VERTRAUEN DURCH SICHERHEIT Brandmeldeanlagen (BMA) A C B D E F J K G H L Funktion und Wirkungsweise Brandmeldeanlagen alarmieren bereits in einem frühen Stadium eines Brandes und führen Steuerfunktionen aus. So sind bereits in der Entstehungsphase z. B. eines Schwelbrandes die Evakuierung von Personen und die Einleitung von Löschmaßnahmen möglich. Ein Brand wird durch seine Folgeprodukte (Rauch, Wärme, Strahlung, Verbrennungsgase) von automatischen Brandmeldern erkannt oder durch die Betätigung eines Handfeuermelders weitergeleitet. Die Brandmelderzentrale (BMZ) wertet diese Meldung aus und leitet sie an die Interventionsstelle weiter. Gleichzeitig können wichtige Ansteuerungen, wie die Auslösung einer Löschanlage, das Öffnen von Rauch- und Wärmeabzügen (RWA), das Schließen von Rauchschutzklappen, ggf. das automatische Sichern von Daten einer EDV-Anlage vorgenommen werden. Eine sinn- volle Unterteilung in Meldergruppen und die Identifizierung jedes einzelnen Melders erleichtert mit einer entsprechenden Anzeige an der BMZ das schnelle Auffinden des Ortes der Brandentstehung. Durch die eingeleiteten Maßnahmen können Schäden und Folgeschäden auf ein Minimum begrenzt werden. Anerkannte Bauteile und Systeme Die anerkannten Regelwerke der Brandmeldetechnik fordern die Konformität der verwendeten Komponenten mit nationalen und europäischen Normen, sowie den Nachweis des funktionsmäßigen Zusammenwirkens aller Bestandteile der Anlage. Die Einhaltung dieser Forderungen wird sichergestellt durch den Einbau VdS-anerkannter Bauteile und Systeme. Die Konformität eines Produktes und eines Brandmeldesystems mit dem hohen Qualitätsstandard, den die z. T. harmonisierten europäischen Normen (EN 54) setzen, wird nach erfolgreicher Prüfung in den VdS-Laboratorien bestätigt und zertifiziert. Behördlich geforderte oder aus persönlichen Schutzüberlegungen eingebaute Brandmeldeanlagen müssen in aller Regel die Anforderungen von VdS 2095, bzw. DIN VDE 0833-2 und DIN 14675 erfüllen. Anerkannte Errichter VdS spricht Anerkennungen für Errichterfirmen von Brandmeldeanlagen aus. Diese und die von ihnen geplanten, errichteten und attestierten Anlagen werden durch VdS einer stichprobenmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen. Listen aller VdS-anerkannten Errichter werden von VdS zum Beispiel im Internet (www.vds.de) veröffentlicht. Sollen Anlagen versicherungstechnisch berücksichtigt werden, sind sie von einem VdS-anerkannten Errichter zu attestieren. Errichterfirmen von Brandmeldeanlagen können bei VdS eine Anerkennung beantragen. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Lieferzusage des Inhabers eines VdS-anerkannten Systems (wenn der Errichter nicht selbst Inhaber einer Systemanerkennung ist), das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems und die Beteiligung des Errichters an einer ständigen Überprüfung im Rahmen eines Stichprobenverfahrens. Sicherstellen des Betriebs BMA sind wichtiger Teil von Sicherheits- und Brandschutzkonzepten und werden vermehrt von bauaufsichtlicher Seite gefordert. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Anlage im Brandfall bestimmungsgemäß funktioniert und ihre geplante Aufgabe ohne Beeinträchtigung erfüllt. Wartung von BMA BMA unterliegen wie alle Geräte den Einflüssen von Alterung und Korrosion (z. B. durch hohe Luftfeuchtigkeit oder korrosive Dämpfe in Produktionshallen), Verschleiß und Verschmutzung, auch können Beschädigungen und falsche Benutzung nicht ausgeschlossen werden. Erstprüfungen durch Sachverständige Auch außerhalb des Stichprobenverfahrens führen die Ingenieure von VdS Erstprüfungen („Abnahmen“) nach den Prüfverordnungen der Bundesländer durch. Alle Büros der Technischen Prüfstelle verfügen über staatlich anerkannte Sachverständige und können somit kundennah und kostengünstig prüfen und informieren. Laut Technischer Prüfverordnung (z. B. für NRW) gehört es zu den Obliegenheiten des Betreibers bzw. des Bauherrn, für Brandmeldeanlagen eine „Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung“, sowie eine Wiederholungsprüfung nach jeweils 1-3 Jahren (je nach Bundesland) durch Sachverständige zu veranlassen. Aus diesem Grunde werden in DIN VDE 0833-1 für BMA Instandhaltungen (Wartung, Inspektion und Verbesserung) nach Angaben des Herstellers gefordert. Die Eintragungen im Betriebsbuch für BMA (z. B. nach VdS 2182) bieten einen guten Überblick über die erfolgten Prüfungen und ggf. festgestellte Mängel. VdS empfiehlt, dass Instandhaltungsmaßnahmen von VdSanerkannten Errichtern durchgeführt werden. Bei diesen wird überprüft, dass sie über die notwendige Qualifikation und die entsprechenden Ersatzteile der Anlage verfügen. Die Prüfung der BMA im bauaufsichtlichen Verfahren kann bei Bedarf mit der Prüfung im Errichteranerkennungsverfahren oder im Verfahren der Zertifizierung von Fachfirmen nach DIN 14675 kombiniert werden. Diese Erstprüfung gibt dem Betreiber und dem Errichter die Sicherheit, dass von unabhängiger und kompetenter Seite überprüft wird, dass die BMA korrekt geplant und installiert wurde. Etwaig vorhandene Mängel können so rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden. VdS Schadenverhütung GmbH ist eine Einrichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und arbeitet zum Schutz von Leben und Sachwerten. Mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung prüft und zertifiziert VdS Produkte und Dienstleister des Sicherheitsmarktes. VdS Schadenverhütung GmbH Ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Die Bereiche Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz bilden dabei den Mittelpunkt. Das Gütesiegel VdS steht für Qualität und Zuverlässigkeit. VdS – Vertrauen durch Sicherheit. Weitere Informationen zum Thema Brandmeldeanlagen erhalten Sie von Herrn Berger unter der Telefonnummer RGHU(0DLOKEHUJHU#YGVGH $PVWHUGDPHU6WUâ.¸OQ 7HOâ)D[ ,QWHUQHWZZZYGVGHâ(0DLOLQIR#YGVGH VdS 5485 : 2009-09 (02) VdS – Institution in Fragen der Sicherheit
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