Teilnahmebedingungen und Beschwerdeweg

Teilnahmebedingungen und Beschwerdeweg
1. Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen
Es gelten Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts, die im
Internet unter https://www.goethe.de/ins/de/de/prf/prf_neu.html veröffentlicht sind
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich innerhalb der Anmeldefrist erfolgen.
Anmeldeformulare sind unter https://www.vhs-nds.de/index.php/termine-und-gebuehren2.html hinterlegt.
Der VHS Landesverband Niedersachsen e.V. übernimmt keine Verantwortung für nicht
korrekt ausgefüllte Anmeldeformulare.
3. Prüfungsgebühren
Es gelten die Prüfungsentgelte, die der VHS Landesverband Niedersachsen e.V. auf seiner
Homepage veröffentlicht.
4. Rücktritt
Der Rücktritt von der Prüfung muss schriftlich beim Landesverband erklärt werden.
Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin wird die Prüfungsgebühr unter
Einbehaltung einer Verwaltungspauschale von 10% zurückerstattet.
Ein Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist nur im Falle einer Krankheit
oder aus anderen zwingenden Gründen (bsp. Gerichtstermin) unter Vorlage eines
entsprechenden Nachweises möglich. Nach Vorlage des Nachweises wird die Prüfungsgebühr
abzüglich einer Verwaltungspauschale von 10 % zurückerstattet. Ohne Vorlage eines
Nachweises erfolgt keine Erstattung.
5. Fernbleiben von der Prüfung
Bei Fernbleiben von der Prüfung ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu entrichten. Werden
für das Fernbleiben Krankheitsgründe geltend gemacht, muss innerhalb von zwei Wochen ein
ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühren werden dann unter Einbehalt
einer Verwaltungspauschale von 10% zurückerstattet.
6. Prüfungsergebnis
Das Prüfungsergebnis wird 3-4 Wochen nach dem Prüfungstermin von uns per Post
zugeschickt.
7. Ersatzzeugnisse
Bei Verlust des Zertifikats wird durch den VHS Landesverband Niedersachsen e. V. eine
Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig.
8. Beschwerdeweg/ Einspruch
Sämtliche Beschwerden müssen von den Kandidaten/-innen innerhalb von 2 Wochen nach
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in schriftlicher Form beim VHS Landesverband
Niedersachsen e.V. gemeldet werden.
Bitte wenden
Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge kann der Landesverband
zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht
ausreichend.
Den weiteren Beschwerdeweg regelt die Prüfungsordnung des Goethe-Instituts.
9. Einsicht in die Prüfungsunterlagen
Anträge zur Einsichtnahme müssen beim VHS Landesverband Niedersachsen e.V. gestellt
werden. Die Einsichtnahme ist laut Prüfungsordnung des Goethe-Instituts nur in nicht
bestandene Prüfungen möglich.
10. Prüfungsteilnehmende mit spezifischen Bedarf
Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (Personen mit Körperbehinderungen)
besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Bedingungen abzulegen.
Bitte informieren Sie sich hierzu vor der Prüfungsanmeldung.