Studienfinanzierung Darlehen Allgemeines Langfristige Darlehen (zinsfrei) Studierende der ETH können ein kurz- oder langfristiges Dar- Das langfristige Darlehen beträgt maximal CHF 12'000 und lehen der ETH Zürich erhalten. Die Darlehen dienen der Fi- wird nur einmal während der Ausbildungszeit zugesprochen. nanzierung von Studien- und Lebenshaltungskosten. Darlehen müssen zurückbezahlt werden. Langfristige Darlehen Gesuchsberechtigt sind: werden i.d.R. in Ergänzung zu einem Stipendium ausgerich- Immatrikulierte BSc-Studierende, welche die Basisprüfung tet. bestanden haben Schweizer Studierende und Studierende mit Niederlassung C Kurzfristige Darlehen (zinsfrei) Immatrikulierte Studierende der ETH können ab dem 1. Semester ein kurzfristiges Darlehen von max. CHF 2000 bean- im MSc-Studium oder Doktorat Ausländische Studierende im MSc-Studium oder Doktorat, die das BSc-Studium an der ETH Zürich absolviert haben tragen. Studierende (BSc, MSc und MAS), die sich nur zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten und neu in die ETH eintreten, können ab dem 2. Semester ein kurzfristiges Darlehen aufnehmen. Mobilitätsstudierende sind nicht darlehensberechtigt. Gesuch Das Gesuchsformular mit Begleitbrief kann jederzeit eingereicht werden. Beizulegen ist eine Kopie der eigenen Steuerrechnung sowie der Steuerrechnung der Eltern des Vorjahres, als auch eine Übersicht über das eigene monatliche Budget. Gesuch Das Gesuch erfolgt in Briefform, mit kurzer Begründung und Das Gesuchsformular ist am Schalter erhältlich. einer Übersicht des eigenen Budgets. Es gibt keine Fristen. Auszahlung/Rückzahlung Das Darlehen ist persönlich an der Kasse der ETH Zürich gegen Legitimation in Empfang zu nehmen. Es ist spätestens innert einem Jahr ab Verfügungsdatum an die Kasse der ETH Zürich (Schalter HG F 67.1, Mo-Fr 11.00 - 13.00 Uhr) zurück- ETH Zürich Student Services / Studienfinanzierung HG F22.1 / Öffnungszeiten Mo-Fr 11 – 13 h Rämistr. 101 8092 Zürich zuzahlen. Telefon: +41 44 632 20 40/88 www.ethz/studium/finanzielles Student Services Auszahlung Das Darlehen wird in einer Rate auf Ihr persönliches Bankoder Postkonto überwiesen. Rückzahlung Raten Der Darlehensvertrag legt die Rückzahlungsbedingungen fest. Die jährlichen Raten betragen mind. CHF 2000. Einzahlungsscheine sind bei der Finanzabteilung der ETH Zürich (Herr Bäumle, 044 632 41 73) erhältlich. Tätigkeitsbericht Sie verpflichten sich, jedes Jahr im Juli der Studienfinanzierung unaufgefordert einen Tätigkeitsbericht und allfällige Adressmutationen zuzustellen (erstmals im Jahr nach dem Bewilligungsjahr und letztmals im Juli vor der Rückzahlung). Wird der Tätigkeitsbericht nicht eingereicht, so wird das Darlehen zur sofortigen Rückzahlung fällig und von der Finanzabteilung der ETH Zürich eingefordert. www.ethz/studium/finanzielles/Tätigkeitsbericht Härtefälle Eine 6 bis 12-monatige Verlängerung der Rückzahlungsfrist ist in begründeten Härtefällen möglich. Dieser Antrag ist unbedingt vor Ablauf der Rückzahlungsfrist schriftlich an die Studienfinanzierung der ETH Zürich zu richten. www.ethz/studium/finanzielles beh/dha 2/17
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