Merkblatt Darlehen der ETH Zürich

Studienfinanzierung
Darlehen
Allgemeines
Langfristige Darlehen (zinsfrei)
Studierende der ETH können ein kurz- oder langfristiges Dar-
Das langfristige Darlehen beträgt maximal CHF 12'000 und
lehen der ETH Zürich erhalten. Die Darlehen dienen der Fi-
wird nur einmal während der Ausbildungszeit zugesprochen.
nanzierung von Studien- und Lebenshaltungskosten. Darlehen müssen zurückbezahlt werden. Langfristige Darlehen
Gesuchsberechtigt sind:
werden i.d.R. in Ergänzung zu einem Stipendium ausgerich-
 Immatrikulierte BSc-Studierende, welche die Basisprüfung
tet.
bestanden haben
 Schweizer Studierende und Studierende mit Niederlassung C
Kurzfristige Darlehen (zinsfrei)
Immatrikulierte Studierende der ETH können ab dem 1. Semester ein kurzfristiges Darlehen von max. CHF 2000 bean-
im MSc-Studium oder Doktorat
 Ausländische Studierende im MSc-Studium oder Doktorat, die
das BSc-Studium an der ETH Zürich absolviert haben
tragen. Studierende (BSc, MSc und MAS), die sich nur zu
Studienzwecken in der Schweiz aufhalten und neu in die ETH
eintreten, können ab dem 2. Semester ein kurzfristiges Darlehen aufnehmen. Mobilitätsstudierende sind nicht darlehensberechtigt.
Gesuch
Das Gesuchsformular mit Begleitbrief kann jederzeit eingereicht
werden. Beizulegen ist eine Kopie der eigenen Steuerrechnung
sowie der Steuerrechnung der Eltern des Vorjahres, als auch
eine Übersicht über das eigene monatliche Budget.
Gesuch
Das Gesuch erfolgt in Briefform, mit kurzer Begründung und
Das Gesuchsformular ist am Schalter erhältlich.
einer Übersicht des eigenen Budgets. Es gibt keine Fristen.
Auszahlung/Rückzahlung
Das Darlehen ist persönlich an der Kasse der ETH Zürich
gegen Legitimation in Empfang zu nehmen. Es ist spätestens
innert einem Jahr ab Verfügungsdatum an die Kasse der ETH
Zürich (Schalter HG F 67.1, Mo-Fr 11.00 - 13.00 Uhr) zurück-
ETH Zürich
Student Services / Studienfinanzierung
HG F22.1 / Öffnungszeiten Mo-Fr 11 – 13 h
Rämistr. 101
8092 Zürich
zuzahlen.
Telefon: +41 44 632 20 40/88
www.ethz/studium/finanzielles 
Student Services

Auszahlung
Das Darlehen wird in einer Rate auf Ihr persönliches Bankoder Postkonto überwiesen.
Rückzahlung
Raten
Der Darlehensvertrag legt die Rückzahlungsbedingungen
fest. Die jährlichen Raten betragen mind. CHF 2000. Einzahlungsscheine sind bei der Finanzabteilung der ETH Zürich
(Herr Bäumle, 044 632 41 73) erhältlich.
Tätigkeitsbericht
Sie verpflichten sich, jedes Jahr im Juli der Studienfinanzierung unaufgefordert einen Tätigkeitsbericht und allfällige
Adressmutationen zuzustellen (erstmals im Jahr nach dem
Bewilligungsjahr und letztmals im Juli vor der Rückzahlung).
Wird der Tätigkeitsbericht nicht eingereicht, so wird das Darlehen zur sofortigen Rückzahlung fällig und von der Finanzabteilung der ETH Zürich eingefordert.
www.ethz/studium/finanzielles/Tätigkeitsbericht 
Härtefälle
Eine 6 bis 12-monatige Verlängerung der Rückzahlungsfrist
ist in begründeten Härtefällen möglich. Dieser Antrag ist unbedingt vor Ablauf der Rückzahlungsfrist schriftlich an die
Studienfinanzierung der ETH Zürich zu richten.
www.ethz/studium/finanzielles 
beh/dha 2/17