Baurecht neu 2017?! Noch in diesem Jahr soll das neue Bauvertragsrecht in Kraft treten, das zur Zeit noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Hierauf müssen Sie sich durch entsprechende Schulungen und Abänderung Ihrer Geschäftsunterlagen (Angebote, AGB, Bau- und Leistungsbeschreibungen, Verträge usw.) unbedingt vorbereiten. Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Uellendahl ist als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit vielen Jahren im Baurecht tätig und bietet Ihnen hiermit an, Sie im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Kanzlei am Bleeck in Bad Bramstedt mit diesen erheblichen Neuerungen vertraut zu machen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht u.a. vor, einen „Verbraucherbauvertrag“ mit weitreichenden Schutzfunktionen für den Verbraucher und neuartigen Kompetenzen des Verbrauchers einzuführen. Zu den Neuerungen soll z.B. gehören: - Neue Regelungen zur Abschlagszahlung Neue und zusätzliche Regelungen zur Abnahme Ein Anordnungsrecht des Auftraggebers bzgl. Minder- und Mehrleistungen Problem: Wie wird der Preis angepasst? Regeln zur Kündigung aus wichtigem Grund Vereinbarungen zur Bauzeit, Pflicht des Bauunternehmers zur Baubeschreibung und Widerrufsrecht für den Verbraucher im Verbraucherbauvertrag Pflicht des Verkäufers von Baumaterial, Aus- und Einbaukosten zu tragen Achtung: Gilt nicht zwischen Unternehmern! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gern bei uns an. Für unsere Kontaktdaten besuchen Sie unsere Hompage unter www.kanzlei-am-bleeck.de Wir werden Sie dann über die Termine der Informationsveranstaltungen (Dauer 3 Stunden) unterrichten, so dass Sie Gelegenheit haben, einen für Sie passenden Termin auszuwählen. Kosten pro Teilnehmer: EUR 49,00 netto Kanzlei am Bleeck Uellendahl I Collatz Bleeck 8 - 24576 Bad Bramstedt Tel. +49 (0) 4192/3085 Fax +49 (0) 4192/6655 [email protected] (zahlbar zu Beginn der Veranstaltung)
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