business_breakfast »Zuwendungen Dritter kein Arbeitslohn – Auf den Blickwinkel kommt es an!« 06. April 2017 | 9.00 bis 11.00 Uhr optegra GmbH & Co. KG | Universitätsstraße 71 | 50931 Köln Ein Preisvorteil, den ein Arbeitnehmer von einem Dritten, z. B. einem Geschäftspartner seines Arbeitgebers, erhält, ist kein Arbeitslohn. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Dritte den Preisvorteil nach eigenwirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt hat und es keinen Grund dafür gibt, dass der Dritte die Preisvergünstigung im Interesse des Arbeitgebers gewährt und damit anstelle des Arbeitgebers die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgolten hat. Damit ist zum Ausdruck gebracht, dass Arbeitslohn im Regelfall durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Zuwendungen eines Dritten sind deshalb einem Arbeitnehmer nur dann zuzurechnen, wenn sie Gegenleistung für die Arbeit sind, die er seinem Arbeitgeber (nicht dem Dritten) gegenüber zu erbringen hat. Entscheidend ist der Blickwinkel. Klaus Strohner, Partner bei optegra GmbH & Co. KG und ausgewiesener Lohnsteuerexperte berichtet über aktuelle Entwicklungen aus der Rechtsprechung zu Drittlöhnen und zeigt dabei Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Beispielen aus der Praxis auf. Die Veranstaltung richtet sich im Wesentlichen an Leiter und Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Finanz-, Steuer- und Personalabteilungen aller Unternehmen. Teilnahmegebühr: Die Teilnahme an der Mandantenveranstaltung ist kostenfrei. Teilnehmer erhalten Tagungsunterlagen sowie ein Frühstück. Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis spätestens 23. März 2017 verbindlich zu der Veranstaltung an. Fachlicher Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Strohner Telefon: +49 [221] 80 05 08 - 41 Mail: [email protected] Organisation: Bianca Neuhaus Telefon: +49 [221] 80 05 08 - 463 Mail: [email protected] optegra GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Universitätsstraße 71 D-50931 Köln Telefon +49 [221] 80 05 08 - 0 Telefax +49 [221] 80 05 08 - 50 [email protected] www.optegra.de business_breakfast Antwortfax Am business_breakfast am Donnerstag den 06. April 2017 nehme ich teil. Name Firma Adresse Telefon Mail Bitte informieren Sie mich auch zukünftig über Veranstaltungen. Unterschrift Bitte per Mail an: [email protected] oder per Fax an: +49 [221] 80 05 08 - 50 optegra GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Universitätsstraße 71 D-50931 Köln Telefon +49 [221] 80 05 08 - 0 Telefax +49 [221] 80 05 08 - 50 [email protected] www.optegra.de
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