Überblick Förderprogramme 2017 Stand: Jänner 2017 Hintergrund Zahlreiche Förderprogramme von unterschiedlichen Stellen für unterschiedliche Zielpersonen tragen zu einer breiten Verwirrung bei. Mit dieser einfach gestalteten Übersicht sollte es für Gemeinden und für BürgerInnen möglich sein, für geplante Investitionen im Bereich Energie und Energieeffizienz die richtige Fördermöglichkeit zu finden. Diese Übersicht stellt eine Auswahl der aktuellen Fördermöglichkeiten dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ökoförderungen Land Steiermark 2017 (für Private und Gemeinden) Quelle: www.wohnbau.steiermark.at (17.01.2017) Bezeichnung der Förderung Gegenstand der Förderung Informationen und Richtlinien Einreichfrist Biomasseheizungen Investitionen zur Errichtung von Biomasse-Heizungen. Biomasse Heizung 2017 -> Infoblatt Biomasse Heizung 2017 -> Richtlinie Bis 31.12.2017 Solarthermische Anlagen Investitionen zur Neuerrichtung bzw. Erweiterung von Solarthermieanlagen zum Zweck der effizienten Wärmebereitstellung. Die Förderung der Erweiterung bestehender Anlagen ist nur im Ausmaß der Erweiterung und soweit eine Förderungsgrenze besteht nur bis zu der damit verbundenen Gesamtgröße möglich. Investitionen zur Errichtung von neuen oder zur Erweiterung bestehender Photovoltaikanlagen, Lastmanagementsystemen sowie von elektrischen Energiespeichern zum Zweck der Stromge- winnung bei gleichzeitiger Anhebung des Eigenverbrauchsanteils. Die Förderung der Erweiterung bestehender Anlagen ist nur im Ausmaß der Erweiterung und soweit eine Förderungsgrenze besteht nur bis zu der damit verbundenen Gesamtgröße möglich. Investitionen zur Errichtung von neuen Wärmepumpen mit wasserführenden Wärmeabgabesystemen zum Zweck der effizienten Wärmebereitstellung für den - Neubau bei Ein- und Zweifamilienhäusern - nachträglichen Einbau in Bestandsgebäuden von Wohngebäuden und Gebäuden für Sondernutzungen. Investitionen für den Austausch von ineffizienten Umwälzpumpen gegen solche mit einem Energieeffizienzindex (EEI) von max. 0,23 bei allen Formen haustechnischer Anlagen zur Brauchwassererwärmung und Gebäudebeheizung für bestimmte Gebäude(teile). Investitionen für den Umstieg von bestehenden * händisch beschickten Feuerungsanlagen für fossile und biogene feste Brennstoffe * Ölfeuerungsanlagen * Wechselbrandkessel jeweils bis einschließlich Baujahr 2007 auf neue Solarthermie 2017 -> Infoblatt Solarthermie 2017 -> Richtlinie Bis 31.12.2017 PV-Anlagen & LMS & EES 2017 -> Infoblatt PV-Anlagen & LMS & EES 2017 -> Richtlinie Bis 31.12.2017 Wärmepumpen 2017 -> Infoblatt Wärmepumpen 2017 -> Richtlinie Bis 31.12.2017 HO-Pumpentausch 2017 -> Infoblatt HO-Pumpentausch 2017 -> Richtlinie Bis 31.12.2017 HO-Biomasse 2017 -> Infoblatt HO-Wärmepumpe 2017 -> Infoblatt HO BM & WP-> Richtlinie Bis 31.12.2017 Photovoltaikanlagen Lastenmanagementsysteme Elektrische Energiespeicher Innovative Heizsysteme Wärmepumpen Heizungsoptimierung – Pumpentausch Heizungsoptimierung - Biomasse und Heizungsoptimierung Wärmepumpe (Kesseltausch in Feinstaubsanierungsgebieten Seite 1 von 5 www.e5-steiermark.at Innovative Mobilität Lastenfahrräder und Falträder Elektromobilität E-Fahrzeuge und E-Ladestellen Sonderförderungen * moderne, automatisch beschickte Holzheizungen oder * neue Wärmepumpen mit wasserführenden Wärmeabgabesystemen zum Zweck der effizienten Wärmebereitstellung in bestehenden Wohngebäuden und Kleinstunternehmen. Investitionen zum Ankauf von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen ein-oder dreispurigen Lastenfahrrädern sowie von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen Falträdern. Solche Fahrräder gelten innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Kauf als neu. Investitionen zum Ankauf von neuen, elektrisch oder nicht elektrisch betriebenen 2- oder 3-spurigen Lastenfahrrädern. Ein solches Lastenfahrrad gilt innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Kauf als neu. Fernwärme- in Feinstaubsanierungsgebieten: Umstellung der Beheizung auf Fernwärme- oder Ferngas bzw. ein Fernwärmeanschluss bei neu errichteten Wohnobjekten Errichtung und Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energie Beratungsaktion Kleinwasserkraft Wohnhaussanierung Land Steiermark 2017 Innovative Mobilität -> Infoblatt Innovative Mobilität -> Richtlinie Bis 31.12.2017 Elektromobilität 2016-2017 -> Richtlinie Derzeit ist keine Registrierung möglich! Start 1.März 2017 Optimierung von FW Netzen -> Leitfaden laufend Quelle: www.verwaltung.steiermark.at (20.01.2017) Bezeichnung der Förderung Gegenstand der Förderung Informationen „Umfassende energetische“ (1) und „Kleine“ (2) Sanierung Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen von mindestens 3 Teilen der Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem eines bestehenden Wohngebäudes (1), bzw. Verbesserungsarbeiten, Neuschaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden und Erhaltungsarbeiten an Eigenheimen und Mehrfamilienwohnhäusern (2). Gefördert wird die in beträchtlichem Ausmaß über die notwendige Erhaltung hinausgehende Sanierung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit mindestens drei Wohnungen, wobei die Errichtung von Wohnraum durch Ein- und Umbauten sowie in untergeordnetem Ausmaß auch Erweiterungen der Gebäude zulässig sind. Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen durch Gemeinden angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, usw.) geschaffen werden. Unter Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort. Dies liegt dann vor, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % - bezogen auf die bisherige Nutzfläche - vorliegt. Das Objekt muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 2010 liegen. Sanierung Förderungen -> Infoblatt umfassende energetische Sanierung -> Info kleine Sanierung -> Info Umfassende Sanierung -> Infoblatt laufend- Förderung für Gemeinden! Belebung von Ortskernen -> Infoblatt laufend- Assanierung -> Infoblatt laufend Umfassende Sanierung Sonderförderung „Sanierung zur Belebung von Ortskernen“ Assanierung im Rahmen der Wohnhaussanierung Einreichfrist laufend- Geschosswohnbauförderung Bezeichnung der Förderung Förderung von Eigentumswohnungen, Seite 2 von 5 Gegenstand der Förderung Informationen geförderter Geschosswohnbau -> Infoblatt Eigentumswohnungen Mietkaufwohnungen www.e5-steiermark.at Einreichfrist laufend Mietwohnungen und Wohnheimen Mietwohnungen Sozialmietwohnungen Wohnheime (Seniorenheime, Studentenheime) -> für Kommunen Sonstige Förderungen Land Steiermark 2017 Bezeichnung der Förderung Gegenstand der Förderung Informationen Mikro-ÖV Strategie Steiermark Förderwürdige Leistungen sind u.a. Betriebskosten (z.B. Betriebskosten bei Verkehrsunternehmen, Tank-/Ladekosten, Versicherungskosten, Personalkosten,…) sowie einmalige Initialisierungskosten (z.B. Prozessbegleitungskosten wie etwa Planungen, Investitionen für Haltestellenausstattung, Marketing,…)Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Regionalmanagements. Das Land Steiermark unterstützt Privathaushalte bei der richtigen Entscheidungsfindung in Fragen zu Sanierung, Energiekostenreduktion, erneuerbare Energien, Klimaschutz und vieles mehr durch folgende Beratungsaktionen: kostenlose Erstberatung, geförderte Energiesparberatung und geförderter Vor-Ort Gebäudecheck. Die Beratungen werden im Rahmen der ich-tu's-Initiative exklusiv von BeraterInnen des netEB durchgeführt. Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbgutes im Lande. Ziel dieser Förderung ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Verkehr Land Steiermark -> Strategie Micro-ÖV -> Richtlinie laufend ich-tu's -> Folder laufend Ich tu's Beratung Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler Wärme Altlasten Weitere Fördermöglichkeiten Revitalisierung -> Information Revitalisierung -> Richtlinien Einreichfrist - Quelle: www.umweltfoerderung.at (10.02.2016) Bezeichnung der Förderung Gegenstand der Förderung Informationen Förderung der Sanierung von Altlasten Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen; Erkundung, Planung, Bauleistungen, Räumung, Entsorgung, Bauaufsicht, begleitende Analytik, Betriebskosten etc. Altlasten -> Infoblatt für Kommunen - Umweltfreundlich Heizen Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umweltund klimafreundlichen Wärmeerzeugern (Holzheizungen und Anschluss an Fern -wärme bis 400 kW Nennwärmeleistung zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes sowie thermische Solaranlagen bis 100 m² Bruttokollektorfläche). Gefördert werden Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden. Die Förderung umfasst Umweltfreundlich Heizen -> Infoblatt -> für Kommunen | Vereine | Betriebe | - Holzheizungen-> Infoblatt -> für Kommunen | - Holzheizungen für Gemeinden zur Eigenversorgung Seite 3 von 5 www.e5-steiermark.at Einreichfrist Fernwärmeanschluss für Gemeinden Wärmepumpen für Gemeinden Thermische Solaranlagen für Gemeinden Energiesparmaßnahmen Wasser Energie LED-Systeme im Innenbereich Thermische Gebäudesanierung Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von öffentlichen Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Neubau in energieeffizienter Bauweise Gefördert wird der Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinie erheblich unterschreiten. Schutz der Umwelt durch geordnete Abwasserentsorgung und Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung : Bundesförderungen für Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Gewässerökologie, Schutzwasserwirtschaft Umweltförderungen im Bereich Wasser Förderung der E-Mobilität Mobilität und Mobilitätsmanagement Investitionen für Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude. Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Fernwärmeanschluss mit einer Leistung ≥ 400 kW. Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen, die für die Erzeugung von Heizwärme oder Warmwasser verwendet werden. Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen zur Versorgung von Gemeindegebäuden mit Wärme oder Kälte. Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen (z.B. Straßenbeleuchtung). Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme in Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Klimafreundlich regionale Mobilität E-Ladeinfrastruktur Mobilitätsmanagement für den Seite 4 von 5 Registrierung und Einreichung sind ab 01.03.2017 möglich. Die Förderungsaktionen sind bis Ende 2018 vorgesehen bzw. solange Förderungsmittel zur Verfügung stehen. Elektro-PKW für Betriebe Elektro Zweiräder für Betriebe Fahrzeuge mit alternativem Antrieb Nutzfahrzeuge und Elektro-Leichtfahrzeuge für Betriebe Alle Förderungen auch für Kommunen! Gefördert werden Mobilitäts- und Verkehrsmaßnahmen in Klima- und EnergieModellregionen, sofern diese Teil eines regionalen Maßnahmenkataloges „Mobilität" sind. Die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs, die über die www.e5-steiermark.at Fernwärme Gemeinden -> Infoblatt -> für Kommunen | - Wärmepumpen Gemeinden -> Infoblatt -> für Kommunen | Therm. Solaranlagen Gemeinden -> Infoblatt -> für Kommunen | Energiesparen in Gemeinden -> Infoblatt für Kommunen - LED-Systeme im Innenbereich -> Infoblatt für Kommunen | Thermische Gebäudesanierung -> Infoblatt für Kommunen | Energieeffizienter Neubau -> Infoblatt für Kommunen | - Abwasserbeseitigung -> Info Benchmarking -> Info Gewässerökologie -> Info Hochwasserschutz -> Info Wasserversorgung -> Info -> für Kommunen | Private| Betriebe Factsheet Aktionspaket E-Mobilität - - - - - - E-PKW -> Information E-Zweiräder -> Information Aktionspaket -> Information E-Nutz- und -Leichtfahrzeuge -> Information Innovative klimafreundliche Mobilität ->Infoblatt -> für Kommunen E-Ladeinfrastruktur ->-Information Radverkehr -> Infoblatt - Ab 1.3.2017 - Radverkehr Mobilitätsmanagement für Jugend Mobilitätsmanagement für Freizeit und Tourismus Innovative klimafreundliche Mobilität für Regionen, Städte und Gemeinden Förderungsoffensiven des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes hinausgehen. Gefördert werden jugendorientierte Umweltschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich, die über die Sonderaktionen des klimaaktiv mobil Förderungsprogrammes hinausgehen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Gefördert werden tourismusorientierte Umweltschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich, die über die Sonderaktionen des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes hinausgehen. Gefördert werden kommunale Umweltschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich, die über die Förderungsoffensiven des klima:aktiv mobil Förderungsprogrammes hinausgehen. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Die Energie Agentur Steiermark übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der dargestellten Inhalte. Seite 5 von 5 www.e5-steiermark.at -> für Kommunen | Vereine | Betriebe | Klimafreundliche Jugendmobilität -> Infoblatt -> für natürliche und juristische Personen, die im außerschulischen Jugendbereich tätig sind Freizeit und Tourismus -> für natürliche und juristische - im Freizeit- und Tourismusbereich tätige Personen www.umweltfoerderung.at -> Infoblatt PDF -> für Städte | Gemeinden | Regionalverbände | Verkehrsverbünde | - - -
© Copyright 2024 ExpyDoc