Baurecht neu 2017?!

Baurecht neu 2017?!
Noch in diesem Jahr soll das neue Bauvertragsrecht in Kraft treten, das zur Zeit noch das
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchläuft.
Hierauf müssen Sie sich durch entsprechende Schulungen und Abänderung Ihrer
Geschäftsunterlagen (Angebote, AGB, Bau- und Leistungsbeschreibungen, Verträge usw.) unbedingt
vorbereiten.
Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Uellendahl ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit vielen Jahren im Baurecht tätig und bietet Ihnen hiermit an, Sie im Rahmen einer
Informationsveranstaltung in der Kanzlei am Bleeck in Bad Bramstedt mit diesen erheblichen
Neuerungen vertraut zu machen.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht u.a. vor, einen „Verbraucherbauvertrag“ mit weitreichenden
Schutzfunktionen für den Verbraucher und neuartigen Kompetenzen des Verbrauchers einzuführen.
Zu den Neuerungen soll z.B. gehören:
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Neue Regelungen zur Abschlagszahlung
Neue und zusätzliche Regelungen zur Abnahme
Ein Anordnungsrecht des Auftraggebers bzgl. Minder- und Mehrleistungen
Problem: Wie wird der Preis angepasst?
Regeln zur Kündigung aus wichtigem Grund
Vereinbarungen zur Bauzeit, Pflicht des Bauunternehmers zur Baubeschreibung und
Widerrufsrecht für den Verbraucher im Verbraucherbauvertrag
Pflicht des Verkäufers von Baumaterial, Aus- und Einbaukosten zu tragen
Achtung: Gilt nicht zwischen Unternehmern!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich gern bei uns an.
Für unsere Kontaktdaten besuchen Sie unsere Hompage unter
www.kanzlei-am-bleeck.de
Wir werden Sie dann über die Termine der Informationsveranstaltungen (Dauer 3 Stunden)
unterrichten, so dass Sie Gelegenheit haben, einen für Sie passenden Termin auszuwählen.
Kosten pro Teilnehmer:
EUR 49,00 netto
Kanzlei am Bleeck
Uellendahl I Collatz
Bleeck 8 - 24576 Bad Bramstedt
Tel. +49 (0) 4192/3085
Fax +49 (0) 4192/6655
[email protected]
(zahlbar zu Beginn der Veranstaltung)