Überblick
Förderprogramme 2017
Stand: Jänner 2017
Hintergrund
Zahlreiche Förderprogramme von unterschiedlichen Stellen für unterschiedliche Zielpersonen tragen zu einer breiten Verwirrung bei. Mit dieser einfach gestalteten
Übersicht sollte es für Gemeinden und für BürgerInnen möglich sein, für geplante Investitionen im Bereich Energie und Energieeffizienz die richtige Fördermöglichkeit zu
finden. Diese Übersicht stellt eine Auswahl der aktuellen Fördermöglichkeiten dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ökoförderungen Land Steiermark 2017 (für Private und Gemeinden)
Quelle: www.wohnbau.steiermark.at (17.01.2017)
Bezeichnung der Förderung
Gegenstand der Förderung
Informationen und Richtlinien
Einreichfrist
Biomasseheizungen
Investitionen zur Errichtung von Biomasse-Heizungen.
Biomasse Heizung 2017 -> Infoblatt
Biomasse Heizung 2017 -> Richtlinie
Bis 31.12.2017
Solarthermische Anlagen
Investitionen zur Neuerrichtung bzw. Erweiterung von Solarthermieanlagen zum Zweck der effizienten
Wärmebereitstellung. Die Förderung der Erweiterung bestehender Anlagen ist nur im Ausmaß der
Erweiterung und soweit eine Förderungsgrenze besteht nur bis zu der damit verbundenen
Gesamtgröße möglich.
Investitionen zur Errichtung von neuen oder zur Erweiterung bestehender Photovoltaikanlagen,
Lastmanagementsystemen sowie von elektrischen Energiespeichern zum Zweck der Stromge- winnung
bei gleichzeitiger Anhebung des Eigenverbrauchsanteils.
Die Förderung der Erweiterung bestehender Anlagen ist nur im Ausmaß der Erweiterung und soweit
eine Förderungsgrenze besteht nur bis zu der damit verbundenen Gesamtgröße möglich.
Investitionen zur Errichtung von neuen Wärmepumpen mit wasserführenden Wärmeabgabesystemen
zum Zweck der effizienten Wärmebereitstellung für den
- Neubau bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- nachträglichen Einbau in Bestandsgebäuden von Wohngebäuden und Gebäuden für
Sondernutzungen.
Investitionen für den Austausch von ineffizienten Umwälzpumpen gegen solche mit einem
Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,23 bei allen Formen haustechnischer Anlagen zur
Brauchwassererwärmung und Gebäudebeheizung für bestimmte Gebäude(teile).
Investitionen für den Umstieg von bestehenden
* händisch beschickten Feuerungsanlagen für fossile und biogene feste Brennstoffe
* Ölfeuerungsanlagen
* Wechselbrandkessel
jeweils bis einschließlich Baujahr 2007
auf neue
Solarthermie 2017 -> Infoblatt
Solarthermie 2017 -> Richtlinie
Bis 31.12.2017
PV-Anlagen & LMS & EES 2017 ->
Infoblatt
PV-Anlagen & LMS & EES 2017 ->
Richtlinie
Bis 31.12.2017
Wärmepumpen 2017 -> Infoblatt
Wärmepumpen 2017 -> Richtlinie
Bis 31.12.2017
HO-Pumpentausch 2017 -> Infoblatt
HO-Pumpentausch 2017 -> Richtlinie
Bis 31.12.2017
HO-Biomasse 2017 -> Infoblatt
HO-Wärmepumpe 2017 -> Infoblatt
HO BM & WP-> Richtlinie
Bis 31.12.2017
Photovoltaikanlagen
Lastenmanagementsysteme
Elektrische Energiespeicher
Innovative Heizsysteme Wärmepumpen
Heizungsoptimierung –
Pumpentausch
Heizungsoptimierung - Biomasse
und Heizungsoptimierung Wärmepumpe
(Kesseltausch in Feinstaubsanierungsgebieten
Seite 1 von 5
www.e5-steiermark.at
Innovative Mobilität
Lastenfahrräder und Falträder
Elektromobilität
E-Fahrzeuge und E-Ladestellen
Sonderförderungen
* moderne, automatisch beschickte Holzheizungen oder
* neue Wärmepumpen mit wasserführenden Wärmeabgabesystemen zum Zweck der effizienten
Wärmebereitstellung in bestehenden Wohngebäuden und Kleinstunternehmen.
Investitionen zum Ankauf von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen ein-oder
dreispurigen Lastenfahrrädern sowie von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen
Falträdern. Solche Fahrräder gelten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Kauf als neu.
Investitionen zum Ankauf von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen 2- oder 3-spurigen
Lastenfahrrädern. Ein solches Lastenfahrrad gilt innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem
Kauf als neu.

Fernwärme- in Feinstaubsanierungsgebieten: Umstellung der Beheizung auf Fernwärme- oder
Ferngas bzw. ein Fernwärmeanschluss bei neu errichteten Wohnobjekten

Errichtung und Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energie

Beratungsaktion Kleinwasserkraft
Wohnhaussanierung Land Steiermark 2017
Innovative Mobilität -> Infoblatt
Innovative Mobilität -> Richtlinie
Bis 31.12.2017
Elektromobilität 2016-2017 -> Richtlinie
Derzeit ist keine Registrierung möglich!
Start 1.März 2017
Optimierung von FW Netzen -> Leitfaden
laufend
Quelle: www.verwaltung.steiermark.at (20.01.2017)
Bezeichnung der Förderung
Gegenstand der Förderung
Informationen
„Umfassende energetische“ (1)
und „Kleine“ (2) Sanierung
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen von mindestens 3 Teilen der Gebäudehülle und/oder am
energetisch relevanten Haustechniksystem eines bestehenden Wohngebäudes (1), bzw.
Verbesserungsarbeiten, Neuschaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden und
Erhaltungsarbeiten an Eigenheimen und Mehrfamilienwohnhäusern (2).
Gefördert wird die in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende
Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen, wobei die Errichtung
von Wohnraum durch Ein- und Umbauten sowie in untergeordnetem Ausmaß auch Erweiterungen der
Gebäude zulässig sind.
Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen durch
Gemeinden angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Dadurch sollen attraktive
Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten,
Schulen, usw.) geschaffen werden.
Unter Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes
am selben Standort. Dies liegt dann vor, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und
durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % - bezogen auf
die bisherige Nutzfläche - vorliegt. Das Objekt muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß dem
Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 liegen.
Sanierung Förderungen -> Infoblatt
umfassende energetische Sanierung
-> Info
kleine Sanierung -> Info
Umfassende Sanierung -> Infoblatt
laufend-
Förderung für Gemeinden!
Belebung von Ortskernen -> Infoblatt
laufend-
Assanierung -> Infoblatt
laufend
Umfassende Sanierung
Sonderförderung „Sanierung zur
Belebung von Ortskernen“
Assanierung im Rahmen der
Wohnhaussanierung
Einreichfrist
laufend-
Geschosswohnbauförderung
Bezeichnung der Förderung
Förderung von
Eigentumswohnungen,
Seite 2 von 5
Gegenstand der Förderung


Informationen
geförderter Geschosswohnbau
-> Infoblatt
Eigentumswohnungen
Mietkaufwohnungen
www.e5-steiermark.at
Einreichfrist
laufend



Mietwohnungen und
Wohnheimen
Mietwohnungen
Sozialmietwohnungen
Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime)
-> für Kommunen
Sonstige Förderungen Land Steiermark 2017
Bezeichnung der Förderung
Gegenstand der Förderung
Informationen
Mikro-ÖV Strategie Steiermark
Förderwürdige Leistungen sind u.a. Betriebskosten (z.B. Betriebskosten bei Verkehrsunternehmen,
Tank-/Ladekosten, Versicherungskosten, Personalkosten,…) sowie einmalige Initialisierungskosten (z.B.
Prozessbegleitungskosten wie etwa Planungen, Investitionen für Haltestellenausstattung,
Marketing,…)Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände sowie
Regionalmanagements.
Das Land Steiermark unterstützt Privathaushalte bei der richtigen Entscheidungsfindung in Fragen zu
Sanierung, Energiekostenreduktion, erneuerbare Energien, Klimaschutz und vieles mehr durch
folgende Beratungsaktionen: kostenlose Erstberatung, geförderte Energiesparberatung und
geförderter Vor-Ort Gebäudecheck.
Die Beratungen werden im Rahmen der ich-tu's-Initiative exklusiv von BeraterInnen des netEB
durchgeführt.
Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbgutes im Lande. Ziel dieser
Förderung ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der
Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität.
Verkehr Land Steiermark -> Strategie
Micro-ÖV -> Richtlinie
laufend
ich-tu's -> Folder
laufend
Ich tu's Beratung
Revitalisierung historisch
bedeutender Baudenkmäler
Wärme
Altlasten
Weitere Fördermöglichkeiten
Revitalisierung -> Information
Revitalisierung -> Richtlinien
Einreichfrist
-
Quelle: www.umweltfoerderung.at (10.02.2016)
Bezeichnung der Förderung
Gegenstand der Förderung
Informationen
Förderung der Sanierung von
Altlasten
Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer
Altlast zusammenhängen; Erkundung, Planung, Bauleistungen, Räumung,
Entsorgung, Bauaufsicht, begleitende Analytik, Betriebskosten etc.
Altlasten -> Infoblatt
für Kommunen
-
Umweltfreundlich Heizen
Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umweltund klimafreundlichen Wärmeerzeugern (Holzheizungen und Anschluss an Fern
-wärme bis 400 kW Nennwärmeleistung zur zentralen Wärmeversorgung eines
Gebäudes sowie thermische Solaranlagen bis 100 m² Bruttokollektorfläche).
Gefördert werden Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester
Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Die Förderung umfasst
Umweltfreundlich Heizen -> Infoblatt
-> für Kommunen | Vereine | Betriebe |
-
Holzheizungen-> Infoblatt
-> für Kommunen |
-
Holzheizungen für Gemeinden
zur Eigenversorgung
Seite 3 von 5
www.e5-steiermark.at
Einreichfrist
Fernwärmeanschluss für
Gemeinden
Wärmepumpen für Gemeinden
Thermische Solaranlagen für
Gemeinden
Energiesparmaßnahmen
Wasser
Energie
LED-Systeme im Innenbereich
Thermische Gebäudesanierung
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von
öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind.
Neubau in energieeffizienter
Bauweise
Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in
energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie
erheblich unterschreiten.
Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung und Gewährleistung
einer ausreichenden Wasserversorgung : Bundesförderungen für
Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Gewässerökologie,
Schutzwasserwirtschaft
Umweltförderungen im Bereich
Wasser
Förderung der E-Mobilität
Mobilität und Mobilitätsmanagement
Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder
mehrerer betriebseigener Gebäude.
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im
Eigentum des Förderwerbers für einen Fernwärmeanschluss mit einer Leistung
≥ 400 kW.
Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen, die für die Erzeugung
von Heizwärme oder Warmwasser verwendet werden.
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche und
Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen zur Versorgung von
Gemeindegebäuden mit Wärme oder Kälte.
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei
gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden
Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B.
Straßenbeleuchtung).
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
in Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.
Klimafreundlich regionale
Mobilität
E-Ladeinfrastruktur
Mobilitätsmanagement für den
Seite 4 von 5
Registrierung und Einreichung sind ab 01.03.2017 möglich. Die
Förderungsaktionen sind bis Ende 2018 vorgesehen bzw. solange
Förderungsmittel zur Verfügung stehen.

Elektro-PKW für Betriebe

Elektro Zweiräder für Betriebe

Fahrzeuge mit alternativem Antrieb

Nutzfahrzeuge und Elektro-Leichtfahrzeuge für Betriebe
Alle Förderungen auch für Kommunen!
Gefördert werden Mobilitäts- und Verkehrsmaßnahmen in Klima- und EnergieModellregionen, sofern diese Teil eines regionalen Maßnahmenkataloges
„Mobilität" sind.
Die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen
ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für
Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein
und einen nicht diskriminierenden Zugang haben.
Gefördert werden Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs, die über die
www.e5-steiermark.at
Fernwärme Gemeinden -> Infoblatt
-> für Kommunen |
-
Wärmepumpen Gemeinden -> Infoblatt
-> für Kommunen |
Therm. Solaranlagen Gemeinden ->
Infoblatt
-> für Kommunen |
Energiesparen in Gemeinden -> Infoblatt
für Kommunen
-
LED-Systeme im Innenbereich ->
Infoblatt
für Kommunen |
Thermische Gebäudesanierung ->
Infoblatt
für Kommunen |
Energieeffizienter Neubau -> Infoblatt
für Kommunen |
-
Abwasserbeseitigung -> Info
Benchmarking -> Info
Gewässerökologie -> Info
Hochwasserschutz -> Info
Wasserversorgung -> Info
-> für Kommunen | Private| Betriebe
Factsheet Aktionspaket E-Mobilität
-




-
-
-
-
-
E-PKW -> Information
E-Zweiräder -> Information
Aktionspaket -> Information
E-Nutz- und -Leichtfahrzeuge ->
Information
Innovative klimafreundliche Mobilität ->Infoblatt
-> für Kommunen
E-Ladeinfrastruktur ->-Information
Radverkehr -> Infoblatt
-
Ab 1.3.2017
-
Radverkehr
Mobilitätsmanagement für
Jugend
Mobilitätsmanagement für
Freizeit und Tourismus
Innovative klimafreundliche
Mobilität für Regionen, Städte
und Gemeinden
Förderungsoffensiven des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes
hinausgehen.
Gefördert werden jugendorientierte Umweltschutzmaßnahmen im
Mobilitätsbereich, die über die Sonderaktionen des klimaaktiv mobil
Förderungsprogrammes hinausgehen. Die Kombination von mehreren
Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden
Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Gefördert werden tourismusorientierte Umweltschutzmaßnahmen im
Mobilitätsbereich, die über die Sonderaktionen des klima:aktiv mobil
Förderungsprogrammes hinausgehen.
Gefördert werden kommunale Umweltschutzmaßnahmen im
Mobilitätsbereich, die über die Förderungsoffensiven des klima:aktiv mobil
Förderungsprogrammes hinausgehen. Die Kombination von mehreren
Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden
Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Die Energie Agentur Steiermark übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte.
Seite 5 von 5
www.e5-steiermark.at
-> für Kommunen | Vereine | Betriebe |
Klimafreundliche Jugendmobilität ->
Infoblatt
-> für natürliche und juristische
Personen, die im außerschulischen
Jugendbereich tätig sind
Freizeit und Tourismus
-> für natürliche und juristische - im
Freizeit- und Tourismusbereich tätige
Personen
www.umweltfoerderung.at -> Infoblatt
PDF
-> für Städte | Gemeinden |
Regionalverbände | Verkehrsverbünde |
-
-
-