Ausschreibung zum Bonner Weihnachtsmarkt vom 24. November bis 23. Dezember 2017 Der Bonner Weihnachtsmarkt wird im Zentrum der Stadt (Münsterplatz, Vivatsgasse, Windeckstraße, Bottlerplatz, Mülheimer Platz, Friedensplatz, Poststraße) durchgeführt. Die Verkaufsstände müssen an allen Tagen von 11 bis 21 Uhr geöffnet sein; Gastronomiebetriebe haben folgende Öffnungszeiten: • sonntags bis donnerstags 11.00 Uhr bis 21.30 Uhr, • freitags und samstags 11.00 Uhr bis 22.30 Uhr. Am Totensonntag (26. November 2017) findet kein Markt statt. Für den 23. Dezember 2017 ist eine Schließung aller Stände um 20 Uhr vorgesehen. Anträge auf Zulassung sind bis spätestens 10. März 2017 schriftlich an die Bundesstadt Bonn, Amt 33-12, 53103 Bonn zu richten. Die Bewerbungen sollen mindestens Folgendes enthalten: • ausgeschriebener Vor- und Zuname des Gewerbetreibenden, bei juristischen Personen: Nummer des Handelsregistereintrags sowie Namen des / der Verantwortlichen • aktuelle Wohnanschrift des Bewerbers mit telefonischer Erreichbarkeit (ggf. E-Mail) • Platzbedarf mit genauen Maßen des Standes/Geschäftes in einer Grundrisszeichnung (M 1:100) mit eingezeichneten Dachüberständen, die seitlich 20 cm bis max. 30 cm betragen dürfen. Nach vorne darf der Dachüberstand 50–70 cm nicht überschreiten. Ggf. ist die Verkaufsklappe doppelt klappbar vorzusehen. Auf der Zeichnung müssen Türen und Fenster erkennbar sein. • Aussagefähiges Bildmaterial (ggf. auch computersimuliert) des Standes/Geschäftes aus neuester Zeit ist ebenfalls beizufügen. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Leitungszentrum Märkte, Februar 2017 Für jedes Geschäft ist eine gesonderte Bewerbung abzugeben. Bei verschiedenen Bemaßungen innerhalb einer Bewerbung wird nur diejenige mit der geringsten Frontlänge gewertet; sollen verschiedene Bemaßungen gewertet werden, ist für jede Bemaßung eine eigenständige Bewerbung einzureichen. Bei verschiedenen Geschäftsarten innerhalb einer Bewerbung wird nur die erste Angegebene gewertet; ist diese nicht eindeutig zu ermitteln, wird die erste in alphabethischer Reihenfolge gewertet. Verschiedene Geschäftsarten sind wie unterschiedliche Bemaßungen getrennt zu bewerben. • Angaben über die Stromanschlusswerte (Licht- und Kraftstrom) in kW sowie gegebenenfalls über notwendige Wasseranschlüsse • genaue und vollständige Beschreibung des Waren- beziehungsweise gastronomischen Angebotes. Zur besseren Darstellung sollten Bilder des Warenangebotes beigefügt werden. Bei Kunsthandwerk ist gegebenenfalls auch die angewendete Herstellungstechnik zu beschreiben. • die Bewerbung einschließlich Bildmaterial und Datenträgern verbleibt, auch im Falle einer Nichtzulassung, zu Dokumentationszwecken bei der Bundesstadt Bonn (Amt 33-12). Holzhütten beziehungsweise Verkaufsstände entsprechend der typischen Bonner Weihnachtsmarkthütten (auch gerne mit Dachschindeln in brauner Farbe statt der grünen Dachplane) mit weihnachtlicher Dekoration und Beleuchtung (möglichst LED) werden erwartet. Für die Giebelbeleuchtung sind im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst matte LED-Birnen (wahlweise E-27 oder E 14) in gelber Farbe zu verwenden. Ein Merkblatt zur Optik der typischen Bonner Weihnachtsmarkthütte wird auf Anfrage an die oben genannte Adresse oder per E-Mail an [email protected] zugesandt. Gegebenenfalls sind Abweichungen in der Bewerbung zu begründen. Geschäfte sollen grundsätzlich nicht höher als 5,50 Meter sein. Diese Regelung gilt nicht für Ausschankpyramiden und sonstige Dekorationen. Über Ausnahmen entscheidet das Zulassungsgremium. Bevorzugt zugelassen werden: Bewerber/-innen, die während des Marktes Gegenstände herstellen und bearbeiten, wie zum Beispiel Holzschnitzer, Glasbläser, Töpfer und solche, die kunstgewerbliche beziehungsweise Weihnachtsartikel anbieten. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Leitungszentrum Märkte, Februar 2017 Nicht berücksichtigt werden können: Bewerbungen von Süßwarenständen mit einer Frontlänge von mehr als sechs Metern; Bewerbungen, die verspätet oder unvollständig eingehen; Bewerbungen, bei denen das äußere Erscheinungsbild des Verkaufsstandes nicht durch ein beigefügtes Foto oder sonstige geeignete Medien nachgewiesen ist; Bewerbungen, zu denen ergänzende Angaben erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Leitungszentrum Märkte, Februar 2017
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