Teilnahmebedingungen und Beschwerdeweg 1. Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen Es gelten Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts, die im Internet unter https://www.goethe.de/ins/de/de/prf/prf_neu.html veröffentlicht sind 2. Anmeldung Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich innerhalb der Anmeldefrist erfolgen. Anmeldeformulare sind unter https://www.vhs-nds.de/index.php/termine-und-gebuehren2.html hinterlegt. Der VHS Landesverband Niedersachsen e.V. übernimmt keine Verantwortung für nicht korrekt ausgefüllte Anmeldeformulare. 3. Prüfungsgebühren Es gelten die Prüfungsentgelte, die der VHS Landesverband Niedersachsen e.V. auf seiner Homepage veröffentlicht. 4. Rücktritt Der Rücktritt von der Prüfung muss schriftlich beim Landesverband erklärt werden. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin wird die Prüfungsgebühr unter Einbehaltung einer Verwaltungspauschale von 10% zurückerstattet. Ein Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist nur im Falle einer Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen (bsp. Gerichtstermin) unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich. Nach Vorlage des Nachweises wird die Prüfungsgebühr abzüglich einer Verwaltungspauschale von 10 % zurückerstattet. Ohne Vorlage eines Nachweises erfolgt keine Erstattung. 5. Fernbleiben von der Prüfung Bei Fernbleiben von der Prüfung ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu entrichten. Werden für das Fernbleiben Krankheitsgründe geltend gemacht, muss innerhalb von zwei Wochen ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Prüfungsgebühren werden dann unter Einbehalt einer Verwaltungspauschale von 10% zurückerstattet. 6. Prüfungsergebnis Das Prüfungsergebnis wird 3-4 Wochen nach dem Prüfungstermin von uns per Post zugeschickt. 7. Ersatzzeugnisse Bei Verlust des Zertifikats wird durch den VHS Landesverband Niedersachsen e. V. eine Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig. 8. Beschwerdeweg/ Einspruch Sämtliche Beschwerden müssen von den Kandidaten/-innen innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in schriftlicher Form beim VHS Landesverband Niedersachsen e.V. gemeldet werden. Bitte wenden Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge kann der Landesverband zurückweisen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend. Den weiteren Beschwerdeweg regelt die Prüfungsordnung des Goethe-Instituts. 9. Einsicht in die Prüfungsunterlagen Anträge zur Einsichtnahme müssen beim VHS Landesverband Niedersachsen e.V. gestellt werden. Die Einsichtnahme ist laut Prüfungsordnung des Goethe-Instituts nur in nicht bestandene Prüfungen möglich. 10. Prüfungsteilnehmende mit spezifischen Bedarf Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (Personen mit Körperbehinderungen) besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Bedingungen abzulegen. Bitte informieren Sie sich hierzu vor der Prüfungsanmeldung.
© Copyright 2024 ExpyDoc