KV Vlattener Jonge 1962 e.V. Blau Weiß Mitglied im Regionalverband Düren Geschäftsstelle Mühlengasse 6, 52396 Vlatten Heimbach Anmeldung zur Teilnahme am Karnevalszug am 28.02.2017 in Vlatten Sehr geehrte Karnevalsfreunde, wenn Sie am Karnevalszug in Vlatten teilnehmen möchten, bitte ich Sie die Unterlagen zur Anmeldung 21.02.2017 bis zum Vollständig bei der Zugleitung abzugeben. Die Abgabe der Unterlagen ist wie folgt möglich: KFZ-Werkstatt Groben, Auf der Hostert 1, 52396 Vlatten (von 8-12 Uhr und von 14-18 Uhr) oder Johannes Groben, Merodestraße 17, 52396 Vlatten (ab 18 Uhr) Die Ausgabe des Wurfmaterialzuschusses erfolgt am 28.02.2017 von 11:00 Uhr bis 11:30Uhr bei KFZ-GROBEN Auf der Hostert 1 in Vlatten. Bitte Beachten Sie das nur der Tüv Rheinland berechtigt ist Gutachten zu erstellen und zu verlängern. muss eine Fahrgestellnummer eingetragen sein Auf dem Gutachten und das Siegel der zusammenhängenden Dokumente darf nicht Beschädigt sein. Anlagen: Richtlinien des Umzuges (Bitte sicherstellen das jeder Teilnehmer diese zur Kenntnis genommen hat) Anmeldeformular Wagenbauerklärung Mit karnevalistischem Gruß Johannes Groben ( 1.Vorsitzender ) 1.Vorsitender Johannes Groben Merodestraße 17 52396 Heimbach - Vlatten Email: 2. Vorsitzender Otto Häuser In Feldergarden 14 52396 Heimbach - Vlatten Geschäftsführer Hubert Reuter Mühlengasse 6 52396 Heimbach - Vlatten Schatzmeisterin Ingrid Breidenich Ringweg 10 52396 Heimbach - Vlatten [email protected] Weiter Infos erhalten sie auch unter www.kv-vlatten.de KV Vlattener Jonge 1962 e.V. Blau Weiß Mitglied im Regionalverband Düren Geschäftsstelle Mühlengasse 6, 52396 Vlatten Heimbach Richtlinien Zur Teilnahme am Karnevalsumzug in Vlatten Fassung vom 07.01.2014 Geltungsbereich Die Richtlinien gelten während des gesamten Karnevalsumzuges. Für die An- und Abreise ist jede Gruppe selbstverantwortlich. Veranstalter KV Vlattener Jonge e.V. Mühlengasse 6 52396 Heimbach Zugleitung Johannes Groben Merodestraße 17 52396 Heimbach Tel. ab 17 Uhr und während des Zuges unter 0172/2063252 zu erreichen. Anmeldung Die Anmeldung muss bis spätestens dem 21.02.2017 inkl. aller Unterlagen bei der Zugleitung erfolgen. Bei nicht vollständigen Unterlagen ist eine Teilnahme am Karnevalsumzug nicht möglich. 1.Vorsitender Johannes Groben Merodestraße 17 52396 Heimbach - Vlatten Email: 2. Vorsitzender Otto Häuser In Feldergarden 14 52396 Heimbach - Vlatten Geschäftsführer Hubert Reuter Mühlengasse 6 52396 Heimbach - Vlatten Schatzmeisterin Ingrid Breidenich Ringweg 10 52396 Heimbach - Vlatten [email protected] Weiter Infos erhalten sie auch unter www.kv-vlatten.de Zulassung Die Zulassung der Fahrzeuge für die Teilnahme am Umzug erfolgt durch den Kreis Düren im Rahmen der Genehmigung für Brauchtumsumzüge. Die Zugleitung bzw. der Vorstand des Karnevalsvereins behält sich das Recht vor die Teilnahme am Umzug ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Das Straßenverkehrsamt Düren weist nochmals daraufhin das nur der Tüv Rheinland Gutachten erstellen und verlängern darf. Alles andere wird nicht Anerkannt. Des Weiteren muss das Gutachten eine Fahrgestellnummer aufweisen und das Siegel womit alle Seiten verbunden sind darf nicht beschädigt werden.(Auch nicht zum kopieren) Allgemeines Jede Gruppe hat einen Gruppenleiter/Verantwortlichen bei der Anmeldung anzugeben. Zugweg Auf der Kante, Alte Burgstraße, Auf der Kante, Weberstraße, Kollepötz, Merodestraße, Auf der Hostert, Sankt-Michael-Straße, Quellenstraße, Mühlengasse, Sankt-Michael-Straße, Auf der Hostert Aufstellung Der Zug stellt sich um 13.30 Uhr an der Kreuzung Merodestraße/Kollepötz auf. Es werden alle Teilnehmer gebeten dort aus Richtung Merodestraße oder Kollepötz pünktlich einzutreffen und sich nach Anweisung der Zugleitung in ihre Zugpositition zu begeben. Bitte die Straße einseitig für den Busverkehr freihalten. Abfall/Müll Es ist untersagt Abfall (Kartonage, Dosen Flaschen usw.) während des Umzugs vom Wagen zu entsorgen. Wurfmaterial Jede Gruppe ist angehalten sich entsprechend ihrer Gruppengröße selbst mit Wurfmaterial einzudecken. Es erhält wie in jedem Jahr jede Gruppe einen Zuschuss in Form von Wurfmaterial. Der Zuschuss an Wurfmaterial ist am 28.02.2017 in der Zeit von 11:00 bis 11:30 Uhr in Vlatten bei KFZ-GROBEN Auf der Hostert 1 abzuholen. Beschaffenheit Wurfmaterial Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss noch Mindestens 3 Monate gültig sein. Des Weiteren dürfen keine größeren Gegenstände geworfen werden( Schokolade, Pralinen usw.) diese müssen den Zuschauern einzeln übergeben werden. Beachten Sie bitte auch, dass nach dem Jugendschutzgesetz die Abgabe von Alkohol und gefährlichen Gütern an bestimmte Personenkreise (Jugendliche und Kinder) untersagt ist. Fahrer Der Fahrer des Festwagens bzw. Zuges muss mindestens 18 Jahre alt sein, sowie körperlich und geistig befähigt verantwortungsvoll zu fahren. Er muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse sein. Der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist während des Zuges strengstens verboten. Die Polizei führt im gesamten Kreisgebiet stichprobenartig Überprüfungen durch. Der Fahrer ist dafür Verantwortlich das keine große Lücke zum Vordermann entsteht Beschallung Es ist untersagt während des Umzuges karnevalsfremde Musik abzuspielen (Techno, Hip Hop usw.). Die Beschallung hat so zu erfolgen das Vorausgehende sowie nachfolgende Gruppen und die Zuschauer sich dadurch nicht belästigt fühlen. Eine Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss am Umzug führen. Verhalten der Zugteilnehmer Alle Zugteilnehmer/innen sind angehalten Staubildungen und Störungen des Zuges zu vermeiden. Jeder Zugteilnehmer/in ist verpflichtet sich entsprechend seines selbst verantwortbaren und haftbaren Risikos zu verhalten. Stark alkoholisierte Teilnehmer/innen können vom Umzug ausgeschlossen werden. Gruppenleitung Jede am Zug teilnehmende Gruppe muss einen Verantwortlichen, den Gruppenleiter/in, benennen. Diese Funktion ist von großer Bedeutung. Er ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien sowie für einen reibungslosen Ablauf seiner Gruppe im Umzug. Seine Aufgabe endet im Auflösungsbereich mit der Auflösung und Rückfahrt seiner Gruppe. Von Seiten der Zugleitung ist bis Ende des Zuges der Gruppenleiter/in sein Ansprechpartner/in. Name, Anschrift und Rufnummer sind auf der Anmeldung anzugeben. Anmeldeformular Zur Teilnahme am Karnevalsumzug am 09.02.2016 in Vlatten Thema der Gruppe________________________________________ Gruppengröße Kinder(bis 16 Jahre):______ Erwachsene:______ Fußgruppe Wagen Sonstiges:___________________________________________________________________ Kennzeichen oder Fahrgestellnummer Zugmaschine: ___________________________________________________________________________ Kennzeichen oder Fahrgestellnummer Anhänger: ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ Gruppenleiter:(Vorname, Name, Anschrift und Geb. Datum Tel./Handy) Folgende Anlagen sind zur Anmeldung mit einzureichen: Wagenbauerklärung (Vordruck siehe Anlage) für alle Fahrzeuge erforderlich auch für PKW Versicherungsnachweis Fahrzeugschein Zugfahrzeug und Anhänger Anmeldeformular Gutachten Hiermit bestätige ich die Richtlinien sinngemäß zur Kenntnis genommen zu haben und dies an meine Gruppe entsprechend weiterzugeben. Ich bin mir meiner Verantwortung während des Karnevalsumzuges bewusst. ___________________________________________________________________________ Gruppenleiter Ort, Datum und Unterschrift ___________________________________________________________________________ Fahrer während des Zuges Ort, Datum und Unterschrift Wagenbauerklärung Hiermit erkläre ich ________________________________________, Vor. und Nachnamen dass bei der im Karnevalsumzug am 28.02.2017 in Vlatten eingesetzten Fahrzeugkombination ________________________________________________________ Fahrgestellnummer oder Kenzeichen des Zugfahrzeuges und des Anhängers 1. die zugelassenen Maße und Gewichte durch Um- , Auf- , oder Erweiterungsbauten nicht überschritten werden und 2. die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise nicht beeinträchtigt wird. Außerdem wurde die Fahrzeugkombination nicht wesentlich verändert (Wesentliche Veränderungen sind insbesondere Änderungen an Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit besonderen Vorschriften unterliegen, wie Zugeinrichtung, Bremsen, Lenkung sowie An- und Aufbauten, durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden). Hinweise Bauliche Veränderungen, alleine darin bestehend, dass an den Bordwänden Vorrichtungen (z.B. Spanplatten) zur Abdeckung der Räder und zum seitlichen Anfahrschutz befestigt werden oder die für einen vorgesehenen Personentransport durch Anbringen einer entsprechenden Brüstung auf dem Anhänger sicherstellen sollen, dass entsprechend den Vorgaben der 2. Ausnahmeverordnung für jeden Sitz- und Stellplatz eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers besteht, sind zulässig. Für Fahrzeuge, für die ein Gutachten vorliegt, wird bestätigt, dass die Fahrzeuge nach Erstellung des Gutachtens nicht mehr baulich verändert wurden. ________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift
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