BERUFSMATURITÄTSSCHULE GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BERUFSSCHULE BERN An die Sekundarschulen im Einzugsgebiet der BMS Bern Lorrainestrasse 5 Postfach 250 3000 Bern 22 Telefon 031 335 94 94 Fax 031 335 94 84 [email protected] www.gibb.ch Bern, im Oktober 2016/tvo Orientierung über die lehrbegleitende Berufsmaturität und das Aufnahmeverfahren an die Berufsmaturitätsschule Sehr geehrte Damen und Herren Der beiliegende Faltprospekt „die berufsmaturität“ fasst alles Wissenswerte zur Berufsmaturität an der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Bern auf einen Blick zusammen. Er soll Sie bei der Orientierung Ihrer Schülerinnen und Schüler über die lehrbegleitende Berufsmaturität und das Aufnahmeverfahren unterstützen. Für die prüfungsfreie Anmeldung Ihrer Schülerinnen und Schüler verwenden Sie bitte die offiziellen Formulare (O, A, B) der Erziehungsdirektion (www.erz.be.ch). Die unterzeichneten Formulare müssen bis zum 15. Februar 2017 an die zuständige Berufsmaturitätsschule zugestellt werden. Formulare von Lernenden, deren Berufsschulort resp. die Berufsmaturitätsschule noch nicht bekannt ist, senden Sie an die nächstgelegene Berufsmaturitätsschule. (Wichtig: Das Kreuz in der Rubrik „...besucht den Berufsmaturitätsunterricht...“ auf dem Lehrvertragsformular gilt nicht als Anmeldung für die BMS!). Schülerinnen und Schüler der 9. Sekundarschulklasse, die von Ihnen keine Empfehlung für die BMS erhalten, können von ihrer gesetzlichen Vertretung mit dem Formular B (Laufbahnentscheid) der Erziehungsdirektion oder mit dem Anmeldeformular der BMS-gibb für die Aufnahmeprüfungen angemeldet werden. Die Anmeldefrist läuft bis 15. Februar 2017. Die Prüfungen finden im deutschsprachigen Teil des Kantons für alle Kandidatinnen und Kandidaten zum selben Zeitpunkt statt: Aufnahmeprüfungen (D, F, E, M) Eignungsprüfung im Fach Zeichnen/Gestalten Samstag, 11. März 2017. Dienstag, 14. März 2017. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aller gewichteten Fachnoten mindestens 4.0 beträgt. Die Eignungsprüfung im Fach Zeichnen/Gestalten muss genügend sein. Seite 2/2 Ergänzende Hinweise und Informationen Bei 4-jährigen Lehren zusammen mit einer 3-jährigen gestalterischen oder gewerblichen BM 1 empfehlen wir, sich trotz des um ein Jahr verschobenen BMS-Eintritts bereits während der vorbereitenden Schule bei der BMS anzumelden und bereits zu diesem Zeitpunkt die Aufnahmeprüfung in die BM 1 zu absolvieren. Bei positivem Ergebnis ist der BMS-Eintritt bei Beginn des 2. Lehrjahres bereits gesichert und bei negativem Ergebnis kann die Aufnahmeprüfung im ersten Lehrjahr allenfalls wiederholt werden. Kopierfähige Exemplare der früheren Aufgaben der BMS-Aufnahmeprüfung (mit Lösungen) finden Sie auf unserer Internetseite (www.gibb.ch > Berufsmaturität > Aufnahme). Die Prüfungsaufgaben des Vorjahres bleiben aus rechtlichen und organisatorischen Gründen während 12 Monaten unter Verschluss. Wir bitten Ihre Klassenlehrpersonen der 9. (und evtl. 8.) Klassen, die beigelegten Informationsbroschüren an interessierte Schülerinnen und Schüler abzugeben. Die Broschüre kann auch digital auf unserer Webseite (www.gibb.ch > Berufsmaturität > Angebot > Informationsbroschüren) heruntergeladen werden. Für Ihre wertvolle Mitarbeit danken wir Ihnen herzlich. Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen anzurufen. Wir beraten Sie gerne. Freundliche Grüsse Gewerblich-Industrielle Berufsschule Bern Thomas von Burg Abteilungsleiter - Beilagen erwähnt Kopie z. K. an: - Kantonale Berufsbildungsämter BE, FR, SO, VS - Sekundarschul-Inspektorinnen und -Inspektoren (BE) - Amt für Kindergarten, Volks- und Mittelschule - Zentralstelle für Berufs- und Laufbahnberatung (BE) - Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen im Kanton Bern - Berufsberatungsstellen Düdingen, Freiburg, Murten, Tafers - Berufs- und Studienberatungsstellen Olten und Solothurn
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