TOP 4: Einrichtung eines Jugendforums

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TOP 4: Einrichtung eines Jugendforums
In der Septembersitzung wurde bereits berichtet, dass der Landtag von Baden-Württemberg
eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen hat. In diesem Zuge wurde der neue §
41a GemO hinzugefügt. Dieser hat folgende Auswirkungen:
 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird für Gemeinden verpflichtend
 Bereits eine Anzahl von 20 Jugendlichen kann die Einrichtung einer Jugendvertretung
(etwa eines Jugendgemeinderates) verbindlich beantragen
 Jugendgemeinderäte erhalten mehr Rechte
„Damit haben Kinder und Jugendliche ein Recht darauf, bei den sie betreffenden Fragen in
ihrer Gemeinde zumindest informiert und angehört zu werden.“,
„Umgestaltung von Spielplätzen, Renovierung von Schulen, neue Angebote im Jugendhaus –
all diese Fragen kann der Gemeinderat in Zukunft nicht mehr entscheiden, ohne nicht
zumindest einmal die betroffenen Kinder und Jugendliche angehört zu haben.“,
Ebenso hat der Landtag neben dem Recht auf Beteiligung junger Menschen einen
Mechanismus geschaffen, um sehr einfach die Einrichtung eines Jugendgemeinderates oder
einer anderen Jugendvertretung beantragen zu können.
In Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern, also etwa Hechingen, können schon 20
Jugendliche, die dort ihren Wohnsitz haben, die Einrichtung einer Jugendvertretung, wie etwa
ein Jugendgemeinderat, beantragen. Das entspricht etwa der Größe einer Schulklasse.
Um auf diese Gesetzesänderung auch in Amstetten einzugehen wurde am 25. September im
Steighof das 2. Amstetter Jugendforum durchgeführt. Eingeladen waren alle Jugendlichen
von 12-18 Jahren aus Amstetten und den Teilgemeinden.
Das Jugendforum wurde von Manuela Hagmeier in Kooperation mit Thomas Schniederjan
vom Landratsamt durchgeführt. Frau Hagmeier in der Sitzung über die Durchführung und die
Ergebnisse berichten.
Gemeinderatsitzung vom 20.02.2017