Sachkundige für Blitz- und Überspannungsschutz sowie

VERTRAUEN DURCH SICHERHEIT
Brandmeldeanlagen (BMA)
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Funktion und Wirkungsweise
Brandmeldeanlagen alarmieren bereits in einem frühen
Stadium eines Brandes und führen Steuerfunktionen
aus. So sind bereits in der Entstehungsphase z. B. eines
Schwelbrandes die Evakuierung von Personen und die
Einleitung von Löschmaßnahmen möglich.
Ein Brand wird durch seine Folgeprodukte (Rauch, Wärme,
Strahlung, Verbrennungsgase) von automatischen Brandmeldern erkannt oder durch die Betätigung eines Handfeuermelders weitergeleitet. Die Brandmelderzentrale (BMZ)
wertet diese Meldung aus und leitet sie an die Interventionsstelle weiter. Gleichzeitig können wichtige Ansteuerungen, wie die Auslösung einer Löschanlage, das Öffnen
von Rauch- und Wärmeabzügen (RWA), das Schließen von
Rauchschutzklappen, ggf. das automatische Sichern von
Daten einer EDV-Anlage vorgenommen werden. Eine sinn-
volle Unterteilung in Meldergruppen und die Identifizierung jedes
einzelnen Melders erleichtert mit einer entsprechenden Anzeige
an der BMZ das schnelle Auffinden des Ortes der Brandentstehung. Durch die eingeleiteten Maßnahmen können Schäden und
Folgeschäden auf ein Minimum begrenzt werden.
Anerkannte Bauteile und Systeme
Die anerkannten Regelwerke der Brandmeldetechnik fordern die
Konformität der verwendeten Komponenten mit nationalen und
europäischen Normen, sowie den Nachweis des funktionsmäßigen Zusammenwirkens aller Bestandteile der Anlage.
Die Einhaltung dieser Forderungen wird sichergestellt durch den
Einbau VdS-anerkannter Bauteile und Systeme. Die Konformität
eines Produktes und eines Brandmeldesystems mit dem hohen
Qualitätsstandard, den die z. T. harmonisierten europäischen
Normen (EN 54) setzen, wird nach erfolgreicher Prüfung in den
VdS-Laboratorien bestätigt und zertifiziert. Behördlich geforderte
oder aus persönlichen Schutzüberlegungen eingebaute Brandmeldeanlagen müssen in aller Regel die Anforderungen von VdS
2095, bzw. DIN VDE 0833-2 und DIN 14675 erfüllen.
Anerkannte Errichter
VdS spricht Anerkennungen für Errichterfirmen von Brandmeldeanlagen aus. Diese und die von ihnen geplanten, errichteten und
attestierten Anlagen werden durch VdS einer stichprobenmäßigen
Qualitätskontrolle unterzogen. Listen aller VdS-anerkannten
Errichter werden von VdS zum Beispiel im Internet (www.vds.de)
veröffentlicht. Sollen Anlagen versicherungstechnisch berücksichtigt werden, sind sie von einem VdS-anerkannten Errichter zu
attestieren.
Errichterfirmen von Brandmeldeanlagen können bei VdS eine
Anerkennung beantragen. Voraussetzung hierfür ist u. a. die
Lieferzusage des Inhabers eines VdS-anerkannten Systems (wenn
der Errichter nicht selbst Inhaber einer Systemanerkennung ist),
das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems und die
Beteiligung des Errichters an einer ständigen Überprüfung im
Rahmen eines Stichprobenverfahrens.
Sicherstellen des Betriebs
BMA sind wichtiger Teil von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten und werden vermehrt von bauaufsichtlicher
Seite gefordert. Es muss daher sichergestellt sein, dass die
Anlage im Brandfall bestimmungsgemäß funktioniert und
ihre geplante Aufgabe ohne Beeinträchtigung erfüllt.
Wartung von BMA
BMA unterliegen wie alle Geräte den Einflüssen von Alterung und Korrosion (z. B. durch hohe Luftfeuchtigkeit oder
korrosive Dämpfe in Produktionshallen), Verschleiß und
Verschmutzung, auch können Beschädigungen und falsche
Benutzung nicht ausgeschlossen werden.
Erstprüfungen durch Sachverständige
Auch außerhalb des Stichprobenverfahrens führen die Ingenieure
von VdS Erstprüfungen („Abnahmen“) nach den Prüfverordnungen
der Bundesländer durch. Alle Büros der Technischen Prüfstelle
verfügen über staatlich anerkannte Sachverständige und können
somit kundennah und kostengünstig prüfen und informieren.
Laut Technischer Prüfverordnung (z. B. für NRW) gehört es zu den
Obliegenheiten des Betreibers bzw. des Bauherrn, für Brandmeldeanlagen eine „Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach
wesentlicher Änderung“, sowie eine Wiederholungsprüfung nach
jeweils 1-3 Jahren (je nach Bundesland) durch Sachverständige zu
veranlassen.
Aus diesem Grunde werden in DIN VDE 0833-1 für BMA
Instandhaltungen (Wartung, Inspektion und Verbesserung)
nach Angaben des Herstellers gefordert. Die Eintragungen
im Betriebsbuch für BMA (z. B. nach VdS 2182) bieten einen
guten Überblick über die erfolgten Prüfungen und ggf.
festgestellte Mängel.
VdS empfiehlt, dass Instandhaltungsmaßnahmen von VdSanerkannten Errichtern durchgeführt werden. Bei diesen
wird überprüft, dass sie über die notwendige Qualifikation
und die entsprechenden Ersatzteile der Anlage verfügen.
Die Prüfung der BMA im bauaufsichtlichen Verfahren kann bei
Bedarf mit der Prüfung im Errichteranerkennungsverfahren oder
im Verfahren der Zertifizierung von Fachfirmen nach DIN 14675
kombiniert werden. Diese Erstprüfung gibt dem Betreiber und
dem Errichter die Sicherheit, dass von unabhängiger und kompetenter Seite überprüft wird, dass die BMA korrekt geplant und
installiert wurde. Etwaig vorhandene Mängel können so rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden.
VdS Schadenverhütung GmbH ist eine Einrichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und
arbeitet zum Schutz von Leben und Sachwerten. Mit Kompetenz
und langjähriger Erfahrung prüft und zertifiziert VdS Produkte
und Dienstleister des Sicherheitsmarktes.
VdS Schadenverhütung GmbH
Ein Unternehmen des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Die Bereiche Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz
bilden dabei den Mittelpunkt. Das Gütesiegel VdS steht
für Qualität und Zuverlässigkeit.
VdS – Vertrauen durch Sicherheit.
Weitere Informationen zum Thema Brandmeldeanlagen
erhalten Sie von Herrn Berger unter der Telefonnummer
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VdS 5485 : 2009-09 (02)
VdS – Institution in Fragen der Sicherheit