Richtige Antragstellung nach §§ 63 ff. EEG – (k)ein

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Richtige Antragstellung
nach §§ 63 ff. EEG –
(k)ein neuer Weg im
EEG 2017
Seminar
26. Januar 2017,
Berlin
1. und 2. März 2017,
Frankfurt am Main
Veranstalter
Fachverlag
Moderne Wirtschaft GmbH
Mit fachlicher Unter­
stützung durch PwC und
WIBERA
Richtige Antragstellung nach §§ 63 ff. EEG –
(k)ein neuer Weg im EEG 2017
Veranstalter
Fachverlag Moderne Wirtschaft GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
Termine und Veranstaltungsorte
Berlin
Donnerstag, 26. Januar 2017, 9:30–17:15 Uhr
Radisson Blu Hotel Berlin
Karl-Liebknecht-Straße 3
10178 Berlin
Frankfurt am Main
Mittwoch, 1. März 2017, 12:30–17:15 Uhr
Donnerstag, 2. März 2017, 9:30–17:15 Uhr
Mövenpick Hotel Frankfurt City
Den Haager Straße 5
60327 Frankfurt am Main
Anmeldung
Bitte melden Sie sich online über www.pwc-events.com/
antragstellung zur Veranstaltung an. Die Anmeldung ist
verbindlich und gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb
von 14 Tagen die Ablehnung in Textform erklären. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Eine Wegbeschreibung und entsprechende Anfahrtskizzen sowie
weitere Informationen finden Sie auf der Onlineseite Ihrer
Anmeldung.
Anmeldeschluss
Berlin: 16. Januar 2017
Frankfurt am Main: 22. Februar 2017
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 350 bzw. 500 Euro zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer inklusive Tagungsunterlagen, Getränke, Mittag­essen
und Kaffeepausen.
Seminar für stromkostenintensive Unternehmen
•500 Euro für den 26. Januar 2017
•500 Euro für den 2. März 2017
Seminar für Schienenbahnen
•350 Euro für den 1. März 2017
Bei Teilnahme eines Unternehmens an beiden Veranstaltungen
berechnet der Veranstalter für die weitere Veranstaltung
250 Euro pro Teilnehmer (zuzüglich Umsatzsteuer). Bei Teil­
nahme eines Unternehmens am 1. und 2. März 2017 berechnet der
Veranstalter für beide Veranstaltungen zusammen 500 Euro pro
Teilnehmer (zuzüglich Umsatzsteuer).
Absagen
Bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Sie ohne
Gebühr Ihre Teilnahme an der Veranstaltung absagen. Bei Absagen
danach bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent
der Teilnahmegebühr berechnet, bei späteren Absagen oder bei
Nichterscheinen eines Teilnehmers wird die gesamte Teilnahme­
gebühr erhoben. Die Absage muss in Textform erfolgen. Gern
akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer ohne zusätzliche Kosten.
Wir behalten uns die Absage der Veranstaltung bei nicht aus­
reichender Teilnehmeranzahl oder infolge höherer Gewalt
vor. Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im
Veranstaltungs­ablauf oder eine zumutbare Verlegung des
Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder
zum Rücktritt vom Vertrag. Bei einer Absage der Veranstaltung
werden bereits gezahlte Gebühren erstattet, weitergehende
Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht, außer in Fällen
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
Agenda
Programm für stromkostenintensive Unternehmen
Donnerstag, 26. Januar 2017 (Berlin) und
Donnerstag, 2. März 2017 (Frankfurt am Main)
  9:30 Uhr Begrüßung
  9:45 Uhr Die Besondere Ausgleichsregelung im EEG 2017:
neue gesetzliche Rahmenbedingungen
10:15 Uhr Das KWKG 2017
10:45 Uhr Änderungen bei der Umlagenerhebung
11:15 Uhr Kaffeepause
11:45 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des VG Frankfurt
12:15 Uhr Aktuelles zur Besonderen Ausgleichsregelung aus
energierechtlicher Sicht
Die Antragsrunde ...
12:45 Uhr... aus Sicht eines Zertifizierers für Energie­
managementsysteme
13:15 Uhr Mittagspause
14:15 Uhr ... aus Sicht des Wirtschaftsprüfers
14:45 Uhr ... aus Sicht des BAFA
15:15 Uhr Das EEG und KWKG 2017 aus Verbandssicht
15:45 Uhr Kaffeepause
16:15 Uhr Spielregeln für die Antragsrunde 2017
16:45 Uhr Diskussion
17:15 Uhr Ende der Veranstaltung
Programm für Schienenbahnen
Mittwoch, 1. März 2017 (Frankfurt am Main)
12:30 Uhr Mittagsbuffet und Get-Together
13:30 Uhr Begrüßung
13:45 Uhr Die Besondere Ausgleichsregelung im EEG 2017 für
Schienenbahnen
14:15 Uhr Die Antragsrunde aus Sicht des BAFA
14:45 Uhr Kaffeepause
15:15 Uhr Weitere Möglichkeiten zur Senkung der Stromkosten
15:45 Uhr Änderungen bei der Umlagenerhebung
16:15 Uhr Praxisbericht: Energiewirtschaftliche Heraus­
forderungen für Schienenbahnen
16:45 Uhr Diskussion
17:15 Uhr Ende der Veranstaltung
„EEG 2017: Start in die nächste Phase der Energie­
wende“ – so bewirbt das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie auf seiner Internetseite die
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
zum 1. Januar 2017. Bedeutet dies, dass nach den
umfangreichen Änderungen durch das EEG 2014 erneut
die Besondere Ausgleichsregelung für Unternehmen des
produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen auf
einen neuen Weg gebracht wird?
Referenten
Gerhard Denk
Wirtschaftsprüfer, PwC, Frankfurt am Main
Wir können Sie zunächst beruhigen. Die mit dem EEG 2017
einhergehenden Änderungen hinsichtlich der Besonderen
Ausgleichsregelung für Unternehmen des produzierenden
Gewerbes sowie Schienenbahnen sind in Umfang und Wirkung
nicht mit jenen des EEG 2014 zu vergleichen. Doch wie so oft
ergeben sich Fragen und Herausforderungen aus den Details der
Neuregelung.
Tobias Gras
Leiter Strategischer Einkauf, SBB Cargo International AG,
Olten (CH)
Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Herabsetzung der
erforderlichen Stromkostenintensität für Unternehmen des
produzierenden Gewerbes der Liste 1 der Anlage 4, von 17 auf
14 Prozent – eine Änderung, mit der sich der Kreis der Antrags­
berichtigten erweitert.
Andreas Kretzschmar
Referent, Kundenbetreuung/Abwicklungsfragen, 50Hertz
Transmission GmbH, Berlin
Mit dem EEG 2017 werden zudem überarbeitete Definitionen der
„Umwandlung“ und „neu gegründete Unternehmen“ in den
Gesetzestext aufgenommen. Hierdurch ergeben sich zum Teil
umfangreiche Auswirkungen auf Umstrukturierungsvorhaben.
Hinzu kommt, dass sich der deutsche Gesetzgeber und die
EU-Kommission im August 2016 auf ein umfassendes Energiepaket
verständigt haben. Aufgrund dessen musste das Kraft-WärmeKopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) erneut überarbeitet werden.
Vor allem die Begrenzungs­mechanismen der KWKG-Umlage
werden nun an die ent­sprechenden Regelungen des EEG 2017
angeglichen.
Schließlich gibt es weitreichende Änderungen im Hinblick auf
Meldefristen und die Abrechnung der unterschiedlichen Umlagen
und Abgaben im Strompreis.
In unserem Seminar werden wir Ihnen diese Änderungen
vorstellen. Sie erfahren frühzeitig und aus erster Hand, was sich
im Antragsjahr 2017 für Sie ändert und welche Lehren aus den
vergangenen Antragstellungen nach dem EEG 2014 gezogen
werden können. Dabei beleuchten wir das Thema aus ver­
schiedenen Perspektiven. Unsere Experten und Gastreferenten
zeigen Ihnen, worauf es bei der Antragstellung ankommt und wie
Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
Wir freuen uns auf Sie!
Simon Fahrenholz
Diplom-Ökonom, PwC, Düsseldorf
Dr. Rainald Gerster
Präsident des Verwaltungsgerichts, Frankfurt am Main
Stefan Krakowka
Leitender Regierungsdirektor, Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, Eschborn
Michael Küper
Rechtsanwalt, PwC Legal, Düsseldorf
Prof. Dr.-Ing. Jan Uwe Lieback
GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme, Berlin
Gerhard Locher
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, PwC, Düsseldorf
Barbara Minderjahn
Mitglied der erweiterten Geschäftsführung, VIK Verband der
Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., Berlin (angefragt)
Erika Nagel
Oberregierungsrätin, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­
kontrolle, Eschborn
Markus Radtke
Diplom-Ingenieur, PwC, Düsseldorf
Udo Stiegemann
Referent Grundsätze EEG-Abwicklung, 50Hertz
Transmission GmbH, Berlin
Alexander Stötzel
Wirtschaftsprüfer, PwC, Düsseldorf
Bei organisatorischen Fragen für
Sie da:
Heidi Galler
Fachverlag Moderne Wirtschaft GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 9511-88901
E-Mail: [email protected]
Bei Fragen zum Thema für Sie da:
Gerhard Locher
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tel.: +49 211 981-4487
E-Mail: [email protected]
Simon Fahrenholz
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tel.: +49 211 981-2346
E-Mail: [email protected]
Über uns
Unsere Mandanten stehen tagtäglich vor vielfältigen Aufgaben, möchten neue Ideen
umsetzen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen und
praxisorientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb
setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder
kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis,
Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovationskraft und die Ressourcen unseres
Expertennetzwerks in 157 Ländern. Besonders wichtig ist uns die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und verstehen,
umso gezielter können wir sie unterstützen.
PwC. 10.300 engagierte Menschen an 22 Standorten. 1,9 Mrd. Euro Gesamtleistung.
Führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in Deutschland.
WIBERA. Über 80 Jahre Erfahrung in der Prüfung und Beratung öffentlicher und
privater Unternehmen und Institutionen. Tochtergesellschaft von PwC. Partnerin der
öffentlichen Hand.
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