Managergehälter wirksam begrenzen - DIP

Deutscher Bundestag
Drucksache 18/11168
18. Wahlperiode
14.02.2017
Antrag
der Abgeordneten Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch, Klaus Ernst,
Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard
Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Managergehälter wirksam begrenzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I.
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit Jahren immer wieder umstritten ist die Vergütung von Vorständen großer Konzerne. Im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer existiert bei Konzernmanagern ein extremes Missverhältnis zwischen Leistung
und Bezügen, nicht zuletzt weil die hoch bezahlte Tätigkeit selbst bei organisiertem
Rechtsbruch des Konzerns weitgehend ohne persönliche Verantwortung und Haftung
erfolgt. Insbesondere wenn Unternehmen aufgrund solcher Verfehlungen des Managements in Schieflage geraten, werden die Millionengehälter von Führungskräften als
zutiefst ungerecht empfunden. Ebenso kritisiert wird, dass Vorstände bereits nach kurzer Zeit hohe Abfindungsansprüche für den Fall vorzeitiger Vertragskündigung erwerben. Für Aufsehen sorgte jüngst die Abfindung des Mitglieds des Konzernvorstands
der VW AG Dr. Christine Hohmann-Dennhardt. Nach nur 13 Monaten Tätigkeit als
Leiterin des Ressorts „Integrität und Recht“ erhält sie eine Abfindung von 12 bis 15
Millionen Euro (siehe FAZ vom 30.01.2017).
II.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Gehälter der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften inklusive der Sonderleistungen und der Abfindungen wirksam begrenzt.
Berlin, den 14. Februar 2017
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333