Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe Sportfreunde,
der Vorstand des 1.Basketballverein Gera 66 e.V. lädt seine Mitglieder herzlich zu
unserer jährlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am 17.02.2017 um
19:00 Uhr im Druckhaus Gebrüder-Frank, Ludwig - Jahn - Straße 2 statt.
Anträge an den Vorstand und Vorschläge zur Neuwahl des Schriftführers im
Vorstand können bis zum 03.02.2017 schriftlich (persönlich oder als E-Mail an
[email protected]) beim Vorstand eingereicht werden.
Tagesordnung:
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Begrüßung und Eröffnung durch den Vorstand
Wahl des Versammlungsleiters
Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden
Bericht des Kassenwartes
Bericht der Kassenprüfer
Diskussion zu den Berichten
Behandlung von Anträgen
Ersatzneuwahl des Schriftführers im Vorstand
(Nur bei Kandidatenfindung. Entfällt sonst ersatzlos)
Beschlussfassung
Schlusswort / Verabschiedung
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Der Vorstand 1.Basketballverein Gera 66 e.V.
Antrag 1
Antragsteller:
1.Basketballverein Gera 66 e.V.
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Ernennung von Herrn Wolfgang Fiedler zum Ehrenmitglied des Vereins
Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied, möchte der Verein seinen Dank für die Treue zum
Verein und geleistete Arbeit zum Ausdruck bringen.
(Laut Satzung des Vereines, kann nur die Mitgliederversammlung über die Ernennung
von Ehrenmitgliedern entscheiden.)
Begründung:
Herr Wolfgang Fiedler ist mit 76 Jahren das älteste aktive Vereinsmitglied. Bis heute
besucht er regelmäßig das Seniorentraining.
1971 zog er von Jena nach Gera. Seit dieser Zeit, ist er Mitglied im Verein und verstärkte
die Mannschaften als Spieler.
Aber auch als Übungsleiter und Schiedsrichter war er viele Jahre für den Verein tätig.
Antrag 2
Antragsteller: 1.Basketballverein Gera 66 e.V.
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Änderung der Kampfgerichtsgebühr für Spieler im Spielbetrieb
Ab der Spielsaison 2017/2018 soll die Entrichtung der Kampfgerichtsgebühr für Mitglieder
im Spielbetrieb wie folgt geregelt werden:
Die Anzahl der Heimspiele einer Saison aller Mannschaften im Spielbetrieb, die mit einem
Kampfgericht zu besetzen sind, wird mit 17,50 € (Kampfgerichtskosten) multipliziert und
durch alle Spieler mit gültigem Teilnehmerausweis geteilt.
Das so ermittelte Ergebnis, ist die Höhe der jährlichen Kampfgerichtsgebühr pro Spieler.
Begründung:
Resultierend aus den Erfahrungen der letzten Jahre, kann die gezahlte Kampfgerichtsgebühr der Spieler an den Verein nicht kostendeckend eingesetzt werden.
Aus diesem Grund und um die Erhebung der Gebühr fair zu gestalten, macht sich die jährliche Neuberechnung des Anteils für die einzelnen Spieler erforderlich.