IHK-Seminar Lieferantenerklärungen und Langzeit

IHK-Seminar
Lieferantenerklärungen und Langzeit-Lieferantenerklärungen nach dem neuen UZK
Lieferantenerklärungen sind vereinfachte Ursprungsnachweise, die der Lieferant zunächst eigenverantwortlich ohne Mitwirkung einer Behörde an seinen Kunden für die Lieferung von Präferenzursprungserzeugnissen erstellen darf. Die Zollbehörden prüfen stichprobenweise die Echtheit und / oder auch Richtigkeit der Lieferantenerklärungen, die ein wichtiges Element in der lückenlosen Nachweiskette vom Herstellungsvorgang in der EU bis hin zum Export aus der EU darstellen. Die rechtmäßige Ausstellung von
Lieferantenerklärungen durch Hersteller oder Zwischenhändler ist an umfangreiche Voraussetzungen
gebunden, die vor der Ausstellung geprüft und revisionssicher dokumentiert werden müssen. Zulieferunternehmen für den Exportbereich müssen deshalb bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen die
Präferenzursprungsvorschriften beherrschen, wenn sie sich nicht Schadensersatzansprüchen wegen falscher Erklärungen der belieferten Exporteure aussetzen wollen.
In diesem Seminar werden die Regelungen für die Erstellung von „Lieferantenerklärungen für Waren mit
bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft“ in Verbindung mit praktischen Übungen vermittelt.
Infos zum Seminar
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen außenhandelsorientierter Unternehmen, die sich mit der Erstellung von Lieferantenerklärungen befassen bzw. fremde Lieferantenerklärungen von Zulieferern anfordern, prüfen um die Daten
ggf. im Warenwirtschaftssystem einzupflegen.
Termin
13. Februar 2017, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Inhalte
● Sinn und Zweck von Lieferantenerklärungen, Überblick über alle Lieferantenerklärungen
● Einführung in das Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen
Union als Rechtsrahmen für die Lieferantenerklärungen.
● Ursprungsregeln als Voraussetzung für die Erstellung einer Lieferantenerklärung exemplarisch dargestellt anhand des neuen Anhangs I zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-MittelmeerPräferenzursprungsregeln
- ausreichende, sog. ursprungsbegründende Be- und Verarbeitungen (Verarbeitungsliste)
● Lieferantenerklärungen nach dem neuen UZK und dem UZK-IA:
- Formelle Anforderungen, Vereinfachungen (Unterschriften, E-Mail, Telefax etc.),
Dokumentation, Aufbewahrungspflichten
- Besonderheiten bei Langzeit-Lieferantenerklärungen
- Prüfungsmöglichkeiten durch das Auskunftsblatt INF 4 und ergänzende, neue
EU-weite Prüfungsverfahren durch die Zollbehörden
- privatrechtliche Absicherung, Konsequenzen bei nichtzulässiger Ausstellung einer
Lieferantenerklärung
Dozentin
Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann, Berlin
Ort
IHK Essen, Plenarsaal
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Teilnahmebedingungen
Das Teilnahmeentgelt beträgt 185,--EUR incl. Arbeitsunterlagen (u. a. Buch „Lieferantenerklärungen –
Das Praxishandbuch“, + 18. überarbeitete Auflage der Broschüre „Praktische Arbeitshilfe Export/Import“
2016), Mittagsimbiss und Getränke
Stornierung
Ein Rücktritt ist kostenfrei bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Rücktritt hat schriftlich
zu erfolgen.
Faxantwort
Faxantwort
Faxantwort
Rückantwort bitte bis 25. Januar 2017
Fax-Nr. 0201 1892 – 161 / 39212
Industrie- und Handelskammer zu Essen
Michael Möller
Seminar
„Lieferantenerklärungen und Langzeit-Lieferantenerklärungen
nach dem neuen UZK“ am 13. Februar 2017
Zu diesem Seminar melden wir verbindlich an:
TEILNEHMER
Firma:
1.
2.
3.
Name:
Vorname:
Funktion:
Mail:
Telefon:
-----------------------Ort / Datum
----------------------------------Firma / Adresse / Unterschrift