www.pwc.de/de/events www.pwc.de/de/energiewirtschaft Richtige Antragstellung nach §§ 63 ff. EEG – (k)ein neuer Weg im EEG 2017 Seminar 26. Januar 2017, Berlin 1. und 2. März 2017, Frankfurt am Main Veranstalter Fachverlag Moderne Wirtschaft GmbH Mit fachlicher Unter stützung durch PwC und WIBERA Richtige Antragstellung nach §§ 63 ff. EEG – (k)ein neuer Weg im EEG 2017 Veranstalter Fachverlag Moderne Wirtschaft GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 35–37 60327 Frankfurt am Main Termine und Veranstaltungsorte Berlin Donnerstag, 26. Januar 2017, 9:30–17:15 Uhr Radisson Blu Hotel Berlin Karl-Liebknecht-Straße 3 10178 Berlin Frankfurt am Main Mittwoch, 1. März 2017, 12:30–17:15 Uhr Donnerstag, 2. März 2017, 9:30–17:15 Uhr Mövenpick Hotel Frankfurt City Den Haager Straße 5 60327 Frankfurt am Main Anmeldung Bitte melden Sie sich online über www.pwc-events.com/ antragstellung zur Veranstaltung an. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung in Textform erklären. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Wegbeschreibung und entsprechende Anfahrtskizzen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Onlineseite Ihrer Anmeldung. Anmeldeschluss Berlin: 16. Januar 2017 Frankfurt am Main: 22. Februar 2017 Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt 350 bzw. 500 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer inklusive Tagungsunterlagen, Getränke, Mittagessen und Kaffeepausen. Seminar für stromkostenintensive Unternehmen •500 Euro für den 26. Januar 2017 •500 Euro für den 2. März 2017 Seminar für Schienenbahnen •350 Euro für den 1. März 2017 Bei Teilnahme eines Unternehmens an beiden Veranstaltungen berechnet der Veranstalter für die weitere Veranstaltung 250 Euro pro Teilnehmer (zuzüglich Umsatzsteuer). Bei Teil nahme eines Unternehmens am 1. und 2. März 2017 berechnet der Veranstalter für beide Veranstaltungen zusammen 500 Euro pro Teilnehmer (zuzüglich Umsatzsteuer). Absagen Bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Sie ohne Gebühr Ihre Teilnahme an der Veranstaltung absagen. Bei Absagen danach bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet, bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen eines Teilnehmers wird die gesamte Teilnahme gebühr erhoben. Die Absage muss in Textform erfolgen. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer ohne zusätzliche Kosten. Wir behalten uns die Absage der Veranstaltung bei nicht aus reichender Teilnehmeranzahl oder infolge höherer Gewalt vor. Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Bei einer Absage der Veranstaltung werden bereits gezahlte Gebühren erstattet, weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Agenda Programm für stromkostenintensive Unternehmen Donnerstag, 26. Januar 2017 (Berlin) und Donnerstag, 2. März 2017 (Frankfurt am Main) 9:30 Uhr Begrüßung 9:45 Uhr Die Besondere Ausgleichsregelung im EEG 2017: neue gesetzliche Rahmenbedingungen 10:15 Uhr Das KWKG 2017 10:45 Uhr Änderungen bei der Umlagenerhebung 11:15 Uhr Kaffeepause 11:45 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des VG Frankfurt 12:15 Uhr Aktuelles zur Besonderen Ausgleichsregelung aus energierechtlicher Sicht Die Antragsrunde ... 12:45 Uhr... aus Sicht eines Zertifizierers für Energie managementsysteme 13:15 Uhr Mittagspause 14:15 Uhr ... aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 14:45 Uhr ... aus Sicht des BAFA 15:15 Uhr Das EEG und KWKG 2017 aus Verbandssicht 15:45 Uhr Kaffeepause 16:15 Uhr Spielregeln für die Antragsrunde 2017 16:45 Uhr Diskussion 17:15 Uhr Ende der Veranstaltung Programm für Schienenbahnen Mittwoch, 1. März 2017 (Frankfurt am Main) 12:30 Uhr Mittagsbuffet und Get-Together 13:30 Uhr Begrüßung 13:45 Uhr Die Besondere Ausgleichsregelung im EEG 2017 für Schienenbahnen 14:15 Uhr Die Antragsrunde aus Sicht des BAFA 14:45 Uhr Kaffeepause 15:15 Uhr Weitere Möglichkeiten zur Senkung der Stromkosten 15:45 Uhr Änderungen bei der Umlagenerhebung 16:15 Uhr Praxisbericht: Energiewirtschaftliche Heraus forderungen für Schienenbahnen 16:45 Uhr Diskussion 17:15 Uhr Ende der Veranstaltung „EEG 2017: Start in die nächste Phase der Energie wende“ – so bewirbt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Internetseite die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2017. Bedeutet dies, dass nach den umfangreichen Änderungen durch das EEG 2014 erneut die Besondere Ausgleichsregelung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen auf einen neuen Weg gebracht wird? Referenten Gerhard Denk Wirtschaftsprüfer, PwC, Frankfurt am Main Wir können Sie zunächst beruhigen. Die mit dem EEG 2017 einhergehenden Änderungen hinsichtlich der Besonderen Ausgleichsregelung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen sind in Umfang und Wirkung nicht mit jenen des EEG 2014 zu vergleichen. Doch wie so oft ergeben sich Fragen und Herausforderungen aus den Details der Neuregelung. Tobias Gras Leiter Strategischer Einkauf, SBB Cargo International AG, Olten (CH) Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Herabsetzung der erforderlichen Stromkostenintensität für Unternehmen des produzierenden Gewerbes der Liste 1 der Anlage 4, von 17 auf 14 Prozent – eine Änderung, mit der sich der Kreis der Antrags berichtigten erweitert. Andreas Kretzschmar Referent, Kundenbetreuung/Abwicklungsfragen, 50Hertz Transmission GmbH, Berlin Mit dem EEG 2017 werden zudem überarbeitete Definitionen der „Umwandlung“ und „neu gegründete Unternehmen“ in den Gesetzestext aufgenommen. Hierdurch ergeben sich zum Teil umfangreiche Auswirkungen auf Umstrukturierungsvorhaben. Hinzu kommt, dass sich der deutsche Gesetzgeber und die EU-Kommission im August 2016 auf ein umfassendes Energiepaket verständigt haben. Aufgrund dessen musste das Kraft-WärmeKopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) erneut überarbeitet werden. Vor allem die Begrenzungsmechanismen der KWKG-Umlage werden nun an die entsprechenden Regelungen des EEG 2017 angeglichen. Schließlich gibt es weitreichende Änderungen im Hinblick auf Meldefristen und die Abrechnung der unterschiedlichen Umlagen und Abgaben im Strompreis. In unserem Seminar werden wir Ihnen diese Änderungen vorstellen. Sie erfahren frühzeitig und aus erster Hand, was sich im Antragsjahr 2017 für Sie ändert und welche Lehren aus den vergangenen Antragstellungen nach dem EEG 2014 gezogen werden können. Dabei beleuchten wir das Thema aus ver schiedenen Perspektiven. Unsere Experten und Gastreferenten zeigen Ihnen, worauf es bei der Antragstellung ankommt und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. Wir freuen uns auf Sie! Simon Fahrenholz Diplom-Ökonom, PwC, Düsseldorf Dr. Rainald Gerster Präsident des Verwaltungsgerichts, Frankfurt am Main Stefan Krakowka Leitender Regierungsdirektor, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn Michael Küper Rechtsanwalt, PwC Legal, Düsseldorf Prof. Dr.-Ing. Jan Uwe Lieback GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme, Berlin Gerhard Locher Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, PwC, Düsseldorf Barbara Minderjahn Mitglied der erweiterten Geschäftsführung, VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., Berlin (angefragt) Erika Nagel Oberregierungsrätin, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr kontrolle, Eschborn Markus Radtke Diplom-Ingenieur, PwC, Düsseldorf Udo Stiegemann Referent Grundsätze EEG-Abwicklung, 50Hertz Transmission GmbH, Berlin Alexander Stötzel Wirtschaftsprüfer, PwC, Düsseldorf Bei organisatorischen Fragen für Sie da: Heidi Galler Fachverlag Moderne Wirtschaft GmbH Friedrich-Ebert-Anlage 35–37 60327 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 9511-88901 E-Mail: [email protected] Bei Fragen zum Thema für Sie da: Gerhard Locher PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tel.: +49 211 981-4487 E-Mail: [email protected] Simon Fahrenholz PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tel.: +49 211 981-2346 E-Mail: [email protected] Über uns Unsere Mandanten stehen tagtäglich vor vielfältigen Aufgaben, möchten neue Ideen umsetzen und suchen Rat. Sie erwarten, dass wir sie ganzheitlich betreuen und praxisorientierte Lösungen mit größtmöglichem Nutzen entwickeln. Deshalb setzen wir für jeden Mandanten, ob Global Player, Familienunternehmen oder kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis, Fachwissen, Qualitätsanspruch, Innovationskraft und die Ressourcen unseres Expertennetzwerks in 157 Ländern. Besonders wichtig ist uns die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, denn je besser wir sie kennen und verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen. PwC. 10.300 engagierte Menschen an 22 Standorten. 1,9 Mrd. Euro Gesamtleistung. Führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft in Deutschland. WIBERA. Über 80 Jahre Erfahrung in der Prüfung und Beratung öffentlicher und privater Unternehmen und Institutionen. Tochtergesellschaft von PwC. Partnerin der öffentlichen Hand. 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