IHK-Seminar Lieferantenerklärungen und Langzeit-Lieferantenerklärungen nach dem neuen UZK Lieferantenerklärungen sind vereinfachte Ursprungsnachweise, die der Lieferant zunächst eigenverantwortlich ohne Mitwirkung einer Behörde an seinen Kunden für die Lieferung von Präferenzursprungserzeugnissen erstellen darf. Die Zollbehörden prüfen stichprobenweise die Echtheit und / oder auch Richtigkeit der Lieferantenerklärungen, die ein wichtiges Element in der lückenlosen Nachweiskette vom Herstellungsvorgang in der EU bis hin zum Export aus der EU darstellen. Die rechtmäßige Ausstellung von Lieferantenerklärungen durch Hersteller oder Zwischenhändler ist an umfangreiche Voraussetzungen gebunden, die vor der Ausstellung geprüft und revisionssicher dokumentiert werden müssen. Zulieferunternehmen für den Exportbereich müssen deshalb bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen die Präferenzursprungsvorschriften beherrschen, wenn sie sich nicht Schadensersatzansprüchen wegen falscher Erklärungen der belieferten Exporteure aussetzen wollen. In diesem Seminar werden die Regelungen für die Erstellung von „Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft“ in Verbindung mit praktischen Übungen vermittelt. Infos zum Seminar Zielgruppe Mitarbeiter/innen außenhandelsorientierter Unternehmen, die sich mit der Erstellung von Lieferantenerklärungen befassen bzw. fremde Lieferantenerklärungen von Zulieferern anfordern, prüfen um die Daten ggf. im Warenwirtschaftssystem einzupflegen. Termin 13. Februar 2017, 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr Inhalte ● Sinn und Zweck von Lieferantenerklärungen, Überblick über alle Lieferantenerklärungen ● Einführung in das Ursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Gemeinschaft bzw. Europäischen Union als Rechtsrahmen für die Lieferantenerklärungen. ● Ursprungsregeln als Voraussetzung für die Erstellung einer Lieferantenerklärung exemplarisch dargestellt anhand des neuen Anhangs I zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-MittelmeerPräferenzursprungsregeln - ausreichende, sog. ursprungsbegründende Be- und Verarbeitungen (Verarbeitungsliste) ● Lieferantenerklärungen nach dem neuen UZK und dem UZK-IA: - Formelle Anforderungen, Vereinfachungen (Unterschriften, E-Mail, Telefax etc.), Dokumentation, Aufbewahrungspflichten - Besonderheiten bei Langzeit-Lieferantenerklärungen - Prüfungsmöglichkeiten durch das Auskunftsblatt INF 4 und ergänzende, neue EU-weite Prüfungsverfahren durch die Zollbehörden - privatrechtliche Absicherung, Konsequenzen bei nichtzulässiger Ausstellung einer Lieferantenerklärung Dozentin Dipl.-Finanzwirtin Gesa Schumann, Berlin Ort IHK Essen, Plenarsaal Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Teilnahmebedingungen Das Teilnahmeentgelt beträgt 185,--EUR incl. Arbeitsunterlagen (u. a. Buch „Lieferantenerklärungen – Das Praxishandbuch“, + 18. überarbeitete Auflage der Broschüre „Praktische Arbeitshilfe Export/Import“ 2016), Mittagsimbiss und Getränke Stornierung Ein Rücktritt ist kostenfrei bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Faxantwort Faxantwort Faxantwort Rückantwort bitte bis 25. Januar 2017 Fax-Nr. 0201 1892 – 161 / 39212 Industrie- und Handelskammer zu Essen Michael Möller Seminar „Lieferantenerklärungen und Langzeit-Lieferantenerklärungen nach dem neuen UZK“ am 13. Februar 2017 Zu diesem Seminar melden wir verbindlich an: TEILNEHMER Firma: 1. 2. 3. Name: Vorname: Funktion: Mail: Telefon: -----------------------Ort / Datum ----------------------------------Firma / Adresse / Unterschrift
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