Ausschreibung Bonner Weihnachtsmarkt 2017

Ausschreibung zum Bonner Weihnachtsmarkt vom 24. November bis 23. Dezember 2017
Der Bonner Weihnachtsmarkt wird im Zentrum der Stadt (Münsterplatz, Vivatsgasse,
Windeckstraße, Bottlerplatz, Mülheimer Platz, Friedensplatz, Poststraße) durchgeführt.
Die Verkaufsstände müssen an allen Tagen von 11 bis 21 Uhr geöffnet sein;
Gastronomiebetriebe haben folgende Öffnungszeiten:
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sonntags bis donnerstags 11.00 Uhr bis 21.30 Uhr,
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freitags und samstags 11.00 Uhr bis 22.30 Uhr.
Am Totensonntag (26. November 2017) findet kein Markt statt.
Für den 23. Dezember 2017 ist eine Schließung aller Stände um 20 Uhr vorgesehen.
Anträge auf Zulassung sind bis spätestens 10. März 2017 schriftlich an die
Bundesstadt Bonn,
Amt 33-12,
53103 Bonn
zu richten.
Die Bewerbungen sollen mindestens Folgendes enthalten:
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ausgeschriebener Vor- und Zuname des Gewerbetreibenden, bei juristischen
Personen: Nummer des Handelsregistereintrags sowie Namen des / der
Verantwortlichen
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aktuelle Wohnanschrift des Bewerbers mit telefonischer Erreichbarkeit (ggf. E-Mail)
•
Platzbedarf mit genauen Maßen des Standes/Geschäftes in einer
Grundrisszeichnung (M 1:100) mit eingezeichneten Dachüberständen, die
seitlich 20 cm bis max. 30 cm betragen dürfen. Nach vorne darf der
Dachüberstand 50–70 cm nicht überschreiten. Ggf. ist die Verkaufsklappe
doppelt klappbar vorzusehen. Auf der Zeichnung müssen Türen und Fenster
erkennbar sein.
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Aussagefähiges Bildmaterial (ggf. auch computersimuliert) des Standes/Geschäftes
aus neuester Zeit ist ebenfalls beizufügen.
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Leitungszentrum Märkte, Februar 2017
Für jedes Geschäft ist eine gesonderte Bewerbung abzugeben. Bei verschiedenen Bemaßungen
innerhalb einer Bewerbung wird nur diejenige mit der geringsten Frontlänge gewertet; sollen
verschiedene Bemaßungen gewertet werden, ist für jede Bemaßung eine eigenständige
Bewerbung einzureichen. Bei verschiedenen Geschäftsarten innerhalb einer Bewerbung wird nur
die erste Angegebene gewertet; ist diese nicht eindeutig zu ermitteln, wird die erste in
alphabethischer Reihenfolge gewertet. Verschiedene Geschäftsarten sind wie unterschiedliche
Bemaßungen getrennt zu bewerben.
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Angaben über die Stromanschlusswerte (Licht- und Kraftstrom) in kW sowie
gegebenenfalls über notwendige Wasseranschlüsse
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genaue und vollständige Beschreibung des Waren- beziehungsweise
gastronomischen Angebotes. Zur besseren Darstellung sollten Bilder des
Warenangebotes beigefügt werden. Bei Kunsthandwerk ist gegebenenfalls auch die
angewendete Herstellungstechnik zu beschreiben.
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die Bewerbung einschließlich Bildmaterial und Datenträgern verbleibt, auch im Falle
einer Nichtzulassung, zu Dokumentationszwecken bei der Bundesstadt Bonn (Amt
33-12).
Holzhütten beziehungsweise Verkaufsstände entsprechend der typischen Bonner
Weihnachtsmarkthütten (auch gerne mit Dachschindeln in brauner Farbe statt der grünen
Dachplane) mit weihnachtlicher Dekoration und Beleuchtung (möglichst LED) werden erwartet.
Für die Giebelbeleuchtung sind im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst matte LED-Birnen
(wahlweise E-27 oder E 14) in gelber Farbe zu verwenden. Ein Merkblatt zur Optik der typischen
Bonner Weihnachtsmarkthütte wird auf Anfrage an die oben genannte Adresse oder per E-Mail
an [email protected] zugesandt. Gegebenenfalls sind Abweichungen in der Bewerbung zu
begründen.
Geschäfte sollen grundsätzlich nicht höher als 5,50 Meter sein. Diese Regelung gilt nicht für
Ausschankpyramiden und sonstige Dekorationen. Über Ausnahmen entscheidet das
Zulassungsgremium.
Bevorzugt zugelassen werden:
Bewerber/-innen, die während des Marktes Gegenstände herstellen und bearbeiten,
wie zum Beispiel Holzschnitzer, Glasbläser, Töpfer und solche, die kunstgewerbliche
beziehungsweise Weihnachtsartikel anbieten.
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Leitungszentrum Märkte, Februar 2017
Nicht berücksichtigt werden können:
Bewerbungen von Süßwarenständen mit einer Frontlänge von mehr als sechs Metern;
Bewerbungen, die verspätet oder unvollständig eingehen; Bewerbungen, bei denen das äußere
Erscheinungsbild des Verkaufsstandes nicht durch ein beigefügtes Foto oder sonstige geeignete
Medien nachgewiesen ist; Bewerbungen, zu denen ergänzende Angaben erst nach Ablauf der
Bewerbungsfrist eingehen.
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Leitungszentrum Märkte, Februar 2017