Zur Anmeldung - KV Vlattener Jonge

KV Vlattener Jonge 1962
e.V. Blau Weiß
Mitglied im Regionalverband Düren
Geschäftsstelle Mühlengasse 6, 52396
Vlatten
Heimbach
Anmeldung zur Teilnahme am Karnevalszug am 28.02.2017 in Vlatten
Sehr geehrte Karnevalsfreunde,
wenn Sie am Karnevalszug in Vlatten teilnehmen möchten, bitte ich Sie die Unterlagen zur Anmeldung
21.02.2017
bis zum
Vollständig bei der Zugleitung abzugeben.
Die Abgabe der Unterlagen ist wie folgt möglich:
KFZ-Werkstatt Groben, Auf der Hostert 1, 52396 Vlatten (von 8-12 Uhr und von 14-18 Uhr)
oder
Johannes Groben, Merodestraße 17, 52396 Vlatten (ab 18 Uhr)
Die Ausgabe des Wurfmaterialzuschusses erfolgt am
28.02.2017 von 11:00 Uhr bis 11:30Uhr bei KFZ-GROBEN Auf
der Hostert 1 in Vlatten.
Bitte Beachten Sie das nur der Tüv Rheinland berechtigt ist Gutachten
zu erstellen und zu verlängern.
muss eine Fahrgestellnummer eingetragen sein
Auf dem Gutachten
und
das Siegel der zusammenhängenden Dokumente darf nicht Beschädigt sein.
Anlagen:
Richtlinien des Umzuges (Bitte sicherstellen das jeder Teilnehmer diese zur Kenntnis genommen hat)
Anmeldeformular
Wagenbauerklärung
Mit karnevalistischem Gruß
Johannes Groben
( 1.Vorsitzender )
1.Vorsitender
Johannes Groben
Merodestraße 17
52396 Heimbach - Vlatten
Email:
2. Vorsitzender
Otto Häuser
In Feldergarden 14
52396 Heimbach - Vlatten
Geschäftsführer
Hubert Reuter
Mühlengasse 6
52396 Heimbach - Vlatten
Schatzmeisterin
Ingrid Breidenich
Ringweg 10
52396 Heimbach - Vlatten
[email protected]
Weiter Infos erhalten sie auch unter www.kv-vlatten.de
KV Vlattener Jonge 1962
e.V. Blau Weiß
Mitglied im Regionalverband Düren
Geschäftsstelle Mühlengasse 6, 52396
Vlatten
Heimbach
Richtlinien
Zur Teilnahme am Karnevalsumzug in Vlatten Fassung vom 07.01.2014
Geltungsbereich
Die Richtlinien gelten während des gesamten Karnevalsumzuges.
Für die An- und Abreise ist jede Gruppe selbstverantwortlich.
Veranstalter
KV Vlattener Jonge e.V.
Mühlengasse 6
52396 Heimbach
Zugleitung
Johannes Groben
Merodestraße 17
52396 Heimbach
Tel. ab 17 Uhr und während des Zuges unter 0172/2063252 zu erreichen.
Anmeldung
Die Anmeldung muss bis
spätestens dem 21.02.2017 inkl. aller Unterlagen bei der
Zugleitung erfolgen.
Bei nicht vollständigen Unterlagen ist eine Teilnahme am Karnevalsumzug nicht möglich.
1.Vorsitender
Johannes Groben
Merodestraße 17
52396 Heimbach - Vlatten
Email:
2. Vorsitzender
Otto Häuser
In Feldergarden 14
52396 Heimbach - Vlatten
Geschäftsführer
Hubert Reuter
Mühlengasse 6
52396 Heimbach - Vlatten
Schatzmeisterin
Ingrid Breidenich
Ringweg 10
52396 Heimbach - Vlatten
[email protected]
Weiter Infos erhalten sie auch unter www.kv-vlatten.de
Zulassung
Die Zulassung der Fahrzeuge für die Teilnahme am Umzug erfolgt durch den Kreis Düren im
Rahmen der Genehmigung für Brauchtumsumzüge.
Die Zugleitung bzw. der Vorstand des Karnevalsvereins behält sich das Recht vor die
Teilnahme am Umzug ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Das Straßenverkehrsamt Düren weist nochmals daraufhin das nur der
Tüv Rheinland Gutachten erstellen und verlängern darf. Alles andere
wird nicht Anerkannt.
Des Weiteren muss das Gutachten eine Fahrgestellnummer aufweisen
und das Siegel womit alle Seiten verbunden sind darf nicht beschädigt
werden.(Auch nicht zum kopieren)
Allgemeines
Jede Gruppe hat einen Gruppenleiter/Verantwortlichen bei der Anmeldung anzugeben.
Zugweg
Auf der Kante, Alte Burgstraße, Auf der Kante, Weberstraße, Kollepötz, Merodestraße, Auf
der Hostert, Sankt-Michael-Straße, Quellenstraße, Mühlengasse, Sankt-Michael-Straße, Auf
der Hostert
Aufstellung
Der Zug stellt sich um
13.30 Uhr an der Kreuzung Merodestraße/Kollepötz auf. Es
werden alle Teilnehmer gebeten dort aus Richtung Merodestraße oder Kollepötz pünktlich
einzutreffen und sich nach Anweisung der Zugleitung in ihre Zugpositition zu begeben.
Bitte die Straße einseitig für den Busverkehr freihalten.
Abfall/Müll
Es ist untersagt Abfall (Kartonage, Dosen Flaschen usw.) während des Umzugs vom Wagen
zu entsorgen.
Wurfmaterial
Jede Gruppe ist angehalten sich entsprechend ihrer Gruppengröße selbst mit Wurfmaterial
einzudecken. Es erhält wie in jedem Jahr jede Gruppe einen Zuschuss in Form von
Wurfmaterial.
Der Zuschuss an Wurfmaterial ist am 28.02.2017 in der Zeit von
11:00 bis 11:30 Uhr in Vlatten bei KFZ-GROBEN Auf der Hostert 1
abzuholen.
Beschaffenheit Wurfmaterial
Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss noch Mindestens 3 Monate gültig sein.
Des Weiteren dürfen keine größeren Gegenstände geworfen werden( Schokolade, Pralinen
usw.) diese müssen den Zuschauern einzeln übergeben werden.
Beachten Sie bitte auch, dass nach dem Jugendschutzgesetz die Abgabe von Alkohol und
gefährlichen Gütern an bestimmte Personenkreise (Jugendliche und Kinder) untersagt ist.
Fahrer
Der Fahrer des Festwagens bzw. Zuges muss mindestens 18 Jahre alt sein, sowie körperlich
und geistig befähigt verantwortungsvoll zu fahren. Er muss im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse sein. Der Genuss von Alkohol und sonstigen
Rauschmitteln ist während des Zuges strengstens verboten. Die Polizei führt im gesamten
Kreisgebiet stichprobenartig Überprüfungen durch.
Der Fahrer ist dafür Verantwortlich das keine große Lücke zum
Vordermann entsteht
Beschallung
Es ist untersagt während des Umzuges karnevalsfremde Musik
abzuspielen (Techno, Hip Hop usw.).
Die Beschallung hat so zu erfolgen das Vorausgehende sowie
nachfolgende Gruppen und die Zuschauer sich dadurch nicht belästigt
fühlen.
Eine Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss am Umzug führen.
Verhalten der Zugteilnehmer
Alle Zugteilnehmer/innen sind angehalten Staubildungen und Störungen des Zuges zu
vermeiden. Jeder Zugteilnehmer/in ist verpflichtet sich entsprechend seines selbst
verantwortbaren und haftbaren Risikos zu verhalten. Stark alkoholisierte Teilnehmer/innen
können vom Umzug ausgeschlossen werden.
Gruppenleitung
Jede am Zug teilnehmende Gruppe muss einen Verantwortlichen,
den Gruppenleiter/in, benennen. Diese Funktion ist von großer Bedeutung. Er ist
mitverantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien sowie für einen reibungslosen Ablauf
seiner Gruppe im Umzug. Seine Aufgabe endet im Auflösungsbereich mit der Auflösung
und Rückfahrt seiner Gruppe. Von Seiten der Zugleitung ist bis Ende des Zuges der
Gruppenleiter/in sein Ansprechpartner/in. Name, Anschrift und Rufnummer sind auf der
Anmeldung anzugeben.
Anmeldeformular
Zur Teilnahme am Karnevalsumzug am 09.02.2016 in Vlatten
Thema der Gruppe________________________________________
Gruppengröße
Kinder(bis 16 Jahre):______
Erwachsene:______
Fußgruppe
Wagen
Sonstiges:___________________________________________________________________
Kennzeichen oder Fahrgestellnummer Zugmaschine:
___________________________________________________________________________
Kennzeichen oder Fahrgestellnummer Anhänger:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Gruppenleiter:(Vorname, Name, Anschrift und Geb. Datum Tel./Handy)
Folgende Anlagen sind zur Anmeldung mit einzureichen:
Wagenbauerklärung (Vordruck siehe Anlage) für alle Fahrzeuge erforderlich auch für PKW
Versicherungsnachweis
Fahrzeugschein Zugfahrzeug und Anhänger
Anmeldeformular
Gutachten
Hiermit bestätige ich die Richtlinien sinngemäß zur Kenntnis genommen zu haben und dies
an meine Gruppe entsprechend weiterzugeben. Ich bin mir meiner Verantwortung während
des Karnevalsumzuges bewusst.
___________________________________________________________________________
Gruppenleiter Ort, Datum und Unterschrift
___________________________________________________________________________
Fahrer während des Zuges Ort, Datum und Unterschrift
Wagenbauerklärung
Hiermit erkläre ich ________________________________________,
Vor. und Nachnamen
dass bei der im Karnevalsumzug am 28.02.2017 in Vlatten
eingesetzten Fahrzeugkombination
________________________________________________________
Fahrgestellnummer oder Kenzeichen des Zugfahrzeuges und des Anhängers
1. die zugelassenen Maße und Gewichte durch Um- , Auf- , oder
Erweiterungsbauten nicht überschritten werden und
2. die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise nicht beeinträchtigt
wird.
Außerdem wurde die Fahrzeugkombination nicht wesentlich verändert
(Wesentliche Veränderungen sind insbesondere Änderungen an Fahrzeugteilen, deren
Beschaffenheit besonderen Vorschriften unterliegen, wie Zugeinrichtung, Bremsen, Lenkung
sowie An- und Aufbauten, durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und
Gesamtgewichte überschritten werden).
Hinweise
Bauliche Veränderungen, alleine darin bestehend, dass an den Bordwänden Vorrichtungen
(z.B. Spanplatten) zur Abdeckung der Räder und zum seitlichen Anfahrschutz befestigt
werden
oder
die für einen vorgesehenen Personentransport durch Anbringen einer entsprechenden
Brüstung auf dem Anhänger sicherstellen sollen, dass entsprechend den Vorgaben der 2.
Ausnahmeverordnung für jeden Sitz- und Stellplatz eine ausreichende Sicherung gegen
Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers besteht, sind zulässig.
Für Fahrzeuge, für die ein Gutachten vorliegt, wird bestätigt, dass die
Fahrzeuge nach Erstellung des Gutachtens nicht mehr baulich
verändert wurden.
________________________________________________________
Ort
Datum
Unterschrift