“. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese mit allen oben ange führten Unterlagen bis spätestens 15. Mai 2017, 12 Uhr, beim Gemeinde-Servicezentrum, Gabelsbergerstraße 5/1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, eingelangt sind. Aufgrund der ein facheren Verarbeitung Ihrer Daten begrüßen wir es, wenn Sie sich per E-Mail ([email protected]; Betreff: AWV Spittal/ Drau – Sekretariat mit Buchhaltung) bewerben. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Er satz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist. Spittal / Drau, am 27.03.2017 Der Vorsitzende: Bgm. Ing. Mag. Heinrich Gerber 10 Informationen n Kärntner Mundartausdrücke n Lehrfahrt nach Osttirol Fresach, Tragenwinkel, Amberg täglich in Radio Kärnten 11.50 Uhr Am Donnerstag den 04.Mai 2017 findet eine Lehrfahrt nach Osttirol statt. Abfahrt: 07:30 Uhr in Fresach, weitere Zustie ge in Sonnwiesen und Ferndorf. Ankunft ca. 20:00 Uhr. Programm: Vitalpinum in Assling inkl. Führung und Geruchs probe. Loacker Waffelfabrik-„Welt der Waffeln“. Anmeldung bitte unter Tel.: 04245/2712 bis Freitag 28. April erforderlich! Ich freue mich schon auf Eure Anmeldung und den Ausflug. Eure BR Katharina Hohenberger 16. Mai Dienstag Auf über Gehen, Hans Eggarter, Hochstarzer, Mooswald 13. Juli Donnerstag Leilach, Hans Eggarter, Hochstarzer, Mooswald 19. Juli Mittwoch Lahmbichl, Gottfried Possegger, Brugger, Amberg 22. Juli Samstag Kittl Hine Wieder, Hans Eggarter, Hochstarzer, Mooswald 23. Juli Sonntag Nopfatzen, Hilde Eggarter, Tragenwinkel 25. Juli Dienstag Angale und Engele, Gottfried Possegger, Brugger, Amberg 29. Juli Samstag Potlet, Unterkofler, Machat, Mooswald 31. Juli Montag Hausstock, Gottfried Possegger, Brugger, Amberg 8. August Dienstag Gigazen, Hilde Eggarter, Tragenwinkel 10. August Donnerstag Blau mochn, Campidell Feistritz/Drau 14. August Montag Eima, Hilde Eggarter, Tragenwinkel 15. August Dienstag Laben, Hilde Eggarter, Tragenwinkel 25. August Freitag Zintrest – Zebrest, Hilde Eggarter, Tragenwinkel 30. August Mittwoch Brotrehme, Hilde Eggarter, Tragenwinkel 30. November Montag Klöckln, Gottfried Possegger, Brugger, Mooswald n Reisen mit dem Roten Kreuz Seit vielen Jahren gibt es das „Betreute Reisen“ des Roten Kreuzes in Kooperation mit dem Ruefa Reisebüro. Menschen, die im alltäglichen Leben auf Hilfe angewiesen sind, wird die Chance geboten, zu verreisen. Ein professionelles Pflegeteam begleitet die Reisen und Tagesfahrten und sorgt für die nöti ge Unterstützung und Hilfe. Die vielen Stammgäste zeigen, dass die Arbeit des Rotkreuz-Teams mit großer Freude und Begeisterung aufgenommen wird. Gruppen umfassen 14 – 20 Personen, 4 – 5 Betreuer-/innen helfen, wo Hilfe nötig ist. Die Reisen sind sorgfältig ausgewählt – auf barrierefreie Hotels und Ausflüge wird besonders großer Wert gelegt. Das Rote Kreuz lädt Sie herzlich ein, Ihre Traumreise aus folgenden Angeboten für 2017 auszusuchen: Mai – Insel Rab, Juni – Porec, Juli – Hohenau Bayrischer Wald, September – Bibione, Oktober – Biograd. 1-Tages-Ausflüge 2017: April – Grado mit Schifffahrt, Juli – Stift St. Paul/Lav., August – Weißensee Schifffahrt. Bei bestehendem Interesse senden wir Ihnen auch gerne den Ge samtkatalog zu. Auf Wunsch stehen wir Ihnen selbstverständlich für eine persönliche Beratung ebenfalls zur Verfügung. Informationen ausschliesslich erbeten unter: Rotes Kreuz Kärnten, Landesverband, Gesundheits- und Sozi ale Dienste, Tanja Schönlieb-Koschu, T: 050 9144 - 1064 n Kooperation Villacher Online Tageszeitung Die Gemeinde Fresach hat heuer wieder die Medienkooperation mit der Villacher Online Tageszeitung „Vi2day“ abgeschlossen. Es besteht für Vereine, Gasthäuser, Selbstvermarkter und Firmen mit Sitz in Fresach die kostenlose Möglichkeit, Veranstaltungen oder besondere Ereignisse auf dieser Online Plattform zu veröffentli chen. Die gewünschten Berichte bitten wir an die E-Mailadresse [email protected] zu senden. Es werden nur Be richte, die direkt über die Gemeinde E-Mailadresse versendet werden, online gestellt. Informationen 11 n Musikschule Feistritz/Dr.-Weißenstein Beim größten österreichischen Jugend-Musik-Wettbewerb am 6. März 2017 „prima la musica“ wurden wieder großartige Erfolge erreicht. Klasse: FL Walter Grechenig Christof Tschurnig 1. Preis Jana Kerschbaumer 2. Preis Klasse: Mag. Vladimir Sokolov Elias Keller mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen Klasse: FL Michael Blasge – FL Walter Grechenig David Edlinger 1. Preis mit Berechtigung zur Teilnahme am Budeswettbewerb der in St. Pölten stattfindet. Herzliche Gratulation Jazz-Pop-Rock-Konzert: 26.04.2017, 18:00 Uhr, Gemeinschaftshaus Feistritz/Drau Swing and Dance Konzert: 28.04.2017, 19:00 Uhr, Casino Velden Schlusskonzerte: 12.06.2017, 19:00 Uhr, Gemeinschaftshaus Feistritz/Dr. 14.06.2017, 19:00 Uhr, Kulturhaus Weißenstein Carinthian Music Contest vom 30.März bis 1. April Junge Künstlerinnen und Künstler aus den 28 Regionalmu sikschulen haben die Möglichkeit bekommen sich auf einer professionellen Bühne zu prä sentieren. Es ist eine kreative Plattform für alle Nachwuchstalente, wie unser Beitrag „Das verrückte Klavier“ arr. Vladimir Soko lov, von Elias Keller zeigte. Elias gewinnt einen von zwei Sonderpreisen: Ein VIP-Ti cket für David Helfgott (einer der berühmtesten Pianisten der Welt). Sieger wurde die Mu sikschule Wolfsberg mit der Band „The Millenial´s Choice. n Evangelisches Kulturzentrum Fresach Liebe Fresacherinnen, liebe Fresacher! Nicht mehr lange, und unser Kulturzentrum öffnet wieder sei ne Pforten. Die Vorbereitungen für das Jubiläumsjahr laufen bereits auf Hochtouren. Die Geschichte der Evangelischen in Kärnten war bewegend und auch prägend zugleich. Die neu akzentuierte Dauerausstellung im Erdgeschoss des Neuen Mu seums wird diese Entwicklung im Wesentlichen nachzeichnen und zum Thema „An Luther Denken“ einen zusätzlichen poin tierten Schwerpunkt setzen. Eine außergewöhnliche Installation der renommierten Kärnt ner Künstlerin Lisa Huber zum Thema „Das gefaltete Tuch“ wird das Obergeschoss des Museums in einen besonderen Er lebnisraum verwandeln. Mit dieser künstlerischen Intervention rückt somit das Thema Glauben stärker in den Fokus. Besondere Highlights erwarten unsere Besucherinnen und Be sucher auch bei den zahlreichen Begleitveranstaltungen. Neben Andrea Eckert und Timna Brauer dürfen wir heuer auch Max Müller in Fresach begrüßen. Ebenso auf dem Programm stehen neben Konzerten und Lesungen, Kabaretts und Vorträge. Gemeinsam mit den Musikern der Gruppe „Kohelet“ eröffnen wir das diesjährige Ausstellungsjahr am Freitag, den 28. April 2017, um 16.00 Uhr. Herzlichst möchte ich Sie dazu einladen! Superintendent Mag. Sauer & Team Ausstellungsdauer: 28. April – 31. Oktober 2017 Donnerstag bis Sonntag von 11.00 – 17. 00 Uhr und jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 0699/110 636 56 [email protected] 12 Volksschule n Aus der Volksschule Bezirksschulschitag auf der Gerlitzen Daniel Barzauner (5.), Lukas Edlinger (17.) und Felix Eggarter (22.) - Tagesbeste bei unserem Schulschitag - stellten nun bei der Bezirksmeisterschaft im Riesenslalom auf der Ger litzen ihr Können in einem großen und anspruchsvollen Teil nehmerfeld unter Beweis. Wir gratulieren herzlich zu euren tollen Leistungen und bedanken uns, dass ihr die Volksschule Fresach so würdig vertreten habt ! Hoch soll sie leben, drei Mal hoch!!! Anfang Feber gra tulierten wir un serer Frau Birgit Hebein ganz herz lich zu ihrem run den Geburtstag. Liebe Birgit, bei bester Gesundheit wünschen wir Dir weiterhin so viele kreative Ideen und Freude an der Arbeit mit unseren Kindern im Fahrschülertreff! Danke für deine leckeren Kuchenherzen! Besuch im Museum Ausnahmsweise hatten wir noch im Feber die Möglichkeit, die Hochwasserausstellung «Einer trage des anderen Last» im Mu seum zu besuchen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Dr. Anita Ernst, Frau Barbara Dullnig und Frau Doris Weinelt, die uns in gewohnter Gastfreundschaft und Freundlichkeit empfingen. Mit großer Aufmerksamkeit folgten die Kinder den Ausführungen von Frau Ernst und Frau Dullnig. Interessant war es auch, anschließend die eigenen Zeichnungen rund um das Thema « Wasser » zu betrachten, welche ja im Rahmen der Ausstellung zu sehen waren. Zum Abschluss wurden noch alle mit Getränken und herrrrrlichen, selbst gebackenen Keksen in Wassertropfenform verwöhnt. Ein großes Dankeschön an Frau Hermine Ernst, welche diese in beträchtlicher Anzahl für die Kinder gebacken hat ! Verkehrssicherheitsaktion „BLICK & KLICK“ Die AUVA und der ÖAMTC bieten Schulen die kostenlose Aktion „Blick & Klick“ an. Dabei werden unseren Kleinen (1. und 2. Schulstufe) auf spielerische Weise die Gefahren des Straßenverkehrs aus der Sicht der Fußgänger und aus der Sicht der Autofahrer vor Augen geführt. Wir hatten eine lustige und sehr lehrreiche Stunde in unserem Turnsaal. Volksschule Fresach im Fasching – Fasching in Fresach, das ist schön… Am Faschingsdienstag erlebten wir einen Schulvormittag der et was anderen Art. Lehrerinnen und Schülerinnen kamen verklei det in die Schule, um sich bei lustigen Spielen ,Tänzen und einer ganz speziellen Modenschau zu vergnügen. «Juchuuu!», wählten die Kinder als neuen Fresacher Faschingsruf aus. Frau Edith Klammer verwöhnte uns, wie bereits in den letzten Jahren, mit herrlichen Faschingskrapfen. Vielen, herzlichen Dank dafür ! Figurentheater mit Stefan Karch Um uns Kosten zu ersparen, organisierten wir am 1. März ge meinsam mit den Kindern der Volksschulen Weißenstein und Stadelbach einen spannenden Vormittag zur Lesemotivation im Kulturhaus Weißenstein. Stefan Karch, der bekannte Kinder buchautor, Illustrator und Figurentheaterspieler entführte uns in die faszinierende Welt seiner Bücher und Geschichten. Ein ein maliges Erlebnis für Kinder und Erwachsene! An dieser Stelle ein Dankeschön an die Mamas, Opas usw., die als Taxis fungierten. Kidsmobil – Energie und Klima – Umweltschutz zum (Be)greifen Was ist ein fossiler Brennstoff ? Was haben Tomaten im De zember mit unserem Klima zu tun ? Wie kann man mit Wasser, Wind und Sonne Strom erzeugen ? Diesen und vielen weiteren Fragen gingen wir nach, als uns am 9. März das fahrende Mu seum «Kidsmobil» besuchte. Die Begriffe Energie, CO² und Treibhauseffekt in Verbindung mit dem Klimawandel wurden den Kindern spielerisch und mit Hilfe vieler anschaulicher Ma terialien (be)greifbar gemacht. Im Vordergrund standen dabei die Verursacher der Erderwärmung sowie die Formen alterna tiver Energiegewinnung. Wir überlegten gemeinsam, welchen Beitrag jeder Einzelne – also auch Kinder – zum Klimaschutz leisten können. Unsere Schülerinnen und Schüler versuchen si cher bereits fleißig, das Erlernte zuhause gemeinsam mit ihren Familien umzusetzen – ein wichtiger Beitrag von Groß und Klein für eine gesunde Umwelt ! Finanziell unterstützt wurde dieser lehrreiche Vormittag von unserem Elternverein. Herzlichen Dank ! 13 14 Volksschule Spende als Unterstützung für die Projekttage Am Freitag, den 31. März überbrachten uns Herr Andreas Hohenwarter und Herr Alfred Antowitzer im Namen der SPÖ Fresach eine großzügige Spende von 505€ aus dem Erlös des Krebsenwander meilefestes. Dieser Betrag entspricht genau den Bus kosten für die Projekttage nach Friesach und ist als finanzielle Erleichterung für die Eltern gedacht. Vielen, herzlichen Dank dafür ! Besuch der « Zahnfee » Einmal pro Semester besucht uns seit einigen Jahren regelmäßig die «Zahnfee» (kostenlose Aktion von GKK und BFI zur Zahn prophylaxe), um mit unseren Schülerinnen und Schülern wich tige Themen rund um die Zahngesundheit zu besprechen. Sie bringt stets viele, tolle Materialien zur Veranschaulichung mit. Manchmal schlüpfen die Kleinen dabei sogar selbst in die Rolle eines Zahnes oder des Zahnfleisches, um sich alles gut vorstel len zu können. Diesmal ging es um das Thema «Zahnspangen» und die dazugehörige Zahnhygiene. Bei jedem Besuch erhalten die Kinder neue Zahnbürsten und eine kleine Zahnpasta, dies mal war sogar eine kleine Sanduhr dabei, um ein gutes Gespür für die Dauer des Zähneputzens zu bekommen… Danke ! Lieber Herr Martin Steinwender ! Wir möchten uns ganz herz lich für den Schnitt und das Spalier unserer Apfelbäumchen im Schulgarten bedanken ! Wir freuen uns schon auf eine hoffent lich erfolgreiche Ernte. Die Schülerinnen, Schüler und Lehrerinnen der Volksschule Fresach wünschen Ihnen allen ein frohes Osterfest ! Die Gemeindezeitung: Ihr zuverlässiger Werbepartner Mit tei lun gs bla Amtliche Mitteilung • Zugestellt durch Post.at der Gemeinde Fresactt h Jahrgang 36 | Folge 02 | April 2017 Frohe Ostern! Ihre Anzeigen-HOTLINE: 0650/310 16 90 ■ Impressum Bericht: Sigrid Wohlmuth Mitteilungsblatt der Gemeinde Fresach. Erscheinungsw monatlich. Herausgeber eise zwei und für den Inhalt verantwortlich: Gemeinde Fresach, 9712 Fresach, Dorfplatz 160. Verlag, Anzeigen und Druck: Santicum Medien GmbH, Willroiderstr. 3, T: 04242/30795, office@santicum-m 9500 Villach, edien.at, www.santicum-m edien.at Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes Fresach: [email protected] Freitag, 2. Juni 2017 Vereine n Pensionistenverband Ortsgruppe Fresach Mitgliederversammlung 2017 Mit der Mitgliederversammlung startete der PVÖ Ortsgruppe Fresach ins Jahr 2017. Neben den vielen Mitgliedern konn te die Obfrau diesmal auch wieder den Bezirksvorsitzenden Herrn Günther Tschachler begrüßen. Der Tätigkeitsbericht der Obfrau brachte zum Ausdruck, dass der PVÖ Ortsgruppe Fres ach im abgelaufenen Jahr wieder sehr aktiv war und neben den immer besser besuchten Pensionistennachmittagen auch viele andere Aktivitäten, wie Ausflüge, Bretteljause beim Kofler, Schnitzel essen auf der Kartbahn und Fleischnudel essen beim Steinwender durchgeführt wurden. Die steigende Teilnehme ranzahl bei diesen Veranstaltungen beweist, dass die Angebote von den Mitgliedern gerne angenommen werden. Auch Aus flüge wurden wieder organisiert und zwar auf den Hochkönig und zum Schlachtschmaus beim Hartl in Neuhaus. Der Mitgliederstand hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert, da die Austritte wieder wettgemacht werden konn ten. Die gleichbleibende Anzahl der Vereinsmitglieder und die gut besuchten Pensionistennachmittage spiegeln sich auch im Kassabericht der Kassierin Frau Moser Annemarie wieder. Mit dem dabei eingenommenen Geld kann man natürlich erst die immer wiederkehrenden Aktivitäten, wie Brettljausen und Wanderungen finanzieren. Die Kuchen zum Kaffee werden von den Mitgliedern gratis zur Verfügung gestellt, wofür sich die Obfrau bei allen herzlich bedankt. Durch den Verkauf des Kuchens bei den Nachmittag konnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Darüber hinaus bedankt sich die Obfrau auch bei den Vorstandsmitgliedern für die tüchtige Mitarbeit bei den Seniorennachmittagen. Auch das Herrichten und Putzen des Saales ist bestens organisiert und funktioniert immer problem los. Sie teilt abschließend noch mit, dass der überwiegende Anteil der Einnahmen von den Mitgliedsbeiträgen an den PVÖ abgeliefert werden muss. Die Haupteinnahmequelle sind die Pensionistennachmittage und das jährliche Grillfest. Anlässlich der Mitgliederversammlung gab es wieder Eh rungen für langjährige Mitgliedschaften: Für 15 Jahre wurden geehrt: Barzauner Irma, Baumgartner Ernst, Hofer Hubert, Reichel Ilse, Maier Maria, Maier Matthi as, Schneeweiß Erich. Die nicht anwesenden Mitglieder Frau Poßegger Rosamunde, Frau Barzauner Burgi und Frau Ruckli Gudrun erhalten ihre Urkunden und Geschenke nachgereicht. Für 20 Jahre wurden geehrt: Unterdorfer Eduard und Schnee weiß Franz Für 25 Jahre wurden geehrt: Berger Maria, Pontasch Martin, Oberdabernig Richard und Gertraud. An Frau Pontasch Wilma wird die Urkunde nachgereicht. 15 Für 30 Jahre wurden geehrt: Köferle Alrun, Würcher Liselot te. An Steiner Irma und Grillenberger Johanna werden die Ur kunden nachgereicht. Abschließend wurden sämtliche Mitglieder zu einem Mittages sen eingeladen. Für 20-jährige Mitgliedschaft Geehrte mit Obfrau und Bezirksvorsitzenden Im Bild die für 30 jährige Mitgliedschaft geehrten Mitglieder, Frau Würcher Lotte und Frau Köferle Alrun gemeinsam mit der Obfrau und dem Bezirksvorsitzenden Geburtstagsfeier im GH "Zum Wirt" Die Geburtstagsfeier für jene Mitglieder des Vereines, welche im ersten Halbjahr ihre runden Geburtstage gefeiert haben, hat im März im Gasthaus "Zum Wirt" stattgefunden. Die Jubilare wurden vom Pensionistenverein; Ortsgruppe Fresach zu einem gemeinsamen Mittagessen eingeladen. Die Obfrau und einige Vorstandsmitglieder waren bei der Feier anwesend. Die Geburtstagsjubilare bei einer gemeinsamen Feier im GH „Zum Wirt“ Die für 15-jährige Mitgliedschaft Geehrten mit Obfrau Gertrud Glanznig, den Bezirksvorsitzenden GüntherTschachler und Ehrenobmann Fojan Gustav Fleischnudelessen beim Steinwender Das Fleischnudelessen beim Steinwender am Faschingdienstag hat schon eine lange Tradition und wurde auch heuer wieder zu einem Erlebnis für Freunde der selbst gemachten Fleischnudel. Nach einem ausgiebigen Essen und erfrischenden Getränken der rund 70 Teilnehmer ist der diesjährige Fasching wieder in gewohnter Weise ausgeklungen. Glanznig Gertrud (Obfrau) 16 Vereine / Standesamt n Die Trachtengruppe berichtet Keramikmalen Im Feber organisierten wir wieder im GH Wirt unser traditionelles Keramikma len. Es freut uns, dass sich immer wieder neue Teil nehmer für das Malen inte ressieren und mit Begeiste rung beim Verzieren von Gut gelungen sind die Produkte Keramik-Accessoires ihrer unserer Teilnehmer Kreativität freien Lauf las sen. Auch die jungen Künstler, die mit ihren Omas mitmachen, sind mit vollem Eifer dabei. Frau Angelika, die uns immer mit wertvollen Anregungen unterstützt, ist für alle Teilnehmer eine große Hilfe. Es war wieder ein sehr gelungener Nachmittag beim Gasthaus „Zum Wirt“. Wir möchten uns bei Martin und Hannes für die Benützung des Saales recht herzlich bedanken. Gerlinde Schützelhofer (Obfrau) Zum 75. und 90. Geburtstag konnten wir gratulieren. Zeitraum: 1. Feber 2017 bis 31. März 2017 Herzlichen Glückwunsch! Herr Bürgermeister bzw. Vertreter des Gemeinderates über brachten den folgenden Jubilaren die herzlichsten Geburtstags wünsche der Gemeindevertretung und sprachen die Hoffnung aus, dass ihnen noch recht viele Jahre in guter Gesundheit be schieden sein mögen. Edith Hohenberger (75), Tragenwinkel 9 Irmgard, Kristin und Monika bei der Arbeit Brigitte mit Tochter Nikola machen kunstvolle Produkte Johann Pontasch (90), Mooswald 69 Maria Poßegger (90), Wasserfallweg 37 Annelies Brückler (75), Mooswald 43 Standesamt n Herzliche Gratulation und viel Freude mit den neuen Erdenbürgern! Hochzeiten im Berichtszeitraum Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen den Jungvermähl ten viel Glück für ihren weiteren Lebensweg. Martina Gartner und Stefan Spanz, (Katharina, geb. 06.01.2017) In Punta Cana Byahibe gaben sich das JA-Wort Sonja Holzer und Gerald Brüggler Elisabeth Wieser und Alexander Passauer, (Lorenz Alexander, geb. 11.01.2017) Barbara Rauter und Marko Glanznig, (Lauren, geb. 13.01.2017) Christina Landmann und Hannes Winkler, (Livio, geb. 03.02.2017) n Sterbefälle Isensee Luise-Charlotte Elsa (Baby), Dorfplatz 48 Barzauner Alfred (85), Mooswald 1 17 18 Sport n Gemeindeskimeisterschaften 2017 Am Samstag, den 18. Jänner 2017 fanden bei hervorragenden Wetterbedingungen die Gemeindeskimeisterschaften auf der Gerlitzen statt. Im Ziel wurden die Kinder mit Schnitten und die Erwachsenen mit einem „Schnapserln“ von unseren Herrn Vizebürgermeister Oswald Hohenberger und Patrizia Barzau ner empfangen. Erst bei der Siegerehrung im Kulturhaus Fres ach, wurden dann die Gruppen und Tagessieger bekannt ge geben. Die Siegerehrung wurde von Herrn Bürgermeister Ing. Gerhard Altziebler vorgenommen. Der Gemeindeskimeisterin Marie Glanznig und dem Gemein deskimeister Thomas Baumgartner, sowie den einzelnen Klas sensiegern möchten wir hiermit nochmals herzlichst zu ihrem Sieg gratulieren. n Der SC Fresach berichtet Die CLUBMEISTERSCHAFTEN konnten bei herrlichem Winterwetter am 18. Feber 2017 auf der Gerlitzen/Neugar ten-Speedabfahrt unfallfrei abgehalten werden. Unserer Club meisterin Marie-Christin Walder und unserem Clubmeister Christian Walder gratulieren wir nochmals ganz herzlich. MASKENBALL am 25. Feber 2017 Unser Motto war heuer anlässlich unseres 50 Jahr Jubiläums im Vorjahr „Skifahrer Anno dazumal“. Beim Umzug am Nach mittag begleitete uns auch heuer wieder die Gemeindemusik kapelle Feistritz/Drau. Im Kulturhaus unterhielten Sonnschein Power, sowie unser Obmann Alfi und Irene die Kinder. Der schon traditionelle gemeinsame Ballonstart durfte natürlich auch nicht fehlen. Erfreulich ist, dass David Fanzott Post aus Italien bekommen hat. Am Abend waren wieder viele originelle Masken dabei, wie die Uhu Alleskleber, die Piraten, Bienen, Bierdosen, die Fres acher Rock´n Roller und einige mehr. Vielen Dank für euer Mühe und ein großes Lob für die Ideen und die damit verbun dene Arbeit!!!! Beim durchführenden Verein, dem SC Fresach, möchten wir uns recht herzlich für die hervorragende Abwicklung des Ren nens und die Bewirtung bei der Siegerehrung bedanken. Ein ganz besonderer Dank gilt jedoch den zahlreichen Spon soren, welche die Gemeinde Fresach, für diese Veranstaltung immer wieder unterstützen. Als besonderen Gast konnten wir bei der Siegerehrung Chri stian Walder begrüßen. 20 Info unter 04762/2587 oder [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc